Ehrungsrichtlinien Sportpreis Silberne Ehrennadel Goldene Ehrennadel Vereinsjubiläen

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1 Ehrungsrichtlinien Sportpreis Silberne Ehrennadel Goldene Ehrennadel Vereinsjubiläen Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine e. V.

2 - 1 - INHALT Richtlinie zur Verleihung des Sportpreises Präbel Richtlinie zur Verleihung des Sportpreises Seite 1-2 Richtlinie für die Auszeichnung mit der silbernen bzw. goldenen Ehrennadel Seite 3-4 Ehrungen im rechten Maß und zum richtigen Zeitpunkt sind in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusmenlebens ein wirkses Mittel, besondere herausragende Leistungen anzuerkennen und entsprechend zu würdigen. Der Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine verleiht aus diesen Gründen einen Sportpreis, der einerseits für hervorragende sportliche Leistungen, andererseits für außergewöhnlich Verdienste im Eisenbahnersport unter Beachtung der nachfolgenden Grundsätze verliehen werden kann. Die Verleihung ist eine Kann-Bestimmung und setzt eine entsprechende Wertung gemäß 4 voraus. Richtlinie zur Verfahrensweise bei Vereinsjubiläen Seite 5 Der Sportpreis kann verliehen werden für 1 Anlagen: Anlage 1: Antrag auf Verleihung des Sportpreises Anlage 2: Antrag auf Verleihung Ehrenabzeichen 1.1 Besonders herausragende Verdienste im Ehrent eines Eisenbahnersportvereins oder des Verbandes Deutscher Eisenbahner-Sportvereine. Die zu Ehrenden müssen sich uneigennützig um die ihnen übertragenen Belange eingesetzt haben, die - gemessen an den Erwartungen, die üblicherweise an ehrentliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen gestellt werden als beispielhaft oder besonders bedeutungsvoll zu werten sind. Eine Verleihung gem. Punkt. 1.1 setzt die in der Regel mindestens 10 Jahre zurück liegende Auszeichnung mit der Ehrennadel des Verbandes in Gold bzw. eine nochmalige Überbietung der in der Richtlinie dafür beschriebenen Kriterien voraus. 1.2 Herausragende Verdienste Dritter um den Eisenbahnersport. 1.3 Sportliche Erfolge im Leistungssportbereich (Aktivenklasse) - Teilnahme an Olympischen Spielen, Welt- und Europeisterschaften - Medaillengewinn bei Deutschen Meisterschaften. 1.4 Sportliche Erfolge - Titelgewinn bei Welt-, Europa- und Deutschen Meisterschaften - Medaillenträger bei diesen Meisterschaften der/des Aktiven unter Berücksichtigung der aktuellen Gestbilanz. 1.5 Medaillengewinn (Gold, Silber, Bronze) bei internationalen Eisenbahnermeisterschaften (USIC); in Mannschaftswettbewerben nur für die Goldmedaille. 1.6 Erringung des goldenen Sportabzeichens des DOSB in mindestens 40 Fällen für Mitglieder der Eisenbahnersportvereine.

3 Der Sportpreis kann als Einzel- und als Mannschaftspreis verliehen werden. Die Verleihung an Nichteisenbahner und Nichteisenbahnerinnen ist zulässig, sofern sie für einen angeschlossenen Verein gestartet sind. Sofern der Sportpreis als Mannschaftspreis verliehen wird, erhalten ihn alle Mannschaftsmitglieder, einschließlich der Ersatzspieler sowie der für den sportlichen Erfolg verantwortliche Trainer. 3 Antragsberechtigt sind die Organe der Vereine, der Bezirke und der Hauptvorstand des Verbandes Deutscher Eisenbahner-Sportvereine. Die Ehrungsvorschläge sind auf entsprechenden Vordrucken beim Hauptvorstand zum jeden Jahres einzureichen. Anträge der Vereine sind über den jeweiligen Bezirksvorstand zu leiten. Richtlinie für die Auszeichnung mit der silbernen bzw. goldenen Ehrennadel 1 Der Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Eisenbahnersport und für hervorragende sportliche Leistungen die Ehrennadel in Silber und Gold verleihen. 2 Die Auszeichnung mit der Ehrennadel in Silber erfolgt auf Beschluss des Bezirksvorstandes. Über die Auszeichnung mit der goldenen Ehrennadel entscheidet der Hauptvorstand. 4 Über die Verleihung der Auszeichnung entscheidet der Hauptvorstand. Zur Prüfung der eingereichten Anträge beruft der Vorstand einen Ausschuss ein, der unmittelbar nach dem Vorlagetermin tätig wird. 5 Die Verleihung des Sportpreises erfolgt grundsätzlich im Rahmen der jährlichen Herbsttagung des HV/HA des Verbandes oder einer eigens zu diesem Zweck organisierten Veranstaltung. 6 Der Sportpreis wird zusmen mit einer Urkunde überreicht. Die Verleihung kann nur einmal erfolgen. Auch bei Erfüllung der Kriterien unter 1, kann eine Verleihung nur dann in Betracht kommen, wenn der oder die zu Ehrende vorgesehenen Verleihungstag die Auszeichnung persönlich in Empfang nimmt. Über begründete Ausnahmen dieser grundsätzlichen Regel entscheidet der Hauptvorstand. In diesen Fällen erfolgt die Ehrung im zuständigen VDES Bezirk. 7 Die vorstehenden Grundsätze für die Verleihung des Sportpreises des VDES wurden vom Hauptvorstand in seiner Sitzung beschlossen und treten sofort in Kraft. Die zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen verlieren zum gleichen Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Die Verleihung der Ehrennadel setzt nachstehende Bedingungen voraus: 3 1. Ehrennadel in Silber a) 10 Jahre Vorsitzender eines ESV b) 15 Jahre in funktioneller Tätigkeit in einem ESV oder Bezirk c) 20 Jahre Mitglied eines ESV; da mindestens 8 Jahre als ehrentlicher Funktionsträger d) besondere Verdienst um den Eisenbahnersport e) besondere sportliche Leistungen überregionaler Bedeutung (Welt-, Europa-, Deutsche Meisterschaften) 2. Ehrennadel in Gold a) 10 Jahre Bezirkssportleiter oder Hauptvorstandsmitglied b) 15 Jahre Vorsitzender eines ESV c) 20 Jahre Funktionsträger in einem ESV oder Bezirk d) 30 Jahre Mitglied in einem ESV; da mindestens 10 Jahre in ehrentlicher funktioneller Tätigkeit e) besondere sportliche Leistungen überregionaler Bedeutung (Welt-, Europa-, Deutsche Meisterschaften). f) Besonders hervorragende und verdienstvolle Tätigkeiten im Bereich des VDES, die wesentlich über das allgemeine Engagement eines ehrentlichen Mitarbeiters im Sport hinausgehen. 4 Antragsberechtigt sind die Organe der Vereine, der Bezirke sowie der Hauptvorstand des VDES. 5 Über die genannten Ehrungen werden Urkunden ausgestellt.

4 Für die Beantragung der Auszeichnung mit der Ehrennadel ist der entsprechende Vordruck zu verwenden. Anträge auf Verleihung der silbernen Ehrenadel sind vom Verein an den Bezirk zu richten. Anträge auf Verleihung der goldenen Ehrennadel sind dem Hauptvorstand über den Bezirk vorzulegen. 7 Die jeweilige Verleihungsinstanz kann die ausgesprochene Ehrung wieder aberkennen, wenn der Träger rechtswirks aus seinem ESV ausgeschlossen wurde bzw. bei Nichtmitgliedern, wenn der Betreffende das Ansehen des Eisenbahnersportes in gröbster Weise verletzt hat. 8 Die vorstehende Richtlinie für die Auszeichnung mit der silbernen bzw. goldenen Ehrennadel des VDES wurde vom Hauptvorstand des VDES in seiner Sitzung beschlossen und treten ab diesem Zeitpunkt in Kraft. Sie wurden zuletzt redaktionell überarbeitet. Richtlinie zur Verfahrensweise bei Vereinsjubiläen Bisher wurden Vereine, die ein Vereinsjubiläum 25, 50, 75, 100, und 125 Jahren feierten, geehrt und in der Regel mit einem finanziellen Zuschuss unterstützt. Ergänzend zu diesen bestehenden Vereinsjubiläen werden zukünftig Vereine mit 30, 40, 60, 70, 80, 90, 110, 120, 130- jährigem Bestehen ebenfalls geehrt und mit einem finanziellen Zuschuss bedacht, wenn eine offizielle Einladung bei dem zuständigen Bezirk oder Hauptvorstand (HV) vorliegt. Die Zuwendung wird ausschließlich bei persönlicher Einladung des Bezirkes oder HV zu einer spezifischen Jubiläumsveranstaltung gewährt und der Geschäftsstelle direkt an den ESV überwiesen bzw. ein entsprechender symbolischer Scheck ausgestellt. Die Zuschüsse werden auf Vorschlag der jeweiligen Bezirkssportleitung nach Abstimmung durch den Hauptvorstand festgelegt. Für die Höhe der Jubiläumszuwendung wird folgender Rahmen festgelegt: Jahren Jahren Jahre und Kriterien für die Zuwendungshöhe sind die Größe des Vereins, die Qualität des Sportangebotes, Rollenspiel und Bedeutung innerhalb des Verbandes. Eine entsprechende "Jubiläumsurkunde" kann bei der VDES-Geschäftsstelle angefordert werden. Die vorstehenden Regelungen über die Verfahrensweise bei Jubiläen der ESV wurden vom Hauptausschuss in seiner Sitzung behandelt und verabschiedet.

5 Anlage 1 Antrag Bisher verliehene Ehrenabzeichen für die Verleihung Ehrenabzeichen des Verbandes Deutscher Eisenbahner-Sportvereine vom Verein: vom Bezirk: der ESV/BV-VDES anderen Sportverbänden schlägt den/die Ne: Vorne: Mitglied im ESV Lebensalter der/des zu Ehrenden: Jahre zur Verleihung des silbernen Ehrenabzeichens Vorgesehener Verleihungstag: (durch den BV) zur Verleihung des goldenen Ehrenabzeichens (durch den HV) auf Grund der Auszeichnungsrichtlinie 3 Ziffer Buchstabe Begründung: Unterschrift des Antragstellers Stellungnahme des Bezirks: Die/Der Vorgeschlagene ist Mitglied im Bezirksvorstand im ESV Während dieser Zeit bekleidete er/sie folgende Ämter Unterschrift des BSL Sportliche Erfolge: VDES-HV zur Genehmigung vorgelegt! Nur bei goldenem Ehrenabzeichen! geprüft und genehmigt der Verein besteht seit dem da als ESV Antrag Ehrennadel Stand Antrag Ehrennadel Stand

6 Anlage 2 Antrag auf Verleihung des Sportpreises des Verbandes Deutscher Eisenbahner-Sportvereine der Verein besteht seit dem da als ESV Bisher verliehene Ehrenabzeichen der ESV/BV-VDES vom Verein: schlägt den/die Ne: Vorne: Privatanschrift Straße, Haus-Nr PLZ, Mitglied im ESV Eisenbahner ja nein vom Bezirk: anderen Sportverbänden Lebensalter der/des zu Ehrenden: Jahre zur Verleihung des Sportpreises auf Grund der Auszeichnungsrichtlinie 1 Ziffer Begründung: Unterschrift des Antragstellers Stellungnahme des Bezirks: Die/Der Vorgeschlagene ist Mitglied im Bezirksvorstand im ESV Während dieser Zeit bekleidete er/sie folgende Ämter Unterschrift des BSL Sportliche Erfolge: VDES-HV zur Genehmigung vorgelegt! geprüft und genehmigt Antrag Sportpreis Stand Antrag Sportpreis Stand

7 Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine e. V. Niddastraße Frankfurt Main Telefon 069/ Fax 069/

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