Abteilungsordnung. Präambel

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1 Abteilungsordnung Präambel Innerhalb des Vereins können bei Bedarf oder im Hinblick auf sportartspezifische Notwendigkeiten Abteilungen eingerichtet werden. Die Zuordnung von Sportgruppen zu einzelnen Abteilungen erfolgt durch den Geschäftsführenden Vorstand. Über die Einrichtung und Auflösung von Abteilung entscheidet ausschließlich der Vereinsvorstand. Der Turnverein Diedenbergen gibt diese Abteilungsordnung in Ergänzung zur Satzung heraus. Sie ist gleichermaßen für alle bestehenden und zukünftigen Abteilungen gültig. Die Abteilungsordnung dient der Einbindung der Abteilungen in die Vereinsstruktur im Rahmen und nach Maßgabe der Vereinssatzung. Diese ist nicht Bestandteil der Satzung. 1 Rechtliche Stellung 1. Die Abteilungen sind rechtlich unselbständig und lediglich organisatorische Untergliederungen des Vereins. Sie können dem Vereinsnamen als Zusatz den Abteilungsnamen hinzufügen und ein eigenes Logo verwenden. Ein zur Verwendung vorgesehenes Logo ist vorher mit dem Geschäftsführenden Vorstand abzustimmen. 2. Die Abteilungen nehmen im Rahmen des satzungsgemäßen Vereinszweckes die Aufgaben für die jeweiligen Sportarten wahr. Dazu zählt auch insbesondere die Zusammenarbeit in den Belangen der vertretenden Fachsportarten gegenüber externen Institutionen und gegenüber dem jeweiligen Fachverband sowie Teilnahme an Veranstaltungen. 3. Abteilungen regeln die fachlichen Aufgaben des Sportbetriebs und die Angelegenheiten des internen Geschäftsbetriebs selbständig, jedoch unter Beachtung der Vorgaben der Satzung, ergänzender Ordnungen des Vereins sowie der Weisungen des Geschäftsführenden Vorstands. 4. Abteilungen sind an Beschlüsse gebunden, die der Vorstands oder andere beschlussfähige Gremien des Vereins gefasst oder erlassen haben. Hinweis: Verträge können grundsätzlich nur durch zwei nach BGB 26 den Verein vertretenden Mitgliedern des Geschäftsführenden Vereinsvorstands abgeschlossen werden. 5. Der Vereinsvorstand hat das Recht an Versammlungen des Abteilungsvorstands und an der Abteilungsversammlung teilzunehmen.

2 2 Abteilungen Folgende Abteilungen sind bzw. werden für den Turnverein eingesetzt: Turnen + Leichtathletik Gesundheits- + Natursport Aerobic + Fitnesssport Wandern + Boule Kampfsport Wassersport Eine Detailliste mit den jeweiligen Sportaktivitäten wird als Anlage außerhalb der Abteilungsordnung geführt und dient als Orientierung zur Eingruppierung von Sportgruppen in die jeweiligen Abteilungen. 3 Übergangsregel 1. Die derzeit bestehenden Abteilungen Kinderturnen, Ringtennis, und Ski Wandern gehen mit Gründungsversammlung der neuen Abteilungen und Wahl einer Abteilungsleitung in der jeweils neuen Abteilung als Gruppe auf. Die Abteilung Schwimmen wird in Wassersport und die Abteilung Taekwondo in Kampfsport umbenannt. Die Abteilung Wandern wird um Boule ergänzt. 2. Die Neugründung der Abteilungen hat binnen 12 Monate nach Beschlussfassung der Abteilungsordnung zu erfolgen. Die bisherigen Abteilungsleiter behalten bis zur Neugründung ihre Funktion, längstens jedoch bis zum Ablauf der 12 Monatsfrist. 4 Mitglieder Mitglieder der jeweiligen Abteilung sind alle Vereinsmitglieder, der jeweils vertretenden Sportart. Eine ausschließliche Mitgliedschaft in einer Abteilung, ohne Mitgliedschaft im Verein, ist unzulässig. 5 Finanzen 1. Abteilungen können als unselbständige Einheit kein eigenes Vermögen bilden und haben keine finanzielle Hoheit zur Kassenführung. Der finanzielle Aufwand der Abteilungen wird durch Abstimmung mit dem Geschäftsführenden Vorstand im Rahmen der Finanzordnung aus den Vereinsbeiträgen im Rahmen des jährlichen Haushalts bestritten. 2. Die Abteilungen können jeweils im 4. Quartal eines jeden Jahres nach Aufruf durch den Geschäftsführenden Vorstand ihre besonderen Aufwände für das folgende Haushaltsjahr anmelden, damit diese in die jährliche Beschlussfassung der Mitgliederversammlung einfließen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. 3. Die Abteilungen sind ermächtigt neben dem allgemeinen Vereinsbeitrag zusätzliche Abteilungsbeiträge zu erheben. Diese Abteilungsbeiträge werden durch den Verein im Rahmen der allgemeinen Beitragserhebung mit eingezogen. Die Abteilungsbeiträge sollen besondere Kosten der jeweiligen Abteilung decken. 6 Organe Die Organe der Abteilung sind a) die Abteilungsversammlung b) die Abteilungsleitung.

3 7 Abteilungsversammlung 1. Für die Bedeutung der Einberufung von Mitgliederversammlungen der Abteilungen gelten sinngemäß die Bestimmungen der Vereinssatzung, sofern die Abteilungsordnung nicht etwas anderes vorgibt. 2. Die jeweiligen Abteilungsversammlungen finden mindestens einmal jährlich (vorzugsweise im 4. Quartal eines jeden Jahres, spätestens jedoch im folgenden 1. Quartal vor der Mitgliederversammlung des Vereins) statt. 3. Die Abteilungsversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig: Entgegennahme des Berichts der Abteilungsleitung Entlastung der Abteilungsleitung Wahl der Abteilungsleitung Festlegung von Zusatzbeiträgen Festlegung von Sonderleistungen (Zustimmung des Vereinsvorstands notwendig) Beratung und Beschlussfassung vorliegender Anträge 8 Wahlen Die Wahl der Abteilungsleitung und ggfls. der Fachwarte erfolgt auf die Dauer von drei Jahren. 9 Abteilungsleitung 1. Die Leitung der Abteilungen setzen sich wie folgt zusammen: a) Abteilungsleiter b) 1. Stellvertreter des Abteilungsleiters c) 2. Stellvertreter des Abteilungsleiters d) ggfls. Fachwarte. 2. Der Abteilungsvorstand tritt unregelmäßig auf Einladung des Abteilungsleiters oder auf Antrag eines Mitglieds der Abteilungsleitung, aber mindestens vierteljährlich zusammen. Zur Sitzung wird vom Vorsitzenden (ersatzweise von seinem Stellvertreter) schriftlich (z.b. per ) und mit Angabe einer Tagesordnung eingeladen. Eine Kopie der Einladung erhalten der Sportvorstand und der 1. Vorsitzendes des Vereins. 10 Fachwarte Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Abteilungen können von der jeweiligen Abteilungsversammlung Fachwarte gewählt werden. Beim Ausscheiden eines Fachwartes kann von der Abteilungsleitung ein kommissarischer Vertreter bestimmt werden. Dieser ist auf der nächstmöglichen Abteilungsversammlung durch die Mitglieder zu wählen. 11 Verantwortung der Abteilungsleitung 1. Die Abteilungsleitung ist verantwortlich für den ordnungsmäßen Sportbetrieb der Sportgruppen der jeweiligen Abteilung. Hierzu gehört auch die Sicherstellung der Dokumentation (Anwesenheitsliste) der Teilnehmer am Sportbetrieb. Des Weiteren hat er die Übungsleiter und Trainer sowie Helfer auf die regelmäßige Teilnahme an Erste-Hilfe-Lehrgängen anzuhalten.

4 2. Die Abteilungsleitung unterstützt die Übungsleiter und Trainer sowie Helfer bei der Suche nach weiteren Aus- und Fortbildungen. Sie ist verantwortlich für eine ausreichende Vertretungsregel zur Vermeidung von Stundenausfall. 3. Die Abteilungsleitung trägt dafür Sorge, dass bei Kursen spätestens nach dem zweiten Kurstag die vollständigen Teilnehmeranmeldungen mit den Beitragseinzügen durch den Kursleiter der Geschäftsstelle zur weiteren Bearbeitung vorgelegt werden. 4. Die Abrechnung der Übungsleiter, Trainer und Helfer sind vierteljährlich bzw. zeitnah nach den jeweiligen Kursen zusammen mit den Teilnehmerlisten der Geschäftsstelle zur Abrechnung vorzulegen. Der letzte Einreichungstermin ist 15. Dezember eine jeden Jahres. 12 Aufgaben der Abteilungsleitung Die Abteilungsleitung hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: Weiterentwicklung Sport- und Kursangebote in der jeweiligen Abteilung Fortbildung der Trainer und Helfer Vertretungsregelungen für Trainer / Übungsleiter Förderung und Umsetzung der Nachwuchsarbeit in den Sportgruppen Findung von Trainern / Übungsleiter und Helfern Vorbereitung von Sportlerehrungen Organisation von Sportevents und Veranstaltungen der jeweiligen Abteilung Bedarfsprüfung von Sportgeräten und Anmeldung beim Vorstand Koordination des Wettkampfwesens der Abteilung Sie kann sich zur Durchführung dieser Aufgaben der Mithilfe ihrer Mitglieder bedienen und richtet ggfls. die Position eines Fachwarts ein. 13 Zuständigkeiten der Abteilungsleitung Die Zuständigkeit innerhalb der Abteilungsleitung gliedert sich: 1. Der Abteilungsleiter wird mit der Wahl durch die Abteilungsversammlung in den Vorstand des Vereins entsandt. ist dem Geschäftsführenden Vorstand gegenüber verantwortlich und hat diesen über alle wichtigen Vorkommnisse oder Entscheidungen zu informieren und sich ggfls mit dem Geschäftsführenden Vorstand vor wichtigen Entscheidungen zu beraten. Er beruft und leitet die Versammlungen. verantwortlich für die Beschaffung von Sportstätten-Zeiten und Sportgeräten. 2. Der 1.Stellvertreter des Abteilungsleiters vertritt den Abteilungsleiter bei Abwesenheit oder Beauftragung mit allen Rechten und Pflichten. 3. Der 2. Stellvertreter des Abteilungsleiters ist für die Öffentlichkeitsarbeit der Abteilung verantwortlich. Insbesondere liefert er Beiträge für die Homepage des Vereins und stellt Berichte von Aktivitäten der Abteilungen zur Veröffentlichung (Zeitungen, Newsletter, u.ä.) zeitnah zur Verfügung. 4. Die ggfls. vorhandenen Fachwarte sind für die jeweils übertragenden Aufgaben zuständig und berichten zeitnah an den Abteilungsleiter.

5 Die Mitglieder der Abteilungsleitung (ohne Fachwarte) sind automatisch Mitglied des Sportausschuss des Vereins. 14 Aufgaben des Sportausschuss Zur Koordination der Abteilungsübergreifenden Anliegen wird ein Sportausschuss eingesetzt. 1. Dieser bestimmt einen Sprecher des Sportausschusses und einen Stellvertreter aus seiner Mitte. 2. Er macht einen Vorschlag eines Kandidaten für den Sportvorstand. 3. Der Sportausschuss entwickelt Sportevents sowie Veranstaltungen und stimmt diese unter den Abteilungen und dem Vereinsvorstand ab. (z.b. Neujahrsempfang, Kinderfasching, Sportgesundheitstag, Waldweihnacht, Tag der Jugend sowie Kinderturnabzeichen u.ä.). 4. Er organisiert und führt regelmäßige Trainer-/Übungsleitertreffen durch. In der Regel sind diese mindestens zweimal jährlich abzuhalten. Diese Treffen dienen der Weiterbildung, der Abstimmung von Terminen und Übungszeiten sowie Information. 5. Durch den Sportausschuss werden dem Vorstand Vorschläge zur Entsendung der Delegierten für Turngau und Sportkreissitzungen gemacht. 15 Zusammensetzung des Sportausschuss Der Sportausschuss setzt sich aus den drei Abteilungsleiter jeder Abteilung sowie dem Geschäftsführenden Vorstand und dem Jugendwart zusammen. 16 Mitgliederverwaltung Die Belange der Abteilungen werden von der Geschäftsstelle des Vereins wahrgenommen. Dies betrifft insbesondere den Beitragseinzug und die Mitgliederdaten. Die Abteilungen und die Geschäftsstelle unterrichten sich gegenseitig von An- und Abmeldungen der Mitglieder. 17 Beschluss und Änderung der Abteilungs-Ordnung Über Annahme und Änderungen dieser Abteilungsordnung entscheidet die Vorstand in Übereinstimmung mit der Vereinssatzung mit einfacher Mehrheit. 18 Inkrafttreten Diese Abteilungsordnung ist mit Beschluss durch den Vorstand am 11. Juli 2012 in Kraft getreten.

6 Anlage: Organisationsstruktur zur Orientierung (kein Bestandteil der Abteilungsordnung) Sportvorstand Turnen + Leichtathletik Gesundheits + Natursport Aerobic + Fitnesssport Wandern + Boule Kampfsport Wassersport Kinderturnen Gesundheits-sport Aerobic & Dance Eltern / Kind- Turnen (2-4 Jahre) Kleinkinderturnen (4-6 Jahre) Kinderturnen (6-10 Jahre) Aroha Gedächtnistraining Aerobic / Stepaerobic Jazz Dance DACAPO Wandern + Boule Taekwondo Schwimmen Boule Zwerge (4-6 Jahre) Lernkurse Wandern Kids (7-10 Jahre) Aquafitness Pilates Zumba Jugendliche Schwimmen Rückenfitness Erwachsene Turnen Fitness Gerätturnen Stress laß nach Bodyshaping Rhytmische Sportgymnastik Tanzgruppe Power Kids Leichtathletik Tae Boe Seniorengymnastik Wirbelsäulengymnastik Yoga Damengymnastik Fit in die Woche Fitness Herren Men's Afterwork Fitness Leichtathletik Natursport Skigymnastik Sportabzeichen Lauftreff Smovey-Workout Radtreff Turnspiele Skilauf Ballsport Ringtennis Smovey-Walk Badminton Walking Indoorsoccer

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