Wasgau-Anzeiger. LEWWERWORSCHD- TOUR Eine Tour rund um das typische Pfälzer Schlachtfest

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1 »Wasgau-Anzeiger«13. Oktober Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 43. Jahrgang / Woche 41 / Ausgabetag: Donnerstag, 13. Oktober 2016 Kostenlose Zustellung an die Haushaltungen der Gemeinden: Bobenthal Bruchweiler-Bärenbach Bundenthal Busenberg Dahn Erfweiler Erlenbach bei Dahn Fischbach bei Dahn Hirschthal Ludwigswinkel Niederschlettenbach Nothweiler Rumbach Schindhard Schönau LEWWERWORSCHD- TOUR Eine Tour rund um das typische Pfälzer Schlachtfest Samstag, den um Uhr Eine Wanderung mit allem, was das typische Pfälzer Schlachtfest zu bieten hat mit viel Pfälzer Gebabbel. Humor und Spaß kombiniert mit Hausmacherwurst und sonstigen Schlachtspezialitäten. Treffpunkt: Parkplatz am Steinkreuz, Nähe Sandböhlerhof, an der L489 zwischen Dahn-Reichenbach und Bruchweiler-Bärenbach Kosten: Erwachsene 15,00 Euro pro Person inkl. Kulinarischer Köstlichkeiten Anmeldung erforderlich! Weitere Informationen im Innenteil.

2 2»Wasgau-Anzeiger«13. Oktober 2016 Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in Dahn, Schulstr Tel.-Nr. ( ) (00) Montag - Freitag Uhr, Bürgerservice Uhr, Dienstagnachmittag Uhr, Donnerstagnachmittag Uhr Telefon-Durchwahl: Grund- und Gewerbesteuer -166; Kasse -189; Meldeamt -219; Standesamt -221; Touristik -222; Ordnungsamt -244; Bauaufsicht -333; Werksgebühren -421, -423 Notrufe Notruf (ohne Vorwahl) 1 10 Feuerwehrruf 1 12 Polizeiinspektion Dahn ( ) Notarzt, Unfallrettung und DRK-Leitstelle sowie Notarzt bei lebensbedrohlicher Erkrankung 1 12 Notfall-Telefax (ohne Vorwahl) 1 12 THW Technisches Hilfswerk Hauenstein Telefon ( ) Mobil (0 17 4) Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Dahn, Erfweiler, Fischbach, Hirschthal, Ludwigswinkel, Rumbach, Schindhard und Schönau ist die Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens, Pettenkofer Straße 19, Pirmasens Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens: Montag: Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag: Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch: Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag: Uhr bis Freitag Uhr Freitag: Feiertags: Uhr bis Montag Uhr vom Vorabend des Feiertages, ab Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, Uhr Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler ist grundsätzlich die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern, Danziger Straße 25, Bad Bergzabern. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Bad Bergzabern: Mittwoch: ab Uhr bis Uhr Samstag: Uhr bis Uhr Sonntag: Uhr bis Uhr Feiertags: von Uhr bis Uhr Sollte die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern nicht geöffnet sein, ist für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler die Bereitschaftsdienstzentrale Landau, Cornichonstraße 4, Landau zuständig. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Landau: Montag: Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag: Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch: Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag: Uhr bis Freitag Uhr Freitag: Feiertags: Uhr bis Montag Uhr vom Vorabend des Feiertages, ab Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, Uhr Alle Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz sind unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen. Die wird ohne Vorwahl gewählt und ist für den Anrufer kostenfrei. Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen ist der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 anzurufen. Zahnärztlicher Notdienst Samstag, Uhr bis Montag, Uhr An gesetzl. Feiertagen von Uhr bis Uhr des darauf folgenden Werktages Sprechzeiten: samstags von Uhr bis Uhr sonn- und feiertags von Uhr bis Uhr ansonsten Rufbereitschaft / Dr. R. Auer, Bahnhofstraße 8, Thaleischweiler-Fröschen Tel.-Nr. ( ) Tierärztlicher Notdienst / Kleintiere (Hunde-Katzen-Heimtiere): TÄ. Dr. A. Witte-Gareis, Am Hochufer 1, Hagenbach Tel.-Nr. ( ) Großtiere: Bitte unter der Nummer Ihres Tierarztes erfragen!! Apothekennotdienst Der Ansagedienst ist über die landeseinheitliche Rufnummer wie folgt zu erreichen: Deutsches Festnetz: plus Postleitzahl d. Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: plus Postleitzahl d. Standortes (max. 0,42 EUR/Min.) Auf der Webseite der Landesapothekenkammer ( steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Verfügung. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. An den Apotheken sind zusätzlich immer die Tel.Nr. oder die Postleitzahl oder die nächste diensthabende Apotheke bekannt gemacht. Bereitschaftsdienste Kanalwerk Bereitschaftsdienst für die Abwasserbeseitigungseinrichtung Das Kanalwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Klärwärterpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Handy-Nr zu erreichen. Der Bereitschaftdienst ist nicht zuständig für Entleerungen von Abwassergruben! Entleerung der Abwassergruben Telefonische Anmeldung unter der Tel.-Nr. ( ) Wasserwerk Bereitschaftsdienst des Verbandsgemeindewasserwerkes Das Wasserwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Wasserwerkpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen.

3 »Wasgau-Anzeiger«13. Oktober Elektrizitätswerk Bereitschaftsdienst für die Stromversorgung der Stadt Dahn, Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard Während der normalen Arbeitszeit ist das Elektrizitätswerk unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Personals des Elektrizitätswerkes der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland ist für die Stadt Dahn sowie die Gemeinden Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Für die übrigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland ist der Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zuständig. (Pfalz) werden aufgrund der Verkehrssicherungspflicht der Kommunen im Monat Oktober auf ihre Standfestigkeit überprüft. Die Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, bei der Überprüfung anwesend zu sein und sich über festgestellte Mängel zu informieren. Außerdem wird dem Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten einer Grabstätte von der Verwaltung schriftlich mitgeteilt, welche Sicherungsmaßnahmen zu treffen sind, wenn von einem Grabmal oder einer baulichen Anlage eine Gefährdung für Benutzer und Friedhofsbesucher ausgeht. Es wird vorsorglich nochmals darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten für mangelnde Standsicherheit eines Grabmals verantwortlich sind und bei Schäden durch umstürzende Grabmale haftbar gemacht werden können. Bereitschaftsdienst der Pfalzgas GmbH Frankenthal Zuständig für die Gasversorgung in der Stadt Dahn und den Gemeinden Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard: Störungsannahme rund um die Uhr unter Tel. (0800) Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Ludwigshafen Die Stromversorgung der Gemeinde Erlenbach, Niederschlettenbach, Bobenthal, Nothweiler, Rumbach, Fischbach, Ludwigswinkel, Schönauund Hirschthal ist durch den Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG, Netzteam Hinterweidenthal, Tel. ( ) stets sichergestellt. Bei Störungen im Stromnetz: Tel. (0800) Aus der Verbandsgemeinde Dienstjubiläum bei der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland Am 30. September 2016 konnten bei der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland zwei Beschäftigte ihre Dienstjubiläen feiern. Gerhard Rickoll kam im Jahre 1991 zur Verbandsgemeinde Dahner Felsenland und wurde damals im handwerklichen Bereich bei den Verbandsgemeindewerken eingesetzt. Er kann auf eine 25-jährige Dienstzeit, die er ausschließlich im Bereich des Wasserwerkes verbracht hat, zurückblicken. Rita Wieseotte-Dauenhauer wurde im Jahre 1976 bei der Verbandsgemeinde im Bereich der Bauverwaltung eingestellt. In diesem Bereich ist sie bis zum heutigen Tag tätig und kann auf eine 40-jährige Dienstzeit zurückblicken. Bürgermeister Wolfgang Bambey bedankte sich bei Beiden für die jahrelange treue Pflichterfüllung und überreichte Herrn Rickoll die 25- jährige Dienstjubiläums-Dankurkunde, Frau Wieseotte-Dauenhauer erhielt die von der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz ausgestellte Dankurkunde für ihre 40-jährige Dienstzeit. Aus der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates Das Feuerwehrfahrzeug der Feuerwehreinheit Rumbach ist über 27 Jahre alt und befindet sich in einem sehr desolaten Zustand. Der Verbandsgemeinderat hat deshalb den Beschluss gefasst, für die Feuerwehreinheit Rumbach ein neues Fahrzeug zu beschaffen. Die Kosten werden sich auf rund ,00 EUR belaufen, wobei mit einem Zuschuss von ,00 EUR gerechnet wird. Die Verwaltung wird in den nächsten Wochen die beschränkte Ausschreibung durchführen. Nachdem bereits vor 4 Jahren der Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Wehranlagen entlang der Wieslauter gefasst wurde, hat der Verbandsgemeinderat jetzt den Auftrag für die Sanierung des Wehres beim Sandbühlerhof vergeben. Den Auftrag erhielt die Firma Böwingloh & Helfbernd aus Verl mit einer Gesamtsumme von rund ,00 EUR. Mit den Maßnahmen soll bereits im Spätjahr noch begonnen werden. Zum Ende der Sitzung informierte der Bürgermeister über den Sachstand der Fusionsverhandlungen zwischen den Verbandsgemeinden Dahner Felsenland und Hauenstein. Er berichtete über das seitherige Verfahren und beantwortete die Fragen der Ratsmitglieder. Anschließend beschloss der Verbandsgemeinderat, dass die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland grundsätzlich bereit ist, Fusionsverhandlungen mit der Verbandsgemeinde Hauenstein aufzunehmen, wenn denn die Verbandsgemeinde Hauenstein ebenfalls ernsthafte Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Vollzug der Friedhofsordnungen und der Unfallverhütungsvorschriften Kontrolle der Grabsteine Die Grabmale auf den Friedhöfen der Ortsgemeinden Bruchweiler- Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler, Fischbach bei Dahn, Ludwigswinkel, Niederschlettenbach, Nothweiler, Schindhard und Schönau Unser Bild zeigt von links Bürgermeister Wolfgang Bambey, Frau Wieseotte-Dauenhauer, Herr Gerhard Rickoll und den Personalratsvorsitzenden Wolfgang Kozerke Wiederherstellung von Sicherheitsabständen an unseren Freileitungen In den nächsten Wochen beginnen die Pfalzwerke wieder mit den Ausholzungsarbeiten, die notwendig sind, um die erforderlichen Sicherheitsabstände zwischen Bäumen und Freileitung wieder herzustellen. Diese Arbeiten werden in der Zeit vom bis durchgeführt. Wir bitten unsere Mitarbeiter bzw. den Mitarbeitern der von uns beauftragten Firmen Zutritt zu gewähren. Auf die gesetzliche Verpflichtung 12 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), bzw. gemäß der eingetragenen Dienstbarkeiten wird verwiesen. Pfalzwerke Netz AG

4 4»Wasgau-Anzeiger«13. Oktober 2016 Aufruf zur Haussammlung 2016 für blinde und sehbehinderte Menschen in Rheinland-Pfalz Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, in der Zeit vom 8. bis 17. Oktober führt der Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. seine diesjährige Haussammlung durch. Der Verband ist ein Zusammenschluss von blinden und sehbehinderten Menschen, die durch Betreuungs- und Beratungsangebote auf vielfältige Weise Unterstützung für andere Betroffene leisten. Menschen mit einem Handicap die größtmögliche Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Sehr gerne habe ich daher die Schirmherrschaft über diese so wichtige Aktion übernommen. Seine dringend notwendigen Aufgaben kann der Landesblinden- und Sehbehindertenverband nicht alleine aus Eigengeldern und aus Landesmitteln finanzieren. Er ist auf die Hilfe der Solidargemeinschaft aller Bürger und Bürgerinnen angewiesen. Wir sollten die vielfältigen und wichtigen Aufgaben zum Wohle blinder und sehbehinderter Menschen in unserem Land großherzig unterstützen. Aus diesem Grund bitte ich Sie: Helfen Sie dem Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. durch eine großzügige Spende. Machen Sie sich bewusst: Jeder und jede von uns kann schon heute oder morgen durch eine Krankheit oder durch einen Unfall auf die Hilfe des Verbandes angewiesen sein. Die Sammlungsunterlagen liegen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland bereit und können von interessierten Sammlern (Privatpersonen, Schulen, Vereinen, Freiw. Feuerwehren, DRK, Caritas etc.) abgeholt werden. Die Sammler bzw. Sammlergruppen können 5% des gesammelten Betrages einbehalten. Allen, die sich im Verband engagieren, gilt mein herzlicher Dank ebenso wie allen Bürgern und Bürgerinnen, die durch ihre Spenden einen wertvollen Beitrag zur lnklusion in unserem Land leisten. Malu Dreyer Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Aus den Ortsgemeinden 5. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ( 2b UStG); Ausübung des Wahlrechtes nach 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) 6. Terminfestlegung für Seniorentag und Adventskonzert 7. Unterrichtung des Gemeinderates 8. Bauanträge und Bauvoranfragen B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 9. Personalangelegenheit 10. Informationen und Anfragen Bobenthal, den gez. Markus Keller Ortsbürgermeister Einladung zu den Jagdgenossenschaftsversammlungen Es wird nochmals mitgeteilt, dass am Montag, den 17. Oktober 2016, Uhr im Sitzungssaal des Dorfgemeinschaftshauses, Hauptstraße 12, die Sitzungen der Jagdgenossenschaft Bobenthal, der Angliederungsgenossenschaft an die staatliche Eigenjagd Bobenthal sowie der Angliederungsgenossenschaft an die Gräflich Nesselrodesche Forstverwaltung Bobenthal stattfindet. Wir verweisen auf die öffentliche Einladung im Wasgau-Anzeiger vom 28. September Um entsprechende Beachtung durch die Jagdgenossen und Jagdgenossinnen wird gebeten. Bobenthal, den 10. Oktober 2016 gez. Markus Keller Jagdvorsteher des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Bobenthal gez. Franz Keller Jagdvorsteher der a) Angliederungsgenossenschaft an die Gräfliche Nesselrodesche Forstverwaltung Bobenthal b) der Angliederungsgenossenschaft an die staatliche Eigenjagd Bruchweiler-Bärenbach Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Michael Zwick, dienstags, Uhr, im Rathaus, Raiffeisenstr. 15 oder nach telefonischer Vereinbarung, Tel Bobenthal Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Markus Keller, nach Vereinbarung, Tel oder freitags in ungeradenwochen, Uhr, im Gemeindehaus, Hauptstr. 12 Gemeinderatssitzung Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Mittwoch, dem 19. Oktober 2016, Uhr, im Sitzungssaal des Bürgerhauses in Bobenthal, Hauptstraße 12, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bobenthal stattfindet. TAGESORDNUNG A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Informationen zur Tempo 30-Zone in der Hauptstraße 3. Sicherheitstechnische Überprüfung der Spielplätze 4. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED; Teilerschließung der Verlängerung Feldstraße Kostenspaltungsbeschluss Gemeinderatssitzung Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Montag, dem 17. Oktober 2016, Uhr, im Sitzungssaal des Gemeindehauses Bruchweiler-Bärenbach, Raiffeisenstrasse 15, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach stattfindet. Die Sitzung ist öffentlich. T A G E S O R D N U N G 1. Einwohnerfragestunde 2. Unterhaltung von Straßen; Beschlussfassung über die Neugestaltung der Begleitbegrünung in der Hauptstraße 3. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ( 2b UStG); Ausübung des Wahlrechtes nach 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) 4. Bauanträge und Bauvoranfragen 5. Annahme von Spenden gemäß 94 Gemeindeordnung 6. Informationen des Ortsbürgermeisters Bruchweiler-Bärenbach, den gez. Michael Zwick Ortsbürgermeister

5 »Wasgau-Anzeiger«13. Oktober Dahn Sprechstunde des Stadtbürgermeisters, Alexander Fuhr, nach Vereinbarung, Tel Aus der letzten Stadtratssitzung Der Stadtrat wählte zunächst für das aus Dahn verzogene Ausschussmitglied Matthias Wilhelm Herrn Franz Martin als Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss sowie Herrn Rudi Kobel als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Verkehr und Stadtentwicklung. Der Stadtrat nahm die Spende des Ingenieurbüros Dilger aus Dahn über 300,00 Euro, der Frank Handels GmbH & Co.KG, Dahn-Reichenbach, ebenfalls über 300,00 Euro, der Pfalzgas GmbH, Frankenthal, über 250,00 Euro sowie der Raiffeisen- und Volksbank Dahn eg über 400,00 Euro, jeweils für das Stadtfest in Dahn, an. Im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Innerstädtische Entlastungsstraße nördlicher Teil wurde Beschluss gefasst über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der entsprechende Satzungsbeschluss gefasst. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan wird noch gesondert veröffentlicht. Der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Felsenlandklinik als Bebauungsplan der Innenentwicklung wurde zugestimmt. Die Kosten für die Neuaufstellung sind vom Betreiber der Felsenlandklinik zu tragen. Im Rahmen der Konsolidierung des städtischen Haushaltes für die Jahre 2016 und 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst: a) Eine Zweitwohnungssteuer wird ab eingeführt. b) Der Kurbeitrag wird zum um 0,50 EUR angehoben. c) Alle unbebauten Grundstücke außerhalb des Stadtwaldes, die im städtischen Eigentum sind und nicht mehr für städtische Zwecke benötigt werden, sollen verkauft werden. d) Das Defizit der Dahner Sommerspiele soll durch Erhöhung der Eintrittspreise um 10 bis 15 % sowie durch kostengünstigere Veranstaltungen gesenkt werden. e) Es werden nur noch zwei Weihnachtsbäume (Am Denkmal und in der Stadtmitte) aufgestellt. f) Die Gebühren für den Zeltplatz Pfaffendölle werden bei Benutzung des Zeltplatzes einschl. Grillhütte angemessen erhöht. g) Die öffentlichen Toilettenanlagen im Gerstel und Kurpark werden künftig bereits ab November bis einschl. März eines jeden Jahres geschlossen mit Ausnahme an den beiden Veranstaltungen Nacht der tausend Lichter und Martinimarkt. h) Die Gebühren für die Nutzung des Haus des Gastes/Stadthalle werden ebenfalls angepasst; darüber hinaus hat der Verkehrsverein für die Nutzung des Haus des Gastes eine monatliche Nebenkosten pauschale in Höhe von 100,00 EUR zu entrichten. i) Der Festplatz im Gewerbepark Neudahn 1 soll Privaten, Vereinen und Gewerbetreibenden gleichermaßen zur Verpachtung bzw. zum Verkauf angeboten werden. Bei einem Verkauf an einen Gewerbetrieb ist jedoch darauf zu achten, dass dieser tatsächlich auch neue Arbeitsplätze schafft. Folgende Konsolidierungsvorschläge wurden abgelehnt: a) Auf die Erhöhung der Grundsteuer B um 15 Punkte von 360 auf 380 v.h., was der Stadt Dahn eine jährliche Mehreinnahme von ,00 EUR gebracht hätte und die Grundstückseigentümer mit max. 17,00 EUR jährlich zusätzlich belastet hätte, wird verzichtet. b) Das Haus der Vereine und das Alte Rathaus werden nicht zum Verkauf angeboten. c) Die Standgebühren beim Stadtfest werden nicht durch den Stadtrat festgesetzt; hier wird dem jeweiligen Marktmeister freie Hand gelassen. d) Von der Erhöhung der Grundsteuer A sowie der Erhöhung der Gewerbesteuer wird ebenfalls Abstand genommen. Im weiteren Verlauf der Sitzung hat der Stadtrat einer Zweitwohnungssteuersatzung zugestimmt. Diese wird separat veröffentlicht. Eine neue Benutzungsordnung für den Jugendzeltplatz mit Grillhütte in der Pfaffendölle mit entsprechender Anpassung der Gebühren wurde ebenfalls verabschiedet. Diese Benutzungsordnung wird gesondert veröffentlicht. Die Änderung der Haus- und Benutzungsordnung wurde ebenfalls vorgenommen, auch dort wurden die Benutzungsgebühren entsprechend angepasst. Auch diese Haus-und Benutzungsordnung wird gesondert veröffentlicht. Der Stadtrat stimmte darüber hinaus der Überlassung von zwei Parkplätzen auf dem städtischen Parkplatz in der Pirmasenser Straße ( Schillparkplatz ) für die Einrichtung einer Kleiderkammer der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland im Anwesen Pirmasenser Straße Nr. 20 zu. Der Stadtrat hat die geprüften Jahresabschlüsse der Jahre 2010, 2011 und 2012 festgestellt sowie die entsprechenden Entlastungsbeschlüsse gefasst. Auch diese Entlastungsbeschlüsse werden noch gesondert veröffentlicht. Im Rahmen der Sanierung der Aussegnungshalle in Dahn wurde der Auftrag für die Elektroarbeiten einschl. der Infrarotheizung an die Firma Eisel aus Erfweiler vergeben, mit dem Austausch der Fenster und des Türeingangelementes die Firma Roland Johann Burkhart aus Dahn beauftragt. SATZUNG der Stadt Dahn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung- ZWSTS) vom Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz und der 1, 2, 3 und 5 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz, hat der Stadtrat der Stadt Dahn am 12. September 2016 die nachfolgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Allgemeines Die Stadt Dahn erhebt eine Zweitwohnungssteuer. 2 Steuerpflicht und Steuergegenstand ( 1 ) Steuerpflichtig ist, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung innehat. ( 2 ) Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs innehat, insbesondere zu Erholungs-, Berufs- und Ausbildungszwecken. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft als Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber sie nur kurzzeitig für einen nicht völlig unerheblichen Zeitraum des Jahres nutzt, ansonsten aber anderweitigen Zwecken zuführt (beispielsweise vermietet). ( 3 ) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweit wohnung, so sind sie Gesamtschuldner. 3 Steuermaßstab ( 1 ) Die Steuer wird nach Wohnfläche berechnet. ( 2 ) Die Vorschriften der 2, 3, 4 der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung) sind entsprechend anzuwenden. 4 Steuersatz ( 1 ) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für die Wohnung 3,50 EUR pro m². ( 2 ) Ist zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld die Verfügbarkeit der Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgrund eines Vertrages zwecks Weitervermietung zeitlich begrenzt, beträgt die Steuerschuld bei einer Eigennutzungsmöglichkeit im Veranlagungszeitraum von a) bis zu 2 Wochen 25 v. H. b) bis zu 1 Monat 50 v. H. c) bis zu 2 Monaten 75 v. H. ( 3 ) In den Fällen des 5 Abs. 1 Satz 2 ermäßigt sich die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag. 5 Entstehung und Ende der Steuerpflicht ( 1 ) Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1. Januar. Tritt

6 6»Wasgau-Anzeiger«13. Oktober 2016 die Zweitwohnungseigenschaft erst nach dem 1. Januar ein, so entsteht die Steuerpflicht erst mit dem 1. des Folgemonats. ( 2 ) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Zweitwohnungseigenschaft entfällt. 6 Festsetzung und Fälligkeit der Steuer ( 1 ) Die Steuer wird von der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner- Felsenland für die Stadt Dahn für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres entsteht - für den Rest des Kalenderjahres durch Bescheid festgesetzt. In dem Bescheid kann bestimmt werden, dass er auch für künftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Bemessungsgrundlagen und der Steuerbetrag nicht ändern. ( 2 ) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 1. Juni eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten. ( 3 ) Endet die Steuerpflicht, so ist die zuviel gezahlte Steuer auf Antrag zu erstatten. 7 Anzeigepflicht ( 1 ) Wer Inhaber einer Zweitwohnung ist bzw. wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland (Steuerstelle) innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. ( 2 ) Die Inhaber einer Zweitwohnung sind verpflichtet, der Verbandsgemeindeverwaltung für die Höhe der Steuer maßgeblicheveränderung unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen. 8 Mitteilungspflicht ( 1 ) Die in 2 genannten Personen sind zur wahrheitsgemäßen Angabe der Wohnfläche der der Zweitwohnungssteuer unterliegenden Wohnung nach Aufforderung durch die Verbandsgemeindeverwaltung verpflichtet. ( 2 ) Der Steuerpflichtige hat nach Aufforderung innerhalb eines Monats eine Steuererklärung gemäß des Formblattes der Verbandsgemeindeverwaltung abzugeben. ( 3 ) Die Steuererklärung ist eigenhändig zu unterschreiben. ( 4 ) Die Angaben sind auf Verlangen der Verbandsgemeindeverwaltung durch geeignete Unterlagen, insbesondere durch Mietverträge und Mietänderungsverträge nachzuweisen. 9 Anwendung von Bundes- und Landesrecht Für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer gelten im Übrigen die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz, die dort genannten weiteren landesrechtlichen Bestimmungen sowie die in 3 des Kommunalabgabengesetzes aufgeführten Vorschriften der Abgabenordnung mit den aufgrund der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnungen und die entsprechenden Landesgesetze in der jeweils geltenden Fassung. 10 Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen die 7 und 8 sind Ordnungswidrigkeiten nach 16 Kommunalabgabengesetz (KAG) und können mit einer Geldbuße bis zu ,- EUR geahndet werden. Im Übrigen gelten die in 16 Abs. 4 KAG genannten Vorschriften für das Bußgeldverfahren. 11 Inkrafttreten Die Satzung tritt am in Kraft. Dahn, den gez. Fuhr Stadtbürgermeister Hinweis zur Satzung der Stadt Dahn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung - ZWSTS) vom Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Verbandsgemeindeverwaltung gez. Bambey Bürgermeister Benutzungsordnung für den Jugendzeltplatz mit Grillhütte in der Pfaffendölle in Dahn Auf dem Jugendzeltplatz werden nur Jugendgruppen zugelassen, die unter verantwortlicher Leitung stehen. Der Zeltplatz dient ausschließlich der Jugendpflege. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Stadt Dahn. Die Grillhütte kann von natürlichen Personen, Personengruppen und Vereinen unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen angemietet werden. 1. Eigentümerin ist die Stadt Dahn, vertreten durch den Stadtbürgermeister. 2. Die Nutzung bedarf in jedem Falle der vorherigen Genehmigung. Anträge auf Genehmigung sind rechtzeitig vor dem vorgesehenen Termin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29 in Dahn zu stellen. Die Anträge auf Benutzung des Jugendzeltplatzes oder der Grillhütte müssen alle erforderlichen Angaben erhalten. Hierzu gehören insbesondere - die Bezeichnung und Anschrift der Benutzergruppe - der Benutzungszeitraum - Angaben über die Art der Veranstaltung - die Zahl der Teilnehmer (nur bei Zeltplatzbenutzung) - Unterschrift der verantwortlichen Person Mit der Antragstellung zur Nutzung des Zeltplatzes oder der Grillhütte erhält der verantwortliche Leiter eine Ausfertigung der Benutzungsordnung, für deren Einhaltung er verantwortlich ist. Polterabende dürfen auf dem Zeltplatzgelände nicht durchgeführt werden. 3. Der Zeltplatz umfasst das Zeltplatzgebäude mit sanitären Anlagen, das Zeltplatzgelände sowie die Grillhütte. Der benachbarte Sportplatz darf nicht mitbenutzt werden. Während der Nachtzeit von Uhr bis Uhr ist absolute Ruhe zu halten. Die Benutzer des Jugendzeltplatzes und der Grillhütte müssen dafür Sorge tragen, dass sich die Gruppen so verhalten, dass die Anwohner in ihrer Nachtruhe nicht gestört werden. Bei einem Verstoß gegen die o.g. Vorschriften erfolgt eine Abmahnung durch den Stadtbürgermeister oder durch eine von ihm beauftragte Person. Im Wiederholungsfalle ist der Platz dann unverzüglich zu räumen. Benutzergruppen, die gegen die Vorschrif ten verstoßen, erhalten in Zukunft keine Erlaubnis mehr, den Jugendzeltplatz zu nutzen. 4. Der Jugendzeltplatz, bzw. die Grillhütte wird jeweils nur an eine Gruppe vergeben. Eine Doppelbelegung erfolgt nicht. 5. Jeder Benutzer hat sich bei Beginn der Benutzung davon zu überzeugen, dass sich der Jugendzeltplatz und Grillhütte, sowie die Gebäu deanlagen in einwandfreiem sauberen Zustand befinden. Unregelmäßigkeiten sind sofort aufzunehmen und durch den Platzwart gegenzeichnen zu lassen. Kein Benutzer kann sich später

7 »Wasgau-Anzeiger«13. Oktober darauf berufen, dass festgestellte Mängel schon vorhanden waren. 6. Die Verantwortlichkeit für die Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung geltender Vorschriften (z.b. für Ausschank, Jugendschutz, Lärmbelästigung, Anmeldung von genehmigungspflichtigen Veranstaltungen u. a.) obliegt dem Benutzer mit sämtlichen Rechten und Pflichten. 7. Die Gruppenleitung bzw. die verantwortliche Person hat dafür Sorge zu tragen, dass während des Aufenthaltes die Anlage pfleglich behandelt und in einem sauberen Zustand gehalten wird. Nach Abschluss der Benutzung ist der Jugendzeltplatz und die Grillhütte in einem einwandfreien sauberen besenreinen Zustand zu hinterlassen. Die sanitären Anlagen sind nass und gründlich zu reinigen. DieReinigung bzw. Instandsetzung beschädigter Anlagen hat unverzüglich nach Benutzung zu erfolgen. Bei Säumnis werden alle erforderlichen Arbeiten durch die Stadt Dahn ausgeführt. Alle dadurch entstehenden Kosten hat der säumige Benutzer zu tragen. 8. Alle während der Benutzung entstandenen Schäden, auch solche die selbst behoben werden, sind dem Platzwart sofort zu melden. Die Kosten der Reparatur trägt gegenüber der Stadt Dahn allein der Benutzer. Die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen gegenüber Dritten obliegt ausschließlich dem Benutzer. 9. Die Stadt Dahn übernimmt keine Haftung für: a) die Verkehrssicherheit während der Benutzung b) zur Benutzung eingebrachte Geräte, Verbrauchsmittel, persönliche Gegenstände usw. 10. Für die Benutzung des Zeltplatzes mit Gebäudeanlage und der Grillhütte erhebt die Stadt Dahn ein Entgelt. Dies beträgt: a) für die Benutzung der Grillhütte (ohne Zeltplatz) - 50,00 EUR pro Tag b) für die Benutzung des Zeltplatzes einschließlich Grillhütte - 25,00 EUR Grundgebühr - 20,00 EUR Grillhütte am ersten Tag - 05,00 EUR Grillhütte für jeden weiteren Tag - 03,00 EUR pro Person und Übernachtung c) Verbrauchsgebühren wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser werden nach tatsächlichem Verbrauch berechnet. Für die Zeltplatzbenutzung ist eine Anzahlung erforderlich. Sie wird mit der Buchungsbestätigung angefordert und wird anschließend mit den Benutzungsgebühren verrechnet. Bei Rücktritt nach verbindlicher Anmeldung sind von der Jugendgruppe die Teilnehmergebühren voll zu zahlen. Darauf werden gegebenenfalls erhobene Teilnehmergebühren für die Ersatzbelegung durch andere Benutzer angerechnet. Die Benutzungsentgelte werden durch die Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland angefordert und sind sofort zur Zahlung fällig. Sie dienen ausschließlich zur Deckung der Kosten für den laufenden Unterhalt der Anlage. 11. Jeder Benutzer hat für die Müllbeseitigung selbst zu sorgen. Sollte ein Benutzer den angefallenen Müll nicht beseitigen, werden ihm von der Stadt Dahn die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt. Ein Vergraben des Mülls ist verboten. Amtliche Restmüllsäcke können beim Platzwart angefordert werden. Die Gebühren pro Restmüllsackwerden nach der aktuellen Gebührenordnung der Kreisverwaltung Südwestpfalz berechnet. 12. Der Gruppenleitung steht während der Dauer des Aufenthaltes das Hausrecht unter der Einschränkung des Begehungs- und Besichtigungsrechts des Platzwartes bzw. des Stadtbürgermeisters zu. Weiterhin hat die Gruppenleitung dafür Sorge zu tragen, dass während des Aufenthalts die Anlage pfleglich behandelt und in einem sauberen Zustand gehalten wird. Toiletten und Duschen sind täglich zu reinigen. Die Endreinigung ist von der Gruppe selbst durchzuführen und Beanstandungen bei der Endabnahme sind auszuräumen. Soweit keine oder keine ausreichende Endreinigung erfolgt ist, wird auf Kosten des Benutzers die Endreinigung durch die Stadt Dahn veranlasst. Die Kosten hat der Benutzer zu tragen. 13. Bei groben Verstößen gegen die Benutzungsordnung ist die Stadt Dahn berechtigt, den sofortigen Platzverweis auszusprechen. Der Platzverweis kann auch gegen über einzelnen Gruppenmitgliedern ausgesprochen werden. Erfolgt ein Platzverweis, trägt die Gruppe für die beabsichtigte Verweildauer sowie die in Anspruch genommenen gebührenpflichtigen Leistungen, die Kostenpflicht. 14. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Benutzung des Jugendzeltplatzes, bzw. der Grillhütte. 15. Die Stadt Dahn behält sich eine Angleichung der Benutzungsentgelte an die allgemeine Kostenentwicklung vor. 16. Die Benutzungsordnung für den Jugendzeltplatz mit Grillhütte in der Pfaffendölle tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 10. Februar 2012 außer Kraft. Dahn, den 12. September 2016 gez. Alexander Fuhr Stadtbürgermeister Rumbach Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Ralf Weber, freitags, Uhr, im Gemeindehaus, Kirchdöll 1, Tel Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Es wird nochmals mitgeteilt, dass am Freitag, dem 21. Oktober 2016, Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Rumbach, Kirchdöll 1 eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Rumbach stattfindet. Wir verweisen auf die öffentliche Einladung im Wasgau-Anzeiger vom 06. Oktober Um entsprechende Beachtung durch die Jagdgenossen und Jagdgenossinnen wird gebeten. Rumbach, den gez. Ralf Weber Jagdvorsteher Schindhard Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Joachim Burkhart, nach Vereinbarung, Tel Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Es wird nochmals mitgeteilt, dass am Montag, dem 17. Oktober 2016, Uhr in der Gaststätte Zur Krone, Inh.: Erna Breitsch, Hauptstraße 36 in Schindhard eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Schindhard stattfindet. Wir verweisen auf die öffentliche Einladung im Wasgau-Anzeiger vom 29. September Um entsprechende Beachtung durch die Jagdgenossen und Jagdgenossinnen wird gebeten. Schindhard, den 12. Oktober 2016 gez. Joachim Burkhart Jagdvorsteher HINWEIS: Veranstaltungen Eingabeschluss per Internet 1 Woche vorm Erscheinungstermin, 12 Uhr Freitag 14/10 Erste Hilfe Kurs 40.- Euro für den Kurs Treffpunkt: 14:30 Uhr DRK Kreisverband SWP, Gartenstrasse 1a, Stadt Dahn DRK Ortsvereinshaus Erste Hilfekurs für alle Führerscheinerwerber / Übungsleiter sowie Betriebshelfer. Anmeldung dringend erforderlich. unter Tel oder de

8 8 Freitag 14/10 Herbstfest Treffpunkt: 15:00 Uhr Kindergarten Förderverein Ludwigswinkel e. V.,, Ludwigswinkel Der Förderverein der Kindertagesstätte Ludwigswinkel lädt recht herzlich gemeinsam mit der KiTa zu einem kleinen Herbstfest ein. Es erwartet sie Kaffee und Kuchen. Samstag 15/10 Schlachtfest Treffpunkt: 11:00 Uhr Sportvereinigung Ludwigswinkel, Waldstrasse 13, Ludwigswinkel Sportheim Ludwigswinkel Schlachtbuffet mit allem was das Herz begehrt Samstag 15/10 Schlachtfest Treffpunkt: 11:30 Uhr Musikverein DahnWieslautermusikanten"", Pestalozzistr. 14, Dahn u. Bratwurst, Dosenwurst alles auch zum mitnehmen Auf Ihren Besuch freuen sich die Wieslautermusikanten Samstag 15/10 Schlachtfest Treffpunkt: 12:00 Uhr TuS Rumbach 1959 e.v, Im Langenthal 112, Ortsgemeinde Rumbach Sportheim TuS Rumbach Samstag 15/10 Oktoberfest Treffpunkt: 18:00 Uhr Kaninchenzuchtverein P13, Schuhfelsstraße 8, Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach Hasenheim Bruchweiler Oktoberfest Mit Unterhaltungsmusik und Musikeinlage des Hädebehl Duo's sowie die Tanzgruppe Wasgau Linedancer Entritt frei Für's leibliche Wohl ist bestens gesorgt.es gibt Haxe,Fleischkäse und Weißwurst Samstag 15/10 Schweinepfefferessen mit Musik Treffpunkt: 18:30 Uhr Musikverein DahnWieslautermusikanten"", Pestalozzistr. 14, Dahn Haus der Vereine/Altes E-Werk Schweinepfeffer mit Knödel und Salat, Leberknödel, Bratwurst Musikalische Umrahmung mit den Turnerlerchen aus Hinterweidenthal Samstag 15/10 Kozert mit Udo Redlich & Talking Earth Trust Treffpunkt: 19:30 Uhr Reinighof,, Bruchweiler-Bärenbach FreiRaum am Reinighof Eine Sinfo-Band mit Musikern/Innen aus aller Welt, die im Saarland leben oder einen Bezug zu ihm haben und aus den unterschiedlichsten Musiktraditionen kommen. Ihre Musik bewegt sich zwischen Folklore, Populärmusik und westlicher Klassik (sinfonischer Ethno-Jazz-Pop). Sonntag 16/10 Geführte Tageswanderung Treffpunkt: 9:00 Uhr Pfälzerwald-Verein Busenberg,, Busenberg Sonntag 16/10 Tageswanderung 10 km Treffpunkt: 10:00 Uhr PWV Erfweiler,, Ortsgemeinde Erfweiler Treffpunkt Belmontplatz PKW Hinterweidenthal - Zieglertal - Wieslauter Hof - Einkehr PWV Hütte Merzalben zurück nach Hinterweidenthal»Wasgau-Anzeiger«13. Oktober 2016 Sonntag 16/10 PWV Wanderung Treffpunkt: 13:00 Uhr Pfälzerwald-Verein e. V. Ortsgruppe Ludwigswinkel, Landgrafenstrasse 44, Ludwigswinkel Geführte Herbstwanderung. Wanderleistung: 10 km. Abschluss am Grillplatz Sonntag 16/10 Klassisches Konzert / Treffpunkt: 19:00 Uhr Stadt Dahn, Geschwister-Scholl-Straße 4, Dahn Das Orchester des Pfalztheaters Kaiserslautern mit Ihrem Dirigenten Uwe Sander wird mit Werken von Johannes Brahms ( ) und Robert Schumann ( ) aufwarten. Montag 17/10 Bibelabend nach der Methode Bibel-Teilen 0 Treffpunkt: 19:30 Uhr Kolpingsfamilie Dahn e.v., Schulstraße 19, Dahn Pater-Ingbert-Naab-Haus Mit Präses - Pfr. i. R. Erich Schmitt. Thema: Evangelium des nächsten Sonntages Mittwoch 19/10 Walk and Talk Treffpunkt: 9:30 Uhr Gruppe ökumenischer Frauen,, Fischbach Fischbach Eine Gruppe ökumenischer Frauen lädt ein: Wir gehen miteinander spazieren, mit oder ohne Stöcke, kommen ins Gespräch, ein Impuls begleitet uns - eine Atempause im Alltag! Herzliche Einladung an alle Frauen und Männer! Nähere Infos bei Ursula Anstett, Mittwoch 19/10 Geführte Senioren- und Gästewanderung Treffpunkt: 10:30 Uhr Pfälzerwald-Verein Busenberg,, Busenberg Col de Litschhof Kastanien lesen und essen mit neuem Wein, Col de Litschhof Elsaß Mittwoch 19/10 Geführte Wanderung Treffpunkt: 13:00 Uhr Stadt Dahn in Zusammenarbeit mit dem PWV Dahn, Weißenburgerstraße, Stadt Dahn Bushaltestelle Dahn Mitte Bärensteig, Teilstrecke: Busfahrt nach Bruchweiler Bärenbach Parkplatz Waldfriedhof Schuhfelsen Jüngstberg Kanzel - Bundenthaler Jagdhütte Drachenfelshütte (Einkehr) Busen-berg Busrückfahrt 11 km Mittwoch 19/10 Ins Weinland Treffpunkt: 13:30 Uhr, Weißenburger Str. 1, Niederschlettenbach Niederschlettenbach Die Mittwochswanderung führt zum Weinlehrpfad nach Schweigen. Mittwoch 19/10 Mitgliederversammlung Treffpunkt: 20:00 Uhr Heggeverein Fischbach 2008 e.v., Bitscher Straße 7a, Fischbach Landhaus Tausendschön Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Jahresrückblick 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfung 5. Entlastung der Vorstandes 6. sonstiges Einladung erfolgt satzungsgemäß auf diesem Wege. Der Vorstand

9 »Wasgau-Anzeiger«13. Oktober Donnerstag 20/10 Vom Sinn der Träume Treffpunkt: 19:30 Uhr Gesprächskreis der Kirchengemeinde Schönau-Rumbach, Kirchdöll 2, Ortsgemeinde Rumbach Saal der Vereine Frau Claudia Sinn, ausgebildet in Traumarbeit nach Ortrud Grön, spricht darüber warum wir träumen. Samstag 22/10 Kastanienfest Treffpunkt: 19:30 Uhr Gesangverein Eintracht Busenberg, Herrenfeldstr., Busenberg Zum Liederabend Kastanienfest lädt der GV Eintracht herzlich ein. Für abwechslungsreiche Unterhaltung sorgen Chöre aus der Region. Öffnungszeiten im Biosphärenhaus Mai, Juni, Juli, August, September Mo-So, Feiertage Uhr April, Oktober Mo-So, Feiertage Uhr Tolle Sommerveranstaltung unter Kirchen KATHOLISCHE GOTTESDIENSTE: Sa So Dahn Uhr, Uhr Erfweiler Uhr Hinterweidenthal Uhr Busenberg Uhr Schindhard Uhr Bruchweiler Uhr Bundenthal Uhr Niederschlettenbach Uhr Bobenthal entfällt Erlenbach entfällt Fischbach Uhr Ludwigswinkel kein GD Schönau Uhr PROTESTANTISCHE GOTTESDIENSTE: Dahn Sonntag, Volksmusik-GD (Prün) Uhr Hinterweidenthal Samstag, Volksmusik-GD (Prün) Uhr Schönau Sonntag, GD Uhr Nothweiler Sonntag, GD Uhr Es besteht ein Fahrdienst für die Rumbacher Bürger: Treffpunkt Bäckerei 9.45 Uhr CHRISTLICHE GEMEINDE DAHN Dahn sonntags Uhr, Pirmasenser Str. 9 Evangelische Stadtmission Hausbibelkreis Busenberg 14-täg./montags, Uhr Fam. Peter, Südstr. 5 Den amtlichen Teil des Wasgau-Anzeigers können Sie auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland einsehen: Atelier ART-Burkhart Lauterstraße 8, Bruchweiler-Bärenbach, Tel. (0176) Bilder - Holzobjekte - Akustikelemente in ständiger Ausstellung nach Vereinbarung Kreisgalerie Dahn Kunstausstellungen Schulstraße 14, Dahn, Tel. ( ) Kunstgalerie des Landkreises Südwestpfalz Dauerausstellungen: Stiftung Ludwig Schindler, Stiftung Knöringer und Stiftung Petzinger Wechselausstellung: Was passiert, wenn... - Ausstellung von Edda Henßler während der Wechselausstellung: täglich von bis Uhr, zwischen den Wechselausstellungen ist die Kreisgalerie geschlossen. Eintritt frei! Kunstverein Dahn im Alten Rathaus Marktstraße 7, Dahn, Kunstvereinigung Wasgau e. V., Kontakt Telefon: ( ) , Licht 4 - Malerei, Fotografie und Objektkunst von verschiedenen Künstlern, Ausstellung bis Mittwoch, Donnerstag, Sonntag von bis Uhr, Eintritt frei! Atelier-Galerie, Manfred Lehrmann Burgenring 7, Dahn, Tel. ( ) Aquarelle und Ölgemälde in ständiger Ausstellung nach Vereinbarung Atelier-Galerie, Lilo Kreft-Hirschinger Frühlingstr. 1, Dahn, Tel. ( ) lud.kreft-hirschinger@online.de Aquarell - Acryl - Zeichnung - Farbradierung - Ständige Ausstellung Donnerstag Uhr u. n. Vereinbarung MAGU Kunsthaus Hasenbergstraße 3, Dahn, Tel. ( ) In ständiger Ausstellung: Farb - Raum - Malerei von Frank G. Claudius und Schamanische Kunst von Friederike Claudius Donnerstag, Freitag bis Uhr und nach Vereinbarung GALERIE Die Werkstatt Friedhofstr. 7, Erfweiler, Tel. ( ) Katerstimmung - Öl auf Jutegewebe von Matthias Göhr, Ausstellung bis Mittwoch, Donnerstag, Sonn- u. Feiertag von 14 bis 17 Uhr Eintritt frei! HolzArt Atelier Erwin Würth Sandbuckel 2, Fischbach-Petersbächel, Tel. ( ) 12 43, Zu neuem Leben Ständige Ausstellung im Atelier Bilder und Skulpturen aus Strandgut und einheimischen Hölzern Öffnungsz.: Mittwoch Uhr und nach Absprache, Eintritt frei!

10 10 Galerie ipad-malerei, Torsten Hennig, Bitscher Straße 23c, Fischbach, Tel. ( ) Ständige Ausstellung von Bildern, die auf dem ipad gemalt und auf unterschiedlichsten Medien ausgedruckt sind nach Vereinbarung oder Aushang am Haus Eintritt frei! Sauertalgalerie für Fotografie und Grafik, Hauptstr. 66, Fischbach, Tel. ( ) Ansichten aus dem Wasgau: Landschaft, Felsen, Burgen Mittwoch von bis Uhr oder nach Vereinbarung Besucherbergwerk Eisenerzgrube/Infozentrum Nothweiler, Tel.:06394/5354 Bergbau und Hüttenwesen im Wasgau ständige Ausstellung über verwendete Werkzeuge (Gezähe) und erzeugte Eisengussprodukte Mittwoch bis Sonntag und Feiertage von bis Uhr Galerie Drechslerei ohne Grenzen Roman Dörholt, Wengelsbacher Str. 32, Schönau, Tel.: , www. drechslerei-ohne-grenzen.de Ständige Ausstellung von gedrechselten Kunstobjekten nach Vereinbarung Eintritt frei! Dahner Sommerspiele Beratungsstellen TelefonSeelsorge Tel.: (0800) oder (0800) anonym - kompetent - rund um die Uhr homepage: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Südwestpfalz 22er Straße 66, Zweibrücken Tel. ( ) , Fax ( ) Dahner Sommerspiele 2016 Buchen Sie online Ihre Karte von zu Hause unter - Kultur - Dahner Sommerspiele oder oder oder Tourist-Information Dahner Felsenland Tel RHEINPFALZ Ticket-Service Hotline Rettungsdienst: 112 Leistungen: Rettungsdienst, Krankentransporte, Behindertenfahrdienst, ambulanter Pflegedienst, Menüservice, Hausnotruf, Kurzzeitpflege in Mörsbach, Kleiderkammer, Blutspendedienste, Jugendrotkreuz, Ausbildungen in Erster Hilfe Arthrose-Selbsthilfe Hilfe für Rheumakranke bietet die Arthrose-Selbsthilfegruppe in der Kath. Familienbildungsstätte am Sommerwald an. Info und Anmeldung: Inge Hammerschmidt, Tel.: ( ) Termine im Internet unter: Oktober 2016 Wasgau-Sozialstation Zentrale: Dahn, Schulstr. 11, Tel. ( ) , Fax Stunden-Notfallbereitschaftsdienst unter Tel. ( ) Pflegedienstleiterin: Fr. Margit Liesenfeld, Handy-Nr Stellvertr. Pflegedienstleiterin: Fr. Sylvia Thoss, Handy-Nr Leistungen: Grund- u. Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Beratung, Schulung u. Krankenhausüberleitung, tägl. Essen auf Rädern (warm oder gefroren) Pflegestützpunkt Dahn Beratungsstelle für pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige Schulstr. 4, Dahn Ansprechpartner: Hans-Gerd Johann, Tel. ( ) , Fax ( ) Servicezeiten: donnerstags und freitags Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Aidsberatung und Durchfühung HIV-Test Kreisverwaltung Südwestpfalz Frau Ute Mayer, Telefon ( ) nach telefonischer Vereinbarung Krebsberatungsstelle Pirmasens Pirmasens, Kaiserstr. 49, Tel. ( ) Frauenselbsthilfe nach Krebs - Gruppe Dahn auffangen-informieren-begleiten Gruppentreffen: Jeden ersten Donnerstag des Monats im Haus des Gastes, Dahn Monatliches Chemopatientenfrühstück: Termine erfragen Auch Männer sind willkommen! Beratung und Gespräch - persönlich oder am Telefon: Andrea Gnirss fsh.andreagnirss@t-online.de Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Kreisverband Pirmasens Zentrale: Pettenkoferstr , Pirmasens, Tel. ( ) Leistungen: ASB-Hausnotruf - Hilfe per Knopfdruck - Menüservice für Senioren Essen auf Rädern (tägl. heiße Auslieferung) - Rollstuhlfahrdienst - Ausbildungen für Führerscheinbewerber, Vereine + Betriebe Sozialverband VdK Pirmasens Kreisverband Pirmasens Sozialrechtliche Beratung (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung u.a.) Kontakt: Zweibrücker Straße 3-7, Pirmasens Tel. ( ) von Uhr (Mo, Di, Do, Fr) Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung Johanniter-Sozialstation Ambulanter Pflegedienst Zentrale 24h erreichbar unter Tel. ( ) Beratung und Auskunft: Bettina Wegmann und Dominik Tretter Oder Beratung über unseren Pflegestützpunkt: Frau Rohr und Frau Kuntz, Tel. ( ) Leistungen: Häusliche Pflege, medizinische Versorgung, Familienpflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Hausnotruf, mobile Fußpflege, Demenzbegleitung Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst Südwestpfalz Häusliches Unterstützungsangebot für schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen. Was wir für einen schwerkanken Menschen tun können? Ein Netz knüpfen aus Fürsorge, Pflege und Zuwendung, das ist

11 »Wasgau-Anzeiger«13. Oktober alles - nicht mehr. Was wir für einen schwerkranken Menschen tun wollen? - Nicht weniger! Büro Rodalben, Hauptstr. 135, Tel.: 06331/ Büro Zweibrücken, Poststr. 35, Tel.: 06332/ hospiz-suedwestpfalz@web.de Freundeskreis Blaues Kreuz Dahn Selbsthilfegruppe für Suchtkranke und deren Angehörige Gruppenabende donnerstags, Uhr im protestant. Gemeindehaus, Hauensteiner Str. 2 Kontakt: Tel. ( ) 7 41 Internet: DMSG - Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft MS-Selbsthilfegruppe Pirmasens, Landkreis Pirmasens Ansprechpartnerin: Frau Ilona Habermeyer, Tel. ( ) ; ilona_habermeyer@web.de Nachmittagstreffen: Stammtisch: jeden 1. Mittwoch im Monat, Uhr Ce-BeeF-Clubraum, Adlerstr. 21, Pirmasens jeden letzten Donnerstag im Monat, Uhr Kuchem s Brauhaus, Hauptstr. 13, Pirmasens Pfalzklinikum für Psychiatrie & Neurologie AdöR Betreuen Fördern Wohnen Teilhabezentrum Dahn, Hauensteiner Str. 43, Dahn, Tel. ( ) Begleitung und Betreuung für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen. Wohnen am Lachberg, ambulante Hilfe nach Maß, tagesstrukturierte Angebote, offene Angebote und Beratung Ansprechpartner und Beratung: Herr Michael Köhler, telefonische Terminvereinbarung Selbsthilfegruppe Herzpatienten für Betroffene und Angehörige Treffen jeden 1. Montag im Monat um Uhr im Städt. Krankenhaus Pirmasens, Caféteria im 1. Untergeschoss Kontakt: Rolf Jaksties, Tel. ( ) shg-herzpatienten@t-online.de Soziales Projekt der Kolpingsfamilie Dahn e.v. Hilfe für Bedürftige, Formalitätenhilfe, Einkaufsservice, Bewerbungshilfe Ansprechpartner: Harald Reisel, Berwertsteinstraße 7, Dahn Telefon ( ) , Fax ( ) , kolpingsfamilie-dahn@gmx.de Lebenshilfe Pirmasens / Kreisvereinigung Südwestpfalz e. V. Ambulante Dienste für Menschen mit körperlicher, geistiger, psychischer Beeinträchtigung und deren Angehörigen. Beratung und Begleitung in allen sozialen Fragen. Alleestr. 6, Pirmasens, Tel. ( ) info@lebenshilfepirmasens.de Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung - Bund - bzw. der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Termine können unter Angabe der Versicherungsnummer persönlich bei der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, Schulstr. 29, Dahn, oder telefonisch unter der Tel.-Nr. ( ) , vereinbart werden. Die Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags von Uhr und von Uhr. Zum Beratungsgespräch sind der Personalausweis/Reisepass und alle Versicherungsunterlagen mitzubringen. Beratungsangebot des Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung - Bund - und der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Sprechzeiten des Versichertenältesten für die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Otto Ferber, Am Bubenrech 58, Dahn, nur nach vorheriger tel. Terminvereinbarung unter Tel. ( ) Mitzubringen sind: Personalausweis/Reisepass, Versicherungsunterlagen Beratungsangebot Blinden- und Sehbehindertenbund Pfalz e.v. Haspelstraße 25, Kaiserslautern Telefon: (0 63 1) , Internet: Pfalzweit Ihr Ansprechpartner zum Thema Sehbehinderung und Erblindung RUBIN - Sozialpsychiatrisches Zentrum in Dahn Beratung - Betreuung - Unterstützung - Rehabilitation - Inklusion Tagesstätte - Kontaktstelle - Betreutes Wohnen und Ambulante Hilfe nach Maß Ludwigstraße 9, Dahn, Tel. ( ) Leistungen: Einzel- und Familienberatung / Begleitung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Tagesstätte - tagesstrukturierende Angebote, Unterstützung im Alltag & Freizeitaktivitäten, Biografiearbeit, Gesprächsguppen, Vorbereitung auf das Berufsleben, Betreutes Wohnen, Ambulante Hilfe nach Maß, Abendsprechstunde für Berufstätige, Samstags-Café, aktuelle Projekte: Kreative Schreibwerkstatt, Tel. Terminvereinbarung Kontakt und Beratung: Frau Schreiber Conrad-von-Wendt-Haus Dahn Ambulante Betreuung - Wohnen - Tagesförderstätte Begleitung und Beratung im Bereich ambulante Betreuung, stationäres Wohnen, Tagesförderstätte und Freizeitangebote für Menschen mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung. Offene Angebote: Tanz & Theater, Malgruppe, Rollstuhltanz, Musikgruppe Pirminiusstrasse 4, Dahn, Tel.: kw.fricke@cvw-haus.de Internet: Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen Vertraulich - Kostenfrei - Rund um die Uhr - Mehrsprachig - Barrierefrei Tel.: Beratung auch per anonymer oder im Chat unter Unsere Beraterinnen helfen Ihnen bei allen Fragen zu Gewalt gegen Frauen: Bei Gewalt in der Ehe oder Partnerschaft, bei sexuellen Übergriffen, Vergewaltigung, Zwangsheirat oder Menschenhandel. Sprechen Sie mit uns. KISS Pfalz Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS Pfalz) Außenstelle Pirmasens jeden Donnerstag Uhr in der Kreisverwaltung Pirmasens, Erdgeschoss, Raum E 7 Tel. ( ) Terminabsprache bitte direkt in Edesheim: Tel. ( ) Selbsthilfe-PS@kiss-pfalz.de; Elterntreff: jeden 1. Montag im Monat in Zweibrücken, Mehrgenerationenhaus, von bis Uhr jeden 1. Dienstag im Monat in Pirmasens, Patio Projektladen, von bis Uhr telefonische Beratung: jeden Mittwoch, Uhr, Tel. ( ) (außer in Ferienzeiten und an Feiertagen) Beratungsangebot der Firma Pfalzgas Kostenlose Beratung unter Tel. ( ) u. (0800) Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Der Energieberater hat jeden 2. und 4. Dienstag im Monat nachmittags Sprechstunde bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstr. 29, Dahn. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Termine können unter Telefon ( ) vereinbart werden.

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