Kapitalgesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter
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- Rudolf Haupt
- vor 8 Jahren
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1 Kapitalgesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter Konsultation durch die Europäische Kommission, GD MARKT Vorbemerkung: Dieser Fragebogen wurde von der Generaldirektion für Binnenmarkt und Dienstleistungen erstellt, um zu erkunden, ob legislative Maßnahmen in Bezug auf Kapitalgesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter notwendig sind. Er gibt nicht den Standpunkt der Europäischen Kommission wieder und greift etwaigen künftigen Entscheidungen der Kommission hinsichtlich Kapitalgesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter nicht vor. EINLEITUNG In ihrem Aktionsplan 2012 für europäisches Gesellschaftsrecht und Corporate Governance [1] erklärte die Kommission, dass europäische KMU bei der Stärkung der EU-Wirtschaft gerade angesichts der Wirtschaftskrise eine entscheidende Rolle spielen müssen. Viel wurde unter anderem nach der Überprüfung des Small Business Act im Jahr 2011 bereits getan, um den KMU das Leben in mehreren Bereichen zu erleichtern, in denen sie Probleme zu haben scheinen. Was das Gesellschaftsrecht betrifft, so ist die Kommission überzeugt, dass KMU einfachere und weniger schwerfällige Bedingungen brauchen, um EU-weit tätig werden zu können. Konkrete Maßnahmen in dieser Hinsicht bleiben daher ein eindeutiger Schwerpunkt der Kommission. In Anbetracht der mangelnden Fortschritte bei den Verhandlungen über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft (SPE) hat die öffentliche Konsultation 2012 aufgezeigt, dass die Interessenträger weniger an einer Fortsetzung der Verhandlungen über diesen Vorschlag als vielmehr an alternativen Maßnahmen interessiert waren. Mit dieser Konsultation möchten wir eingehendere Informationen darüber sammeln, ob sich durch eine Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften betreffend Kapitalgesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter EU-weit einfache, flexible und einprägsame Regeln erreichen lassen, die Unternehmen und insbesondere KMU helfen, ihre gegenwärtigen Kosten zu senken. Auf dieser Grundlage werden wir prüfen, ob eine neue Rechtsvorschrift notwendig ist und welche Auswirkungen sie hätte. Grundlage der Kapitalgesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter ist die 12. Gesellschaftsrecht-Richtlinie (Richtlinie 2009/102/EG auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter). Diese Richtlinie sieht nur eine sehr beschränkte Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften vor und behandelt keine Kernfragen wie unter anderem Eintragungspflichten, Gläubigerschutz, Verlegung des Sitzes, Mindestkapitalanforderungen, Auflösung, die allesamt der Regulierung auf nationaler Ebene unterliegen. Anscheinend hindern die Kosten und Risiken, die mit der Anpassung an verschiedene nationale Rechtssysteme verbunden sind, Unternehmen oft daran, ihre Tätigkeiten ins Ausland auszubreiten. Außerdem kann das Misstrauen gegenüber ausländischen Unternehmensrechtsformen die Beteiligung von KMU am Binnenmarkt erschweren. Die bestehenden Maßnahmen zur Erleichterung der Mobilität von Unternehmen die Richtlinie über grenzüberschreitende Verschmelzungen und die SE-Verordnung, wie auch die Rechtsprechung des Gerichtshofs befriedigen nicht alle Bedürfnisse von KMU. Daher fragen wir Sie in der Konsultation auch nach der Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen auf EU-Ebene sowie deren möglichen Inhalten. Wir interessieren uns außerdem dafür, was Unternehmen derzeit daran hindert, sich auf dem Binnenmarkt stärker auszubreiten. Bitte antworten Sie knapp, konzentrieren Sie sich auf die gestellten Fragen und schicken Sie Ihren Beitrag spätestens am ein. Der folgende Fragebogen sollte online oder, wenn Anlagen beigefügt werden müssen, per an beantwortet werden. Glossar: Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Eine Liste solcher Unternehmen finden Sie in der Richtlinie 2009/102/EG,
2 Anhang I, Aktiengesellschaften: Eine Liste solcher Unternehmen finden Sie in der Richtlinie 2012/30/EU, Anhang I, Siehe spezielle Datenschutzerklärung [1] Fragen, die mit einem Sternchen versehen sind, müssen obligatorisch beantwortet werden. I. Angaben zu Ihrer Person 1. Bitte geben Sie an, in wessen Namen Sie antworten: a) Behörde (einschließlich Regierung) b) privates Unternehmen c) staatliches Unternehmen d) Hochschule/Forschungsinstitut/Denkfabrik o. ä. e) Rechtsanwalt/Notar f) Unternehmensverband/Industrieverband/Handelskammer, sonstiger Verband, sonstige Vereinigung oder Organisation g) Gewerkschaft/Beschäftigtenorgan o. ä. h) Einzelperson i) Verbraucherverband j) Sonstiges Bitte angeben: ( höchstens 500 Zeichen)
3 Ihr Land: Belgien Kroatien Rumänien Bulgarien Lettland Schweden Dänemark Liechtenstein Schweiz Deutschland Litauen Slowakei Estland Luxemburg Slowenien Finnland Malta Spanien Frankreich Niederlande Tschechische Republik Griechenland Norwegen Ungarn Irland Österreich Vereinigtes Königreich Island Polen Zypern Italien Portugal Name und Anschrift: 2. Angaben zu Ihrem Unternehmen 2.1 Größe des Unternehmens a) Kleinstunternehmen (0 9 Beschäftigte) b) Kleinunternehmen (10 49 Beschäftigte) c) mittelgroßes Unternehmen ( Beschäftigte) d) Großunternehmen (250 Beschäftigte oder mehr)
4 2.2 Rechtsform Ihres Unternehmens a) Einzelkaufmann/Unternehmer b) GmbH c) Aktiengesellschaft d) Europäisches Unternehmen (SE) e) Sonstiges (Unternehmen mit unbeschränkter Haftung, Partnerschaft usw.) Hat Ihr Unternehmen nur einen einzigen Gesellschafter? Sind Sie einziger Gesellschafter/Anteilseigner eines anderen Unternehmens mit einem einzigen Gesellschafter?, in meinem Land b) Ja, in einem anderen EU-Land c) Nein 2.3 Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens a) Waren b) Dienstleistungen c) Sonstiges 2.4 In welchem Land befindet sich Ihr Firmensitz derzeit? EU-Land Nicht-EU-Land
5 Land: Belgien Kroatien Rumänien Bulgarien Lettland Schweden Dänemark Liechtenstein Schweiz Deutschland Litauen Slowakei Estland Luxemburg Slowenien Finnland Malta Spanien Frankreich Niederlande Tschechische Republik Griechenland Norwegen Ungarn Irland Österreich Vereinigtes Königreich Island Polen Zypern Italien Portugal Anderes Land: ( höchstens 500 Zeichen) 2.5 Ist Ihr Unternehmen/Ihre Organisation bereits grenzüberschreitend in der EU tätig? Welchen Anteil am Gesamtumsatz macht die grenzüberschreitende Tätigkeit in der EU aus? a) 1 10 % b) % c) % d) über 50 % e) Ich weiß es nicht.
6 2.6 Planen Sie, in nächster Zukunft grenzüberschreitend in der EU tätig zu werden? 2.7 Ist Ihre Organisation beim Transparenzregister angemeldet? Sie können Ihre Organisation anmelden ( bevor Sie Ihren Beitrag einreichen. II. Harmonisierungsbedarf 1. Sind Sie auch der Ansicht, dass die KMU im Hinblick auf ihre Beteiligung an allen grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten in der EU hinter ihrem Potenzial zurückbleiben? Anmerkungen: ( höchstens 500 Zeichen) 2. Ist es für KMU schwierig, ihre Geschäftstätigkeiten durch Einrichtung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft im EU-Ausland zu erweitern?
7 Anmerkungen: ( höchstens 500 Zeichen) 3. Ist es für KMU schwierig, ihren Firmensitz, ihre Hauptverwaltung oder den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ins EU-Ausland zu verlegen? Anmerkungen: ( höchstens 500 Zeichen) 4. Warum ist es schwierig, die Geschäftstätigkeiten durch Einrichtung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft im EU-Ausland zu erweitern oder sie dorthin zu verlegen? a) Kosten bei der Befolgung ausländischer Vorschriften im Gesellschaftsrecht (Übersetzungen, Registrierungsanforderungen/-gebühren, Kapitalanforderungen, Berichterstattung, Betriebskosten einschließlich einschlägiger Rechtsberatung usw.) b) Schwierige Finanzierung wegen der grenzübergreifenden Dimension c) Rechtsberatungskosten in Zusammenhang mit der Errichtung des Unternehmens im ausländischen Rechtssystem d) Unzureichende Kenntnis ausländischer Unternehmensrechtsformen bzw. mangelndes Vertrauen e) Sonstiges f) Ich weiß es nicht.
8 Bitte angeben: ( höchstens 500 Zeichen) Anmerkungen: ( höchstens 500 Zeichen) 5. Wodurch wird im Zusammenhang mit den Befolgungskosten die Erweiterung oder Verlegung der Geschäftstätigkeiten ins EU-Ausland (durch Einrichtung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft im EU-Ausland) am meisten behindert? a) Eintragungsgebühren (einschließlich Notarkosten) b) Anfangskapital c) Jährliche Betriebskosten einschließlich Berichterstattung, Buchhaltung, Rechnungsprüfung, Rechtsberatung d) Übersetzungen e) Sonstiges (z. B. Arbeitsrecht, Fragen der Gesundheit und Sicherheit usw.) 5.1 Ist dieses Hindernis a) groß? b) mittel? c) klein? 5.2 Ist dieses Hindernis a) groß? b) mittel? c) klein?
9 5.3 Ist dieses Hindernis a) groß? b) mittel? c) klein? 5.4 Ist dieses Hindernis a) groß? b) mittel? c) klein? Bitte angeben: ( höchstens 500 Zeichen) 6. Würde eine EU-weite Angleichung der rechtlichen Anforderungen an Kapitalgesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter grenzüberschreitende Tätigkeiten von KMU innerhalb der EU anregen bzw. erleichtern? (Die Angleichung könnte u. a. die Eintragung, die Gründungsformen, das Anfangskapital, den Gläubigerschutz, die Verlegung des Firmensitzes und die Eintragung von Zweigniederlassungen betreffen.) Was könnte sonst zur Verstärkung solcher Tätigkeiten von KMU beitragen? a) Informationskampagnen b) Zentrale Anlaufstellen c) Sonstiges
10 Bitte angeben: III. Zahlenangaben angeben: 1. Wie viele GmbHs gibt es zum Zeitpunkt der Ausfüllung dieses Fragebogens in Ihrem Land? Bitte Zahl 2. Wie viele Aktiengesellschaften gibt es zum Zeitpunkt der Ausfüllung dieses Fragebogens in Ihrem Land? Bitte Zahl angeben:
11 3. Was ist die Mindestkapitalanforderung (in Euro) für die Errichtung einer GmbH mit einem einzigen Gesellschafter in Ihrem Land? Wenn die Höhe der Anforderung branchenabhängig ist, so geben Sie bitte die gebräuchlichste an. Bitte Betrag angeben: 4. Was ist die Mindestkapitalanforderung (in Euro) für die Errichtung einer Aktiengesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter in Ihrem Land? Wenn die Höhe der Anforderung branchenabhängig ist, so geben Sie bitte die gebräuchlichste an. Bitte Betrag angeben: 5. Wie hoch sind die Eintragungskosten (in Euro, einschließlich Gerichts- und/oder maximalen Notarkosten) für die Errichtung einer GmbH mit einem einzigen Gesellschafter in Ihrem Land? Bitte Betrag angeben:
12 6. Wie hoch sind die Eintragungskosten (in Euro, einschließlich Gerichts- und/oder maximalen Notarkosten) für die Errichtung einer Aktiengesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter in Ihrem Land? Bitte Betrag angeben: 7. Wie hoch sind die durchschnittlichen Rechtsberatungskosten (in Euro) im Zusammenhang mit der Errichtung einer GmbH mit einem einzigen Gesellschafter in Ihrem Land? Bitte Betrag angeben: 8. Wie hoch sind die durchschnittlichen Rechtsberatungskosten (in Euro) im Zusammenhang mit der Errichtung einer Aktiengesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter in Ihrem Land? Bitte Betrag angeben: 9. Wie hoch sind Ihrer Erfahrung/Kenntnis nach die Gesamtmehrkosten bei der Errichtung einer GmbH mit einem einzigen Gesellschafter im EU-Ausland im Vergleich zur Errichtung eines solchen Unternehmens in Ihrem eigenen Land? Euro a) b) Euro c) Euro d) mehr als Euro e) Keine Mehrkosten nicht. f) Ich weiß es
13 Ihr Land: Belgien Kroatien Rumänien Bulgarien Lettland Schweden Dänemark Liechtenstein Schweiz Deutschland Litauen Slowakei Estland Luxemburg Slowenien Finnland Malta Spanien Frankreich Niederlande Tschechische Republik Griechenland Norwegen Ungarn Irland Österreich Vereinigtes Königreich Island Polen Zypern Italien Portugal Anderes Land: Belgien Kroatien Rumänien Bulgarien Lettland Schweden Dänemark Liechtenstein Schweiz Deutschland Litauen Slowakei Estland Luxemburg Slowenien Finnland Malta Spanien Frankreich Niederlande Tschechische Republik Griechenland Norwegen Ungarn Irland Österreich Vereinigtes Königreich Island Polen Zypern Italien Portugal 10. Wie hoch sind Ihrer Erfahrung/Kenntnis nach die Gesamtmehrkosten bei der Errichtung einer Aktiengesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter im EU-Ausland im Vergleich zur Errichtung eines solchen Unternehmens in Ihrem eigenen Land? a) b) c) d) mehr als e) Keine f) Ich weiß es Euro Euro Euro Euro Mehrkosten nicht.
14 Ihr Land: Belgien Kroatien Rumänien Bulgarien Lettland Schweden Dänemark Liechtenstein Schweiz Deutschland Litauen Slowakei Estland Luxemburg Slowenien Finnland Malta Spanien Frankreich Niederlande Tschechische Republik Griechenland Norwegen Ungarn Irland Österreich Vereinigtes Königreich Island Polen Zypern Italien Portugal Anderes Land: Belgien Kroatien Rumänien Bulgarien Lettland Schweden Dänemark Liechtenstein Schweiz Deutschland Litauen Slowakei Estland Luxemburg Slowenien Finnland Malta Spanien Frankreich Niederlande Tschechische Republik Griechenland Norwegen Ungarn Irland Österreich Vereinigtes Königreich Island Polen Zypern Italien Portugal 11. Wie hoch sind Ihrer Erfahrung/Kenntnis nach die zusätzlichen Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit der Errichtung einer GmbH mit einem einzigen Gesellschafter im EU-Ausland im Vergleich zur Errichtung eines solchen Unternehmens in Ihrem eigenen Land? Euro a) b) Euro c) Euro d) mehr als Euro e) Keine Mehrkosten nicht. f) Ich weiß es
15 Ihr Land: Belgien Kroatien Rumänien Bulgarien Lettland Schweden Dänemark Liechtenstein Schweiz Deutschland Litauen Slowakei Estland Luxemburg Slowenien Finnland Malta Spanien Frankreich Niederlande Tschechische Republik Griechenland Norwegen Ungarn Irland Österreich Vereinigtes Königreich Island Polen Zypern Italien Portugal Anderes Land: Belgien Kroatien Rumänien Bulgarien Lettland Schweden Dänemark Liechtenstein Schweiz Deutschland Litauen Slowakei Estland Luxemburg Slowenien Finnland Malta Spanien Frankreich Niederlande Tschechische Republik Griechenland Norwegen Ungarn Irland Österreich Vereinigtes Königreich Island Polen Zypern Italien Portugal 12. Wie hoch sind Ihrer Erfahrung/Kenntnis nach die zusätzlichen Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit der Errichtung einer Aktiengesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter im EU-Ausland im Vergleich zur Errichtung eines solchen Unternehmens in Ihrem eigenen Land? a) b) c) d) mehr als e) Keine f) Ich weiß es Euro Euro Euro Euro Mehrkosten nicht.
16 Ihr Land: Belgien Kroatien Rumänien Bulgarien Lettland Schweden Dänemark Liechtenstein Schweiz Deutschland Litauen Slowakei Estland Luxemburg Slowenien Finnland Malta Spanien Frankreich Niederlande Tschechische Republik Griechenland Norwegen Ungarn Irland Österreich Vereinigtes Königreich Island Polen Zypern Italien Portugal Anderes Land: Belgien Kroatien Rumänien Bulgarien Lettland Schweden Dänemark Liechtenstein Schweiz Deutschland Litauen Slowakei Estland Luxemburg Slowenien Finnland Malta Spanien Frankreich Niederlande Tschechische Republik Griechenland Norwegen Ungarn Irland Österreich Vereinigtes Königreich Island Polen Zypern Italien Portugal IV. Gegenstand Mögliche Initiative zu Kapitalgesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter
17 1. Sollte die mögliche Initiative einfache Regeln für die Online-Eintragung von Unternehmen mit einem EU-weit einheitlichen gemeinsamen Eintragungsformular umfassen? Anmerkungen: ( höchstens 500 Zeichen) 2. Sollte die mögliche Initiative einfache Regeln für die Online-Errichtung von Zweigstellen im EU-Ausland über die zentrale Verbindungsplattform der nationalen Unternehmensregister umfassen? Anmerkungen: ( höchstens 500 Zeichen) 3. Sollte die mögliche Initiative den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitalbetrag für die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vereinheitlichen?
18 3.1. Wie hoch sollte der vereinheitlichte Mindestkapitalbetrag sein? a) 1 Euro b) Euro c) Euro d) Euro oder mehr e) Ich weiß es nicht. Anmerkungen: ( höchstens 500 Zeichen) 4. Sollte die mögliche Initiative Regeln für Ausschüttungen/Dividendenzahlungen in dem Fall umfassen, in dem ein Unternehmen nach der Ausschüttung/Dividendenzahlung nicht mehr in der Lage wäre, seine Schulden zu bedienen? Anmerkungen: ( höchstens 500 Zeichen)
19 5. Sollte die mögliche Initiative bei einem Mindestkapital von mehr als 1 Euro Regeln für den Einspruch von Gläubigern gegen eine erhebliche Kapitalherabsetzung umfassen? Anmerkungen: ( höchstens 500 Zeichen) 6. Sollte die mögliche Initiative Regeln für die Verlegung des Firmensitzes umfassen? Anmerkungen: ( höchstens 500 Zeichen) 7. Sollte die mögliche Initiative bei Erhöhung der Zahl der Gesellschafter einer bisherigen GmbH mit einem einzigen Gesellschafter den Rückgriff auf nationale Gesetze durch Umwandlung der Gesellschaft in eine Gesellschaft mit einer anderen nationalen Unternehmensrechtsform vorsehen?
20 Anmerkungen: ( höchstens 500 Zeichen) 8. Sollte die mögliche Initiative eine Beschränkung der Zahl von GmbH mit einem einzigen Gesellschafter vorsehen, die eine einzige natürliche oder juristische Person errichten darf? Was für Regeln schlagen Sie vor? ( höchstens 1000 Zeichen) Anmerkungen: ( höchstens 500 Zeichen)
21 9. Sollte die mögliche Initiative Sonderregeln für KMU umfassen, die die Errichtung von GmbH mit einem einzigen Gesellschafter für sie leichter und billiger machen würde als für größere Unternehmen? Anmerkungen: ( höchstens 500 Zeichen) 10. Sollte die mögliche Initiative eine neue gemeinsame Abkürzung (wie etwa SEUP Societas Europea UniPersonam) für alle Kapitalgesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter in der EU vorsehen, um das Vertrauen in ausländische Unternehmensrechtsformen zu stärken? c) Andere Abkürzung d) Ich weiß es nicht. Welche Abkürzung schlagen Sie vor?
22 Anmerkungen: ( höchstens 500 Zeichen) 11. Sollte die mögliche Initiative nicht nur für GmbH mit einem einzigen Gesellschafter, sondern auch für Aktiengesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter gelten? Anmerkungen: V. Anmerkungen Zusätzliche Anmerkungen können Sie hier als Anlage beifügen.
3. Ist es für KMU schwierig, ihren Firmensitz, ihre Hauptverwaltung oder den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ins EU-Ausland zu verlegen?
1. Sind Sie auch der Ansicht, dass die KMU im Hinblick auf ihre Beteiligung an allen grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten in der EU hinter ihrem Potenzial zurückbleiben? Ja. Bereits heute sind viele
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