Ordnung Nachmittagsprogramm
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- Angela Birgit Bayer
- vor 8 Jahren
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1 Ordnung Nachmittagsprogramm
2 ORDNUNG ZUR NACHMITTAGSBETREUUNG DER DEUTSCHEN SCHULE ROM 1. Allgemeines Die Deutsche Schule Rom bietet am Nachmittag eine Nachmittagsbetreuung an, deren Angebot in den Bereichen Kindergarten, Grundschule und Gymnasium auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zugeschnitten ist. Die Veröffentlichung des Programms erfolgt Anfang Juni eines jeden Jahres über die Internetseite der Deutschen Schule Rom. 2. Funktionsstelle pädagogischer Koordinator Der pädagogische Koordinator im Kindergarten, in der Grundschule und im Gymnasium ist für die Erstellung des Programms zuständig. In diesem Zusammenhang werden die Rahmenbedingungen für die Inhalte im innerschulischen Bereich (Nachmittagsbetreuung im Kindergarten; Hausaufgabenbetreuung in der Grundschule und Gymnasium) und außerschulischen Bereich (Musik, Sport, Kreativität, Förderung, therapeutische Angebote) gemäß den Vorgaben von Schulleitung und Vorstand miteinander abgeglichen. Der pädagogische Koordinator ist Ansprechpartner und Kontaktperson für Lehrer, Eltern und Schüler bei Fragen, Wünschen und pädagogischen Problemen in allen Bereichen des Nachmittagsprogramms und ist zuständig für die Gruppeneinteilung und Ablauf in den verschiedenen Gruppen. Im Weiteren umfassen die organisatorischen Aufgaben des Koordinators die Entscheidungen über Wartelisten sowie Aufnahme und Abmeldung gemäß gültiger Regelungen. Die Kommunikation mit dem Koordinator erfolgt über feste Sprechstunden für Eltern und Schülern sowie Termine nach Vereinbarung, die per oder telefonisch direkt vereinbart werden. 3. Verwaltung Die Verwaltung ist für finanzielle und organisatorische Angelegenheiten zuständig. Sie übernimmt die Organisation der Einschreibeformalitäten und die Verwaltungsstruktur. Im Weiteren ist sie für die Qualität der Mensa zuständig. Das Nachmittagssekretariat übernimmt die Abwesenheitsmeldungen vom Nachmittagsprogramm von Schülern und Schülerinnen. Bei unvorhersehbaren Vorkommnissen ist das Nachmittagssekretariat unabhängig von der Schulleitung zu informieren. Die Verwaltungsleitung ist für finanzielle Angelegenheiten der Ansprechpartner.
3 4. Laufzeit des Schuljahres und Unterrichtszeitraum Das Schuljahr umfasst den Zeitraum des Jahres bis des Folgejahres. Das zweite Halbjahr beginnt zum eines jeden Jahres. Der Unterrichtszeitraum am Nachmittag im Kindergarten geht täglich (Mo- Fr) von bis (Abholzeit) Spätgruppe 17.00/17.30 Uhr; in der Grundschule von bis Uhr Spätgruppe 17.00/17.30 Uhr; die Hausaufgabenbetreuung im Gymnasium Kl. von bis Uhr. 5. Abholsituation Die Schulgemeinde und insbesondere unsere kleinen Kinder erfreuen sich des neuen Klettergerüsts und den Spielmöglichkeiten auf unserem Pausenhof. Diese Anschaffungen wurden aus dem Schuletat, aus Spenden bzw. mittels Geldern die bei Schulveranstaltungen eingenommen wurden, finanziert. Wir bitten Sie die Spielmöglichkeiten aus versicherungstechnischen Gründen nach der Abholung ihres Kindes nicht mehr zu benutzen und das Schulgebäude unmittelbar zu verlassen. 6. Einschreibegebühr Es wird jährlich eine Einschreibegebühr in Höhe von Euro 50,00 für jeden Schüler/jede Schülerin bzw. Eltern aus Kindergarten, Grundschule und Gymnasium, die im Nachmittagsprogramm (Hausaufgabenbetreuung, Privatkurse und AGs sowie Mensaessen) eingeschrieben sind, pro Schuljahr erhoben. Die Einschreibegebühr von Euro 50,00 wird nicht bei Besuch von therapeutischen Angeboten und für das Orchester im Gymnasium erhoben. 7. Einschreibemodalitäten 1. Der Antrag auf Einschreibung erfolgt online in einem von der Schule festgelegten Zeitraum über die Internetseite der Deutschen Schule Rom. Im Kindergarten erhalten die Eltern im Monat Mai ein Informationsschreiben, in dem pädagogische Empfehlungen für die Einschreibungen in die Nachmittagsbetreuung ausgesprochen werden. In der Grundschule können sich die Schüler und Schülerinnen auf einer dafür vorgesehenen Informationswand einen Einblick über die Angebote des folgenden Schuljahres verschaffen. Die Einschreibung erfolgt verbindlich für das ganze Schuljahr. Deshalb sollte die Wahl der Nachmittagsgestaltung sorgfältig überlegt werden. 2. Die Mindesteinschreibung für den Kindergarten ist in allen Gruppen ab 1 Tag möglich (außer Gruppe C ab 2 Tagen in den Tagen Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag). Die Mindesteinschreibung für die Grundschule und im Gymnasium ist in allen Großgruppen ab einem Tag möglich (außer in der Kleingruppe = ab 2 Tagen entweder an den Tagen Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag). 3. Nur mit Erreichen der angegebenen Mindestteilnehmeranzahl kommt ein Kurs zustande, ab der Maximalteilnehmeranzahl wird eine Warteliste eingerichtet. 4. Die Eltern erhalten (ca. Ende August/Anfang September) eine Bestätigung über die Einschreibung im Nachmittagsbereich. 5. Eine Einschreibung kann verwehrt werden, wenn das Mitgliedskonto nicht ausgeglichen ist.
4 8. Kosten der Nachmittagsbetreuung 1. Die Kosten der Nachmittagsbetreuung werden jährlich für Kindergarten, Grundschule und Gymnasium neu festgesetzt und sind im entsprechenden Programm zu entnehmen. Die Kosten sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten, der zum Schulbesuch berechtigt. 2. Die Kosten sind nach Erhalt der Einschreibebestätigung in der Hälfte des angegebenen Betrages mit Zahlungsfrist am eines jeden Jahres zu zahlen (1. Rate). 3. Die Fälligkeit für die 2. Rate ist der eines jeden Jahres. 4. Bei Anmeldungen während des lfd. Halbjahres ist mindestens das Semester vollständig zu entrichten. 9. Reduzierungen der Kosten der Nachmittagsbetreuung Reduzierungen sind in der Nachmittagsbetreuung nicht vorgesehen. Die Kosten der Nachmittagsbetreuung sind vollständig an die Schule zu entrichten. 10. Änderung der Einschreibung / Wechsel von Nachmittagsgruppen / Spätere Einschreibungen 1. Für alle Gruppen im Kindergarten gilt grundsätzlich ein Beobachtungszeitraum von 15 Tagen, in dem die Gruppenzusammensetzung aus pädagogischen Gründen verändert werden kann. An den Freitagen erfolgt die Betreuung durch externes Personal, Gruppenzusammensetzungen können sich dadurch ändern. Der Beobachtungszeitraum gilt nur für den Kindergarten und nicht für die Grundschule. 2. Eine Änderung der Einschreibung ist grundsätzlich während des laufenden Schuljahres nicht möglich. 3. Bei pädagogisch begründeten Ausnahmefällen ist mit dem jeweiligen pädagogischen Nachmittagskoordinator im Kindergarten und/oder Grundschule/Gymnasium Kontakt in der festgesetzten Sprechstunde aufzunehmen. Für Änderungen steht ein Formular zur Verfügung. 4. Eine Einschreibung zu einem späteren Zeitpunkt kann nur bei freien Gruppenplätzen erfolgen. 11. Versand der Informationen Der Versand der Einschreibebestätigungen und Informationen erfolgt via . Die Änderungen von E- Mail- Adressen sind der Verwaltung mitzuteilen. 12. Zahlungsmodalitäten Die Kosten der Nachmittagsbetreuung sind in 2 Raten, und , per Banküberweisung auf das untenstehende Schulkonto zu entrichten. Bankverbindung: Kontoinhaber: Associazione Scolastica Germanica di Roma Bank: B.N.L. ABI CAB Konto- Nr IBAN: IT 40 G BIC: BNLIITRR In begründeten Fällen kann zur Vereinbarung einer Ratenzahlung mit der Verwaltungsleitung Kontakt aufgenommen werden.
5 13. Abmeldungen Die Einschreibung erfolgt verbindlich für das ganze Schuljahr. Nur in Fällen von begründeten Ausnahmen (z.b. Wegzug) kann eine anteilige Kostenrückerstattung vorgenommen werden. Die Abmeldung erfolgt schriftlich im Nachmittagssekretariat.
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