Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das WERBEGESCHÄFT im Infochannel und allen weiteren Produkten von Digital Visions GmbH

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das WERBEGESCHÄFT im Infochannel und allen weiteren Produkten von Digital Visions GmbH KUNDE: STEMPEL: ORT: 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die mit der Firma DigitalVisions GmbH (im Folgenden "Anbieter") zu Stande kommen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunde, soweit der Zweck des Werbeauftrags nicht seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche- oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 2. Werbeauftrag 2.1. "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten des Anbieters, insbesondere dem Infochannel, CMS Backend und allen weiteren Werbemöglichkeiten der Digital Visions GmbH, zum Zwecke der Verbreitung Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die bei Vertragsschluss gültige Preisliste des Anbieters, sowie die technischen Anforderungen und Vorgaben nach den technischen Spezifikationen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. 3. Werbemittel 3.1. Ein Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen, zum Beispiel: aus einem Bild, bewegten Bildern und/oder Texten sowie Videos, aus einer sensitiven Fläche, die bei Klick die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.b. Link) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Anbieter als Werbung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Die Auswahl einer angemessenen Kennzeichnung bleibt dem Anbieter vorbehalten Hat der Anbieter die optische und technische Gestaltung des Werbemittels für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Vorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters gestattet Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf Websites und/oder Daten zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder unzumutbare Inhalte, insbesondere rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur, aufweisen. Selbiges gilt für die Werbemittel selbst. Sollte dies doch der Fall sein, gilt Ziffer 7 dieser AGB. 4. Vertragsschluss 4.1. Ein Vertrag, kommt soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart und soweit das Angebot von einem Auftraggeber abgegeben wird, durch schriftliche bzw. durch erfolgte Bestätigung seitens des Anbieters oder durch auftragsgemäße Schaltung des Werbemittels zustande. Sofern das Angebot durch den Anbieter erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers, unter Berücksichtigung dieser AGB, zustande Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur

2 namentlich und als solcher benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt jederzeit, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen auch durch geschlossenen Vereinbarung. 5. Widerrufsbelehrung 5.1. Abwicklungsfrist Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel (z.b. mehrere Wochen Werbeschaltung, welche nicht konsekutiv ausgestrahlt werden) eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb der laufenden Saison nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Werden die gebuchten Werbezeiträume nicht innerhalb der laufenden Saison ausgestrahlt, so verfallen diese Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf der Saison ersatzlos. Die nicht abgerufenen Werbemittel gelten in diesem Falle dennoch als erbracht. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt Bei Vertragsabschlüssen ist der Auftraggeber auch berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Absatz genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. Es kann daher keine verbindliche Zusage zur terminlichen Platzierung der Werbemittel seitens des Anbieters erteilt werden Ablehnungsbefugnis Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Anbieter behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen Der Anbieter behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, auch angenommene Werbeaufträge und auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen bzw. zu sperren, wenn: deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstößt oder deren Inhalt in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Anbieters unzumutbar ist. Der Auftraggeber wird in einem Fall über die Ablehnung oder Sperrung vom Anbieter entsprechend informiert. Dem Auftraggeber stehen aus einer derartigen Ablehnung oder Sperrung keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter zu Der Anbieter kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch z.b. einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes erfüllt werden. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt. 6. Nachlasserstattung 6.1. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Anbieters beruht Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb der laufenden Saison nach Vertragsabschluss entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von einem Monat nach Ablauf der laufenden Saison schriftlich geltend gemacht wird. 7. Zusätzliche Bestimmungen für Werbemittel gem. Ziffer 3 der AGB 7.1. Datenlieferung Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel Minimum 7 Werktage vor Schaltungsbeginn auszuliefern. Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Übermittlung. Er hat die Unterlagen/Dateien frei von sogenannten Computerviren und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die stets dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird der Anbieter von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang (Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. Der Anbieter behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist Platzierung Der Anbieter wird das vom Auftraggeber zur Schaltung bzw. Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) oder der vertraglich vereinbarten AdClicks (Anklicken der veröffentlichten Werbemaßnahmen) auf allen vereinbarten Digital Visions GmbH Werbemöglichkeiten platzieren. Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf einer ggf. vereinbarten Laufzeit erreicht werden, ist von den Parteien im Hinblick auf eine etwaige Erhöhung der vereinbarten Grund-Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit eine einzelvertragliche Regelung zu treffen.

3 Innerhalb aller Werbemöglichkeiten von Digital Visions GmbH kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden, d.h. dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Konkurrenten des Auftragsgebers während des gleichen Zeitraums innerhalb desselben Zeitraums deren Werbung schalten In Falle von Störungen oder Ausfällen können laufende Werbeschaltungen auf gleichwertigen Ausgabe Medien (Screens) umgebucht werden. Ist dies nicht möglich berechnet Digital Visions nur die ausgeführte Leistung. Der Kunde hat kein Anspruch auf eine Entschädigung. 8. Gewährleistung des Anbieters 8.1. Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.b. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung wird die Werbeschaltung automatisch verlängert Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. 9. Informationspflichten des Anbieters 9.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält der Anbieter für die Dauer von vierzehn Tagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel (Reportings und/oder AdClicks) zum Abruf bereit. 9.2 Wir Informieren unsere geschätzten Kunden, dass bei Anzeigen in Printmedien, nicht kontrolliert werden kann ob diese effektiv von allen Betrieben gedruckt und aufgelegt werden. 9.3 Rechnungen von Digital Visions werden ausschließlich per an den Kunden gesendet. 9.4 Solange der Kunde Produkte von Digital Visions GmbH nutzt, bestätigt er automatisch alle Folgeversionen der AGBs. Die aktuelle Version steht jederzeit unter folgendem Link zur Verfügung: Haftung Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. 11. Rechte Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen den Anbieter im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbemittel entstehen können und wird ihn von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung aller Art, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Werbemedien. 12. Leistungsstörungen Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.b. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. 13. Preisliste - Zahlung Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.

4 13.3. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarung die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbevermittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten Nachlässe werden lediglich auf die reine Medialeistung gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in der Preisliste genannten Rabatten ausgenommen Die Rechnung wird dem Kunden in digitaler Form zugesendet, Gemäß DPR 445/2000 Sekt. III art. 14 Absatz 1 und Beschluss 107/2001 ist die telematische Übermittlung rechtens Jahresübergreifende Verträge unterliegen einer jährlichen ASTAT-Anpassung. Als Bezugsmonat wird der Monat Oktober festgelegt. Die Gebühren werden auf einen durch 5 teilbaren Betrag gerundet. Eine Anpassung nach unten ist ausgeschlossen Jahresübergreifende Verträge werden mit jeden Jahres abgegrenzt Zahlung: bei Rechnungserhalt (21 Tage Zahlungsfrist) 14. Zahlungsbedingungen Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang, jedoch frühestens sechs Wochen vor einem vereinbarten Kampagnenstart. Der Anbieter ist berechtigt, bei zeitlich länger laufenden Schaltungen monatliche Vorschuss- oder Zwischenrechnungen zu stellen. Das Entgelt ist 10 Tage ab Rechnungsdatum fällig Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Veröffentlichen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Kündigung Kündigungen von Werbeaufträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese muss 2 Wochen vor Ausstrahlung der geplanten Werbeschaltung eintreffen, andernfalls wird der volle Betrag berechnet Ganzjährige Verträge werden automatisch zu den vereinbarten Bedingungen um ein weiteres Jahr verlängert, sofern nicht mindestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. 16. Datenschutz (Privacy) Mitteilung zum Datenschutz gemäß Legislativdekret Nr. 196 vom und nachfolgenden Änderungen Inhaber der Daten: Der Inhaber der Datenverarbeitung ist demzufolge DIGITAL VISIONS GMBH, mit Rechtssitz in Meran, in der Person des gesetzlichen Vertreters Die Datenverarbeitung erfolgt hauptsächlich mithilfe elektronischer automatischer Mittel, kann aber auch ohne elektronische Mittel erfolgen. Sie umfasst alle im Art. 4. Ab. 1 Buchstabe a des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196 vom und nachfolgenden Änderungen vorgesehen und für die betreffende Datenverarbeitung erforderlichen Vorgänge. In jedem Fall erfolgt die Verarbeitung der Daten unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen, die die Sicherheit der Daten und deren Geheimhaltung gewährleisten Der Schutz der Daten erfolgt mit den gängigen modernen Technologien: Die Speicherung erfolgt auf Servern, die den technischen Richtlinien des italienischen Datenschutzgesetzes entsprechen Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine angegebenen Daten von DIGITAL VISIONS GMBH gespeichert und zur Erbringung der angebotenen Leistungen von Digital Visions GmbH, sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Werbung von DIGITAL VISIONS GMBH, sowie der Erfüllung von gesetzlichen und vertraglichen Pflichten verarbeitet werden. Die Mitteilung sämtlicher Daten ist freiwillig Der Kunde kann sich jederzeit über den Stand seiner Daten (wie Herkunft der verwendeten Daten, Zweck, Art und Weise der Bearbeitung, die angewandte Logik im Falle der elektronischen Bearbeitung, die Benennung des Inhabers und des Verantwortlichen für die Bearbeitung der Daten, der Personen oder Kategorien von Personen, denen die Daten bekanntgegeben werden können oder die in ihrer Eigenschaft als Verantwortliche oder Datenverarbeiter in Kenntnis der Daten gelangen können) informieren, sowie die Änderung/Aktualisierung/Richtigstellung oder die Löschung der Daten beantragen Der Kunde ist mit der Übermittlung seiner Stammdaten an Kooperationspartner der DIGITAL VISIONS GMBH sowie an Behörden einverstanden. Er stimmt daher ausdrücklich zu per Telefon, Fax, , SMS etc. auch in Form von Massensendungen und auch zu Werbezwecken über Aktionen seitens der DIGITAL VISIONS GMBH und der Kooperationspartner informiert zu werden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit per an info@digitalvisions.bz.it widerrufen werden Kunde stimmt ausdrücklich zu und verzichtet demzufolge auf die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche (z. B. wegen Verletzung des Datenschutzes), dass die von ihm angegebenen Daten an staatliche Stellen oder sonst gemäß Art. 24 Legislativdekret Nr. 196 vom klagebefugte Einrichtungen (Polizei, Gerichte, Behörden, Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb etc.) weitergegeben werden, die Untersuchungen in Bezug auf bereitgestellte Inhalte vornehmen Der Kunde stimmt ausdrücklich zu jegliche erhaltene Information bezüglich Stationen, Kunden und Partnern (speziell Gastbetrieben) Streng vertraulich und mit höchster Diskretion zu behandeln. 17. Schlussbestimmungen Rechtsnachfolge Im Falle einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge im Zuge einer Umgründungsmaßnahme ist DIGITAL VISIONS GMBH berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Inserenten ohne dessen Zustimmung auf den Rechtsnachfolger zu übertragen.

5 Kunde ist verpflichtet sämtliche Rechte und Pflichten auf Rechtsnachfolger (Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge) zu überbinden. Die Weitergabe von Rechten und Pflichten an Dritte ist dem Inserenten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von DIGITAL VISIONS GMBH nicht gestattet Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen werden durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut wie möglich erreichen. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in diesen AGB Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen DIGITAL VISIONS GMBH und den Kunden aus und im Zusammenhang mit allen Werbemedien findet ausschließlich das italienische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR und des UN- Kaufrechtsübereinkommens Anwendung Erfüllungsort ist der Sitz der DIGITAL VISIONS GmbH Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit allen Werbemedien gilt das sachlich zuständige Gericht in Bozen (Italien) als vereinbart, sofern zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen. (Stand ) Meran, den Kunde (lesbare Unterschrift und Firmenstempel) Der Kunde Inserent erklärt gemäß und mit Wirkung der Art und 1342 italienisches Zivilgesetzbuch die unter folgenden Ziffern angeführten Klauseln, geprüft und nachdem er sie gelesen und nochmals gelesen hat, anzuerkennen: Art. 10 Haftung; Art. 11 Rechte; Art. 12 Leistungsstörungen; Art. 13 Preise; Art. 14 Zahlungsbedingungen; Art. 16 Datenschutz; Gesamtrechtsnachfolge; Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden auf Rechtsnachfolger; Unwirksamkeit und Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der AGB s; Anwendbares Recht; Erfüllungsort; Zuständiges Gericht. Meran, den Kunde (lesbare Unterschrift und Firmenstempel)

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