STUDIENPROFIL LEHRAMT AN GYMNASIEN UND GESAMTSCHULEN

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1 2014 PHILOSOPHISCHE FAKUL- TÄT UNIVERSITÄT ZU KÖLN DEKANAT MODULHANDBUCH MASTER OF EDUCATION JAPANISCH STUDIENPROFIL LEHRAMT AN GYMNASIEN UND GESAMTSCHULEN VERSION 1 NACH DER FACHPRÜFUNGSORDNUNG DER PHILOSOPHISCHEN FAKULTÄT DER UNIVERSI- TÄT ZU KÖLN FÜR DAS MASTERSTUDIUM MIT BILDUNGSWISSENSCHAFTLICHEM ANTEIL MIT DEM STUDIENPROFIL VOM ; ZULETZT GEÄNDERT AM

2 HERAUSGEBER: Ostasiatisches Seminar/Japanologie REDAKTION: Jun.-Prof. Dr. Monika Unkel ADRESSE: Dürener Str , Köln STAND Version 0.3 vom ii

3 Kontaktpersonen Studiendekan/in: Prof. Dr. Heike Lindner Philosophische Fakultät Telefon Studiengangverantwortliche/r: Jun.-Prof. Dr. Monika Unkel Ostasiatisches Seminar/Japanologie Prüfungsausschussvorsitzende/r: Prof. Dr. Heike Lindner Philosophische Fakultät Telefon Fachstudienberater/in: Jun.-Prof. Dr. Monika Unkel Ostasiatisches Seminar/Japanologie iii

4 Legende AM K LV LP P SM SSt SWS WP WL Aufbaumodul Kontaktzeit (= Präsenzzeit in LV) Lehrveranstaltung Leistungspunkt Pflichtveranstaltung Schwerpunktmodul Selbststudium Semesterwochenstunde Wahlpflichtveranstaltung Workload (= Arbeitsaufwand) iv

5 Inhaltsverzeichnis KONTAKTPERSONEN... III LEGENDE... IV 1 DAS UNTERRICHTSFACH JAPANISCH (M.E.) IM RAHMEN DES LEHRAMTSSTUDIUMS AN GYMNASIEN UND GESAMTSCHULEN Inhalte, Studienziele und Voraussetzungen Studienaufbau und -abfolge LP-Gesamtübersicht Fachbezogene Modulübersicht Berechnung der Fachnote MODULBESCHREIBUNGEN UND MODULTABELLEN Basismodule Aufbaumodule Schwerpunktmodul Master-Arbeit STUDIENHILFEN Musterstudienplan Fach- und Prüfungsberatung/Beratung zu den Praxisphasen Weitere Informations- und Beratungsangebote...13 v

6 1 Das Unterrichtsfach Japanisch (M.E.) im Rahmen des Lehramtsstudiums an Gymnasien und Gesamtschulen Der Teilstudiengang Unterrichtsfach Japanisch ist Bestandteil des zweijährigen Studiengangs Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Abschluss Master of Education (M.E.), der auf dem Bachelor-Teilstudiengang Unterrichtsfach Japanisch (Studienprofil: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) aufbaut. Das Master-Studium erweitert und vertieft die im Bachelor-Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Japanisch, Fachdidaktik Japanisch und japanologisches Fachwissen und qualifiziert die Absolventen für den Vorbereitungsdienst an Gymnasien und Gesamtschulen. Das erfolgreich abgeschlossene Master-Studium befähigt gleichzeitig zur Aufnahme eines Promotionsstudiums. 1.1 Inhalte, Studienziele und Voraussetzungen Das Studium dient dem Erwerb der wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen für den Lehrerberuf. Ziel des Studiums Unterrichtsfach Japanisch ist es, sowohl die fachliche als auch die sprachliche Kompetenz (Japanisch auf Oberstufen-Niveau) in Bezug auf Japan zu erreichen, um Japanisch an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule unterrichten zu können, und durch schulische und außerschulische Unterrichtsbeobachtungen und Gelegenheiten zum forschenden Lernen die Expertise für den Lehrerberuf zu erlangen. Im Masterstudium erwerben die Studierenden die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten und zur adressatengerechten mündlichen und schriftlichen Vermittlung/Präsentation japanwissenschaftlicher Erkenntnisse. Auf methodisches und theoriegeleitetes Herangehen wird ebenso großes Gewicht gelegt wie auf fundierte Sprachkenntnisse. Praxis und Forschung werden eng miteinander verzahnt. Das erlangte Sprachniveau befähigt zur eigenständigen Erschließung und korrekten Interpretation japanischsprachiger Materialien wie z.b. Texte und andere Informationsquellen sowie zur Einbeziehung der japanischen Fachdiskussion zu Fragen der Didaktik des Japanischen als Fremdsprache in die eigenen Studien. Zur Aufnahme des Masterstudiums Unterrichtsfach Japanisch müssen die Studierenden entweder den Bachelor-Teilstudiengang Unterrichtsfach Japanisch (Studienprofil: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) abgeschlossen bzw. im entsprechenden Bachelor-Teilstudiengang mindestens die folgenden Leistungen erbracht haben: Nachweis von 40 einschlägigen Leistungspunkten sowie Nachweis eines Schulpraktikums (Eignungspraktikum oder Orientierungspraktikum) Alle fehlenden rüfungsleistungen müssen spätestens bis zum 30. September (Bewerbung zum Wintersemester) bzw. 31. März (Bewerbung zum Sommersemester) erbracht sein. Zugang erhalten ebenfalls Bewerber/innen, die nachweisen, dass sie die im Bachelor-Teilstudiengang Unterrichtsfach Japanisch (Studienprofil: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) der Universität zu Köln angebotenen fachlichen und fachdidaktischen Kenntnisse anderweitig erworben haben. Dazu zählt 1

7 vor allem ein Nachweis von Japanisch auf der GER Stufe B2 (oder höher) sowie ein Nachweis über den Erwerb japanologischer und fachdidaktischer Kenntnisse, die den Erfordernissen des Bachelor-Teilstudiengangs an der Universität zu Köln entsprechen. Ein Quereinstieg aus einem nicht-schulischen Bachelorstudium ist möglich, wenn mit Ausnahme der Bachelorarbeit wenigstens 140 einschlägige Leistungspunkte erbracht wurden und zu erwarten ist, dass die fehlenden Leistungen innerhalb eines Jahres nachgeholt werden. Zugangs oraussetzung ist darüber hinaus der Nachweis eines Schulpraktikums im Umfang von mindestens vier Wochen. 1.2 Studienaufbau und -abfolge Das Unterrichtsfach Japanisch kann ausschließlich im Rahmen eines Zwei-Fach- Masters in Kombination mit einem Kernfach der Lehramtsstudiengänge studiert werden. Das Studium gliedert sich in vier Semester, wovon das 2. Semester für das Praxissemester an einer Schule vorgesehen ist. Im 1. Semester wird auf dieses Praxissemester vorbereitet. Während des Praxissemesters erfolgt eine Betreuung der Studierenden durch das zuständige Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfSL) und die Universität. Im Anschluss an das Praxissemester schließen sich die Studien im 3. und 4. Semester sowie die Masterarbeit an. Ein weiterer, mindestens 1- semestriger, im Idealfall 2-semestriger Auslandsaufenthalt an einer der japanischen Partneruniversitäten der Universität zu Köln ist im Lauf des Masterstudiums wünschenswert. 1.3 LP-Gesamtübersicht Im Master stehen für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Japanisch insgesamt 30 LP zur Verfügung; diese erteilen sich auf 2 Aufbaumodule Japanisch und Japanisch unterrichten (je 9 LP) und 1 Schwerpunktmodul Japanische opulärkultur und Medien (9 L ). 3 L fließen in das Basismodul 1 Vorbereitungsmodul raxissemester ein. LP-Gesamtübersicht 1. Unterrichtsfach Japanisch 30 LP 2. Unterrichtsfach nach Wahl und Möglichkeit 30 LP Bildungswissenschaften Deutsch als Zweitsprache Praxissemester Master-Arbeit Gesamt 14 LP 6 LP 25 LP 15 LP 120 LP 2

8 1.4 Fachbezogene Modulübersicht LP-Übersicht Sem. Modul K SSt LP 1 AM 2: Japanisch und Japanisch unterrichten BM 1: Vorbereitung Praxissemester AM 1: Praxissemester 3/4 AM 3: Japanisch und Japanisch unterrichten /4 SM 1: Japanische Populärkultur und Medien Berechnung der Fachnote Alle Module sind endnotenrelevant. Die Fachnote errechnet sich aus dem nach LP gewichteten arithmetischen Mittel der Summe der in den Modulabschlussprüfungen erbrachten Noten. 2 Modulbeschreibungen und Modultabellen 2.1 Basismodul BM: Vorbereitung Praxissemester GyGe Kennnummer Workload Leistungspunkte Studiensemester Häufigkeit des Angebots Dauer ZfL-VPS-GyGe 240 h 8 LP 1. Semester WiSe/SoSe 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen Kontaktzeit* Selbststudium Gruppengröße Seminar Bildungswissenschaften 20 h max. 60 Seminar Fachdidaktik 1 20 h max. 60 Seminar Fachdidaktik 2 / sonderpädagogische Fachrichtung 20 h max. 60 Seminar Profilfach 10 h 40 h max. 20 Modulabschlussprüfung 40 h 2 Ziele des Moduls und zu erwerbende Kompetenzen Die Studierenden zeigen die Fähigkeit,... wissenschaftliche Inhalte der Unterrichtsfächer und der Bildungswissenschaften auf Situationen und Prozesse schulischer Praxis zu beziehen. Fachunterricht theoriegeleitet in unterschiedlicher Breite und Tiefe begründet und adressatenorientiert zu planen. Unterrichtskonzepte zu überprüfen und zu reflektieren sowie Unterrichtsansätze und Unterrichtsmethoden unter Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse weiterzuentwickeln. 3

9 an der Weiterentwicklung von Unterricht, schulinternen Absprachen und Schule mitzuwirken. Theorie und Praxis professionsorientiert und im Sinne Forschenden Lernens miteinander zu verbinden (Profilfach). 3 Inhalte des Moduls Vorbereitung der Studierenden auf das Praxissemester in den Bildungswissenschaften und in den beiden Fachdidaktiken bzw. der Fachdidaktik und der sonderpädagogischen Fachrichtung Erarbeitung eines Themas für das Studienprojekt im Sinne Forschenden Lernens im Profilfach Vertiefung der Kenntnisse der Studierenden zu Kompetenz- und Aufgabenorientierung (Bildungsstandards, Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen, Kernlehrplan) durch Analyse von Unterrichtsvorhaben beispielhafte Entwicklung einer Unterrichtsstunde oder -phase (z. B. zu einer der funktional kommunikativen Kompetenzen, zur Arbeit mit literarischen Texten oder audiovisuellen Medien) und ggf. Simulation exemplarisches Kennenlernen von Möglichkeiten und Formaten der Überprüfung von Fertigkeiten und Kompetenzen Entwicklung eines Bewusstseins für unterschiedliche Lernausgangslagen und den Umgang mit heterogenen Lerngruppen 4 Lehr- und Lernformen Seminaristischer und projektorientierter Unterricht 5 Modulvoraussetzungen Keine 6 Form der Modulabschlussprüfung Schriftliche Prüfung: Im Rahmen des Seminars Profilfach wird eine Projektskizze über das im Praxissemester durchzuführende Studienprojekt erstellt. 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Regelmäßiger Besuch der vier Seminare, bestandene schriftliche Prüfung 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) -- 9 Stellenwert der Modulnote für die Gesamtnote 8/ Modulbeauftragte/r FakultätskoordinatorInnen im ZfL 11 Sonstige Informationen Weitere Informationen zum Ablauf der Vorbereitung auf das Praxissemesters finden Sie unter: Inhaltliches regeln die fachspezifischen Curricula. * Genaue Informationen zur Zeitstruktur der Seminare innerhalb des Moduls finden Sie unter: 4

10 Kennnummer ZfL-VPS-GyGe Lehrveranstaltung Sem. Turnus K SSt LP Seminar Bildungswissenschaften 1. WiSe/SoSe 20 h Seminar Fachdidaktik 1 1. WiSe/SoSe 20 h Seminar Fachdidaktik 2 / sonderpädagogische Fachrichtung 1. WiSe/SoSe 20 h Seminar Profilfach 1. WiSe/SoSe 10 h 40 h Modulabschlussprüfung: Projektskizze des Studienprojekts im Rahmen des Seminars Profilfach 40 h 70 h 170 h Aufbaumodule Alle im Folgenden aufgeführten Aufbaumodule sind Pflichtmodule. Jedes Modul wird einmal pro Semester angeboten. Das Aufbaumodul Praxissemester wird im gesamten Studiengang insgesamt nur einmal studiert. AM 1: Praxissemester Kennnummer Workload Leistungspunkte Studiensemester Häufigkeit des Angebots Dauer ZfL-PS 750 h 25 LP* 2. Semester** WiSe/SoSe 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen Kontaktzeit Selbststudium Gruppengröße Vorbereitung und Begleitung durch das zuständige ZfsL + fünfmonatiges Praktikum am Lernort Schule 250 h 140 h variierend je nach Lernort Begleitung durch die Universität h max. 20 Modulabschlussprüfung 2 Ziele des Moduls und zu erwerbende Kompetenzen Lernort Universität: Die Studierenden zeigen die Fähigkeit,... aus ihren ersten Erfahrungen mit der Lehrtätigkeit Fragen für die Fachdidaktiken und die Bildungswissenschaften zu entwickeln. vor dem Hintergrund relevanter didaktischer Modelle Studienprojekte durchzuführen und zu reflektieren. ausgewählte Methoden bildungswissenschaftlicher und fachdidaktischer Forschung in begrenzten eigenen Untersuchungen anzuwenden. bildungswissenschaftliche und fachdidaktische Lösungsansätze für Anforderungen aus der Praxis aufeinander zu beziehen h

11 Lernort Schule/ZfsL: Die Studierenden zeigen die Fähigkeit,... fachliches Lernen zu planen. die Komplexität unterrichtlicher Situationen zu bewältigen. Lern- und Leistungssituationen zu unterscheiden sowie fachspezifische Formen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung zu erproben. Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern zu beschreiben und in Ansätzen zu diagnostizieren. Werte und Normen zu vermitteln und selbstbestimmtes Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern zu unterstützen. über reflexive Prozesse ihre Rolle weiterzuentwickeln. 3 Inhalte des Moduls Lernort Universität: Planung, Durchführung und Auswertung eines individuellen Studienprojekts im Sinne des Forschenden Lernens (Betreuung in der Profilgruppe) Fachdidaktische Begleitung im Profilfach und in den Nicht-Profilfächern (letztere erfolgt über fachspezifische Regelungen) Lernort Schule/ZfsL: Einführungsveranstaltungen durch ZfsL begleitete Auseinandersetzung mit schulischen Handlungsfeldern Bilanz- und Perspektivgespräch (ZfsL) 4 Lehr- und Lernformen Variierend je nach Lernort (Universität: Blended Learning; Schule/ZfsL: seminaristischer Unterricht, Hospitationen, Unterricht unter Begleitung (70 h), davon zwei Unterrichtsvorhaben pro Fach bzw. Lernbereich 1 (12-15 h pro UV)) 5 Modulvoraussetzungen Das BM Vorbereitung Praxissemester im studierten Lehramtsprofil muss absolviert sein. Im Lehramt Sonderpädagogik muss zusätzlich das Vorbereitungsseminar auf das Praxissemester in den Bildungswissenschaften aus dem BM Innovieren absolviert sein. 6 Form der Modulabschlussprüfung Kombinierte schriftliche und mündliche Prüfung: Das Studienprojekt wird entsprechend der Projektskizze aus dem Vorbereitungsmodul in geeigneter Form dokumentiert sowie im Rahmen eines Abschlusskolloquiums präsentiert. 1 Sollte das Praxissemester in drei Lernbereichen abgeleistet werden, sind die Relationen anzupassen. 6

12 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Regelmäßige Teilnahme an der universitären Begleitung und der vorbereitenden und begleitenden Veranstaltungen des zuständigen ZfsL, Absolvieren des fünfmonatigen Praktikums, Führen des obligatorischen Portfolios, Durchführung eines Studienprojekts und der vorgesehenen Unterrichtsvorhaben, Führen eines Bilanz- und Perspektivgesprächs (ZfsL), Dokumentation des Studienprojekts, bestandene kombinierte Prüfung über das Studienprojekt 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Pflichtmodul im Masterstudium in allen Lehramtsprofilen 9 Stellenwert der Modulnote für die Gesamtnote 12/ Modulbeauftragte/r FakultätskoordinatorInnen im ZfL 11 Sonstige Informationen Weitere Informationen zum Ablauf des Praxissemesters finden Sie unter: Inhaltliches regeln die fachspezifischen Curricula. * Der Workload des Praxissemesters beträgt einschließlich der Begleitung durch die Universität insgesamt 25 Leistungspunkte. Davon umfasst der universitäre Teil 12 Leistungspunkte und der schulpraktische Teil 13 Leistungspunkte. ** Das Praxissemester beginnt in der Regel schon im Verlauf des 1. Semesters (vorlesungsfreie Zeit). Kennnummer ZfL-PS Lehrveranstaltung Sem. Turnus K SSt LP Vorbereitung und Begleitung durch das zuständige ZfsL + fünfmonatiges Praktikum am Lernort Schule 2. Jedes Semester 250 h 140 h Begleitung durch die Universität 2. Jedes Semester Modulabschlussprüfung: kombinierte Prüfung über das Studienprojekt 270h 60 h 280 h 470 h 25 Aufbaumodul 2: Japanisch und Japanisch unterrichten 1 Kennnummer Workload Leistungspunkte Studiensemester Häufigkeit des Angebots Dauer 270 h 9 LP 1. Sem. WiSe/SoSe 1 Semester 1 Lehrveranstaltungen Kontaktzeit Selbststudium Gruppengröße 7

13 a) Sprachkurs: Japanisch Oberstufe b) Fachdidaktik: Unterrichtshospitation unter Begleitung im Japanischen Kulturinstitut und Kolloquium 90 h 60 h 60 h a) 25 Studierende b) 10 Studierende Modulabschlussprüfung 2 Ziele des Moduls und zu erwerbende Kompetenzen Die Studierenden können wesentliche Inhalte komplexerer japanischer Texte zu konkreten Themen verstehen sowie zentrale Punkte von einfachen, auf Japanisch geführten Fachgesprächen im Bereich der Fremdsprachendidaktik erfassen und sich dazu äußern. Sie können Sachverhalte auf Japanisch beschreiben und relevante Details hervorheben. Im Rahmen der Unterrichtshospitation unter Begleitung reflektieren die Studierenden im Gespräch mit Fachleuten für Japanisch als Fremdsprache, welche Inhalte und Methoden zur Vermittlung der japanischen Sprache auf GER A1 eingesetzt werden können (Fachgespräch in japanischer Sprache). 3 Inhalte des Moduls Für das Modul ist aus dem Lehrangebot Japanisch Oberstufe A D eine Lehrveranstaltung (6 SWS) zu besuchen. Außerdem umfasst das Modul eine 12wöchige Unterrichtshospitation unter Begleitung in einem Kurs Japanisch GER-Stufe A1 des Japanischen Kulturinstituts (4 Stunden/Woche). Zusätzlich findet in der Kurszeit einmal pro Woche ein einstündiges Kolloquium mit einer Fachperson des Japanischen Kulturinstituts statt. 4 Lehr- und Lernformen Sprachkurs, Unterrichtsbeobachtung unter Begleitung, Diskussion der Beobachtungen (in japanischer Sprache); regelmäßige, aktive Teilnahme. 5 Modulvoraussetzungen Keine 6 Form der Modulabschlussprüfung Mündliche Prüfung: Mündliche Prüfung (xx Minuten) oder Präsentation auf Japanisch. 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Regelmäßige, aktive Teilnahme im Sprachkurs und im Kolloquium des Japanischen Kulturinstituts; regelmäßige Teilnahme an der Unterrichtsbeobachtung, bestandene mündliche Prüfung 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Pflichtmodul 9 Stellenwert der Modulnote für die Fachnote 9/ Modulbeauftragte/r Sprachlehrer/in für Japanisch 11 Sonstige Informationen -- 8

14 Kennnummer Lehrveranstaltung Sem. Turnus K SSt LP Japanisch Oberstufe 1. WiSe/SoSe 90 h 60 h Unterrichtshospitation mit Kolloquium Modulabschlussprüfung: mündliche Prüfung oder Präsentation auf Japanisch 1. WiSe/SoSe 60 h 1. WiSe/SoSe 150 h 120 h 9 9

15 Aufbaumodul 3: Japanisch und Japanisch unterrichten 2 Kennnummer Workload Leistungspunkte Studiensemester Häufigkeit des Angebots Dauer 270 h 9 LP Semester WiSe/SoSe 1 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen Kontaktzeit Selbststudium Gruppengröße a) Sprachkurs: Japanisch Oberstufe b) Fachdidaktik: Unterrichtshospitation im Japanischen Kulturinstitut 90 h 50 h 60 h 40 h a) 25 Studierende b) 10 Studierende Modulabschlussprüfung 2 Ziele des Moduls und zu erwerbende Kompetenzen Die Studierenden verfügen über sprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten auf höherem Niveau, die sie befähigen, zu ausgewählten Themen zu kommunizieren. Sie können in Wortschatz und Strukturen komplexere allgemeinsprachliche und berufsbezogene Texte ausgewählter Themengebiete verstehen und auch Vorträgen im Bereich Fremdsprachendidaktik Japanisch die wesentlichen Informationen entnehmen. Sie können sich vor allem mündlich zu ausgewählten Themen kommunikativ weitgehend wirksam äußern und ihre persönliche Stellungnahme zusammenhängend und angemessen darlegen. Im Rahmen der Unterrichtsbeobachtung im Japanischen Kulturinstitut nehmen die Studierenden die Komplexität und Interdependenz aller Unterrichtsfaktoren wahr und reflektieren ihre Beobachtungen anhand von Berichten (in japanischer Sprache), die in ein Portfolio eingebracht werden. 3 Inhalte des Moduls Für das Modul ist aus dem Lehrangebot Japanisch Oberstufe A D eine Lehrveranstaltung (6 SWS) zu besuchen. Die LV darf nicht identisch sein mit der im Aufbaumodul: Japanisch und Japanisch unterrichten 1 besuchten LV. Außerdem umfasst das Modul eine 12wöchige Unterrichtshospitation in einem Kurs Japanisch GER-Stufe >A1 des Japanischen Kulturinstituts (4 Stunden/Woche). Die Studierenden schreiben dazu drei Berichte in japanischer Sprache, zu denen sie von den Fachpersonen des Japanischen Kulturinstituts Rückmeldungen erhalten. 4 Lehr- und Lernformen Sprachkurs, regelmäßige, aktive Teilnahme; Unterrichtsbeobachtung unter Begleitung, regelmäßige Teilnahme, Portfolio (drei Berichte in japanischer Sprache). 5 Modulvoraussetzungen Erfolgreicher Abschluss des Aufbaumoduls 2. 6 Form der Modulabschlussprüfung Kombinierte Prüfung: Klausur und mündliche Prüfung. Die Note der Modulabschlussprüfung ergibt sich zu 80% aus der Klausur und zu 20% aus der mündlichen Prüfung. 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Regelmäßige, aktive Teilnahme am Sprachkurs, regelmäßige Teilnahme an der Unterrichtshospitation; Lernportfolio (3 Berichte über die Hospitation), bestandene kombinierte Prüfung. 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) 10

16 Pflichtmodul 9 Stellenwert der Modulnote für die Fachnote 9/ Modulbeauftragte/r Sprachlehrer/in für Japanisch 11 Sonstige Informationen Die Unterrichtshospitation kann sowohl im 3. als auch im 4. Mastersemester erfolgen. Kennnummer Lehrveranstaltung Sem. Turnus K SSt LP Japanisch Oberstufe 3. WiSe/SoSe 90 h 60 h Unterrichtshospitation 3. oder 4. WiSe/SoSe 50 h 40 h Modulabschlussprüfung: kombinierte Prüfung (schriftlich/mündlich) 3. oder 4. WiSe/SoSe 140 h Schwerpunktmodul Das Schwerpunktmodul behandelt zentrale Inhalte des Angebots der Japanologie an der Universität zu Köln aus dem Bereich der japanischen Populär- und Medienkultur. Es ist ein Pflichtmodul und wird jedes Semester angeboten. Schwerpunktmodul 1: Japanische Populärkultur und Medien Kennnummer Workload Leistungspunkte Studiensemester Häufigkeit des Angebots Dauer 270 h 9 LP Semester WiSe/SoSe 2 Semester 1 Lehrveranstaltungen Kontaktzeit Selbststudium Gruppengröße a) Vorlesung/Seminar: Populärkultur und Medien 60 h a/b) 100 bzw. 30 Studierende b) Vorlesung/Seminar: Populärkultur und Medien 60 h c) 30 Studierende c) Seminar Fachdidaktik: Populärkultur und Medien Modulabschlussprüfung: Praktische Prüfung 11

17 2 Ziele des Moduls und zu erwerbende Kompetenzen Die Studierenden erhalten einen profunden Überblick über einzelne Aspekte der japanischen Populärund Medienkultur und erlernen die zielgruppenadäquate Aufbereitung dieses Stoffgebietes für den Schulunterricht. 3 Inhalte des Moduls Die Lehrveranstaltungen zur Populärkultur und Medien (Vorlesung/Seminar) vermitteln einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand, die einschlägigen Theorien sowie die grundlegende Fachliteratur zu Themengebieten der Populär- und Medienkultur und leiten zur kritischen kulturwissenschaftlichen Analyse und Interpretation an. Im fachdidaktischen Seminar wählen die Studierenden die Aspekte aus den in den LV Vorlesung/Seminar behandelten Themen aus, die für den Unterricht an Gymnasien und Gesamtschulen geeignet sind, und planen und reflektieren dazu Unterrichtseinheiten. Sie lernen dabei die wichtigsten Ansätze für Kultur- und Mediendidaktik kennen und können diese für den Unterricht nutzen. 4 Lehr- und Lernformen Vorlesung und Seminare; regelmäßige, aktive Teilnahme. 5 Modulvoraussetzungen keine 6 Form der Modulabschlussprüfung Praktische Prüfung (Gestaltung einer Unterrichtseinheit zu einem Thema aus dem Bereich Populärkultur und Medien mit schriftlichem Stundenentwurf) 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Regelmäßige, aktive Teilnahme; 1 Rezension oder 1 Essay aus a oder b, bestandene Praktische Prüfung. 8 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen) Pflichtmodul 9 Stellenwert der Modulnote für die Fachnote 9/ Modulbeauftragte/r Jun.-Prof. für Lehramt Japanisch 11 Sonstige Informationen Der Besuch des Seminars in der Fachdidaktik ist erst nach Absolvierung der beiden LV Vorlesung/ Seminar möglich. Kennnummer Lehrveranstaltung Sem. Turnus K SSt LP Vorlesung: Populärkultur und Medien Seminar: Populärkultur und Medien 3. WiSe/SoSe 60 h 3. WiSe/SoSe 60 h 12

18 Seminar: Fachdidaktik: Populärkultur und Medien Modulabschlussprüfung: Praktische Prüfung 4. WiSe/SoSe 4. WiSe/SoSe 90 h 180 h Master-Arbeit Im Unterrichtsfach Japanisch wird die Master-Arbeit zu einem Thema aus dem Bereich Japanische Sprache und/oder Fachdidaktik Japanisch geschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt 15 Wochen; sie wird mit 15 LP kreditiert. Die Zulassung zur Master-Arbeit kann frühestens erfolgen, wenn die Aufbaumodule 1 und 2 abgeschlossen wurden. Auch Aufbaumodul 3 und Teile des Schwerpunktmoduls 1 sollten bereits absolviert worden sein. 3 Studienhilfen 3.1 Musterstudienplan Modul 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester AM 1: Japanisch und Japanisch unterrichten 1 Japanisch Oberstufe Unterrichtshospitation und Kolloquium AM 2: Japanisch und Japanisch unterrichten 2 SM 1: Populärkultur und Medien (Praxissemester) Japanisch Oberstufe Populärkultur und Medien (Vorlesung/Seminar) Unterrichtshospitation (ggf. im 3. Sem.) Fachdidaktik Populärkultur und Medien Populärkultur und Medien (Vorlesung/Seminar) Master-Arbeit Master-Arbeit 3.2 Fach- und Prüfungsberatung/Beratung zu den Praxisphasen Obligatorisch ist die Teilnahme an einer Studienberatung zu Beginn des ersten Fachsemesters zur Organisation des Masterstudiums und der studienbegleitenden Prüfungen (Master-Beratung). Die Teilnahme wird bescheinigt. Die Inanspruchnahme weiterer individueller Studienberatungen wird dringend empfohlen. 3.3 Weitere Informations- und Beratungsangebote 13

19 Weitere Beratungen außerhalb der obligatorischen Studienberatung können nach Absprache mit den Fachberatern der Japanologie oder der Zentralen Studienberatung der Universität zu Köln erfolgen. 14

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