Eltern-Rundbrief Nr. 1-09/10

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1 Staatliches Landschulheim Marquartstein, den 15. Sept. 09 Marquartstein Eltern-Rundbrief Nr. 1-09/10 zum neuen Schuljahr begrüße ich Sie ganz herzlich! Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit, die Informationen in diesem Elternrundbrief zu lesen. Wegen des zu erwartenden Anstiegs der Zahl der an der Neuen Grippe Erkrankten hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat folgendes Informationsschreiben erstellt: Schon vor Beginn der Sommerferien sind in Bayern auch in Kindergärten und Schulen Erkrankungen an Neuer Grippe (Neue Influenza A/H1N1) aufgetreten. Die Neue Grippe ist eine Erkrankung, die durch Viren verursacht wird und vor allem durch Tröpfcheninfektion, insbesondere beim Niesen oder Husten, übertragen wird. Die Erreger können dabei auch auf die Hände gelangen und dann durch direkten Kontakt weiter verbreitet werden. Hauptanzeichen der Neuen Grippe sind Fieber und Husten. Mögliche weitere Anzeichen sind Schnupfen, Halsschmerzen, Muskelschmerzen, Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen, Müdigkeit und Appetitlosigkeit. Richtiges Verhalten: Wenn Kinder krank sind, sollten sie zu Hause bleiben. Wenn ein Arzt konsultiert wird, sollte dies zunächst telefonisch erfolgen, um das Ansteckungsrisiko im Wartezimmer zu verringern. Wir bitten Sie, die Schule - wie in anderen Krankheitsfällen auch - umgehend zu informieren. Mit einfachen Hygienemaßnahmen können Ihre Kinder dazu beitragen, das Erkrankungsrisiko für sich selbst und ihre Umgebung zu senken: 1. Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife, z. B. nach Personenkontakt, nach der Toilette oder vor dem Essen. 2. Hände vom Gesicht fern halten: Berührungen von Mund, Nase oder Augen mit den Händen soweit möglich vermeiden. 3. Vermeiden von Anhusten und Anniesen: Beim Husten und Niesen von anderen Personen Abstand halten und am besten ein Einmaltaschentuch verwenden, das anschließend entsorgt wird. Wenn kein Einmaltaschentuch zur Verfügung steht, sollte in die Armbeuge gehustet oder geniest werden, möglichst nicht in die Hand. 4. Sich und andere schützen: Engen Kontakt zu möglicherweise erkrankten Personen vermeiden. Wer zu Hause versorgt wird, sollte sich nach Möglichkeit in einem abgetrennten Raum aufhalten. 5. Geschlossene Räume regelmäßig lüften: Mehrmals täglich 5 bis 10 Minuten Stoßlüften. Weitere Informationen: (Bayer. Gesundheitsministerium) (Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) (Robert Koch-Institut)

2 Neues im Schuljahr 09/10 am Landschulheim Marquartstein: In diesem Schuljahr besuchen ca. 820 Schülerinnen und Schüler die Schule. Die Lehrerversorgung ist zwar weiterhin noch etwas knapp, aber doch soweit ausreichend, so dass der Pflichtunterricht nicht beeinträchtigt ist. Als Ergänzung zum Pflichtunterricht kann leider infolge der Personalknappheit nur begrenzt Wahlunterricht angeboten werden: Politik und Zeitgeschichte, Chor, Orchester, Musikgruppen, Theatergruppen, Psychologie, Sportneigungsgruppen, Arbeitskreise im bildnerischen Bereich, Fachförderunterricht in einigen Kernfächern. Personelle Veränderungen: Neu an unsere Schule kommen Herr StR Thomas Kling B C Frau LAss Veronika Bahle D Geo Frau StR Caroline Fath D Geo Frau StR Bettina Bauernschmidt D G Herr StRef Christian Kreidler B C Frau StRef Nadine Seeberger E G Frau StRef Magdalena Bräuer E Span. Herr StRef Tobias Leineweber K Sport Frau StRef Margareta Nieslony L D Herr StRef Florian Hartmann E Sport Frau Dr. Martina Zölffel B C Frau Sabine Weiskirchner Musik Nach der Einführung von G8 in der Mittelstufe wird heuer auch in der 11. Jahrgangsstufe, der sogenannten Q11, nach den neu überarbeiteten Lehrplänen des achtjährigen Gymnasiums unterrichtet. Die Aufstellung über die Anzahl der Schulaufgaben pro Fach und Klasse, sowie weitere landschulheimspezifische Regelungen bei den Leistungserhebungen werden wir Ihnen mit dem zweiten Elternrundbrief mitteilen. Kurz nach Schuljahresbeginn werden in einzelnen Jahrgangsstufen bayernweit einheitlich in verschiedenen Fächern folgende Leistungstests abgehalten: Di., 29. Sept. Kl. 6 D Kl. 10 E Do., 01. Okt. Kl. 6 E 1 bzw. L 1 Kl. 8 D Kl. 10 M Ferienplanung: In diesem Schuljahr gilt für das Landschulheim die offizielle Ferienregelung für Bayern: Allerheiligenferien Weihnachtsferien Faschingsferien Osterferien Pfingstferien Sommerferien

3 Mittagsverpflegung bei Nachmittagsunterricht: Zu den bisher bereits praktizierten und von unserer SMV durchgeführten Eigeninitiativen (Pizzaservice, Dönertaxi, ) bietet die Schule im kommenden Schuljahr wieder folgende Möglichkeiten an: a) Fa. Steffl aus Grassau wird jeweils von Mo. bis Do. kleine Mahlzeiten (belegte Semmeln, Obst und Salate) in der Pausenhalle verkaufen. b) Externe Schülerinnen und Schüler haben auch die Möglichkeit, an dem Wochentag mit Nachmittagsunterricht, an der Mittagsverpflegung im Internat teilzunehmen. Dies setzt allerdings voraus, dass man sich für diese Essensteilnahme jeweils für ein halbes Jahr fest anmeldet. Die Kosten belaufen sich pro Halbjahr auf 50 für jeweils eine Mahlzeit an einem bestimmten Wochentag. Wir bitten um Verständnis, dass eine Rückerstattung für den Ausfall einzelner Mahlzeiten (wegen Krankheit, Wandertag, Exkursion etc.) nicht möglich ist. Das Anmeldeformular für das erste Halbjahr finden Sie im Anhang. Sollte die Zahl der Interessenten für diese Essensteilnahme größer sein, als die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, so haben Schüler niedrigerer Klassen den Vorrang. Besondere Einrichtungen und Angebote der Schule Tagesheim: Auch in diesem Schuljahr bieten wir wieder die Möglichkeit der Tagesheimunterbringung an. Wenn Sie Interesse haben oder Fragen zum Tagesheim offen sind, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule (08641/6240) oder an den Leiter des Tagesheims, Herrn OStD Nöldeke. Wenn Sie berufstätig sind oder aus einem anderen Grund keine Möglichkeit haben, sich um die Hausaufgaben Ihrer Kinder zu kümmern, kann Ihnen das Tagesheim sicher eine Hilfe sein. Partnerschule des Wintersports - Skimodell Marquartstein: Wie in den vergangenen Jahren wird das Modell zur Förderung von aktiven Sportlerinnen und Sportlern im alpinen und nordischen Schilauf weitergeführt. Vom Skiverband Chiemgau werden der Schule diejenigen Schülerinnen und Schüler gemeldet, die in das Modell aufgenommen werden. Wenn Sie an dieser Förderung interessiert sind, setzen Sie sich mit dem örtlichen Sportverein oder der Schule in Verbindung. Der Betreuer der Skimodell-Einrichtung ist Herr OStR Ramoser. Wegen einer eventuellen Fahrtkostenerstattung benötigt das Landratsamt Traunstein sehr bald die Meldungen. Werkunterricht am Landschulheim Marquartstein: Seit der Gründung der Schule findet am Landschulheim Marquartstein umfangreicher Werkunterricht statt. In den 5. Klassen sind pro Woche zwei Stunden Werkunterricht (Schreinern, Gärtnern, Töpfen, Elektronik) im Stundenplan integriert. Diese Stunden zählen als zwei der bis zur 10. Jahrgangsstufe von jedem Gymnasiasten zu absolvierenden Wahlpflicht-Intensivierungsstunden. Handwerk am Gymnasium - Schreinerlehre: Am Ende des letzen Schuljahres haben unsere ersten beiden Teilnehmer, Jonas Angermaier und Andreas Huber, jetzt beide K13, erfolgreich ihre Gesellenprüfung abgelegt. An dieser Stelle meinen herzlichen Glückwunsch! In diesem Schuljahr nehmen vier Schüler der 8. Klassen neben ihren regulären Unterrichtsverpflichtungen am Projekt Handwerk am Gymnasium teil und beginnen eine Schreinerlehre. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen werde ich bei den entsprechenden Klassenelternabenden über dieses Projekt und eine mögliche Teilnahme im kommenden Schuljahr informieren. 3

4 Erinnerung an sonstige Bestimmungen: Mobilfunktelefone in der Schule: Für Schüler ist das Benutzen (d.h. auch das Einschalten) von Handys an der Schule verboten. Wer sein Handy benutzen will, muss vorher einen Lehrer um Erlaubnis fragen. Ein Handy kann ansonsten - wie alle unterrichtsfremden Gegenstände - eingezogen werden. Entschuldigungspraxis bei Krankheit: Wenn Ihr Kind krank wird und somit am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung nicht teilnehmen kann, verständigen Sie bitte unbedingt bis 8.00 h die Schule. Ein Anruf, auch auf den Anrufbeantworter genügt zunächst am Tag der ersten Abwesenheit, eine schriftliche Entschuldigung ist aber dann innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bitte versäumen Sie den Anruf am ersten Tag auf keinen Fall! Andernfalls müssen wir bei Ihnen zurückrufen und für den Fall, dass niemand erreichbar ist, die Polizei verständigen. Um eine Rückrufmöglichkeit zu haben, bitten wir auch in diesem Jahr wieder um die Angabe von Rufnummern, die Sie bitte in das beiliegende Formular eintragen. Dauert die Erkrankung mehr als drei Tage, müssen Sie der Schule an dem Tag, an dem Ihr Kind den Unterricht wieder besucht, eine "Mitteilung über die Dauer der Krankheit" vorlegen. Wenn die Krankheit mehr als zehn Tage dauert, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Ein ärztliches Attest muss auch vorgelegt werden, wenn ein Schüler an einer Ersatzprüfung (Ersatz für versäumte Leistungsnachweise) oder an einer Abschlussprüfung nicht teilnimmt. Entschuldigungspraxis (Merkzettel für Ihr schwarzes Brett!) 1. Krankheitstag Anruf am Morgen vor 8.00 h im Sekretariat der Schule tel: fax: durch einen Erziehungsberechtigten, durch den Erzieher (bei Internen, auch volljährigen!) oder durch den Schüler selbst (bei Volljährigen) innerhalb von zwei Tagen schriftliche Krankmeldung an die Schule durch einen Erziehungsberechtigten, bei Internen durch die Heimleitung (weißes Formular vom Klassensprecher, formloser Brief oder Fax) Krankheit länger als 3 Tage Beim Wiederkommen Bestätigung über die Krankheitsdauer mitbringen (gelbes Formular vom Klassensprecher, formloser Brief oder Fax) 4

5 Beurlaubung vom Unterricht: Die Beurlaubung von Schülern (ausschließlich durch das Direktorat!) wird nur in dringenden Ausnahmefällen ausgesprochen. Wenn die geplante Abwesenheit vom Unterricht pädagogisch und unterrichtsorganisatorisch nicht vertretbar ist oder das, was Ziel der Beurlaubung ist, ebenso gut in der unterrichtsfreien Zeit erledigt werden kann, ist Beurlaubung nicht möglich. Zu besagten Ausnahmefällen gehören wichtige persönliche Gründe (Heirat naher Verwandter, Todesfall, Wohnungswechsel, religiöse Feiern, ärztlich angeratener Erholungsaufenthalt), aber nicht Reise- oder Urlaubstermine, außerschulische Sportveranstaltungen (Vorbereitung auf und Teilnahme an Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften, internationalen Länderwettkämpfen, Endkämpfen um deutsche und bayerische Meisterschaften), sofern die Schüler von einem Verein als Teilnehmer benannt wurden, Teilnahme an wissenschaftlichen oder künstlerischen Wettbewerben, sofern diese vom Kultusministerium genehmigt sind, Besinnungstage und ähnliche religiöse Veranstaltungen, Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Alles andere, wie private Studien- oder Besichtigungsfahrten, Besuch von Sprachschulen, Jugendbegegnungen, politische Veranstaltungen, Fachtagungen, zählt nicht dazu. Für die Beurlaubung muss rechtzeitig ein schriftlicher Antrag bei der Schule gestellt werden. Auch eine Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fächern (z.b. in Sport) über ein ganzes Schuljahr hinweg kann nur der Schulleiter aussprechen. Durch ein schulärztliches Attest muss nachgewiesen werden, dass der Schüler wegen körperlicher Beeinträchtigung nicht am Unterricht teilnehmen kann. Die Befreiung kann mit der Auflage verbunden werden, anderen Unterricht zu besuchen. Schülerunfallversicherung: Für alle Schüler besteht bei Unfällen im Schulbereich, auf dem Wege von und zur Schule und bei schulischen Veranstaltungen Unfallversicherungsschutz. Träger ist der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband. Bitte beachten Sie bei einem Schülerunfall Folgendes: Dem behandelnden Arzt bzw. dem aufnehmenden Krankenhaus ist mitzuteilen, dass es sich um einen Schülerunfall handelt. Die Schule (nicht der Versicherungsverband) ist möglichst umgehend zu informieren. Sachschäden (z.b. Kleiderschäden) sind nicht versichert. Bei Fragen zur Schülerunfallversicherung wenden Sie sich bitte an Herrn StR Benjamin Riegel. 5

6 Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes: (Auszug aus der KMBek vom 19. April 2001) Nr.4.4d...Zur Illustration des Jahresberichtes können Klassenfotos und Fotos einzelner Schüler oder Schülergruppen aufgenommen werden, wenn die jeweils Betroffenen bzw. bei minderjährigen Schülern die Erziehungsberechtigen eingewilligt haben. Von einer Einwilligung kann ausgegangen werden, wenn zu Schuljahresbeginn ein allgemeiner Hinweis an die volljährigen Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten der noch nicht volljährigen Schüler gegeben wird, dass die im Lauf des Schuljahres bei Schulveranstaltungen gemachten Aufnahmen ggf. in den Jahresbericht aufgenommen werden, und dabei auf die Möglichkeit eines Widerspruches hingewiesen wird. Sollten Sie von der Möglichkeit des Widerspruchs Gebrauch machen wollen, so bitte ich Sie um eine entsprechende Mitteilung an die Schule. Und nun wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern ein gutes, erfolgreiches Schuljahr! PS: Diesen Rundbrief und auch alle weiteren, die Sie im Laufe des Schuljahres erhalten, finden Sie jeweils auch im Internet unter der Adresse: Den Rundbrief Nr. 2 und alle weiteren Rundbriefe des laufenden Schuljahres erhalten Sie als E- Mail an diejenige -Adresse, die Sie uns dafür angegeben haben. Haben Sie uns keine -Adresse angegeben, erhalten Sie die Rundbriefe weiterhin in Papierform. Wollen Sie aber auf -Versand umstellen, dann wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. 6

7 Staatliches Landschulheim Marquartstein Schuljahr 2009/10 Anmeldung zum ½-Jahres-Essensabonnement Hiermit melde ich meine Kind..., Klasse... für das 1. Halbjahr des Schuljahres 09/10 zur regelmäßigen Teilnahme am Internatsmittagessen für folgenden Wochentag an: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Mir ist bekannt, dass die Kosten in Höhe von 50 pro gewähltem Wochentag im Voraus bar bezahlt werden müssen, dass eine Rückerstattung auch eines Teils dieses Betrags bei Nichtteilnahme an einzelnen Mahlzeiten (auch bei Gründen wie Erkrankung, Exkursion, Wandertag, Skilager etc.) nicht möglich ist, dass der Essensausweis nicht übertragbar ist, dass bei Verlust der Karte kein Anspruch auf Ersatz besteht, dass der Essensausweis bei Missbrauch eingezogen werden kann.... Ort, den... Datum... Erziehungsberechtigte/-r Geben Sie bitte gegebenenfalls Ihrem Kind diesen Antrag ausgefüllt. zusammen mit dem genannten Betrag in bar wieder mit. Der Klassleiter sammelt die Anträge und das Geld ein. Die Essensteilnahme ist mit dieser Karte möglich ab Mo., 21. September. 7

8 Staatliches Landschulheim Schuljahr 09/10 Marquartstein Anhang zum 1. Rundbrief Da die Schule verpflichtet ist, bei den Erziehungsberechtigten anzurufen, wenn minderjährige Kinder ohne Entschuldigung der Schule fernbleiben, bitten wir in untenstehende Liste die Telefonnummer/n (Privatnummer, Telefonnummer am Arbeitsplatz, Handy-Nummer, Telefonnummern von Verwandten oder Bekannten etc.) einzutragen, unter der/denen Sie im Laufe des Vormittags erreichbar sind. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie gleichzeitig den Erhalt des 1. Rundbriefs.... Name des Schülers / der Schülerin Klasse Telefonnummer Ansprechpartner... Ort Datum Erziehungsberechtigte/-r 8

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