zugeordnete Laufbahn besonderer Fachrichtung Laufbahn Laufbahngruppe Berufsausbildung/Zusatzqualifikation

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1 Anlage 3 bisherige Laufbahn besonderer Fachrichtung zugeordnete Laufbahn besonderer Fachrichtung Ämter bisherige Anlage/laufende Nummer Laufbahn Laufbahngruppe Berufsausbildung/Zusatzqualifikation Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit Technische Anlage 1/ Nummer 1.1 Gesellenprüfung in einem Handwerk ( 31 der Handwerksordnung) oder eine Abschlussprüfung im Sinne des 37 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, die der Laufbahn des Bewerbers entspricht eine zweijährige, der Vorbildung Tätigkeit im öffentlichen

2 Nichtr in dem überwiegend Kenntnisse in der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich sind Anlage 1/ Nummer 1.2 nicht Gesellenprüfung in einem Handwerk ( 31 der Handwerksordnung) oder eine Abschlussprüfung im Sinne des 37 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, die der Laufbahn des Bewerbers entspricht eine zweijährige, der Vorbildung Tätigkeit im öffentlichen Nichtr, in dem überwiegend Kenntnisse in der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich sind Anlage 1/ Nummer 1.3 nicht Gesellenprüfung in einem Handwerk ( 31 der Handwerksordnung) oder eine Abschlussprüfung im Sinne des 37 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, die der Laufbahn des Bewerbers entspricht eine zweijährige, der Vorbildung Tätigkeit im öffentlichen in Bibliotheken, Dokumentationsstellen vergleichbaren Einrichtungen Anlage 1/ Nummer 1.4 nicht Gesellenprüfung in einem Handwerk ( 31 der Handwerksordnung) oder eine Abschlussprüfung im Sinne des 37 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, die der Laufbahn des Bewerbers entspricht eine zweijährige, der Vorbildung Tätigkeit im öffentlichen Pflegedienst in Landeskrankenhäusern psychiatrischen Fachkliniken 24 Absatz 3 LVO Gesheit eine vom für Inneres zuständige Ministerium anerkannte psychiatrische Pflegeprüfung oder die Prüfung nach 13 des Krankenpflegegesetzes nach Bestehen der Prüfung eine vierjährige, der Vorbildung Tätigkeit eine einjährige aufsichtsführende Tätigkeit im Pflegedienst Laufbahngruppe 1 in der Lebensmittelkontrolle 24 Absatz 4 LVO eine vom für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerium anerkannte Prüfung für Lebensmittelkontrolle nach Bestehen der Prüfung eine vierjährige, der Vorbildung Tätigkeit in der Datenverarbeitung Nummer 1.1 nicht in der Datenverarbeitung Nummer 1.2 bei den Materialprüfungsämtern Nummer 1.3 Laufbahngruppe,

3 mit Prüfung von Standsicherheitsnachweisen Nummer ½ Jahre wovon 1 Jahr die Tätigkeit als Bauleiter bei Ingenieurarbeiten 1 ½ Jahre die Tätigkeit der Anfertigung Prüfung von Standsicherheitsnachweisen umfassen muss Straßenbaur Nummer 1.5 Verkehrsingenieur im n Nummer 1.6 Die hauptberufliche Tätigkeit muss auf dem Gebiet des Verkehrsingenieurswesen ausgeübt worden sein Chemieingenieurdienst Nummer 1.7 im Gartenbau, in der Grünordnung, in der Landschaftspflege im Naturschutz Nummer 1.8 Landwirtschaftlicher Nummer 1.9 Landwirtschaftlich-hauswirtschaftlicher Nummer 1.10 nicht in der Sozialarbeit Nummer 1.11 nicht Staatliche Anerkennung nach Besuch der Fachhochschule als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter Die hauptberufliche Tätigkeit ist im öffentlichen abzuleisten. Auf die Dauer ist ein freiwillig geleistetes Berufspraktikum bis zu einem Jahr anzurechnen. Während des Studiums geleistete Praxissemester sind nicht anzurechnen. Sozialpädagogischer Nummer 1.12 nicht Staatliche Anerkennung nach Besuch der Fachhochschule als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge Die hauptberufliche Tätigkeit ist im öffentlichen abzuleisten. Auf die Dauer ist ein freiwillig geleistetes Berufspraktikum bis zu einem Jahr anzurechnen. Während des Studiums geleistete Praxissemester sind nicht anzurechnen.

4 in Bibliotheken, Dokumentationsstellen vergleichbaren Einrichtungen Nummer 1.13 nicht Wirtschaftlicher Nummer 1.14 nicht Bergr Nummer 2.1 Bergvermessungsr Nummer 2.2 beim Geologischen Landesamt Nummer 2.3 in der Landesplanung u. im Städtebau Nummer 2.4 in den Geschäftsbereichen der obersten Landesbehörden Nummer 2.5 Nachrichten signalr Nummer 2.6 im Bereich der Polizei Nummer 2.7 in der staatlichen Umweltverwaltung Nummer 2.8 als Wein Spirituosenkontrolleur Nummer 2.9 in der Aufsicht über die gesetzliche Krankenversicherung u. Prüfung der gesetzlichen Krankenversicherung Nummer 2.10 nicht bei der Zentralstelle der Länder für Gesheitsschutz bei Arzneimitteln Medizinprodukten Nummer 2.11

5 beim Landesinstitut für Gesheit Arbeit Nummer 2.12 nicht Aufsichtsdienst bei Unfallversicherungsträgern Nummer 3.1 für Arbeitssicherheit der Landschaftsverbände Nummer 3.2 Raumordnungsdienst Nummer 3.3 in der Wasser- Abfallwirtschaft Nummer 3.4 Prüfdienst bei den landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern Nummer 3.5 nicht Nichtr, in dem überwiegend Kenntnisse in der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich sind Nummer 3.6 nicht für Maschinenwesen Elektrotechnik Nummer 3.7 Leiter von Versorgungs- Verkehrsbetrieben 77 Absatz 1 LVO Pädagogischer im Justizvollzug nicht Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe, die Sekarstufe I oder für das Lehramt an Gr- Hauptschulen, für Realschulen oder die Sekarstufe II, für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder für das Lehramt an Sonder- oder Förderschulen Ärztlicher Nummer 1.1 Gesheit 1 Jahr nach Erteilung als Apotheker Nummer 1.2 Gesheit oder 1 ½ Jahre nach der Promotion oder der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Lebensmittelchemiker zu führen

6 Geographischer Nummer 1.3 als Konservator Nummer 1.4 Ornithologischer Nummer 1.5 Schulpsychologischer Nummer 1.6 nicht Tierärztlicher mit Ausnahme der Veterinärverwaltung Nummer 1.7 Gesheit (ein nach der Hochschulprüfung abgeschlossenes Aufbaustudium an der Tierärztlichen Hochschule Hannover wird zur Hälfte, höchstens aber bis zu einem Jahr angerechnet) Tierärztlicher Fachdienst bei den Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern beim Chemischen Landes Staatlichen Untersuchungsamt Nummer 1.7 Gesheit (ein nach der Hochschulprüfung abgeschlossenes Aufbaustudium an der Tierärztlichen Hochschule Hannover wird zur Hälfte, höchstens aber bis zu einem Jahr angerechnet) Zahnärztlicher Nummer 1.8 Gesheit in der Datenverarbeitung Nummer 1.9 im Gartenbau Landespflege Nummer 1.10 Agrarwirtschaftlicher Fachdienst mit Ausnahme des agrarwirtschaftlichen s Nummer 1.11

7 bei den Materialprüfungsämtern Nummer 1.12 mit Prüfung von Standsicherheitsnachweisen Nummer Jahre, wovon 1 Jahr die Tätigkeit als Bauleiter 4 Jahre die Tätigkeit der Anfertigung Prüfung von Standsicherheitsnachweisen umfassen muss als Lebensmittelchemiker Nummer 1.14 dem Zeitpunkt der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Lebensmittelchemiker führen zu dürfen beziehungsweise 1 ½ Jahre nach der Promotion oder Approbation als Apotheker in Bibliotheken, Dokumentationsstellen vergleichbaren Einrichtungen Nummer 1.15 nicht ein abgeschlossenes Zusatzstudium in dem Studiengang Bibliotheks Informationswesen an der FH Köln 2 Jahre Wissenschaftlicher in den Geschäftsbereichen der obersten Landesbehörden an den Hochschulen Nummer 2.1 nicht Archäologischer Nummer 3.1 als Biologen Nummer 3.2 als Chemiker Nummer 3.3 Geophysikalischer Nummer 3.4 Geologischer Nummer 3.5 als Historiker Nummer 3.6 nicht als Kunsthistoriker Nummer 3.7 nicht

8 als Mathematiker als Statistiker als Mineraloge als Physiker Psychologischer als Völkerkler Zoologischer in der Abfallwirtschaft bei den Landschaftsverbänden als Erziehungswissenschaftler in psychiatrischen Landeskliniken Heimen der öffentlichen Erziehung Nummer 3.8 Nummer 3.9 Nummer 3.10 Nummer 3.11 Nummer 3.12 Nummer 3.13 Nummer 3.14 Nummer 3.15 Museumsdienst Nummer 3.16 an Musikschulen Raumordnungsdienst an Volkshochschulen Wirtschaftlicher Wissenschaftlicher in der Statistik bei Handwerkskammern bei den Industrie- Handelskammern in der Landschaftspflege im Naturschutz bei den unteren Landesbehörden Nummer 3.17 Nummer 3.18 Nummer 3.19 Nummer 3.20 Nummer 3.21 Nummer 3.22 Nummer 3.23 Nummer 3.24 nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht

9 für Arbeitssicherheit bei den Gemeinden Gemeindeverbänden Nummer 3.25 nicht als Geograph/Ökologe Nummer 3.26 Stenographischer beim Landtag nicht für übernationale, innerdeutsche protokollarische Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten nicht Pfarrer 44 Absatz 3 LVO nicht abgeschlossene theologische Ausbildung - GV. NRW S. 461

im öffentlichen Dienst Berufsbildungsgesetzes, die der Berufsbildungsgesetzes, die der Laufbahn des Bewerbers entspricht im Sinne des 37 Absatz 1 des

im öffentlichen Dienst Berufsbildungsgesetzes, die der Berufsbildungsgesetzes, die der Laufbahn des Bewerbers entspricht im Sinne des 37 Absatz 1 des bisherige Laufbahn besonderer Fachrichtung zugeordnete Laufbahn besonderer Fachrichtung Ämter bisherige / laufende Nummer Technische Dienste 1/ Nummer 1.1 Nichttechnischer Dienst in dem überwiegend Kenntnisse

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