Bebauungsplan mit Grünordnungsplan. Stadt Iphofen, 1. Bürgermeister Mend, Rathaus Iphofen, Tel

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1 Stadt Iphofen Baugebiet "Hündlein" Bebauungsplan mit Grünordnungsplan lannummer uftraggeber Stadt Iphofen,. Bürgermeister Mend, Rathaus 9 Iphofen, Tel lanung rojektleiter SBS lanungsgemeinschaft Ruffinistr., 0 München Fabristr. 0, 905 Ulm ipl. Ing. Sidonie Bilger-Wölpert rchitektin-regierungsbaumeisterin Hartmut Schließer rchitekt-bauingenieur mit ipl.ing. Barbara Baumann, Landschaftsarchitektin rinz-ludwig-str., 55 Freising, Tel Hartmut Schließer Telefon 09 9 Telefax 09 Mitarbeit Stand Martin opp orothee Rummel Satzungsbeschluss.0.0. Änderungsverfahren Änderungsverfahren Maßstab : 000 SBS lanungsgemeinschaft Stadtplanung Objektplanung Landschaftsplanung

2 M :0 000 Verfahrensvermerke. er Stadtrat hat in der Sitzung vom 0.0.0/..0 die ufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan beschlossen. er ufstellungsbeschluss wurde am.0.0/..0 ortsüblich bekannt

3 Neubergstr. Mühlenweg Rödelseer Straße WEINBERGE / 9 / 9/ 9 / / / / / 9/ 9 / 9/ 9/9 /5 /5 9/ 9/ / / / / / /5 / 9/5 9/ / / / / / / B B G SF H W W W W W W W W H 5,0 SF SF,5,5 9,0,0 0,0 9,0,0 0,0,0 5,5 9,0,0,0 9,0,5 5,5 5,5 5,50 5,50 55,50 5,50 5,50 5, ,50 5,50 5,50 5,50 5,50 55,00 5,00 5,50 55,00 55,50 5,50 5,50 5,50 5,50 55,50 55,00 5, ,00

4 Festsetzungen nach lanzeichen nach lanzeichenverordnung (lanzv) rt der baulichen Nutzung W llgemeines Wohngebiet nach BauNVO Maß der baulichen Nutzung bis 0, I I I Grundflächenzahl (GRZ) nach 9 BauNVO Erdgeschoss und ausbaubares achgeschoss mit Kniestock bei Einzel-, oppel- und Reihenhäusern (siehe auch textliche Festsetzungen). Zwei Geschosse und ausbaubares achgeschoss ohne Kniestock bei Geschosswohnungsbauten. Bauweise, Baulinien und Baugrenzen E H G llgemein sind Einzelhäuser zulässig, abweichend davon sind in entsprechend gekennzeichneten Bereichen auch oppelhäuser, Reihenhäuser und Geschosswohnungsbauten zulässig. Hauptfirstrichtung zwingend Baulinie Baugrenze Flächen für den Gemeinbedarf Vorbehaltsfläche für den Gemeinbedarf/ atypisches Gebäude zulässig 5 Flächen für Verkehrsanlagen Straßenbegrenzungslinie Straßenverkehrsflächen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Gehweg - und arkstreifen als Hinweis) Fußweg / Radweg öffentliche arkplätze

5 Flächen für Versorgungsanlagen 0 Elektrizität Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen unterirdisch umpwerk In den Weinbergen Grünordnung Mulden und Gräben für Rückhaltung und bleitung von Niederschlagswasser Öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung arkanlage/ nger 5 Spielplatz rivate Grünflächen, von jeglicher Bebauung freihalten 9 Wasserflächen T TT T TTTT T T T T T T T T T T T T T T T T T T Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur flege und Entwicklung der Landschaft usgleichsfläche nach 9 bs (a) BauGB Bindungen für den Erhalt und das npflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen: Erhalt bestehender Bäume / Gehölze 5 bestehende Bäume verpflanzen a flanzung von Bäumen / Gehölzen heimischer Großbaum kleinkroniger Straßenbaum Obstbaum / Baum mit Obstbaumcharakter 9 Gehölzpflanzung (vgl. Informationsbroschüre, Liste,) rivate Grünflächen mit Bindungen für die Begrünung der Baugrundstücke entlang Grundstücksgrenzen zum Ortsrand mit freiwachsenden, standortheimischen Sträuchern (vgl. Informationsbroschüre, Liste ). Gartentore nicht zulässig.

6 Sonstige lanzeichen a a Festgesetzte Flächen für Carports/Garagen außerhalb der überbaubaren Flächen Stellplätze Grenze des räumlichen Geltungsbereiches bgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen ()5,50 Festsetzung der Höhenlage der Hauptgebäude bezogen auf OKFB (+/- 5 cm) soweit sie für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich sind (ansonsten siehe unter B, bsatz ) Stützmauern auf öffentlichem Grund (Tockenmauern aus Naturstein) Böschungen, alternativ Trockenmauern, soweit erforderlich Sonstige Festsetzungen SF Sonderfläche (siehe textliche Festsetzungen unkt, letzter bsatz) Verkehrsberuhigter Bereich B Bushaltestelle C Hinweise bestehende Grundstücksgrenze Rödelseer Tor vorgeschlagene Grundstücksgrenze mit Grundstücksgröße vorgeschlagene Gebäude Gebäude bbruch kV-Leitungen zum bbau vorgesehen Höhenlinien Bestand (Urgelände) Stadtpfarrkirche Feldkreuz / enkmal Kirchgasse St.-Veit Sichtdreieck (nur bei kritischen Sichtverhältnissen) Kirchplatz Vorschlag Grenze Ortseinfahrt Hinweis auf wünschenswerte Baumpflanzungen außerhalb des lanungsgebietes Rathaus farrgasse Ägid 0

7 B Textliche Festsetzungen Nutzung - Je Einzelgrundstück sind max. zwei Wohnungen, außerdem Räume für freie Berufe i.s. des BauNVO, zulässig. Je oppelhaus- bzw. Reihenhausgrundstück ist eine Wohnung, außerdem Räume für freie Berufe i.s. des BauNVO, zulässig. Baukörper, achform und achneigung - usgeschlossen sind regionaluntypische Gebäude, insbesondere z.b. alpenländische und norddeutsche Baustile und Bauelemente. - Bei Einzelhausbebauung muss das Verhältnis bei Hauptgebäuden von Breite zu Länge wenigstens :, betragen. - Bei Hauptgebäuden sind nur Satteldächer mit einer achneigung zwischen - mit Ziegeleindeckung zulässig. - (Winkel) nbauten haben sich in Breite und Höhe dem Hauptgebäude unterzuordnen (max 50% der Traufseite des Hauptgebäudes). - Ein Kniestock darf mit max. 50 cm ausgebildet werden. - usgehend vom natürlichen oder neu hergestellten Geländeverlauf, darf die Traufhöhe bei erdgeschossigen Gebäuden am höchsten unkt des Geländes,0 m nicht überschreiten. Im Rahmen der Baueingabeplanung sind die Geländehöhen zu ermitteln und in den länen entsprechend darzustellen. Kniestock 50 cm - oppelhäuser und Reihenhäuser sind sowohl nach Höhe als auch nach Lage straßenseitig in einer Ebene auszuführen. - ie achüberstände sind am Ortgang auf max. 0 cm, an der Traufe auf max. 0 cm beschränkt. - ie Belichtung des aches erfolgt vorwiegend über die Giebelseiten. Zwerchdach, achgauben und achliegefenster sind knapp zu bemessen und müssen sich dem Hauptdach deutlich unterordnen. Vom Ortgang müssen die achgauben mindestens einen bstand von m haben. acheinschnitte und Lichtbänder sind nicht erlaubt. - In dem als Sonderfläche (SF) gekennzeichneten Gebiet gelten die o.g. Festsetzungen sinngemäß, abweichend davon sind andere achformen, geringere achneigungen und entsprechende -materialien sowie ein Obergeschoss mit einer reduzierten Wandhöhe bis max., m zulässig. Über die Vorhaben ist im Einzelfall zu entscheiden. Garagen / Carports und offene Stellplätze - Je Grundstück sind bei Einzelgebäuden mindestens Stellplätze, bei oppelhäusern jeweils, bei Reihenhäusern jeweils sowie bei Geschosswohnungsbauten je Wohnung Stellpätze im Bauantrag nachzuweisen. usreichend bemessene ufstellflächen (Stauraum) vor Garagen / Carports können angerechnet werden.

8 - Grundsätzlich ist für jedes auf den Eigentümer bzw. Mieterhaushalt zugelassene Fahrzeug ein Stellplatz auf dem Grundstück herzustellen. - Sind Garagen / Carports nicht durch rotes, verbindliches lanzeichen festgesetzt, sind sie nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. - Garagen / Carports sind mit Satteldächern auszuführen oder als Flachdach zu begrünen. usgenommen sind durch rote, verbindliche lanzeichen festgesetzte Garagen/Carports, sie sind mit einem Satteldach auszuführen. Nebenanlagen - Nebenanlagen i. S. des () BauNVO, die der Nutzung des Grundstücks dienen, sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 5 Farben - acheindeckungen sind nur in rötlichen Farbtönen zugelassen. Glänzend engobierte Ziegel (Edel-Engobe) sind nicht zugelassen. - Bei Wandfarben sind grelle Fassungen und violette / lila Farbtöne nicht zugelassen. Solar-/ hotovoltaikanlagen - Solar- und hotovoltaikanlagen sind jeweils bis zu einer Größe von max. 9 qm zulässig. ufschüttungen und bgrabungen - er natürliche Geländeverlauf darf durch ufschüttungen oder bgrabungen nicht verändert werden. usnahmen bilden : Freisitze im Erdgeschoss bis max 0 cm sowie Freisitze auf Kellergeschossebene, sofern sie in der Breite den Gebäudeabmessungen untergeordnet sind und im Zuge der Erschließungsplanung angelegte gemeinschaftliche Mauern bzw. Böschungen, Gräben zur Oberflächenentwässerung und die nlage von Teichen. Einfriedungen ls Einfriedung sind zulässig: - Zu den Straßenseiten und zum Ortsrand: Zäune aus Holz oder Stahl mit einer Höhe von 0,9 bis, m. - n den Ortsrändern: Zäune aus Holz, Stahlgitter oder Maschendraht. Sockel sind nicht zulässig. 9 Befestigte Flächen - Eine Versiegelung mit sphalt oder Ortbeton auf den privaten Grundstücksflächen ist nicht zulässig. 5

9 0 Mobilfunkanlagen - er Bau von Mobilfunkantennen im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nicht zugelassen flanzgebote / flanzbindungen ie durch lanzeichen und Text festgesetzten flanzungen sind innerhalb zweier Vegetationsperioden nach bschluss der Baumaßnahme auszuführen. Bindung für Bepflanzungen innerhalb der Baugrundstücke: - flanzung von mindestens einem heimischen Laubbaum oder einem hochstämmigen Obstbaum je Grundstück. - Geschnittene Hecken sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig. - Für geschnittene Hecken sind ausschließlich Laubgehölze zu verwenden (z.b. Liguster, Feldahorn, Hainbuche). - Fremdländische und exotische Bäume und Gehölze (auch heimische Nadelgehölze wie Kiefer, Fichte, Lärche dürfen nur in usnahmefällen und als Einzelexemplare Verwendung finden. - Ziersträucher müssen den heimischen Sträuchern zahlenmäßig untergeordnet sein (vgl. Informationsbroschüre). Rückhaltung von Regenwasser - achwässer und Oberflächenwässer sind i.s. des 9 bs. Nr. 0 BauGB in Zisternen einzuleiten, die auf dem Grundstück zu errichten sind ( Fassungsvermögen mindestens 5 cbm). ie nlagen sind durch einen Überlauf an das örtliche Trennsystem anzuschließen. ie Entnahme von Brauchwasser ist in der jeweils gültigen Fassung der Entwässerungssatzung geregelt. rainagewässer, Grundwasser - rainagewässer dürfen nicht in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. - Grundwasserabsenkung durch den Eigentümer ist nicht erlaubt. - Es wird darauf hingewiesen, dass in den tiefer liegenden Grundstücken mit Grundwasser gerechnet werden muss. Es wird empfohlen, entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Weitere textliche Festsetzungen - as Baugebiet wird an das Gasversorgungsnetz angeschlossen. - ie Telekommunikationsanlagen sind zu verkabeln. - Je Grundstück ist ein Revisionsschacht vorzusehen.

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