Bebauungsplan mit Grünordnungsplan. Stadt Iphofen, 1. Bürgermeister Mend, Rathaus Iphofen, Tel
|
|
- Oskar Falk
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Iphofen Baugebiet "Hündlein" Bebauungsplan mit Grünordnungsplan lannummer uftraggeber Stadt Iphofen,. Bürgermeister Mend, Rathaus 9 Iphofen, Tel lanung rojektleiter SBS lanungsgemeinschaft Ruffinistr., 0 München Fabristr. 0, 905 Ulm ipl. Ing. Sidonie Bilger-Wölpert rchitektin-regierungsbaumeisterin Hartmut Schließer rchitekt-bauingenieur mit ipl.ing. Barbara Baumann, Landschaftsarchitektin rinz-ludwig-str., 55 Freising, Tel Hartmut Schließer Telefon 09 9 Telefax 09 Mitarbeit Stand Martin opp orothee Rummel Satzungsbeschluss.0.0. Änderungsverfahren Änderungsverfahren Maßstab : 000 SBS lanungsgemeinschaft Stadtplanung Objektplanung Landschaftsplanung
2 M :0 000 Verfahrensvermerke. er Stadtrat hat in der Sitzung vom 0.0.0/..0 die ufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan beschlossen. er ufstellungsbeschluss wurde am.0.0/..0 ortsüblich bekannt
3 Neubergstr. Mühlenweg Rödelseer Straße WEINBERGE / 9 / 9/ 9 / / / / / 9/ 9 / 9/ 9/9 /5 /5 9/ 9/ / / / / / /5 / 9/5 9/ / / / / / / B B G SF H W W W W W W W W H 5,0 SF SF,5,5 9,0,0 0,0 9,0,0 0,0,0 5,5 9,0,0,0 9,0,5 5,5 5,5 5,50 5,50 55,50 5,50 5,50 5, ,50 5,50 5,50 5,50 5,50 55,00 5,00 5,50 55,00 55,50 5,50 5,50 5,50 5,50 55,50 55,00 5, ,00
4 Festsetzungen nach lanzeichen nach lanzeichenverordnung (lanzv) rt der baulichen Nutzung W llgemeines Wohngebiet nach BauNVO Maß der baulichen Nutzung bis 0, I I I Grundflächenzahl (GRZ) nach 9 BauNVO Erdgeschoss und ausbaubares achgeschoss mit Kniestock bei Einzel-, oppel- und Reihenhäusern (siehe auch textliche Festsetzungen). Zwei Geschosse und ausbaubares achgeschoss ohne Kniestock bei Geschosswohnungsbauten. Bauweise, Baulinien und Baugrenzen E H G llgemein sind Einzelhäuser zulässig, abweichend davon sind in entsprechend gekennzeichneten Bereichen auch oppelhäuser, Reihenhäuser und Geschosswohnungsbauten zulässig. Hauptfirstrichtung zwingend Baulinie Baugrenze Flächen für den Gemeinbedarf Vorbehaltsfläche für den Gemeinbedarf/ atypisches Gebäude zulässig 5 Flächen für Verkehrsanlagen Straßenbegrenzungslinie Straßenverkehrsflächen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Gehweg - und arkstreifen als Hinweis) Fußweg / Radweg öffentliche arkplätze
5 Flächen für Versorgungsanlagen 0 Elektrizität Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen unterirdisch umpwerk In den Weinbergen Grünordnung Mulden und Gräben für Rückhaltung und bleitung von Niederschlagswasser Öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung arkanlage/ nger 5 Spielplatz rivate Grünflächen, von jeglicher Bebauung freihalten 9 Wasserflächen T TT T TTTT T T T T T T T T T T T T T T T T T T Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur flege und Entwicklung der Landschaft usgleichsfläche nach 9 bs (a) BauGB Bindungen für den Erhalt und das npflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen: Erhalt bestehender Bäume / Gehölze 5 bestehende Bäume verpflanzen a flanzung von Bäumen / Gehölzen heimischer Großbaum kleinkroniger Straßenbaum Obstbaum / Baum mit Obstbaumcharakter 9 Gehölzpflanzung (vgl. Informationsbroschüre, Liste,) rivate Grünflächen mit Bindungen für die Begrünung der Baugrundstücke entlang Grundstücksgrenzen zum Ortsrand mit freiwachsenden, standortheimischen Sträuchern (vgl. Informationsbroschüre, Liste ). Gartentore nicht zulässig.
6 Sonstige lanzeichen a a Festgesetzte Flächen für Carports/Garagen außerhalb der überbaubaren Flächen Stellplätze Grenze des räumlichen Geltungsbereiches bgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen ()5,50 Festsetzung der Höhenlage der Hauptgebäude bezogen auf OKFB (+/- 5 cm) soweit sie für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich sind (ansonsten siehe unter B, bsatz ) Stützmauern auf öffentlichem Grund (Tockenmauern aus Naturstein) Böschungen, alternativ Trockenmauern, soweit erforderlich Sonstige Festsetzungen SF Sonderfläche (siehe textliche Festsetzungen unkt, letzter bsatz) Verkehrsberuhigter Bereich B Bushaltestelle C Hinweise bestehende Grundstücksgrenze Rödelseer Tor vorgeschlagene Grundstücksgrenze mit Grundstücksgröße vorgeschlagene Gebäude Gebäude bbruch kV-Leitungen zum bbau vorgesehen Höhenlinien Bestand (Urgelände) Stadtpfarrkirche Feldkreuz / enkmal Kirchgasse St.-Veit Sichtdreieck (nur bei kritischen Sichtverhältnissen) Kirchplatz Vorschlag Grenze Ortseinfahrt Hinweis auf wünschenswerte Baumpflanzungen außerhalb des lanungsgebietes Rathaus farrgasse Ägid 0
7 B Textliche Festsetzungen Nutzung - Je Einzelgrundstück sind max. zwei Wohnungen, außerdem Räume für freie Berufe i.s. des BauNVO, zulässig. Je oppelhaus- bzw. Reihenhausgrundstück ist eine Wohnung, außerdem Räume für freie Berufe i.s. des BauNVO, zulässig. Baukörper, achform und achneigung - usgeschlossen sind regionaluntypische Gebäude, insbesondere z.b. alpenländische und norddeutsche Baustile und Bauelemente. - Bei Einzelhausbebauung muss das Verhältnis bei Hauptgebäuden von Breite zu Länge wenigstens :, betragen. - Bei Hauptgebäuden sind nur Satteldächer mit einer achneigung zwischen - mit Ziegeleindeckung zulässig. - (Winkel) nbauten haben sich in Breite und Höhe dem Hauptgebäude unterzuordnen (max 50% der Traufseite des Hauptgebäudes). - Ein Kniestock darf mit max. 50 cm ausgebildet werden. - usgehend vom natürlichen oder neu hergestellten Geländeverlauf, darf die Traufhöhe bei erdgeschossigen Gebäuden am höchsten unkt des Geländes,0 m nicht überschreiten. Im Rahmen der Baueingabeplanung sind die Geländehöhen zu ermitteln und in den länen entsprechend darzustellen. Kniestock 50 cm - oppelhäuser und Reihenhäuser sind sowohl nach Höhe als auch nach Lage straßenseitig in einer Ebene auszuführen. - ie achüberstände sind am Ortgang auf max. 0 cm, an der Traufe auf max. 0 cm beschränkt. - ie Belichtung des aches erfolgt vorwiegend über die Giebelseiten. Zwerchdach, achgauben und achliegefenster sind knapp zu bemessen und müssen sich dem Hauptdach deutlich unterordnen. Vom Ortgang müssen die achgauben mindestens einen bstand von m haben. acheinschnitte und Lichtbänder sind nicht erlaubt. - In dem als Sonderfläche (SF) gekennzeichneten Gebiet gelten die o.g. Festsetzungen sinngemäß, abweichend davon sind andere achformen, geringere achneigungen und entsprechende -materialien sowie ein Obergeschoss mit einer reduzierten Wandhöhe bis max., m zulässig. Über die Vorhaben ist im Einzelfall zu entscheiden. Garagen / Carports und offene Stellplätze - Je Grundstück sind bei Einzelgebäuden mindestens Stellplätze, bei oppelhäusern jeweils, bei Reihenhäusern jeweils sowie bei Geschosswohnungsbauten je Wohnung Stellpätze im Bauantrag nachzuweisen. usreichend bemessene ufstellflächen (Stauraum) vor Garagen / Carports können angerechnet werden.
8 - Grundsätzlich ist für jedes auf den Eigentümer bzw. Mieterhaushalt zugelassene Fahrzeug ein Stellplatz auf dem Grundstück herzustellen. - Sind Garagen / Carports nicht durch rotes, verbindliches lanzeichen festgesetzt, sind sie nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. - Garagen / Carports sind mit Satteldächern auszuführen oder als Flachdach zu begrünen. usgenommen sind durch rote, verbindliche lanzeichen festgesetzte Garagen/Carports, sie sind mit einem Satteldach auszuführen. Nebenanlagen - Nebenanlagen i. S. des () BauNVO, die der Nutzung des Grundstücks dienen, sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 5 Farben - acheindeckungen sind nur in rötlichen Farbtönen zugelassen. Glänzend engobierte Ziegel (Edel-Engobe) sind nicht zugelassen. - Bei Wandfarben sind grelle Fassungen und violette / lila Farbtöne nicht zugelassen. Solar-/ hotovoltaikanlagen - Solar- und hotovoltaikanlagen sind jeweils bis zu einer Größe von max. 9 qm zulässig. ufschüttungen und bgrabungen - er natürliche Geländeverlauf darf durch ufschüttungen oder bgrabungen nicht verändert werden. usnahmen bilden : Freisitze im Erdgeschoss bis max 0 cm sowie Freisitze auf Kellergeschossebene, sofern sie in der Breite den Gebäudeabmessungen untergeordnet sind und im Zuge der Erschließungsplanung angelegte gemeinschaftliche Mauern bzw. Böschungen, Gräben zur Oberflächenentwässerung und die nlage von Teichen. Einfriedungen ls Einfriedung sind zulässig: - Zu den Straßenseiten und zum Ortsrand: Zäune aus Holz oder Stahl mit einer Höhe von 0,9 bis, m. - n den Ortsrändern: Zäune aus Holz, Stahlgitter oder Maschendraht. Sockel sind nicht zulässig. 9 Befestigte Flächen - Eine Versiegelung mit sphalt oder Ortbeton auf den privaten Grundstücksflächen ist nicht zulässig. 5
9 0 Mobilfunkanlagen - er Bau von Mobilfunkantennen im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nicht zugelassen flanzgebote / flanzbindungen ie durch lanzeichen und Text festgesetzten flanzungen sind innerhalb zweier Vegetationsperioden nach bschluss der Baumaßnahme auszuführen. Bindung für Bepflanzungen innerhalb der Baugrundstücke: - flanzung von mindestens einem heimischen Laubbaum oder einem hochstämmigen Obstbaum je Grundstück. - Geschnittene Hecken sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. - Für geschnittene Hecken sind ausschließlich Laubgehölze zu verwenden (z.b. Liguster, Feldahorn, Hainbuche). - Fremdländische und exotische Bäume und Gehölze (auch heimische Nadelgehölze wie Kiefer, Fichte, Lärche dürfen nur in usnahmefällen und als Einzelexemplare Verwendung finden. - Ziersträucher müssen den heimischen Sträuchern zahlenmäßig untergeordnet sein (vgl. Informationsbroschüre). Rückhaltung von Regenwasser - achwässer und Oberflächenwässer sind i.s. des 9 bs. Nr. 0 BauGB in Zisternen einzuleiten, die auf dem Grundstück zu errichten sind ( Fassungsvermögen mindestens 5 cbm). ie nlagen sind durch einen Überlauf an das örtliche Trennsystem anzuschließen. ie Entnahme von Brauchwasser ist in der jeweils gültigen Fassung der Entwässerungssatzung geregelt. rainagewässer, Grundwasser - rainagewässer dürfen nicht in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. - Grundwasserabsenkung durch den Eigentümer ist nicht erlaubt. - Es wird darauf hingewiesen, dass in den tiefer liegenden Grundstücken mit Grundwasser gerechnet werden muss. Es wird empfohlen, entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Weitere textliche Festsetzungen - as Baugebiet wird an das Gasversorgungsnetz angeschlossen. - ie Telekommunikationsanlagen sind zu verkabeln. - Je Grundstück ist ein Revisionsschacht vorzusehen.
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag
>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<
GEMEINDE ORTSTEIL LANDKREIS DUNNINGEN SEEDORF ROTTWEIL >> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung
Bebauungsplan. mit integriertem. Grünordnungsplan
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan in Salching Gemeinde Salching Mitgliedsgemeinde der VG Aiterhofen Landkreis Straubing Bogen Reg. Bezirk Niederbayern Fassung vom 29.09.1997 Gültig ab 19.01.1998
BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text
Gestaltungssatzung. Präambel
Gestaltungssatzung der Stadt Meckenheim über die Gestaltung baulicher Anlagen für einen Teilbereich des Bebauungsplans 118 Bahnhof - Nördliche Stadterweiterung I Präambel Die Erscheinungsform von Gebäuden
Sollten Sie Fragen zur Bauordnung oder Baugenehmigung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung 16.4 Bauordnung -,
Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Sie haben eine Option auf ein Grundstück im fünften Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes erhalten. Die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung Ihres Grundstückes
GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG
BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG GESTALTUNGSSATZUNG RaumPlan Aachen Uwe Schnuis Uli Wildschütz Lütticher Strasse 10 12 52064 Aachen 08. November 2006 INHALT: 1. Geltungsbereich 2. Gestaltung
Bebauungsplan Nr. II/1/ Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße. Satzung. - Textliche Festsetzungen -
Bebauungsplan Nr. II/1/52.00 Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße Satzung - Textliche Festsetzungen - 27 Angabe der Rechtsgrundlagen Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften
Kreis Alb-Donau-Kreis Gemeinde Rottenacker Projekt Bebauungsplan "Kapellenäcker/Am Silberberg I" Nr. 10.908 hier: Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften Diese Satzung umfasst insgesamt 5 Seiten
B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.
Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient
Krailling Landkreis Starnberg
Gemeinde Krailling Krailling Landkreis Starnberg Bebauungsplan Nr. 26 für das Gebiet zwischen Jahnstraße, Margaretenstraße und Elisenstraße Teiländerung Jahnstraße 5 und 7 Planfertiger Planungsverband
Örtliche Bauvorschriften Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO)... 3
Gemeinde Walzbachtal Bebauungsplan Gageneck - der 3. Änderung OT Jöhlingen Örtliche Bauvorschriften in der Fassung I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Örtliche Bauvorschriften... 3 1. Anforderungen an
I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
B-Plan 78 Uetersen NVZ An der Klosterkoppel 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Sondergebiet Einzelhandel ( 11 BauNVO) (1) Das Sondergebiet Einzelhandel dient der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben
Satzung. über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg
Satzung über die Gestaltung von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten im Stadtgebiet der Stadt Friedberg Beschluss: 30.07.1998 Genehmigung: - Ausfertigung: 05.08.1998 Inkrafttreten: 08.08.1998 Seite
Gemeinde Falkenstein. Einfacher Bebauungsplan Wochenendhausgebiet Textliche Festsetzungen
Einfacher Bebauungsplan Wochenendhausgebiet Stand: Inhaltsverzeichnis A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN gem. 9 BauGB i.v.m. 1-23 BauNVO... 2 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 BauGB)... 2 2 Maß der
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Gemeinde Glienicke/Nordbahn 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße Auftraggeber: Gemeinde Glienicke/Nordbahn Hauptstraße 19 16548 Glienicke/Nordbahn Planverfasser: architekturbüro civitas Dr.
"Königsbronner Straße-Ost"
Stadt Heidenheim Ortsteil Schnaitheim Baubereichsplan 18.00 "Königsbronner StraßeOst" (südlich der Riedstraße 8, 10, 12 und 18) Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Maßstab 1 : 1000 Bebauungsplan
A. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PLANUNGSRECHTLICHER NATUR ( 9 BauGB)
A. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PLANUNGSRECHTLICHER NATUR ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung Für den Geltungsbereich wird gemäß 9 BauGB als Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) ( 4 BauNVO)
Bebauungsplan Verbindliche Bauleitplanung. Was, wie groß und wie darf ich bauen? Wie lese ich einen Bebauungsplan? Wie kann ich mitwirken?
Bebauungsplan Verbindliche Bauleitplanung Was, wie groß und wie darf ich bauen? Wie lese ich einen Bebauungsplan? Wie kann ich mitwirken? Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung 2009 Grundsätzliche Regelungen
lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013
lassy architektur + raumplanung 1 WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 2 PRÄAMBEL Ziel dieser Richtlinie ist, das historische und neue Straßen-, Orts- und Landschaftsbild
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1779 c der Landeshauptstadt München Neuherbergstraße (nördlich), - Panzerwiese West, Teil II - Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan
BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen
Textliche Festsetzungen
Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 569: 1 Textliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB 1.1 In den als Allgemeine Wohngebiete (WA1 WA21) festgesetzten Baugebieten sind nur Nutzungen gemäß
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728l der Landeshauptstadt München
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728l der Landeshauptstadt München 3. Bauabschnitt Wohnen Willy-Brandt-Allee südlich, Georg-Kerschensteiner-Straße östlich (Teiländerung der
FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen
Amt für Bauordnung und Hochbau Seite 1 FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Letzte Ergänzung: 01.12.2014 Inhaltsverzeichnis 6 HBauO Abstandsflächen... 2 Absatz 1... 2 Was ist unter 6 Abs. 1 Satz 2 HBauO Anlagen,
Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-
Bauanträge und Bauvoranfragen
Stadt BU-Nr. 038/2013 Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Vorlage an den Bauausschuss zur Beratung in der Sitzung am 15.05.2013 (öffentlich). Bauanträge und Bauvoranfragen A. Baugenehmigungsverfahren
Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -
Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg - einschl. der Änderungen zu diesem Bebauungsplan vom 09.
Anlage 4. Bebauungsplan mit Gestaltungsvorschrift Wallring-West IN 215 Textliche Festsetzungen und Hinweise. A Städtebau gemäß 1 a und 9 BauGB
Anlage 4 Bebauungsplan mit Gestaltungsvorschrift Wallring-West IN 215 Textliche Festsetzungen und Hinweise A Städtebau gemäß 1 a und 9 BauGB I Art der baulichen Nutzung 1 Allgemeine Wohngebiete 1.1 In
Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
Seite: 138 Gemeinde Gilching Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Sitzungstermin: Montag, den 22.02.2010 Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Sitzungsende: 18.25 Uhr Ort, Raum: Rathaus,
Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012
Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012 Amt: Stadtbauamt Stadtplanung Zur Kenntnis genommen: Amtsleiter: BM:... Stadtentwicklung Gerlingen; Sanierung Stadtkern Rathausbereich;
Gewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443)
Gewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443) Pfarrer-Goosmann-Straße, 12489 Berlin 1 / 5 Details externe Objektnummer BF 4443 Objektart Grundstück Objekttyp Gewerbe Nutzungsart
HANSESTADT ROSTOCK. Land Mecklenburg-Vorpommern. Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.Golf.145
HANSESTADT ROSTOCK Land Mecklenburg-Vorpommern Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.Golf.145 Golfplatz Diedrichshagen/Elmenhorst (Golfanlage Warnemünde) Teilgebiet Diedrichshagen - 3
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Husby
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Husby 5. Änderung B-Plan Nr. 2 Mailücke und dessen Erweiterung um das Gebiet Norderfeld das Dorf im Grünen Verkauf von attraktiven
Bebauungsplan Pocking Ost III. Stadt Pocking Landkreis Passau
Bebauungsplan Pocking Ost III Stadt Pocking Landkreis Passau Pocking, Februar 2012 geändert: Mai 2012 Satzung: August 2012 Stadt Pocking Krah Bauverwaltung Übersichtsplan M = 1 : 5000 Textliche Festsetzungen
Textliche Festsetzungen
Objekt: Projekt-Nr.: O 2006 049 Projekt: 1. Änderung Bebauungsplan "An der Geisenmühle" (1. Erweiterung) in der Stadt Anhang 2: Textliche Festsetzungen Auftraggeber: Verbandsgemeindeverwaltung Hauptstraße
Merkblatt mit Beispielantrag für den Bau von Garagen, Carports und Abstellräumen
Merkblatt mit Beispielantrag für den Bau von Garagen, Carports und Abstellräumen Allgemein Garagen oder überdachte Stellplätze beziehungsweise Carports zählen zu den untergeordneten Gebäuden, für die im
Bebauungsplan Nr. 288
Stadt Augsburg Aufstellung Bebauungsplan Nr. 288 Sheridan Kaserne B. Zeichenerklärung B.1. Festsetzungen durch Planzeichen B.1.1. Art der baulichen Nutzung WA 1 Allgemeines Wohngebiet mit Nummerierung
Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 am 4. April 2007 Seite 1 von 7 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
Satzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c BauGB
66 153 66 153 Satzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a - 135 c BauGB Mitteilungsblatt Satzung der Stadt Alsdorf zur 20-25.06.1998 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Verkaufsunterlagen. Baugrundstück in der Lübecker Altstadt. Hüxterdamm 1
Verkaufsunterlagen Baugrundstück in der Lübecker Altstadt Hüxterdamm 1 Inhalt: Informationen zu dem Grundstück Bebauungsmöglichkeit gemäß Sanierungskonzept Vergabeverfahren und Kaufbedingungen Lageplan
Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen
Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1
121. Änderung des Flächennutzungsplanes. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 52 "Verbrauchermarkt Farger Straße" in Bremen-Blumenthal
121. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bremen-Blumenthal Frühzeitige Beteiligung der Behörden 13. Dezember 2012 trägerin Grundstückgesellschaft Objekt Farge GmbH Ansprechpartner: Kai-Uwe Kiehne Verfahrensstelle
Mit der Ausarbeitung des "Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung" wurde der Architekt Dipl. lng. Heinz Schaller, Marktredwitz, beauftragt.
Gemeinde Pechbrunn Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Quellenweg" in Groschlattengrün Heinz Schaller Architekt Dipl. Ing. FH Anemonenweg 3 95615 Marktredwitz Tel.: 09231/96070 1. AUFSTELLUNGSBESCHLUSS:
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 900
Stadt Augsburg Aufstellung Bebauungsplan Nr. 900 AUGSBURG Innovationspark B. Zeichenerklärung B.1. Festsetzungen durch Planzeichen B.1.1. Art der baulichen Nutzung SO U Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
FAQ für Bauherren. Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent,
FAQ für Bauherren Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent, für die meisten Menschen treten jede Menge Fragen auf, wenn sie zum ersten Mal bauen. Um Ihnen diesen Prozess zu
Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching
Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße
kloj^ifb= VK=^éêáä=OMMV= =
qáéñä~ì~ãí==== fåçìëíêáéëíê~ëëé=oi=mçëíñ~åü=nqri=psmo=qüìå= qéäk=mpp=oor=up=pti=c~ñ=mpp=oor=uq=or====== = p~åüäé~êäéáíéêw=läáîéê=píìçéêi=aáêéâíï~üä=mpp=oor=uv=nt== çäáîéêkëíìçéê]íüìåkåüi=ïïïkíüìåkåü Abstandsvorschriften
Bebauungsplan "Alter Unteröwisheimer Weg" Gemarkung Bruchsal Seite 1. Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften
Gemarkung Bruchsal Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan planungsrechtlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften Gemarkung Bruchsal Seite 2 Inhaltsverzeichnis 0 Übersichtsplan 1 Flächennutzungsplan
Stadt Geisingen Hauptstraße Geisingen Tel / Bebauungsplan Große Breite Süd Textteil Seite 1
Bebauungsplan Große Breite Süd Textteil Seite 1 Bebauungsplan Große Breite Süd Gemarkung Geisingen Planungsrechtlichen Festsetzungen (Textteil zum zeichnerischen Teil: Plan Nr. 925.04a vom 11.04.2006)
Textliche Festsetzungen. Bebauungsplan HOE 9 Ramrath - Ost. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB
Textliche Festsetzungen Bebauungsplan HOE 9 Ramrath - Ost Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB 1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB 1.1 Dorfgebiet ( 5 BauNVO) Die Nutzungen nach 5 (2)
Bebauungsplan Nr. 49 Alte Kolonie / südlich der Hohen Neuendorfer Straße, Stadtteil Bergfelde Stadt Hohen Neuendorf
Anlage 1 Textliche Festsetzungen 1 Art der baulichen Nutzung 1.1 In den Mischgebieten (MI) sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig. ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v. m. 1 Abs. 6
S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung und Erhaltung der baulichen Anlagen und der privaten Freiflächen im Gebiet Broosbyer Koppel
Ortsrecht 6 / 8 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung und Erhaltung der baulichen Anlagen und der privaten Freiflächen im Gebiet Broosbyer Koppel Aufgrund des 111 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und
BEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG"
GEMEINDE BISINGEN ZOLLERNALBKREIS BEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG" Entwurf vom 23.02.2016 Büro Gfrörer Ingenieure, Sachverständige, Landschaftsarchitekten Dettenseer Straße 23 72186 Empfingen GEMEINDE
Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich
Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich Auf Grund des 113 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Saarland ( Landesbauordnung
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar
Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf
Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf Ansicht über den Stienitzsee Richtung Hennickendorf Bebauungsfläche Berliner Str.9, Gemarkung
Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-
Google-maps. Ortsentwicklung Krailling. Bauvorhaben Sanftlwiese
Google-maps Ortsentwicklung Krailling, Sanftlwiese Planungsbüro Skorka, Neuried I rockinger und schneider, München November 2012 1 Tagesordnung Begrüßung (Frau Borst) Darstellung des Planungsprozesses
GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss
II) SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Mooshauser Weg Fassung vom: 26.07.2010 / 05.10.2010 - zum Satzungsbeschluss RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO)
2. Änderung des Bebauungsplanes Soest Nr. 50/3 Siegmund-Schultze-Weg der Stadt Soest Begründung
2. Änderung des Bebauungsplanes Soest Nr. 50/3 Siegmund-Schultze-Weg der Stadt Soest Begründung 1. Räumlicher Geltungsbereich und gegenwärtige Situation Das Plangebiet liegt im südlichen Stadtgebiet von
Der Rat der Stadt Iserlohn hat am die nachstehende Satzung beschlossen.
Satzung der Stadt Iserlohn über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a - c Baugesetzbuch (BauGB) - Kostenerstattungsbetragssatzung (KBS) Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 18.12.2007 die
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vielank (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vielank (Erschließungsbeitragssatzung) Fundstelle: Amtskurier vom 02.02.2007, S. 24 Präambel Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für
WOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ: 610-702
Begründung zum Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 39/5 vom 17.09.2014 für das Gebiet Fröbelstraße im Stadtteil Wüstenahorn Vorhaben- und Erschließungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB
SATZUNG ÜBER DAS ERHEBEN VON ERSCHLIEßUNGSBEITRÄGEN (ERSCHLIEßUNGSBEITRAGSSATZUNG) VOM
SATZUNG ÜBER DAS ERHEBEN VON ERSCHLIEßUNGSBEITRÄGEN (ERSCHLIEßUNGSBEITRAGSSATZUNG) VOM 12.06.1990 (veröffentlicht in der Lampertheimer Zeitung Nr. 141 vom 21. Juni 1990) Auf Grund des 132 des Baugesetzbuches
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132), geändert durch Einigungsvertrag vom 31.8.1990
Kindergarten an der Hupfauer Höhe
Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Nr. 178 Kindergarten an der Hupfauer Höhe Stadt Ebersberg, Landkreis Ebersberg Der Bebauungsplan umfasst die innerhalb des gekennzeichneten Geltungsbereiches
Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Kulmbach
Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Kulmbach Vom 2. Februar 1989 Die Stadt Kulmbach erlässt aufgrund von Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 sowie Art. 89 Abs. 1 Nr. 10 der Bayerischen Bauordnung
Planungsrechtliche Festsetzungen mit integrierten grünordnerische Festsetzungen, Textteil. Bebauungsplan "Ellenberg III, Gemeinde Erdmannhausen
TEIL B Planungsrechtliche Festsetzungen mit integrierten grünordnerische Festsetzungen, Textteil Bebauungsplan "Ellenberg III, Gemeinde Erdmannhausen Anlagen 1 Zuteilungsplan (Stand 21.02.2013) zur Festsetzung
S A T Z U N G. über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c Baugesetzbuch vom
STADT WETZLAR S A T Z U N G über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a - 135 c Baugesetzbuch vom 21.10.1998 Aufgrund der 5, 51 Nr. 6. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
Regeln für die Gestaltung von Wohnbauten in der Obwaldner Landschaft
Regeln für die Gestaltung von Wohnbauten in der Obwaldner Landschaft Philipp Maurer, Raumplaner ETH NDS SIA Sarnen, 2. Juni 2016 2 Warum Regeln? Abbruch und Wiederaufbau seit 2012 zulässig. Art. 24c Abs.
Satzung. 1 Geltungsbereich
Az.: 610-17/ di/sm Die Stadt Garching b. München erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22. August 1998 zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Bebauungsplan Nr. 9 Brennacker Ruhige, ländliche und familienfreundliche Lage mit idealen Verkehrsanbindungen Verkauf
Wohnen in Wendisch Rietz/Ausbau Am Berg
Wohnen in Wendisch Rietz/Ausbau Am Berg Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 3, Flurstücke 107/22 und 107/23 Lage: Die Grundstücke befinden sich am Anfang des Bereichs Ausbau der Gemeinde Wendisch Rietz, nördlich
Örtliche Bauvorschrift der Stadt Verden (Aller) über die Außenwerbung in der Altstadt Verden (Aller)
Örtliche Bauvorschrift der Stadt Verden (Aller) über die Außenwerbung in der Altstadt Verden (Aller) Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
Gemeinde Kirchheim a.n.
Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 13. April 2015 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte
Gemeinde Medelby. Baugebiet Kuhlacker West. Wohnen im lebendigen Medelby
Gemeinde Medelby Baugebiet Kuhlacker West Wohnen im lebendigen Medelby Inhaltsverzeichnis: Lage der Gemeinde Lage des Baugebietes Allgemein - Die Gemeinde Medelby - Freizeit und Umgebung - Infrastruktur
Textliche Festsetzungen
Textliche Festsetzungen 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60/8 für Königswinter-Thomasberg, Bereich "Am Limperichsberg" Stadt Königswinter Gemarkung: Hasenpohl Fluren: 2 und 11 tlw. Stand: 21.06.2006
Gestaltungsrichtlinien
GEMEINDE SCHENKENZELL Heilig-Garten Stand zum 01. April 2015 Die städtebauliche Sanierung des Ortskerns von Schenkenzell ist ein wesentliches Element der zukünftigen Gemeindeentwicklung und bezieht sich
Textliche Festsetzungen. I. Art der baulichen Nutzung
Textliche Festsetzungen I. Art der baulichen Nutzung TF 1.1 Zulässige Nutzungen im Gewerbegebiet (1) In den Gewerbegebieten GE 1-3 sind zulässig: - Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und
vom Inhaltsübersicht
Satzung über die besonderen Anforderungen an die äußere Gestaltung und über das Verbot der Errichtung von Werbeanlagen in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Werbeanlagensatzung) vom 05.04.2011 Inhaltsübersicht
ANLAGE 3. Zweckverband Flughafen Hahn. Bebauungsplan. Textliche Festsetzungen V O R E N T W U R F. "Logistikpark Flughafen Frankfurt-Hahn Nord"
ANLAGE 3 Zweckverband Flughafen Hahn Bebauungsplan "Logistikpark Flughafen Frankfurt-Hahn Nord" Textliche Festsetzungen V O R E N T W U R F [wird im weiteren Verfahren ergänzt] Planfassung zur Durchführung
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen im Ortsteil Neu Schloen Wohnen in einem lebendigen Ort und in naturnaher Umgehung Ortsbeschreibung Inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte liegt
%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³
%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³ Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 I S. 137), zuletzt geändert am 15. 12. 2001 (BGBl. I S. 3762), Baunutzungsverordnung
Satzung. der Gemeinde Großkrotzenburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach 135 BauGB
Satzung der Gemeinde Großkrotzenburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach 135 BauGB Aufgrund der 1a und 135a bis c des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141,
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Datum: 26. Juni 1962 Fundstelle: BGBl I 1962, 429 Textnachweis Geltung ab: 1.10.1977 Änderungen
Gestaltungssatzung der Stadt Markneukirchen für den historischen Bereich der Stadt Markneukirchen
Gestaltungssatzung der Stadt Markneukirchen für den historischen Bereich der Stadt Markneukirchen Zur Erhaltung des räumlichen und gestalterischen Zusammenhanges und dem Schutz des vorhandenen Ortsbildes,
Gemeinde Aurach. Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS)
Gemeinde Aurach Satzung über Werbeanlagen in der Gemeinde Aurach (Werbeanlagensatzung - WaS) vom 29.04.2015 Die Gemeinde Aurach erlässt auf Grund Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Bayerischen Bauordnung
V e r o r d n u n g. über den Bebauungsplan HafenCity 11. Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung)
V e r o r d n u n g über den Bebauungsplan HafenCity 11 Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung) Auf Grund von 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I
Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll
Seite: 12 Beschlussprotokoll ------------------------ über die Sitzung des Stadtrates Ellingen ------------------------------------------------- am Donnerstag, dem 23. Februar 2012, 18.30 Uhr ------------------------------------------------------------------
ORTSGESTALTUNGSSATZUNG
ORTSGESTALTUNGSSATZUNG vom 07. März 2013 Der Markt Siegenburg erlässt auf Grund des Art. 81 Abs. 1 sowie des Art. 63 Abs. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung vom 14. August 2007, zuletzt
Bebauungsplan WA Gstettner Straße Stadt Pocking Landkreis Passau
Bebauungsplan WA Gstettner Straße Stadt Pocking Landkreis Passau Pocking, Juni 2015 geändert: Juli 2015 geändert: September 2015 Satzung: Stadt Pocking Krah Bauverwaltung Übersichtsplan M 1 : 5000 M 1:1000
Stadt Baden-Baden Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lilienmatte Stumpenacker 1. Änderung Stand:
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen A Baugesetzbuch
6. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. 9 (1) Nr. 25 a BauGB
S. 1 A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB 1.1 Gliederung gem. 1 (4) BauNVO i. V. m. 1 (8) BauNVO nach Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen
Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der
Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet An der Ottmar-Reger-Straße
Seite 1 von 1 Stadt Pfreimd Landkreis Schwandorf Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet An der Ottmar-Reger-Straße Nabburg, 04.07.1997 Seite 2 von 2 Bebauungsplan An der Ottmar-Reger-Straße (ALLGEMEINES
N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 1/2015) Mittwoch, den 29. Januar 2015
B-026/7 GEMEINDE BAYERBACH b. Ergoldsbach N I E D E R S C H R I F T (Nr. 1/2015) über die Sitzung des Gemeinderates Bayerbach b. Ergo. am Mittwoch, den 29. Januar 2015 im Sitzungssaal des Rathauses Bayerbach,