Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Einmalpolice. Versicherungsumfang auszugsweise. Gründe für die Inanspruchnahme. Risikopersonen.

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1 Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Einmalpolice Sie haben Ihren Traumurlaub schon gebucht? Es sind nur noch wenige Tage oder Wochen bis zu Ihrer Abreise und die Vorfreude ist groß. Aber stellen Sie sich vor, eine Woche vor Beginn des Urlaubes muss Ihr Partner/in ins Krankenhaus. Dann möchten Sie doch sicher lieber zu Hause bleiben, obwohl der Urlaub sehr teuer war und Sie die Kosten für die Stornierung selbst tragen müssten. Möchten Sie das vermeiden? Dann nutzen Sie unsere Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, die die anfallenden Kosten übernimmt, wenn Sie Ihre Reise aus einem wichtigen Grund nicht antreten können oder abbrechen müssen. Mit einer Reiserücktrittskosten- Versicherung können Sie Ihrem Urlaub entspannt entgegen sehen. Versicherungsumfang auszugsweise Gründe für die Inanspruchnahme Risikopersonen Feriengarantie Tod schwere Unfallverletzung, unerwartet schwere Erkrankung, unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person durch betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers mit anschließender Arbeitslosigkeit die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einer versicherten Person aus der Arbeitslosigkeit heraus versicherte Reiseteilnehmer, die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und töchter, Schwager, Schwägerin und Geschwister, der Lebenspartner der versicherten Person oder einer der versicherten mitreisenden Personen, diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen bei Abbruch in der ersten Urlaubshälfte erhalten Sie einen Gutschein zur Wiederholung der gebuchten Reise, bei Abbruch in der zweiten Urlaubshälfte Ersatz für den Wert der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung, bei nicht planmäßiger Verlängerung der Reise aufgrund von Elementarereignissen werden anfallende Mehrkosten bis zu Erstattung der zusätzlichen Kosten der versicherten Person für die Unterkunft (nach Art und 5.000,- ersetzt Klasse der gebuchten und versicherten Reiseleistung), wenn für die versicherte Person die planmäßige Beendigung der Reise nicht zumutbar ist, weil eine mitreisende Risikoperson wegen schwerer Unfallverletzung oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht transportfähig ist und über den gebuchten Rückreisetermin hinaus in stationärer Behandlung bleiben muss Die Leistungen der Feriengarantie gelten nicht für Kreuzfahrten, Fährpassagen, Bootsanmietungen etc. mit einem Reisepreis je Person/Mietpreis je Objekt über 2.000,- Selbstbehalt Abschlussfrist bei Versicherung mit Selbstbehalt beträgt dieser mindestens 25,- je Person/je Mietobjekt, soweit nichts anderes vereinbart wurde Bei Nichtantritt wegen Krankheit beträgt der Selbstbehalt 20% der Stornokosten, mindestens jedoch 25,- je Person/je Mietobjekt Der Abschluss der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist nur bei Buchung oder innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung möglich.

2 Prämien für alle Reisen inkl. Schiffsreisen bis 2.000,- p.p. Reisepreis pro Person bzw. Mietpreis je Objekt bis Prämien für alle Reisen inkl. Schiffsreisen bis 2.000,- p.p. Ohne Selbstbehalt Mit Selbstbehalt Prämie pro Person bzw. Prämie je Mietobjekt in Reisepreis pro Person bzw. Mietpreis je Objekt bis Prämie pro Person bzw. Prämie je Mietobjekt in Code Code 100,- RT00 9,- 100,- RT30 7,- 250,- RT01 14,- 250,- RT31 10,- 375,- RT02 16,- 375,- RT32 13,- 500,- RT03 19,- 500,- RT33 16,- 750,- RT04 26,- 750,- RT34 19, ,- RT05 32, ,- RT35 22, ,- RT06 39, ,- RT36 27, ,- RT07 48, ,- RT37 34, ,- RT08 74, ,- RT38 58, ,- RT09 121, ,- RT39 92, ,- RT10 154, ,- RT40 131, ,- RT11 203, ,- RT41 167, ,- RT12 249, ,- RT42 201, ,- RT13 289, ,- RT43 222, ,- RT14 339, ,- RT44 272,- Prämie inkl. Feriengarantie Prämie inkl. Feriengarantie 100,- RT15 12,- 100,- RT45 8,- 250,- RT16 19,- 250,- RT46 16,- 375,- RT17 22,- 375,- RT47 18,- 500,- RT18 29,- 500,- RT48 21,- 750,- RT19 34,- 750,- RT49 28, ,- RT20 39, ,- RT50 34, ,- RT21 47, ,- RT51 41, ,- RT22 61, ,- RT52 56, ,- RT23 93, ,- RT53 86, ,- RT24 158, ,- RT54 138, ,- RT25 209, ,- RT55 182, ,- RT26 273, ,- RT56 233, ,- RT27 338, ,- RT57 281, ,- RT28 372, ,- RT58 328, ,- RT29 412, ,- RT59 362,- Prämien für Schiffsreisen über 2.000,- mit Selbstbeteiligung ohne Feriengarantie Code Reisepreis je Person/Objekt über 2.000,- RT80 4,2 % vom Reisepreis

3 Verbraucherinformationen Bitte beachten Sie, dass sich der Versicherungsschutz aus dem von der versicherten Person gewählten Tarif und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen ergibt. Versicherungsschutz besteht für die in der Prämienrechnung oder der Reisebestätigung des Reiseveranstalters aufgeführten Personen und Reisen nach den Tarifbestimmungen der Union Reiseversicherung AG. Für den Versicherungsvertrag gelten die Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der Union Reiseversicherung AG und die Verbraucherinformationen. Schiffsreisen im Sinne des Tarifwerkes sind Kreuzfahrten, Fährpassagen, Bootsanmietungen, Bootscharter, Segeltörns etc. mit einem Reisepreis über 2.000,- je Person / je Objekt. Bei Bausteinbuchungen gilt die versicherte Reise in ihrer Gesamtheit mit Antritt des ersten Bausteins als angetreten. Stornokosten für noch nicht in Anspruch genommene Bausteine werden nicht erstattet. Abschlussfrist und Prämienzahlung: Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann nur bei Reisebuchung, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung/des Mietvertrages abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich. Die Prämie ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages sofort fällig. Der Versicherungsvertrag kommt nur dann zustande, wenn der Beitrag ordnungsgemäß eingezogen werden konnte und dem Einzug nicht widersprochen wurde. Mit der Zahlung der Prämie besteht sofortiger Versicherungsschutz für die gebuchte Reise. Der Versicherungsschutz endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Beendigung der versicherten Reise. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Von den angebotenen Versicherungssummen, Tarifen und Versicherungsbedingungen darf nicht abgewichen werden. Die Versicherungssteuer ist in den Prämien enthalten. Gebühren werden nicht erhoben. Gründe für die Inanspruchnahme der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartet schwere Erkrankung, unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person durch betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers mit anschließender Arbeitslosigkeit, die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einer versicherten Person aus der Arbeitslosigkeit heraus. Risikopersonen sind versicherte Reiseteilnehmer; die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und töchter, Schwager und Schwägerin und Geschwister; der Lebenspartner der versicherten Person oder einer der versicherten mitreisenden Personen; diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Selbstbehalt In den Tarifen RT30 bis RT59 und RT80 trägt die versicherte Person im Schadenfall einen Selbstbehalt. Dieser beträgt mindestens 25,- je Person / Mietobjekt des erstattungsfähigen Schadens, soweit nichts anderes vereinbart. Tritt der Schadenfall durch Krankheit ein, so beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- je Person / Mietobjekt. In den übrigen Tarifen trägt die versicherte Person keinen Selbstbehalt. Umfang des Versicherungsschutzes Einzelheiten zum Umfang des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen auf den nachfolgenden Seiten. Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige hiermit gemäß BDSG ein, dass der Versicherer die Daten - einschließlich der Gesundheitsdaten - speichert und sie zum Zwecke der Vertrags- und Schadenbearbeitung an Konzernunternehmen weiterleitet. Es erfolgt eine Übermittlung an Rückversicherer und Vermittler, sofern dies zur Vertragsgestaltung notwendig ist. Bitte beachten Sie: Für alle Versicherungssparten ist bei Beschwerden die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Straße 108, D Bonn, zuständig.

4 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall: Tritt der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherte verpflichtet, die Reise unverzüglich bei der Buchungsstelle abzumelden und den Versicherer zu unterrichten. Durch den Versicherungsvertrag wird der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung befreit, die Stornokosten an den Reiseveranstalter zu zahlen. Im Versicherungsfall ersetzt die Union Reiseversicherung dem versicherten Reiseteilnehmer diese, dem Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Stornokosten. Bei verspäteter Hinreise oder außerplanmäßiger Rückreise werden die nachgewiesenen zusätzlichen Hinbzw. Rückreisekosten ersetzt. Der Union Reiseversicherung sind Kopien der kompletten Buchungsunterlagen, das Original der Stornorechnung, ein Versicherungsnachweis (z.b. Einzahlungsbeleg, Kopie Kontoauszug), ein Nachweis für den Nichtantritt/verspäteten Antritt/Abbruch der Reise (Attest mit ausführlicher Diagnose, Datum des Behandlungsbeginn, auf Verlangen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Kopie Sterbeurkunde u.s.w.) einzureichen. Widerspruchsrecht gemäß 5a Versicherungsvertragsgesetz Der Vertrag gilt auf Grundlage des Versicherungsscheins, der die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen enthält, als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der Unterlagen schriftlich widerspricht. Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 1 Was ist bei Nichtantritt der Reise versichert? Bei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement versichert. 2 Unter welchen Voraussetzungen erstattet die Union Reiseversicherung die Stornokosten? 1. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird: Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartet schwere Erkrankung, unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, Impfunverträglichkeit, Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn oder Komplikationen einer bereits bei Versicherungsabschluss bestehenden Schwangerschaft, erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber mit anschließender Arbeitslosigkeit, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder einer mitreisenden Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat. 2. Risikopersonen sind a) die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager und Schwägerin und Geschwister; b) der Lebenspartner der versicherten Person oder einer der versicherten mitreisenden Personen; c) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen; d) diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, und deren Angehörige (definiert in 2 a); Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen. 3 Welche Leistungen bietet der Versicherer bei verspätetem Antritt der Reise Der Versicherer erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus einem in 2 Nr. 1 genannten Grund oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird. Erstattet werden die Mehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären. 4 Welche Leistungen bietet der Versicherer bei Abbruch der Reise und bei verspäteter Rückkehr von der Reise? Der Versicherer erstattet bei nicht planmäßiger Beendigung der gebuchten Reise aus Anlass eines der in 2 Nr. 1 genannten Gründe die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten (keine Heilbehandlungskosten) der versicherten Person nach der Qualität der gebuchten und versicherten Reise, sofern An- und Abreise mitgebucht und versichert sind. Ausgeschlossen sind jedoch sämtliche Ersatzansprüche von Beförderungsunternehmen wegen, von der versicherten Person verursachten, unplanmäßigem Abweichen von der Reiseroute (z.b. Notlandung). 5 Welche zusätzlichen Leistungen zur Reise-Rücktrittskosten-Versicherung können vereinbart werden (Feriengarantie)? Sofern vereinbart und eine zusätzliche Prämie dafür bezahlt wurde, bietet der Versicherer bei Einschluss der Feriengarantie folgende Leistungen (ggf. unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes gem. 6 der Bedingungen): 1. Einen Reisegutschein über den vollen Reisepreis zur Wiederholung der gebuchten Reise, wenn die Reise in der ersten Urlaubshälfte aus einem in 2 Nr. 1 genannten Grund abgebrochen wird. Der Reisegutschein hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Anstatt des Reisegutscheines kann die versicherte Person Ersatz für die anteilig nicht genutzte Reiseleistung verlangen. 2. Die Erstattung des Wertes der nicht genutzten Reiseleistung, wenn die Reise in der zweiten Urlaubshälfte aus einem in 2 Nr. 1 genannten Grund abgebrochen wird. 3. Erstattung der Mehrkosten eines verlängerten Aufenthaltes und der Rückreise bis 5.000,-, wenn die versicherte Reise wegen Elementarereignissen (z. B. Erdbeben, Wirbelstürmen, Überschwemmungen oder Lawinen) nicht planmäßig beendet werden kann.

5 4. Erstattung der zusätzlichen Kosten der versicherten Person für die Unterkunft (nach Art und Klasse der gebuchten und versicherten Reiseleistung), wenn für die versicherte Person die planmäßige Beendigung der Reise nicht zumutbar ist, weil eine mitreisende Risikoperson wegen schwerer Unfallverletzung oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht transportfähig ist und über den gebuchten Rückreisetermin hinaus in stationärer Behandlung bleiben muss. Die in Punkt 1 bis 4 aufgeführten Leistungen gelten nicht für Kreuzfahrten, Fährpassagen, Bootsanmietungen etc. mit einem Reisepreis je Person/ Mietpreis je Objekt über 2.000,-. 6 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person? In den Tarifen RT30 bis RT59 und RT80 trägt die versicherte Person im Schadenfall einen Selbstbehalt. Dieser beträgt mindestens 25,- je Person / Mietobjekt des erstattungsfähigen Schadens, soweit nichts anderes vereinbart. Tritt der Schadenfall durch Krankheit ein, so beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- je Person / Mietobjekt. In den übrigen Tarifen trägt die versicherte Person keinen Selbstbehalt. 7 Einschränkung des Versicherungsschutzes Die Union Reiseversicherung ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn für den Versicherungsnehmer bzw. für die versicherte Person der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung vorhersehbar war. 8 Was muss die versicherte Person bei Eintritt eines der in 2 genannten Ereignisse unbedingt unternehmen (Obliegenheiten)? Die versicherte Person ist verpflichtet: 1. die Reise unverzüglich nach Eintritt des Versicherungsfalles zu stornieren. 2. im Falle des Reiseabbruchs oder der verspäteten Rückkehr den Versicherer unverzüglich zu unterrichten. 3. den Schaden möglichst gering zu halten und alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. 4. den Versicherungsnachweis und die Kopie der Buchungsunterlagen mit der Original-Stornokostenrechnung bei dem Versicherer einzureichen. 5. schwere Unfallverletzung, unerwartet schwere Erkrankung oder Verschlechterung einer bestehenden Krankheit, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches Attest mit Angabe von Diagnose und Datum des Behandlungsbeginns nachzuweisen. Psychische Erkrankungen sind durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachzuweisen. 6. zum Nachweis des versicherten Ereignisses auf Verlangen des Versicherers a) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen oder der Einholung einer Bestätigung des Arbeitgebers zuzustimmen; b) der Einholung eines fachärztlichen Attestes durch den Versicherer über die Art und Schwere der Krankheit sowie die Unzumutbarkeit zur planmäßigen Durchführung der Reise zuzustimmen und dem Arzt die notwendige Untersuchung zu gestatten. 7. bei Tod eine Sterbeurkunde vorzulegen. 8. bei Verlust des Arbeitplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers und ein Arbeitslosigkeitsnachweis, bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses eine Bestätigung des Arbeitsamtes über die Zustimmung zu der gebuchten Reise sowie den Aufhebungsbescheid des Arbeitsamtes und eine Kopie des neuen Arbeitsvertrages als Nachweis für das neue Arbeitsverhältnis vorzulegen. Verletzt die versicherte Person eine der vorstehenden Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer gemäß 6 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei werden. 9 Subsidiarität Versicherungsschutz besteht subsidiär zu anderweitig bestehendem Versicherungsschutz, d. h. sofern Versicherungsschutz für dieselbe Gefahr auch noch bei einem anderen Versicherer besteht, gehen diese anderweitigen Leistungsverpflichtungen vor. Der versicherten Person steht es frei, welchem Versicherer er den Schadenfall anzeigt. gültig ab

6 Ihr Partner Union Reiseversicherung, Aktiengesellschaft Maximilianstraße 53, München Telefon 089 / , Fax 089 / , Internet: reiseversicherung@urv.de Vorstand: Robert Baresel (Vorsitzender), Dr. Hans Olav Herøy, Wolfgang Reif, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Helmut Späth Registergericht München, HRB USt.ID-Nr.: DE Versicherungsdienstleistungen sind umsatzsteuerfrei gem. 4 Nr. 10 u. 11 UStG Schadenmeldungen richten Sie bitte an: Union Reiseversicherung AG Reiseservice D Saarbrücken Telefon 0681 / Telefax 0681 /

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