Verfahren bei Krankheit/unfallbedingter Dienstunfähigkeit

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1 Verfahren bei Krankheit/unfallbedingter Dienstunfähigkeit Alle Info s für Lehrkräfte und Schulleitungen Eine Informaon des Schulamtes für die Stadt Bielefeld! S0455

2 WAS ist zu beachten, wenn ich erkranke? Grundsätzlich gilt, dass Sie sich im Krankheitsfall unverzüglich krankmelden und sich durch eine Dienstantrittserklärung wieder gesundmelden müssen. Für wen gilt diese Regelung und wie melde ich mich richtig krank? Schulleitungen Schulleitungen haben bei eigener Erkrankung eine formlose Meldung per Mail an das Schulamt zu schicken. Eine Gesundmeldung ist ebenfalls per Mail notwendig. Tariflich beschäftigte Lehrkräfte ( 15 II ADO i.v.m. 5 I EntgFG) Tariflich beschäftigte Lehrkräfte haben die Krankheit unverzüglich am 1. Krankheitstag bei der Schulleitung zu melden und ein Attest ab dem 4. Kalendertag vorzulegen. Eine Gesundmeldung beim Schulamt ist dringend notwendig. Beamtete Lehrkräfte ( 15 II ADO i.v.m. 62 I LBG) Beamtete Lehrkräfte haben sich ebenfalls unverzüglich bei der Schulleitung krank zu melden. Die Erkrankung ist ab dem 4. Arbeitstag durch ein ärztliches Attest zu belegen. S0455 2

3 Krankmeldung bei tariflich beschäftigten Lehrkräften Krank? Unverzügliche formlose Krankmeldung bei der Schulleitung (bei anhaltender Krankheit ist ab dem 4. Kalendertag unverzüglich ein Attest einzureichen) Wieder gesund? Prüfung des Anspruchs auf Fortzahlung der Bezüge oder Krankengeldanspruch ab der 7. Krankheitswoche vom Schulamt Gesundmeldung bei der Schulleitung, diese meldet die Lehrkraft beim Schulamt per Mail gesund! länger als 6 Wochen krank? Einleitung des BEM (siehe Flyer BEM ) Hinweis! Einzelne Krankheitstage der gleichen Krankheit innerhalb eines Jahres werden addiert und führen ggf. bei Erreichung von 42 Tagen zum Anspruch auf Krankengeld! S0455 3

4 Krankmeldung bei Lehrkräften im Beamtenverhältnis Krank? Unverzügliche Krankmeldung bei der Schulleitung (bei anhaltender Krankheit ist ab dem 4. Arbeitstag unverzüglich ein Attest einzureichen) Mehr als 42 Tage krank innerhalb eines Jahres? Einleitung des BEM durch Schulleitung (siehe Flyer BEM ) Gesundmeldung bei der Schulleitung S0455 4

5 Dienstunfall - Was ist das? Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes einer verbeamteten Lehrkraft eingetreten ist. Zum Dienst gehören Dienstreisen, Dienstgänge und die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort, die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen und Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, zu deren Übernahme der Beamte verpflichtet ist (gem. 31 I BeamtVG). Auch ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur oder von der Schule gilt als ein Dienstfall (sog. Wegeunfall). Arbeitsunfall - Was ist das? Der Begriff des Arbeitsunfalls einer tariflich beschäftigten Lehrkraft ist in 8 SGB VII definiert. Danach sind Arbeitsunfälle, Unfälle infolge einer des Versicherungsschutzes nach 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Versicherte Tätigkeiten umfassen alle Tätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen. Dazu zählt auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit, sog. Wegeunfall. S0455 5

6 Anzeige eines Arbeits bzw. Dienstunfalls (bei BRDt / Unfallkasse NRW) Lehrkräfte im Beamtenverhältnis Tariflich beschäftigte Lehrkräfte Vordruck Anzeige über einen Dienstunfall (S0452) in 3-facher Ausfertigung auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung Detmold Vordruck Unfallanzeige (U1000) in 4-facher Ausfertigung auf dem Dienstweg an die Unfallkasse NRW binnen 3 Tagen Hinweis! Alle Vordrucke finden Sie auf unserer Internetseite S0455 6

7 Mitteilung der Dienst-/Arbeitsunfähigkeit (dienstlicher oder privater Unfall) Unfall Formular Anzeige Dienstunfall (S0452) ggf. Anlagen zur Dienstunfallmeldung ausfüllen (S0452a-d) auf dem Dienstweg an das Schulamt Dies unabhängig davon, ob sich der Unfall während des Dienstes oder im privaten Bereich ereignet hat Behandlungskosten entstehen/entstanden sind, die ggf. über die Beihilfestelle abgerechnet werden nach Auffassung der/des Geschädigten Drittverschulden besteht oder nicht besteht Bitte beachten Sie! Die Anzeige an das Schulamt ersetzt nicht die Anzeige des Dienst- bzw. Arbeitsunfalls bei der Bezirksregierung Detmold und ggf. der Unfallkasse NRW. S0455 7

8 Die Schulleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass tariflich Beschäftigte: die Krank und Gesundmeldungen ab dem 1. Tag der Lehrkräfte an das Schulamt weitergeleitet werden; die Atteste umgehend an das Schulamt weitergeleitet werden der Dienstantritt der Lehrkraft ebenfalls dem Schulamt mitgeteilt wird im Beamtenverhältnis: die Krank und Gesundmeldungen der Lehrkräfte gesammelt werden; die Atteste ebenfalls gesammelt werden die Dienstantrittserklärungen gesammelt werden bei Erreichen von 42 Krankheitstagen innerhalb eines Jahres der BEM-Vorgang eingeleitet wird und alle Krankheitsmeldungen/ Atteste an das Schulamt geleitet Ansprechpartner im Schulamt für die Stadt Bielefeld: für Beamtinnen/Beamte für tariflich Beschäftigte Frau Poglajen 0521/ Herr Thiessen 0521/ Herausgeber: Schulamt für die Stadt Bielefeld Niederwall 23, Bielefeld Stand: August 2015 Foto: ccvision.de S0455 8

2. Verhalten bei Unfällen von Beschäftigten

2. Verhalten bei Unfällen von Beschäftigten Geschäftsanweisung Az.: II 5020 / 5305 Fachgebiet/-e: alle durch GF in Kraft gesetzt: 21.04.2016 gültig ab: 01.05.2016 gültig bis: auf Widerruf Beteiligung Personalrat bei Erstellung maßgeblich mi tgewirkt

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