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1 Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen mit Informationen aus dem Landkreis 13. Jahrgang 05/2014 kostenfrei in jeden erreichbaren Haushalt Ausgabe März 2014 Schlosshof Schloss Bedheim Lesen Sie hierzu IBA on Tour, S. 5 Foto: Florian Kirfel Rühle Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für Kreistagswahl S. 10 Vorsicht vor Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen S. 13 Landkreis Hildburghausen im Internet: Die schönsten Wanderstrecken finden Sie unter: Tourismus Aktivurlaub

2 Aktuelles Geschehen Amtsblatt 05/ Rosenmontagsempfang des Landrates Der Rosenmontagsempfang des Landrates für die Karnevalsvereine aus dem gesamten Kreisgebiet ist längst zur Tradition geworden. Auch in diesem Jahr folgten 13 Vereine seiner Einladung. Sie wurden mit Brot und Salz begrüßt, der erste Hinweis auf das diesjährige Motto, das bis dahin ein gut gehütetes Geheimnis blieb. Russische Klänge trugen die Karnevalisten für ein paar Stunden in die großen Weiten des Kaukasus, von wo aus der Landrat auch seine Büttenrede hielt. Soljanka und Fleischspieße, dazu ein Gläschen Wodka vervollständigten die närrische Illusion. Ein Dank an dieser Stelle für die Gastbeiträge des Feuerwehrfaschingsclubs Hildburghausen und Edi (Helmut Ettlinger) aus Reurieth. (Red.) Bericht aus dem Kreistag Am 4. März 2014 fand die 28. und voraussichtlich letzte Sitzung des 5. Kreistages des Landkreises Hildburghausen statt. Am 25. Mai 2014 wird der 6. Kreistag gewählt und dessen 5-jährige Amtszeit beginnt am 1. Juni In der Amtszeit des 5. Kreistages wurden in 28 Sitzungen insgesamt 223 Beschlüsse gefasst. Auch in der letzten Sitzung standen noch einige wichtige Entscheidungen an. Unter Tagesordnungspunkt (TOP) 3 ging es um eine Änderung der Satzung der Kreissparkasse, welche die Verringerung der Verwaltungsratsmitglieder von 10 auf 7 beinhaltete. TOP 4 beschäftigte sich mit der Bestellung des Kreiswahlleiters und dessen Stellvertreters für die Kommunalwahl am 25. Mai. Der wichtigste Punkt der Tagesordnung war die Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt Dieser war erforderlich, da aus dem kommunalen Haushaltssicherungsprogramm des Landes zusätzliche Gelder bereit gestellt werden. In erster Linie ging es darum, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch eine Senkung der Kreisumlage um 0,91 % zu entlasten. Weiterhin stehen mit dem Haushaltssicherungsprogramm weitere Gelder für notwendige Investitionen zur Verfügung. Insgesamt können zusätzlich rund investiert werden. Somit können bisher nicht realisierbare Maßnahmen durchgeführt werden. Dies betrifft zum einen die Umstellung der Heizungsanlage der Regelschule Schleusingen und zum anderen die Erneuerung der EDV-Technik im Landratsamt. Aufgrund der stetigen technischen Weiterentwicklung ist eine Erneuerung der EDV-Technik dringend notwendig, um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung sicher zustellen. Weiterhin fließen auch Mittel in die Sanierung von Kreisstraßen, hier konkret die Kreisstraße 512 Trostadt - Reurieth. Anschließend ging es um die Feststellung der Jahresrechnung 2012 und die Entlastung des Landrates und der Beigeordneten für diesen Zeitraum. Außerdem stand die Verabschiedung einer Gebührensatzung für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises auf der Tagesordnung. Hier werden zukünftig Gebühren vom Rechnungsprüfungsamt gegenüber den Städten und Unser Foto zeigt die zur Sitzung anwesenden Mitglieder des 5. Kreistages. Gemeinden erhoben. Bisher konnte der Landkreis Gebühren erheben, tat dies aber nicht. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist der Landkreis nun aber verpflichtet Gebühren zu erheben. Weiterhin befassten sich die Kreistagsmitglieder mit der Verabschiedung einer Resolution gegen Rechtsextremismus. Angesichts der rechtsextremen Gewalt auch in unserem Landkreis und der politischen Aktivitäten rechtsextremistischer Gruppierungen und Parteien im Internet, hat die Kreistagsfraktion SPD/Grüne in Kooperation mit dem Bündnis gegen Rechtsextremismus angeregt, dass sich die demokratischen Kräfte eindeutig öffentlich dagegen positionieren. Dies tat der Kreistag mit der im amtlichen Teil veröffentlichten Resolution.

3 Aktuelles Geschehen Amtsblatt 05/ Strategien im Umgang mit Leerstand und baukulturelle Initiativen als zentrale Themen der IBA on Tour in Hildburghausen Am 25. Februar 2014 war die IBA Thüringen im Landkreis Hildburghausen zu Gast. Der Umgang mit Leerstand und baukulturelle Ansätze in Kleinstädten und im ländlichen Raum waren prägende Themen der IBA on tour. Exemplarisch für die Aufgaben, denen viele kleine Orte und Gemeinden im Thüringer Wald und in ganz Thüringen gegenüber stehen, sind die Herausforderungen der Gemeinde Masserberg. Der heilklimatische Kurort mit seinem bundesweit anerkannten Rehabilitationszentrum für Augenheilkunde weist aufgrund des starken Bevölkerungsrückgangs in den vergangenen zwanzig Jahren einen erheblichen Gebäudeleerstand auf, berichtete Bürgermeister Friedel Hablitzel. Hier wie anderenorts drohe der Abriss und damit der unwiderrufliche Verlust wichtiger ortsbildprägender Gebäude, falls sich keine innovativen Nutzungskonzepte finden. Ansätze für mehr Baukultur in Kleinstädten und im ländlichen Raum erörterte das Team der IBA mit den Bürgermeisterinnen von Bad Colberg-Heldburg und Ummerstadt Anita Schwarz und Christine Bardin sowie mit Frank Neumann von der Initiative Rodachtal im Rathaus von Bad Colberg-Heldburg. In der interkommunalen Initiative Rodachtal arbeiten bereits seit 2001 neun fränkische Gemeinden, vier in Thüringen und fünf in Bayern, gemeinsam an der nachhaltigen Entwicklung und regionalen Identität im Rodachtal. Dass es sich lohnt, ein Schloss nicht nur als Baudenkmal zu erhalten, sondern als vielschichtigen und modernen Ort zum Leben schrittweise zu entwickeln, stellte Architekt und Schlossherr Florian Kirfel- Rühle eindrucksvoll auf Schloss Bedheim vor. Mit viel Ausdauer konnte die Familie in den vergangenen 25 Jahren nach und nach eine Schlossgärtnerei, dauerhafte und temporäre Wohnungen, ein Gartencafé sowie im vergangenen Sommer das Architekturbüro auf dem Anwesen ansiedeln. Ein weiteres Ziel der Tour war das Naturtheater Steinbach-Langenbach, bei der Heiko Schilling, Bürgermeister der Gemeinde Schleusegrund gemeinsam mit dem Vereinsvorsitzenden des Naturtheaters die mit einer Kapazität von Zuschauern größte Naturbühne Thüringens und die Aktivitäten des Vereins vorstellte. Bei der letzten Station auf Schloss Glücksburg in Römhild stellten Bürgermeister Günther Köhler und Reinhard Keitel vom Förderverein die Bedeutung des Internationalen Keramiksymposiums für die bisherige und künftige Entwicklung von Schloss Glücksburg vor. Schloss Glücksburg beherbergte auch die öffentliche Veranstaltung mit 50 Teilnehmern aus dem Landkreis. Fotos: Copyright: IBA Thüringen, Fotograf: Landrat begrüßte ausdrücklich, dass sich die Internationale Bauausstellung mit IBA on tour in den Landkreisen vorstellt, um bereits in der Ideenfindungsphase Akteure und ihre Ideen im ganzen Land kennen zu lernen. Prof. Dr. Engelbert Lütke Daldrup stellte zwei Herausforderungen besonders heraus. Zum einen sei Gebäudeleerstand sowohl demografisch als auch baukulturell eine zentrale Frage nicht nur in Hildburghausen sondern thüringenweit. Und: Regionale Bautraditionen gilt es zu entdecken, zu kultivieren und weiter zu denken. Beim Bauen im Bestand besteht eine Herausforderung in der angemessenen Verbindung von alt und neu und in der zeitgemäßen Interpretation traditioneller Architekturkonzepte, so der IBA Geschäftsführer abschließend. IBA Thüringen Medienzentrum seit 15. Januar an neuem Standort Die Räumlichkeiten des Medienzentrums sind seit 15. Januar 2014 an neuem Standort zu finden: Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum, Haus 2 (ehemals Technikum) Helenenstraße Hildburghausen Telefon: 03685/ Fax: 03685/ Das Medienzentrum Hildburghausen ist eine Serviceeinrichtung für Lehrer, Schüler und in der Erwachsenenbildung tätige Personen. Es bietet ein breites Unterstützungsangebot aus allen Bereichen der Medienlandschaft. Die IT-Werkstatt im Medienzentrum unterstützt die in Trägerschaft des Landkreises Hildburghausen befindlichen Schulen bei allen Fragen ums Thema Computer, wie bspw. die Beratung und Planung der EDV-Infrastruktur der Schulen, der Aufbau schulspezifischer IT-Systemlösungen und die Ausstattung der Schulen mit der geeigneten Hard- und Software. Daneben stehen den Schulen insgesamt 7177 Medien mit öffentlichem Vorführrecht leihweise zur Verfügung. 11 Schulstandorte können zudem durch Installation eines Schulmedienservers über 2200 Medien online verfügen. Der Einsatz dieser Medien ist jederzeit im Unterricht per Mausklick möglich. Der neue Standort wird von den Schulen sehr gut angenommen, seit Mitte Januar wurden bereits über 800 Medien ausgeliehen. Amt für Schule u. Kultur Öffnungszeiten des Medienzentrums: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag und und und und Freitag bis zwischen Uhr und Uhr nach Absprache möglich

4 8 Amtsblatt 05/2014 AMTLICHER TEIL Amtlicher Teil 13. Jahrgang Ausgabe 05/ März 2014 Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Hildburghausen Beschluss des Kreis- und Finanzausschusses Nr.: 31/ 34 / 2014 vom: Antrag auf außerplanmäßige Ausgabe für die Rückzahlung von zuviel abgerufenen Fördermitteln für die Straßenbaumaßnahme K 515 BÜ Henfstädt Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt, eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle in Höhe von Euro zu genehmigen. Die Deckung ist gewährleistet. Beschlüsse des 5. Kreistages Hildburghausen Nr.: 210/ 28 / 2014 Bestätigung Sitzungsniederschrift Der Kreistag Hildburghausen bestätigt die Niederschrift der 27. Sitzung vom Nr.: 212/ 28 / 2014 Berufung eines Landkreiswahlleiters für die Wahl der Kreistagsmitglieder am Der Kreistag Hildburghausen beruft Herrn Mario Geitt, Beschäftigter (KA), zum Landkreiswahlleiter für die Wahl der Kreistagsmitglieder am Nr.: 213/ 28 / 2014 Berufung eines stellvertretenden Landkreiswahlleiters für die Wahl der Kreistagsmitglieder am Der Kreistag Hildburghausen beruft Herrn Wolfgang Benkert, Kreisoberrat (AfzD, SGL Recht), zum stellvertretenden Landkreiswahlleiter für die Wahl der Kreistagsmitglieder am Nr.: 215/ 28 / 2014 Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 des Landkreises Hildburghausen Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2012 des Landkreises Hildburghausen mit folgendem Ergebnis: Rechnungsergebnis 2012: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt Soll-Einnahmen , , ,15 zuzügl. neuer HER ,00 0,00./. Abgang alter HER./. Abgang alter KER Summe bereinigte Soll-Einnahmen ,00 0, ,89 0, , , , ,04 Soll-Ausgaben ,01¹ ,32² ,33 zuzügl neuer HAR , , ,04./. Abgang alter HAR./. Abgang alter KAR Summe bereinigte Soll-Ausgaben etwaiger Unterschied zwisch. bereinigten Soll- Einnahmen u. -Ausgaben: , , , ,16 0, , , , ,04 0,00 0,00 0,00 Nr.: 216/ 28 / 2014 Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung des Landrates für das Haushaltsjahr Nr.: 217/ 28 / 2014 Entlastung des Beigeordneten Helge Hoffmann für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung des Beigeordneten des Landkreises Hildburghausen, Herrn Helge Hoffmann, für das Haushaltsjahr Nr.: 218/ 28 / 2014 Entlastung des Beigeordneten Rolf Kaden für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung des Beigeordneten des Landkreises Hildburghausen, Herrn Rolf Kaden, für das Haushaltsjahr Nr.: 219/ 28 / 2014 Entlastung des ehrenamtlichen Beigeordneten Horst Gärtner für das Haushaltsjahr 2012

5 amtlicher teil Amtsblatt 05/ Entlastung des ehrenamtlichen Beigeordneten des Landkreises Hildburghausen, Herrn Horst Gärtner, für das Haushaltsjahr Nr.: 221/ 28 / 2014 Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildburghausen in der Anlage vorgelegte Rechnungsprüfungsordnung für den Landkreis Hildburghausen. Nr.: 222/ 28 / 2014 Beschaffung von Heiz- und Elektroenergie für den Zeitraum 2015 bis 2017 Der Kreistag Hildburghausen beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Eckpunktepapiers die Vergabe der Energielieferung für Strom und Erdgas für den Zeitraum 2015 bis 2017 in Form einer elektronischen Ausschreibung mit elektronischer Auktion und ermächtigt den Landrat, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Nr.: 223/ 28 / 2014 voen Rechtsextremismus Resolution des Kreistages Hildburghausen gegen Rechtsextremismus in der Anlage beigefügte Resolution des Kreistages Hildburghausen gegen Rechtsextremismus. Resolution des Kreistages Hildburghausen gegen Rechtsextremismus Mit großer Sorge nehmen wir, als Mitglieder des Kreistages des Landkreises Hildburghausen, Aktivitäten rechtsextremistischer Gruppierungen und Parteien zur Kenntnis. Erneut erleben wir den Versuch dieser Gruppierungen, diese durch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rassenhass gekennzeichnete Ideologie zu verbreiten. Auch das teilweise betont biedere und den Eindruck von Korrektheit erheischende Auftreten kann über die wahren Absichten nicht hinwegtäuschen. Zu welch schrecklichem Ende eine solche Ideologie führt, hat die Welt im letzten Jahrhundert auf das Allerschmerzlichste erfahren müssen. Weit über 50 Millionen Menschen hat die NS-Schreckensherrschaft das Leben gekostet. Sie wurden Opfer von Gewalt, Rassenwahn, Krieg und Vertreibung. Unsere Geschichte lehrt uns eins: Nie wieder nationalsozialistische Schreckensherrschaft! Rechtsradikale Gesinnung ist nicht akzeptabel! Dass die Neonazis auch im Landkreis Hildburghausen Fuß fassen wollen, kann keinen von uns ruhig lassen. Jede und jeder Einzelne, jede Gemeinschaft und jeder Verein ist aufgefordert, sich dieser Ideologie zu widersetzen. Wachsam sein, hinschauen, nein sagen, aufklären, Zivilcourage beweisen das ist das Gebot der Stunde. Wir widersetzen uns jeglichem Angriff auf die Menschenwürde und die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates. Auch für die anstehenden Kommunalwahlen am ist zu befürchten, dass rechtsgerichtete Parteien oder Gruppierungen den Versuch unternehmen werden in Gemeinde- und Stadträten oder Kreistagen Fuß zu fassen. Es ist unser aller Bürgerrecht und unsere Bürgerpflicht dies zu verhindern! Hildburghausen, 04. März 2014 Für die Mitglieder des Kreistages des Landkreises Hildburghausen der Landrat und die Fraktionsvorsitzenden: Landrat CDU-Fraktion Hubert Böse Die Linke.-Fraktion Steffen Harzer FDP/FW-Fraktion Norbert Wirsching SPD/Grüne-Fraktion Thomas Franz Bekanntmachung des Landkreiswahlleiters Erste Bekanntmachung des Landkreiswahlleiters des Landkreises Hildburghausen zur Wahl des Kreistages am 25. Mai 2014 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Im Landkreis Hildburghausen wird am 25. Mai 2014 der Kreistag gewählt. Der Kreistag wird für die gesetzliche Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Nach 102 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung sind im Landkreis Hildburghausen 40 Kreistagsmitglieder zu wählen. Zum Kreistagsmitglied sind Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche ( 1 Abs. 2 i. V. m. 27 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz -ThürKWG-). Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zum Kreistagsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der 1, 2 i. V. m. 27 Abs. 3 ThürKWG wählbar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind ( 2 Thür- KWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt im Landkreis haben; der Aufenthalt wird vermutet, wenn die Person in einer Gemeinde des Landkreises gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend ( 1 Abs. 1 i. V. m. 27 Abs. 3 ThürKWG). Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet ( 12 i. V. m. 27 Abs. 3 ThürKWG). 1.1 Für die Wahl des Kreistages können Wahlvorschläge von Parteien im

6 10 Amtsblatt 05/2014 AMTLICHER TEIL Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens soviel Bewerber enthalten, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind ( 14 Abs. 2 i. V. m. 27 Abs. 3 ThürKWG). Ein Wahlvorschlag darf somit höchstens 40 Bewerber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Namens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Landkreiswahlleiter abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, b) eine Ausfertigung der Niederschrift über die gem. 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung (s. Ziffer 2.), c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG, d) Bescheinigungen der Gemeinde über die Wählbarkeit der Bewerber und die Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags [siehe oben unter 1.2 b) und d)] nach dem Muster der Anlagen 23 und 24 zur ThürKWO. 2. Alle von einer Partei oder Wählergruppe aufzustellenden Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck für das Wahlgebiet einberufenen Versammlung von den im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlgebiet wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus der Mitte einer in Satz 1 genannten Versammlung zu diesem Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben die Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter an Eides Statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt und die Anforderungen nach 15 Abs. 1 Satz 2 und 3 ThürKWG beachtet worden sind. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides Statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl im Bundestag, im Thüringer Landtag oder Kreistag des Landkreises Hildburghausen ununterbrochen vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden, wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (160 Unterschriften). Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags zusätzliche Unterstützungsunterschriften nach Satz 1. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften nach Satz 1, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamt-

7 amtlicher teil Amtsblatt 05/ heit im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keine Unterstützungsunterschriften nach Satz 1 benötigen würde. Für Wahlvorschläge, für die Unterstützungsunterschriften erforderlich sind, werden vom Tag nach der Einreichung bis zum , 18 Uhr (Eintragungsfrist) Unterstützungslisten beim Landkreiswahlleiter (Anschrift unter Ziffer 9.) während der üblichen Dienstzeiten des Landratsamtes Hildburghausen Montags bis Freitags von Uhr bis Uhr; Montag bis Mittwoch außerdem von Uhr bis Uhr und Donnerstags von Uhr bis Uhr ausgelegt. Der Landkreiswahlleiter legt die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften außerdem innerhalb des Landkreises auch bei allen Gemeindeverwaltungen (Verwaltungsgemeinschaften/erfüllenden Gemeinden) unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags aus. Die Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unterstützen wollen, haben sich darin unter Angabe ihres Vorund Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen oder einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben. Bei der Leistung von Unterstützungsunterschriften sind Bescheinigungen der Gemeinde über die Wahlberechtigung des Unterzeichners nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO vorzulegen, es sei denn, dass die Unterstützungsunterschrift vom Wahlberechtigten bei seiner Gemeindeverwaltung (Verwaltungsgemeinschaft/ erfüllenden Gemeinde) geleistet wird. Wer glaubhaft macht, dass er wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein außerdem an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für den Erhalt eines Eintragungsscheins vorliegen. 3.1 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 i.v.m. 27 Abs. 3 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 4. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung). Sie muss spätestens am 21. April 2014, 18 Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Landkreiswahlleiter erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge ( 14 Abs. 1 Satz 4 i.v.m. 27 Abs. 3 ThürKWG) beizufügen. 5. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 11. April 2014 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Landkreiswahlleiter im Landratsamt Hildburghausen, Zimmer 2.15, Wiesenstraße 18, Hildburghausen, einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 11. April 2014 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden. 6. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (40 Stimmen). 7. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Landkreiswahlleiter unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 21. April 2014, Uhr, behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind. Personen, die hiernach aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen (s. Ziffer 2.). Am 22. April 2014 tritt der Landkreiswahlausschuss zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. 8. Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke nach den amtlichen Mustern zur ThürKWO werden kostenlos (auch in elektronischer Form [Word-Datei]) vom Landkreiswahlleiter zur Verfügung gestellt. Sie können zu den unter Ziffer 3. genannten üblichen Dienstzeiten im Zimmer 2.15 im Landratsamt Hildburghausen entgegen genommen werden. 9. Adresse des Landkreiswahleiters und seines Stellvertreters: Landkreiswahlleiter für den Landkreis Hildburghausen Herr Mario Geitt Landratsamt Hildburghausen, Zimmer 2.15, Wiesenstraße 18, Hildburghausen, Telefon: 03685/ Fax: 03685/ geitt@lrahbn.thueringen.de stellvertretender Landkreiswahlleiter für den Landkreis Hildburghausen Herr Wolfgang Benkert Landratsamt Hildburghausen, Zimmer 2.27, Wiesenstraße 18, Hildburghausen, Telefon: 03685/ Fax: 03685/ benkert@lrahbn.thueringen.de Hildburghausen, den 10. März 2014 Mario Geitt Landkreiswahlleiter

8 12 Amtsblatt 05/2014 AMTLICHER TEIL / Allgemeine Informationen IMPRESSUM: Herausgeber: Landkreis Hildburghausen Wiesenstraße Hildburghausen Telefon: ( ) Geltungsbereich: Landkreis Hildburghausen Druck & Vertrieb: S+G Druck Hohensteiner Straße Ahorn-Triebsdorf Tel.: ( ) Fax: ( ) Verantwortlich Petra Deckert Kirchstraße Schwarzbach für den Anzeigenteil: Tel.: ( ) Mobil-Tel.: / Internet: Erscheinungsweise: Exemplare 14-tägig Redaktionsschluss für die Erscheinungsdatum: (Redaktionsschluss): nächsten 3 Ausgaben: Samstag, (Donnerstag, ) Samstag, (Donnerstag, ) Samstag, (Donnerstag, ) Redaktionsteam: Leiterin: Schmidt, Christiane Wiesenstraße Hildburghausen Mitglieder: Memm, Stefanie; Knittel, Burkhard; Mertz, Karla; Moczarski, Heidi; Müller, Roland Bezugsmöglichkeit: Das Amtsblatt wird an alle Haushalte im Landkreis Hildburghausen kostenlos verteilt. Einzelbezug: Über das Landratsamt Hildburghausen zum Preis von 2,00 Euro pro Ausgabe möglich. Der Landkreis Hildburghausen haftet nicht für veröffentlichte Beiträge anderer Personen! - ISSN Ende des amtlichen Teils Allgemeine Informationen: Information des Ordnungsamtes / Untere Gewerbebehörde Sie haben auch Schwindelpost erhalten? Unseriöse Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen Unseren Informationen zufolge wurden jüngst im Landkreis Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen / Kaffeefahrten mit dem Betreff Sehr geehrte/r Frau/ Herr - wir freuen uns auf Sie! Wir haben den besten Käse aus Holland Postfach , Gröpelingen (oder ähnlich) an die Haushalte verteilt. Es werden verschiedene Geschenke, wie zum Beispiel ein 20 Zoll LCD-Farbfernseher als Dankeschön offeriert. Auch Lebensmittel wie Butter, Eier, Leerdammer, Edamer, Beerenwein, Vollkornbrot, ein 4 tägiger Sonnenurlaub, ein hochwertiges Geschenk in Höhe von 298,00 und zusätzlich für Ehepaare eine hochwertige Espressomaschine incl. Porzellantassen werden in Aussicht gestellt, außerdem ein Bargeld-Gewinn (999,00 ). Mittels einer beigefügten Antwortkarte sollen sich die Teilnehmer bei o. g. Anschrift zur Fahrt anmelden. Diese Veranstaltungen sind unseriös und wären nach Gewerberecht nicht zu genehmigen. Nehmen Sie an solchen Fahrten nicht teil wer Ihnen in dieser Art und Weise einen beachtlichen Geldgewinn oder einen lukrativen Sachpreis übergeben will, handelt in betrügerischer Absicht. Zu diesen Veranstaltungen hat der Lahn- Dill-Kreis eine Warnliste zu unseriösen Kaffeefahrten erstellt. Das entsprechende Merkblatt finden Sie auf der Internetseite Wirtschaft Gewerberecht Warnliste unter dem Link Allgemeine Infos eilige Leser mit dem Titel Nepper, Schlepper Bauernfänger!. Gerne steht Ihnen auch das Ordnungsamt/SG Untere Gewerbebehörde des Landratsamtes, Wiesenstraße 18, Hildburghausen unter für weitere Informationen zur Verfügung. Die Untere Gewerbebehörde ist daran interessiert, Sie vor Schäden durch solche Kaffeefahrten zu schützen. Deshalb teilen Sie uns bitte mit, wann und wo derartige Verkaufsveranstaltungen stattfinden. Kling Untere Gewerbebehörde

9 Allgemeine Informationen Amtsblatt 05/ Der Bereich Ehrenamt, Kulturund Sportförderung informiert: Förderung von investiven Maßnahmen für Sportstätten und Bäder durch den Freistaat Thüringen für 2015 Beim Landratsamt Hildburghausen können erneut Anmeldungen zur Förderung von investiven Maßnahmen für Sportstätten und Bäder für das Haushaltsjahr 2015 eingereicht werden. Die Anmeldung muss spätestens am vollständig ausgefüllt beim Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, Büro des Landrates - Bereich Ehrenamt, Kultur- und Sportförderung eingehen. Diese Anmeldung ist die Voraussetzung für eine mögliche Förderung durch den Freistaat Thüringen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung. Zuwendungsempfänger können sein: 1. Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und gemeindliche Betriebe unabhängig von ihrer Organisationsbzw. Rechtsform, 2. als förderwürdig anerkannte Sportorganisationen (nach 15 Thür Sport- FG); 3. sonstige freie Träger, wenn sie die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bringen und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabeordnung verfolgen. Zuwendungsvoraussetzungen u. a.: - Zuwendungen können gewährt werden, wenn ein förderfähiger sportfachlicher Bedarf vorliegt und die Sportstätte als notwendiger Bedarf in der Sport- und Spielstätten-Rahmenleitplanung des Landkreises (Stand Dezember 2007) ausgewiesen ist. - Die Sportstätten haben den Planungsgrundsätzen der 5 und 7 des ThürSportFG zu entsprechen. - Der Träger / Antragsteller muss die Gewähr bieten, dass die Aufbringung der Eigenmittel und Folgekosten gesichert ist. Maßnahmen, die bereits begonnen oder durchgeführt wurden, sind nachträglich nicht förderfähig. Eigenleistungen können von Mitgliedern der Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Thüringen sind, erbracht werden, wenn der Sportverein oder die Kommune Antragsteller sind. Anmeldeformulare und eine ausführliche Beratung zur Anmeldung auf Förderung für 2015 erhalten Sie bei Frau Memm (Tel / oder memm@lrahbn.thueringen.de). Memm Mitarbeiterin Büro des Landrates Bereich Ehrenamt, Kultur- und Sportförderung Das Gesundheitsamt informiert Am trifft sich die Selbsthilfegruppe Lymphödem/Lipödem ab Uhr, am ab Uhr der Gesprächskreis für Fibromyalgiebetroffene im Selbsthilferaum in der Dammstraße 9 in Hildburghausen. Auskunft erteilt Frau Mertz: 03685/ oder mertzk@lrahbn.thueringen.de. Ihr Gesundheitsamt Information des Straßenbauamtes Südwestthüringen Information vom Straßenbauamt Südwestthüringen über bevorstehende Vollsperrung der L 2636 in der Ortslage Themar Der Straßenabschnitt: Lengfelder Straße von Einmündung Schleifmühlenweg bis Einmündung Weißbachstraße wird im Zeitraum vom ab 07:00 Uhr bis zum wegen Kanalbau auf ca. 80 m Länge gesperrt. Eine Umleitung: Themar Kloster Veßra Zollbrück Rappelsdorf Gethles Ahlstädt Bischofrod Lengfeld und umgekehrt ist ausgeschildert. Wir bitten um Beachtung! Politik - Gesellschaft - Umwelt Der SED-Kreissekretär und seine Tochter. Was nicht in den DDR-Zeitungen stand Hildburghausen Dr. Jörg B. Bilke KVHS HBN Raum 1.14 Do 18:00 bis 19:30 Uhr gebührenfrei 40 Plätze Vortrag Elternunterhalt: Wenn Kinder für die Eltern zahlen sollen Hildburghausen Kathleen Krieg KVHS HBN Raum 1.14 Mi 18:00 bis 19:30 Uhr ,- 40 Plätze Heimatkundliche Stadtführung Stadtfriedhof Hildburghausen Ein Rundgang mit Erläuterungen zu Grabstätten historischer Persönlichkeiten. Fragen sind herzlich willkommen! Gebühr bitte direkt bei der Führung entrichten Hildburghausen Michael Römhild Treffpunkt Haupteingang Stadtfriedhof Fr 14:00 bis 15:30 Uhr ,- 20 Plätze Kunst - Kultur - Gestalten Keine Angst vor dem Fotobuch Hildburghausen Stephan Six KVHS HBN Computerkabinett 2 x Di 18:00 bis 21:00 Uhr bis ,50 10 Plätze Gesundheit Plastik - die unsichtbare Gefahr Eingeschweißt und abgepackt Hildburghausen Stefanie Thees KVHS HBN Raum 1.14 Di 19:00 bis 20:30 Uhr ,- 25 Plätze Vortrag: Bewusster leben - neue Wege gehen Hildburghausen Uta Hofmann KVHS HBN Raum 1.15 Mi 19:00 bis 20:30 Uhr ,- 30 Plätze Informationsabend Augen - Fenster unserer Seele. Teil 2: Praktische Umsetzung Schleusingen Corinna Klett Wiesenbauschule Schleusingen Mi 18:30 bis 20:00 Uhr ,- 30 Plätze Besser Esser Hildburghausen Doreen Reinmann KVHS HBN Raum 1.14 Sa 9:00 bis 12:00 Uhr ,50 14 Plätze Wildkräuterwanderung Schleusingen Corinna Klett Naturheilpraxis Klett-Henn, Schleusingen, Weißer Berg 1 Sa 10:00 bis 12:15 Uhr ,50 16 Plätze Sprachen BAMF Integrationskurs Modul Hildburghausen Marina Eck, Regina Demmer KVHS HBN Raum x Mo/Di/Mi/Do/Fr 8:00 bis 12:30 Uhr bis ggf. gebührenfrei auf Antrag 20 Plätze

10 14 Amtsblatt 05/2014 Allgemeine Informationen / Aktuelles Geschehen Anmeldungen online unter oder unter der Nummer (Ansprechpartner in den Außenstellen: Eisfeld: Anne Zeller 03686/60456, 0171/ Römhild: Isabella Kariton /80319 (nach Uhr) Schleusingen: Anja Kühner-End / Themar: Kerstin Blau /20963) Stefan Feldt M.A. Leiter der Kreisvolkshochschule Musikgarten für Babys im Alter von 0 bis 18 Monaten Es sind wieder Plätze frei. Der Unterricht findet einmal wöchentlich immer montags um Uhr in der Kreismusikschule Carl Maria v. Weber, Obere Marktstrasse 44, Hildburghausen statt. Babys erforschen mit Hingabe Stimme und Körper. Sie untersuchen alles in der näheren Umgebung was knistert, rasselt, klappert oder leuchtet. Genau der richtige Zeitpunkt bei uns in der Kreismusikschule im Musikgarten für Babys Rasseln, Klanghölzer und bunte Tücher zu erobern. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 03685/ oder per musikschulehbn@web.de. M. Holland-Merten, Leiterin Kreismusikschule C.M.v.Weber Hildburghausen Auszeichnungen zur zentralen Frauentagsfeier Persönlich geehrten wurden: Christina Steiner aus der Gemeinde Beinerstadt, Karin Schneider aus der Stadt Themar und Ludmilla Bauer und Ruth Marshall aus der Stadt Schleusingen. Weiterhin geehrt wurden: Gabriele Zitzmann und Christine Stubenrauch aus der Gemeinde Auengrund, Nicole Engel aus der Gemeinde Schleusegrund, Inge Lippmann aus der Stadt Eisfeld, Sandra Hammer aus der Gemeinde Eichenberg und Gudrun Schwab aus der Gemeinde Straufhain. S. Memm Ehrenamtsbeauftragte Blick in den Saal. Am Samstag, den 08. März 2014 fand auf Einladung des Frauenkommunikationszentrums BINKO und des Landkreises Hildburghausen in der Georgenhalle Hildburghausen eine zentrale Frauentagsfeier statt. Unter dem Motto Zusammenbringen der Generationen konnten die anwesenden Frauen einen geselligen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen und musikalischer Umrahmung erleben. Die Veranstaltung bot außerdem eine gute Gelegenheit, zehn Frauen stellvertretend für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement zu ehren. Vier davon waren anwesend und erhielten von Helge Hoffmann, dem hauptamtlichen Beigeordneten des Landkreises Hildburghausen, die Auszeichnung. Die Geehrten

11 Service Amtsblatt 05/ WIR GRATULIEREN - WIR VERÖFFENTLICHEN DIE GEMELDETEN EHEJUBILÄEN AB DER DIAMANTENEN HOCHZEIT, DIE JUBILARINNEN UND JUBILARE ZU IHREM 80. UND 85. WIEGENFEST SOWIE AB DEM 90. GEBURTSTAG! Elfriede Dorst, Masserberg 80. Geb Hanni Büttner, Hellingen 80. Geb Irene Rückert, Gleichamberg 80. Geb Johanna Stynfalla, Schönbrunn 85. Geb Ursula Büdler, Hinternah 80. Geb Helga Kummer, Breitenbach 85. Geb Horst Kreisel, Themar 85. Geb Marta Langguth, Schönbrunn 91. Geb Gerhard Rüger, Eisfeld 80. Geb Gerhard Zehner, Westenfeld 80. Geb Hans Wagner, Fehrenbach 85. Geb Marianne Macholett, Schnett 91. Geb Gisela Fabig, Tellerhammer 80. Geb Hildegard Fritz, Rappelsdorf 90. Geb Regina Schneider, Erlau 85. Geb Hildegard Schmidt, Poppenwind 92. Geb Wolfgang Edelmann, Saargrund 80. Geb Erich Hopf, Themar 96. Geb Fritz Holder, Schleusingen 80. Geb Helga Reiber, Gleichamberg 80. Geb Helma Schmidt, Haina 93. Geb Ida Düring, Heldburg 90. Geb Maria-Magdalena Knauf, Westhausen 80. Geb Maria Roth, Schmeheim 85. Geb Gertrud Witter, Biberschlag 85. Geb Hilda Blaurock, Schleusingerneundorf 91. Geb Hildegard Schmidt, Hildburghausen 91. Geb Ilse Geißler, Themar 91. Geb Werner Mann, Schönbrunn 80. Geb Gerhard Langenau, Schönbrunn 80. Geb Elfriede Lindner, Crock 85. Geb Flora Heinkel, Veilsdorf 85. Geb Hildegard Lehrig, Eisfeld 93. Geb Otto Seifert, Schleusingen 85. Geb Reinhold Reif, Ahlstädt 93. Geb Albin Graßmuck, Heßberg 85. Geb Herta Kelber, Ahlstädt 85. Geb Hubert Stößel, Sachsenbrunn 80. Geb Horst Schmidt, Waldau 85. Geb Marianne von der Wehd, Schleusingen 80. Geb Ruth Marschall, Schleusingen 80. Geb Berta Trümpert, Themar 90. Geb Dr. Walter Grob, Eisfeld 80. Geb Irene Götz, Hildburghausen 80. Geb Richard Eichhorn, Hildburghausen 85. Geb. VORANKÜNDIGUNGEN / VERANSTALTUNGSHINWEISE Foto - Sonderausstellung Innerdeutsche Grenze (Rüdiger Wiesert) Zweiländermuseum Rodachtal Streufdorf Uhr Aktionstag Fachwerk, Hennebergisches Museum Kloster Veßra Uhr Informationsveranstaltung Leben bis zuletzt des Hospizvereins Emmaus e.v. Hildburghausen im Caritas Altenpflegeheim Hildburghausen Uhr Streufdorf stimmt ein auf die Frühlings- und Osterzeit, Streufdorf Uhr Soli Deo Gloria Festkonzert anlässlich 400 Jahre Dorfkirche, Hinternah, Näheres S Uhr einweihung Kirchhof Trinitatiskirche Veilsdorf Uhr Kleintiermarkt Holzberg in Streufdorf Uhr sonderausstellung Plastiken u. Zeichnungen (Benedikt Solga), Museum Eisfeld Ausstellung Ansichten der Stadt Römhild (Doris Lindstädt) Museum Schloss Glücksburg Römhild Uhr the World Famous Glenn Miller Orchestra, Stadttheater Hildburghausen Uhr Power Percussion! All you can beat, Stadttheater Hildburghausen Uhr Vortrag Die Werra Lebensader (Karl-Heinz Roß), Café Charlott Hildburghausen Uhr Buchlesung Was das Leben bietet (E. Lamprecht) Café im Hof Streufdorf Uhr theaterverein LampenfiebÄr Schöne Ferien (Schwank), Kulturhaus Roth Uhr Maischen und gut sieden ein Brautag im Brauhaus, Hennebergisches Museum Kloster Veßra Uhr Konzert Frühling in Wien Gesang / Klavier, Fürstensaal Naturhistorisches Museum Schloss Bertholdsburg Schleusingen Uhr Südthüringer Sammlerbörse Briefmarkensammler Atrium CCS Suhl Uhr ostereiermarkt Mehrgenerationenhaus Heldburg Uhr Kammerkonzert Veste Heldburg Kontakt und Öffnungszeiten Landratsamt Hildburghausen Wiesenstraße Hildburghausen Tel.: /445 0 Fax: / poststelle@lrahbn.thueringen.de Rufnummern und -Adressen Ihrer Ansprechpartner finden Sie auf unserer Internetseite unter Landratsamt -> Mitarbeiter/-innen Allgemeine Sprechzeiten des Landratsamtes: Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

12 Geschichte Amtsblatt 05/ Interessantes aus dem Landkreis Hildburghausen vor 50 Jahren Worüber die Zeitung Freies Wort im Januar / Februar 1963 berichtete Zwei Großbrände im Landkreis innerhalb einer Woche Innerhalb des ersten Quartals 1964 war im Kreis Hildburghausen ein Ansteigen der Brände festzustellen. So kam es im März 1964 gleich zu zwei Großbränden innerhalb einer Woche. So brannte es in der Nacht vom 6. zum 7. März in Bedheim Interessantes aus dem Landkreis Hildburghausen vor 100 Jahren Worüber das Hildburghäuser Kreisblatt um den 15. März 1914 berichtete. Hildburghausen: Gestern hielt der Stirnbergfestausschuss seine erste diesjährige Sitzung ab und beschloss, das 8. Stirnbergfest am Pfingsttag, den 1. Juni, abzuhalten. Als Wettübungen wurden Kugelstoßen, Wettlaufen (100m), Weitsprung und eine Pflichtfreiübung und als Sondervorführungen Speerwerfen, Ringen, Wettfechten und Faustballspiel bestimmt. Die hiesige Militärmusik ist als Festmusik bestellt. Die Neuwahl des Vorstandes ergab: L. Frauenberger, 1. Vorsitzender; H. Pietsch, 2. Vorsitzender; F. Bauer, 1, Festturnwart; A. Gerau, 2. Festturnwart; A. Schumann, 1. Schriftführer; H. Heymann, 2. Schriftführer. Wir wünschen dem diesjährigen Strinbergfest wieder einen guten Besuch und eine günstige Witterung. auf dem Grundstück der Lina Schippel. Bei diesem Brand wurden eine Scheune, eine Stallung und der Dachstuhl des Wohnhauses zerstört, wobei sich der Schaden auf ca DM belief. Ein weiterer Großbrand ereignete sich nur fünf Tage später. In der Nacht vom 11. zum 12. März 1964 heulten wieder die Sirenen und alarmierten die Feuerwehren nach Harras, wo bei einem Brand Scheune und Stallung des Landwirts Wank den Flammen zum Opfer fielen (siehe Foto). Hier belief sich der vorläufige Schaden auf DM. Wiedereröffnung der HOG Volkshaus in Eisfeld Nach umfangreichen Renovierungs- und Umbauarbeiten wurde in Eisfeld die traditionsreiche Gaststätte Volkshaus als Gaststätte des HO-Kreisbetriebes Hildburghausen am 10. März 1964 wieder eröffnet. B.K. Hildburghausen: Die Apollo-Lichtspiele in der Bernhardstraße haben diesmal als Hauptnummern des Programms zwei große kinomatograhpische Schlager zur Vorführung gewonnen, welche vom Publikum verlangt und stets gern gesehen werden. Es sind dies das schaurige Detektivdrama Der Nachtwanderer in drei Akten und der zweiteilige Wildwestschlager Im Banne der Pflicht. Beide Bilder werden den Beschauer von Anfang bis zum Schluss in atemloser Spannung halten. Außerdem hat die Direktion noch Wert darauf gelegt, auch die übrigen Programmnummern mit nur erstklassigen Sachen auszufüllen und kann der Besuch diesmal ganz besonders während der Spieltage, heute bis Montag empfohlen werden. Mo. Frühjahrskostüme historische Ansichtskarte von Schwarzenbrunn Aus Sammlung Kreisarchiv KS 871 Schwarzenbrunn: Die Tonmärbel Fabrikation in Scharzenbrunn bei Eisfeld erfreut sich eines recht flotten Geschäftsganges. Die bedeutendste Firma, Mesch & Co., muss mit Überstunden arbeiten und ist nicht in der Lage, alle Aufträge erledigen zu können. Einen so guten Geschäftsgang hatte diese Industrie bisher noch nicht zu verzeichnen. Der Hausfrauenschatzkästlein Nr. 10 stellte die aktuellen Jackenkostüme und Mäntel für die Frühjahrssaison 1914 vor: Der Märzwind ist ein ungeschliffener Gesell, der den Menschen nur zu gern einen Schabernack antut. Kommt er mit sausendem Ungetüm um die Ecken, dann wehe den ungenügend befestigten Hüten! Mit lindem Schmeicheln aber, von Sonnenlächeln überstrahlt, weiß er allerlei Sehnsüchte im Menschenherzen zu wecken. Die Damen träumen wohl von neuen buntfarbigen Frühjahrsgewändern, die den blassen Neid der anderen wecken. Diese Träume gehen jedoch nur in Erfüllung, wenn zahlungskräftige Ehemänner oder Väter dabei mitmachen. Apollo-Lichtspiele aus Sammlung B. Knittel

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