Pädagogische Hochschule Wien. Berufsbezogene Fremdsprache Französisch. Berufsschulpädagogik

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1 Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung für den Gegenstand Berufsbezogene Fremdsprache Französisch Berufsschulpädagogik Auf Grund des 42 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005, BGBl Nr. 30/2006 idgf., wird durch die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule verordnet.

2 Inhaltsverzeichnis VORWORT QUALIFIKATIONSPROFIL LEITENDE GRUNDSÄTZE BILDUNGSZIELE KOOPERATIONSVERPFLICHTUNG VERGLEICHBARKEIT ANGABEN ZUM BEGUTACHTUNGSVERFAHREN ANGABEN ZUM BEGUTACHTUNGSVERFAHREN ANGABEN ZUM CURRICULUM BEGINNZEITPUNKT DES LEHRGANGES VERSION DES DOKUMENTS ANSPRECHPERSON CURRICULUM ALLGEMEINE ANGABEN KOMPETENZKATALOG ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN MODULRASTER MODULÜBERSICHT MODULBESCHREIBUNG PRÜFUNGSORDNUNG PRÜFUNGSORDNUNG KOSTENKALKULATION...FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT. Seite 2 von 22

3 Vorwort Der Lehrgang Berufsbezogene Fremdsprache Französisch an Berufsschulen vermittelt den Studierenden fundierte, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Kompetenzen für den Unterricht in diesem Gegenstand, basierend auf dem Curriculum für das sechssemestrige Bachelorstudium der Berufsschulpädagogik an der Pädagogischen Hochschule Wien. 1. Qualifikationsprofil 1.1 Leitende Grundsätze Bildungsziele Der Lehrgang Berufsbezogene Fremdsprache Französisch für Berufsschulen ist eine auf wissenschaftlichen Standards basierende Ausbildung, die durch ihre Konzeption eine weitgehende Praxisbezogenheit gewährleistet. Zu den leitenden Prinzipien gehören gemäß Hochschulgesetz 2005, 40, Abs. 1 die Vielfalt und Freiheit der wissenschaftlichpädagogischen Theorien, Methoden und Lehrmeinungen. In Übereinstimmung mit dem Bologna System, wird eine grundlegende, wissenschaftsorientierte Berufsausbildung laut Hochschulgesetz 2005 Hochschul-Curriculaverordnung HCV Erlass GZ BMBWK /0002-V/7/2006 vermittelt. Um den beruflichen Erfordernissen der Teilnehmer/innen möglichst entgegen zu kommen, werden neben Präsenzveranstaltungen auch betreute Studienphasen nach 37 HG 2005 und Phasen des Selbststudiums bei freier Wahl von Arbeitszeit und ort angeboten. Elemente des E-Learning und der Einsatz moderner Kommunikationsformen (Blended Learning) zielen auf eine Optimierung des Präsenzteils ab. In Phasen des Selbststudiums stehen Erprobung und Anwendung der vermittelten Inhalte im Rahmen der eigenen Berufspraxis, der Austausch in Intensivgruppen und die Reflexion des eigenen Lernpfades im Mittelpunkt. Aufbau, Abwicklung und Durchführung des Lehrgangs tragen unterschiedlichen Lerntypen und Lernstilen Rechnung und haben sich zum Ziel gesetzt, diese Grundsätze den Studierenden auch für ihre eigene Praxis mitzugeben. Insbesondere fühlt sich der Lehrgang den Grundsätzen von Gender und Diversity verpflichtet. Neben der Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache in der Kommunikation, in den Lehrgangsunterlagen und in den Arbeiten der Teilnehmer/innen wird bei der Auswahl der Lehrenden darauf Wert gelegt. Um genderselektive Lernsituationen zu vermeiden, werden kommunikative, kooperative und offene Lernformen eingesetzt, wie Gruppen- oder Partnerarbeiten, individualisierte Lernstrategien, tutorielle Betreuung der E-Learning-Sequenzen, praktische Beispiele, und interaktive Modelle für einen praxisorientierten Französischunterricht eingesetzt. Der Lehrgang besteht aus einem Studienabschnitt und umfasst einschließlich der fachwissenschaftlichen schriftlichen Abschlussarbeit (Seminararbeit) und eines schulpraktischen und fachdidaktischen Portfolios eine Gesamtstudiendauer von vier Semestern. Dem Selbststudium kommt eine erhöhte Bedeutung zu. Der Lehrgang Berufsbezogene Fremdsprache Französisch umfasst ein Gesamtausmaß von 30 ECTS Credits. Seite 3 von 22

4 1.2 Kooperationsverpflichtung Die Abstimmung der Lehrgangsangebote nach 10 HG 2005 erfolgt im Bundesforum für Berufsbildung in dem alle Pädagogischen Hochschulen vertreten sind. 1.3 Vergleichbarkeit Vergleichbare Lehrgänge für den Bereich Berufsbezogene Fremdsprache Französisch werden an den Zentrumshochschulen für Berufsbildung in Graz, Linz und Innsbruck nicht angeboten. 2. Angaben zum Begutachtungsverfahren 2.1 Angaben zum Begutachtungsverfahren Im Bundesforum für Berufsbildung wurde das Curriculum begutachtet und dem Stadtschulrat für Wien vorgelegt. Die Stellungnahme wurde berücksichtigt. 3. Angaben zum Curriculum 3.1 Beginnzeitpunkt des Lehrganges Der beabsichtigte Beginnzeitpunkt des Lehrganges Berufsbezogene Fremdsprache Französisch ist WS 2010/ Version des Dokuments Die vorliegende Version 2.0 wurde mit 27. April 2010 erstellt. 3.3 Ansprechperson Prof. Gertrude Grabner MA Institutsleiterin Ausbildung Berufsbildung Tel.: DW Seite 4 von 22

5 4. Curriculum 4.1 Allgemeine Angaben Erlassung durch die Studienkommission: Genehmigung durch das Rektorat: Datum der Genehmigung durch den Hochschulrat: Zuordnung des Lehrganges: im öffentlich-rechtlichen Bereich für den schulischen Einsatz zusätzliche Lehrbefähigung Bedarf aktuell 10 bis 15 Lehrer/innen bundesweit; laut Umfrage bei den Landesschulräten bundesweit ist eine weiterer Lehrgang innerhalb von 5-10 Jahren notwendig Der Lehrgang umfasst ein Gesamtausmaß von 30 ECTS innerhalb von vier Semestern Lehrgangsübergreifende Module sind nicht geplant. Die Module werden in geblockter Form aufgrund der bundesweiten Organisation angeboten. Seite 5 von 22

6 5. Kompetenzkatalog Umsetzung der Schwerpunktsetzungen gemäß 8 und 9 HG 2005 und 3/2 HCV im Curriculum Schwerpunktsetzung Basismodul LVA SWS Credits Französisch Modul 1, 4, 9, 16, 22 und 29 Sprach- und Hörverständnistraining in der berufsbezogenen Fachsprache, kulturelle Eigenschaften, Grammatik, Satzbau 5,5 6,5 Stärkung sozialer Kompetenz Modul 16, 22 und 29 Sprachausdruck, Sprachfertigkeit, Techniken des Coaching, Selbst- und Fremdreflexion im Rahmen der schulpraktischen Studien, Erstellung eines Portfolios 3,5 4 Politische Bildung Modul 26 Staaten mit französischer Landessprache, Canadas spezielle politische Stellung, Europäische Union 3 4 Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts Modul 4, 9, 16, 22, 26 Didaktik und Praxis im Französischunterricht, Erstellung von Unterrichtsmaterialien unter Berücksichtigung kooperativer, offener Lernformen, Planung und Reflexion der Unterrichtspraxis 4 6 Kompetenzerwerb im Bereich des e-learning Modul 16 und 22 EDV-unterstütztes Sprachtraining, Seminarplanung unter Einsatz einer Lernplattform 2,5 3,5 Seite 6 von 22

7 6. Zulassungsvoraussetzungen Gemäß 19 Hochschul-Curriculaverordnung baut der Lehrgang auf einer abgeschlossenen Erstausbildung auf. Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Bachelorstudium für das Lehramt an Berufsschulen der FG I, II bzw. FG III. Spezielle Zulassungsvoraussetzungen: Für den Besuch des Lehrgangs Berufsbezogene Fremdsprache Französisch ist der Nachweis der Sprachfertigkeit auf dem Reifeprüfungsniveau (B2) zu erbringen. Der Nachweis muss spätestens mit Eintritt in das 3. Semester des Lehrganges vorliegen. 7. Reihungskriterien Die Zulassung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Für den Fall, dass aus Platzgründen nicht alle Zulassungswerber zugelassen werden können, gilt für als Reihungskriterium das Datum der Anmeldung. Seite 7 von 22

8 8. Modulraster Pädagogische Hochschule Wien Berufsbezogene Fremdsprache Französisch 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester BWF-1.1 PM BWF-2.1 PM BWF-3.1 PM BWF-4.1 PM Basismodul der speziellen Fachwissenschaften 1 und 2 Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 1 und 2 Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 1 und 2 Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 2 6,0 EC 4,25 SWSt. 6,0 EC 4,5 SWSt. 6,0 EC 5,0 SWSt. 6,0 EC 4,75 SWSt. 4,25 3 FW 1,5 SP 5 FW 3,75 FW 1 SP BWF-4.2 PM Portfolio und Hausarbeit 6,0 EC 0,0 SWSt. 6,0 EC 4,25 SWSt. 6,0 EC 4,5 SWSt. 6,0 EC 5,0 SWSt. 12,0 EC 4,75 SWSt. Legende: (H)LGÜ (hochschul)lehrgangsübergreifendes Modul Numerische Angaben in EC: WP Wahlpflichtmodul EC European Credit PF Pflichtmodul HW Humanwissenschaften SWSt. Semesterwochenstunde WM Wahlmodul FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken (1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) SP Schulpraktische Studien *) Angabe der Studienabschnitte nur, wenn sie für den (H)LG im Curriculum vorgesehen sind ES Ergänzende Studien Summe: 30,0 EC Summe: 18,5 SWSt. Seite 8 von 22

9 9. Modulübersicht BWF-1.1 PM Studienfachbereiche ECTS Art LV HW FW/FD SP ES BA V/S/Ü Semsterwochenstunden zu 45 Min. Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium Einführung in die Fachwissenschaften, Modul 1 0,50 SE 0,250 0,000 3,00 9,50 0,50 Basismodul der speziellen Fachwissenschaften, Modul 4 0,50 SE 0,250 0,000 3,00 9,50 0,50 Basismodul der speziellen Fachwissenschaften, Modul 9 2,00 SE 1,500 0,000 18,00 32,00 2,00 Fachdidaktik, Modul 4 1,50 SE 0,750 0,500 15,00 22,50 1,50 Fachdidaktik, Modul 9 1,50 SE 1,000 0,000 12,00 25,50 1,50 Summe BWF-1.1 3,750 0,500 51,00 99,00 6,00 BWF-2.1 PM Studienfachbereiche ECTS Art LV HW FW/FD SP ES BA V/S/Ü Semsterwochenstunden zu 45 Min. Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 1, Modul 16 2,00 SE 2,000 0,000 24,00 26,00 2,00 Fachdidaktik, Modul 16 0,50 SE 0,500 0,000 6,00 6,50 0,50 Fachdidaktik, Modul 22 1,00 SE 0,500 0,000 6,00 19,00 1,00 Schulpraktische Übungen, Modul 9 1,00 Ü 0,500 0,000 6,00 19,00 1,00 Schulpraktische Übungen, Modul 16 1,50 Ü 1,000 0,000 12,00 25,50 1,50 Summe BWF-2.1 4,500 0,000 54,00 96,00 6,00 BWF-3.1 PM Studienfachbereiche ECTS Art LV HW FW/FD SP ES BA V/S/Ü Semsterwochenstunden zu 45 Min. Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 2, Modul 22 2,00 SE 2,000 0,000 24,00 26,00 2,00 Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 1, Modul 26 4,00 SE 1,000 2,000 36,00 64,00 4,00 Summe BWF-3.1 3,000 2,000 60,00 90,00 6,00 Seite 9 von 22

10 BWF-4.1 PM Studienfachbereiche ECTS Art LV HW FW/FD SP ES BA V/S/Ü Semsterwochenstunden zu 45 Min. Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 2, Modul 29 4,00 SE 1,000 2,000 36,00 64,00 4,00 Fachdidaktik, Modul 26 1,00 SE 0,750 0,000 9,00 16,00 1,00 Schulpraktische Übungen, Modul 22 1,00 Ü 1,000 0,000 12,00 13,00 1,00 Summe BWF-4.1 2,750 2,000 57,00 93,00 6,00 BWF-.4.2 PM Studienfachbereiche ECTS Art LV HW FW/FD SP ES BA V/S/Ü Semsterwochenstunden zu 45 Min. Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. gesamt (Präsenz + 37 HG) Schriftliche Abschlussarbeit (Hausarbeit) - Fachwissenschaften 3,00 0,000 0,000 0,00 75,00 3,00 Portfolio - Fachdidaktik 3,00 0,000 0,000 0,00 75,00 3,00 unbetreutes Selbststudium Summe BWF-4.2 0,000 0,000 0,00 150,00 6,00 Seite 10 von 22

11 10. Modulbeschreibung Pädagogische Hochschule Wien Modulbeschreibung Berufsbezogene Fremdsprache Französisch Kurzzeichen: Modulthema: BWF-1.1 Basismodul der speziellen Fachwissenschaften 1 und 2 (Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Berufsbezogene Fremdsprache Französisch NN Studienjahr: : Semester: 2010/ Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1 Semester - einmalig 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul X Basismodul Aufbaumodul X Verbindung zu anderen Modulen: Bei (hochschul)lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziele: Bildungsinhalte: Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Deutsch (wo gegeben Französisch) BWF-1.1 Modulthema Basismodul der speziellen Fachwissenschaften 1 und 2 Studienfachbereiche HW FW SP ES Art LV VO/SE/UE/ Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium Einführung in die Fachwissenschaften, Modul 1 0,50 SE 0,25 0,00 3,00 9,50 0,50 Basismodul der speziellen Fachwissenschaften, Modul 4 0,50 SE 0,25 0,00 3,00 9,50 0,50 Basismodul der speziellen Fachwissenschaften, Modul 9 2,00 SE 1,50 0,00 18,00 32,00 2,00 Fachdidaktik, Modul 4 1,50 SE 0,75 0,50 15,00 22,50 1,50 Fachdidaktik, Modul 9 1,50 SE 1,00 0,00 12,00 25,50 1,50 Summe BWF-1.1 0,00 6,00 0,00 0,00 3,75 0,50 51,00 99,00 6,00 Seite 11 von 22

12 Pädagogische Hochschule Wien Modulbeschreibung Berufsbezogene Fremdsprache Französisch Kurzzeichen: Modulthema: BWF-2.1 Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 1 und 2 (Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Berufsbezogene Fremdsprache Französisch NN Studienjahr: : Semester: 2010/ Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1 Semester - einmalig 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul X Basismodul Aufbaumodul X Verbindung zu anderen Modulen: Bei (hochschul)lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Titel des Studienkennzahl: (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziele: Bildungsinhalte: Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Deutsch (wo gegeben Französisch) BWF-2.1 Modulthema Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 1 und 2 Studienfachbereiche HW FW SP ES Art LV VO/SE/UE/ Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. gesamt (Präsenz + 37 HG) Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 1, Modul 16 2,00 SE 2,00 0,00 24,00 26,00 2,00 Fachdidaktik, Modul 16 0,50 SE 0,50 0,00 6,00 6,50 0,50 Fachdidaktik, Modul 22 1,00 SE 0,50 0,00 6,00 19,00 1,00 Schulpraktische Übungen, Modul 9 1,00 UE 0,50 0,00 6,00 19,00 1,00 Schulpraktische Übungen, Modul 16 1,50 UE 1,00 0,00 12,00 25,50 1,50 Summe BWF-2.1 0,00 3,50 2,50 0,00 4,50 0,00 54,00 96,00 6,00 unbetreutes Selbststudium Seite 12 von 22

13 Pädagogische Hochschule Wien Modulbeschreibung Berufsbezogene Fremdsprache Französisch Kurzzeichen: Modulthema: BWF-3.1 Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 1 und 2 (Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Berufsbezogene Fremdsprache Französisch NN Studienjahr: : Semester: 2010/ Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1 Semester - einmalig 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul X Basismodul Aufbaumodul X Verbindung zu anderen Modulen: Bei (hochschul)lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziele: Bildungsinhalte: Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Deutsch (wo gegeben Französisch) BWF-3.1 Modulthema Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 1 und 2 Studienfachbereiche HW FW SP ES Art LV VO/SE/UE/ Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. gesamt (Präsenz + 37 HG) Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 2, Modul 22 2,00 SE 2,00 0,00 24,00 26,00 2,00 Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 1, Modul 26 4,00 SE 1,00 2,00 36,00 64,00 4,00 unbetreutes Selbststudium Summe BWF-3.1 0,00 6,00 0,00 0,00 3,00 2,00 60,00 90,00 6,00 Seite 13 von 22

14 Pädagogische Hochschule Wien Modulbeschreibung Berufsbezogene Fremdsprache Französisch Kurzzeichen: Modulthema: BWF-4.1 Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 2 (Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Berufsbezogene Fremdsprache Französisch NN Studienjahr: : Semester: 2010/ Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1 Semester - einmalig 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul X Basismodul Aufbaumodul X Verbindung zu anderen Modulen: Bei (hochschul)lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Titel des Studienkennzahl: (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziele: Bildungsinhalte: Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Deutsch (wo gegeben Französisch) BWF-4.1 Modulthema Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 2 Studienfachbereiche HW FW SP ES Art LV VO/SE/UE/ Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. gesamt (Präsenz + 37 HG) Aufbaumodul der speziellen Fachwissenschaften 2 Modul 29 4,00 SE 1,00 2,00 36,00 64,00 4,00 Fachdidaktik, Modul 26 1,00 SE 1,00 0,00 12,00 13,00 1,00 Schulpraktische Übungen, Modul 22 1,00 UE 1,00 0,00 12,00 13,00 1,00 unbetreutes Selbststudium Summe BWF-4.1 0,00 5,00 1,00 0,00 3,00 2,00 60,00 90,00 6,00 Seite 14 von 22

15 Pädagogische Hochschule Wien Modulbeschreibung Berufsbezogene Fremdsprache Französisch Kurzzeichen: Modulthema: BWF-4.2 Hausarbeit und Portfolio (Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Berufsbezogene Fremdsprache Französisch NN Studienjahr: : Semester: 2010/ und 4. Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1 Semester - einmalig 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul X Basismodul Aufbaumodul X Verbindung zu anderen Modulen: Bei (hochschul)lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziele: Eine fachspezifische Hausarbeit aus dem gewählten fachwissenschaftlichen Vertiefungsbereich erstellen. Ein fachdidaktisches Portfolio in Bezug auf die Umsetzbarkeit der fachwissenschaftlichen Arbeit in die Schulpraxis an Berufsschulen erstellen. Bildungsinhalte: Fachspezifische Hausarbeit und fachdidaktisches Portfolio Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Erkenntnisse für den Unterricht aufbereiten. Die beiden Arbeiten in die Unterrichtspraxis umsetzen. Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Siehe Ergänzung zur Prüfungsordnung Sprache(n): Deutsch (wo gegeben Französisch) BWF-4.2 Modulthema Hausarbeit und Portfolio Studienfachbereiche HW FW SP ES Art LV VO/SE/UE/ Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium Hausarbeit 3,00 0,00 0,00 75,00 3,00 Portfolio 3,00 0,00 0,00 75,00 3,00 Summe BWF-4.2 0,00 6,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 150,00 6,00 Seite 15 von 22

16 Legende: HW Humanwissenschaften LV Lehrveranstaltung FW Fachwissenschaften und Fachdidaktik WP Wahlpflichtmodul SP Schulpraktische Studien WM Wahlmodul ES Ergänzende Studien VO Vorlesung (H)LGÜ (hochschul)lehrgangsübergreifendes Modul SE Seminar UE Übung *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten 11. Prüfungsordnung Prüfungsordnung Anlage zu den Curricula für Lehrgänge Beschlossen von der Studienkommission am. 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt aufsteigend für alle Lehrgänge an der PH Wien. 2 Art und Umfang der Prüfungen und wissenschaftlich berufsfeldbezogenen Arbeiten (1) Lehrveranstaltungen Module setzen sich aus Veranstaltungen verschiedener Lehr- und Lernformen zusammen. Folgende Lehrveranstaltungsformen sind vorgesehen: Vorlesungen (VO) Seminare (SE) Übungen (UE) Praktika (PR) Fernstudien (FS) Vorlesungen (VO) dienen der Einführung und/oder Vertiefung in Teilbereiche des Fachs und seiner Methoden und haben auf den letzten Entwicklungsstand der Wissenschaft Bedacht zu nehmen. Seminare (SE) dienen der fachlichen und wissenschaftlichen Diskussion und Argumentation. Von den Studierenden sind eigene Beiträge zu erbringen. Übungen (UE) verfolgen das Ziel die Studierenden zu befähigen, grundlegende Konzepte eines Teilbereiches des jeweiligen Fachs im Rahmen konkreter Frage- und Problemstellungen anzuwenden. In den Praktika (PR) erfolgt auf dem Wege der angeleiteten Reflexion die Überführung von theoretischem Wissen in praktisches Können; sie stellen außerdem das Erfahrungsund Erprobungsfeld zur Entwicklung berufsbezogener Kompetenzen dar. Fernstudien (FS) sind Teil eines blended-learning-konzepts, die betreutes, eigenverantwortetes und vertiefendes Studieren zum Ziel haben. Seite 16 von 22

17 (2) Leistungsnachweise Folgende Leistungsnachweise sind vorgesehen: schriftliche Prüfung mündliche Prüfung Seminararbeit (diese kann sich aus mehreren Komponenten wie z. B. schriftlichen Arbeiten, Präsentationen zusammensetzen) praktische Prüfung Projektarbeit Leistungsnachweise im Rahmen von Lehrveranstaltungen (z. B. in den Schulpraktischen Studien) Schriftliche Prüfungen dürfen eine Dauer von 30 Minuten nicht unter- und eine Dauer von 120 Minuten nicht überschreiten (je nach Vorgabe in den Lehrveranstaltungsbeschreibungen) Mündliche Prüfungen können als Einzelprüfungen oder als kommissionelle Prüfungen abgehalten werden (je nach Vorgabe in den Lehrveranstaltungsbeschreibungen). Sie dürfen eine Dauer von 10 Minuten nicht unter- und dürfen eine Dauer von 40 Minuten nicht überschreiten. Mündliche Prüfungen sind öffentlich. Der/die Prüfer/in hat jedoch das Recht, Zuhörer/innen auszuschließen, wenn ihre Anwesenheit das Prüfungsgeschehen beeinträchtigt. Seminararbeiten haben einen den Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens entsprechenden Aufbau. Sie können je nach Vorgaben in den Lehrveranstaltungsbeschreibungen als Einzelarbeit, Partner- oder Teamarbeit gestaltet werden. Die Bearbeitung und die Beurteilung der einzelnen Teile müssen unabhängig voneinander erfolgen können. Praktische Prüfungen erbringen den Nachweis von spezifischem Können oder relevanten Fertigkeiten in adäquater Form (je nach Vorgabe in den Lehrveranstaltungsbeschreibungen). Projektarbeit ist die Arbeit für ein Projekt, das üblicherweise von einem Team durchgeführt wird. Der Beitrag eines einzelnen Teammitgliedes kann (je nach Vorgabe in den Lehrveranstaltungsbeschreibungen) als Prüfungsarbeit beurteilt werden. Leistungsnachweise im Rahmen von Lehrveranstaltungen Die Leistungsfeststellung erfolgt nicht punktuell, sondern aufgrund von im Rahmen der Lehrveranstaltung erbrachten Leistungen. Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls setzt den positiven Abschluss der inkludierten Lehrveranstaltungen voraus. Die Festlegung konkreter Leistungsanforderungen innerhalb eines Moduls erfolgt durch die verantwortlichen Lehrveranstaltungsleiter/innen vor Beginn des Moduls (siehe Lehrveranstaltungsbeschreibungen). (3) Portfolio und schriftliche Abschlussarbeit Portfolio: Das Portfolio soll schulpraktische und fachdidaktische Inhalte darstellen (wie z.b. Beratungs- und/oder Unterrichtsszenarien, -sequenzen), die vom/ von der Studierenden selbständig und nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und dokumentiert werden sowie den eigenen Lehrpfad dokumentiert und die eigenen Erfahrungen reflektiert, welche Seite 17 von 22

18 sich in der täglichen Unterrichtsarbeit wiedergeben. Es soll bis Zeichen Originaltext nicht überschreiten. Schriftliche Abschlussarbeit: Die schriftliche Abschlussarbeit ist eine auf den Lehrveranstaltungsbereichen beruhende schriftliche oder multimediale Darstellung der im Rahmen des Lehrgangs erarbeiteten Aufgabenstellungen und Erkenntnisse. Sie soll bis Zeichen Originaltext nicht überschreiten. 3 Bestellungsweise der mit der Durchführung von Prüfungen betrauten Personen (1) Lehrveranstaltungsprüfungen bzw. Modulprüfungen Lehrveranstaltungsprüfungen sind vom Leiter/von der Leiterin der Lehrveranstaltung bzw. von den Leitern/Leiterinnen der Lehrveranstaltung abzuhalten. Bei längerfristiger Verhinderung hat die zuständige Institutsleitung (Institut für Ausbildung APS) eine/n fachlich zuständige/n Prüfer/in heranzuziehen. Wird die Prüfung von mehreren Prüfer/n/innen abgenommen, so entscheiden diese mit Stimmenmehrheit. Stimmenthaltung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet ein/e von der zuständigen Institutsleitung nominierte/r Experte/Expertin. Sind in den Lehrveranstaltungsbeschreibungen Modulprüfungen vorgesehen, so setzt sich die Prüfungskommission aus den Leitern/Leiterinnen der Lehrveranstaltungen zusammen. Diese entscheiden mit Stimmenmehrheit, Stimmenthaltung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet ein/e von der zuständigen Institutsleitung nominierte/r Experte/Expertin. (2a) Beurteilung eines Portfolios a. Ist in den Lehrveranstaltungsbeschreibungen die Erstellung eines Portfolios vorgesehen, so setzt sich die Prüfungskommission aus den Leitern/Leiterinnen der Lehrveranstaltungen zusammen. b. Die Beurteilung eines Portfolios erfolgt nach der jeweiligen Präsentation durch die unter a genannten Lehrenden. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, Stimmenthaltung ist ausgeschlossen. Bei Stimmengleichheit entscheidet ein/e von der zuständigen Institutsleitung nominierte/r Experte/Expertin. (2a) Beurteilung einer schriftlichen Abschlussarbeit a. Ist im Curriculum die Erstellung einer Abschlussarbeit vorgesehen, sind die Themen der schriftlichen Abschlussarbeit mit zwei Lehrenden des Lehrgangs zu vereinbaren b. Die Beurteilung der schriftlichen Abschlussarbeiterfolgt durch die unter a genannten Lehrenden. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, Stimmenthaltung ist ausgeschlossen. Bei Stimmengleichheit entscheidet ein/e von der zuständigen Institutsleitung nominierte/r Experte/Expertin. (3) Vorgangsweise bei Wiederholung von Prüfungen a. Wiederholung von Lehrveranstaltungsprüfungen bzw. Modulprüfungen Seite 18 von 22

19 Wiederholungen von Lehrveranstaltungsprüfungen sind vom Leiter/von der Leiterin/den Leiter/n/innen der Lehrveranstaltung abzuhalten. Bei längerfristiger Verhinderung hat die zuständige Institutsleitung eine/n fachlich geeignete/n Prüfer/in heranzuziehen. Wird die Prüfung von mehreren Prüfer/innen abgenommen, so entscheiden diese mit Stimmenmehrheit. Stimmenthaltung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet ein/e von der zuständigen Institutsleitung nominierte/r Experte/Expertin. Sind in den Lehrveranstaltungsbeschreibungen Modulprüfungen vorgesehen, so setzt sich die Prüfungskommission aus den Leitern/Leiterinnen der Lehrveranstaltungen zusammen. Diese entscheiden mit Stimmenmehrheit, Stimmenthaltung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet ein/e von der zuständigen Institutsleitung nominierte/r Experte/Expertin. Die dritte Wiederholung hat jedenfalls als kommissionelle Prüfung zu erfolgen, wobei die zuständige Institutsleitung neben der/dem Leiter/in/den Leiter/innen der Lehrveranstaltung ein bis zwei weitere geeignete Personen zu Prüfer/inne/n bestellt, sodass eine ungerade Anzahl an Prüfer/inne/n erreicht wird. Die Beurteilung erfolgt mit Mehrheitsbeschluss. Stimmenthaltung ist unzulässig. b. Wiederholung des Portfolios Das Portfolio kann insgesamt drei Mal wiederholt werden. Die dritte Wiederholung hat jedenfalls als kommissionelle Prüfung zu erfolgen, wobei die zuständige Institutsleitung neben der/dem Leiter/in/den Leiter/innen der Lehrveranstaltung ein bis zwei weitere geeignete Personen zu Prüfer/inne/n bestellt, sodass eine ungerade Anzahl an Prüfer/inne/n erreicht wird. Die Beurteilung erfolgt mit Mehrheitsbeschluss. Stimmenthaltung ist unzulässig. c. Wiederholung der schriftlichen Abschlussarbeit Die schriftliche Abschlussarbeit kann insgesamt drei Mal wiederholt werden. Bei der dritten Wiederholung der schriftlichen Abschlussarbeit ist ein neues Thema festzulegen. Die dritte Wiederholung hat jedenfalls als kommissionelle Prüfung zu erfolgen, wobei die zuständige Institutsleitung neben der/dem Leiter/in/den Leiter/innen der Lehrveranstaltung ein bis zwei weitere geeignete Personen zu Prüfer/inne/n bestellt, sodass eine ungerade Anzahl an Prüfer/inne/n erreicht wird. Die Beurteilung erfolgt mit Mehrheitsbeschluss. Stimmenthaltung ist unzulässig. d. Wiederholung der schulpraktischen Studien Die Wiederholung der Schulpraktischen Studien ist gemäß 59 Abs. 2 Z. 6 Hochschulgesetz 2005 nur einmal möglich. 4 Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren (1) Lehrveranstaltungsprüfungen bzw. Modulprüfungen Prüfungen können frühestens nach Beendigung der Lehrveranstaltungen und spätestens bis zum Ende des Folgesemesters abgelegt werden. Andere Leistungen (Studienaufträge, Portfolios, etc.) können jedoch bereits während des/der Semester(s), spätestens jedoch bis zum Ende des Folgesemesters erbracht werden. Später abgelegte Prüfungen oder andere Leistungsnachweise haben sich an einem vergleichbaren aktuellen Modul/an einer vergleichbaren aktuellen Lehrveranstaltung zu orientieren. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Institutsleitung. Seite 19 von 22

20 Sind in den Lehrveranstaltungsbeschreibungen ausschließlich Leistungsnachweise im Rahmen von Lehrveranstaltungen vorgesehen, muss die Lehrveranstaltung wiederholt werden. Der/die Studierende hat sich entsprechend den Terminfestsetzungen innerhalb der von den Prüfer/inne/n festgesetzten Fristen zu den Prüfungen bei den jeweiligen Prüfer/innen anzumelden und im Falle der Verhinderung rechtzeitig - spätestens am Tag vor der Prüfung abzumelden. (2) Portfolio und schriftliche Abschlussaarbeit Die Termine für die Abgabe des Portfolios, die Termine für die Abhaltung der Präsentationen und die Termine für die Abgabe der schriftlichen Abschlussarbeit werden von der zuständigen Institutsleitung festgelegt. Dies gilt auch für die Wiederholung. (3) Vorgangsweise bei Wiederholung von Lehrveranstaltungsprüfungen bzw. Modulprüfungen Die/der Studierende hat sich bei einer ersten und zweiten Wiederholung von Lehrveranstaltungsprüfungen/Modulprüfungen innerhalb der von den Prüfer/innen festgelegten Termine zu den Wiederholungsprüfungen bei den jeweiligen Prüfer/inne/n anzumelden und im Falle der Verhinderung rechtzeitig spätestens am Tag vor der Prüfung abzumelden. Die/der Studierende hat sich bei der dritten Wiederholung von Lehrveranstaltungsprüfungen mindestens 10 Arbeitstage vor dem gewünschten Termin bei der zuständigen Institutsleitung (Ausbildung APS) schriftlich zur Prüfung anzumelden. 5 Generelle Beurteilungskriterien (1) Beurteilungsstufen Grundlagen für die Leistungsbeurteilung sind die Anforderungen der Curricula. Die Leiter/innen der Studienveranstaltungen bzw. Modulkoordinator/en/innen haben die Studierenden nachweislich über die Ziele, inhaltlichen Schwerpunkte und allfälligen Studienaufträge sowie über die Prüfungsformen und die Beurteilungskriterien zeitgerecht (innerhalb der ersten drei Semesterwochen, bei geblockten Lehrveranstaltungen in der ersten Lehrveranstaltung) zu informieren. Der positive Erfolg von Prüfungen ist mit Sehr gut (1), Gut (2), Befriedigend (3) oder Genügend (4), oder mit Erfolg teilgenommen zu beurteilen, der negative Erfolg ist mit Nicht genügend (5) bzw. ohne Erfolg teilgenommen zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind unzulässig. SEHR GUT: Überdurchschnittliche Leistung, die weit über die beschriebenen Anforderungen hinausgeht. GUT: Insgesamt gute und solide Leistung, die über die beschriebenen Anforderungen hinausgeht. BEFRIEDIGEND: Eine Leistung, die in jeder Hinsicht den beschriebenen Anforderungen entspricht. GENÜGEND: Eine Leistung, die trotz Mängel den beschriebenen Anforderungen noch entspricht. NICHT GENÜGEND: Eine Leistung, die den beschriebenen Anforderungen überwiegend nicht entspricht. Es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich. (2) Schulpraktische Studien Seite 20 von 22

21 Die Beurteilung der Schulpraktischen Studien erfolgt auf der Basis von direkten Leistungsvorlagen (Beobachtungsaufgaben, schriftlichen Planungsarbeiten, Praxisberichten, etc.) und des gehaltenen Unterrichts. Die Beurteilung erfolgt durch Beschluss einer Prüfungskommission. Diese Prüfungskommission setzt sich aus den Leitern/Leiterinnen jener Lehrveranstaltungen zusammen, welche im Rahmen der Schulpraktischen Studien des betreffenden Semesters vom/von der jeweiligen Studierenden belegt wurden. Bei Stimmengleichheit sowie Nichteinigung wird die Prüfungskommission durch die zuständige Institutsleitung des Institutes für schulpraktische Studien erweitert. Diese entscheiden mit Stimmenmehrheit. Stimmenthaltung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Institutsleitung. Eine negative Beurteilung der Schulpraktischen Studien ist schriftlich zu begründen. Kriterien für eine positive Beurteilung der Leistungen in den Schulpraktischen Studien sind beobachtbare Ausprägungen der angestrebten Zielkompetenzen sowie berufsrelevante Aspekte der Durchführung der mit den Studien verbundenen Tätigkeiten. (3) Portfolio Kriterien für die Beurteilung : eigenständiges Arbeiten und Abfassung nach wissenschaftlichen Kriterien differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema reflektiertes Einbeziehen einschlägiger Fachliteratur aktuelle Bezugnahme auf relevante Forschungsergebnisse systematische Verknüpfung von Theorie und Praxisreflexion sprachlich-argumentative Klarheit und Eigenständigkeit der Darstellung formale Korrektheit Darstellung des Berufsfeldbezuges Gendergerechte Formulierungen Präsentation und Argumentation der Arbeit im Rahmen der Präsentation Das Portfolio ist in schriftlicher Form sowie elektronisch per Mail an die Prüfer/Prüferinnen abzugeben. Die Beurteilung des Portfolios erfolgt durch die Prüfer/Prüferinnen. Die Beurteilung der Präsentationen fließt in die Gesamtbeurteilung des Portfolios ein. Für die Rechtschreibung ist die jeweils neueste Ausgabe des österreichischen Wörterbuches verbindlich. Dies gilt auch für die Schreibweise von Zahlen. Vor der Abgabe ist die Arbeit auf die Angemessenheit des Sprachstils bzw. die grammatikalische und orthografische Richtigkeit zu überprüfen. Besonders schwerwiegende und/oder gehäufte Mängel im Bereich der Textproduktion bzw. der Orthographie schließen eine positive Beurteilung aus. In der Präsentation werden vor allem Absicht, Aufbau, wissenschaftliche Kriterien, Inhalte und Ergebnisse dargelegt. Der/die Studierende hat ferner über die ausgewählte Literatur bzw. die erhobenen Daten Auskunft zu geben und die berufsbezogene Seite der Arbeit deutlich zu machen. Die Prüfer/Prüferinnen sind gehalten, mit der/dem Studierenden in einen kritischen bzw. reflexiven Diskurs einzutreten. (4) Schriftliche Abschlussarbeit Kriterien für die Beurteilung : eigenständiges Arbeiten und Abfassung nach wissenschaftlichen Kriterien differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema Seite 21 von 22

22 reflektiertes Einbeziehen einschlägiger Fachliteratur aktuelle Bezugnahme auf relevante Forschungsergebnisse systematische Verknüpfung von Theorie und Praxisreflexion sprachlich-argumentative Klarheit und Eigenständigkeit der Darstellung formale Korrektheit Darstellung des Berufsfeldbezuges Gendergerechte Formulierungen Präsentation und Argumentation der Arbeit im Rahmen der Präsentation Die schriftliche Abschlussarbeit ist in schriftlicher Form sowie elektronisch per Mail an die Prüfer/Prüferinnen abzugeben. Die gedruckte Form muss eine schriftliche eidesstattliche Erklärung des/der Studierenden enthalten, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet wurden (Plagiatserklärung). In den Arbeiten sind Verstöße gegen die sachliche und sprachliche Richtigkeit so anzuzeichnen, dass die Anmerkungen den einzelnen Prüfern/Prüferinnen zweifelsfrei zugeordnet werden können. Die Beurteilung der schriftlichen Abschlussarbeit erfolgt durch die Prüfer/Prüferinnen. Die Beurteilung der Präsentationen fließt in die Gesamtbeurteilung der schriftlichen Abschlussarbeit ein. Für die Rechtschreibung ist die jeweils neueste Ausgabe des österreichischen Wörterbuches verbindlich. Dies gilt auch für die Schreibweise von Zahlen. Vor der Abgabe ist die Arbeit auf die Angemessenheit des Sprachstils bzw. die grammatikalische und orthografische Richtigkeit zu überprüfen. Besonders schwerwiegende und/oder gehäufte Mängel im Bereich der Textproduktion bzw. der Orthographie schließen eine positive Beurteilung aus. In der Präsentation werden vor allem Absicht, Aufbau, wissenschaftliche Kriterien, Inhalte und Ergebnisse dargelegt. Der/die Studierende hat ferner über die ausgewählte Literatur bzw. die erhobenen Daten Auskunft zu geben und die berufsbezogene Seite der Arbeit deutlich zu machen. Die Prüfer/Prüferinnen sind gehalten, mit der/dem Studierenden in einen kritischen bzw. reflexiven Diskurs einzutreten. 6 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt ab..aufsteigend in Kraft. Seite 22 von 22

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