STADT MECHERNICH. Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan (BP) Nr. 80 Wohngebiet Vierwege in Mechernich. Lageplan des Plangebietes
|
|
- Marcus Dunkle
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 STADT MECHERNICH Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan (BP) Nr. 80 Wohngebiet Vierwege in Mechernich Lageplan des Plangebietes
2 A Textliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung 1. Allgemeines Wohngebiet WA Ausnahmen gemäß 4 Abs.3 BauNVO sind nicht zulässig 1.1 Anzahl der Wohneinheiten Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden wird auf zwei begrenzt. 2. Stellplätze ( 9 Abs. 1 Nr. 4) Die Stellplätze sind auf den einzelnen Baugrundstücken nachzuweisen. Sie sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig, jedoch nur in den seitlichen Abstandsflächen. Vor geschlossenen Garagen ist im Bereich der Zufahrt ein Mindestabstand von 5,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. Bei überdachten Stellplätzen (Carports) ist ein Abstand von 1,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. Garagen sind im Untergeschoss bzw. im Keller unzulässig. 3. Nebenanlagen ( 14 BauNVO) Untergeordnete Nebenanlagen im Sinne des 14 Abs. 1 BauNVO sind auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, jedoch nur bis maximal 30 m³ umbauter Raum. Innerhalb der straßenseitigen nicht überbaubaren Flächen - sog. Vorgartenbereich sind abweichend von Ziffer 3.1 nur Anlagen und Einrichtungen zum Unterbringen von Sammelbehältern für Müll, Bioabfälle und dgl. zulässig. 4. Maß der baulichen Nutzung 4.1 Höhe baulicher Anlagen Die Höhe der baulichen Anlagen wird wie folgt begrenzt: Eine Zweigeschossigkeit ist bei Zelt- und Pultdächern zulässig. Die Firsthöhe wird beim Zeltdach auf max. 9,0 m die TH auf max. 5,5 m beschränkt. Beim Pultdach wird die FH auf max. 8,5 m und die TH auf max. 5 m über dem Bezugspunkt beschränkt. Satteldächer sind auf eine Eingeschossigkeit beschränkt. Hier ist eine Firsthöhe von max. 8,5 m und eine Traufhöhe von max. 5 m zulässig. Bei den Hausgruppen ist die Firsthöhe auf max. 8,5 m und die Traufhöhe auf max. 5 m beschränkt. In den Baugebieten können höhere Traufhöhen zugelassen werden, wenn sie bei einem durch Vor- und Rücksprünge gegliederten Grundriss eines Gebäudes im Bereich von Rücksprüngen entstehen. Ihre Länge wird auf max. ein Drittel der betroffenen Gebäudeseite begrenzt. Die maximale Fußbodenhöhe des Erdgeschosses (OKFF-EG) ist nur im Bereich von 0,20 m bis maximal 0,50 m über Bezugspunkt zulässig. Als Bezugspunkt für die Ermittlung der festgesetzten Höhen wird der Mittelpunkt der überbaubaren Grundstücksfläche je Grundstück bezogen auf das natürliche Gelände festgesetzt. 5. Mindestmaße der Baugrundstücke ( 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) Die Breite der einzelnen Baugrundstücke (die zur Erschließungsstraße orientierte Grundstücksseite) muss bei einer Einzelhausbebauung mindestens 15 m und bei einer Doppelhausbebauung mindestens 10 m betragen. Für Eckgrundstücke gilt diese Regelung nicht. 1
3 6. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen ( 22 und 23 BauNVO) Festgesetzt wird eine offene Bauweise. Zulässig ist die Errichtung von Einzel-, Doppelhäusern und in einem Baufenster auch Hausgruppen. Gemäß 31 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit 23 Abs. 3 BauNVO können aus der Gebäudefront heraustretende untergeordnete Teile von Gebäuden die Baugrenze bis zu 1,0 m überschreiten. 7. Verkehrsflächen Zur fußläufigen Erschließung werden Rad- Fußwege festgesetzt. Es ist sicherzustellen, dass die Rückenstützen der Bordsteine auf Privatgelände errichtet werden dürfen, weiterhin sind Aufschüttungen und Böschungen für Erschließungen auf Privatgelände kostenlos zu dulden. 8. Grünordnerische Festsetzungen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Natur und Landschaft ( 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB) 8.1 Pflanzgebote (A3) Pro Grundstück ohne Pflanzflächen sind zwei einheimische, standortgerechte Hochstämme (Stammumfang cm) straßenseits oder im Hausgarten zu pflanzen. Pro Grundstück mit Pflanzflächen ist ein einheimischer, standortgerechter Baum (Stammumfang cm) straßenseits oder im Hausgarten zu pflanzen. Die Baumpflanzung an der Straße ist in Art und Sorte in Absprache mit der Stadt Mechernich zu wählen. Die Pflanzungen sind unabhängig von der Pflanzung des Grünstreifens zu sehen. Pflanzungen sind dauerhaft fachgerecht zu pflegen und bei Ausfall zu ersetzen. Die Gehölze sind in ihrem natürlichen Habitus zu erziehen und auf Dauer in ihrem Bestand zu sichern. 8.2 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflanzung als Eingrünung und Durchgrünung (A4) Zu drei Seiten des Gebietes ist ein Gehölzstreifen von 3-5 Meter Breite aus einheimischen und standortgerechten Pflanzenarten anzulegen. Die vorhandenen Gehölzstrukturen sind zu erhalten. Die Grundstücksgrenzen innerhalb des Plangebietes sind durchgehend mit schnittverträglichen Sträuchern als freiwachsende oder geschnittene Hecken zu bepflanzen. Auf immergrüne Pflanzen (Kirschlorbeer, Rhododendron...) soll auf diesen Flächen verzichtet werden. Passende Pflanzlisten sind bei den ortsansässigen Baumschulen- und Gartencentern oder im Planungsamt der Stadt Mechernich zu erfragen. 8.3 Stellplätzen, Zufahrten und Zugänge Stellplätze, Zufahrten und Zugänge auf den privaten Grundstücken innerhalb des Plangebietes sind so anzulegen, dass die Wasserdurchlässigkeit des Bodens gewährleistet ist (z.b. Befestigung mit Schotterrasen, wassergebundener Tragschicht, Drainpflaster, Rasengittersteine). B Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ( 86 BauONW und 9 Abs.4 BauGB) Auf der Grundlage des 86 Abs. 1 und Abs. 4 BauONW werden folgende Gestaltungsvorschriften für das Plangebiet festgesetzt. 1. Dachform, Dachneigung Als Dachformen sind Sattel-, Zelt- und Pultdächer zulässig. Es sind nur geneigte Dächer zulässig: Die Dachneigung wird festgesetzt mit 20 bis 40. Einrichtungen der Solartechnik sind allgemein zulässig. Bei Nebenanlagen und Garagen sind geringere Dachneigungen zulässig. Die Dächer von Doppelhäusern sind hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung (Material und Farbe) einheitlich zu gestalten. 2
4 Für die Dacheindeckung sind bei geneigten Dächern folgende Materialien zulässig: Tonziegel Betonpfannen Natur- und Kunstschiefer begrünte Dächer Andere Materialien sind ausgeschlossen. 2. Einfriedungen, Vorgartengestaltung, Der Vorgartenbereich zwischen Straßenraum und Gebäude ist gärtnerisch zu gestalten, mit Ausnahme der benötigten Flächen für Zufahrten und Zugänge. Als Bepflanzung sollten möglichst nur standortgerechte, heimische Pflanzen verwendet werden. Vorgärten sind ohne Einfriedung anzulegen bzw. in Form von: lebenden Hecken bis 0,6 m über der Verkehrsfläche Trockenmauern bis zu 0,50 m über der Verkehrsfläche Sockelmauern bis 0,15 m Höhe 3. Standplätze für Abfallbehälter Im Vorgarten sind Standorte für Abfallbehälter mit heimischen Pflanzen und Sträuchern zu umpflanzen, so dass sie nicht einsehbar sind. Eine Alternative ist die Unterbringung in Schränken, die mit Rank-, Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen sind. 4. Antennenanlagen Satellitenanlagen sind nur auf Dachflächen mit max. Firstabstand von 2,0 m in der Farbe der Dacheindeckung zulässig. 5. Gestaltung der nicht überbauten Flächen Die vorderen, zum öffentlichen Straßenraum orientierten Grundstücksflächen dürfen nicht als Arbeits- oder Lagerfläche benutzt werden. Nicht überbaute Flächen innerhalb des Baufensters sind, wenn nicht als Wegeflächen oder Terrassenflächen angelegt, gärtnerisch zu nutzen. C Hinweise 1. Bodendenkmalpflege Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Aussenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, Nideggen (Tel / 7684 oder 7491; Fax / 7584) unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 2. Bleibelastungsgebiet Das Plangebiet liegt nach der Karte Bleigehalt der Böden und Halden im Raume Mechernich des Geologischen Landesamtes NW aus dem Jahre 1986 in einem Bereich, der eine Belastung des Bodens durch das Schwermetall Blei zu erwarten lässt. Bei der Durchführung der Bodenaushubarbeiten und hinsichtlich der späteren Nutzung der unbebauten Flächen des Grundstückes sind die Altlasten- und Abfalltechnischen Hinweise und Auflagen des Kreises Euskirchen für Baumaßnahmen innerhalb des Bleibelastungsgebietes zu beachten. 3
5 3. Grundwasser Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Planung von tiefgründenden Bauwerken entsprechende bauliche Maßnahmen (z.b. Abdichtung) zum Schutz vor hohen Grundwasserständen zu berücksichtigen sind. Eingriffe in die Beschaffenheit des Grundwassers, Grundwasserabsenkungen bzw. ableitungen, auch zeitweiliges Abpumpen dürfen nur mit Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen erfolgen. Mechernich, den
Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung
Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten
MehrStadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf
Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...
MehrSTADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000
STADT VREDEN 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab) Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrBebauungsplan "Auf dem Treppchen"
Ortsgemeinde Kettenhausen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Treppchen" Textfestsetzungen (Stand: 09.06.2003) Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Kettenhausen Friedrich Hachenberg
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen
MehrBebauungsplan GEI 105 Mittelstraße, Teilbereich Geisbruchschule, 1. Änderung der 1. Änderung: Textliche Festsetzungen und Hinweise
Bebauungsplan GEI 105 Mittelstraße, Teilbereich Geisbruchschule, 1. Änderung der 1. Änderung: Textliche Festsetzungen und Hinweise Textliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB,
MehrOrtsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan Nr. 16 "Kanalstraße" Textfestsetzungen Stand: 02.12.2003 Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Weyerbusch Friedrich Hachenberg Dipl.
MehrÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf
ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80
MehrOrtsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag
MehrHinweise zum Bebauungsplan
Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter
MehrOrtsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle
Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim Bebauungsplan Kurpfalzmühle Abrundungssatzung Kurpfalzmühle Zellertal - Harxheim Textliche Festsetzungen der Abrundungssatzung Kurpfalzmühle der Ortsgemeinde Zellertal
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Gemeinde Vettweiß Bebauungsplan Nr. VE 16 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BAUGB) 9 Abs. 1 BauGB i.v.m. BauNVO 1. Art der baulichen Nutzung 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. 1
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Mülheimer Straße / Straßburger Straße -
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 - Mülheimer Straße / Straßburger Straße - Textliche Festsetzungen A. Art und Maß der baulichen Nutzung 1. Allgemeine Wohngebiete 1.1 In den allgemeinen Wohngebieten
MehrBaugebiet in Heidmühle
Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und
MehrBauleitplanung der Gemeinde Bomlitz
Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften
MehrBebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd. Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA)
MehrWohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau
Allgemeine Informationen Teilweise bebaut 27 Bauplätze, davon noch 15 Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 1,2 km Entfernung zum Bahnhof: ca. 2,6 km Entfernung BAB- Anschluss: 3,4 km
MehrQuelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)
Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet
MehrBebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA) Innerhalb
Mehrzum Bebauungsplan IM MÄTTEL II in Kehl-Goldscheuer, Ortsteil Marlen
Stadtplanung 3.2 TEXTFESTSETZUNGEN Kehl, den 18.03.2009 Rd/Bé zum Bebauungsplan IM MÄTTEL II in Kehl-Goldscheuer, Ortsteil Marlen I. Planungsrechtliche Festsetzungen nach 9 BauGB i.v.m. den Vorschriften
MehrIn der "abweichenden Bauweise" (a) dürfen die einzelnen Hauszeilen eine Länge von 50 m überschreiten.
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. Nr. 82 Dremmen "Generationenwohnpark Glockenlandstraße" Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004,
MehrStadt Bitterfeld-Wolfen
Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes TH 1.1 Gewerbegebiet nördlich Thalheimer Straße Teil B - Textliche Festsetzungen September 2018 Erläuterungen zur 2. Änderung 1. Die textlichen Festsetzungen
MehrBebauungsplan. BP Lessingstraße. Textliche Festsetzungen
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Lessingstraße - - - 2 - Inhalt: A. Planungsrechtliche Festsetzungen - 3-1. Art der baulichen Nutzung - 3-1.1. Reines Wohngebiet
MehrStadt Pforzheim. Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung. Bebauungsplan. Ehemalige Buckenbergkaserne Teilgebiet Buckenberg
Stadt Pforzheim Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Ehemalige Buckenbergkaserne Teilgebiet Buckenberg - Textliche Festsetzungen - - 2 - Bebauungsplan Ausschnitt Ehemalige
MehrSatzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20
Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung
MehrStadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann. Planungsstand : / /
Stadt Ladenburg Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Planungsstand : 23.10.2017 / 06.11.2017 / 22.11.2017 Aufgrund des 74 der Landesbauordnung (LBO) vom 05.03.2010
MehrOrtsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis
Projekt 0410_BP Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis Aufstellung des Bebauungsplanes Am Tor III - Verfahren nach 13b BauGB - Textfestsetzungen (Blatt B1-B4) Verfahrensstand:
MehrStadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann
Stadt Ladenburg Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Planungsstand : 23.10.2017 / 06.11.2017 / 22.11.2017 / 18.04.2018 / 04.07.2018 Aufgrund des 74 der Landesbauordnung
MehrBEBAUUNGSVORSCHRIFTEN
Stand: 09.04.2014.. Rechtskraft: 17.04.2014 BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN Bebauungsplan "Im Lichtberg II" der Stadt Stockach - Stadtteil Winterspüren (Landkreis Konstanz) Art der baulichen Nutzung 1.1 Das Gebiet
MehrBEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung
Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung
MehrGEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG
BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG GESTALTUNGSSATZUNG RaumPlan Aachen Uwe Schnuis Uli Wildschütz Lütticher Strasse 10 12 52064 Aachen 08. November 2006 INHALT: 1. Geltungsbereich 2. Gestaltung
MehrSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B. Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan Fassung vom
SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan 17.56.02 Fassung vom 26.02.2007 I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 ln dem Gewerbegebiet
MehrEinfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen
MehrA) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO
A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO 2 MASS DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS. 1 NR. 1
MehrLANDESHAUPTSTADT WIESBADEN BEBAUUNGSPLAN EHEMALIGE HAUPTPOST 2. ÄNDERUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN BEBAUUNGSPLAN EHEMALIGE HAUPTPOST 2. ÄNDERUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN TEXTLICHE FESTSETZUNGEN I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Art und Maß der baulichen
MehrStand: 2. März 2011 (Zweite Änderungssatzung vom ) Satzung über
Stand: 2. März 2011 (Zweite Änderungssatzung vom 24.02.2011) Satzung über 1. die Gestaltung, Begrünung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke; 2. die Gestaltung, Begrünung und
MehrWohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau
Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau Allgemeine Informationen Noch unbebaut 30 Bauplätze, davon noch 19 private Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 700m Entfernung zum Bahnhof:
MehrStadt Mechernich. Bebauungsplan Nr. 75 Auf den Lohbenden, 2. Änderung und Erweiterung Ortsteil Firmenich-Obergartzem
Stadt Mechernich Bebauungsplan Nr. 75 Auf den Lohbenden, 2. Änderung und Erweiterung Ortsteil Firmenich-Obergartzem im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Bebauungsplan Nr. 75 Auf den Lohbenden,
Mehr1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Seite 1 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB und BauNVO 1.1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) BauGB 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet - Ausnahmen 4 BauNVO 1.1.2 Versorgungseinrichtungen 14 (2) BauNVO
MehrTextliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom , geändert am , ergänzt am , geändert am
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom 13.08.1991, geändert am 14.10.1991, ergänzt am 01.09.1993, geändert am 13.09.1996 In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt:
MehrEntwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
MehrBEBAUUNGSPLAN TEIL B - TEXT
BEBAUUNGSPLAN 09.54.01 TEIL B - TEXT I Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art der baulichen Nutzung ( 9 (1) 1 BauGB) 1.1 In den Reinen Wohngebieten sind die Ausnahmen nach 3 (3) BauNVO nicht zulässig.
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrSTADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS 2. ÄNDERUNG
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS GEMARKUNG BAD KISSINGEN 2. ÄNDERUNG M 1 : 1000 0 5 10 20 30 40 50 100 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: 12.04.2005
MehrSTADT DÜREN. Bebauungsplan Nr. 11/363. Zwischen Paulstraße und Schlichbach TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Kreis Düren / Geo Basis NRW
STADT DÜREN Bebauungsplan Nr. 11/363 Zwischen Paulstraße und Schlichbach TEXTLICHE FESTSETZUNGEN c Kreis Düren / Geo Basis NRW Übersichtsplan ohne Maßstab Stand: Offenlage 14. Dezember 2018 A PLANUNGSRECHTLICHE
MehrStadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.
Aufstellung: S. 1 A RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)
MehrGemeinde Swisttal. Bebauungsplan Odendorf Od 12 Bendenweg - West. Textliche Festsetzungen. 4. Änderung
Gemeinde Swisttal Bebauungsplan Odendorf Od 12 Bendenweg - West 4. Änderung Textliche Festsetzungen Stand: 16. November 2009 1 1.0 Festsetzungen auf der Grundlage von 9 (1), (1a), (2) und (3) BauGB 1.1
MehrSatzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften
Kreis Alb-Donau-Kreis Gemeinde Rottenacker Projekt Bebauungsplan "Kapellenäcker/Am Silberberg I" Nr. 10.908 hier: Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften Diese Satzung umfasst insgesamt 5 Seiten
MehrTeil B: Text Bebauungsplan Nr. 403 Wohnsiedlung Wiesenblumenweg (Entwurf) Seite 1
Seite 1 Teil B: Text Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können bei der Stadt Leipzig im Neuen Rathaus,
MehrNutzungsschablone. II TH = max. 4,50 m FH = max. 10,00 m 0,3 0,6 TEXTFESTSETZUNGEN PROJEKT-NR STAND: AZ: RU. gen.
Seite 1 TEXTFESTSETZUNGEN PROJEKT-NR. STAND: 26.02.2008 AZ: RU Nutzungsschablone Art der baul. Nutzung WA Grundflächenzahl 0,3 Zahl der Vollgeschosse II TH = max. 4,50 m FH = max. 10,00 m Geschossflächenzahl
MehrBebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette
Bürgermeisteramt der Gemeinde Forchheim Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette A. Planungsrechtliche Festsetzungen: 1 Art der baulichen Nutzung 1. Der gesamte räumliche
MehrS c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West
S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats 27.09.2016 Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West 1 2 Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West 3 Ausgangssituation 4 Ausgangssituation
Mehr1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrBEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung
Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Oberer Hartberg, 1. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung bisheriger Bebauungsvorschriften
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN. zum Bebauungsplan. "Sonnenberg II", Ortsgemeinde Herschbach. (gem. 9 (1) BauGB)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zum Bebauungsplan "Sonnenberg II", (gem. 9 (1) BauGB) Februar 2018 A. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB + 1-23 BauNVO) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.1 Nr.1
MehrÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET NORD 2. ERWEITERUNG
zum Bebauungsplan Gemeinde Rielasingen-Worblingen Gemarkung Rielasingen INHALT A. RECHTSGRUNDLAGEN B. 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 2. Werbeanlagen 3. Unbebaute Flächen und Einfriedigungen 4.
MehrA. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT
A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT 1. Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNV, Ausnahmen gemäß 4 Abs. 3 BauNV sind nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 0,40 GRZ 0,80 GFZ O offene
MehrS A T Z U N G. über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Hofenbornstraße vom
S A T Z U N G über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 837 - Hofenbornstraße vom 19.4.2002 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
MehrMARKT WEIDENBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN & HINWEISE ZUR 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 8 AM WANNENBACH MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG -ENTWURF-
MARKT WEIDENBACH LANDKREIS ANSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN & HINWEISE ZUR 3. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 8 AM WANNENBACH MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG -ENTWURF- FASSUNG VOM: 20.10.2014 Planungsbüro
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrFEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 358 Heimstraße
Der Bürgermeister TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 358 Heimstraße Stand 13.08.2018 Stadt Alsdorf A 61 Amt für Planung & Umwelt A. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 BauGB)
Mehr1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom vom 24.06. 2004 Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) (BGBl. I S. 1359 zuletzt geändert durch
Mehr1. Art der baulichen Nutzung
SATZUNG DER HANSESTADT LOBECK Teil B Text zum Bebauungsplan 23.12.00- Steinrader Damm/Hahnenkamp- I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 In den GE-Gebieten sind Einzelhandelsbetriebe,
MehrTextliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Anlage 3 zur Vorlage 54/2016 Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Gartenstraße westlich Stuttgarter Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Stand: 29.01.2016
MehrGemeinde Swisttal. Bebauungsplan Odendorf Od 12 Bendenweg - West. A. Textliche Festsetzungen. 5. Änderung
Gemeinde Swisttal Bebauungsplan Odendorf Od 12 Bendenweg - West 5. Änderung A. Textliche Festsetzungen Stand: 21.03.2013 1.0 Festsetzungen auf der Grundlage von 9 (1), (1a), (2) und (3) BauGB 1.1 Art der
MehrTextliche Festsetzungen
In Kraft getreten am 19.09.2014 Textliche Festsetzungen zum : 1 Textliche Festsetzungen gemäß 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Zahl der Wohneinheiten Im gesamten Planbereich sind pro Hauseinheit (Einzelhaus)
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An der Mönch Hof Sod
Der Bürgermeister TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An der Mönch Hof Sod Stand 13.06.2018 Stadt Alsdorf A 61 Amt für Planung & Umwelt TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An
MehrStadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße
Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Textliche Festsetzungen A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung
MehrBEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF
GEMEINDE BALGHEIM KREIS TUTTLINGEN BEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF T E X T L I C H E (Satzungsbeschluss) F E S T S E T Z U N G E N STAND: 24.07.2007 DIPL ING (FH) ACHIM KETTERER FREIER STADTPLANER HEINRICH-HONER-STRASSE
MehrSTADT MECHERNICH. Bebauungsplan Nr. 55 Rotenfeld in Kommern 2. Änderung. Textliche Festsetzungen
STADT MECHERNICH Bebauungsplan Nr. 55 Rotenfeld in Kommern 2. Änderung Textliche Festsetzungen AUFTRAGGEBER: F & S concept Projektentwicklungsgesellschaft Malmedyer Straße 28 53879 Euskirchen BEARBEITUNG:
MehrSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK TEILB
SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK TEILB Texte zum Bebauungsplan 05.47.00 Scb.wsrtaue/'cL;_ ~!!_~~~~ Ellemalige CsJrnb.f'l!lltssemr6\,i - ---- --- - Fassung vom 03.04.1997 I. Planungsrechtliche Festsetzungen
MehrBebauungsplan - 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wassergrund mit
Gemeinde Oppach Bebauungsplan - 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wassergrund mit integriertem Grünordnungsplan Teil B Textliche Festsetzungen Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen
MehrBebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee
Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee GEMEINDE Lütjensee Vertreten durch Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau DATUM 16.01.2018 MASSSTAB 1:1.000 Satzung der Gemeinde Lütjensee über den Bebauungsplan
MehrTextteil. zum Bebauungsplan Nr. 2/16, Freizeitpark Dattenfeld. A Bauplanungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB
Textteil zum Bebauungsplan Nr. 2/16, Freizeitpark Dattenfeld A Bauplanungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Vbdg. mit 4 BauNVO) (WA): Allgemeine
MehrGEMEINDE NIEDERZIER BEBAUUNGSPLAN NIEDERZIER NR. C 26 SELHAUSENER DRIESCH
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Niederzier Nr. C 26 Selhausener Driesch 20.06.2014 Seite 1 von 7 GEMEINDE NIEDERZIER BEBAUUNGSPLAN NIEDERZIER NR. C 26 SELHAUSENER DRIESCH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1839 der Landeshauptstadt München Aubinger Straße, Haberlandstraße, Morungenstraße, Scapinellistraße, Heimburgstraße, Bahnlinie München-Hauptbahnhof
MehrBEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000
BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.
MehrBebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan -
Stadt Maulbronn Gemarkung Zaisersweiher Landkreis Enzkreis Bebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan - Fassung vom 03.04.2017 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch
MehrBebauungsplan Nr Holländische Heide. B Planungsrechtliche Festsetzungen. Anlage 04 zur VO/0487/13. 1 Festsetzungen für alle Baugebiete
Bebauungsplan Nr. 1173 Holländische Heide B Planungsrechtliche Festsetzungen 1 Festsetzungen für alle Baugebiete 1.1 Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster) sind
MehrGEMEINDE NIEDERZIER BEBAUUNGSPLAN NIEDERZIER NR. C 29 SCHOELLER WOHNANLAGE
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Niederzier Nr. C 29 Schoeller Wohnanlage Seite 1 von 5 GEMEINDE NIEDERZIER BEBAUUNGSPLAN NIEDERZIER NR. C 29 SCHOELLER WOHNANLAGE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (Seite
MehrBad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen
Gemeinde: Gemarkung: Bad Rippoldsau-Schapbach Schapbach Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün Textteil zum Bebauungsplan I. Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom
MehrBebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung
Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3
MehrÖrtliche Bauvorschriften Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO)... 3
Gemeinde Walzbachtal Bebauungsplan Gageneck - der 3. Änderung OT Jöhlingen Örtliche Bauvorschriften in der Fassung I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Örtliche Bauvorschriften... 3 1. Anforderungen an
MehrDer Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².
Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.
MehrTextliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 003a Am Sandhügel Teilbebauungsplan Efeuweg der Stadt Speyer
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 003a Am Sandhügel Teilbebauungsplan Efeuweg der Stadt Speyer Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.speyer.de/standort/bauen/bebauungspläne Textliche
MehrAuszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer
Übergeben von: Projektbüro Barcelonaweg 14 44269 Dortmund Tel.: 0231.22 22 77 10 Fax: 0231.22 22 77 19 E-Mail: s.roemer@dsw21.de Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich
MehrB-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand )
B-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand 13.04.2016) 1.1 Gemäß 1 (9) BauNVO wird die Art der baulichen Nutzung in den Erdgeschossen der Kerngebiete MK 1 wie folgt begrenzt: Allgemein zulässig
MehrSTADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES. Textteil
STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES Textteil in der Fassung vom 11.04.2005 Stadt Stockach, Stadtteil Wahlwies 1 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen Landesbauordnung
MehrGEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500
GEMEINDE UEDEM Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße 11 6. vereinfachte Änderung 0 Bearbeitet: Hardt/Bertram Stand: 06. November 2012 M 1:500 10 15 20 25 30 35 StadtUmBau Ingenieurgesellschaft mbh Stadtentwicklung
MehrGemeinde Schacht-Audorf
Gemeinde Schacht-Audorf Teil B: Text zur Satzung der Gemeinde Schacht-Audorf über den Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990 (Änderungen gegenüber 1. Entwurf sind entsprechend markiert: entfällt
MehrTextliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr )
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr. 19.02.1965) In allen Gebieten müssen die Außenwandflächen der Bauvorhaben mit rotbuntem Mauerwerk verblendet werden. Einzelne
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1816a der Landeshauptstadt München Becker-Gundahl-Straße (nördlich), Bahnlinie München - Wolfratshausen/ Holzkirchen (westlich) - östlicher Teilbereich
MehrGemeinde Stemwede. Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr "Am Linnebach"
Gemeinde Stemwede Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr. 1.14 "Am Linnebach" Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gem. (2) BauGB, Beteiligung der Behörden und der sonstigen
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Mittel, Nr E
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mittel, Nr. 1.26 E zur Teiländerung des Bebauungsplanes Mittel, Nr. 1.26 A Gemarkung Mosbach Textlicher Teil : Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Gemeinde Birkenwerder
1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans
MehrBebauungsplan Sachsenpark Dittersbach
Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsvorschriften Zu den Bebauungsplänen Baugebiet I/ 1-4 und Baugebiet II/ 5-6 A Rechtsgrundlagen 1. 1 bis 3,8,9 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
Mehr1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen
Mehr1.1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB und 1-15 BauNVO)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET "AM LIPPACH" IN MÜHLHEIM In Ergänzung der zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes vom 09.10.2007 werden folgende PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
MehrGEMEINDE SCHÖPPINGEN. Bebauungsplan Nr. 38 Am Überweg zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Münsterstraße
GEMEINDE SCHÖPPINGEN Bebauungsplan Nr. 38 Am Überweg zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Münsterstraße Maßstab 1:1000 _.Ausfertigung Lage des Geltungsbereiches (M 1:5000) Kartenhintergrund:
Mehr