Revision der Bildungserlasse Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ. LOK-Tagung 10. April 2017

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1 Revision der Bildungserlasse Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ LOK-Tagung 10. April 2017

2 Zur Geschichte Bildungsverordnung und Bildungsplan SRK im 2003 Folgejahre: Schrittweise Einführung der Ausbildung in den Kantonen. 2007/2009: Erarbeitung von BiVo und Bildungsplan SBFI 2014/2015: 5-Jahres-Überprüfung der Bildungserlasse. 2017: revidierte Bildungsverordnung und Bildungsplan FaGe.

3 Entwicklung FaGe hat sich in weniger als 10 Jahren von Null zum drittgrössten Ausbildungsberuf entwickelt! Schweizermeisterschaft FaGe 2016 Marcia Fortunas und Merve Yagci aus dem Felix Platter Spital: in vollem Einsatz am Wettkampf-Tag! 3

4 Revision Bildungsverordnungen: Vorgaben und Zuständigkeiten Kooperationsarbeit auf Ebene Bund Kooperationsarbeit auf Ebene Oda schweizweit Konzepte und Einführung Kooperationsarbeit Kanton Kooperationsarbeit kantonale OdA Gesundheit Konzepte und Zusammenarbeit

5 Zusammenspiel und Verantwortlichkeiten in der Umsetzung: Verbundpartnerschaftliche Aufgabe Gesamtschweizerisch Ebene Bund (SBFI) Bildungsverordnung und Bildungsplan Qualifikationsverfahren (Genehmigung), Anhänge wie begleitende Massnahmen für Arbeitssicherheit Gesamtschweizerisch Ebene OdA (OdASanté) Musterlehrpläne gemäss Bildungsplan (Modell-Lehrgang) Pädagogische Vorgaben wie Situationsdidaktik (früher KoRe genannt) Qualifikationsverfahren Ausgestaltung: Leitfaden Lehrmittel FaGe (Careum Verlag) 12. April 2017 Titel der Präsentation 5

6 Zusammenspiel und Verantwortlichkeiten in der Umsetzung: Verbundpartnerschaftliche Aufgabe Ebene Kantone (Berufsfachschule Gesundheit Baselland - BfG) Erarbeitung Bildungsinhalte bzw. Schullehrplan nach den Vorgaben (Bildungsverordnung, Bildungsplan, Modell-Lehrgang) Prüfungskonzept nach kantonalen Vorgaben Ebene kantonale OdAs (OdA Gesundheit beider Basel - OdA) Erarbeitung Bildungsinhalte überbetriebliche Kurse nach den Vorgaben Bildungsplan und Modell-Lehrgang Sicherstellung einheitliche Umsetzung von Kompetenznachweisen und Erfassung der Erfahrungsnoten betriebliche Praxis Kooperationsebene BfG OdA Koordination Bildungsinhalte zwischen Berufskundeunterricht und überbetrieblichen Kursen Grundlagen für alle Lernorte zur Verfügung stellen. Kooperationsebene OdA Lehrbetriebe - BfG Ein gemeinsames Bildungsverständnis für alle drei Lernorte auf kantonaler Ebene aufbauen (Lehrmittel, Grundlagen, Konzepte) 6

7 BiVo FaGe 2017 Berufsbild und Qualifikationsprofil Das Berufsbild bleibt unverändert, wird aber durch einen neuen Standardtext des SBFI eingeleitet: «FaGe EFZ beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:» Das Qualifikationsprofil ist neu gegliedert. Neu umfasst dies 8 statt wie bisher 14 Handlungskompetenzbereiche. Dies erleichtert die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren. Das Qualifikationsprofil umfasst neu noch 37 statt wie bisher 41 Handlungskompetenzen. Der Beruf bleibt unverändert, ist aktualisiert, die Positionierung entspricht den Entwicklungen im Berufsfeld. 7

8 Die Handlungskompetenzbereiche (HKB) und die Handlungskompetenzen (HK) 8

9 Die Handlungskompetenzbereiche (HKB) und die Handlungskompetenzen (HK) 12. April 2017 Titel der Präsentation 9

10 Die Situationsbeschreibungen (Bildungsplan) Die Situationsbeschreibungen wurden aktualisiert und dem gewandelten Berufsalltag angepasst. Es wurden mehr Situationen in der Spitex, der Psychiatrie und im Kinderbereich angesiedelt. Der Begriff typische Situation führte zu Missverständnisse, darum neu beispielhafte Situation. Neue Bezeichnung Handlungsleitende Normen und Regeln, dafür Verzicht auf eine Wiederholung unter den Kenntnissen. Verzicht auf die Kategorie externe Ressourcen, diese war oft zufällig, die Lernenden können sie selber erarbeiten. Die Liste der Pflegediagnosen und der Krankheitsbilder findet sich neu im Anhang der Situationsbeschreibungen. 10

11 Lektionentafel und ük-programm (Bildungsverordnung) Die Berufskenntnisse umfassen weiterhin Lektionen. Das degressive Modell wird beibehalten, im dualen System gibt es weiterhin 2 Schultage im ersten und zweiten Ausbildungsjahr und einen Schultag im 3. Ausbildungsjahr. Weiterhin 34 ük-tage, die Themen und Inhalte sind aktualisiert. Es stehen weiter 5 ük-tage für versorgungsbereichsspezifische Themen zur Verfügung. Die Voraussetzungen für die Lernortkooperation wurden auf der Ebene des Bildungsprogramms optimiert. Es gibt verbindlichere Vorgaben. 11

12 Anpassungen Qualifikationsverfahren (Bildungsverordnung) Das Qualifikationsverfahren wurde überprüft, es bleibt weitgehend unverändert: Die IPA wird beibehalten Die Gesamtdauer bleibt unverändert, das Fachgespräch wird aber um 10 Minuten verlängert. Es werden keine Fallnoten und keine Positionen in Berufskenntnissen eingeführt, jedoch die Berufskenntnisse werden höher gewichtet. Die Kompetenznachweise Praxis bleiben, erhalten aber eine neue, einheitliche und verbindliche Form. 12

13 Die neue Gewichtung im QV (Qualifikationsverfahren) 13

14 Neue Form der Kompetenznachweise (Bildungsverordnung) Das Verfahren für die Kompetenznachweise Praxis wird neu und gesamtschweizerisch einheitlich geregelt. Das Verfahren wurde in der Praxis überprüft. Wie bisher insgesamt 5 Kompetenznachweise, jeweils gegen Ende des Semesters Pro Semester wird 1 abgeschlossene Handlungskompetenz geprüft, die Zuteilung ist national verbindlich geregelt. 14

15 Neue Form der Kompetenznachweise (Bildungsverordnung) Der Kompetenznachweis besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Der praktische Teil umfasst die Elemente: - Vor und Nachbereitung des Auftrages und - Durchführung des Auftrags. Der schriftliche Teil umfasst die Begründung und Reflexion des durchgeführten Auftrages. Für den Kompetenznachweis liegt ein Leitfaden vor. epak Gesundheitsberufe bildet alle Vorgaben inklusive Notenberechnung ab; die Lehrbetriebe organisieren die Kompetenznachweise mit epak. 15

16 Die neue Gliederung des Ausbildungshandbuchs Die Gliederung des Ausbildungshandbuchs zeigt nur geringe Änderungen: A Einführung in das Ausbildungshandbuch: aktualisiert. B Leitfaden zur Erläuterung der Ausbildungsgrundlagen: aktualisiert. C Ausbilden mit der Situationsdidaktik: neue Bezeichnung, aktualisiert. D Bildungsverordnung: aktuelle Fassung. E Bildungsplan: aktuelle Fassung. Das bisherige Register F Bildungsprogramm entfällt (neu im BiPlan) F Modell-Lehrgang mit Verlaufsdokumentation: überarbeitet. G Förderkonzept: aktualisiert. H Lerndokumentation und Beurteilungskonzept: aktualisiert. I Leitfaden zu den Kompetenznachweisen: Neues Kapitel Das bisherige Kapitel K Glossar entfällt. K Ergänzungen 16

17 Lehrmittel FaGe neue BiVo Lehrmittel FaGe: Neue Auflage für Lernende ab Lehrmittelbezug ab frühestens Mai möglich. OdA macht erneut Sammelbestellung: Papierversion und E-Book Sammelbestellung umfasst auch ABU-Lehrmittel. Ausbildungshandbuch FaGe: Abgabe an Lernende im 1. ÜK In Papier- und E-Book-Version. Heutiger Bezug von Ausbildungshandbuch durch BBV: Rechnungsstellung mit ÜK-Verrechnung. 17

18 Gültigkeit revidierte Verordnung FaGe Grundbildung FaGe: Die neuen Bildungsgrundlagen gelten ab Lehrvertrag Alle Lernenden mit vorgängig datierten Lehrverträgen laufen nach der alten Bildungsverordnung. Nachholbildung FaGe: Die neue Bildungsverordnung gilt für Nachholbildende ab Ausbildungsbeginn im 2018 (1. Qualifikationsverfahren nach neuen Regelungen im 2020). 12. April 2017 Titel der Präsentation 18

19 Inhaltliche Änderung auf Stufe BiVo Neuregelung der Höchstzahl der Lernenden in Analogie zu den Bestimmungen für die Assistentin Gesundheit und Soziales: Eine Lernende darf ausgebildet werden, wenn der Betrieb eine Berufsbildnerin zu 60% (bisher 80%) oder zwei Berufsbildnerinnen zu mindestens 50% (bisher 60%) beschäftigt. Mit jeder zusätzlichen Beschäftigung einer Fachkraft zu 60% (bisher 80%) oder von zwei Fachkräften zu mindestens 50% (bisher 60%) darf eine weitere Lernende angestellt werden. 12. April 2017 Titel der Präsentation 19

20 Das Arbeitsrecht wurde im Bereich des Jugendarbeitsschutzes verschärft. Die Jugendarbeitsschutzverordnung verbietet generell gefährliche Arbeiten für Jugendliche. Gefährlich sind alle Arbeiten, welche die Gesundheit, die Ausbildung und die Sicherheit der Jugendlichen und ihre physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen können. Es gilt die Sichtweise der Arbeitsmedizin. Der neue Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Der Anhang 2 zeigt auf, welche gefährlichen Arbeiten die Jugendlichen unter welchen begleitenden Massnahmen ausführen dürfen. 20

21 21

22 Der neue Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Umsetzung des Gesetztes durch die OdA und die Kantone OdA: Verantwortlich für die Erarbeitung der begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Kantone: Überprüfung der bestehenden (und der neuen) Bildungsverordnungen. 22

23 Bedeutung für die Lehrbetriebe Alle Bildungsbewilligungen werden durch die Lehraufsicht überprüft Bestehende Bildungsbewilligungen werden erneuert: Betriebe werden angeschrieben. Sie führen eine Selbstdeklaration aus, die sie an die Lehraufsicht zurücksenden. = Bestätigung, dass Präventionsgrundlagen im Lehrbetrieb vorhanden sind. Wenn alles in Ordnung angepasste Bildungsbewilligung wird ausgestellt. Neue Bildungsbewilligungen: Vorgehen wie bisher: Inspektion durch die Lehraufsicht gemeinsam mit Mitglied der Fachkommission. 23

24 Der neue Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Ausbildungshandbuch FaGe: Anhang 2 im Register E, nach Seite 72 und ff 24

25 Bedeutung für die Lehrbetriebe Fazit: Berufsbildnerinnen und Berufsbilder als Vorbild. Auch in Fragen der Sicherheit sind Berufsbildnerinnen und Berufsbildner ein Vorbild für die Lernenden, zudem haben sie für die Jugendlichen eine besondere Fürsorgepflicht. Dazu gehört eine dem Alter angepasste Instruktion und Begleitung bei der Ausübung von gefährlichen Arbeiten. Wichtig ist, dass die Lernenden den Sinn und Zweck der Regeln verstehen können, andernfalls ist es für sie schwierig, sie zu akzeptieren. Zudem sollten die «lebenswichtigen Regeln» auch von den Berufsbildner/innen und den anderen Mitarbeiter/innen eingehalten und umgesetzt werden. Vielen Dank für Ihr Engagement beim Ausbilden des beruflichen Nachwuchses! 25

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