Landesschulrat für Tirol
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- Alke Reuter
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1 Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Druckvorstufentechnik Anlage A/8/3 Tiroler Fachberufsschule St. Nikolaus Rahmenlehrplan: BGBl. II -480/2006 Landeslehrplan: Verordnung des LSR für Tirol GZ: / /08 LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 1 von 38
2 Inhaltsverzeichnis 1 Stundentafel 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel 2 Gemeinsame didaktische Grundsätze 3 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 3.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbez. Fremdsprache (Englisch) 3.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen 3.3 Fachunterricht Informatik und Datentechnik Allgemeine Drucktechnologie Druckvorstufentechnik Projektmanagement Projektstudio Praktikum 3.4 Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik 3.5 Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport 3.6 Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 2 von 38
3 1 Stundentafel Stundentafel - Druckvorstufentechnik in allen Schulstufen eingeführt im Schuljahr 2007/08 Lehrzeit: 3,5 Jahre Jahresorganisation: Ein voller Unterrichtstag pro Woche, zusätzlich 13 Unterrichtstage in der ersten Schulstufe (Sst.) Allgemeinbildender Unterricht 1. Sst. T1 1. Sst. T2 2. Sst. T1 2. Sst. T2 3. Sst. 4. Sst. SUM Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbez. Fremdsprache (Englisch) Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr 0, Rechnungswesen Fachunterricht Informatik und Datentechnik Allgemeine Drucktechnologie Druckvorstufentechnik 2, Projektmanagement Projektstudio Praktikum Gesamtstundenanzahl ohne Religion Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik Unverbindliche Übungen 6 Module zu je 20 Stunden Bewegung und Sport Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 3 von 38
4 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel Die Pflichtgegenstände Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch), Projektstudio und Praktikum werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 11 geteilt. Die Pflichtgegenstände Projektmanagement und Projektstudio werden in der 4. Schulstufe geführt. Die Pflichtgegenstände Rechnungswesen, Allgemeine Drucktechnologie und Druckvorstufentechnik werden bei Vorliegen der organisatorischen Voraussetzungen unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 12 in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt Im Pflichtgegenstand Deutsch und Kommunikation sind in der 2. und 3. Schulstufe je zwei Schularbeiten zu schreiben. Im Pflichtgegenstand Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr ist in der 1. Schulstufe eine Schularbeit, in der 2. Schulstufe sind zwei Schularbeiten zu schreiben. Im Pflichtgegenstand Rechnungswesen ist je zwei Schularbeiten in der 1. bis 3. Schulstufe zu schreiben. Die Freigegenstände Lebende Fremdsprache, Deutsch und Angewandte Informatik und die unverbindliche Übung Bewegung und Sport werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 13 geführt. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 4 von 38
5 2 Gemeinsame didaktische Grundsätze Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei der Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen für das Projektmanagement, das Projektstudio sowie das Praktikum und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig. In Druckvorstufentechnik tragen Muster, Vorlagen und Modelle zur Veranschaulichung des Lehrstoffes bei; Exkursionen und Lehrausgänge fördern den Praxisbezug. Allgemein ist auf das Schulen der Geschmacksbildung, Kreativität und des farbigen Sehens besonderer Wert zu legen. Das Anfertigen von Vorlagen für den praktischen Unterricht bedingt die Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern dieser Pflichtgegenstände. Das Projektstudio bzw. das Praktikum soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betrieblichen Ausbildungsschritte ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und sollen individuelle Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schülern ausgleichen. Insbesondere ist auf die Kooperation zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände Projektmanagement und Projektstudio zu achten. Beim Planen und Durchführen eines Projektes ist auf die praxisbezogene Bedeutung Wert zu legen. Insbesondere empfehlen sich Aufgabenstellungen mit kundinnen- und kundenorientierten Bezug. Schülerinnen und Schüler sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Dies erfordert bei der Durchführung einer Projektaufgabe die Berücksichtigung verschiedener Wissensgebiete und erfordert somit die Vernetzung der Sachverhalte unterschiedlicher Pflichtgegenstände. Dabei ist möglichst zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad im Team durchgeführt werden. Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte und praktischer Erfolg erhöhen die Motivation der Schülerinnen und Schüler; Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten verwandter grafischer Berufe fördern die geistige und berufliche Mobilität. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 5 von 38
6 3 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 3.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 6 von 38
7 3.1.2 Politische Bildung Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Sie sollen sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Sie sollen zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Sie sollen für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Sie sollen Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Sie sollen die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Sie sollen Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Sie sollen sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Sie sollen mit Rechtsgrundlagen, die ihn in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Sie sollen das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschicht lichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. Lehrstoff 1. Schulstufe Lehrling und Schule: Klassen und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessenvertretungen. Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen - Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben. Umwelt. Medien. Jugend schutz. Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer. Zeitgeschichte: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 7 von 38
8 Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreich in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. 3. Schulstufe Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartner schaft. Wahlen. Direkte Demokratie. Bundesgesetzgebung, Bundesverwaltung. Gerichtsbarkeit. Landesgesetzgebung, Landesverwaltung. Gemeinde. Budget. Lehrling und Betrieb: Weiterbildung. Berufliches Umfeld: Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der Europäischen Union. Didaktische Grundsätze Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbstständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülerinnen und Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülerinnen und Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 8 von 38
9 3.1.3 Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen die für den Beruf notwendigen Inhalte der Wort- und Satzlehre sowie die Satzzeichenlehre beherrschen und Texte auf ihre sprachliche Richtigkeit überprüfen können. Sie sollen Wörterbücher und andere Nachschlagewerke adäquat verwenden können. Sie sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden entsprechend kommunizieren können. Sie sollen durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über ihre Sprech- und Verhaltensweisen sammeln und ihren Kommunikationsstil verbessern. Die Schülerinnen und Schüler sollen dadurch ihre Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, ihren Wortschatz erweitern und ihre Interessen sprachliche angemessen vertreten können. Lehrstoff 2. Schulstufe Wortlehre: Rechtschreibregeln. Silbentrennung. S-Schreibung. Groß- und Kleinschreibung. Getrennt- und Zusammenschreibung. Satzlehre: Hauptsatz, Nebensatz. Satzzeichenlehre. Korrektur: Vorschriften, Korrekturlesen. Gebrauch von Wörterbüchern und anderer Nachschlagwerke. Kommunikation: Verbale und nonverbale Kommunikation. Störungen (Ursachen, Behebung). Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen. Mündliche Kommunikation: Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem. Telefongespräche. Gespräche mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen: Einleitung. Mitteilungs- und Fragetechniken. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 9 von 38
10 Gespräche mit Kundinnen und Kunden: Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung und Auftragsannahme. Facheinschlägige Beratung. 3. Schulstufe Wortlehre: Fremdwortschreibung. Korrektur: Vorschriften, Korrekturlesen. Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke. Kommunikation: Verbale und nonverbale Kommunikation. Störungen (Ursachen, Behebung). Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Abfassen von Notizen, Exzerpten, Berichten und Darstellungen. Mündliche Kommunikation: Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Präsentieren von Gelesenem und Gehörtem. Telefongespräche. Gespräche mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen: Einleitung. Mitteilungs- und Fragetechniken. Gespräche mit Kundinnen und Kunden: Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung und Auftragsannahme. Facheinschlägige Beratung. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum sicheren Umgang mit den schriftlichen Regeln der deutschen Sprache sowie zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbstständige Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schülerinnen und Schüler fördern (z.b. Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Absprachen mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 10 von 38
11 Politische Bildung und Berufsbezogene Fremdsprache, hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 11 von 38
12 3.1.4 Berufsbez. Fremdsprache (Englisch) Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbstständig anwenden und weiterentwickeln können. Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Die Schülerinnen und Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen ihren mündlichen und schriftlichen Ausdruck bei der Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen vertiefen können. Für die ersten 40 Unterrichtsstunden Die Schülerinnen und Schüler sollen das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können.... das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungs hilfen hervorheben können;... sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rück fragen stellen können;... Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzep tion und Ausarbeitung einfacher Texte). Für die zweiten 40 Unterrichtsstunden Die Schülerinnen und Schüler sollen das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können;... das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;... sich themenbezogen einfach und im Wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teil nehmen können;... Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 12 von 38
13 Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzep tion und Ausarbeitung von komplexen Texten). Für die dritten 40 Unterrichtsstunden: Die Schülerinnen und Schüler sollen dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können;... längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbstständig erschließen und bearbeiten können;... sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können;... Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen, einfache Briefe nach Mustern verfassen können sowie Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellen studium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). Lehrstoff 1. Schulstufe Wirtschaft und Arbeitswelt: Arbeitsplatz. Arbeitskollegen. Beruf: Grundbegriffe der Grafik und Medientechnik. Werk- und Hilfsstoffe. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Alltag- und Aktuelles: Selbstdarstellung. Wohnen. Essen und Trinken. Persönliche Interessen. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsbezogenen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). 2. Schulstufe LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 13 von 38
14 Beruf: EDV- und Kommunikationssysteme. Designentwicklung. Wirtschaft und Arbeitswelt: Spezielle Berufe. Ausbildung. Sicherheit und Umweltschutz. Alltag und Aktuelles: Kennenlernen. Familie und Freunde. Reisen und Tourismus. Persönliche Interessen. Freizeit. Gesundheit. Ortsangaben. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). 3. Schulstufe Beruf: Entwürfe und Designs. Arbeitsverfahren und -techniken. Wirtschaft und Arbeitswelt: Schriftverkehr und Stellenbewerbung. Aufgabenbereiche und Arbeitsbedingungen im Beruf. Berufliche Auslandsbeziehungen. Alltag und Aktuelles: Vorstellungsgespräch. Stellenbewerbung. Zukunftspläne. Gesundheit und Sozialdienste. Nationale und internationale Ereignisse. Reisen und Tourismus. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). Didaktische Grundsätze Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hierbei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülerinnen und Schülern, die keine oder nur geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen soll die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Ausländern und LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 14 von 38
15 mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weit gehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, z.b. von Telefonund Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, z.b. Bedienungs-, Wartungs- und Reparatur anleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördern nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerinnen- und Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 15 von 38
16 3.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen das sie betreffende Wissen über Informations- und Kommunikationstechniken, Dokumente, Urkunden, Verträge und Zahlungsverkehr haben. Sie sollen die wesentlichen Ziele und Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft in Österreich und in der Europäischen Unionkennen und verstehen sowie über ausgewählte Kapitel der Wirtschafts politik Bescheid wissen. Sie sollen die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke lesen und verstehen sowie selbstständig konzipieren und mittels moderner Bürotechnik formal richtig ausfertigen können. Sie sollen als Konsumentinnen und Konsumenten und Facharbeiterinnen und Facharbeiter wirtschaftliche Entscheidungen treffen, selbstständig und verantwortungsbewusst handeln können sowie Verständnis für die Vorgänge und Zusammenhänge von Wirtschaft und Ökologie haben. Lehrstoff 1. Schulstufe Informations- und Kommunikationstechniken: Arten und Möglichkeiten der Informationsübermittlung. Datenverarbeitung (Grundlagen, privater und betrieblicher Einsatz, Datenschutz, gesellschaftliche Auswirkungen, Ergonomie). Schriftverkehr: Schriftstücke des privaten und beruflichen Bereiches bezogen auf das Lehrjahr. Dokumente und Urkunden: Arten, Beschaffung, Beglaubigung, Aufbewahrung, Verlust. Schriftverkehr: Vollmachten und Antragsformulare. Verträge: Rechtliche Grundlagen. Arten, insbesondere Kauf-, Werk- und Versicherungsverträge. Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf. Wohnraum (Arten, Beschaffung, Finanzierung). Verbraucherschutz. Wertsicherung. Produkthaftung. Normen in der EU. Schriftverkehr: Dazugehörige Schriftstücke aus der Sicht des Konsumenten. 2. Schulstufe Zahlungsverkehr: Aufgabenbereiche der Finanzierungs- und Kreditinstitute. Aktuelle Formen des Zahlungsverkehrs. Schriftverkehr: Ausfüllen von Formularen. Betriebswirtschaft: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 16 von 38
17 Betrieb und Unternehmung. Unternehmensgründung (persönliche, rechtliche, infrastrukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen). Unternehmensformen, -führung und -organisation. Marketing. Zusammenschluss. Auflösung. Gewerblicher Rechtsschutz. Volkswirtschaft: Grundbegriffe. Wirtschaftskreislauf. Markt, Marktformen und Preisbildung. Europäischer Binnen markt. Wirtschaftsordnungen. Ökologie. Internationale Wirtschaft. Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitik, Wachstums- und Konjunkturpolitik, Sozialpolitik, Globalisierung der Wirtschaft ua. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie zur Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer. Der Unterricht soll zweckmäßigerweise von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen wirt schaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte gesetzt werden können. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schrift verkehr im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände Rechnungswesen und Politische Bildung. Referentinnen und Referenten aus der Praxis und Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag. Den Veränderungen in Europa ist beim Thema Internationale Wirtschaft besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs im gemeinsamen Europa herauszuarbeiten. Die in den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen Schriftstücke können auch EDV-mäßig ausgefertigt werden. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 17 von 38
18 3.2.2 Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse über die für den privaten und beruflichen Alltag wesentlichen Bereiche Einkommen, Finanzierung, Kauf und Verkauf sowie Geld und Währung haben. Sie sollen über das Rechnungswesen sowie den Vermögens- und Kapitalaufbau eines Betriebes Bescheid wissen. Sie sollen die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen beherrschen und dabei die Ergeb nisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben formal richtig lösen können. Sie sollen insbesondere im betrieblichen Rechnungswesen die Zusammenhänge der einzelnen Teil bereiche kennen, über die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen entstehenden Möglich keiten Bescheid wissen und Computerausdrucke lesen und interpretieren können. Sie sollen zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohnund preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rech nungswesens für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. die Schülerinnen und Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Lehrlingsentschädigung: Entgeltansprüche nach Kollektivvertrag. Berechnung der Bruttoentschädigung, Nettoentschädigung und des Auszahlungsbetrages. Private Haushaltsplanung: Erfassen der Einnahmen und Ausgaben. Berechnung des frei verfügbaren Einkommens. Sparen und Geldanlage: Sparformen und Möglichkeiten der Geldanlage. Berechnung von Zinsen. Ertragsvergleich. Ratengeschäft: Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Berechnung der Finanzierungskosten. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 18 von 38
19 Vergleich mit anderen Finanzierungsarten. Privater Einkauf: Umsatzsteuer, Ab- und Zuschläge. Berechnung des Einkaufspreises. Preisvergleich. Währung: Valuten, Devisen, Kurse. Geld und Währung in der EU. Umrechnungen. Gesetzliche Bestimmungen der Buchführung: Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Formvorschriften. Belege. Grundzüge der Buchführung: Bestandsaufnahme (Inventur, Inventar). Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Privater Einkauf. Fremdfinanzierung (Ratengeschäft). 2. Schulstufe Grundzüge der Buchführung: Mindestaufzeichnungen. Bestandsverrechnungen (Vermögen, Schulden). Erfolgsverrechnung (Aufwände, Erträge; Gewinn, Verlust). Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Fremdfinanzierung (Kredit). 3. Schulstufe Lohnverrechnung: Lohn und Lohnarten. Entgeltansprüche nach dem Kollektivvertrag. Arbeitnehmerveranlagung. Berechnung des Bruttolohnes, Nettolohnes und des Auszahlungsbetrages. Kredit: Arten. Kreditsicherung. Berechnung von Kreditkosten. Kreditkostenvergleich. Leasing: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 19 von 38
20 Arten. Berechnung der Kosten. Vergleich mit anderen Finanzierungsarten. Kostenrechnung: Kosten und Kostenarten. Ermittlung der Kosten. Berechnung der Zuschlagssätze. Kalkulation: Berechnung von Verkaufspreisen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Lohnverrechnung. Fremdfinanzierung (Kredit, Leasing). Kostenrechnung. Kalkulation. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sollen - vom persönlichen Erleben ausgehend - wirtschaftliche Zusammenhänge rechnerisch erfasst werden. Die Abfolge des Lehrstoffes soll sich am Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler orientieren. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Die Gewichtung der Inhalte sollte berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebs wirtschaftlichen Grundwissens notwendig ist. Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes sind die Kostenrechnung sowie die Kalkulation zumindest in ihren wesentlichen Merkmalen zu behandeln. Buchungstechniken sind nur zum besseren Verständnis der Grundzüge der Buchführung anzu wenden. Der Lehrstoff ist berufsbezogen zu vermitteln. Der Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen wird grundsätzlich empfohlen. Nachschlagbare Daten sollen aus praxisüblichen Hilfsmitteln entnommen werden. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 20 von 38
21 3.3 Fachunterricht Informatik und Datentechnik Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen der Drucktechnik kennen und diese Geräte bedienen können. Sie sollen Standardsoftware einsetzen, Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können sowie mit dem Datenhandling und der Datenträgertechnologie vertraut sein. Sie sollen Kenntnisse über die Organisation und die rechtlichen Bestimmungen der EDV haben, mit den berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein und über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen. Lehrstoff 1. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz. Ergonomie. Informationsverarbeitungssysteme: Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Hardwareplattformen. Betriebssysteme. Peripherie. Zusammenwirkung der Komponenten. Standardsoftware: Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Informations- und Kommunikationsnetze: Aufbau von Netzen. Datenhandling: Auswahl von Systemkomponenten und Softwareapplikationen. Sichern, Bereitstellen und Ausgeben von Daten. Datenträgertechnologie: Speichertechnologie. Formatierungen. Gerätetreiber. Organisation und rechtliche Bestimmungen: Datenorganisation und -verwaltung. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft. 2. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz. Ergonomie. Informationsverarbeitungssysteme: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 21 von 38
22 Produktmarkt. Entwicklungstrends. Peripherie. Aufbau. Standardsoftware: Datenbanken. Tabellenkalkulation. Informations- und Kommunikationsnetze: Aufbau von Netzen. Funktion von Servern und Serverclients in Netzwerken. Text-, Bild- und Grafikübernahme über elektronische Netzwerke. Datenhandling: Auswahl von Systemkomponenten und Softwareapplikationen. Anwenden von Dateiformaten. Umsetzung von digitalen Daten. Sichern, Bereitstellen und Ausgeben von Daten. Datenträgertechnologie: Speichertechnologie. Gerätetreiber. Organisation und rechtliche Bestimmungen: Urheberrecht. Wettbewerbsrecht. Ergonomie. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 22 von 38
23 3.3.2 Allgemeine Drucktechnologie Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen über die Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid wissen. Sie sollen Kenntnisse über die im Lehrberuf zu verwendenden Werk- und Hilfsstoffe sowie über die Farbenlehre haben. Sie sollen über die Problemstoffentsorgung Bescheid wissen. Sie sollen mit den in den grafischen Berufen gebräuchlichen Maßsystemen sowie mit den berufsrelevanten chemischen und physikalischen Prozessen vertraut sein. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz. Kulturgeschichte: Schriftträger und Schreibgeräte. Schriftformen, Druckverfahren. Formen der Druckerzeugnisse. Einfluss der kunstgeschichtlichen Epochen. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Druckplatten. Druckpapiere und Papierformate. Reststofftrennung. Entsorgung. Farbenlehre: Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbtheorie. Additive und substraktive Farbmischungen. Farbreihenfolge beim Druck. Maßsysteme: Berufsbezogene Einheiten. Das typografische System. Chemie und Physik: Chemische, physikalische sowie optische Grundbegriffe. Probleme des Umweltschutzes. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Werk- und Hilfsstoffe: Druckpapiere und Papierformate. Chemie und Physik: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 23 von 38
24 Chemische und physikalische Grundbegriffe. Probleme des Umweltschutzes. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 24 von 38
25 3.3.3 Druckvorstufentechnik Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Systeme haben. Sie sollen den Gebrauch der Schrift beherrschen und mit den berufsrelevanten messtechnischen Systemen vertraut sein. Sie sollen über die Herstellung von Druckerzeugnissen Bescheid wissen sowie zeitgemäße Kenntnisse über Text- und Bilderstellung und bearbeitung sowie über die Druckvorstufe haben. Die Schülerinnen und Schüler sollen die im Beruf anfallenden Rechenaufgaben lösen können. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz. Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Systeme: Arten. Handhabung. Instandhaltung. Schrift und Typografie: Arten. Verwendung. Typografische Regeln. Korrekturlesen. Korrekturzeichen nach Duden. Fremdsprachensatz. Herstellung von Druckerzeugnissen: Produkte und Produktgruppen. Analoge Druckverfahren. Druckweiterverarbeitung. Text- und Bilderstellung und -bearbeitung: Texterfassung. Textübernahme, -erstellung und -bearbeitung. Umbruch. Seitenaufbau. Möglichkeiten der Bilddatenerfassung. Bilderstellung und -bearbeitung. Fachspezifische Software. Druckvorstufe: Digitale Fotografie. Reprotechnische Geräte, Maschinen und Zubehöre. Analoge Druckformherstellung. Arbeitsvorbereitung. Beurteilen von Originalen und Druckvorlagen. Ausschießen. Fachliches Rechnen: Umwandlungsrechnungen. Manuskript- und Umfangsberechnungen. Maßstabsberechnungen. Rechnungen zur Datenmenge. Nutzenberechnungen bei Seiten- und Bogenmontagen. Lehrstoff der Vertiefung LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 25 von 38
26 Komplexe Aufgaben: Schrift und Typografie: Verwendung. 2. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz. Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Systeme: Arten. Handhabung. Instandhaltung. Schrift und Typografie: Arten. Verwendung. Typografische Regeln. Korrekturlesen. Fremdsprachensatz. Herstellung von Druckerzeugnissen: Produkte und Produktgruppen. Analoge Druckverfahren. Arbeitsvorbereitung und technischer Arbeitsablauf für Text und Illustration. Plattformübergreifende Dateiformate. Druckweiterverarbeitung. Messtechnik: Densitometrie. Farb-Messverfahren und Farbmanagement. Druckkennlinien. Text- und Bilderstellung und -bearbeitung: Texterfassung. Textübernahme, -erstellung und -bearbeitung. Umbruch. Seitenaufbau. Möglichkeiten der Bilddatenerfassung. Farbauszüge. Farbräume. Tonwertkorrektur. Gradationsveränderung. Farbkorrektur. Bilderstellung und -bearbeitung. Fachspezifische Software. Druckvorstufe: Digitale Fotografie. Reprotechnische Geräte, Maschinen und Zubehöre. Analoge Druckformherstellung. Arbeitsvorbereitung. Fachliches Rechnen: Umwandlungsrechnungen. Umfangsberechnungen. Rechnungen zur Datenmenge. Nutzenberechnungen bei Seiten- und Bogenmontagen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Schrift und Typografie: Verwendung. Messtechnik. 3. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 26 von 38
27 Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Systeme: Arten. Handhabung. Instandhaltung. Schrift und Typografie: Typografische Regeln. Herstellung von Druckerzeugnissen: Digitale Druckverfahren. Arbeitsvorbereitung und technischer Arbeitsablauf für Text und Illustration. Plattformübergreifende Dateiformate. Druckweiterverarbeitung. Messtechnik: Densitometrie. Farb-Messverfahren und Farbmanagement. Druckkennlinien. Text- und Bilderstellung und -bearbeitung: Möglichkeiten der Bilddatenerfassung. Farbauszüge. Farbräume. Tonwertkorrektur. Gradationsveränderung. Farbkorrektur. Bilderstellung und -bearbeitung. Bunt- und Unbuntaufbau. Fachspezifische Software. Datenbeurteilung und Qualitätssicherung. Druckvorstufe: Reprotechnische Geräte, Maschinen und Zubehöre. Digitale Druckformherstellung. Arbeitsvorbereitung. Fachliches Rechnen: Materialkosten. Rechnungen zur Datenmenge. Rechnungen zum Papier- und Farbverbrauch. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Messtechnik. Text- und Bilderstellung und -bearbeitung: Datenbeurteilung und Qualitätssicherung. 4. Schulstufe Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umweltschutz. Herstellung von Druckerzeugnissen: Digitale Druckverfahren. Arbeitsvorbereitung und technischer Arbeitsablauf für Text und Illustration. Plattformübergreifende Dateiformate. Druckweiterverarbeitung. Messtechnik: Densitometrie. Farb-Messverfahren und Farbmanagement. Text- und Bilderstellung und -bearbeitung: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 27 von 38
28 Tonwertkorrektur. Gradationsveränderung. Bilderstellung und -bearbeitung. Bunt- und Unbuntaufbau. Fachspezifische Software. Datenbeurteilung und Qualitätssicherung. Druckvorstufe: Reprotechnische Geräte, Maschinen und Zubehöre. Digitale Druckformherstellung. Arbeitsvorbereitung. Fachliches Rechnen: Materialkosten. Rechnungen zum Papier- und Farbverbrauch. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Messtechnik. Text- und Bilderstellung und -bearbeitung: Datenbeurteilung und Qualitätssicherung. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 28 von 38
29 3.3.4 Projektmanagement Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen mit der Organisation von Arbeits- und Produktionsabläufen vertraut sein. Lehrstoff 4. Schulstufe Organisation von Arbeitsabläufen: Auftragsbearbeitung. Rechtliche Bestimmungen. Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Kooperationsmodelle. Material-, Termin- und Kostenplanung. Warenfluss. Logistik. Lagerhaltung. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Zeitwirtschaftstechniken. Dokumentation des Arbeitsablaufes. Produktionsabläufe: Technische Unterlagen. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Einsatzplan der Werkzeuge, Maschinen. Einrichtungen und Systeme. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Produktqualität. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 29 von 38
30 3.3.5 Projektstudio Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung berufsspezifische Aufgaben als komplexe Arbeiten planen, durchführen, präsentieren und kontrollieren können. Sie sollen dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfen von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technisch-mathematischen und zeichnerischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren, darstellen und evaluieren können. 4. Schulstufe Projektplanung: Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen. Projektdurchführung: Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festzulegenden Arbeitsabläufen. Projektkontrolle und darstellung: Dokumentieren, Evaluieren und Präsentieren der Projektarbeiten. Didaktische Grundsätze Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 30 von 38
31 3.3.6 Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen die Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Systeme des Lehrberufes nach dem Stand der Technik sicher handhaben und instand halten können und dabei die Unfallverhütungsvorschriften und die Schutzmaßnahmen beachten. Sie sollen die Werk- und Hilfsstoffe richtig auswählen, verwenden und entsorgen können und unter Berücksichtigung der analogen und digitalen Prozesse die Arbeitstechniken und verfahren beherrschen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Aufgaben der Berufspraxis verantwortlich und kreativ lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Handhaben. Verarbeiten. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Systeme: Arten. Handhaben. Instandhalten. Text-, Grafik- und Bilderstellung und -bearbeitung: Daten übernehmen, erstellen und bearbeiten. Seiten erstellen und umbrechen. Erfassen von Bilddaten. Anwenden fachspezifischer Software. Druckvorstufe: Vorbereiten und Beurteilen von Vorlagen. Seitengestaltung unter Berücksichtigung typografischer Regeln. Korrekturlesen. Anwenden der Korrekturzeichen nach Duden. Ausschießen. Ausgeben von Daten. Elektronische Seitenmontagen. Analoges Herstellen von Druckplatten. 2. Schulstufe Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Handhaben. Verarbeiten. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Systeme: Arten. Handhaben. Instandhalten. Optimieren. Text-, Grafik- und Bilderstellung und -bearbeitung: Daten übernehmen, erstellen und bearbeiten. Seiten erstellen und umbrechen. Erfassen von Bilddaten. Bearbeiten von Bildern. Anwenden fachspezifischer Software. Beurteilen von Daten und Qualität sichern. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 31 von 38
32 Druckvorstufe: Vorbereiten und Beurteilen von Vorlagen. Seitengestaltung unter Berücksichtigung typografischer Regeln. Herstellen von digitalen Prüfdrucken. Arbeiten mit fachspezifischen Messinstrumenten. Korrekturlesen. Anwenden der Korrekturzeichen nach Duden. Ausschießen. Ausgeben von Daten. Elektronische Seiten und Bogenmontagen. Analoges Herstellen von Druckplatten. 3. Schulstufe Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Handhaben. Verarbeiten. Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Systeme: Arten. Handhaben. Instandhalten. Optimieren. Text-, Grafik- und Bilderstellung und -bearbeitung: Daten übernehmen, erstellen und bearbeiten. Seiten erstellen und umbrechen. Erfassen von Bilddaten. Bearbeiten von Bildern. Anwenden fachspezifischer Software. Beurteilen von Daten und Qualität sichern. Druckvorstufe: Seitengestaltung unter Berücksichtigung typografischer Regeln. Herstellen von digitalen Prüfdrucken. Arbeiten mit fachspezifischen Messinstrumenten. Ausschießen. Ausgeben von Daten. Elektronische Seiten und Bogenmontagen. Analoges und digitales Herstellen von Druckplatten. 4. Schulstufe Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Handhaben. Verarbeiten. Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Systeme: Arten. Handhaben. Instandhalten. Optimieren. Text-, Grafik- und Bilderstellung und -bearbeitung: Daten übernehmen, erstellen und bearbeiten. Erfassen von Bilddaten. Bearbeiten von Bildern. Anwenden fachspezifischer Software. Beurteilen von Daten und Qualität sichern. Druckvorstufe: Arbeiten mit fachspezifischen Messinstrumenten. Ausgeben von Daten. Elektronische Seiten und Bogenmontagen. Analoges und digitales Herstellen von Druckplatten. Didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 32 von 38
33 Siehe gemeinsame didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 33 von 38
34 3.4 Freigegenstände Lebende Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 34 von 38
35 3.4.2 Deutsch Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 35 von 38
36 3.4.3 Angewandte Informatik Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 36 von 38
37 3.5 Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 37 von 38
38 3.6 Förderunterricht Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 38 von 38
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