Systemisches Coaching im pädagogischen Kontext 12 EC

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1 Professionalität Humanität Internationalität Curriculum für den Lehrgang Systemisches Coaching im pädagogischen Kontext 12 EC UNTEN STEHENDE FELDER WERDEN VON DER STUDIENKOMMISSION BZW.VOM REKTORAT AUSGEFÜLLT! Begutachtungsverfahren (ab 30 EC): Begutachtungszeitraum: eingebundene Personen/Institutionen: Ergebnis: Curriculum allgemeine Angaben: X Neueinreichung Datum der Beschlussfassung durch die Studienkommission: 8. Mai 2012 Datum der Genehmigung durch das Rektorat: Datum der Kenntnisnahme durch den Hochschulrat: Studienkennzahl: Inkrafttreten: 3. Oktober 2012 Geplanter Beginn: WS 2012 x LG öffentlichen Rechts LG in Teilrechtsfähigkeit STUKO-Kenntnisnahme vom

2 Professionalität Humanität Internationalität Inhaltsverzeichnis Zulassungsvoraussetzungen...3 Kurzbeschreibung...3 Ziel(e)...3 Inhalte...3 Kompetenzen...4 Abschlussdokument...4 Evaluation...4 Zeitliche Struktur...4 Modulraster...5 Modulübersicht...7 Modulbeschreibungen...8 Prüfungsordnung...12 Anhang...17 STUKO-Kenntnisnahme vom

3 Curriculum Lehrgangstitel (max. 40 Zeichen) Systemisches Coaching im pädagogischen Kontext Zahl der Module: 2, davon studienübergreifend: 0 EC 12 Planende/s Institut/e: Veranstaltende/s Institut/e: Kooperationen mit externen Institutionen: Zielgruppe/n: Fort-und Weiterbildung APS Weiterbildung FAB Organos College für Systemische Beratung 4021 Linz, Bulgariplatz 14 x schulischer Bereich (AusbildungslehrerInnen) x Lehrerbildung (Train the Trainer) PraxisberaterInnen Zulassungsvoraussetzungen: formal: inhaltlich: Abschluss eines Lehramtes, mindestens 3-jährige Berufspraxis, Praxisfeld in der Lehrerbildung (z.b. als ABL, als PB, oder Betreuung von BAK- Arbeiten, etc.) Pädagogische Arbeit mit Studierenden; Bereitschaft, Lehrgangsinhalte begleitend in der Arbeit mit Studierenden umzusetzen Reihungskriterien: Nach Datum der Anmeldung, bei der Gruppenzusammensetzung soll berücksichtigt werden, dass LehrerInnen verschiedener Schularten vertreten sind. Bedarf: Beratungsprozesse in der Lehrerinnenbildung brauchen Personen mit Beratungskompetenz (z.b. Schulpraktische Studien, Betreuung von BAK Arbeiten etc.) Kurzbeschreibung des Lehrgangs Systemische Beratung setzt ein Verständnis der Komplexität von Systemen und deren Strukturen sowie der Wirkung von Interventionen in Systemen voraus. Der systemisch konstruktivistische Beratungsansatz ist ressourcen- und lösungsorientiert und bezieht die Umwelten des Beratungssystems mit ein. Außerdem unterstützt Coaching Know-how, das Blickfeld zu erweitern und neue Denk-und Handlungsoptionen zu gewinnen. Ein wichtiger Ausgangspunkt für die Arbeit im Lehrgang ist die Praxis der Teilnehmer/innen. Konfliktdynamiken in Gruppen, Teams und Hierarchien werden verstehbar, unterschiedliche Weltensichten können zur Lösung genutzt werden. Achtsamkeit und Wertschätzung sind die Basis aller Lehreinheiten. Die Praxis der TeilnehmerInnen gilt als wichtige Grundlage für den Lehrgang. Der Transfer der LG Inhalte in die organisationale, berufliche und persönliche Performanz der TeilnehmerInnen sowie die Schulung für systemabhängige Fallbeispiele sind ein wesentliches Element des Lehrgangs. Ziel des Lehrganges: Die TeilnehmerInnen erwerben und erhöhen ihre Kompetenzen für lösungs- und zielorientierte Beratung in der Arbeit mit Studierenden und können Reflexionsprozesse sowohl begleiten als auch initiieren. Inhalte: Der idealtypische Verlauf eines Beratungsprozesses nach den Grundlagen systemischkonstruktivistischen Denkens Haltungen, Einstellungen und Rollen des Coaches STUKO-Kenntnisnahme vom

4 Reflexionsprozesse evozieren und leiten Konfliktpsychologie und Konfliktmoderation Kommunikations-und Interventionstechniken Coaching von Gruppen und Teams Kompetenzen: Begleiten und Steuern von Coaching Prozessen (M1/M2) verschiedene Interventionstechniken in Beratungsprozessen einsetzen (M2) Sicherheit im Umgang mit Konflikten (M2) lösungs-und zielorientiert beraten (M1/M2) Methodenkompetenz in Reflexions- und Feedbackprozessen (M2) Erwerbbare formale Qualifikationen/Befähigungen: Befähigung Beratungsgespräche sowohl in Gruppen-als auch in Einzelsettings zu führen. Beurteilungsvoraussetzungen und Prüfungsbedingungen: siehe angefügte Prüfungsordnung Abschlussdokument: Zeugnis Evaluation: Die Evaluation erfolgt durch den einheitlichen Rückmeldebogen der PH OÖ. Zeitliche Struktur: Lehrgangsdauer: 2 Semester 300 Echtstunden davon 138 Echtstunden betreutes Studium (betreute Studienanteile gesamt: Präsenz + betreute Studienanteile gemäß 37 HG) 162 Echtstunden unbetreute Studienanteile Lehrgangsverantwortliche/r Vor- und Zuname, akad. Grad: Renate Leeb-Brandstetter, Mag. Dienststelle: PH OÖ Telefon: / renate.leeb-brandstetter@ph-ooe.at Ansprechperson für das BMUK Vor- und Zuname, akad. Grad: Dr. in Katharina Soukup-Altrichter Dienststelle: PH OÖ Telefon: 0732/7470/ katharina.soukup-altrichter@ph-ooe.at STUKO-Kenntnisnahme vom

5 Pädagogische Hochschule Oberösterreich Modulraster STUKO-Kenntnisnahme vom

6 Semesterübersicht STUKO-Kenntnisnahme vom

7 Pädagogische Hochschule Oberösterreich Modulübersicht STUKO-Kenntnisnahme vom

8 Modulbeschreibungen Modulbeschreibung Modul 1 Kurzzeichen: Modulthema: M-1 Systemisches Denken und Handeln Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Systemisches Coaching im pädagogischen Kontext N.N. Semester: EC: 1. und 2. Semester 6 Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1 mal im Lehrgang Kategorie: xapple Basismodul apple Aufbaumodul xapple Pflichtmodul apple Wahlpflichtmodul apple Wahlmodul Verbindung zu anderen Modulen: bei studienübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Lehrgang/Hochschullehrgang/Studiengang: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziel: Systemisch-konstruktivistisches Denken und Handeln als Grundlage für Beratungsgespräche mit Studierenden nutzen. Bildungsinhalte: Systemisches-konstruktivistisches Denkmodell Idealtypischer Verlauf eines Coaching Prozesses Haltungen, Einstellungen, und Rollen eines Coaches Auftrags-und Zielklärung Gruppendynamische Prozesse Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Coaching-Prozesse initiieren und leiten eigene Berate/innenrolle und eigene (Werte-)Haltung reflektieren Aufträge und Ziele klären lösungs- und prozessorientiert beraten systemisches Handeln in der eigenen Praxis erproben und reflektieren Literatur: wird von den Lehrenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen aktuell bekannt gegeben Lehr- und Lernformen: Seminaristisches Arbeiten, gruppendynamisches Arbeiten, Übungen Leistungsnachweise: Modulbeurteilung: Die Beurteilung erfolgt durch mit Erfolg teilgenommen/ohne Erfolg teilgenommen Sprache(n): Deutsch STUKO-Kenntnisnahme vom

9 STUKO-Kenntnisnahme vom

10 Modulbeschreibung Modul 2 Kurzzeichen: Modulthema: M-2 Interventionsmethoden in Coaching Prozessen Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Systemisches Coaching im pädagogischen Kontext N.N. Semester: EC: 2. und 3. Semester 6 Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1 mal im Lehrgang Kategorie: xapple Basismodul apple Aufbaumodul xapple Pflichtmodul apple Wahlpflichtmodul apple Wahlmodul Verbindung zu anderen Modulen: bei studienübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Lehrgang/Hochschullehrgang/Studiengang: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziel: Coaching Prozesse mit Studierenden planen, durchführen und reflektieren Bildungsinhalte: Interventionstechniken mit non-verbalen Elementen systemische Gruppeninterventionen Konfliktpsychologie und Konfliktmoderation Feedback/Feedforward Methoden Rituale und deren Wirksamkeit im systemischen Kontext Umgang mit Emotionen und Bedürfnissen in Beratungsprozessen Abschluss von Beratungsprozessen Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Coaching Prozesse von der Auftragsklärung bis zur Absicherung des Erreichten steuern und reflektieren Erkenntnisgewinne sichern Feedbackprozesse steuern Konfliktmoderation erfolgreich durchführen Fördern und Sichern der Selbstreflexion Literatur: wird von den Lehrenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen aktuell bekannt gegeben Lehr- und Lernformen: Seminaristische Tätigkeit, gruppendynamische Prozessgestaltung, Übungen Leistungsnachweise: Einzelbeurteilung von Lehrveranstaltungen: Modulbeurteilung: Die Beurteilung erfolgt durch mit Erfolg teilgenommen/ohne Erfolg teilgenommen Sprache(n): Deutsch STUKO-Kenntnisnahme vom

11 STUKO-Kenntnisnahme vom

12 Basisliteratur König, E., Vollmer G.: Systemische Coaching. Handbuch für Führungskräfte, Berater und Trainer. Weinheim und Basel: Beltz Verlag Bamberger, Günter: Lösungsorientierte Beratung. Weinheim: Beltz, 2001 Mücke, K.: Systemische Beratung. ÖkoSysteme Institut und Verlag Prüfungsordnung für den Lehrgang Systemisches Coaching STUKO-Kenntnisnahme vom

13 im pädagogischen Kontext Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen in den Modulbeschreibungen und Lehrveranstaltungsbeschreibungen zu beachten. 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den Lehrgang Systemisches Coaching im pädagogischen Kontext an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich und enthält Bestimmungen über Beurteilungsvoraussetzungen und zu vergebenden Beurteilungen. Das sind: Beurteilungen von Lehrveranstaltungen ( 7) Beurteilungen von Modulen ( 9) Beurteilung einer Abschlussarbeit ( 11) 2 Arten von Lehrveranstaltungen (1) Seminar (SE): Lehrveranstaltung, die in den fachlichen Diskurs und Argumentationsprozess einführt. Die Studierenden werden aktiv einbezogen. Seminare dienen der Vorstellung wissenschaftlicher Arbeit und wissenschaftlicher Methoden und der Diskussion darüber. (2) Übung (UE): Lehrveranstaltung, die intensive, meist auch praktische Auseinandersetzung mit einem (Spezial)Themenbereich fördert. 3 Informationspflicht Die Lehrenden informieren die Studierenden zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung eines Moduls nachweislich über Ziele, Inhalte, allfällige Studienaufträge sowie über Leistungsanforderungen, Beurteilungskriterien und Details der Prüfung (Veröffentlichung im PH-Online). 4 Beurteilungsvoraussetzungen und Prüfungsanmeldung (1) Voraussetzung zur Zulassung zu einer Prüfung ist die Erfüllung allfälliger Studienaufträge, die ordnungsgemäße Inskription und die Anwesenheit bei allen Lehrveranstaltungen (SE, UE). (2) Bei Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Gründen (z.b. Krankenhausaufenthalt) kann die Lehrgangsleitung eine Leistung (z.b. Studienauftrag) zum Ersatz von höchstens 25% der tatsächlich gehaltenen Lehrveranstaltungseinheiten festlegen. (3) Die Studierenden haben sich entsprechend den Terminfestsetzungen rechtzeitig zu den Prüfungen bzw. zu deren Wiederholungen bei den jeweiligen Prüfer/innen oder im Falle kommissioneller Prüfungen bei der zuständigen Lehrgangsleitung anzumelden und im Falle der Verhinderung auch wieder rechtzeitig abzumelden. 5 Beurteilung des Studienerfolgs (1) Grundlagen für die Leistungsbeurteilung sind die Bildungsziele, Bildungsinhalte und Kompetenzen des jeweiligen Curriculums. STUKO-Kenntnisnahme vom

14 (2) Die Leistungsbeurteilung hat durch Beobachtung der Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen, durch Kontrolle der Erfüllung von Studienaufträgen, Portfolios etc. und/oder durch Prüfungen im Sinne der Prüfungsordnung zu erfolgen. (3) Wenn eine Notenbeurteilung unmöglich oder unzweckmäßig ist, ist bei positivem Erfolg mit mit Erfolg teilgenommen, bei negativem Erfolg mit ohne Erfolg teilgenommen zu beurteilen. Die abweichende Beurteilungsart wird in der Rubrik Leistungsnachweise der betreffenden Modulbeschreibungen ausgewiesen. Mit mit Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen zumindest in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit ohne Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit mit Erfolg teilgenommen nicht erfüllen. 7 Beurteilung von Lehrveranstaltungen (1) Diese kann unter Bedachtnahme auf die 3, 4, 5 und 6 dieser Prüfungsordnung durch Prüfungen (schriftlich und/oder mündlich und/oder praktisch) und/oder die Beurteilung von Studienaufträgen, Seminararbeiten, Portfolios, etc. erfolgen. (2) Für die Durchführung von Prüfungen bzw. die Beurteilung anderer Leistungsnachweise über Lehrveranstaltungen eines Moduls gelten die Lehrenden als bestellt, die in der jeweiligen Lehrveranstaltung unterrichten. 9 Beurteilung von Modulen (1) Modulbeurteilungen können erfolgen: durch abschließende Prüfungen (schriftlich und/oder mündlich und/oder praktisch) oder andere Leistungsnachweise (z. B. Modularbeiten) über das gesamte Modul oder durch Einzelbeurteilungen der Lehrveranstaltungen des Moduls siehe 7 und 8. Um ein Modul auf diese Art positiv abzuschließen, muss jede Lehrveranstaltungsbeurteilung positiv sein. (2) Wird ein Modul durch eine Prüfung oder einen anderen Leistungsnachweis über das gesamte Modul abgeschlossen, erfolgt die Beurteilung durch eine Prüfungskommission, die von der Lehrgangsleitung bestellt wird. Die Prüfungskommission besteht aus drei Lehrenden des jeweiligen Moduls. Lehren weniger als drei Lehrende in einem Modul, nominiert die Lehrgangsleitung einschlägig qualifizierte Lehrende aus dem Lehrgang als Mitglieder der Prüfungskommission. Die Mitglieder der Prüfungskommission wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Protokollführer/in. Jedes Mitglied hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme, Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 10 Sondervorschriften für (schriftliche) Arbeiten zur Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten STUKO-Kenntnisnahme vom

15 (1) Unter schriftlichen Arbeiten bzw. Arbeiten mit Textanteil sind Seminararbeiten ( 7 Abs. 1), Modularbeiten ( 9 Abs. 1) und lehrgangsbegleitende Arbeiten ( 10 Abs. 2) zu verstehen. Alle schriftlichen Arbeiten bzw. Arbeiten mit Textanteil haben den in 11 Abs. 8 formulierten wissenschaftlichen Kriterien zu entsprechen. (2) Lehrgangsbegleitende Arbeiten sind mehreren Modulen zugeordnet und dokumentieren den Lernprozess bzw. die Lernergebnisse mehrerer Module (z.b. Portfolio, Projektarbeiten, Forschungsarbeiten). Die den einzelnen Modulen zugeordneten Anforderungen sind in der Rubrik Leistungsnachweise der jeweiligen Modulbeschreibungen ausgewiesen. Die Beurteilungen der modulspezifischen Teilleistungen erfolgen, wenn ein Modul durch Einzelbeurteilungen seiner Lehrveranstaltungen abgeschlossen wird, durch Einzelprüfer/innen ( 7 Abs. 2, 8 Abs. 3), sonst durch Prüfungskommissionen gem. 9 Abs. 2. (3) Der Arbeitsaufwand für die zu leistenden Arbeiten ist mit dem Workload des Moduls abzustimmen. 12 Prüfungstermine Prüfungen können frühestens nach Beendigung der Lehrveranstaltungen abgelegt werden. Begründete Ausnahmen erfordern die Zustimmung der zuständigen Lehrgangsleitung. Prüfungen über Inhalte von Modulen sind studienbegleitend möglichst zeitnah zu den Studienveranstaltungen durchzuführen, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte erarbeitet wurden. Andere Leistungen (Teile von Prüfungen, Studienaufträge, Portfolios, etc.) können jedoch bereits während des/der Semester(s) beurteilt werden. 13 Öffentlichkeit mündlicher Prüfungen (1) Mündliche Prüfungen sind öffentlich. (2) Es ist zulässig, den Zutritt erforderlichenfalls auf eine den räumlichen Verhältnissen entsprechende Anzahl von Personen zu beschränken. (3) Die Prüfer/innen bzw. die Prüfungskommission haben das Recht, einzelne Zuhörer/innen auszuschließen, wenn sie die Prüfung stören. 14 Beurkundung von Prüfungen und Teilnahmebestätigungen (1) Jede Beurteilung einer Lehrveranstaltung ist auf Verlangen der/des Studierenden durch Ausstellung eines Zeugnisses zu bescheinigen und jedenfalls in der Studienevidenz zu vermerken ( 46 Abs. 1 HG 2005). (2) Der/Dem Studierenden ist auf ihr/sein Verlangen Einsicht in allfällige Beurteilungsunterlagen und in das Prüfungsprotokoll (mit Ausnahme der Beratungs- und Abstimmungsprotokolle) zu gewähren. Der/Die Studierende ist berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien herzustellen ( 44 Abs. 5 HG 2005). (3) Teilnahmebestätigungen können für Lehrveranstaltungen ausgestellt werden, die nicht mit einer Prüfung oder einer anderen Art der Leistungsfeststellung abgeschlossen werden. 15 Prüfungswiederholungen/höchstzulässige Anzahl an Prüfungsantritten (1) Bei negativer Beurteilung einer Prüfung stehen der/dem Studierenden insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung als STUKO-Kenntnisnahme vom

16 kommissionelle Prüfung abzulegen ist. Die Prüfungskommission besteht aus drei Prüfer/innen, die von der Institutsleitung bestellt werden. Die Mitglieder der Prüfungskommission wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Protokollführer/in. Jedes Mitglied einer Prüfungskommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme, Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. (2) Auf die höchstzulässige Anzahl an Prüfungsantritten ist anzurechnen: die negative Beurteilung einer Prüfung der Abbruch bzw. die Nichtbeurteilung einer Prüfung infolge der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel 16 Rechtsschutz bei Prüfungen gemäß 44 Hochschulgesetz Nichtigerklärung von Beurteilungen gemäß 45 Hochschulgesetz Abschluss des Studiums Das Studium ist erfolgreich beendet, wenn alle Module und eine allfällig vorgesehene Abschlussarbeit positiv beurteilt sind. 19 Dauer des Studiums Die Dauer des Studiums darf die doppelte Anzahl der im Curriculum vorgesehenen Semester nicht überschreiten ( 59 Abs. 2 Z 5 HG 2005). STUKO-Kenntnisnahme vom

17 Anhang STUKO-Kenntnisnahme vom

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