I. Produktinformationsblatt 2. II. Allgemeine Verbraucherinformation Krankentagegeldversicherung Krankenhaustagegeldversicherung 15

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1 Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft Krankenversicherung Informationspaket zur Ergänzungsversicherung Stand Druckstücknummer Inhalt Seite I. Produktinformationsblatt 2 II. Allgemeine Verbraucherinformation 6 III. beschreibungen 1. Zusatzversicherung Krankentagegeldversicherung Krankenhaustagegeldversicherung Ergänzende Pflegegeldversicherung 15

2 Seite 2 von 16 I. Produktinformationsblatt ( 4 VVG-InfoV) Die nachfolgende Darstellung soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Merkmale der angebotenen Versicherung ermöglichen. Deshalb handelt es sich notwendigerweise nicht um eine vollständige Information. Zu den angesprochenen Inhalten der vertraglich getroffenen Vereinbarungen weisen wir jeweils auf die maßgebliche Vertragsbestimmung bzw. den maßgeblichen Abschnitt der Versicherungsbedingungen hin. Wenn Sie mehr über die einzelnen Vertragsmerkmale wissen wollen, lesen Sie bitte unter den jeweiligen Fundstellen nach. Die Produktinformationen wurden am ausgehändigt. Name der versicherten Person 1: Name der versicherten Person 2: geboren am: geboren am: Versicherungsart Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen eine Übersicht zu folgenden von Ihnen gewünschten Versicherungsprodukten: Zusatzversicherung Die Zusatzversicherung ist eine private Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie deckt Kosten ab, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht oder nicht mehr übernommen werden. Versicherte Person 1 Versicherte Person 2 AmbulantPRIVAT EUR AmbulantPRIVAT EUR KombiPRIVAT EUR KombiPRIVAT EUR ZahnPLUS / 61 EUR ZahnPLUS / 61 EUR YoungLINE YoungLINE ZahnPREMIUM / 61 EUR ZahnPREMIUM / 61 EUR YoungLINE YoungLINE ZahnVITAL EUR ZahnVITAL EUR ZahnOnTop / 61 EUR ZahnOnTop / 61 EUR KlinikOnTop EUR KlinikOnTop EUR KlinikPRIVAT/1 EUR KlinikPRIVAT/1 EUR KlinikPRIVAT/2 EUR KlinikPRIVAT/2 EUR YoungLINE YoungLINE ZG EUR ZG EUR ZG plus EUR ZG plus EUR YoungLINE YoungLINE Expertentarif ExpertPLUS EUR ExpertPLUS EUR

3 Seite 3 von 16 Best EUR Best EUR OptionPRIVAT EUR OptionPRIVAT EUR Die Krankentagegeldversicherung erbringt Geldleistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. TA EUR TA EUR TAG EUR TAG EUR TAF EUR TAF EUR S-KG EUR S-KG EUR Beitragsentlastung im Alter Option zur Vollversicherung Krankentagegeldversicherung Krankenhaustagegeldversicherung Die Krankenhaustagegeldversicherung bietet für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes den vereinbarten Geldbetrag KHT EUR KHT EUR SKH EUR SKH EUR Ergänzende Pflegeversicherung In der ergänzenden Pflegeversicherung erhält der Versicherte ein vereinbartes Pflegetagegeld. PflegeKOMPAKT EUR PflegeKOMPAKT EUR PflegeOPTIMAL EUR PflegeOPTIMAL EUR PflegePREMIUM EUR PflegePREMIUM EUR PflegePRIVAT EUR PflegePRIVAT EUR PflegePLUS EUR PflegePLUS EUR Versicherte Leistungen und ausgeschlossene Risiken Gesamtbeitrag In diesem Versicherungsvertrag sind eine Reihe von versicherten Leistungen enthalten, die wir Ihnen gerne in einer Zusammenfassung vorstellen möchten. Damit das Produktinformationsblatt für Sie übersichtlich bleibt, haben wir die beschreibungen dem Produktinformationspaket angehängt. Ab Seite 9 können Sie nachlesen, welche Leistungen der von Ihnen gewünschte enthält. Bitte beachten Sie, dass bei den en ZahnPLUS, ZahnPLUS61, ZahnPLUS/YL und ZG plus vor Beginn einer zahnärztlichen Behandlung ein Heil- und Kostenplan zur Prüfung einzureichen ist, damit Sie in den Genuss der vollen tariflichen Leistung gelangen können. Der Gesamtbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der von Ihnen gewählten en zusammen. Er beträgt in Summe über alle versicherten Personen: EUR Im Rahmen der Gesundheitsprüfung ist es je nach möglich, dass zusätzlich zu dem ausgewiesenen Beitrag ein Risikozuschlag notwendig wird. Über diesen werden wir Sie soweit er nicht bereits im Antrag oder Angebot enthalten ist gesondert informieren.

4 Seite 4 von 16 Einmalig anfallende Kosten Leistungsausschlüsse Obliegenheiten Obliegenheiten vor/bei Vertragsabschluss Rechtsfolgen bei Verletzung der Obliegenheiten vor/bei Vertragsschluss Der Beitrag ist als Jahresbeitrag grundsätzlich zu Beginn der Versicherung bzw. zu Jahresbeginn zu zahlen. Sie können den Beitrag aber auch in monatlichen Raten zahlen. In diesem Fall ist er zu Beginn eines jeden Monats fällig. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages (d.h. nach Zugang des Versicherungsscheines) zu zahlen. Nähere Informationen zur Beitragszahlung finden Sie unter 8 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu den von Ihnen gewählten Produkten. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrages oder eines Folgebeitrages kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Über die näheren Rechtsfolgen und wie Sie diese vermeiden können, werden wir Sie in einem gegebenenfalls erforderlichen Mahnschreiben ausführlich informieren. Einmalig anfallende Kosten können entstehen, falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird (z.b. Mahngebühren, Übersetzungskosten). In solchen Fällen können wir hierfür eine gesonderte Erstattung in Rechnung stellen. Es gibt nur wenige Ausnahmen von unserer Leistungspflicht. Wir leisten grundsätzlich nur für medizinisch notwendige Heilbehandlungen (einschließlich entsprechender Vorsorgeuntersuchungen). Darüber hinaus leisten wir beispielsweise nicht bei Krankheitsfällen, die durch Kriegsereignisse hervorgerufen wurden oder für Krankheiten und Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Nähere Informationen zu allen vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Leistungen finden Sie unter 5 Ihrer AVB. Bitte zusätzlich bei den en ZahnPLUS, ZahnPLUS61, ZahnPLUS/YL und ZG plus beachten: Um die medizinische Notwendigkeit einer Zahnersatzmaßnahme prüfen zu können, benötigen wir vor Behandlungsbeginn den vom Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan inklusive Aufschlüsselung der Laborkosten. Bitte reichen Sie diese Unterlagen zuerst bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein und schicken Sie den dort genehmigten Plan dann an uns. So erfahren Sie genau, mit welcher Kostenübernahme Sie rechnen können. Erfolgt die Einreichung nicht rechtzeitig vor Behandlungsbeginn, wird die Zahnersatzleistung zur Hälfte der tariflich erstattungsfähigen Kosten ersetzt. Sie als Versicherungsnehmer aber auch die versicherte Person haben vor Versicherungsbeginn, während der Laufzeit der Versicherung und im Leistungsfall eine Reihe von Obliegenheiten zu beachten. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Verletzen Sie diese Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei einer grob fahrlässigen Verletzung können wir allerdings dann nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn wir ihn bei Kenntnis der von Ihnen verschwiegenen Umstände abgeschlossen hätten. Hätten wir den Vertrag bei Kenntnis der verschwiegenen Umstände zwar abgeschlossen, aber zu anderen Bedingungen (z.b. Risikozuschlag oder Leistungsausschluss), so werden diese anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Obliegenheiten fahrlässig verletzt, so können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen es sei denn, wir hätten den Vertrag bei Kenntnis der verschwiegenen Umstände zu anderen Bedingungen abgeschlossen. Ist dies der Fall wird der Vertrag zu den anderen Bedingungen rückwirkend wirksam. Sie können dann den Vertrag jedoch unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt hat dies keine Auswirkungen. Üben wir unser Rücktrittsrecht aus, werden wir auch von der Zahlung unserer Leistungen frei. Aber auch dies gilt nur, wenn Ihre Obliegenheitsverletzung, auf die wir uns berufen, entweder ursächlich für den Eintritt bzw. die Feststellung des Versicherungsfalles oder ursächlich für die Feststellung der Leistungspflicht war. Haben Sie Ihre Obliegenheit arglistig verletzt sind wir grundsätzlich von unserer Leistung frei. Näheres hierzu finden Sie unter des VVG. Bitte beachten Sie, dass die in 21 Absatz 3 VVG erwähnte Frist von fünf Jahren für die Geltendmachung der Rechte des Versicherungsunternehmens in der Krankenversicherung nicht gilt. Sie beträgt in der Krankenversicherung nur drei Jahre.

5 Seite 5 von 16 Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalls Rechtsfolgen bei Verletzung der Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit oder bei Eintritt des Versicherungsfalls Sie haben uns gegenüber Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten. Näheres finden Sie hierzu in 9 Ihrer AVB. Sie als Versicherungsnehmer und die versicherte Person haben uns gegenüber grundsätzlich folgende Pflichten bei Eintritt des Versicherungsfalls: Auskunftserteilungspflichten Mitwirkungspflichten Schadenminderungspflichten Nähere Informationen sind in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter 9 enthalten. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich, sind wir ganz oder teilweise von unserer Verpflichtung zur Leistung frei. haben Sie grob fahrlässig gehandelt können wir unsere Leistungen entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Näheres hierzu finden Sie in 10 Absatz 1 Ihrer AVB. Haben Sie einen Krankentagegeldtarif abgeschlossen, lesen Sie bitte zusätzlich auch 9 Absatz 1 der AVB/KT bzw. der AVB/VT-S-KG. Auch weitere Rechtsfolgen, wie das Kündigungsrecht des Versicherungsunternehmens bei Verletzung bestimmter Obliegenheiten finden Sie in 10 Ihrer AVB. Die Kenntnis oder das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versicherungsnehmers gleich. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald wir Ihren Antrag angenommen haben; sichtbares Zeichen hierfür ist der Versicherungsschein oder eine entsprechende Annahmebestätigung, die Ihnen zugeht. Sind Wartezeiten im vorgesehen, beginnt der Versicherungsschutz erst nach deren Ablauf. Die Wartezeit läuft ab Versicherungsbeginn. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt die Wartezeit acht Monate. In der ergänzenden Pflegeversicherung beträgt sie drei Jahre. Sofern der es vorsieht, können die Wartezeiten auch aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erlassen werden oder entfallen ganz oder teilweise, wenn die Behandlung wegen eines Unfalls stattfindet. Bei allen en ist die Vertragslaufzeit grundsätzlich unbegrenzt, soweit Versicherungsfähigkeit für die versicherten Personen im besteht (siehe hierzu unter dem Punkt Versicherungsfähigkeit in Ihren bedingungen). Bei der Krankentagegeldversicherung endet der Versicherungsschutz mit Eintritt der Berufsunfähigkeit oder mit dem Bezug von Altersrente. Detaillierte Informationen sowie weitere Beendigungsgründe finden Sie in den Ihrer AVB. Vertragsbeendigung Sie können das Vertragsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres (entspricht bei den meisten en dem Kalenderjahr), frühestens aber nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann dabei auf einzelne versicherte Personen oder e beschränkt werden. Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre, in der Krankentagegeld- und der Pflegetagegeldversicherung ein Jahr. In der Krankentagegeldversicherung ( KT und S-KG) hat auch der Versicherer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigungsmöglichkeit beschränkt sich auf die ersten drei Versicherungsjahre mit Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Jahres und kann auf einzelne Personen, e oder erhöhungen bezogen werden.

6 Seite 6 von 16 II. Allgemeine Verbraucherinformation ( 1 VVG-InfoV) 1. Informationen zu den Vertragspartnern Versicherungsunternehmen BK Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft Handelsregister: AG München HRB Ust. Ident. Nr. DE Maximilianstr. 53, München Telefon (089) , Telefax (089) service@vkb.de Vorstand: Axel Kampmann (Vorsitzender), Manuela Kiechle, Wolfgang Reif Vorsitzender des Aufsichtsrat: Friedrich Schubring-Giese Hauptgeschäftstätigkeit und Der Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeit ist der Betrieb der privaten Krankenversicherung auf der Basis privatrechtlicher, schuldrechtlicher Verträge. Gesetzlicher Garantiefonds Zur Absicherung der Ansprüche aus der Krankenversicherung besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds ( 124 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes), der bei der Medicator AG, Bayenthalgürtel 26, Köln, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Person, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen. Unser Unternehmen gehört dem Sicherungsfonds an. 2. Informationen zur angebotenen Versicherungsleistung Vertragsgrundlagen Diesem Versicherungsvertrag liegen, je nach dem von Ihnen gewählten, die bedingungen (Bezeichnung entspricht dem namen) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu Grunde. Für die e ZG, ZGplus und ZGplus / YL gelten die AVB/KK Für die e ZahnPLUS, ZahnPLUS61, ZahnPREMIUM, ZahnPREMIUM61, ZahnVITAL, ZahnOnTop, ZahnOnTop 61, AmbulantPRIVAT, KlinikPRIVAT/1, KlinikPRIVAT/2, KlinikOnTop und KombiPRIVAT gelten die AVB/VT Für den TA, TAG, TAF gelten die AVB/KT Für den S-KG gelten die AVB/VT-S-KG Für die e PflegeKOMPAKT, PflegeOPTIMAL, PflegePREMIUM, PflegePRIVAT, PflegePLUS gelten die AVB/EPV-VT Produktbeschreibung Die Produktbeschreibung des von Ihnen gewünschten es finden Sie am Ende dieses Dokumentes im Abschnitt beschreibungen.

7 Seite 7 von 16 Fälligkeit und Leistungserfüllung Beitrag Zusätzliche Kosten Zahlung und Erfüllung des Beitrags Gültigkeitsdauer dieser Information Leistungspflicht für den Versicherer besteht für die während der Dauer der Versicherung entstehenden Aufwendungen. Aufwendungen gelten in dem Zeitpunkt als entstanden, in dem die sie verursachenden Umstände eingetreten sind, z.b. der Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung, des Kaufs der Arzneimittel, des Krankenhausaufenthaltes. Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von uns geforderten Nachweise erbracht sind. Unsere Geldleistungen sind fällig, wenn wir die notwendigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalles und zum Umfang unserer Leistungspflicht durchgeführt haben. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren. Wurde der Anspruch auf Auszahlung der Geldleistung bei uns eingereicht, so wird der Lauf der Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen oder der bezugsberechtigten versicherten Person unsere Entscheidung in Textform zugeht. Ihren Beitrag finden Sie im Produktinformationsblatt unter dem Punkt Gesamtbeitrag Beiträge für Versicherungen sind umsatzsteuerfrei. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsarten unterliegt die Krankenversicherung nicht der Versicherungssteuer. Zusätzliche Kosten können entstehen, falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird (z.b. Rückläufe aus Lastschriftverfahren, Mahngebühren, Übersetzungsgebühren). In solchen Fällen können wir eine Gebühr gesondert in Rechnung stellen. Wir unterhalten keine Telekommunikationsanschlüsse, für die Sie über die üblichen Grundtarife hinausgehende Nutzungsgebühren zahlen müssten. Die Beitragszahlung findet je nach Ihrer Wahl per Überweisung oder im Lastschrifteinzugsverfahren statt. Ihre hierzu gemachten Angaben werden in der Beitragsaufstellung zum Versicherungsschein widergegeben. Nähere Informationen zur Beitragszahlung und zu den Folgen der Nichtzahlung finden Sie im Produktinformationsblatt unter dem Punkt Beitrag. Unser Angebot (inklusive der Beiträge) gilt für einen Monat ab dem Zeitpunkt der Übergabe dieser Informationen. 3. Informationen zum Versicherungsvertrag Zustandekommen des Vertrages Widerrufsrecht und -folgen Der Versicherungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Ihre Willenserklärung ist der per Brief oder Fax gestellte Antrag, unsere Willenserklärung ist die entsprechende Annahmeerklärung bzw. der Ihnen übermittelte Versicherungsschein. Nähere Informationen zum beginn des Versicherungsschutzes und zu Wartezeiten finden Sie im Produktinformationsblatt unter dem Punkt Beginn und Ende des Versicherungsschutzes. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312e Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an das Versicherungsunternehmen (Anschrift siehe vorne unter dem Punkt Ladungsfähige Anschrift ). Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; wir verzichten jedoch auf diesen Betrag, so dass ein Betrag von 0,00 Euro anfällt. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach dem Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

8 Seite 8 von 16 Laufzeiten Sprache Die Vertragslaufzeit in der Krankenversicherung ist grundsätzlich unbegrenzt, solange Versicherungsfähigkeit in Ihrem besteht. Besondere Beendigungsgründe (Wegzug aus Europa oder Tod einer versicherten Person) finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Nähere Informationen zu den Kündigungsbedingungen finden Sie im Produktinformationsblatt unter dem Punkt Vertragsbeendigung. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt für diesen Vertrag deutsches Recht. Klagen gegen den Versicherer können bei dem Gericht des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes des Versicherungsnehmers oder bei dem Gericht am Sitz des Versicherers geltend gemacht werden. Näheres zum Gerichtsstand finden Sie in 17 Ihrer AVB. Für die Vertragsbedingungen einschließlich sämtlicher Informationen sowie für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages wird ausschließlich die deutsche Sprache verwendet. 4. Informationen zum Rechtsweg Kündigungsbedingungen Anwendbares Recht Beschwerdestelle Aufsichtsbehörde Privat und menschlich: Das ist unser Motto dafür machen wir uns stark! Doch wo es um ein so heikles Gut wie die Gesundheit geht, bleiben unterschiedliche Ansichten leider nicht aus. Und ganz abgesehen davon, gehört zum menschlich sein auch, dass man mal Fehler macht. Deshalb unsere Bitte an Sie: Wenn Sie mit unserem Service unzufrieden oder mit einer unserer Entscheidungen nicht einverstanden sind, sprechen Sie mit uns darüber! So geben Sie uns die Chance Standpunkte auszutauschen, Missverständnisse aufzuklären und nach Lösungen zu suchen. Selbstverständlich können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch an den Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstraße 13, Berlin richten. Der Ombudsmann bearbeitet nur Beschwerden, deren Streitfrage nicht bereits vor einem Gericht, einer Schiedsstelle oder einer anderen Einrichtung, die sich mit der Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden befasst, behandelt wird oder wurde. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, Bonn einzureichen. Natürlich können Sie sich auch für eine gerichtliche Klärung entscheiden.

9 Seite 9 von 16 III. beschreibungen 1. Zusatzversicherung Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die Leistungen des von Ihnen gewünschten es geben. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht abschließend sein können. Die Einzelheiten zu den tariflichen Leistungen finden Sie in den Ihnen ausgehändigten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den bedingungen zu dem entsprechenden. AmbulantPRIVAT Erstattungsfähig sind für: Ambulante privatärztliche und privatzahnärztliche Behandlung 90% der im beschriebenen Leistungen unter Anrechnung der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen des von der versicherten Person gewählten Kostenerstattungsverfahrens 50% der im beschriebenen Leistungen ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen des von der versicherten Person gewählten Kostenerstattungsverfahrens. Mitversichert sind ärztlich bzw. zahnärztlich verordnete: Arznei- und Verbandmittel Heil- und Hilfsmittel (außer Brillen und Kontaktlinsen) bis zu den tariflichen Obergrenzen die gesetzlichen Zuzahlungen bei Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln Nicht erstattungsfähige Aufwendungen: Sehhilfen Heilpraktiker künstliche Befruchtung Zahnersatz Kieferorthopädie Psychotherapie (ohne GKV Vorleistung) Mit der GKV vereinbarte Selbstbehalte gelten als Leistungen der GKV. Erstattet werden die Gebühren bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen (GOÄ, GOZ, GOP, HebGV) und entsprechend deren Bemessungsgrundsätzen. Heilmittel werden bis zu den beihilfefähigen Sätzen des Bundes erstattet. KombiPRIVAT Erstattungsfähig sind Kosten für: Naturheilkundliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und in diesem Zusammenhang verordnete Arznei, Verband- und Heilmittel zu 80% Erstattung gemäß dem gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bei Behandlung durch Heilpraktiker im Rahmen der Höchstsätze der GebüH bei Behandlung durch Ärzte, sofern keine Leistungspflicht der GKV vorliegt, werden Arzthonorare im Rahmen der Höchstsätze der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ)erstattet erstattet werden innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt 600 Euro Zuzahlungen bei stationärem Aufenthalt zu 100% gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen bei stationärer Krankenhausbehandlung einschließlich Entbindung Zuzahlungen für Arznei-, Verband- und Heilmittel zu 100% bei Sammlung aller Kostenbelege und einmaliger Einreichung pro Kalenderjahr bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr Vorsorgeuntersuchungen zu 100% für Herz-Kreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen sowie des Diabetes mellitus bis zu 100 Euro innerhalb zweier Kalenderjahre

10 Seite 10 von 16 Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe zu 100% Aufwendungen für ärztliche Behandlung einschl. Arzneimittel für Schutzimpfungen gegen Typhus und Gelbfieber sowie Malariaprophylaxe bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr ZahnPLUS ZahnPLUS61 ZahnPLUS/YL Erstattungsfähig sind Kosten für: Zahnersatz (Zahnkronen, Brücken, Prothesen), Inlay-Zahnfüllungen und Onlays, Implantate (bis zu sechs Implantate im Oberkiefer und bis zu vier Implantate im Unterkiefer): 40% der erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz (bis zu 90% des Rechnungsbetrages zusammen mit der GKV-Vorleistung (Festzuschuss)) bei Einreichung eines Heil- und Kostenplanes vor Behandlung (Schutz vor unerwarteten, hohen Eigenbeteiligungen) In den ersten 3 Jahren ist die Erstattung für Zahnersatz, Inlay-Zahnfüllungen und Onlays auf insgesamt 1000 EUR begrenzt (ab dem 4. Kalenderjahr 5000 EUR in 3 Jahren) Die gleichen Bedingungen gelten für Implantate Diese Erstattungsgrenzen gelten nicht bei unfallbedingtem Zahnersatz Erstattet werden die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) und entsprechend deren Bemessungsgrundsätzen. Die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz umfassen auch die dazugehörigen zahntechnischen Laborarbeiten und Materialkosten, soweit sie im Preis- und Leistungsverzeichnis für den aufgeführt sind und im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge liegen. ZahnPREMIUM ZahnPREMIUM61 ZahnPREMIUM/YL Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen): 80%, bis zu 200 EUR Erstattung innerhalb von 3 Kalenderjahren für ärztlich verordnete Brillen und Kontaktlinsen (auch Reparaturen) Krankheit auf Auslandsreisen bis zu einer Dauer von jeweils 60 Tagen: für unvorhergesehene ambulante und stationäre Heilbehandlung medizinisch notwendiger Krankenrücktransport Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall Der leistet für a) Sehhilfen 80% der erstattungsfähigen Kosten bis zu einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 250 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren b) Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages abzüglich der Leistungen der GKV für Zahnbehandlung und Zahnersatz: - Parodontose- und Wurzelbehandlung - Kunststofffüllungen - Aufbissbehelfe und Schienen - Inlay-Zahnfüllungen und Onlays - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) und Veneers in vollkeramischer und metallischer Ausführung mit Verblendung - Implantate - Gnathologie - vorbereitende Maßnahmen Die Erstattung ist begrenzt - im ersten Kalenderjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens Euro - in den ersten beiden Kalenderjahren auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens Euro - in den ersten drei Kalenderjahren auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens Euro. Ab dem 4. Kalenderjahr ist die Erstattung begrenzt auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens Euro in vier Kalenderjahren

11 Seite 11 von 16 Kieferorthopädie: - wenn die Behandlung vor Vollendung des 19. Lebensjahres beginnt Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, GOZ. Bei zahntechnischen Laborarbeiten und Materialkosten werden die Kosten soweit erstattet, wie sie im tariflichen Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und bis zu der dort genannten Höhe. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Originalrechnungen mit dem Erstattungsvermerk der GKV eingereicht werden. c) Auslandsreisekrankenversicherung 100% der erstattungsfähigen Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen bei einem im Ausland unvorhergesehen eintretenden Versicherungsfall bei Reisen bis zu einer Dauer von 60 Tagen ZahnVITAL Der leistet für: Professionelle Zahnreinigung einen festen Betrag in Höhe von 50 Euro pro Jahr (für z.b. die Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen, Air Flow (Glätten und Polieren der Zähne) sowie Fluoridversiegelung) Kunststofffüllungen einen festen Betrag in Höhe von 50 Euro je Zahn Inlays/Onlays einen festen Betrag in Höhe von 100 Euro je Zahn Die tariflichen Leistungen sind zusammen mit den Leistungen der GKV und gegebenenfalls weiteren bestehenden privaten Zahnergänzungsversicherungen auf insgesamt 100% der entstandenen Aufwendungen begrenzt Zu diesen Aufwendungen zählen bei Kunststofffüllungen und Einlagefüllungen unter anderem auch die damit verbundenen zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien sowie die damit verbundenen funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen. Die Erstattung ist im ersten Versicherungsjahr auf insgesamt 250 Euro, in den ersten zwei Versicherungsjahren auf insgesamt 500 Euro, in den ersten drei Versicherungsjahren auf insgesamt 750 Euro, in den ersten vier Versicherungsjahren auf insgesamt Euro begrenzt. Diese Erstattungsgrenzen gelten nicht bei einem Unfall Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf - vor Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang des Versicherungsscheines oder schriftliche Annahmeerklärung) zahnärztlich angeratene, beabsichtigte oder laufende Behandlungen. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in der Zeit vor Versicherungsbeginn fällt. - Zahnersatzmaßnahmen (wie z.b. Kronen, Brücken, Prothesen, implantologische Maßnahmen). ZahnOnTOP ZahnOnTOP61 Erstattungsfähig sind: Kosten für Zahnersatz (Zahnkronen, Brücken, Prothesen), Inlay-Zahnfüllungen und Onlays wie folgt: 50% der von der GKV in entsprechender Höhe erbrachten Leistungen. Dabei werden die Leistungen nur insoweit berücksichtigt, wie sie auf Grundlage der Regelversorgung der GKV und der auf sie entfallenden Beträge nach 55, 56 SGB V vorgesehen sind Für Inlay-Zahnfüllungen und Onlays wird unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten ein fester Betrag von 120 Euro pro betroffenem Zahn erstattet Die Erstattung ist zusammen mit den Leistungen der GKV und der privaten Zahnersatzversicherung auf 90% der entstandenen Aufwendungen begrenzt. In den ersten 3 Jahren ist die Erstattung auf jeweils höchstens 385 EUR begrenzt. Diese Erstattungsgrenze gilt nicht bei unfallbedingtem Zahnersatz.

12 Seite 12 von 16 KlinikOnTOP Erstattungsfähig sind: Kosten für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen des Wahlarztes und Belegarztes für in einem nach den AVB/VT anerkannten Krankenhaus für vollstationäre, teilstationäre, vor- und nachstationäre Heilbehandlungen (nicht jedoch für psychotherapeutische Behandlungen) einschließlich Entbindungen (stationäre Heilbehandlung) ambulante Operationen Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Kosten abzüglich der GKV-Leistung. Erbringt die GKV für ambulante Operationen keine Leistung, werden 50% der erstattungsfähigen Kosten ersetzt. Arzt- und Zahnarztkosten sind insoweit erstattungsfähig, als sie nach den in der GOÄ oder GOZ festgelegten Grundsätzen berechnet werden. In medizinisch begründeten Fällen werden Honorarvereinbarungen über die Höchstsätze der GOÄ oder GOZ hinaus für Operationsleistungen einschließlich Anästhesieleistungen in angemessener Höhe als erstattungsfähig anerkannt. KlinikPRIVAT/1 Der beinhaltet folgende Leistungen: Freie Krankenhauswahl bei voll- und teilstationären Behandlungen und ambulanten Operationen (in einem nach den AVB/VT anerkannten Krankenhaus) Privatärztliche Behandlung (z.b. Chefarzt) erbringt die GKV eine Leistung, werden 100% der erstattungsfähigen Kosten ersetzt (abzüglich GKV-Leistung und gesetzlich vorgesehene Zuzahlung) erbringt die GKV keine Leistung, werden die stationären Leistungen nach Abzug der allgemeinen Krankenhausleistungen zu 100% erstattet für ambulante Operationen werde 50% der erstattungsfähigen Kosten ersetzt keine Leistungen bei überwiegend psychotherapeutischer Behandlung Unterbringung im Einbettzimmer 100% für gesondert berechnete Kosten im Einbettzimmer Krankenhaustagegeld von 16 EUR (32 EUR) bei Unterbringung im Zweibettzimmer (Mehrbettzimmer) Arzt- und Zahnarztkosten sind insoweit erstattungsfähig, als sie nach den in der GOÄ oder GOZ festgelegten Grundsätzen berechnet werden. In medizinisch begründeten Fällen werden Honorarvereinbarungen über die Höchstsätze der GOÄ oder GOZ hinaus für Operationsleistungen einschließlich Anästhesieleistungen in angemessener Höhe als erstattungsfähig anerkannt. KlinikPRIVAT/2 KlinikPRIVAT/YL Der beinhaltet folgende Leistungen: Freie Krankenhauswahl bei voll- und teilstationären Behandlungen und ambulanten Operationen (in einem nach den AVB/VT anerkannten Krankenhaus) privatärztliche Behandlung (z.b. Chefarzt) erbringt die GKV eine Leistung, werden 100% der erstattungsfähigen Kosten ersetzt (abzüglich GKV-Leistung und gesetzlich vorgesehene Zuzahlung) erbringt die GKV keine Leistung, werden die stationären Leistungen nach Abzug der allgemeinen Krankenhausleistungen 100% erstattet für ambulante Operationen werde 50% der erstattungsfähigen Kosten ersetzt keine Leistungen bei überwiegend psychotherapeutischer Behandlung Unterbringung im Zweibettzimmer 100% für gesondert berechnete Kosten im Zweibettzimmer Krankenhaustagegeld von 21 EUR bei Unterbringung im Mehrbettzimmer Arzt- und Zahnarztkosten sind insoweit erstattungsfähig, als sie nach den in der GOÄ oder GOZ festgelegten Grundsätzen berechnet werden. In medizinisch begründeten Fällen werden Honorarvereinbarungen über die Höchstsätze der GOÄ oder GOZ hinaus für Operationsleistungen einschließlich Anästhesieleistungen in angemessener Höhe als erstattungsfähig anerkannt.

13 Seite 13 von 16 ZG/ZGS Erstattungsfähig sind Kosten für: Zahnersatz (Zahnkronen, Brücken, Prothesen) 20% der erstattungsfähigen Kosten einer kassenärztlichen Versorgung für Zahnersatz zu den jeweils kassenüblichen Sätzen In den ersten 2 Jahren ist die Erstattung auf insgesamt EUR begrenzt (im 3. Kalenderjahr auf insgesamt EUR) Diese Erstattungsgrenzen gelten nicht bei unfallbedingtem Zahnersatz sowie ab dem 4. Kalenderjahr Erfolgt keine Leistung durch die Gesetzliche Krankenversicherung oder eine sie ersetzende private Zahnersatzversicherung, entfällt eine Erstattung. Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) Versicherte mit Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen gegenüber der GKV (Personenkreis nach 33 Absatz 1 SGB V) 80%, bis zu 310 EUR Erstattung innerhalb eines Kalenderjahres abzüglich der Leistungen der GKV (und Abzug von 10 EUR für eine Brillenfassung) Erfolgt keine Leistung durch die Gesetzlichen Krankenversicherung, entfällt die Erstattung. Versicherte ohne Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen gegenüber der GKV 80%, bis zu 310 EUR Erstattung innerhalb eines Kalenderjahres abzüglich 25 EUR (Kürzung des Erstattungsbetrages um 10 EUR bei einer Brillenfassung) Krankheit auf Auslandsreisen bis zu einer Dauer von jeweils 2 Monaten (Die Kosten werden abzüglich der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.) für unvorhergesehene ambulante und stationäre Heilbehandlung medizinisch notwendiger Krankenrücktransport Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall (bis EUR) Tagegeld für stationäre medizinische Rehabilitationsbehandlungen (entfällt beim ZGS) Tagegeld in Höhe von 5,20 EUR für jeden Tag der Behandlung (bei Erbringung von Leistungen für stationäre medizinische Rehabilitationsbehandlungen des Trägers der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Gesetzlichen Rentenversicherung) Besondere Bedingungen ZGS ZGS ist eine Besondere Bedingung zum ZG für Personen in Berufsausbildung. Die Besonderheit des ZGS ist, das keine Alterungsrückstellung gebildet wird und damit der Beitrag im Vergleich zum ZG günstiger wird. ZG Plus ZG Plus/YL Erstattungsfähig sind Kosten für: Zahnersatz (Zahnkronen, Brücken, Prothesen) und Inlay-Zahnfüllungen 40% der erstattungsfähigen Kosten bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt EUR, darüber hinaus zu 25%, innerhalb von 4 Kalenderjahren In den ersten 2 Jahren ist die Erstattung auf insgesamt EUR begrenzt (im 3. Kalenderjahr auf insgesamt EUR); diese Erstattungsgrenzen gelten nicht bei unfallbedingtem Zahnersatz sowie ab dem 4. Kalenderjahr Erstattet werden die Aufwendungen bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ). Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) Versicherte mit Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen gegenüber der GKV (Personenkreis nach 33 Absatz 1 SGB V) Erstattet werden 80% der Kosten bis zu einem Rechnungsbetrag von 310 EUR innerhalb eines Kalenderjahres abzüglich der Leistungen der GKV (sowie Kürzung des Erstattungsbetrages um 10 EUR bei einer Brillenfassung.) Erfolgt keine Leistung durch die Gesetzlichen Krankenversicherung, entfällt die Erstattung.

14 Seite 14 von 16 Versicherte ohne Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen gegenüber der GKV Erstattet werden 80% der Kosten bis zu einem Rechnungsbetrag von 310 EUR innerhalb eines Kalenderjahres abzüglich 25 EUR (sowie Kürzung des Erstattungsbetrages um 10 EUR bei einer Brillenfassung) Krankheit auf Auslandsreisen bis zu einer Dauer von jeweils 2 Monaten (Die Kosten werden abzüglich der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.) für unvorhergesehene ambulante und stationäre Heilbehandlung medizinisch notwendiger Krankenrücktransport Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall (bis EUR) ExpertPLUS Versicherungsfall fachärztlich gesicherte Diagnose einer schweren Erkrankung ( enthält entspr. Tabelle) liche Leistung Vermittlung der VP an einen einschlägigen Experten aus dem Expertennetzwerk binnen 5 Arbeitstagen 500 Barleistung je Versicherungsfall, max. einmal in 12 Monaten. BEST leistung: Nach Vollendung des 65. Lebensjahres reduziert sich der monatliche Beitrag für Ihre Krankenversicherung um den vereinbarten Ermäßigungsbetrag. Die Beitragsermäßigung könnte bei einer Beitragsanpassung auf Wunsch auch schon ab Vollendung des 55. Lebensjahres beginnen, würde dann aber etwas geringer ausfallen. OptionPRIVAT leistung: Mit dem wird es dem Versicherungsnehmer ermöglicht bei Wegfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bzw. des Anspruchs auf Familienversicherung für die betroffene Person den OptionPRIVAT-GKV in e der Krankheitskostenvollversicherung sowie der Krankentagegeld- und privaten Pflegepflichtversicherung oder in e der Krankenzusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten umzustellen. Wechselrecht in e der Krankheitskostenvollversicherung sowie der Krankentagegeld- und privaten Pflegepflichtversicherung Will der Versicherungsnehmer von dem Optionsrecht auf Wechsel in die Krankheitskostenvollversicherung Gebrauch machen, muss er veranlassen, dass die Umstellung spätestens sechs Monate nach Wegfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bzw. des Anspruchs auf Familienversicherung in Kraft getreten ist. Wechselrecht in e der Krankenzusatzversicherung Will der Versicherungsnehmer von dem Optionsrecht auf Wechsel in die Krankenzusatzversicherung Gebrauch machen, muss er veranlassen, dass die Umstellung spätestens drei Monate nach Ende der Versicherungsdauer im OptionPRIVAT-GKV bzw. nach Wegfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bzw. des Anspruchs auf Familienversicherung in Kraft getreten ist. Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Leistungseinschränkungen, die bei Abschluss des s OptionPRIVAT-GKV vereinbart werden, werden auf den Zieltarif übertragen unter Berücksichtigung der jeweiligen Beitragshöhen. Die Versicherung nach OptionPRIVAT-GKV endet mit Ablauf der diesem zu Grunde liegenden Höchstvertragsdauer von 10 Jahren oder sechs Monate nach Ende der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht oder des Anspruchs Familienversicherung im Rahmen der Pflichtversicherung oder mit Ausübung des Optionsrechts.

15 Seite 15 von Krankentagegeldversicherung TA / TAF / TAG Der beinhaltet folgende Leistungen: Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie nach Ablauf der tariflichen Karenzzeit ein Krankentagegeld in vereinbarter Höhe. S-KG Der beinhaltet folgende Leistungen: Bei vorübergehender völliger Arbeitsunfähigkeit zahlen wir nach Ablauf der tariflichen Karenzzeit von 42 Tagen ein monatliches Krankengeld in vereinbarter Höhe (z. B. S-KG 300 bedeutet, dass ein monatliches Krankengeld von 300 EUR vereinbart wurde). Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. 3. Krankenhaustagegeldversicherung KHT 10 SKH Der beinhaltet folgende Leistungen: Für jeden Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes wegen Krankheit oder Unfall sowie bei stationärer Entbindung (in einem nach den AVB anerkannten Krankenhaus) wird ohne Kostennachweis ein Krankenhaustagegeld in vereinbarter Höhe gezahlt. Bei stationärer Behandlung in einem Revier für Personen mit freier Heilfürsorge und bei psychotherapeutischer, psychosomatischer und heilpsychagogischer stationärer Behandlung wird die Hälfte des vereinbarten Krankenhaustagegeldes gezahlt. 4. Ergänzende Pflegegeldversicherung PflegeKOMPAKT PflegeOPTIMAL Der beinhaltet folgende Leistungen: Das vereinbarte Pflegetagegeld wird nach ärztlich festgestellter Pflegebedürftigkeit in der dem zugrundgelegten Pflegestufe und Ablauf der Wartezeiten gezahlt: Pflegetagegeld bei Pflegestufe III: Leistung ab dem 1. Tag der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe III Zahlung der vereinbarten Tagessätze unabhängig davon, ob die Pflege ambulant oder stationär durchgeführt wird Beitragsfreistellung ab dem 1. Tag der Pflegebedürftigkeit Dynamisierung ohne Gesundheitsprüfung Der beinhaltet folgende Leistungen: Das vereinbarte Pflegetagegeld wird nach ärztlich festgestellter Pflegebedürftigkeit in der dem zugrundegelegten Pflegestufe und Ablauf der Wartezeiten gezahlt: Pflegetagegeld bei Pflegestufe III sowie 60% des Tagessatzes bei Pflegestufe II: Leistung ab dem 1. Tag der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe II bzw. III Zahlung der vereinbarten Tagessätze unabhängig davon, ob die Pflege ambulant oder stationär durchgeführt wird Einmalzahlung in Höhe des 60 fachen vereinbarten Tagessatzes Beitragsfreistellung ab dem 1. Tag der Pflegebedürftigkeit Dynamisierung ohne Gesundheitsprüfung PflegePREMIUM Der beinhaltet folgende Leistungen: Das vereinbarte Pflegetagegeld wird nach ärztlich festgestellter Pflegebedürftigkeit in der dem zugrundegelegten Pflegestufe und Ablauf der Wartezeiten gezahlt: Pflegetagegeld bei Pflegestufe III, 60% des Tagessatzes bei Pflegestufe II sowie 30% des Tagessatzes bei Pflegestufe I: Leistung ab dem 1. Tag der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe I, II bzw. III Zahlung der vereinbarten Tagessätze unabhängig davon, ob die Pflege ambulant oder stationär durchgeführt wird Einmalzahlung in Höhe des 60 fachen vereinbarten Tagessatzes Beitragsfreistellung ab dem 1. Tag der Pflegebedürftigkeit Dynamisierung ohne Gesundheitsprüfung

16 Seite 16 von 16 PflegePRIVAT Der leistet für: Die vereinbarten Leistungen werden nach ärztlich festgestellter Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe I, II bzw. III und Ablauf der Wartezeiten gezahlt: Leistungen bei Inanspruchnahme der Pflegezeit Euro pro Monat für insgesamt maximal 6 Monate bei Inanspruchnahme der Pflegezeit gemäß 44 a SGB XI durch nahe Angehörige ( 7 Absatz 3 Pflegezeitgesetz) der versicherten Person zur Pflege der versicherten Person Kinderbetreuung - einmalige Organisation der Betreuung von Kindern der versicherten Person und/oder der Pflegeperson der versicherten Person innerhalb von 24 Stunden für die maximale Dauer von 48 Stunden - einmalige Pauschale in Höhe von 250 Euro pro Kind der versicherten Person und/oder der Pflegeperson der versicherten Person (Beschränkung der Pauschale auf eine Pflegeperson) - Erhöhung der Pauschale von 250 Euro auf 300 Euro pro Kind der versicherten Person und/oder der Pflegeperson der versicherten Person, wenn die Organisation der Kinderbetreuung nicht innerhalb von 24 Stunden sichergestellt ist - Organisation der Kinderbetreuung und Zahlung der Pauschale für Kinder im Alter von 0-14 Jahren Einmalzahlung - Einmalzahlung in Höhe von Euro beim erstmaligen Eintritt in eine der versicherten Pflegestufen Haustierbetreuung - Benennung und Vermittlung von Betreuungsdiensten zur Unterbringung und Versorgung von Haustieren der versicherten Person Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Testamentgestaltung Benennung von - Ansprechpartnern sowie Informationen (einschließlich Musterformulare) zu den Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht sowie Testamentgestaltung - fachspezifischen Anwälten in der Nähe des Versicherten - Leistung ab Versicherungsbeginn, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages Beitragsfreistellung ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe I, II oder III PflegePLUS Der leistet für: Betreuungsgeld bei einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf (z.b. Demenz) Das Betreuungsgeld wird nach ärztlicher Feststellung eines erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes nach 45 a SGB XI bzw. 4 H. Absätze 16 und 17 MB/PPV und nach Ablauf der Wartezeiten gezahlt: - pauschal 200 Euro pro Monat - Leistung ab dem 1. Tag des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes - Beitragsfreistellung ab dem 1. Tag des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes. Dynamisierung ohne erneute Wartezeit und ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn die im genannten Voraussetzungen erfüllt werden

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