Bebauungsplan WA Gstettner Straße Stadt Pocking Landkreis Passau
|
|
- Marta Lange
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bebauungsplan WA Gstettner Straße Stadt Pocking Landkreis Passau Pocking, Juni 2015 geändert: Juli 2015 geändert: September 2015 Satzung: Stadt Pocking Krah Bauverwaltung
2 Übersichtsplan M 1 : 5000
3 M 1:1000
4
5 Textliche Festsetzungen Bebauungsplan WA Gstettner Straße 1. Art der baulichen Nutzung WA Einschränkung Allgemeines Wohngebiet gem. 4 BauNVO 4 Abs. 3 BauNVO wird gemäß 1 Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes 2. Maß der baulichen Nutzung GRZ 0,3 GFZ 0,6 Wohnungen zulässig sind nur Einzelhäuser und Doppelhäuser - bei Einzelhäuser 2 Wohnungen - bei Doppelhäuser 1 Wohnung je Doppelhaushälfte Wandhöhe Firsthöhe max. 7,2 m ab bestehender Straßenoberkante bzw. ab geplanter Erschließungsstraße bis Schnittpunkt der Wand mit Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand gem. Art. 6 Abs. 4 BayBO. Bei der Errichtung eines Gebäudes mit einem Pultdach beträgt die max. Wandhöhe im oberen Dachbereich max. 9,20 m ab bestehender Straßenoberkante bzw. ab geplanter Erschließungsstraße bis Schnittpunkt der Wand mit Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand gem. Art. 6 Abs. 4 BayBO. max. 10,5 m ab bestehender Straßenoberkante bzw. ab geplanter Erschließungsstraße bis Schnittpunkt mit der Dachhaut. 3. Bauweise offene Bauweise 4. Weitere Festsetzungen Bei gewerblichen Nutzungen erhöht sich die Wandhöhe entsprechend den rechtlichen Bestimmungen im jeweiligen Geschoß. Gelände Sockel Das bestehende und das geplante Gelände ist im Bauantrag fest zu setzen. Es soll in seinem natürlichen Verlauf, auch durch die Errichtung von Gebäuden, nicht unnötig gestört werden. Die Harmonie zwischen Landschaft und Wohnen ist insbesondere durch die Verwirklichung des Grünordnungsplanes zu fördern und zu erhalten. Es darf max. bis OK Straße aufgefüllt werden. Aus Gründen des Hochwasserschutzes ist die Fußbodenoberkante (FOK) auf mind. 322,50 m ü. NN zu legen. nicht farblich abgesetzt, max. 0,50 m
6 Dächer Grasdach bis max. DN 3 Blech bis max. DN 10 Ziegel naturrot/grau DN Solar bei Ausführung der gesamten Dachfläche mit Solarkollektoren ( sog. Sonnenhäuser) DN ausnahmsweise bis max. 60 Dachform SD, PD, WD, FD bei SD auch Krüppelwalm, wenn die Walmfläche 1/3 der Giebelfläche ist und die DN mind. 33 beträgt Dachaufbauten Firstrichtung Einfriedung Abstandsflächen Stellplätze Nebenanlagen Garagen Stellplätze zulässig ab einer DN von 33 beim Hauptdach als stehende Giebelgaube, Ansichtsfläche max. 2,5 m², Abstand vom Ortgang und untereinander, mind. 2,0 m, max. 2 Stück pro Dachfläche, Wandhöhe bis Schnittpunkt Dachhaut max. 4,9 m ist freigestellt, sie muss jedoch parallel zur Längsseite des Gebäudes verlaufen. aus senkrechten Holzlatten oder Metallstäben in schlichter Ausführung. Ein durchgehender Sockel soll nicht errichtet werden. Ausnahmsweise ist auch ein Maschendrahtzaun mit Heckenhinterpflanzung zulässig. Zaunhöhe max. 1,20 m. Bei Straßeneinmündungen ist eine max. Zaunhöhe von 0,8 m zulässig (innerhalb der Sichtdreiecke). Dies gilt auch für Bepflanzungen. Einfriedungen dürfen bis max. 0,5 m zum Straßenraum hin errichtet werden. Bei den südlichen Grundstücken ist zum Ausbach ein Abstand von mind. 8 m einzuhalten. Die Abstandsflächen nach Art. 6 der BayBO bleiben durch die Festsetzung der Baugrenzen unberührt. Art. 6 Abs. 7 BayBO findet keine Anwendung. Je Wohnung sind mindestens 2 Stell- bzw. Garagenplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Der Nachweis ist zeichnerisch zu erbringen. Die Gestaltung der Garage/Nebengebäude soll wenn möglich dem Hauptgebäude angepasst werden. Bei der Errichtung von Garagen einschließlich deren Nebenräume findet Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 BayBO entsprechende Anwendung. Ist an der Grundstücksgrenze bereits eine Garage errichtet oder ist mit dem Bau begonnen, hat sich der Nachbauende bzgl. Abstand, Flucht, Gebäudetiefe, Traufhöhe und Dachneigung dem vorhandenem anzupassen auch wenn dieses Gebäude bereits freigestellt oder genehmigt wurde. Vor der Garage ist ein Stellplatz von 5,0 m Tiefe zu errichten.
7 5. Grünordnung Zu jedem Bauantrag ist ein Pflanzplan entsprechend den textlichen Festsetzungen des Grünordnungsplanes im Maßstab 1 : 500 zu fertigen. 6. Denkmalpflege Im Baugebiet befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft das Bodendenkmal Nr. D Sollten Bodendenkmäler zu Tage kommen sind diese unverzüglich dem Landratsamt Passau bzw. dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu melden. 7. Pflanzabstände Pflanzungen entlang von Erschließungsstraßen (Bäume, Sträucher) müssen von Ver- und Entsorgungsleitungen ohne besonderen Schutz einen Abstand von 2,5 m entfernt sein. Zwischen einer Entfernung von 2,5 m und 1,0 m sind besondere Schutzvorkehrungen zu treffen. Ein Abstand unter 1,0 m ist unzulässig. Die DVGW Richtlinie GW125 ist zu beachten. Zu landwirtschaftlichen Grundstücken gilt Art. 48 Abs. 1 AGBGB. 8. Wasserwirtschaft/Wasserhaushalt/Hochwasserschutz Mit Trinkwasser ist sorgfältig und sparsam umzugehen. Aus diesem Grund werden folgende Möglichkeiten vorgeschlagen: - Im Haushalt sollen wassersparende Sanitäreinrichtungen, Wasch- und Spülmaschinen verwendet werden; - Zur Gartenbewässerung oder anderweitigem Verbrauch im Freien sollte nur gesammeltes Regenwasser verwendet werden. Die Verwendung von Kupfer- Blei- und Zink gedeckten Dachflächen sollte wegen der hohen Metallkonzentration vermieden werden. Sind die v. g. Dachflächen insgesamt größer als 50 m² (je Versickerungsanlage), ist keine erlaubnisfreie Versickerung möglich. Um den Anfall von Oberflächenwasser gering zu halten, die Verdunstung zu fördern und den Grundwasserhaushalt zu stärken, werden folgende Maßnahmen empfohlen: Naturnahe Ausbildung der Entwässerungseinrichtungen Dezentrale Regenwasserrückhaltung und breitflächige Versickerung auf privaten Baugrundstücken Maßnahmen zur Wasserrückhaltung in öffentlichen Grünflächen Begrenzung der neu zu versiegelnden Verkehrsflächen auf das unbedingt notwendige Maß. Untergeordnete Verkehrsflächen mit versickerungsfähigen Belägen. Die Straßenentwässerung erfolgt über dezentrale Versickeranlagen (Schlammfang + Sickergrube) kleiner 1000 m² Fläche nach der Niederschlagswasserfreistellungsverodnung (NWFreiV), TRENGW Nr. 4 i.v.m. Anhang Tabelle 2 sowie nach dem Merkblatt DWA-M 153. Bei Einbauten in das Grundwasser ist vorgängig ein wasserrechtliches Verfahren zu beantragen. Zum Baugebiet ist ein Deichschutzstreifen von 5 m vom Deichfuß (Gstettner Straße) aus gemessen freizuhalten. Auf eine Bepflanzung des Deichschutzstreifens mit Bäumen oder Sträuchern ist zu verzichten.
8 9. Abfallwirtschaft Auf den Baugrundstücken ist im Rahmen des praktizierten 3 Tonnen Holsystems (Restmüll, Papier, Bioabfälle) ein entsprechender Stellplatz vorzusehen und zu gestalten. 10. Brandschutz Für den abwehrenden Brandschutz sind für die Löschwasserbereitstellung die DVGW- Arbeitsblätter W 405 und W 331 zu beachten. 11. Nachrichtliche Informationen Hochwasserschutz Rott bzw. Ausbach Der Planbereich liegt in keinem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Das 100-jährige Hochwasser (HQ100) wurde im Bebauungsplan berücksichtigt. Hinsichtlich der neuen Informationen zu Hochwasser extrem wird auf die beigefügte Kartenbeilage verwiesen. In den Hochwassergefahren- und risikokarten sind die Ausdehnung von Hochwasserereignissen, häufiger (HQ10), mittlerer (HQ100) und seltener (HQextrem) dargestellt. Diese Informationen sind im Internet unter bzw. bei der Stadt Pocking bzw. beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt einsehbar. Hinsichtlich des südlich angrenzenden Ausbaches ist dieser vor Hochwasser geschützt. Für die Bewirtschaftung des Ausbaches ist ein ausreichender Randstreifen von einer Bepflanzung frei zu halten.
9 1) Textliche Festsetzungen Grünordnungsplan 1.1 Geländegestaltung Das Gelände soll in seinem natürlichen Verlauf nicht unnötig verändert werden. Geringmächtige Abgrabungen und Aufschüttungen sind lediglich zur Biotopgestaltung und zur Regenwasserversickerung zulässig. Abgrabungen entlang des Deichfußes sind unzulässig. 1.2 Pflanzlisten Die Bepflanzung soll überwiegend mit Arten der potentiellen natürlichen Vegetation erfolgen. Folgende Bäume und Sträucher stehen zur Auswahl: Bäume I. Ordnung Schwarzerle, Grauerle, Esche, Feldulme, Zitterpappel, Winterlinde, Sommerlinde, Stieleiche, Traubeneiche, Spitzahorn, Bergahorn, Walnuß, Rotbuche Bäume II. Ordnung Feldahorn, Hainbuche, Vogelkirsche, Traubenkirsche, Mehlbeere, Vogelbeere, Speierling, Elsbeere Obstbäume Heimische Hochstämme Sträucher Hasel, Salweide, Purpurweide, Mandelweide, Hanfweide, Kornelkirsche, Roter Hartriegel, Schwarzer Holunder, Roter Holunder, Weißdorn, Pfaffenhütchen, Heckenkirsche, Kreuzdorn, Liguster, Schlehe, Gemeiner Schneeball, Wolliger Schneeball, Wildapfel, Hundsrose Auswahl Rank- und Kletterpflanzen Mit Kletterhilfe: Knöterich, Hopfen, Jelängerjelieber, Waldrebe Ohne Kletterhilfe: Efeu, Wilder Wein, Blauregen, Kletterhortensie 1.3 Negativliste An den im Grünordnungsplan bezeichneten Standorten (Abstandsflächen / Schutzzonen) dürfen folgende Gehölze nicht gepflanzt werden: Birke, Fichte, Trauerweide; Kiefern-, Tannen-, Zypressen- und Eibengewächse; sämtliche Arten von Kugelbäumen 1.4 Qualifikation Laubbaum: 3 xv. mit Db.; STU 10/12 Höhe Obstgehölze: 3 xv. mit Db.; STU 10/12 Hochstamm Strauch: 2 xv.,
10 1.5 Pflege Die festgesetzten Gehölzpflanzungen sind pfleglich heranzuziehen und in ihrer natürlichen Entwicklung zu fördern. Sie sind dauerhaft zu erhalten und bei Ausfall durch gleichartige und gleichwertige zu ersetzen. Der Einsatz von Insektiziden, Pestiziden, Herbiziden und Fungiziden ist nicht erlaubt. 1.6 Pflanzabstände Pflanzungen entlang der Erschließungsstraßen müssen von Ver- und Entsorgungsleitungen ohne besonderen Schutz einen Abstand von 2,5 m besitzen. Zwischen einer Entfernung von 2,5 m und 1,0 m sind besondere Schutzvorkehrungen zu treffen. Ein Abstand unter 1,0 m ist unzulässig. 2) Private Frei- und Grünflächen 2.1 Begrünungen Pro 350 qm Grundstücksfläche ist ein Baum zu pflanzen. Intensive und extensive Dachbegrünungen sind zulässig Schutz von Wasser und Boden Der belebte Mutterboden ist vor Beginn der Baumaßnahme abzutragen und vor Verdichtung zu schützen. Nach Möglichkeit ist er innerhalb des Baugebiets wieder einzubauen. Die Versiegelung ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Die Grundwassererneuerung soll durch wasserdurchlässige Beläge und bewachsene Bodenoberflächen gefördert werden. Zulässig sind Natur- oder Betonsteinpflaster auf Kiesbett mit wasserdurchlässigen Fugen, Schotterrasen, Kiesmastix- oder Mineralbeton. Niederschlagswasser soll breitflächig versickert werden. 2.3 Erhalt Vegetation Die im Grünordnungsplan bezeichneten Bäume sind möglichst zu erhalten. Bei einer Beseitigung sind Ausgleichspflanzungen durchzuführen. 3) Öffentliche Frei- und Grünflächen / angrenzende Bereiche 3.1 Öffentliche Frei- und Grünflächen Im nördlichen Bereich des Plangebietes sind zwei kleinere öffentliche Aufenthaltsbereiche vorgesehen. Diese Flächen sollen auch als Rast für Radler, die den Inntalradweg benutzen, zur Verfügung stehen. Eine kleinere Infrastruktur (Abfallbehälter, Sitzgelegenheit u. ä.) soll dafür vorgesehen werden.
11 3.2 Angrenzende Bereiche Ausbach Der Planbereich gewährleistet einen baulichen Mindestabstand zum Ausbach von 10 m bei Parzelle 31. Bei allen anderen Parzellen ist ein größerer Abstand (bis rund 40 m) gegeben. Im Planbereich ist eine Zufahrt (Gehweg) mit einer Breite von 3,0 m zur Bewirtschaftung des Ausbaches durch den Zweckverband Gewässer 3. Ordnung geplant. Darüber hinaus ist diese Zufahrt auch für die notwendige Pflege des bestehenden Baumbestandes erforderlich. Die für die Bewirtschaftung erforderlichen Fahrwege werden als wasserdurchlässige Fläche (Schotterrasen) mit einer Breite von ca. 4 m neu angelegt. Hierbei handelt es sich um private aber auch öffentliche Flächen. Der Pflanzbestand des Ausbaches ist von Seiten der Stadt Pocking digitalisiert und in das vorhandene Baumkataster aufgenommen worden. Die Übersicht mit den entsprechenden Daten sowie der Bewertung ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich. Die schützenswerten Bäume bleiben als Bestand der Pflanzung am Ausbach erhalten. Die Bäume Nrn sind aus dem Nadelholzbestand auszugsweise dargestellt. Bei diesem Bewuchs handelt es sich ausschließlich um einen privaten Bestand der größtenteils nicht erhaltenswert ist.
Bebauungsplan WA am Marktplatz Hartkirchen Stadt Pocking Landkreis Passau
Bebauungsplan WA am Marktplatz Hartkirchen Stadt Pocking Landkreis Passau Inhalt: - Übersichtsplan M = 1 : 5000 - Bebauungs- Grünordnungsplan M= 1 : 1000 - Textliche Festsetzungen Bebauungsplan - Textliche
MehrBebauungsplan Pocking Ost III. Stadt Pocking Landkreis Passau
Bebauungsplan Pocking Ost III Stadt Pocking Landkreis Passau Pocking, Februar 2012 geändert: Mai 2012 Satzung: August 2012 Stadt Pocking Krah Bauverwaltung Übersichtsplan M = 1 : 5000 Textliche Festsetzungen
MehrBebauungsplan Bürgermeister Wenig Straße. Stadt Pocking Landkreis Passau
Bebauungsplan Bürgermeister Wenig Straße Stadt Pocking Landkreis Passau Pocking, Dezember 2010 geändert: Januar 2011 Satzung: Mai 2011 Stadt Pocking Krah Bauverwaltung Übersichtsplan M = 1 : 5000 Textliche
MehrBebauungsplan Rottau Stadt Pocking Landkreis Passau
Bebauungsplan Rottau Stadt Pocking Landkreis Passau Inhalt: - Übersichtsplan M = 1 : 5000 - Bebauungs- Grünordnungsplan M= 1 : 1000 - Textliche Festsetzungen Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen, Grünordnungsplan,
Mehr16. ÄNDERUNG AusgefertIgt am...
BEBAUUNGSPLAN UNID GRÜNORDNUNGSPLAN BAD FÜSSING GEMEINDE LANDKREIS REGIERUNGSBEZIRK : BAD FÜSSING PASSAU NIEDERBAYERN.. '0 1. JU~I 2910 16. ÄNDERUNG AusgefertIgt am.... BEBAUUNGSPLAN UND GRÜNORDNUNGSPLAN
MehrBebauungsplan Brunnenfeld IV Stadt Pocking Landkreis Passau
Bebauungsplan Brunnenfeld IV Stadt Pocking Landkreis Passau Pocking, Oktober 2015 geändert: Januar 2016 Satzung: Juni 2016 Stadt Pocking Krah Bauverwaltung Übersichtsplan M = 1 : 5000 Textliche Festsetzungen
MehrBebauungsplan Hartkirchner Feld Stadt Pocking Landkreis Passau
Bebauungsplan Hartkirchner Feld Stadt Pocking Landkreis Passau Inhalt: - Übersichtsplan M = 1 : 5000 - Bebauungs- Grünordnungsplan M= 1 : 1000 - Textliche Festsetzungen Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen
MehrBebauungsplan Alte Würdinger Straße Stadt Pocking Landkreis Passau
Bebauungsplan Alte Würdinger Straße Stadt Pocking Landkreis Passau Pocking, Mai 2018 Satzung: Stadt Pocking Krah Bauverwaltung Übersichtsplan M = 1 : 5000 St M 1:1000 Textliche Festsetzungen Bebauungsplan
MehrFür Abweichungen von den Originalfassungen kann von Seiten der Stadt Pocking keinerlei Haftung übernommen werden.
Haftungsausschluss Die Darstellung der Bebauungspläne erfolgt ohne Gewähr und ist ausschließlich zur Information der Öffentlichkeit bestimmt. Planungsrechtlich verbindlich sind ausschließlich die bei der
MehrStadt Pocking Landkreis Passau Bebauungsplan GE / MI Rottau
Stadt Pocking Landkreis Passau Bebauungsplan GE / MI Rottau Pocking, Januar 2014 geändert: März 2014 Satzung: Juni 2014 Stadt Pocking Krah Bauverwaltung Übersichtsplan M = 1 : 5000 M 1:1000 Textliche Festsetzungen:
MehrBebauungsplan. Alte Mühle
Bebauungsplan Alte Mühle ORT GEMEINDE LANDKREIS REGIERUNGSBEZIRK SALCHING SALCHING STRAUBING-BOGEN NIEDERBAYERN Planfassung vom Bekannt gemacht am 13.07.1998 30.11.1998 Inhaltsverzeichnis: 1. Übersichtsplan
MehrStadt Pocking. Bebauungsplan Hasenbergerfeld II. Planung: Stadt Pocking Bauverwaltung. Stand: Juli 01
Stadt Pocking Bebauungsplan Hasenbergerfeld II Planung: Stadt Pocking Bauverwaltung Stand: Juli 01 B. Textliche Festsetzungen Bebauungsplan 1. Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet gem. 4
MehrA) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO
A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO 2 MASS DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS. 1 NR. 1
Mehr8.3 Stellplätze Je Einfamilienhaus sind mind. 2 Pkw- Stellplätze nachzuweisen. 9.1 Allgemeine Festsetzungen für alle Gebäude im Bebauungsgebiet
Seite 3 B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 8. Festsetzungen nach 9 BauGB zu 8.1 Bauweise offen 8.2 Grundstücksgröße mind. 500 m2 bei Einzelhäusern 8.3 Stellplätze Je Einfamilienhaus sind mind. 2 Pkw- Stellplätze
MehrBebauungsplan Würdinger Straße II. Stadt Pocking Landkreis Passau
Bebauungsplan Würdinger Straße II Stadt Pocking Landkreis Passau Pocking, Juni 2015 geändert: Juli 2015 Satzung: Juli 2015 Stadt Pocking Krah Bauverwaltung Übersichtsplan M = 1 : 2500 M 1:1000 M 1:1000
MehrBEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000
BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.
MehrSTADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS 2. ÄNDERUNG
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS GEMARKUNG BAD KISSINGEN 2. ÄNDERUNG M 1 : 1000 0 5 10 20 30 40 50 100 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: 12.04.2005
MehrOrtsgemeinde Albisheim (Pfrimm) Bebauungsplan Grundschule
Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm) Bebauungsplan Grundschule Bebauungsplan Grundschule der Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm) Textliche Festsetzungen A. Textliche Festsetzungen gemäß 9 Abs. 1 7 BauGB i. d.
MehrBauleitplanung der Gemeinde Bomlitz
Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften
MehrStadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12
Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C) in der Fassung des Satzungsbeschlusses
MehrA. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT
A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT 1. Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNV, Ausnahmen gemäß 4 Abs. 3 BauNV sind nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 0,40 GRZ 0,80 GFZ O offene
MehrNutzungsschablone. II TH = max. 4,50 m FH = max. 10,00 m 0,3 0,6 TEXTFESTSETZUNGEN PROJEKT-NR STAND: AZ: RU. gen.
Seite 1 TEXTFESTSETZUNGEN PROJEKT-NR. STAND: 26.02.2008 AZ: RU Nutzungsschablone Art der baul. Nutzung WA Grundflächenzahl 0,3 Zahl der Vollgeschosse II TH = max. 4,50 m FH = max. 10,00 m Geschossflächenzahl
MehrÄnderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1
Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Gemarkung Außernzell der Gemeinde Außernzell Fassung vom 09.05.2018 Gemeinde Außernzell Landkreis
MehrPlanliche Festsetzungen
Bebauungsplan Haselbach - Bergäcker.Erweiterung Planliche Festsetzungen / Planliche Festsetzungen Gemäß der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauieitpläne, sowie über die Darstellung des Planinhalts
MehrOrtsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle
Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim Bebauungsplan Kurpfalzmühle Abrundungssatzung Kurpfalzmühle Zellertal - Harxheim Textliche Festsetzungen der Abrundungssatzung Kurpfalzmühle der Ortsgemeinde Zellertal
MehrBaugebiet in Heidmühle
Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und
MehrStadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung
Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten
MehrQuelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)
Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet
MehrSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B. Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan Fassung vom
SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan 17.56.02 Fassung vom 26.02.2007 I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 ln dem Gewerbegebiet
MehrDer räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet, welches im Sinne der Ziffer 13.6 der Planzeichenverordnung
Bebauungsplan Erbendorf Naabhöhe Bebauungsvorschriften Textliche Festsetzungen A) Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet, welches im Sinne der Ziffer
Mehr... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE GARAGEN STELLPLATZ ... ZEICHENE RKLARUNG FUR DIE FESTSETZUNG BAUGRENZE STRASSENBEGRENZUNGSLINIE FUSSWEG
.... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE --- ~ BESTEHENDE GRUNDSTÜCKSGRENZEN 2 3 L. F L U R S T Ü C K S N U M ME RN ~ BESTEHENDES HAUPTGEBÄUDE 11 1111111111111111111 11111111 BE STEH ENDES NEBENGEBÄUDE GARAGEN
MehrBebauungsplan. Unteres Feld III. Deckblatt Nr. 4
Bebauungsplan Unteres Feld III Deckblatt Nr. 4 Gemeinde: Landkreis: Regierungsbezirk: Zangberg Mühldorf a. Inn Oberbayern P R Ä A M B E L: Die Gemeinde Zangberg erlässt gem. 2 Abs. 1, 9, 10, 13 des Baugesetzbuches
MehrSeite Bauweise offen. 9. Gestaltunqder baulichen Anlaoen
B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Seite 4 8. Festsetzunqen nach & 9 BauGB zu 8.1 Bauweise offen 8.2 Grundstücksgröße: mind. 500 m2 bei Einzelhäusern, bei Doppelhaushälften pro Haus mind. 350 m2, 8.3 Stellplätze
MehrGEMEINDE BURKHARDTSDORF
GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN
MehrStadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf
Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...
MehrÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU
ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N TRUNKELSBERG-OST 99 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU Rechtsverbnic F Bekannt gemacht am Memmingen, i AUFTRAGGEBER: Gemeinde Trunkelsberg Schulstraße 1 87779
MehrBEBAUUNGSPLAN IG BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE
BEBAUUNGSPLAN IG 12.1 - BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE Planzeichnung M 1: 500 Seite 2/9 SATZUNGSPRÄAMBEL Die Stadt Germering erlässt gemäß 2 Abs. 1 sowie 9, 10 und 13 a des Baugesetzbuches
MehrGrenze des räumlichen Geltungsbereiches. Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten. nur Doppelhäuser zulässig
Bebauungsplan " Höhberg Nord" Gunzenhausen, Stadtteil Höhberg A. Planzeichen als Festsetzung --TFrS_ Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Baugrenze Die Regelabstandsflächen nach Art. 6 sind einzuhalten
Mehr1. Art der baulichen Nutzung
SATZUNG DER HANSESTADT LOBECK Teil B Text zum Bebauungsplan 23.12.00- Steinrader Damm/Hahnenkamp- I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 In den GE-Gebieten sind Einzelhandelsbetriebe,
MehrBebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan
ENTWURF Gemeinde Marzling Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan Teil C - Textliche Festsetzungen Fassung vom 14.12.2017 Verfasser: In ständiger Zusammenarbeit mit: Martin Gebhardt Architekt
MehrOrtsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag
MehrStadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße
Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Textliche Festsetzungen A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung
MehrBebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette
Bürgermeisteramt der Gemeinde Forchheim Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette A. Planungsrechtliche Festsetzungen: 1 Art der baulichen Nutzung 1. Der gesamte räumliche
MehrB e b a u u n g s p l a n "An der Walhallastraße Teil 2"
Gemeinde Obertraubling Landkreis Regensburg B e b a u u n g s p l a n "An der Walhallastraße Teil 2" Textliche Festsetzungen Aufgestellt: Regensburg, 20.10.2006 Geändert: Regensburg, 15.02.2007 Geändert:
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen
MehrÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf
ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80
MehrBebauungsplan. mit integriertem. Grünordnungsplan. Am Kindergarten
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Am Kindergarten in Oberpiebing Gemeinde Salching Mitgliedsgemeinde der VG Aiterhofen Landkreis Straubing Bogen Reg. Bezirk Niederbayern Fassung vom: 23.11.1995
MehrOrtsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan Nr. 16 "Kanalstraße" Textfestsetzungen Stand: 02.12.2003 Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Weyerbusch Friedrich Hachenberg Dipl.
MehrStand: Februar I:\Amt 3 Bau\Baugebiete\Festsetzungen\26 - Am Maierfeld.docx
Stand: Februar 2013 Seite 1 Seite 2 Seite 3 Stand: 18.02.2013 Bebauungsplan Nr. 26 Am Maierfeld Präambel: Die Gemeinde Hitzhofen erlässt aufgrund 2 Abs. 1, 9 und 10 Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 23 der
MehrBEBAUUNGSPLAN GEMARKUNG ARNSHAUSEN M 1 : 1000 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: STAND: SATZUNGSBESCHLUSS
BEBAUUNGSPLAN GRÜNDLEN GEMARKUNG ARNSHAUSEN M : 000 0 5 0 0 0 0 50 00 STADTBAUAMT REF. - BAD KSSNGEN AUFGESTELLT:.05.0 GEÄNDERT: 0.06.06 05.0.06 STAND: SATZUNGSBESCHLUSS FESTSETZUNGEN. GRENZEN.. Grenze
MehrDer Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth
Dieser Bebauungsplan ist auf dem derzeitig aktuellen Stand, in die sämtliche Änderungen eingearbeitet wurden. Er beinhaltet weder Aussagen über das Inkrafttreten noch ist er unterzeichnet, da es sich in
MehrStadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12
Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße TEIL C BEGRÜNDUNG in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom ++++++.. Fassung vom 28.02.2019
MehrMarkt Titting. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg. Satzung
Markt Titting 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09 mit integriertem Grünordnungsplan Tittinger Berg Satzung Ausfertigung i. d. F. vom 26.02.2015 2. Änderung des B-Plans Tittinger Berg Satzung Markt Titting
MehrErgänzungssatzung Am Hundsweg
Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des
MehrI. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
Stadt Reinfeld - Bebauungsplan Nr. 35 Neuer Garten/ Schuhwiese 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Zahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude bzw. Doppelhaushälfte ist nur eine
MehrS a t z u n g. vom
6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der
MehrBebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung*
GemeindeSünching Schulstraße26 93104Sünching Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung* Verfahrennach 13BauGB 16.12.2014 Verfasser: IngenieurgesellschaftmbH MichaelBurgauStr.22a 93049Regensburg
MehrSTADT MECHERNICH. Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan (BP) Nr. 80 Wohngebiet Vierwege in Mechernich. Lageplan des Plangebietes
STADT MECHERNICH Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan (BP) Nr. 80 Wohngebiet Vierwege in Mechernich Lageplan des Plangebietes A Textliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung 1. Allgemeines Wohngebiet
MehrBEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN (STAND 2. ÄNDERUNG) UND GRÜNORDNUNGSPLAN SPORTGELÄNDE REITERSWIESEN GEMARKUNG REITERSWIESEN 5. Änderung: Seite 2-6 Grünordnungsplan: Seite 7-12 STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN
MehrEntwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
MehrSTADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000
STADT VREDEN 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab) Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrMARKT WEIDENBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN & HINWEISE ZUR 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 8 AM WANNENBACH MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG -ENTWURF-
MARKT WEIDENBACH LANDKREIS ANSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN & HINWEISE ZUR 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 8 AM WANNENBACH MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG -ENTWURF- FASSUNG VOM: 20.10.2014 Planungsbüro
MehrEinfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen
MehrFestsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB
B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine
Mehr1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Seite 1 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB und BauNVO 1.1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) BauGB 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet - Ausnahmen 4 BauNVO 1.1.2 Versorgungseinrichtungen 14 (2) BauNVO
MehrBEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung
Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Oberer Hartberg, 1. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung bisheriger Bebauungsvorschriften
MehrMarkt Burtenbach Landkreis Günzburg
Markt Burtenbach, Bebauungsplan In der Steige 2.Änderung Textteil (Teil B) 1 Markt Burtenbach Landkreis Günzburg - Teil B - Bebauungsplan Änderung - In der Steige TEXTTEIL vom 23.10.2017 Büro für Bauplanung
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An der Mönch Hof Sod
Der Bürgermeister TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An der Mönch Hof Sod Stand 13.06.2018 Stadt Alsdorf A 61 Amt für Planung & Umwelt TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An
MehrBebauungsplan "Auf dem Treppchen"
Ortsgemeinde Kettenhausen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Treppchen" Textfestsetzungen (Stand: 09.06.2003) Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Kettenhausen Friedrich Hachenberg
MehrHinweise zum Bebauungsplan
Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter
Mehr1.1 Trennung der Bauabschnitte. Die Bebauung in der Reihenfolge der Bauabschnitte ist einzuhalten.
I. Mindestfestsetzung 30 BBauG 1. Geltungsbereich 9/5 BBauG 1.1 Trennung der Bauabschnitte. Die Bebauung in der Reihenfolge der Bauabschnitte ist einzuhalten. 1.2 Abgrenzung unterschiedlicher Art der baulichen
MehrLaufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB
1 GEMEINDE SAALDORF-SURHEIM 11. Änderung des Bebauungsplans Laufener Straße für das Gebiet an der Untersurheimer Straße nach 13a BauGB MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Gemarkung Surheim Ortsteil Surheim SATZUNG Stand
MehrBebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung
Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Stand 13.03.2012 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: -
MehrSTADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD
STADT BAD KÖNIGSHOFEN LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BIOGASANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN GRÜNORDUNG 20.10.2017 2
MehrB E B A U U N G S P L A N
GEMEINDE SYRGENSTEIN B E B A U U N G S P L A N mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften Hofäcker I 3. Änderung Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
Mehr1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Bebauungsplan Schulgelände zwischen Martinsweg und Nikolausstraße für die Grundstücke der Christian Morgenstern Volksschule, Fl. Nr. : 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 623, 618/1, 619/2, 622/1, 624/6 westlich
MehrSatzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20
Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung
MehrA) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO
A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO Nicht zulässig gemäß 1 Abs. 6 BauNVO folgende
MehrSatzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften
Kreis Alb-Donau-Kreis Gemeinde Rottenacker Projekt Bebauungsplan "Kapellenäcker/Am Silberberg I" Nr. 10.908 hier: Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften Diese Satzung umfasst insgesamt 5 Seiten
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503b der Landeshauptstadt München Am Schnepfenweg (südlich), Am Blütenanger (nördlich), Reigersbachstraße (östlich) sowie Pappelallee (westlich)
MehrGemeinde Dötlingen. Bebauungsplan Nr. 76 "Traher Weg - Wichmann" mit örtlichen Bauvorschriften. pk plankontor städtebau gmbh
Gemeinde Dötlingen Bebauungsplan Nr. 76 "Traher Weg - Wichmann" ENTWURF mit örtlichen Bauvorschriften Übersichtsplan : 1 : 5000 pk plankontor städtebau gmbh Ehnernstraße 126 26121 Oldenburg Telefon 0441/97201-0
MehrB TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. BAUWEISE Offen nach 22 Abs. 2 BauNVO. 2. GESTALTUNG DES GELÄNDES
B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. BAUWEISE 1.1. Offen nach 22 Abs. 2 BauNVO. 2. GESTALTUNG DES GELÄNDES 2.1. Das Gelände darf im wesentlichen in seinem natürlichen Verlauf auch durch die Errichtung von Bauwerken
MehrBebauungsplan. BP Lessingstraße. Textliche Festsetzungen
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Lessingstraße - - - 2 - Inhalt: A. Planungsrechtliche Festsetzungen - 3-1. Art der baulichen Nutzung - 3-1.1. Reines Wohngebiet
MehrÄnderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Mühlviertel durch Deckblatt Nr. 12
Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Mühlviertel durch Deckblatt Nr. 12 Gemarkung Schwarzach Fassung vom 12.04.2018 Gemeinde Hengersberg Landkreis Deggendorf Regierungsbezirk
MehrWohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau
Allgemeine Informationen Teilweise bebaut 27 Bauplätze, davon noch 15 Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 1,2 km Entfernung zum Bahnhof: ca. 2,6 km Entfernung BAB- Anschluss: 3,4 km
MehrC. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT Zur Ausfertigung werden diese Festsetzungen durch Text auf dem Planteil eingefügt.
Gemeinde Oberaudorf Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Carl-Hagen-Straße Festsetzungen und Hinweise durch Text 12.11.2018 C. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT Zur Ausfertigung werden diese Festsetzungen
MehrBebauungs- und Grünordnungsplan. Gewerbegebiet Amerika
Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet Amerika ORT GEMEINDE LANDKREIS REGIERUNGSBEZIRK AITERHOFEN AITERHOFEN STRAUBING-BOGEN NIEDERBAYERN Planfassung vom Bekannt gemacht am 29.08.1990 26.11.1990
Mehr"Allgemeines Wohngebiet Altenfeld" 1. Änderung
Planbezeichnung: Markt Manching Bebauungsplan "Allgemeines Wohngebiet Altenfeld" 1. Änderung Planfertiger: Böhm Glaab Sandler & Partner Weißenburger Platz 4 81667 München Tel. 089-447712-3 Fax. 089-447712-40
MehrI. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
Gemeinde Rellingen 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Immissionsschutz 1.1 Schutz von Außenwohnbereichen Bis zu einem Abstand (gemessen von der Straßenmitte Pinneberger Straße) von 41 m, sind bauliche
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrBebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan -
Stadt Maulbronn Gemarkung Zaisersweiher Landkreis Enzkreis Bebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan - Fassung vom 03.04.2017 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch
MehrGemeinde Himmelkron. Bebauungsplan "Klosteracker" Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren. Teil D - Textliche Festsetzungen und Hinweise
Gemeinde Himmelkron ENTWURF Teil D - Fassung vom 08.10.2018 Verfasser: Martin Gebhardt Architekt + Stadtplaner Herrmannstraße 3 D-92637 Weiden Tel.: 0175 560 40 21 Email: info@gebhardt-architekten.de 1.
MehrBEBAUUNGSPLAN SCHINDGRABEN GEMARKUNG REITERSWIESEN
S T A D T B A D K I S S I N E N BEBAUUNSPLAN SCHINDRABEN EMARKUN REITERSWIESEN 3. ÄNDERUN M 1 : 1000 0 5 10 20 30 40 50 100 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINEN AUFESTELLT: 22.04.2014 EÄNDERT: 08.10.2014
MehrGemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: ANLAGE 2 S. 1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 WR - Reine Wohngeblete Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO
MehrAnlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5
Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB)
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN HADERGASSE
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN HADERGASSE in Freudenstadt-Igelsberg Rechtliche Grundlagen für diesen Bebauungsplan sind das Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt
MehrHinweise zum Bebauungsplan
Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 128 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Neuapostolische Kirche Vom 17.10.2012 In Kraft getreten am 25.10.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter
MehrBEBAUUNGSVORSCHRIFTEN
Stand: 09.04.2014.. Rechtskraft: 17.04.2014 BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Bebauungsplan "Im Lichtberg II" der Stadt Stockach - Stadtteil Winterspüren (Landkreis Konstanz) Art der baulichen Nutzung 1.1 Das Gebiet
Mehr5. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Am Bruckberg
Fassung: 07.12.2018 Seite 1 5. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Am Bruckberg Gemeinde: Verwaltungsgemeinschaft: Reichling Reichling Die Gemeinde Reichling erlässt gemäß 2 Abs. 1 und 9, 10 des
MehrGEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von
Mehr