Schulung neue berufliche Grundbildung Gärtner/-in EFZ Gärtner/-in EBA

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1 Schulung neue berufliche Grundbildung Gärtner/-in EFZ Gärtner/-in EBA Zielgruppe: Ausbildungsbetriebe, Berufsbildner/-innen

2 Herzlich willkommen! BJ

3 Referenten: Barbara Jenni Projektverantwortliche OdA, Präsidentin BBR Gärtner Romeo Musio Graf und Partner AG, Projektleiter Berufsreform BJ

4 Programm 1. Ziel der Schulung 2. Rückblick Infoveranstaltungen Herbst BEBO: Handhabung (inkl. Pause) 4. Fragen, Diskussionen BJ

5 1. Ziel der Schulung Ziel der heutigen Schulung Vermittlung der Grundlagen und des Wissens für eine erfolgreiche Ausbildung der Lernenden nach neuer BiVo. BJ

6 1. Ziel der Schulung Wie können wir dieses Ziel erreichen? Neue Bildungsverordnungen und Bildungspläne wurden in «verdaubare Häppchen» aufgeteilt. Daraus entstanden 6 verschiedene Berufsbildnerordner BEBO. In jedem BEBO finden Sie Unterlagen, die fachrichtungsspezifisch zusammengestellt wurden. BJ

7 1. Ziel der Schulung Inhalt des BEBO 1. Vorwort 2. Standard-Lehrplan Betrieb (fg) 3. Pflanzenlisten (g) 4. Wegleitung zur Lerndokumentation (fg) 5. Bildungsbericht (g) 6. Standard-Lehrplan überbetriebliche Kurse (ük) (fg) 7. Standard-Lehrplan Berufsfachschule (fg) 8. Wegleitung zum Qualifikationsverfahren (QV) (in Arbeit) 9. Mindestanforderungen Ausbildungsbetriebe 10. Bildungsplan: Auszug für die Fachrichtung (fg) 11. Bildungsverordnung (g) 12. Rahmenbedingungen 13. Weiterbildung 14. Unterlagen und Hilfsmittel Legende fg = unterschiedliche Dokumente nach Fachrichtung und Grundbildung g = unterschiedliche Dokumente nach Grundbildung EFZ und EBA BJ

8 2. Rückblick Infoveranstaltungen Herbst 2011 Glossar der wichtigsten Begriffe Lernende/-r oder lernende Person Berufsbildner/-in Organisation der Arbeitswelt (OdA) Qualifikationsverfahren QV Berufsfachschule Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ Eidgenössisches Berufsattest EBA Berufliche Grundbildung RM

9 2. Rückblick Infoveranstaltungen Herbst 2011 Wichtigste Neuerungen - Start der neuen beruflichen Grundbildung im Dreijährige EFZ-Lehre mit vier Fachrichtungen - Zweijährige EBA-Lehre mit zwei Fachrichtungen Gärtner/-in EFZ GaLa Gärtner/-in EFZ Baumschule Gärtner/-in EBA GaLa Gärtner/-in EBA Pflanzenprod. Gärtner/-in EFZ Stauden Gärtner/-in EFZ Zierpflanzen RM

10 2. Rückblick Infoveranstaltungen Herbst 2011 Klassenführung Berufsfachschule EFZ und EBA Gärtner/-in EFZ GaLa 3. LJ Gärtner/-in EBA GaLa Gärtner/-in EBA Pflanzenprod. Gärtner/-in EFZ Baumschule Gärtner/-in EFZ Stauden Gärtner/-in EFZ Zierpflanzen 2. LJ 1. LJ Gärtner/-in EFZ alle 4 Fachrichtungen 9 Lektionen pro Schultag für EFZ 8 Lektionen pro Schultag für EBA RM

11 2. Rückblick Infoveranstaltungen Herbst 2011 Überbetriebliche Kurse EFZ und EBA Fachrichtung EFZ EBA Garten- und Landschaftsbau 25 Tage in 7 Kursen Baumschule Stauden 19 Tage in 8 Kursen 15 Tage in 8 Kursen 11 Tage in 3 Kursen Zierpflanzen 17 Tage in 9 Kursen RM

12 2. Rückblick Infoveranstaltungen Herbst 2011 Der Bildungsplan die Triplex-Methode RM

13 Einführung in den BEBO RM

14 Einführung in den BEBO - Achten Sie darauf, dass es verschiedene Versionen des BEBO gibt. (Fachrichtung, Grundbildung und Sprache) - Einzelne Dokumente können auf der Internetseite von JardinSuisse heruntergeladen werden. - Einzelne Dokumente sind für die Weitergabe an die Lernenden bestimmt. - Die Vorworte und Hinweise am Anfang der Register richten sich an die Berufsbildner/-innen (teilw. auch an die Lernenden) RM

15 Register 2: Standard-Lehrplan Betrieb -Es gibt unterschiedliche Standard-Lehrpläne. Für jeden Lernort und pro Fachrichtung einen. -Der Standard-Lehrplan Betrieb entspricht dem bisherigen Modelllehrgang. -Für die Berufsbildner/-innen ist v. a. der Standard-Lehrplan Betrieb relevant. -Er dient als Checkliste, worin der Bildungsstand der Lernenden laufend festgehalten wird. ( Kontrollspalte) RM

16 Register 2: Standard-Lehrplan Betrieb - Sie benötigen mehrere Exemplare des Standard-Lehrplans Betrieb. - Sie können den im Ordner enthaltenen Lehrplan kopieren oder weitere Exemplare auf der Internetseite von JardinSuisse herunterladen. - Händigen Sie der lernenden Person ein Exemplar aus. RM

17 Register 2: Standard-Lehrplan Betrieb - Die auszuführenden Arbeiten (Leistungsziele) sind im Standard- Lehrplan auf die einzelnen Lehrjahre verteilt. - Es handelt sich dabei um eine Empfehlung von JardinSuisse. - Je nach Auftrag, Jahreszeit und Betrieb fallen die Arbeiten in einem anderen Lehrjahr an. Wichtig ist, dass am Ende der Lehre alle Leistungsziele erreicht wurden. - Der Standard-Lehrplan dient als Grundlage für die halbjährlich stattfindenden Beurteilungsgespräche. ( Bildungsbericht, Reg. 5) - Der Aufbau des Standard-Lehrplans lehnt stark an denjenigen des Bildungsplans an. ( Triplexmethode) RM

18 Schulung neue berufliche Grundbildung Gärtnerin / Gärtner EFZ RM

19 Register 3: Pflanzenlisten 3. LJ Gärtner/-in EBA GaLa Gärtner/-in EBA Pflanzenprod. Gärtner/-in EFZ GaLa Gärtner/-in EFZ Baumschule Gärtner/-in EFZ Stauden Gärtner/-in EFZ Zierpflanzen 2. LJ 1. LJ Gärtner/-in EFZ alle 4 Fachrichtungen Liste A (für EFZ 1. LJ und EBA LJ) Listen B (fachrichtungsspezifische Listen ab dem 2. LJ EFZ) BJ

20 Register 3: Pflanzenlisten - Sie finden vorerst nur die Liste A in Ihrem BEBO. - Die Listen B sind auf der Internetseite von JardinSuisse aufgeschaltet. BJ

21 Register 4: Wegleitung zur Lerndokumentation - Der Begriff Lerndokumentation löst denjenigen des Arbeitstagebuchs ab. - In der Lerndokumentation halten die Lernenden die wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Fähigkeiten und ihre Erfahrungen im Betrieb fest. - Zuständig für die Kontrolle ist also der Berufsbildner oder die Berufsbildnerin. - Bitte händigen Sie der lernenden Person eine Wegleitung zur Lerndokumentation aus. Achtung: Die Wegleitungen sind pro Fachrichtung unterschiedlich. BJ

22 Register 4: Wegleitung zur Lerndokumentation - Bei EFZ-Lernenden gilt: Der/die Berufsbildner/-in kontrolliert die Lerndokumentation einmal pro Semester. - Bei EBA-Lernenden gilt: Der/die Berufsbildner/-in kontrolliert die Lerndokumentation einmal pro Quartal. - Der/die Berufsbildner/-in beurteilt die Lerndokumentationen ( Bildungsbericht Reg. 5, Seite 4). Eine Bewertung mit Noten ist nicht vorgesehen. - Die Lernenden können die Lerndokumentation für die praktischen Arbeiten im QV verwenden. BJ

23 Register 4: Wegleitung zur Lerndokumentation - Die Lernenden benötigen für die Führung der Lerndokumentation einen Ordner mit Register sowie den Auszug des Bildungsplans für ihre Fachrichtung. - Die Gestaltung ist relativ frei, auch wenn gewisse Punkte zwingend vorhanden sein müssen. (Name, Datum, Thema, Situation, ausgeführte Arbeiten, Skizzen oder Fotos etc.) - Gesamtumfang mindestens 2 A4-Seiten. Mit Skizzen oder Fotos mehr. - Während der Arbeit sollte den Lernenden Zeit eingeräumt werden, damit sie sich Notizen machen, Skizzen oder Fotos erstellen können. Die eigentliche Erstellung der Lerndokumentation erfolgt dann gemäss Wegleitung zu Hause. BJ

24 Register 4: Wegleitung zur Lerndokumentation - In der Wegleitung hat es am Ende eine Vorlage für die Lerndokumentation. Diese kann von den Lernenden verwendet werden. - Die Word-Vorlage kann auf der Internetseite von JardinSuisse heruntergeladen werden. BJ

25 Register 4: Wegleitung zur Lerndokumentation Themen der Lerndokumentation - Die Themen (Leitziele) der Lerndokumentation und das entsprechende Lehrjahr sind als Empfehlung zu verstehen. (Seite 4) BJ

26 Register 5: Bildungsbericht - Der Bildungsbericht ist die Grundlage für das Gespräch zwischen Berufsbildner/-in und lernender Person. - Egal ob für EFZ- oder EBA-Lernende. Das Gespräch findet einmal pro und jeweils am Ende des Semesters statt. - Die Berufsbildner/-innen kennen dieses Instrument bereits. - Bitte verwenden Sie die von JardinSuisse erarbeiteten Vorlagen, die Sie im BEBO und auf der Internetseite von JardinSuisse finden. - Der Bericht kann als PDF-Datei elektronisch ausgefüllt werden. RM

27 Register 5: Bildungsbericht Gemäss Standard- Lehrplan Betrieb (Kontrollspalte) RM

28 Register 5: Bildungsbericht Die Methoden-, Sozialund Selbstkompetenz wurde im Bildungsbericht gemäss Bildungsplan angepasst. RM

29 Register 5: Bildungsbericht RM

30 Register 5: Bildungsbericht RM

31 Register 5: Bildungsbericht RM

32 Register 5: Bildungsbericht RM

33 Register 5: Bildungsbericht RM

34 Register 5: Bildungsbericht RM

35 Register 6: Standard-Lehrplan überbetriebliche Kurse RM

36 Register 6: Standard-Lehrplan überbetriebliche Kurse RM

37 Register 6: Standard-Lehrplan überbetriebliche Kurse RM

38 Register 7: Standard-Lehrplan Berufsfachschule RM

39 Register 7: Standard-Lehrplan Berufsfachschule RM

40 Register 8: Qualifikationsverfahren - Die Dokumente zum Qualifikationsverfahren (früher Lehrabschlussprüfung) sind in Erarbeitung und werden auf der Internetseite von JardinSuisse aufgeschaltet werden. - Eine Übersicht zum Qualifikationsverfahren ist im Auszug des Bildungsplans unter Register 10 (Kapitel D) ersichtlich. BJ

41 Register 8: Qualifikationsverfahren Qualifikationsbereich Erfahrungsnote Berufskundl. Unterr. und ÜK Erw. Berufskenntnisse = Pflanzenkenntnisse + -verwend. 3 4 h Allg. Berufskenntnisse 3 h Praktische Arbeit VPA Umfang h EFZ Berufskundl. Unterr. und ÜK Berufskenntnisse 30 Min mündlich Praktische Arbeit VPA Umfang 8 h EBA BJ

42 Register 8: Qualifikationsverfahren Bestehensregeln gemäss BiVo Art. 20 EFZ Note 4 oder höher für die praktische Arbeit EBA Note 4 oder höher für die praktische Arbeit Gesamtnote 4 oder höher Gesamtnote 4 oder höher Note 4 oder höher in den erweiterten Berufskenntnissen (Pflanzenkenntnisse und -verwendung) BJ

43 Register 8: Qualifikationsverfahren Gewichtung Gesamtnote gemäss BiVo Art. 20 EFZ EBA Praktische Arbeit 30 % 50 % (Allgemeine) Berufskenntnisse 15 % 10 % Erweiterte Berufskenntnisse 15 % - Allgemeinbildung 20 % 20 % Erfahrungsnote 20 % 20 % Total 100 % 100 % Note berufskundlicher Unterricht zählt dreifach Note ük zählt einfach BJ

44 Register 9: Mindestanforderungen Ausbildungsbetriebe - Das Ausbildungsprogramm gemäss Standard-Lehrplan Betrieb muss gewährleistet sein. - Gegebenenfalls ist ein Lehrbetriebsverbund oder eine sonstige Zusammenarbeit mit anderen Ausbildungsbetrieben zu prüfen. - Art. 12 und 13 BiVo beachten BJ

45 Register 9: Mindestanforderungen Ausbildungsbetriebe Qualifikation Berufsbilder/-in (Art. 12 BiVo) Höchstzahl der Lernenden (Art. 13 BiVo) EFZ Einschlägiger Abschluss Höhere Berufsbildung oder Einschlägiger Abschluss einer Fachhochschule mit mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet. 100 % - Beschäftigung eines Berufsbildners berechtigen zu einem Lernenden. Alternativ 2 x 60 % Berufsbildner ebenfalls. Im letzten Lehrjahr darf eine weitere lernende Person eingestellt werden. Mit jeder zusätzlich angestellten Fachkraft zu 100 % (oder 2 x 60 %) darf eine weitere lernende Person eingestellt werden. EBA dito dito BJ

46 Register 9: Mindestanforderungen Ausbildungsbetriebe Fachkraft (Art. 13 BiVo) EFZ..ist wer über ein EFZ im Fachbereich der lernenden Person oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. EBA ist wer über ein EFZ oder EBA im Fachbereich der lernenden Person oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. BJ

47 Register 9: Mindestanforderungen Ausbildungsbetriebe Höchstzahl der Lernenden (Art. 13 BiVo) EFZ Überschreitung der Höchstzahl als Ausnahme bei einzelnen Betrieben möglich. Das kant. Berufsbildungsamt ist zuständig. EBA dito Berufsbildnerkurs wird vorausgesetzt dito Unterlagen, über die der/die Berufsbildner/-in verfügen muss Gemäss BEBO dito BJ

48 Register 10: Bildungsplan: Auszug für Fachrichtung - Im BEBO befindet sich ein Auszug des Bildungsplans, der nur die entsprechende Fachrichtung betrifft. - Der Bildungsplan wurde an den Infoveranstaltungen bereits im Detail behandelt. RM

49 Register 10: Bildungsplan: Auszug für Fachrichtung Der Bildungsplan ist in vier (Haupt-)Kapitel gegliedert A Leitziele, Richtziele und Leistungsziele (++) B C D Lektionentafel der Berufsfachschule Organisation, Aufteilung und Dauer der überbetrieblichen Kurse Qualifikationsverfahren RM

50 Register 10: Bildungsplan: Auszug für Fachrichtung - Herzstück des Bildungsplans sind die Leit-, Richt- und Leistungsziele. - Die Leistungsziele sind konkrete Tätigkeiten: RM

51 Register 10: Bildungsplan: Auszug für Fachrichtung - Die Leistungsziele im Bildungsplan betreffen alle drei Lernorte und sind aufgrund der übergeordneten Richt- und Leitziele geordnet. - Es gibt also keine zeitliche Chronologie. - Diese ist jedoch in den Standard-Lehrplänen enthalten. RM

52 Register 11: Bildungsverordnung BiVo - Es gibt insgesamt zwei Verordnungen BiVo, eine für EFZ und eine für EBA. - Die BiVo ist die rechtliche Grundlage für die berufliche Grundbildung und sollte über mehrere Jahre Gültigkeit haben. - Die Vorgaben daraus haben wir in den verschiedenen BEBO-Dokumenten umgesetzt. (z. B. Wegleitung zur Lerndokumentation und in den Mindestanforderungen für Ausbildungsbetriebe) RM

53 Register 11: Bildungsverordnung BiVo - Übergangsbestimmungen: Lernende, die ihre Lehre vor dem 1. Januar 2012 begonnen haben, schliessen nach bisherigem Recht ab. RM

54 Register 12: Rahmenbedingungen In diesem Register finden Sie Informationen zu - den Adressen der kant. Berufsbildungsämter - Lehrvertrag - zusätzliche Abschlüsse - Durchlässigkeit - Löhne - Arbeits- und Ruhezeiten - Ferienanspruch - Lehrabbruch/Kündigung BJ

55 Register 12: Rahmenbedingungen Zusätzliche Abschlüsse BJ

56 Register 12: Rahmenbedingungen Durchlässigkeit - Wechsel vom EFZ ins EBA - Wechsel vom EBA ins EFZ Löhne - Empfehlungen von JardinSuisse Arbeits- und Ruhezeiten - Maximal 9 Stunden Arbeitszeit pro Tag - Ruhezeit von mindestens 12 aufeinanderfolgenden Stunden BJ

57 Register 12: Rahmenbedingungen Ferienanspruch -Minimum: 5 Wochen für Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Lehrabbruch/Kündigung -Das kant. Berufsbildungsamt ist in jedem Fall einzuschalten. BJ

58 Register 13: Weiterbildung Auf der Internetseite von JardinSuisse finden Sie sämtliche Obergärtnertypen (1-9) sowie sämtliche Anschlussmöglichkeiten. BJ

59 Register 13: Weiterbildung Schulung neue berufliche Grundbildung Gärtnerin / Gärtner EFZ BJ

60 Register 14: Unterlagen und Hilfsmittel Wir haben für Sie die wichtigsten Unterlagen und Hilfsmittel zusammengestellt. Im Wegweiser durch die Berufslehre, den Sie unter dem angegebenen Link kostenlos herunterladen können, finden Sie zudem weitere nützliche Informationen. Bitte besuchen Sie auch regelmässig die Internetseite von JardinSuisse Berufsbildung Berufliche Grundbildung (2012) BJ

61 4. Fragen, Diskussionen Fragen, Diskussionen BJ

62 4. Fragen, Diskussionen Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir danken Ihnen auch dafür, dass Sie Lernende ausbilden und so den gärtnerischen Nachwuchs sicherstellen! BJ

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