Container-Pflicht ab 2012
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- Christian Otto
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3 Stadt Dübendorf Abteilung Tiefbau Container-Pflicht ab die Stadt an der Glatt
4 Impressum Herausgeber Stadt Dübendorf Abteilung Tiefbau Usterstrasse Dübendorf Kundentelefon tiefbau@duebendorf.ch Design/Grafik/Bild Tamara Luchsinger, Stadtgärtnerei Dübendorf tamara.luchsinger@duebendorf.ch Druck Druckerei Crivelli AG, Dübendorf November 2011
5 Inhaltsverzeichnis Für ein sauberes Dübendorf...1 Wegleitung / Standort...2 Baubewilligungsverfahren...5 Kunststoffcontainer die Stadt an der Glatt
6 Abfallverordnung Art. 8.1 Kehricht und Sperrgut müssen der von der Stadt Dübendorf organisierten Abfuhr übergeben werden. Die Festlegung der zulässigen Gebinde sowie von Bereitstellungszeit und -ort erfolgt in der Vollziehungsverordnung. Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung Art. 1.3 Ab 2012 ist bei Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern ein Normcontainer zu verwenden. Containerstandplätze sind auf privatem Grund vorzugsweise unmittelbar hinter dem Strassen- bzw. Trottoirrand unter Beachtung der Sichtweiten gemäss Strassenabstandsverordnung vom 19. April 1978 (700.4) zu errichten.
7 Für ein sauberes Dübendorf FÜR EIN SAUBERES DÜBENDORF 1 Für ein sauberes Dübendorf: Container-Pflicht für Hauskehricht und Grüngut Sind Sie im Besitz eines Kehricht- oder eines Grüncontainers? Ab dem 1. Januar 2012 müssen der Kehricht und das Grüngut in der Stadt Dübendorf über Norm-Kunststoffcontainer entsorgt werden. Grundlagen dazu bilden die Abfallverordnung sowie die Vollzugsverordnung zur Abfallverordnung der Stadt Dübendorf. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, einen Kehricht- und/oder einen Grüncontainer anzuschaffen und einen geeigneten Standort dafür zu fi nden. Vorteil: Sie können in Zukunft rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche entsorgen. Sie müssen somit keinen Abfall und auch kein Grüngut mehr in der Wohnung oder im Treppenhaus bis zur Abfuhr aufbewahren. Fazit: Die Stadt wird schöner und frei von üblen Gerüchen. Für alle, die bereits einen Kehrichtcontainer oder einen Grüncontainer nutzen, ändert sich nichts. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einem sauberen Dübendorf. Fragen? Kundentelefon die Stadt an der Glatt
8 Wegleitung / Standort 2 Platzierung auf Privatgrund Die Container müssen auf Privatgrund platziert werden. Bei der Standortwahl ist auf die notwendigen Sichtweiten (insbesondere im Bereich von Einfahrten) zu achten. Ausnahmsweise können Container auf öffentlichem Grund aufgestellt bzw. eingebaut werden. In diesem Fall wird eine jährliche Abgabe im Sinne einer Miete erhoben. Standort-Kriterien - Der Standort befi ndet sich auf Privatgrund. - Das maximale Gefälle des Weges zwischen Standort und Abholort beträgt 5%. - Das Wegrecht zum Abholort ist gegeben. - Keine Unterbrechung des Weges vom Abholort zum Kehrichtfahrzeug durch unbefestigte Bodenfl ächen wie z.b. Rasen, Kies etc. - Die Sichtweiten (insbesondere im Bereich von Einfahrten) sind eingehalten. Der Standort ist der Platz, an dem sich der Container während der Woche befi ndet, der Abholort ist die Stellfl äche, auf der er am Tag der Leerung steht. Im Idealfall sind Standort und Abholort identisch. Sicherheitsbestimmungen für Standorte Aus Sicherheitsgründen dürfen Container nur dann in Unterführungen, Hofeingängen und Hofdurchgängen abgestellt werden, wenn der Fluchtweg (minimale Durchgangsbreite 1,2 m) gewährleistet ist. Rettungsfahrzeuge müssen passieren können. Die Kunststoffcontainer sollten schwer entfl ammbar sein.
9 WEGLEITUNG / STANDORT 3 Gemeinsame Standorte Vo r t e i l e u n d Vo r g e h e n b e i m e h r e r e n Grundeigentümern Sprechen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab. Gemeinsame Container-Standorte reduzieren die Anzahl Container oft können viele mittlere oder kleine Container durch wenige grössere ersetzt werden. Neue Standorte / Grundsatz der Bewilligungspflicht Neue Container-Standorte mit baulichen Massnahmen benötigen grundsätzlich eine baurechtliche Bewilligung. Ausnahmen: Sind keine oder nur ganz einfache bauliche Massnahmen mit einer maximalen Bauhöhe bis zu 0,80 m nötig, ist kein Baugesuch erforderlich. Beispiele: Asphaltierung, Platten verlegen, Randsteine setzen, Mauern oder Palisadenwände bis zu 0,80 m Höhe erstellen. Hinweis: Hecken sind gemäss öffentlichem Baurecht nicht baubewilligungspfl ichtig. Bitte beachten - Sobald der Container gestellt ist, dürfen keine Abfallsäcke mehr an der Strasse oder neben dem Container platziert werden. - Die Container werden an dem im Abfallkalender genannten Abfuhrtag geleert. - Wo Standort und Abholort nicht identisch sind, müssen die Container am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr unverschlossen am Abholort bereitgestellt und gleichentags wieder zurückgestellt werden. Der Gebrauch Im Kunststoffcontainer darf ausschliesslich Hauskehricht im Gebührensack und Grüngut entsorgt werden. Für alle anderen Abfälle und Stoffe sind die entsprechenden Sammelstellen bzw. Rückgabemöglichkeiten zu nutzen.... die Stadt an der Glatt
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11 Baubewilligungsverfahren BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN 5 Das Anzeigeverfahren (Höhe von Mauer/Ummantelung über 0,80 m bis 1,5 m Fläche unter 10 m 2 ; Kosten Fr ) Der Standort muss den Vorgaben der Strassenabstandsverordnung entsprechen. Der Abteilung Hochbau ist ein Gesuch einzureichen. Die Stellfl äche muss einen festen Untergrund haben, d.h. asphaltiert oder mit Platten belegt sein. Zur Begrenzung eignen sich Stell- oder Randsteine von ca. 10 cm Höhe. Einzureichen sind: Situation, Grundriss, Ansichten, Einverständnis Grundeigentümer, Formular Anzeigeverfahren. Das ordentliche Baubewilligungsverfahren (Bauhöhe über 1,5 m Fläche über 10 m 2 ; Fr ) Falls Sie bauliche Massnahmen, wie eine geschlossene Einfriedung (Mauer, Palisadenwand oder ähnliches) mit einer Höhe von über 1,5 m oder eine Überdachung, planen, müssen Sie der Abteilung Hochbau eine Baueingabe im ordentlichen Verfahren mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen einreichen. Einzureichen sind: Katasterplan, Grundbuchauszug, Grundriss, Ansichten, Einverständnis Grundeigentümer, Formular ordentliches Verfahren. Das Vorhaben ist auszustecken. Adresse der Eingabe Abteilung Hochbau Usterstrasse Dübendorf Das Baugesuchsformular kann von unserer Homepage heruntergeladen oder bei der Abteilung Hochbau, Usterstrasse 2, 2. Stock, bezogen werden.... die Stadt an der Glatt
12 Kunststoffcontainer 6 Dübendorfer Kunststoffcontainer Wir empfehlen zwei Grössen mit Logo Hauskehricht oder Grüngut: Standardgrösse 770 l Schwarz = Hauskehricht Grün = Grüngut für zehn Wohneinheiten Stellfl äche 1,7 m 2 fasst zwölf 35 l Dübi-Säcke Mittlere Grösse 240 l Schwarz = Hauskehricht Grün = Grüngut für drei Wohneinheiten Stellfl äche 0,7 m 2 fasst drei 35 l Dübi-Säcke
13 KUNSTSTOFFCONTAINER 7 Wir empfehlen Ihnen den Bezug bei der Firma FREI Logistik + Recycling AG Hintergasse Kloten Tel info@freilogistik.ch 770 l Fr * 240 l Fr * * inkl. Lieferung und MWST sowie Logo Hauskehricht oder Grüngut Alte Stahlcontainer werden gratis mitgenommen und entsorgt. Die empfohlenen Container entsprechen qualitativ allen von uns gestellten Anforderungen. Die Kunststoffcontainer können auch bei Coop, Landi, OBI, Migros Do it + Garden usw. bezogen werden.... die Stadt an der Glatt
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