Lehrgang: Montessoripädagogik (20 ECTS) Curriculum
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1 Lehrgang: Montessoripädagogik (20 ECTS) Curriculum Pädagogische Hochschule OÖ, Elementar- und Grundstufenpädagogik Kaplanhofstraße Linz STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 1
2 Inhaltsverzeichnis Zeitliche Struktur... 5 Zulassungsvoraussetzungen... 5 Kurzbeschreibung... 5 Ziel... 5 Inhalte... 5 Kompetenzen... 5 Abschlussdokument... 6 Qualifikationsprofil... 6 Modulraster... 6 Modulübersicht... 9 Modulbeschreibungen Basisliteratur Prüfungsordnung... Fehler! Textmarke nicht definiert. STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 2
3 Angaben zum Curriculum Studienkennzahl: Inkrafttreten: Allfällige Übergangsbestimmungen: Geplanter Beginn: SS 2014 LG öffentlichen Rechts Curriculum Version: 24. Oktober 2013 überarbeitete Version des LGs Montessoripädagogik vom: Bedarf: Es besteht Interesse vonseiten des Landesschulrats und der Direktor/innen, dass Lehrer/innen und Kindergartenpädagog/innen die theoretischen Grundlagen, die verschiedenen Axiome, sowie die Materialkunde des spezifischen Instrumentariums dieser Pädagogik erwerben und praktisch umsetzen können. Reihungskriterien: nach Datum der Anmeldung Kontaktpersonen: Lehrgangsverantwortliche/r Vor- und Zuname, akad. Grad: Dienststelle: Institut: Annemarie Hiotu, MA Europaschule, Praxisschule der Pädagogischen Hochschule des Bundes Elementar- und Grundstufenpädagogik Aus- und Weiterbildung Telefon: 0664/ Ansprechperson für das BMUK Vor- und Zuname, akad. Grad: Dienststelle: Dr. Katharina Soukup - Altrichter PH OÖ, Kaplanhofstraße 40, 4020 Linz Telefon: katharina.soukup-altrichter@ph-ooe.at STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 3
4 Curriculum Lehrgangstitel: Montessoripädagogik Planende Einheit: Elementar- und Grundstufenpädagogik Veranstaltende/s Institut/e: Elementar- und Grundstufenpädagogik Kooperationen mit externen Institutionen: keine Umfang und Dauer: Zahl der Module: 3 / davon studienübergreifend: 0 (M-, M -, ) Zeitliche Struktur: : 3 Echtstunden: 500 Präsenzstundenanteil: Echtstunden betreutes Studium: 240 Echtstunden unbetreute Studienanteile: 260 Zielgruppe/n: schulischer Bereich: Lehrer/innen aller Schulformen, Kindergarten- und Sozialpädagog/innen mit abgeschlossener Erstausbildung; Studierende als außerordentliche Teilnehmer/innen Schulischer Bereich: Elementar -und Grundstufe Sek 1 Sek 2 Bereich Kindergarten- und/oder Sozialpädagogik: Lehrer/innenbildung (Train the Trainer): Studierende: ao. Hörer/innen Sonstige Zielgruppen: Zulassungsvoraussetzungen: Pädagog/innen mit abgeschlossener Erstausbildung, Kindergartenpädagoginnen und Sozialpädagoginnen als ordentliche Studierende sowie Personen gemäß 61 Abs. 2 HG 2005 (z.b. Studierende der Studiengänge,...) als außerordentliche Studierende Eignungsfeststellungsverfahren keines Reihungskriterien: nach Datum der Anmeldung Kurzbeschreibung: Die enge Beziehung zwischen Theorie und Praxis ist das Spezifikum der Monessoripädagogik. In diesem Sinne werden typische Themen wie "Vorbereitete Umgebung", "Bedeutung der Stille", "Kosmische Erziehung", "Freiarbeit" aufbereitet. Im Lehrgang Montessoripädagogik sollen den Teilnehmer/innen die theoretischen Grundlagen, die verschiedenen Axiome, sowie die Materialkunde des spezifischen Instrumentariums dieser Pädagogik in Theorie und Praxis vermittelt werden. Die Teilnehmer/innen sind nach Beendigung des Lehrganges in der Lage, die Elemente der Montessoripädagogik in die eigene pädagogische Praxis zu integrieren. Ziel(e): - die theoretischen Grundlagen der Montessoripädagogik kennen und sie im Kontext weiterer reformpädagogischer Ansätze reflektieren - unterschiedliche Möglichkeiten der Integration der Montessoripädagogik in das eigene Berufsfeld kennen und in der pädagogischen Praxis reflektieren STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 4
5 - durch angeleitetes Üben die Sinnes-, Sprach-, Mathematik- und Geometriematerialien sowie die Entwicklungsmaterialien aus der Kosmischen Erziehung gemäß den Intentionen der Montessoripädagogik anwenden - Übungsabläufe und Beobachtungen aus der Praxis im Portfolio dokumentieren und reflektieren Inhalte: theoretische Grundlagen der Montessoripädagogik und Abgrenzung zu anderen Reformpädagogiken projektorientiertes, forschendes Arbeiten in Bezug auf Theorie und Praxis der Montessori-Pädagogik im eigenen Berufsfeld angeleitetes Üben zur Einführung der Sinnes-, Sprach-, Mathematik- und Geometriematerialien sowie der Entwicklungsmaterialien aus der Kosmischen Erziehung Reflexion und Dokumentation über Beobachtungen in der Praxis Kompetenzen: die theoretischen Grundlagen der Montessoripädagogik verstehen und anwenden sowie Bezüge und Abgrenzungen zu anderen reformpädagogischen Ansätzen herstellen können die Sinnes-, Sprach-, Mathematik- und Geometriematerialien sowie die Entwicklungsmaterialien aus der Kosmischen Erziehung richtig anwenden und einsetzen den richtigen Materialeinsatz entsprechend den vorherrschenden Gegebenheiten auswählen, die Übungsabläufe in der Praxis anwenden die Beobachtungen im Portfolio reflektieren und dokumentieren Beurteilungsvoraussetzungen und Prüfungsbedingungen: siehe angefügte Prüfungsordnung Erwerbbare formale Qualifikationen/Befähigungen: Abschlussdokument: Zeugnis Akademische Bezeichnung / Akademischer Grad: Evaluation: Die Evaluation erfolgt durch den einheitlichen Rückmeldebogen PHOÖ STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 5
6 Modulraster Theoretische Grundlagen und Didaktik 1 M1: Theoretische Grundlagen und Didaktik 1 7,00 EC 7,00 SWSt 0,00 7,00 0,00 0,00 Theoretische Grundlagen und Didaktik 2 M2: Theoretische Grundlagen und Didaktik 2 7,00 EC 7,00 SWSt 0,00 7,00 0,00 0,00 Praxis der Montessoripädagogik M3 Praxis der Montessoripädagogik 6,00 EC 6,00 SWSt 0,00 3,00 1,00 2,00 Summe EC.: 20,00 Summe SW St.: 20,00 STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 6
7 HW FW SP ES Präsenztudienarteile Betreute Studienanteille gemäß 37 HG Summe übersicht Studienfachbereiche und european credits (EC) wochenstunden (1 SWSt. = 16 EH a 45 Min.) 1. 0,00 7,00 0,00 0,00 7,00 0,00 7, ,00 10,00 1,00 2,00 13,00 0,00 13,00 Abschlussarbeit 0,00 0,00 0,00 0,00 Summen 0,00 17,00 1,00 2,00 0,00 20,00 0,00 20,00 STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 7
8 HW FW SP ES VO/SE/UE/EX Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Summe Betreute Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreute Studienanteile European credits (EC) HW FW SP ES VO/SE/UE/EX Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Summe Betreute Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreute Studienanteile European credits (EC) Modulübersicht Theoretische Grundlagen und Didaktik 1 Studienfachbereiche und european credits (EC) LV- Art wochenstunden (1 SWSt. = 16 EH 45 Min.) Echtstunden zu 60 Min Theoretische Grundlagen 1 0,00 1,00 0,00 0,00 SE 1. 1,00 0,00 1,00 12,00 13,00 1,00 Kosmische Erziehung 1 0,00 1,00 0,00 0,00 SE 1. 1,00 0,00 1,00 12,00 13,00 1,00 Didaktik 1 - Mathematik 0,00 2,00 0,00 0,00 SE 1. 2,00 0,00 2,00 24,00 26,00 2,00 Didaktik 1 - Kinderhaus 0,00 1,50 0,00 0,00 SE 1. 1,50 0,00 1,50 18,00 19,50 1,50 Didaktik 1 - Sprache 0,00 1,50 0,00 0,00 SE 1. 1,50 0,00 1,50 18,00 19,50 1,50 Summen 0,00 7,00 0,00 0,00 7,00 0,00 7,00 84,00 91,00 7,00 Theoretische Grundlagen und Didaktik 2 Studienfachbereiche und european credits (EC) LV- Art wochenstunden (1 SWSt. = 16 EH 45 Min.) Echtstunden zu 60 Min Theoretische Grundlagen 2 0,00 1,00 0,00 0,00 SE 2. 1,00 0,00 1,00 12,00 13,00 1,00 Kosmische Erziehung 2 0,00 1,00 0,00 0,00 SE 2. 1,00 0,00 1,00 12,00 13,00 1,00 Mathematik 2 0,00 2,00 0,00 0,00 SE 2. 2,00 0,00 2,00 24,00 26,00 2,00 Kinderhaus 2 0,00 1,50 0,00 0,00 SE 2. 1,50 0,00 1,50 18,00 19,50 1,50 Sprache 0,00 1,50 0,00 0,00 SE 2. 1,50 0,00 1,50 18,00 19,50 1,50 Summen 0,00 7,00 0,00 0,00 7,00 0,00 7,00 84,00 91,00 7,00 STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 8
9 Betreute Studienanteile gemäβ Summe Betreute Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreute Studienanteile European credits (EC) HW FW SP ES VO/SE/UE/EX Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Summe Betreute Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreute Studienanteile European credits (EC) Praxis der Montessoripädagogik Studienfachbereiche und european credits (EC) LV- Art wochenstunden (1 SWSt. = 16 EH 45 Min.) Echtstunden zu 60 Min Schulpraktische Studien/Hospitationen/ Materialerstellung 0,00 0,00 1,00 0,00 SE 3. 1,00 0,00 1,00 12,00 13,00 1,00 Materialübungen 0,00 2,00 0,00 0,00 SE 3. 2,00 0,00 2,00 24,00 26,00 2,00 Portfolio 0,00 0,00 0,00 2,00 SE 3. 0,00 2,00 2,00 24,00 26,00 2,00 Präsentation 0,00 1,00 0,00 0,00 SE 3. 1,00 0,00 1,00 12,00 13,00 1,00 Summen 0,00 3,00 1,00 2,00 4,00 2,00 6,00 72,00 78,00 6,00 Abschlussarbeit Abschlussarbeit wochenstunden (1 SWSt. = 16 E Ha 45 Min.) Echtstunden zu 60 Min Abschlussarbeit Summen Abschlussarbeit Gesamtsummen: 0,00 17,00 1,00 2,00 18,00 2,00 20,00 240,00 260,00 20,00 STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 9
10 Modulbeschreibungen Modulbeschreibung Modul 1 Kurzzeichen: M1 Modulthema: Theoretische Grundlagen und Didaktik 1 Lehrgang: Montessoripädagogik Modulverantwortliche/r: NN : 1. EC: 7 Dauer und Häufigkeit des Angebots: 1x im Lehrgang Niveaustufe (Studienabschnitt): Kategorie: Basismodul Aufbaumodul Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Verbindung zu anderen Modulen: M2 und M3 Bei studienübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Lehrgang/Hochschullehrgang/St udiengang: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: keine Bildungsziel: Axiome der Montessoripädagogik kennen, verstehen und anwenden können das Mathematik-Material kennen, anwenden und einsetzen die Montessori-Materialien des Bereiches Kinderhaus und Kosmische Erziehung sowie des Bereichs Sprache didaktisch richtig handhaben Kinder ganzheitlich und entwicklungsorientiert fördern Bildungsinhalte: Renaissance der Montessori-Pädagogik Maria Montessoris Leben und Werk Axiome der Montessoripädagogik (absorbierender mathematischer Geist, Polarisation der Aufmerksamkeit, Normalisierung, sensible Phasen, vorbereitete Umgebung, Ordnung, Freiheit/Unabhängigkeit, Materialeigenschaften) Kosmische Erziehung (Geschichte des Universums: Experimente, Schwarzes Band) Mathematik-Materialien (natürliche Zahlen, Dezimalsystem, lineares Zählen, Addition, Subtraktion) Gebrauch der Sinnesmaterialien (Dimensionen, Farben, Formen) Gebrauch der Sprachmaterialien (Schreiben, Lesen,Wortanalyse) Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: den reformpädagogischen Ansatzes der Montessoripädagogik diskutieren und reflektieren theoretischen Grundlagen kennen und anwenden Materialien nach den didaktischen Grundsätzen Maria Montessoris einführen und gebrauchen zeitgemäße Adaption der Theorie für die Lehrpraxis STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 10
11 HW FW SP ES VO/SE/UE/EX Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Summe Betreute Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreute Studienanteile European credits (EC) Überprüfung der Lehrpraxis an den theoretischen Grundlagen Literatur: Wird von den zu Beginn der Lehrenden Lehrveranstaltungen aktuell bekannt gegeben Lehr- und Lernformen: Führen eines Portfolios, Übungen, Referate, Onlinerecherchen, Reflexion in der Gruppe Beurteilung: Modulbeurteilung Portfolio Beurteilungsart: mit/ohne Erfolg teilgenommen Sprache(n): Deutsch Theoretische Grundlagen und Didaktik 1 Studienfachbereiche und european credits (EC) LV- Art wochenstunden (1 SWSt. = 16 EH 45 Min.) Echtstunden zu 60 Min Theoretische Grundlagen 1 0,00 1,00 0,00 0,00 SE 1. 1,00 0,00 1,00 12,00 13,00 1,00 Kosmische Erziehung 1 0,00 1,00 0,00 0,00 SE 1. 1,00 0,00 1,00 12,00 13,00 1,00 Didaktik 1 - Mathematik 0,00 2,00 0,00 0,00 SE 1. 2,00 0,00 2,00 24,00 26,00 2,00 Didaktik 1 - Kinderhaus 0,00 1,50 0,00 0,00 SE 1. 1,50 0,00 1,50 18,00 19,50 1,50 Didaktik 1 - Sprache 0,00 1,50 0,00 0,00 SE 1. 1,50 0,00 1,50 18,00 19,50 1,50 Summen 0,00 7,00 0,00 0,00 7,00 0,00 7,00 84,00 91,00 7,00 Modulbeschreibung Modul 2 Kurzzeichen: M2 Modulthema: Theoretische Grundlagen und Didaktik 2 Lehrgang: Montessoripädagogik Modulverantwortliche/r: NN : 2. EC: 7 Dauer und Häufigkeit des Angebots: einmal im Niveaustufe (Studienabschnitt): STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 11
12 Kategorie: Basismodul Aufbaumodul Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Verbindung zu anderen Modulen: M1 und M3 Bei studienübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Lehrgang/Hochschullehrgang/Studiengang: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziel: andere reformpädagogische Ansätze kennen lernen theoretischen Hintergrund des Montessori Lehrwerkes verstehen das Mathematik-Material des 2.s kennen, anwenden und einsetzen die Montessori-Materialien des 2. s des Bereiches Kinderhaus und Kosmische Erziehung sowie des Bereichs Sprache didaktisch richtig handhaben Bildungsinhalte: Integration der Montessori-Pädagogik in das eigene Berufsfeld andere reformpädagogische Ansätze Übungen des täglichen Lebens (Schüttübungen, Hände waschen, Schnür-, Maschen- und Knopfrahmen,...) Materialien der Kosmischen Erziehung (Zeit, Biologie und Geografie) Mathematik-Materialien (Stufen der Abstraktion bei Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, Geometrie) Gebrauch der Sinnesmaterialien (Unterscheidung von Gewichten, Geräuschen und Tönen, Gerüchen, Geschmacks- und Wärmequalitäten, Oberflächen- und Materialstrukturen) Gebrauch der Sprachmaterialien (Individualisierender Lese-, Schreib- und Rechtschreibunterricht, Satzanalyse) Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Fähigkeit zur Reflexion und Diskussion verschiedener reformpädagogischer Ansätze sowie über die Integration der Montessori-Pädagogik in das eigene Berufsfeld Materialien nach den didaktischen Grundsätzen Maria Montessoris einführen und gebrauchen Übungen des täglichen Lebens in der Praxis anwenden Herstellen von Aufzeichnungen über Materialien und Übungsabläufe im Portfolio Literatur: Wird von den zu Beginn der Lehrenden Lehrveranstaltungen aktuell bekannt gegeben Lehr- und Lernformen: Führen eines Portfolios, Übungen, Referate, Onlinerecherchen, Reflexion in der Gruppe Beurteilung: Modulbeurteilung Portfolio Beurteilungsart: mit/ohne Erfolg teilgenommen Sprache(n): Deutsch STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 12
13 HW FW SP ES VO/SE/UE/EX Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Summe Betreute Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreute Studienanteile European credits (EC) Theoretische Grundlagen und Didaktik 2 Studienfachbereiche und european credits (EC) LV- Art wochenstunden (1 SWSt. = 16 EH 45 Min.) Echtstunden zu 60 Min Theoretische Grundlagen 2 0,00 1,00 0,00 0,00 SE 2. 1,00 0,00 1,00 12,00 13,00 1,00 Kosmische Erziehung 2 0,00 1,00 0,00 0,00 SE 2. 1,00 0,00 1,00 12,00 13,00 1,00 Mathematik 2 0,00 2,00 0,00 0,00 SE 2. 2,00 0,00 2,00 24,00 26,00 2,00 Kinderhaus 2 0,00 1,50 0,00 0,00 SE 2. 1,50 0,00 1,50 18,00 19,50 1,50 Sprache 0,00 1,50 0,00 0,00 SE 2. 1,50 0,00 1,50 18,00 19,50 1,50 Summen 0,00 7,00 0,00 0,00 7,00 0,00 7,00 84,00 91,00 7,00 STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 13
14 Modulbeschreibung Modul 3 Kurzzeichen: M3 Lehrgang: Montessoripädagogik Modulthema: Praxis der Montessoripädagogik Modulverantwortliche/r: NN : 3. EC: 6 Dauer und Häufigkeit des Angebots: 1x im Niveaustufe (Studienabschnitt): Kategorie: Basismodul Aufbaumodul Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Verbindung zu anderen Modulen: M1 und M2 Bei studienübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Lehrgang/Hochschullehrgang/Studiengang: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziel: über die Integration der Montessori-Pädagogik in die eigene pädagogische Praxis reflektieren das im Lehrgang bereits Erlernte in Hospitationsklassen beobachten und schriftlich reflektieren Portfolio führen Bildungsinhalte: Hospitationen (in Praxisschulen, Kindergärten) Reflexion der Beobachtungen im Portfolio Materialübungen Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Teilnehmer/innen reflektieren, dokumentieren, präsentieren und diskutieren ihre Praxiserfahrungen im Portfolio. Literatur: Wird von den zu Beginn der Lehrenden Lehrveranstaltungen aktuell bekannt gegeben Lehr- und Lernformen: Hospitationen, Übungen, Portfolioarbeit Beurteilung: Modulbeurteilung Portfolio Beurteilungsart: mit/ohne Erfolg teilgenommen Sprache(n): Deutsch STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 14
15 HW FW SP ES VO/SE/UE/EX Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Summe Betreute Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreute Studienanteile European credits (EC) Praxis der Montessoripädagogik Studienfachbereiche und european credits (EC) LV- Art wochenstunden (1 SWSt. = 16 EH 45 Min.) Echtstunden zu 60 Min Schulpraktische Studien/Hospitationen/ Materialerstellung 0,00 0,00 1,00 0,00 SE 3. 1,00 0,00 1,00 12,00 13,00 1,00 Materialübungen 0,00 2,00 0,00 0,00 SE 3. 2,00 0,00 2,00 24,00 26,00 2,00 Portfolio 0,00 0,00 0,00 2,00 SE 3. 0,00 2,00 2,00 24,00 26,00 2,00 Präsentation 0,00 1,00 0,00 0,00 SE 3. 1,00 0,00 1,00 12,00 13,00 1,00 Summen 0,00 3,00 1,00 2,00 4,00 2,00 6,00 72,00 78,00 6,00 Basisliteratur BALLHORN, K.: Das Gehirn sein Alphabet und andere Geschichten. Konstanz BELLER, K.: Die Krippe. In: Montada, O. (Hg.): Entwicklungspsychologie. Weinheim 1995 S Aufl HOLTSTIEGE, H.: Modell Montessori. Freiburg veränderte Aufl HOLTSTIEGE, H.: Erziehung in der Montessori-Pädagogik. Freiburg 1991 HOLTZ, A.: Montessori-Pädagogik und Sprachförderung. Ulm u.a ITARD, J.M.G.: Itards Berichte über den Wilden von Aveyron. Hrsg. von KRENBERGER, S. Wien ITARD, J.M.G.: Victor, das Wildkind von Aveyron. Zürich u.a MONTESSORI, M.: Über die Bildung des Menschen. Hrsg. und eingeleitet von OSWALD, P. u. SCHULZ- BENESCH, G. Freiburg u. a MONTESSORI, M.: Kinder sind anders. Stuttgart 1967 MONTESSORI, M.: Grundlagen meiner Pädagogik. Heidelberg MONTESSORI, M.: Die Entdeckung des Kindes. Hrsg. und eingeleitet von OSWALD, P. u. SCHULZ-BENESCH, G. Freiburg (Überarbeitete Neuauflage von: Selbsttätige Erziehung im frühen Kindesalter. Stuttgart 1913 MONTESSORI, M.: Texte u. Diskussion. Hrsg. BÖHM, W. Bad Heilbrunn 1971 MONTESSORI, M.: Das kreative Kind. Der absorbierende Geist. Hrsg. und eingeleitet von OSWALD, P. u. SCHULZ-BENESCH, G. Freiburg MONTESSORI, M.: Von der Kindheit zur Jugend. Hrsg. und eingeleitet von OSWALD, P. u. SCHULZ- BENESCH, G. Freiburg u. a MONTESSORI, M.: Frieden und Erziehung. Hrsg. und eingeleitet von OSWALD, P. u. SCHULZ-BENESCH, G. Freiburg MONTESSORI, M.: Eine Auswahl aus dem Werk Maria Montessoris. Hrsg. und eingeleitet von OSWALD, P. u. SCHULZ-BENESCH, G. Ravensburg MONTESSORI, M.: Schule des Kindes. Montessori-Erziehung für Schulkinder. Hrsg. und eingeleitet von OSWALD, P. u. SCHULZ-BENESCH, G. Freiburg u.a MONTESSORI, M.: Spannungsfeld Kind - Gesellschaft. Hrsg. und eingeleitet von OSWALD, P. u. SCHULZ- BENESCH, G. Freiburg STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 15
16 Montessori-Verein e.v. Sitz Aachen: Montessori-Material Teil I, Handbuch für LehrgangsteilnehmerInnen der Montessoriausbildung. Aachen Montessori-Verein e.v. Sitz Aachen: Montessori-Material Teil II, Handbuch für LehrgangsteilnehmerInnen der Montessoriausbildung. Aachen Montessori-Verein e.v. Sitz Aachen: Montessori-Material Teil III, Handbuch für LehrgangsteilnehmerInnen der Montessoriausbildung. Aachen MUSSEN, P.H.: Die Entwicklung prosozialen Verhaltens. In: MONTADA, L. (Hg.): Brennpunkte der Entwicklungspsychologie. Stuttgart 1991, S NAVE-HERZ, R. (Hg.): Wandel und Kontinuität der Familie in der Bundesrepublik Deutschland. Ela Ecker, Ingeborg Waldschmidt (Hg.): Kosmische Erzählungen in der Montessori-Pädagogik, Lit-Verlag, Münster 2007 Ela Eckert: Maria und Mario Montessoris Kosmische Erziehung Vision und Konkretion, Klinkhartdt, Bad Heilbrunn, 2001 Reinhard Fischer, Michael Klein-Landeck, Harald Ludwig (Hrsg.): Die Kosmische Erziehung Maria Montessoris, Lit-Verlag, Münster 1999 Siegfried Fleck: Vom Alter der Erde die Zeitmaschine, in: Grundschule, 11 98, S. 19ff) Camillo Grazzini: Cosmic education at the elementary level and the role of the materials, AMI- Communications 1998/2-3 Manfred Günnigmann: Montessori-Pädagogik in Deutschland, Herder, Freiburg i.b., 1979 Walburga Henry: Sachunterrichtliches Lernen in der Montessori-Pädagogik, Lit-Verlag, Münster, 2000 Kosmische Erziehung Axel Holtz (Hrsg.): Grundlagen der Kosmischen Erziehung, Ulm, 1998 Harald Ludwig, Christian Fischer, Reinhard Fischer (Hrsg.): Verstehendes Lernen in der Montessori- Pädagogik Erziehung und Bildung angesichts der Herausforderungen der Pisa-Studie, Lit-Verlag, Münster, 2003 Werner Perry: Sternenbilder und ihre Legenden, Urachhaus Verlag Stuttgart Dieter B Herrmann: Die Kosmos Himmelskunde für Einsteiger, Kosmos Verlag Gianluca Ranzini: Astronomie, Kaiser Verlag Anke Olowson: Die Kosmische Erziehung in der Montessoripädagogik, Herder Verlag Fischer, Klein-Landeck, Ludwig: Die Kosmische Erziehung Maria Montessoris, Lit Verlag Gisela Lück: Handbuch der naturwissenschaftlichen Bildung, Herder Verlag Gisela Lück: Leichte Experimente für Eltern und Kinder, Herder Verlag Gisela Lück: Neue leichte Experimente für Eltern und Kinder, Herder Verlag Maria Montessori: Von der Kindheit zur Jugend, Herder, Freiburg, 5. Aufl., 1979 Maria Montessori: Kosmische Erziehung, Herder, Freiburg, 1988 Maria Montessori: Die Macht der Schwachen, Herder, Freiburg, 1995 Hans-Dietrich Raapke: Montessori heute, rororo, Reinbek 2001Kinderhaus Affolter, F.: Wahrnehmung, Wirklichkeit und Sprache Anderlik, L.: Ein Weg für alle! Ayres, J.: Bausteine der kindlichen Entwicklung Brand, Breitenbach, Maisel: Sensorische Integrationsstörungen Hellbrügge, Th.: Unser Montessori-Modell Hellbrügge, Th., Montessori, M.: Die Montessori-Pädagogik und das behinderte Kind Straßburg, Dacheneder, Kreß: Entwicklungsstörungen bei Kindern STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 16
17 Allgemeine Prüfungsordnung für Lehrgänge / Hochschullehrgänge der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen in den Modulbeschreibungen und Lehrveranstaltungsbeschreibungen zu beachten. 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den Lehrgang Montessoripädagogik an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich und enthält Bestimmungen über Beurteilungsvoraussetzungen und zu vergebenden Beurteilungen. Das sind: - Beurteilungen von Lehrveranstaltungen ( 7) - Beurteilungen von Praktika ( 8) - Beurteilungen von Modulen ( 9) - Beurteilung einer Abschlussarbeit ( 11) 2 Arten von Lehrveranstaltungen (1) Vorlesung (VO): Lehrveranstaltung, in der die Wissensvermittlung durch eine Aneinanderreihung von Fachvorträgen durch eine/n Lehrende/n erfolgt. (2) Seminar (SE): Lehrveranstaltung, die in den fachlichen Diskurs und Argumentationsprozess einführt. Die Studierenden werden aktiv einbezogen. Seminare dienen der Vorstellung wissenschaftlicher Arbeit und wissenschaftlicher Methoden und der Diskussion darüber. (3) Übung (UE): Lehrveranstaltung, die intensive, meist auch praktische Auseinandersetzung mit einem (Spezial)Themenbereich fördert. (4) Exkursion (EX): dient der wissenschaftlich begründeten Veranschaulichung von Lehrinhalten, wobei der empirische und/oder regionale Bezug einzelner Forschungsbereiche in deren natürlicher Umgebung vermittelt wird. 3 Informationspflicht Die Lehrenden informieren die Studierenden zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung eines Moduls nachweislich über Ziele, Inhalte, allfällige Studienaufträge sowie über Leistungsanforderungen, Beurteilungskriterien und Details der Prüfung (Veröffentlichung im PH Online). 4 Beurteilungsvoraussetzungen und Prüfungsanmeldung (1) Voraussetzung zur Zulassung zu einer Prüfung ist die Erfüllung allfälliger Studienaufträge, die ordnungsgemäße Inskription und die Anwesenheit bei allen Lehrveranstaltungen (SE, UE, EX). Die Anwesenheit bei Vorlesungen kann durch eigenständiges Literaturstudium ersetzt werden. (2) Bei Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Gründen (z.b. Krankenhausaufenthalt) kann die Lehrgangsleitung eine Leistung (z.b. Studienauftrag) zum Ersatz von höchstens 25% der tatsächlich STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 17
18 gehaltenen Lehrveranstaltungseinheiten festlegen. (3) Die Studierenden haben sich entsprechend den Terminfestsetzungen rechtzeitig zu den Prüfungen bzw. zu deren Wiederholungen bei den jeweiligen Prüfer/innen oder im Falle kommissioneller Prüfungen bei der zuständigen Lehrgangsleitung anzumelden und im Falle der Verhinderung auch wieder rechtzeitig abzumelden. 5 Beurteilung des Studienerfolgs (1) Grundlagen für die Leistungsbeurteilung sind die Bildungsziele, Bildungsinhalte und Kompetenzen des jeweiligen Curriculums. (2) Die Leistungsbeurteilung hat durch Beobachtung der Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen, durch Kontrolle der Erfüllung von Studienaufträgen, Portfolios etc. und/oder durch Prüfungen im Sinne der Prüfungsordnung zu erfolgen. (3) Der positive Erfolg von Prüfungen und anderen Leistungsnachweisen inkl. der Abschlussarbeit ist mit "Sehr gut" (1), "Gut" (2), "Befriedigend" (3) oder "Genügend" (4), der negative Erfolg ist mit "Nicht genügend" (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind unzulässig. Mit "Sehr gut" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und eigenständige adäquate Lösungen präsentiert werden. Mit "Gut" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und zumindest eigenständige Lösungsansätze angeboten werden. Mit "Befriedigend" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt werden. Mit "Genügend" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit "Nicht genügend" sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit "Genügend" nicht erfüllen. (4) Wenn eine Notenbeurteilung unmöglich oder unzweckmäßig ist, ist bei positivem Erfolg mit "mit Erfolg teilgenommen", bei negativem Erfolg mit "ohne Erfolg teilgenommen" zu beurteilen. Die abweichende Beurteilungsart wird in der Rubrik "Leistungsnachweise" der betreffenden Modulbeschreibungen ausgewiesen. Mit "mit Erfolg teilgenommen" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen zumindest in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit "ohne Erfolg teilgenommen" sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit "mit Erfolg teilgenommen" nicht erfüllen. 6 Prüfungsdauer (1) Die Prüfungsdauer soll bei mündlichen Prüfungen 15 Minuten nicht unter- und 40 Minuten nicht überschreiten. Auf eine angemessene Vorbereitungszeit ist Bedacht zu nehmen. (2) Die Prüfungsdauer soll bei schriftlichen Prüfungen 45 Minuten nicht unter- und 180 Minuten nicht überschreiten. (3) Die Prüfungsdauer soll bei praktischen Prüfungen 30 Minuten nicht unter- und 90 Minuten nicht überschreiten. Auf eine angemessene Vorbereitungszeit ist Bedacht zu nehmen. 7 Beurteilung von Lehrveranstaltungen (1) Diese kann unter Bedachtnahme auf die 3, 4, 5 und 6 dieser Prüfungsordnung durch Prüfungen STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 18
19 (schriftlich und/oder mündlich und/oder praktisch) und/oder die Beurteilung von Studienaufträgen, Seminararbeiten, Portfolios, etc. erfolgen. (2) Für die Durchführung von Prüfungen bzw. die Beurteilung anderer Leistungsnachweise über Lehrveranstaltungen eines Moduls gelten die Lehrenden als bestellt, die in der jeweiligen Lehrveranstaltung unterrichten. 8 Beurteilung von Praktika (1) Neben den in den Modulen ausgewiesenen, auf die Schulpraxis bezogenen Anforderungen werden folgende Kriterien für eine positive Beurteilung der Leistungen in Pratika herangezogen: * Bereitschaft und Fähigkeit zum Aufbau professioneller Berufskompetenz; dabei ist besonders zu beachten: - das Erkennen und Formulieren von relevanten Fragestellungen, Entwicklungszielen und Schwerpunkten; - die gezielte Arbeit an diesen Fragestellungen, Entwicklungszielen und Schwer- punkten; - die Reflexion und Dokumentation dieser Arbeit; * ausreichendes fachspezifisches Grundlagenwissen unter Beachtung des Ausbildungsstandes sowie der Bereitschaft und Fähigkeit zur Aneignung erforderlichen Wissens; * ausreichende didaktisch-methodische Fähigkeiten, insbesondere Methodenvielfalt und Fähigkeit zum aufgabenspezifischen Einsatz der Methoden unter Beachtung des Ausbildungsstandes sowie der Bereitschaft und Fähigkeit zur Aneignung erforderlicher Kompetenzen; * ausreichende mündliche und schriftliche Sprachbeherrschung in der Unterrichtssprache; * inter- und intrapersonale Kompetenz (u.a. Eigeninitiative, Aktivität und Kreativität, Kommunikations- und Interaktionsfähigkeit, angemessene Gesprächsführung; Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den relevanten Personengruppen; Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit; Bereitschaft zur Selbstkritik und zu adäquater Selbsteinschätzung). (2) Die Beurteilung erfolgt unter Bedachtnahme auf die 3, 4, 5 und 6 dieser Prüfungsordnung im positiven Fall durch "mit Erfolg teilgenommen", im negativen Fall durch "ohne Erfolg teilgenommen". (3) Für die Beurteilungen von Praktika gelten die Lehrenden als bestellt, die in der jeweiligen Lehrveranstaltung unterrichten. 9 Beurteilung von Modulen (1) Modulbeurteilungen können erfolgen: * durch abschließende Prüfungen (schriftlich und/oder mündlich und/oder praktisch) oder andere Leistungsnachweise (z. B. Modularbeiten) über das gesamte Modul oder * durch Einzelbeurteilungen der Lehrveranstaltungen des Moduls siehe 7 und 8. Um ein Modul auf diese Art positiv abzuschließen, muss jede Lehrveranstaltungsbeurteilung positiv sein. (2) Wird ein Modul durch eine Prüfung oder einen anderen Leistungsnachweis über das gesamte Modul abgeschlossen, erfolgt die Beurteilung durch eine Prüfungskommission, die von der Lehrgangsleitung bestellt wird. Die Prüfungskommission besteht aus drei Lehrenden des jeweiligen Moduls. Lehren weniger STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 19
20 als drei Lehrende in einem Modul, nominiert die Lehrgangsleitung einschlägig qualifizierte Lehrende aus dem Lehrgang als Mitglieder der Prüfungskommission. Die Mitglieder der Prüfungskommission wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Protokollführer/in. Jedes Mitglied hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme, Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 10 Sondervorschriften für (schriftliche) Arbeiten zur Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten (1) Unter schriftlichen Arbeiten bzw. Arbeiten mit Textanteil sind Seminararbeiten ( 7 Abs. 1), Modularbeiten ( 9 Abs. 1) und lehrgangsbegleitende Arbeiten ( 10 Abs. 2) zu verstehen. Alle schriftlichen Arbeiten bzw. Arbeiten mit Textanteil haben den in 11 Abs. 8 formulierten wissenschaftlichen Kriterien zu entsprechen. (2) Lehrgangsbegleitende Arbeiten sind mehreren Modulen zugeordnet und dokumentieren den Lernprozess bzw. die Lernergebnisse mehrerer Module (z.b. Portfolio, Projektarbeiten, Forschungsarbeiten). Die den einzelnen Modulen zugeordneten Anforderungen sind in der Rubrik "Leistungsnachweise" der jeweiligen Modulbeschreibungen ausgewiesen. Die Beurteilungen der modulspezifischen Teilleistungen erfolgen, wenn ein Modul durch Einzelbeurteilungen seiner Lehrveranstaltungen abgeschlossen wird, durch Einzelprüfer/innen ( 7 Abs. 2, 8 Abs. 3), sonst durch Prüfungskommissionen gem. 9 Abs. 2. (3) Der Arbeitsaufwand für die zu leistenden Arbeiten ist mit dem Workload des Moduls abzustimmen. 11 Abschlussarbeit für Lehrgänge ab 30 EC Abschlussarbeiten sind keiner spezifischen Lehrveranstaltung bzw. keinem spezifischen Modul zugeordnet. Sie dienen der abschließenden und vertiefenden Beschäftigung mit einem oder mehreren Schwerpunkten des Lehrgangs. (1) Die Studierenden wählen aus einer von der Lehrgangsleitung erstellten Liste je eine Betreuerin/einen Betreuer für die Abschlussarbeit aus, mit welcher/welchem auch das Thema der Abschlussarbeit zu vereinbaren ist. Die Themenvereinbarung bedarf der Zustimmung der Lehrgangsleitung. (2) Die Anmeldung zur Abschlussarbeit hat spätestens im vorletzten regulären Lehrgangssemester bei der/dem betreuenden Lehrenden zu erfolgen. (3) Die Abschlussarbeit hat pro drei für diese Abschlussarbeit im Curriculum vorgesehenen ECTS-Credits mindestens 20 Seiten (Formatierung entsprechend den Richtlinien zur Bachelorarbeit) zu umfassen. Teile der Abschlussarbeit können auch in anderer als in Textform (etwa in Form von Videos, Lernprogrammen, DVDs oder CDs, formalen Sprachen etc.) gestaltet werden. In diesen speziellen Fällen sind Umfang und Form der Arbeit mit der Betreuerin/dem Betreuer zu vereinbaren. (4) Die Abschlussarbeit ist einfach in schriftlicher, fest gebundener Ausfertigung und auf CD-ROM im Dateiformat *.pdf abzugeben. Auf der CD-ROM müssen der Name der Verfasserin/des Verfassers, der Titel der Arbeit sowie der Lehrgang angegeben werden. (5) Jeder Abschlussarbeit ist folgende eigenhändig unterfertigte Erklärung der/des Studierenden anzuschließen: "Ich erkläre, dass ich die vorliegende Abschlussarbeit selbst verfasst habe und dass ich dazu keine anderen als die angeführten Behelfe verwendet habe. Außerdem habe ich ein Belegexemplar verwahrt." (6) Präsentation der Abschlussarbeiten: Die Abschlussarbeiten werden durch die jeweiligen Autorinnen und Autoren präsentiert, anschließend werden noch offene Fragen mit den Mitgliedern der STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 20
21 Prüfungskommission (Abs. 7) diskutiert und Rückmeldungen zu den Arbeiten gegeben. (7) Die kommissionelle Beurteilung der Abschlussarbeit einschließlich Präsentation erfolgt durch die Betreuerin/den Betreuer und eine zweite Lehrende/einen zweiten Lehrenden, die/der von der Lehrgangsleitung zu bestimmen ist. Kann das Einvernehmen zwischen den Mitgliedern der Prüfungskommission nicht hergestellt werden, wird die Prüfungskommission um eine/einen von der zuständigen Institutsleitung nominierte Expertin/ nominierten Experten erweitert. Die erweiterte Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit, Stimmenthaltung ist unzulässig. (8) Kriterien für die Beurteilung sind: - ausgewogene Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes im Fachbereich - differenziertes Problembewusstsein und präzise Fragestellung - Verortung des Themas in der aktuellen Forschungs- und Bildungsdiskussion - stringente Gliederung und roter Faden - sprachlich-stilistische Eigenständigkeit - kritisch-selektiver Umgang mit den dem Forschungsstand entsprechenden Quellen - klare Ausweisung des Berufsfeldbezuges - Offenlegung und Begründung der Wahl und korrekte Anwendung der Vorgangsweise - abschließende Reflexion und Präsentation (9) Im Falle einer negativen Beurteilung der Abschlussarbeit kann diese maximal dreimal wiederholt werden. Ein einmaliger Wechsel der Betreuerin/des Betreuers und/oder ein einmaliger Wechsel des Themas sind möglich, erhöhen jedoch nicht die Gesamtzahl der Wiederholungen. (10) Für die Beurteilung der letzten Wiederholung der Abschlussarbeit hat die zuständige Institutsleitung eine Prüfungskommission zu bestellen, die aus den beiden Prüferinnen/Prüfern und einer weiteren qualifizierten Lehrkraft besteht. Die erweiterte Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit, Stimmenthaltung ist unzulässig. 12 Prüfungstermine Prüfungen können frühestens nach Beendigung der Lehrveranstaltungen abgelegt werden. Begründete Ausnahmen erfordern die Zustimmung der zuständigen Lehrgangsleitung. Prüfungen über Inhalte von Modulen sind studienbegleitend möglichst zeitnah zu den Studienveranstaltungen durchzuführen, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte erarbeitet wurden. Andere Leistungen (Teile von Prüfungen, Studienaufträge, Portfolios, etc.) können jedoch bereits während des/der (s) beurteilt werden. 13 Öffentlichkeit mündlicher Prüfungen (1) Mündliche Prüfungen sind öffentlich. (2) Es ist zulässig, den Zutritt erforderlichenfalls auf eine den räumlichen Verhältnissen entsprechende Anzahl von Personen zu beschränken. (3) Die Prüfer/innen bzw. die Prüfungskommission haben das Recht, einzelne Zuhörer/innen auszuschließen, wenn sie die Prüfung stören. 14 Beurkundung von Prüfungen und Teilnahmebestätigungen (1) Jede Beurteilung einer Lehrveranstaltung ist auf Verlangen der/des Studierenden durch Ausstellung eines Zeugnisses zu bescheinigen und jedenfalls in der Studienevidenz zu vermerken ( 46 Abs. 1 HG 2005). STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 21
22 (2) Der/Dem Studierenden ist auf ihr/sein Verlangen Einsicht in allfällige Beurteilungsunterlagen und in das Prüfungsprotokoll (mit Ausnahme der Beratungs- und Abstimmungsprotokolle) zu gewähren. Der/Die Studierende ist berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien herzustellen ( 44 Abs. 5 HG 2005). (3) Teilnahmebestätigungen können für Lehrveranstaltungen ausgestellt werden, die nicht mit einer Prüfung oder einer anderen Art der Leistungsfeststellung abgeschlossen werden. 15 Prüfungswiederholungen/höchstzulässige Anzahl an Prüfungsantritten (1) Bei negativer Beurteilung einer Prüfung stehen der/dem Studierenden insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung abzulegen ist. Die Prüfungskommission besteht aus drei Prüfer/innen, die von der Institutsleitung bestellt werden. Die Mitglieder der Prüfungskommission wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Protokollführer/in. Jedes Mitglied einer Prüfungskommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme, Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. (2) Auf die höchstzulässige Anzahl an Prüfungsantritten ist anzurechnen: - die negative Beurteilung einer Prüfung - der Abbruch bzw. die Nichtbeurteilung einer Prüfung infolge der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel 16 Rechtsschutz bei Prüfungen gemäß 44 Hochschulgesetz Nichtigerklärung von Beurteilungen gemäß 45 Hochschulgesetz Abschluss des Studiums Das Studium ist erfolgreich beendet, wenn alle Module und eine allfällig vorgesehene Abschlussarbeit positiv beurteilt sind. 19 Dauer des Studiums Die Dauer des Studiums darf die doppelte Anzahl der im Curriculum vorgesehenen nicht überschreiten ( 59 Abs. 2 Z 5 HG 2005). STUKO-Kenntnisnahme vom Seite 22
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