Reise-Rücktrittsversicherung

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1 Reise-Rücktrittsversicherung PRÄMIEN ALLE REISEN AUßER SCHIFFSREISEN PRÄMIEN SCHIFFSREISEN REISE-RÜCKTRITTS- VERSICHERUNG WELTWEIT bis Einzelperson pro Person pro 100,- 6,- 6,- 200,- 11,- 11,- 400,- 18,- 18,- 600,- 28,- 28,- 800,- 34,- 35, ,- 38,- 39, ,- 47,- 49, ,- 57,- 58, ,- 75,- 79, ,- 99,- 105, ,- 129,- 133, ,- 159,- 165, ,- 239,- 245, ,- 329,- 335,- REISE-RÜCKTRITTS- VERSICHERUNG WELTWEIT Einzelperson Familie pro Person Familie bis 100,- 6,- 6,- 200,- 11,- 11,- 400,- 18,- 18,- 600,- 28,- 28,- 800,- 34,- 35, ,- 42,- 43, ,- 53,- 55, ,- 69,- 71, ,- 89,- 93, ,- 115,- 119, ,- 155,- 159, ,- 195,- 199, ,- 265,- 269, ,- 345,- 349,- PRÄMIEN LAST-MINUTE-FLUGREISEN REISE-RÜCKTRITTS- VERSICHERUNG LAST-MINUTE-FLUGREISEN WELTWEIT Einzelperson pro pro Person bis 100,- 5,- 5,- 200,- 9,- 9,- 400,- 14,- 14,- 600,- 22,- 22,- 800,- 27,- 28, ,- 30,- 31, ,- 37,- 38, ,- 44,- 46, ,- 59,- 62, ,- 79,- 83, ,- 102,- 107, ,- 126,- 131, ,- 189,- 194, ,- 259,- 265,- Gilt für alle Reisen außer Schiffsreisen PRÄMIEN ALLE REISEN FÜR GRUPPEN REISE-RÜCKTRITTS- VERSICHERUNG pro Person WELTWEIT Einzelperson bis ,- 2,7% Gesamt Reiseleiter- Absicherung Bis ,- 2,7% 1

2 Reise-Rücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie PRÄMIEN ALLE REISEN AUSSER SCHIFFSREISEN PRÄMIEN SCHIFFSREISEN REISE-RÜCKTRITT + URLAUBSGARANTIE WELTWEIT bis Einzelperson pro Person pro 100,- 7,- 7,- 200,- 13,- 13,- 400,- 22,- 22,- 600,- 31,- 31,- 800,- 36,- 37, ,- 42,- 46, ,- 54,- 59, ,- 63,- 74, ,- 89,- 95, ,- 109,- 119, ,- 139,- 149, ,- 179,- 185, ,- 259,- 265, ,- 359,- 365,- REISE-RÜCKTRITT + URLAUBSGARANTIE WELTWEIT Einzelperson Familie pro Person pro Familie Bis 100,- 7,- 7,- 200,- 13,- 13,- 400,- 22,- 22,- 600,- 31,- 31,- 800,- 37,- 38, ,- 46,- 52, ,- 62,- 69, ,- 75,- 85, ,- 99,- 105, ,- 125,- 135, ,- 179,- 189, ,- 215,- 215, ,- 299,- 315, ,- 389,- 395,- PRÄMIEN LAST-MINUTE-FLUGREISEN REISE-RÜCKTRITTS + URLAUBSGARANTIE LAST-MINUTE-FLUGREISEN WELTWEIT Einzelperson pro pro Person Bis 100,- 6,- 6,- 200,- 10,- 10,- 400,- 18,- 18,- 600,- 25,- 25,- 800,- 29,- 30, ,- 34,- 39, ,- 44,- 50, ,- 50,- 56, ,- 73,- 79, ,- 91,- 99, ,- 112,- 122, ,- 146,- 152, ,- 209,- 215, ,- 289,- 295,- Gilt für alle Reisen außer Schiffsreisen PRÄMIEN ALLE REISEN FÜR GRUPPEN REISE-RÜCKTRITTS + URLAUBSGARANTIE GRUPPEN WELTWEIT bis 93 Tage Einzelperson pro Person bis ,- 3,2% Gesamt Reiseleiter- Absicherung Bis ,- 3,2% 2

3 Urlaubsgarantie PRÄMIEN ALLE REISEN URLAUBSGARANTIE WELTWEIT bis Einzelperson pro Person pro 100,- 2,- 2,- 200,- 5,- 5,- 400,- 8,- 8,- 600,- 11,- 11,- 800,- 15,- 15, ,- 17,- 18, ,- 21,- 22, ,- 26,- 27, ,- 31,- 33, ,- 44,- 47, ,- 55,- 58, ,- 65,- 68, ,- 85,- 88, ,- 129,- 132,- 3

4 DEFINITIONEN Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Jachtcharter). Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen. Ausgenommen sind folgende Reisen: Blaue Reise in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. In diesen Fällen gelten die Prämien für Flugreisen. Kombinierte Reisen müssen dann als Schiffsreise versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z. B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel). Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag) insgesamt bis zu 7 Personen. Hinweis: Die Familienprämien gelten nicht für 2 Erwachsene ohne Kinder. Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprämien mehr als 2 Familien) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander. Eine geschlossene Reisegruppe besteht aus mind. 10 Personen, bzw. mind. 6 Personen bei Bahnreisen, mit einer gemeinsamen Reisezeit und einem gemeinsamen Reiseziel. Wird die Reisegruppe begleitet (z.b. durch Lehrer, Eltern, Skipper) muss sich der Reiseleiter zusätzlich absichern, wenn keine Ersatzperson gestellt werden kann. Die Last-Minute-Tarife können nur für Buchungen verwendet werden, die maximal 30 Tage (30 bis 0 Tage) vor Reiseantritt getätigt werden. Risikopersonen sind: Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen; Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Ehepartners bzw. Lebensgefährten. Als Angehörige zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten; diejenigen Personen, die nicht mitreisende Minderjährige oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen; sofern gesondert vereinbart, Begleitpersonen bei Gruppenreisen (z. B. Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern). 4

5 Höherversicherungen - Reiserücktrittskosten-Versicherung für Schiffsreisen Hanse Merkur Reiseversicherungen pro Person, bis 75 Jahre: 4,9 % des es Produktcode: pro Person, bis 75 Jahre: 5,3 % des es Produktcode: über pro Person: wird individuell vom Versicherer auf Anfrage kalkuliert, erfahrungsgemäß je nach Teilnehmeralter und Art der gebuchten Reise 5,5-9,5 % des es

6 4-Sterne und Reiseversicherung REISESCHUTZ FÜR EINZELPERSONEN und ggf. Objekt 5-STERNE-PREMIUM- UND 4-STERNE-KOMFORT-SCHUTZ FÜR EINZELPERSONEN OPA bis 45 Tage bis FLUGREISEN OPA bis 45 Tage Premium- Komfort- AUTO- UND BUSREISEN OPA bis 45 Tage Premium- Komfort- BAHNREISEN OPA bis 45 Tage Premium- Komfort- FLUG- LAST- MINUTE OPA bis 45 Tage Premium- 100,- 12,- 9,- 10,- 8,- 10,- 8,- 10,- 200,- 18,- 15,- 17,- 15,- 17,- 15,- 15,- 400,- 29,- 25,- 25,- 19,- 25,- 19,- 25,- 600,- 38,- 34,- 29,- 23,- 29,- 23,- 32,- 800,- 49,- 39,- 33,- 25,- 33,- 25,- 42, ,- 56,- 46,- 39,- 31,- 39,- 31,- 48, ,- 75,- 60,- 55,- 45,- 55,- 45,- 65, ,- 95,- 80,- 75,- 60,- 75,- 60,- 82, ,- 119,- 104,- 95,- 80,- 95,- 80,- 103, ,- 129,- 114,- 115,- 95,- 115,- 95,- 109, ,- 164,- 149,- 145,- 120,- 145,- 120,- 137, ,- 209,- 194,- 185,- 155,- 185,- 155,- 176, ,- 284,- 269,- 249,- 219,- 249,- 219,- 234, ,- 384,- 369,- 319,- 289,- 319,- 289,- 314,- bis 5-STERNE-PREMIUM- UND 4-STERNE-KOMFORT-SCHUTZ FÜR EINZELPERSONEN FLUGREISEN Premium- Komfort- SCHIFFSREISEN Premium- Komfort- FLUG- LAST- MINUTE Premium- 100,- 18,- 12,- 18,- 12,- 16,- 200,- 24,- 18,- 24,- 18,- 21,- 400,- 36,- 28,- 36,- 28,- 32,- 600,- 47,- 39,- 47,- 39,- 41,- 800,- 65,- 45,- 66,- 46,- 58, ,- 71,- 51,- 75,- 55,- 63, ,- 82,- 62,- 93,- 73,- 75, ,- 105,- 85,- 117,- 97,- 92, ,- 145,- 115,- 155,- 125,- 129, ,- 159,- 129,- 173,- 143,- 139, ,- 195,- 165,- 235,- 205,- 168, ,- 259,- 209,- 295,- 245,- 226, ,- 345,- 295,- 385,- 335,- 295, ,- 445,- 395,- 475,- 425,- 375,- 1

7 Reisedauer bis FLUGREISEN OPA bis 93 Tage Premium- 5-STERNE-PREMIUM- UND 4-STERNE-KOMFORT-SCHUTZ OHNE REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG FÜR EINZELPERSONEN OPA bis / bis 93 Tage Komfort- AUTO- UND BUSREISEN OPA bis 93 Tage Premium- Komfort- BAHNREISEN OPA bis 93 Tage Premium- Komfort- 4 Tage ,- 10,- 12,- 10,- 10 Tage 25,- 19,- 19,- 15,- 19,- 15,- 17 Tage 45,- 29,- 29,- 21,- 29,- 21,- 31 Tage 65,- 39,- 35,- 23,- 35,- 23,- 45 Tage 85,- 49,- 45,- 27,- 45,- 27,- 62 Tage 125,- 59,- 59,- 34,- 59,- 34,- 93 Tage 205,- 79,- 85,- 51,- 85,- 51,- Versicherungssumme in der Urlaubsgarantie bei Prämien ohne Reise-Rücktritt: OPA: Einzelperson 1.500,- / Familien 3.000,- Reisedauer bis 5-STERNE-PREMIUM- UND 4-STERNE-KOMFORT-SCHUTZ OHNE REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG FÜR EINZELPERSONEN WELTWEIT bis / bis 93 Tage FLUGREISEN WELTWEIT bis 93 Tage Premium- Komfort- Premium- SCHIFFSREISEN WELTWEIT bis 93 Tage Komfort- 4 Tage Tage 35,- 25,- 35,- 25,- 17 Tage 55,- 35,- 55,- 35,- 31 Tage 79,- 45,- 79,- 45,- 45 Tage 105,- 55,- 105,- 55,- 62 Tage 145,- 65,- 145,- 65,- 93 Tage 235,- 85,- 235,- 85,- Versicherungssumme in der Urlaubsgarantie bei Prämien ohne Reise-Rücktritt: WELTWEIT: Einzelperson 2.000,- / Familien 4.000,- 2

8 REISESCHUTZ FÜR FAMILIEN 5-STERNE-PREMIUM- UND 4-STERNE-KOMFORT-SCHUTZ FÜR FAMILIEN OPA bis 45 Tage bis FLUGREISEN OPA bis 45 Tage Premium- Komfort- AUTO- UND BUSREISEN OPA bis 45 Tage Premium- Komfort- BAHNREISEN OPA bis 45 Tage Premium- Komfort- FLUG- LAST- MINUTE OPA bis 45 Tage Premium- 100,- 15,- 11,- 12,- 10,- 12,- 10,- 13,- 200,- 24,- 20,- 19,- 17,- 19,- 17,- 21,- 400,- 38,- 30,- 29,- 23,- 29,- 23,- 34,- 600,- 47,- 39,- 42,- 32,- 42,- 32,- 41,- 800,- 59,- 49,- 49,- 37,- 49,- 37,- 52, ,- 66,- 56,- 59,- 43,- 59,- 43,- 58, ,- 90,- 70,- 75,- 59,- 75,- 59,- 80, ,- 116,- 96,- 85,- 69,- 85,- 69,- 103, ,- 145,- 120,- 115,- 95,- 115,- 95,- 129, ,- 159,- 124,- 129,- 109,- 129,- 109,- 139, ,- 194,- 159,- 159,- 139,- 159,- 139,- 167, ,- 239,- 204,- 195,- 175,- 195,- 175,- 206, ,- 314,- 279,- 269,- 239,- 269,- 239,- 264, ,- 414,- 379,- 349,- 309,- 349,- 309,- 344,- bis 5-STERNE-PREMIUM- UND 4-STERNE-KOMFORT-SCHUTZ FÜR FAMILIEN FLUGREISEN Premium- Komfort- SCHIFFSREISEN Premium- Komfort- FLUG- LAST- MINUTE Premium- 100,- 27,- 15,- 27,- 15,- 25,- 200,- 35,- 23,- 35,- 23,- 32,- 400,- 45,- 33,- 45,- 33,- 41,- 600,- 64,- 44,- 64,- 44,- 58,- 800,- 75,- 55,- 76,- 56,- 68, ,- 91,- 61,- 95,- 65,- 83, ,- 105,- 75,- 113,- 83,- 95, ,- 141,- 101,- 153,- 113,- 128, ,- 181,- 131,- 191,- 141,- 165, ,- 199,- 139,- 213,- 153,- 179, ,- 235,- 175,- 275,- 215,- 208, ,- 299,- 219,- 315,- 255,- 266, ,- 395,- 305,- 405,- 345,- 345, ,- 495,- 405,- 495,- 435,- 425,- 3

9 Reisedauer bis FLUGREISEN OPA bis 93 Tage Premium- 5-STERNE-PREMIUM- UND 4-STERNE-KOMFORT-SCHUTZ OHNE REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG FÜR FAMILIEN bis Komfort- AUTO- UND BUSREISEN OPA bis 93 Tage Premium- Komfort- BAHNREISEN OPA bis 93 Tage Premium- Komfort- 4 Tage ,- 19,- 23,- 19,- 10 Tage 49,- 35,- 35,- 27,- 35,- 27,- 17 Tage 85,- 55,- 55,- 43,- 55,- 43,- 31 Tage 129,- 75,- 65,- 49,- 65,- 49,- 45 Tage 169,- 95,- 79,- 51,- 79,- 51,- 62 Tage 249,- 115,- 98,- 63,- 98,- 63,- 93 Tage 409,- 155,- 150,- 101,- 150,- 101,- Versicherungssumme in der Urlaubsgarantie bei Prämien ohne Reise-Rücktritt: OPA: Einzelperson 1.500,- / Familien 3.000,- Reisedauer bis 5-STERNE-PREMIUM- UND 4-STERNE-KOMFORT-SCHUTZ OHNE REISE-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG FÜR FAMILIEN bis FLUGREISEN WELTWEIT bis 93 Tage Premium- Komfort- SCHIFFSREISEN WELTWEIT bis 93 Tage Premium- Komfort- 4 Tage Tage 69,- 49,- 69,- 49,- 17 Tage 105,- 65,- 105,- 65,- 31 Tage 155,- 89,- 155,- 89,- 45 Tage 209,- 115,- 209,- 115,- 62 Tage 289,- 135,- 289,- 135,- 93 Tage 469,- 175,- 469,- 175,- Versicherungssumme in der Urlaubsgarantie bei Prämien ohne Reise-Rücktritt: WELTWEIT: Einzelperson 2.000,- / Familien 4.000,- 4

10 REISESCHUTZ FÜR GRUPPEN REISESCHUTZ FÜR GRUPPEN FLUGREISEN bis Premium- Komfort- 100,- 9,- 7,- 200,- 13,- 10,- 400,- 18,- 15,- 600,- 24,- 21,- 800,- 31,- 27, ,- 37,- 33, ,- 55,- 49, ,- 71,- 65, ,- 87,- 81, ,- 107,- 97, ,- 144,- 129, ,- 176,- 161, ,- 269,- 249, ,- 350,- 320,- DEFINITIONEN Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z. B. Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Jachtcharter). Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen. Ausgenommen sind folgende Reisen: Blaue Reise in der Türkei und Nilkreuzfahrten in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen und Hausboote. In diesen Fällen gelten die Prämien für Flugreisen. Kombinierte Reisen müssen dann als Schiffsreise versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der gesamten Reisedauer ausmacht (z. B. 1 Woche Flusskreuzfahrt und 1 Woche Hotel). Last-Minute-Tarife können nur für Buchungen verwendet werden, die maximal 30 Tage (30 bis 0 Tage) vor Reiseantritt getätigt werden. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag) insgesamt bis zu 7 Personen. Hinweis: Die Familienprämien gelten nicht für 2 Erwachsene ohne Kinder. Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprämien mehr als 2 Familien) gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander. Risikopersonen sind: Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen; Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Ehepartners bzw. Lebensgefährten. Als Angehörige zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder, die Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten; diejenigen Personen, die nicht mitreisende Minderjährige oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen; sofern gesondert vereinbart, Begleitpersonen bei Gruppenreisen (z. B. Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern). 5

11 Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, also in dem von Ihnen gewähltem Versicherungsumfang enthalten ist! Um welche Versicherungsart handelt es sich? Ihre Versicherung ist eine Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt. Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? Reise-Rücktrittsversicherung Die Reise-Rücktrittsversicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Reise- Rücktrittsversicherung. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. In welchen Fällen leistet die HanseMerkur Reiseversicherung nicht? Generell wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz in den folgenden Sparten aus: In der Reise-Rücktrittsversicherung: Wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz! Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den Obliegenheiten der Versicherungsbedingungen. Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten? Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen ( Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen ). Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Soweit Sie eine Einmalversicherung abgeschlossen haben, endet Ihr Vertrag zum vereinbarten Versicherungsende. Bei Abschluss einer Jahresversicherung verlängert sich Ihr Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder von der HanseMerkur mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen. Sofern in der Versicherungspolice ein Vertragsablaufdatum genannt ist, endet der Versicherungsvertrag allerdings spätestens mit diesem Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Auf der Folgeseite stellen wir Ihnen die Leistungsübersicht der Reiseversicherung zur Verfügung. 1

12 Leistungsübersicht Reise-Rücktrittsversicherung Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Bitte beachten Sie, dass in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen Tarif enthalten ist. Reise-Rücktrittsversicherung Welche Leistungen umfasst die Reise-Rücktrittsversicherung? Erstattung der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes Erstattung der Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären (max ,- ), erstattet. Erstattung der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt bis 30,- je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss Welche Ereignisse sind versichert? unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung Schwangerschaft Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken Impfunverträglichkeit Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt erheblicher Schaden am Eigentum (mind ) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung unerwartete gerichtliche Ladung Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- je versicherte Person. Stand: Mai

13 Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, also in dem von Ihnen gewähltem Versicherungsumfang enthalten ist! Um welche Versicherungsart handelt es sich? Ihre Versicherung ist eine Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt. Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? Reise-Rücktrittsversicherung Die Reise-Rücktrittsversicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Reise- Rücktrittsversicherung. Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) Haben Sie sich entschieden, die Urlaubsgarantie zu versichern, besteht der Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Wir erstatten Ihnen z. B. bei einem Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reisezeit (maximal 8 Tage) den vollen. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Reiseabbruch- Versicherung. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. In welchen Fällen leistet die HanseMerkur Reiseversicherung nicht? Generell wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz in den folgenden Sparten aus: In der Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung): Wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz! Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den Obliegenheiten der Versicherungsbedingungen. Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten? Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen ( Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen ). Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Soweit Sie eine Einmalversicherung abgeschlossen haben, endet Ihr Vertrag zum vereinbarten Versicherungsende. Bei Abschluss einer Jahresversicherung verlängert sich Ihr Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder von der HanseMerkur mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen. Sofern in der Versicherungspolice ein Vertragsablaufdatum genannt ist, endet der Versicherungsvertrag allerdings spätestens mit diesem Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. 1

14 Leistungsübersicht Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Bitte beachten Sie, dass in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen Tarif enthalten ist. Reise-Rücktrittsversicherung Welche Leistungen umfasst die Reise-Rücktrittsversicherung? Erstattung der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes Erstattung der Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären (max ,- ), erstattet. Erstattung der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt bis 30,- je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss Welche Ereignisse sind versichert? unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung Schwangerschaft Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken Impfunverträglichkeit Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt erheblicher Schaden am Eigentum (mind ) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung unerwartete gerichtliche Ladung Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) Welche Leistungen umfasst die Urlaubsgarantie? Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten bei Abbruch oder verspäteter Rückreise Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen Erstattung des gesamten es, sofern die Reise innerhalb der 1. Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der 2. Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe zu gelangen Welche Ereignisse sind versichert? unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung Schwangerschaft Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken Impfunverträglichkeit Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes erheblicher Schaden am Eigentum (mind ) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden, oder strafbaren Handlungen Dritter unerwartete gerichtliche Ladung Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- je versicherte Person. Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- je versicherte Person. Stand: Mai

15 Produktinformationsblatt 4-Sterne Komfortschutz und 5-Sterne Premium- Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, also in dem von Ihnen gewähltem Versicherungsumfang enthalten ist! Um welche Versicherungsart handelt es sich? Ihre Versicherung ist eine Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt. Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? Reise-Krankenversicherung (nur Premium-) Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten. Wir erstatten die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Versichert sind auch Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen, sowie unfallbedingte Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Reise-Rücktrittsversicherung Die Reise-Rücktrittsversicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Reise- Rücktrittsversicherung. Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) Haben Sie sich entschieden, die Urlaubsgarantie zu versichern, besteht der Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Wir erstatten Ihnen z. B. bei einem Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reisezeit (maximal 8 Tage) den vollen. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Reiseabbruch- Versicherung. Notfall-Versicherung Enthält Ihre Reiseversicherung eine Notfall-Versicherung, erhalten Sie im Notfall verschiedene Beistandsleistungen. Hierzu gehören u. a. Hilfestellungen bei Verlust von Zahlungsmitteln oder Reisedokumenten. Versäumen Sie ein gebuchtes Verkehrsmittel, helfen wir Ihnen bei der Umbuchung. Im Falle eines Reiseabbruchs organisieren wir Ihre Rückreise und gewähren Ihnen ein Darlehen für die Mehrkosten der Rückreise. Die vollständige Leistungsbeschreibung zur Notfall- Versicherung lesen Sie im Abschnitt Notfall-Versicherung in den Versicherungsbedingungen. Reise-Unfallversicherung Bei Abschluss einer Reise-Unfallversicherung zahlen wir einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung), wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Reise-Unfallversicherung in den Versicherungsbedingungen. Reisegepäck-Versicherung Schließen Sie in Ihrem Versicherungsumfang eine Reisegepäck-Versicherung ab, ist Ihr Reisegepäck gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigungen versichert, solange es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebes befindet. Sollte Ihr Gepäck während der Reise durch Diebstahl, Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse (z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung) abhandenkommen bzw. zerstört oder beschädigt werden, ist es ebenfalls versichert. Im Schadenfall erhalten Sie eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Im Abschnitt Reisegepäck- Versicherung der Versicherungsbedingungen finden Sie die vollständige Leistungsbeschreibung der Reisegepäck- Versicherung. Autoreiseschutzbrief-Versicherung Falls in Ihrem Versicherungsumfang die Autoreiseschutzbrief- Versicherung enthalten ist, haben Sie Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie auf Ihrer Reise mit dem von Ihnen benutzten Fahrzeugen eine Panne haben, einen Unfall erleiden oder Ihnen das Kfz gestohlen wird. In diesen Fällen organisieren wir Hilfe am Schadensort (Wiederherstellung des Fahrzeuges durch einen Pannenhilfsdienst), das ggf. erforderliche Abschleppen in die nächste Werkstatt sowie die Beschaffung von benötigten Ersatzteilen und übernehmen die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten. Auch hier entnehmen Sie bitte die vollständige Leistungsbeschreibung dem Abschnitt Autoreiseschutzbrief-Versicherung in Ihren Versicherungsbedingungen. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der 1

16 Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. In welchen Fällen leistet die HanseMerkur Reiseversicherung nicht? Generell wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz in den folgenden Sparten aus: In der Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung): Wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde. In der Reisegepäck-Versicherung: Wenn Schäden durch Verlieren, Liegen- oder Hängenlassen von Gegenständen entstehen. Außerdem sind u. a. Bargeld, Schecks, Kreditkarten und Wertpapiere nicht versichert. In der Autoreiseschutzbrief-Versicherung: Wenn der berechtigte Fahrer ohne vorgeschriebene Fahrerlaubnis war. In der Reise-Unfallversicherung: Für Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen. Keine Unfälle sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen wie z. B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle oder Herzinfarkt. In der Reise-Krankenversicherung: Für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz! Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den Obliegenheiten der Versicherungsbedingungen. Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten? Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen ( Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen ). Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Soweit Sie eine Einmalversicherung abgeschlossen haben, endet Ihr Vertrag zum vereinbarten Versicherungsende. Bei Abschluss einer Jahresversicherung verlängert sich Ihr Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder von der HanseMerkur mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen. Sofern in der Versicherungspolice ein Vertragsablaufdatum genannt ist, endet der Versicherungsvertrag allerdings spätestens mit diesem Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Auf den Folgeseiten stellen wir Ihnen die Leistungsübersicht der Reiseversicherung zur Verfügung. 2

17 Leistungsübersicht Komfort- und 5-Sterne Premium- Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Bitte beachten Sie, dass in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen Tarif enthalten ist. Reise-Rücktrittsversicherung Welche Leistungen umfasst die Reise-Rücktrittsversicherung? Erstattung der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes Erstattung der Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären (max ,- ), erstattet. Erstattung der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt bis 30,- je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss Welche Ereignisse sind versichert? unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung Schwangerschaft Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken Impfunverträglichkeit Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt erheblicher Schaden am Eigentum (mind ) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung unerwartete gerichtliche Ladung Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person Fortsetzung rechts Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- je versicherte Person. Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) Welche Leistungen umfasst die Urlaubsgarantie? Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten bei Abbruch oder verspäteter Rückreise Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen Erstattung des gesamten es, sofern die Reise innerhalb der 1. Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der 2. Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe zu gelangen Welche Ereignisse sind versichert? unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung Schwangerschaft Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken Impfunverträglichkeit Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organes erheblicher Schaden am Eigentum (mind ) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden, oder strafbaren Handlungen Dritter unerwartete gerichtliche Ladung Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- je versicherte Person. 3

18 Reise-Krankenversicherung (bei Auslandsreisen) (nur Premium-) Welche Leistungen umfasst die Reise-Krankenversicherung? Heilbehandlungskosten ambulante Behandlung beim Arzt, Heilpraktiker, Chirotherapeuten, Osteopathen schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorische Zahnersatzleistung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus verordnete Arznei- und Verbandmittel verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik Leihgebühren für verordnete Hilfsmittel notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes einer versicherten Person bei Frühgeburten im Ausland bis zu ,- Bergungs-/Transport-/Überführungs-/Bestattungskosten Bergungskosten bis zu 5.000, Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Arzt und zurück in die Unterkunft Kosten für einen Rücktransport zu dem am nächsten gelegenen geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort Überführungs- oder Bestattungskosten Betreuungsleistungen Information über Ärzte und Krankenhäuser vor Ort Informationsübermittlung zwischen Ärzten Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Arzneimittelversand Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist zusätzliche Nächtigungskosten bis 10 Tage und max ,- für versicherte Mitreisende, wenn der gebuchte Aufenthalt aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes unterbrochen oder verlängert wird Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit dem Notruf-Service werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld maximal 14 Tage in Höhe von 50,. bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,. wahlweise Krankenhaustagegeld Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit kein Selbstbehalt Notfall-Versicherung Welche Leistungen umfasst die Notfall-Versicherung? Bei Krankheit/Unfall/Tod innerhalb Deutschlands Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000,- Krankentransport bis 2.500,- bei stationärem Krankenhausaufenthalt Organisation der Überführung eines Verstorbenen und Übernahme der Überführungskosten oder Bestattung Reiseabbruch oder verspätete Rückreise Darlehensgewährung für die anfallenden Mehrkosten Bei Strafverfolgung Hilfe bei der Haft und Haftandrohung, bis 3.000,- Darlehen Darlehen bis ,- für Strafkaution Bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person ggf. Darlehen bis 500,- Fahrradschutz Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades bis 250,- engel für Ihr Zuhause bei einem erheblichen Schaden (mind ) am Eigentum am Heimatort Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis maximal 500,- engel für Ihr Fahrzeug (nicht in der Jahresversicherung) bei einem erheblichen Schaden (mind ) an dem privat genutzten, zurückgelassenen PKW am Heimatort oder in einem Parkhaus (z.b. am Flughafen) Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbstbehalts bis maximal 500,- Reiseunfall-Versicherung Versicherungssumme: im Todesfall 1) ,- im Invaliditätsfall 1) bis ,- für Bergungskosten bis 5.000,- für kosmetische Operationen bis 5.000,- Abweichend für Reiseschutz Auto-, Bahn- und Busreisen Versicherungssumme: im Todesfall 1) ,- im Invaliditätsfall keine Leistung für Bergungskosten keine Leistung für kosmetische Operationen keine Leistung 1) Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ,- 4

19 Reisegepäck-Versicherung Versicherungssumme: für Einzelpersonen 2.000,- für Familien 4.000,- kein Selbstbehalt Versicherungsschutz: Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch strafbare Handlungen Dritter, z.b. Raub und Diebstahl, Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen), Verkehrsunfälle, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawine Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500, je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird Autoreiseschutzbrief (Nur bei Reisen in Europa und Deutschland bei Fahrten mit dem privaten PKW) Hilfe am Schadenort und Übernahme der Abschleppkosten bei Unfall oder Panne bis 300,- Übernahme zusätzlicher Reisekosten bis 2.500,- Die HanseMerkur gewährt keinen Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug am Schadenstag älter als 10 Jahre ist, gerechnet ab dem Tag der Erstzulassung. Stand: Mai

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