Unterricht an den Landwirtschaftsschulen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

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1 Unterricht an den Landwirtschaftsschulen Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

2 Versicherte Unternehmen Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Binnenfischerei, Imkerei Land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen Jagden, Park-, Garten- und Friedhofspflege Unternehmen zum Schutz und Förderung der Landwirtschaft Haushalt, wenn er dem Unternehmen wesentlich dient Bauarbeiten für den Wirtschaftsbetrieb Landwirtschaftliche Nebenunternehmen 2

3 Versicherungsbefreiung Von der Versicherungspflicht werden Unternehmer (und deren Ehegatten) von landwirtschaftlichen Betrieben bis zu einer Größe von 0,25 ha auf Antrag unwiderruflich befreit. Das gilt nicht für Spezialkulturen! 3

4 Versicherter Personenkreis Unternehmer und deren Ehegatten Mitarbeitende Familienangehörige Beschäftigte, Azubis, Lernende Personen, die wie Versicherte tätig werden Tätige in Unternehmen zum Schutz und Förderung der Landwirtschaft 4

5 Versicherungsfälle Versichert sind Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten 5

6 Arbeitsunfall Was ist ein Arbeitsunfall? Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten während einer versicherten Tätigkeit 6

7 Arbeitsunfall Was ist ein Wegeunfall? Unfälle auf Wegen, die mit der versicherten Tätigkeit unmittelbar zusammenhängen: Wege innerhalb des Betriebs Wege zum Betrieb hin oder vom Betrieb weg Wege zur Instandsetzung oder Verwahrung des Arbeitsgerätes 7

8 Berufskrankheit Krankheiten, die Versicherte infolge einer beruflichen Tätigkeit erleiden Verursacht durch besondere Einwirkungen bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, weil der Versicherte der Gefährdung stärker ausgesetzt ist als die übrige Bevölkerung Beispiel: Farmerlunge 8

9 Leistungen der BG Unfallverhütung Heilbehandlung Reha-Maßnahmen Berufshilfe Betriebshilfe Geldleistungen für Verletzte (Verletztengeld, Verletztenrente) Geldleistungen für Hinterbliebene (Witwenrente, Waisenrente) 9

10 Leistungen der BG Betriebshilfe Bis zu 3 Monaten bei stationärer Behandlung, wenn im Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. Verletztengeld Bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit während der Heilbehandlung Höhe: Bei Unternehmer und dessen Ehegatte nach einer Wartezeit von 2 Wochen 16,88 täglich (2014) Betriebshilfe und Verletztengeld werden nicht gleichzeitig gewährt. 10

11 Leistungen der BG Verletztenrente Rentenleistung für den Unternehmer und dessen Ehegatten ab einer MdE von 30% Die MdE muss über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall hinausdauern. Berechnungsgrundlage ist der Jahresarbeitsverdienst für Unternehmer: ,25 (2015) für Mifas (18-64 Jahre): (2015) Bei einer MdE ab 50% wird der Jahresarbeitsverdienst erhöht, wenn die Rente auf unbestimmte Zeit gewährt wird. 11

12 Leistungen der BG Verletztenrente für Unternehmer (ab ) Grad der EM in % Grundrente in (20) (132,35) , ,69 Erhöhte Grundrente (+ 25%) , , ,02 Erhöhte Grundrente (+ 50%) , , ,60 12

13 Leistungen der BG Leistungen an Hinterbliebene Überführungskosten Sterbegeld als pauschale Abgeltung der Bestattungskosten an Familienmitglieder: 1/7 der Bezugsgröße 4860,00 Witwen- /Witwerrente Waisenrente : 20% des JAV für Halbwaisen, 30% des JAV für Vollwaisen Elternrente 13

14 Leistungen der BG Hinterbliebenenrenten: Leistungsart Voraussetzung Leistungshöhe in mtl. Witwenrente/ Witwerrente Waisenrente Halbwaise Vollwaise Elternrente 1 Elternteil Elternpaar Sterbegeld (einmalige Zahlung) bis 47 Jahre Über 47 Jahre oder mit Kind, oder erwerbsgemindert 297,78 397,04 bis 18 Jahre; bei Ausbildung bis 27 Jahre 198,52 297,78 Wirtschaftliche Abhängigkeit vom Verstorbenen 198,52 297, ,00 14

15 Finanzierung Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft finanziert sich durch Bundesmittel und Beiträge 1) Bundesmittel : Die Höhe der Bundesmittel ist im Agrarhaushalt festgelegt. Sie entlasten die Betriebe in ihrem individuellen Beitrag und dürfen nur für den risikoorientierten Beitragsanteil verwendet werden. Mit der Neuorganisation der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurden in einem 3 jährigen Übergangszeitraum von 2012 bis 2014 die Bundesmittel um insgesamt 150 Mio. erhöht. Für 2015 stehen 100Mio. zur Verfügung. (2014 noch 125 Mio) 15

16 Finanzierung 2) Beiträge werden als Umlage für das vergangene Jahr erhoben und setzen sich aus dem Grundbeitrag und einen risikoorientierten Teil zusammen. Der Grundbeitrag deckt die Verwaltungs- und Präventionskosten; seine Höhe ist abhängig von den Berechnungseinheiten (BER) für das jeweilige Unternehmen: 80,85 323,40. Der risikoorientierte Teil trägt die Leistungen der LUV. Risikofaktoren sind zum einen die Arbeitszeit und zum anderen das tatsächliche Unfallrisiko eines Produktionszweiges (z.b. Risikogruppe Ackerbau). 16

17 Finanzierung Den einzelnen Produktionsverfahren wird ein Arbeitsbedarf als Berechnungseinheit zugeordnet. Eine BER entspricht einem Arbeitstag von 10 Stunden. Die Summe der BER wird mit dem Hebesatz multipliziert (2013: 6,48 ) und mit den Leistungsaufwendungen des Vorjahres verglichen. Ggf. muss ein zusätzlicher Korrekturfaktor gebildet werden. BER x Hebesatz x Faktor Risikogruppe x Faktor Produktionsverfahren In einer Übergangszeit bis 2018 wird der alte regionale Beitrag von 2012 schrittweise dem bundeseinheitlichen Zielbeitrag angepasst. 17

18 Kompetenz aus einer Hand Ihr BBV und seine Dienstleistungsunternehmen Im Internet: BBV-Newsletter (nur für Mitglieder) BauernInfo Milch, Schwein, Getreide u. Ölsaaten (nur für Mitglieder) 18

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