Wasgau-Anzeiger DAHN. Blutspende. Freitag, 09. September :30-20:00 Uhr Haus des Gastes Weißenburger Straße. mit den amtlichen Bekanntmachungen

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1 »Wasgau-Anzeiger«01. September Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen 43. Jahrgang / Woche 35 / Ausgabetag: Donnerstag, 01. September 2016 Kostenlose Zustellung an die Haushaltungen der Gemeinden: Bobenthal Bruchweiler-Bärenbach Bundenthal Busenberg Dahn Erfweiler Erlenbach bei Dahn Fischbach bei Dahn Hirschthal Ludwigswinkel Niederschlettenbach Nothweiler Rumbach Schindhard Schönau BIOSPHÄRENHAUS Fischbach Blutspende DAHN Freitag, 09. September :30-20:00 Uhr Haus des Gastes Weißenburger Straße Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Ihren Blutspendeausweis mit. Zur besseren Verträglichkeit der Spende sollte man über den Tag verteilt 2 Liter getrunken haben.

2 2»Wasgau-Anzeiger«01. Septmber 2016

3 »Wasgau-Anzeiger«01. September Öffnungszeiten verwaltung in Dahn, Schulstr Tel.-Nr. ( ) (00) Montag - Freitag Uhr, Bürgerservice Uhr, Dienstagnachmittag Uhr, Donnerstagnachmittag Uhr Telefon-Durchwahl: Grund- und Gewerbesteuer -166; Kasse -189; Meldeamt -219; Standesamt -221; Touristik -222; Ordnungsamt -244; Bauaufsicht -333; Werksgebühren -421, -423 Notrufe Notruf (ohne Vorwahl) 1 10 Feuerwehrruf 1 12 Polizeiinspektion Dahn ( ) Notarzt, Unfallrettung und DRK-Leitstelle sowie Notarzt bei lebensbedrohlicher Erkrankung 1 12 Notfall-Telefax (ohne Vorwahl) 1 12 THW Technisches Hilfswerk Hauenstein Telefon ( ) Mobil (0 17 4) Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Dahn, Erfweiler, Fischbach, Hirschthal, Ludwigswinkel, Rumbach, Schindhard und Schönau ist die Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens, Pettenkofer Straße 19, Pirmasens Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens: Montag: Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag: Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch: Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag: Uhr bis Freitag Uhr Freitag: Feiertags: Uhr bis Montag Uhr vom Vorabend des Feiertages, ab Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, Uhr Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler ist grundsätzlich die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern, Danziger Straße 25, Bad Bergzabern. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Bad Bergzabern: Mittwoch: ab Uhr bis Uhr Samstag: Uhr bis Uhr Sonntag: Uhr bis Uhr Feiertags: von Uhr bis Uhr Sollte die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern nicht geöffnet sein, ist für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St. Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler die Bereitschaftsdienstzentrale Landau, Cornichonstraße 4, Landau zuständig. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Landau: Montag: Uhr bis Dienstag Uhr Dienstag: Uhr bis Mittwoch Uhr Mittwoch: Uhr bis Donnerstag Uhr Donnerstag: Uhr bis Freitag Uhr Freitag: Feiertags: Uhr bis Montag Uhr vom Vorabend des Feiertages, ab Uhr bis zum nachfolgenden Werktag, Uhr Alle Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz sind unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen. Die wird ohne Vorwahl gewählt und ist für den Anrufer kostenfrei. Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen ist der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 anzurufen. Zahnärztlicher Notdienst Samstag, Uhr bis Montag, Uhr An gesetzl. Feiertagen von Uhr bis Uhr des darauf folgenden Werktages Sprechzeiten: samstags von Uhr bis Uhr sonn- und feiertags von Uhr bis Uhr ansonsten Rufbereitschaft / Dr. J. Reichert, In den Kirchäckern 8, Hauenstein, Tel.-Nr. ( ) Tierärztlicher Notdienst / Kleintiere (Hunde-Katzen-Heimtiere): TÄ. G. Schuster, Waldstraße 5, Bornheim Tel.-Nr. ( ) Großtiere: Bitte unter Tel.Nr. 0151/ erfragen!! Apothekennotdienst Der Ansagedienst ist über die landeseinheitliche Rufnummer wie folgt zu erreichen: Deutsches Festnetz: plus Postleitzahl d. Standortes (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: plus Postleitzahl d. Standortes (max. 0,42 EUR/Min.) Auf der Webseite der Landesapothekenkammer ( steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Verfügung. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. An den Apotheken sind zusätzlich immer die Tel.Nr. oder die Postleitzahl oder die nächste diensthabende Apotheke bekannt gemacht. Bereitschaftsdienste Kanalwerk Bereitschaftsdienst für die Abwasserbeseitigungseinrichtung Das Kanalwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Klärwärterpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Handy-Nr zu erreichen. Der Bereitschaftdienst ist nicht zuständig für Entleerungen von Abwassergruben! Entleerung der Abwassergruben Telefonische Anmeldung unter der Tel.-Nr. ( ) Wasserwerk Bereitschaftsdienst des Verbandsgemeindewasserwerkes Das Wasserwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen: von Uhr unter der Tel.-Nr. ( ) Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Wasserwerkpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen.

4 4»Wasgau-Anzeiger«01. Septmber 2016 Elektrizitätswerk Bereitschaftsdienst für die Stromversorgung der Stadt Dahn, Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard Während der normalen Arbeitszeit ist das Elektrizitätswerk unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Personals des Elektrizitätswerkes Dahner Felsenland ist für die Stadt Dahn sowie die Gemeinden Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist unter der Tel.-Nr. ( ) zu erreichen. Für die übrigen Gemeinden Dahner Felsenland ist der Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen, zuständig. Bereitschaftsdienst der Pfalzgas GmbH Frankenthal Zuständig für die Gasversorgung in der Stadt Dahn und den Gemeinden Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard: Störungsannahme rund um die Uhr unter Tel. (0800) Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Ludwigshafen Die Stromversorgung der Gemeinde Erlenbach, Niederschlettenbach, Bobenthal, Nothweiler, Rumbach, Fischbach, Ludwigswinkel, Schönauund Hirschthal ist durch den Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG, Netzteam Hinterweidenthal, Tel. ( ) stets sichergestellt. Bei Störungen im Stromnetz: Tel. (0800) Aus der Verbandsgemeinde Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters Dahner Felsenland und über die Einreichung von Wahlvorschlägen I. Am Sonntag, dem 27. November 2016, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 11. Dezember 2016, durchgeführt. Aufgrund des 62 des es (KWG) und des 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Bürgermeisterin/ Bürgermeisters auf. II. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen. Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/ Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt Eine Partei, die unter 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 4. Oktober 2016, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Str , Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war. III. Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach 16 Abs. 3 oder 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt Der Wahlvorschlag muss von mindestens 80 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche gilt, wenn sich der bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber bewirbt. IV. Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter Wolfgang Bambey, Schulstraße 29, Dahn, oder bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Dahn,eingereicht Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 10. Oktober 2016, 18 Uhr. V. Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Zimmer 102, Schulstraße 29, Dahn, kostenfrei erhältlich. Die Formulare können auch auf der Internetseite des Landeswahlleiters, heruntergeladen Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von dem zuständigen Wahlleiter und von der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland kostenfrei abgegeben. Dahn, den 18. August 2016 gez. Bambey Wahlleiter für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland Bekanntmachung des Bürgermeisters Dahner Felsenland als Wahlleiter für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis I. Am Sonntag, dem 27. November 2016, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und am Sonntag, dem 11. Dezember 2016, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters statt. II. Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 21. Oktober 2016, 12 Uhr,bei verwaltung Dahner Felsenland, Zimmer 102, Schulstraße 29, Dahn, zu beantragen. Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt Antragsvordrucke können Sie bei der Verbands-

5 »Wasgau-Anzeiger«01. September gemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Zimmer 102, Schulstraße 29, Dahn, erhalten. Dahn, den gez. Bambey Wahlleiter für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters Dahner Felsenland Neues von der Bauplatzbörse Aufgrund unserer Bekanntmachungen im Wasgau- Anzeiger wurden uns mittlerweile über 100 Bauplätze gemeldet, die zum Verkauf angeboten Die jeweiligen Eigentümer haben uns bevollmächtigt, an Kaufinteressierte die entsprechenden Daten der Eigentümer (Name, Anschrift, Telefonnummern) und die grundstücksbezogenen Daten (Flurstücks-Nummern, Größe) weiterzugeben. Bisher konnten fast 40 Bauplätze vermittelt Derzeit werden folgende Bauplätze angeboten: Ortsgemeinde Anzahl der Bauplätze Bobenthal - Bruchweiler- Bärenbach 5 Bundenthal 28 Busenberg 3 Dahn 9 Erfweiler 2 Erlenbach mit Ortsteil Lauterschwan 1 Fischbach mit Ortsteil Petersbächel 11 Hirschthal - Ludwigswinkel 5 Niederschlettenbach - Nothweiler 1 Rumbach - Schindhard 1 Schönau mit Ortsteil Gebüg 1 Sollten Sie Interesse am Erwerb eines Bauplatzes haben, dürfen Sie sich gerne bei uns melden. (Tel. Nr / , Herr Meichel, Zimmer 201, klaus.meichel@dahner-felsenland.de) Wir geben Ihnen die Kontaktdaten der Eigentümer weiter und zeigen Ihnen aufgrund einer Luftbildaufnahme auch die Lage und Grundstücksgröße der gemeldeten Bauplätze. Zu Verkaufspreisen erteilen wir Ihnen nur bei gemeindlichen Grundstücken Auskünfte. Wenn Sie Interesse am Verkauf eines Bauplatzes haben, können Sie uns dies ebenfalls zur Aufnahme in die Bauplatzbörse anmelden. Dies ist für Sie völlig kostenlos. Die entsprechenden Vordrucke halten wir für Sie in der Verwaltung bereit. Bitte beachten Sie, dass wir nicht als Immobilienmakler tätig werden und daher weder bebaute Grundstücke noch Wald- und Wiesengrundstücke in die Bauplatzbörse aufnehmen. Für den Bachelorstudiengang kann eingestellt werden, wer bis Mitte 2017 die (volle) Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung erworben hat oder bereits besitzt. Die Ausbildung im Studiengang Verwaltung (Vorbereitungsdienst) findet im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf statt und ist vorrangig als berufliche Erstausbildung vorgesehen. Als Auszubildende/r zur/zum Verwaltungsfachangestellten kann eingestellt werden, wer bis Mitte 2017 eine Realschule plus abgeschlossen hat oder einen dem Sekundarabschluss I gleichwertigen Bildungsstand besitzt. Es wird erwartet, dass die Bewerber/ innen sich für die Aufgaben einer Kommunalverwaltung interessieren, sich engagiert der jeweiligen Ausbildung widmen und sich schriftlich und mündlich gut ausdrücken können. In den Fächern Deutsch und Mathematik wird die Note befriedigend vorausgesetzt. Bewerbungen von Frauen und schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Bewerber/ innen richten ihre Bewerbung unter Beifügung eines tabellarischen Lebenslaufes, Fotokopien des einschlägigen Schulzeugnisses sowie den sonst üblichen Unterlagen bis an die Kreisverwaltung Südwestpfalz Abteilung Zentrale Aufgaben und Schulen Unterer Sommerwaldweg Pirmasens Bitte verwenden Sie keine Bewerbermappen! Für Rückfragen steht Herr Fritzinger, Tel / , r.fritzinger@lksuedwestpfalz.de zur Verfügung. Herzlichen Glückwunsch! Zum Geburtstag Hedwig Tillmann, (96 Jahre), Erfweiler Therese Lambert, (90 Jahre), Dahn Richard Hornung, (90 Jahre), Dahn Paul Freund, (97 Jahre), Dahn Maria Ehrstein (90 Jahre), Dahn Elfriede Rapp, (90 Jahre),Dahn Martha Geissel, (97 Jahre), Rumbach Walter Osthoff, (101 Jahre), Busenberg Ihr Wolfgang Bambey Bürgermeister Dahner Felsenland Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Stellenausschreibung Der Landkreis Südwestpfalz stellt 2017 Ausbildungsplätze für folgende Berufe zur Verfügung: zum 01. Juli 2017: zum 01. August 2017: 3 Bachelor of Arts, Studiengang Verwaltung (Hochschule Mayen), Ausbildungsdauer 3 Jahre (Ausschreibung Nr. 1) sowie 2 Auszubildende als Verwaltungs fachangestellte, Ausbildungsdauer 3 Jahre (Ausschreibung Nr. 2)

6 6»Wasgau-Anzeiger«01. Septmber 2016 Aus den Ortsgemeinden Bobenthal Sprechstunde des s, Markus Keller, nach Vereinbarung, Tel oder freitags in ungeradenwochen, Uhr, im Gemeindehaus, Hauptstr. 12 gez. Keller Bruchweiler-Bärenbach Sprechstunde des s, Michael Zwick, dienstags, Uhr, im Rathaus, Raiffeisenstr. 15 oder nach telefonischer Vereinbarung, Tel gez. Zwick Bundenthal Sprechstunde des s, Wolfgang Morio, montags, Uhr, im Rathaus, Hauptstr. 45, Tel gez. Morio Busenberg Sprechstunde des s, Christof Müller, montags, Uhr, im Bürgerhaus Drachenfels gez. Müller Gemeinderatssitzung Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Dienstag, dem 6. September 2016, Uhr, im Sitzungssaal des Bürgerhauses Drachenfels in Busenberg, Herrenfeldstraße 15/ Eichelbergstraße 6, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Busenberg stattfindet. TAGESORDNUNG A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Wahl des/der ehrenamtlichen Beigeordneten 3. Ernennung, Vereidigung und Einführung des/der Beigeordneten

7 »Wasgau-Anzeiger«01. September Druckkosten für Flyer Holzschuhpfad 5. Änderung der Nutzungsordnung Bürgerhaus 6. Informationen des s B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 7. Grundstücksangelegenheiten 8. Personalangelegenheiten 9. Rechtsangelegenheiten 10. Bauanträge und Bauvoranfragen 11. Informationen des s Busenberg, den gez. Müller Dahn Sprechstunde des Stadtbürgermeisters, Alexander Fuhr, nach Vereinbarung, Tel gez. Fuhr Stadtbürgermeister Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom Die Stadt Dahn hat in ihrer Sitzung am 20. Juni 2016 aufgrund des 24 Gemeindeordnung (GemO) und der 2 Abs. 1, 7 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Stadt Dahn erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben. 1. Erneuerung ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen den Zustand. 2. Erweiterung ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile. 3. Umbau ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage. 4. Verbesserung sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i.s. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähig keit einer Anlage. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig ist. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach 135 a) bis c) BauGB zu erheben sind. (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwarten den Beitragsaufkommen stehen. 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbstständige Fuß- und Radwege. (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels und Unterführungen mit den dazu gehörenden Rampen mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelag. 3 Ermittlungsgebiete (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen der voneinander abgegrenzten Gebietsteile der Stadt Dahn bilden als jeweils einheitliche öffentliche Einrichtungen folgende getrennte Ermittlungsgebiete (Abrechnungseinheiten): 1. für das geschlossene Stadtgebiet Dahn 2. für den Stadtteil Reichenbach ohne Industriegebiet 3. für das Industriegebiet Reichenbach 4. für den Gewerbepark Neudahn 1 5. für den Gewerbepark Neudahn 2 6. für den Gewerbepark Neudahn 3 Die Begründung für die Aufteilung des Gemeindegebietes in mehrere Abrechnungseinheiten ist dieser Satzung als Anlage beigefügt. (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen des geschlossenen Stadtgebietes (Abs. Nr. 1) nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von 5 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen und für die übrigen Abrechnungseinheiten (Abs. 1 Nrn. 2-6) nach dem jährlichen Investitionsaufwand ermittelt. 4 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben. 5 Gemeindeanteil Der Gemeindeanteil der Stadt Dahn beträgt für die einzelnen Abrechnungseinheiten nach 1. 3 Abs. 1 Nr. 1: (geschlossenes Stadtgebiet) 40 % 2. 3 Abs. 1 Nr. 2: (Stadtteil Reichenbach) 40 % 3. 3 Abs. 1 Nr. 3: (Industriegebiet Reichenbach) 25 % 4. 3 Abs. 1 Nr. 4: (Gewerbepark Neudahn 1) 25 % 5. 3 Abs. 1 Nr. 5: (Gewerbepark Neudahn 2) 25 % 6. 3 Abs. 1 Nr. 6: (Gewerbepark Neudahn 3) 25 % 6 Beitragsmaßstab (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 15 v.h.; für die ersten zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 30 v.h. (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzuwenden.

8 8»Wasgau-Anzeiger«01. Septmber Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ( 34 BauGB) sind zu berücksichtigen: a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstücke), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 40 m c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegren zungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 80 m zugrunde gelegt. Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. 3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstücks - gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 3 angeordneten Tiefenbegrenzung - vervielfacht mit 0,5. (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: 1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrundegelegt. 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 3 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des 33 BauGB erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend. 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen. b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend. 5. Ist nach den Nummern 1-4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 3 anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzurunden sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. 6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.b. Sport-, Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, b) unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. 9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen. 10. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 20 v.h. erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. In sonstigen Baugebieten erhöht sich die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 10 v.h. bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) und bei überwiegend gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken um 20 v.h. erhöht. Ob ein Grundstück, das sowohl gewerblichen als auch nicht gewerblichen (z.b. Wohnzwecken) Zwecken dient, überwiegend im Sinne dieser Regelung genutzt wird, bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem die verwirklichte Nutzung der tatsächlich vorhandenen Geschossflächen zueinander steht. Liegt eine gewerbliche oder vergleichbare Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, so sind die tatsächlich entsprechend genutzten Grundstücksflächen jeweils der Geschossfläche hinzuzuzählen. Freiflächen, die sowohl für gewerbliche oder vergleichbare als auch für andere Zwecke genutzt werden (z.b. Kfz-Abstellplätze) als auch gärtnerisch oder ähnlich gestaltete Freiflächen und brachliegende Flächen, bleiben bei dem Flächenvergleich außer Ansatz. (5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grünanlagen. 7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke (1) Grundstücke, die sowohl von einer nach 13 dieser Satzung verschonten Verkehrsanlage erschlossen sind als auch von einer oder mehreren weiteren Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit erschlossen sind, werden nur mit 50 % ihrer gewichteten Grundstücksfläche angesetzt. (2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die Tiefenbegrenzung nach 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt die Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile. 8 Entstehung des Beitragsanspruches, Teilbeitrag Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr. 9 Vorausleistungen (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitrags

9 »Wasgau-Anzeiger«01. September höhe für das laufende Jahr bemessen. 10 Ablösung des Ausbaubeitrages Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vereinbart Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt. 11 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner. 12 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und 3 Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. (2) Der Beitragsbescheid enthält: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt 13 Übergangsregelung Gemäß 10a Abs. 5 KAG wird abweichend von 10a Abs. 1 Satz 2 KAG festgelegt, dass Grundstücke erstmals 20 Jahre seit Entstehung des Erschließungsbeitragsanspruchs und die Grundstücke, die zu den im Folgenden aufgezählten Verkehrsanlagen Zufahrt und Zugang nehmen können, vorbehaltlich des 7 Abs. 1 und 2 dieser Satzung erstmals in den ebenfalls genannten Jahren bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags berücksichtigt und beitragspflichtig werden: 1. Windhof/Hohlwiesen ab 1. Januar Im Büttelwoog, verlängerter Straßenabschnitt ab 1. Januar Öffentliche Last Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück. 15 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt außer Kraft: Satzung der Stadt Dahn zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 24. August 2007 mit Änderungssatzung vom 11. November (3) Soweit Beitragsansprüche nach der aufgrund von Absatz 2 aufgehobenen Satzung entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen weiter. Dahn, den gez. Fuhr Stadtbürgermeister Anlage gemäß 3 Abs. 1 der Satzung Die Aufteilung des Stadtgebietes in mehrere Abrechnungseinheiten gemäß 3 Abs. 1 dieser Satzung wird wie folgt begründet: Das geschlossene Stadtgebiet Dahn und der Ortsteil Reichenbach sind zwei voneinander abgegrenzte Gebietsteile der Stadt Dahn. Eine Verkehrsverbindung besteht entweder nur über eine durch durch Außenbereich führende Bundesstraße oder durch eine Kreisstraße, welche durch das Gemeindegebiet Erfweiler führt. Das geschlossene Stadtgebiet, der Ortsteil Reichenbach sowie die Gewerbeparks Neudahn 1, 2 und 3 sind voneinander unabhängig an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden. In den einzelnen Abrechnungseinheiten sind jeweils verschiedene Nutzungsarten mit unterschiedlichem Nutzungsmaß zulässig. Die Straßen der Industrie- und Gewerbegebiete sind ausschließlich für die Erschließung der Gewerbegrundstücke bestimmte Erschließungsanlagen. Hinweis zur Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Dahn, den Verbandsgemeindeverwaltung gez. Bambey Bürgermeister Erfweiler Walter Schwartz gez. Schwartz

10 10»Wasgau-Anzeiger«01. Septmber 2016 Gemeinderatssitzung Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Donnerstag, dem 8. September 2016, Uhr, im Sitzungssaal der Alten Bücherei in Erfweiler, Winterbergstraße 49 a, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Erfweiler stattfindet. TAGESORDNUNG A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Neufassung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Erfweiler 2. Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Erfweiler 3. Friedhofsangelegenheiten 4. Vertrag mit dem Forstamt Wasgau über die Unterhaltung von Wanderwegen 5. Erlass einer Satzung zur Erhebung von Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Erfweiler 6. Annahme von Spenden gemäß 94 Gemeindeordnung B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 7. Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung der Ortsgemeinde Erfweiler, 2. Vereinfachte Änderung nach 13 BauGB des Bebauungsplanes Felsenäcker a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß 4 Absatz 2 BauGB b) Beratung und Beschlussfassung über die Äußerungen aus d der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Absatz 2 BauGB c) Beschlussfassung über die erneute Offenlage gemäß 4a Absatz 3 BauGB 8. Bauanträge und Bauvoranfragen Erfweiler, den gez. Walter Schwartz Erlenbach Sprechstunden des s, Dirk Eichenberger, nach Vereinbarung, Tel / gez. Eichberger Fischbach Sprechstunden des s, Michael Schreiber, montags Uhr, mittwochs Uhr, im Gemeindehaus, Hauptstr. 37, Tel. 204 Fischereischeine im Jahr 2016 Die Ortsgemeinde Fischbach wird im Jahr 2016 keine Fischereischeine für das Gewässer Sauer erteilen. Dies wird damit begründet, dass dem eingebrachten Fischbesatz die Möglichkeit gegeben werden soll sich zu vergrößern bzw. weiter zu vermehren. Sowie die Ausgabe von Fischereischeinen wieder erfolgt, wird eine entsprechende Mitteilung an gleicher Stelle erfolgen. Es wird um entsprechende Beachtung seitens der Bevölkerung gebeten. Michael Schreiber Berufung in die Wahlvorstände bis zum 5. September 2016 zu benennen. gez. Schreiber Hirschthal in Yvonne Darsch gez. Darsch in

11 »Wasgau-Anzeiger«01. September Ludwigswinkel Sprechstunde des s, Sebald Liesenfeld, montags, Uhr, im Rathaus, Landgrafenstr. 25, oder nach Vereinbarung Tel. 217 gez. Liesenfeld Niederschlettenbach Sprechstunde des s, Roman Mertz, jederzeit, nach Vereinbarung, Tel gez. Mertz Nothweiler Sprechstunde des s, Kurt Görtler, nach Vereinbarung, Tel gez. Görtler Rumbach Sprechstunde des s, Ralf Weber, freitags, Uhr, im Gemeindehaus, Kirchdöll 1, Tel GEMEINDERATSSITZUNG Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am Dienstag, dem 6. September 2016, Uhr, im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Rumbach, Kirchdöll 1, eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Rumbach stattfindet. TAGESORDNUNG A) Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Vertrag mit dem Forstamt Wasgau über die Unterhaltung von Wanderwegen 3. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED a) Kostenspaltungsbeschluss b) Festlegung des Gemeindeanteils 4. Informationen des s B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung 5. Auftragsvergabe 6. Pachtangelegenheit 7. Rechtsangelegenheit 8. Grundstücksangelegenheit 9. Bauanträge und Bauvoranfragen Rumbach, den gez. Ralf Weber gez. Weber

12 12»Wasgau-Anzeiger«01. Septmber 2016 Schindhard Sprechstunde des s, Joachim Burkhart, nach Vereinbarung, Tel HINWEIS: Veranstaltungen Eingabeschluss per Internet 1 Woche vorm Erscheinungstermin, 12 Uhr gez. Burkhart Schönau Sprechstunde der in, Sabrina Müller nach Vereinbarung, Tel Berufung in die Wahlvorstände bis zum 5. September 2016 zu benennen. gez. Müller in Öffnungszeiten im Biosphärenhaus Mai, Juni, Juli, August, September Mo-So, Feiertage Uhr April, Oktober Mo-So, Feiertage Uhr Tolle Sommerveranstaltung unter Freitag 2/9 Nachtexkursion zu Eulen und Fledermäusen 5.00 Treffpunkt: 20:30 Uhr Biosphärenhaus Pfälzerwald/Nordvogesen, Am Königsbruch 1, Fischbach Gehen Sie mit uns auf eine nächtliche Reise und erleben Sie die dunkle Seite des Pfälzerwalds mit ihren nachtaktiven Bewohnern. Je nach Jahreszeit und Witterung suchen wir verschiedene Lebensräume auf und sehen-- hören und riechen faszinierende Tiere der Nacht. Telefonische Anmeldung erforderlich! Samstag 3/9 Grillfest für Mitglieder, Angehörige und Gönner Treffpunkt: 14:00 Uhr VDK OV Sauertal,, Ludwigswinkel Grillhütte Ludwigswinkel Beginn um Uhr mit Kaffee und Kuchen anschließend ab Uhr Grillen mit gemütlichem Beisammensein Samstag 3/9 Eröffnungsveranstaltung 12 Premiumwege - Tag der Jugend"" Treffpunkt: 14:00 Uhr Tourist-Information Dahner-Felsenland,, Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach Bruchweiler-Bärenbach Ortsmitte ab Uhr Outdoor-Action Tag mit Seilbahn, Abseilen, Bachquerung. Ab Uhr LIVE-Musik mit Kai`s Nachbarn und Barbetrieb. Sonderfahrten der Wieslauterbahn zwischen Hinterweidenthal und Bundenthal bis Uhr. Sonntag 4/9 Gemeinschaftswanderung mit dem PWV Niederschlettenbach Treffpunkt: 0:00 Uhr PWV Fischbach, Wolfsägerweg, Fischbach Fischbach 10:00 Uhr Gemeinschaftswanderung mit dem PWV Niederschlettenbach, mit PKW zum Parkplatz Stefanshof von dort aus zum Hohe List. Wanderführer Fam. Regitz Sonntag 4/9 Wanderung auf der Wolfstour Treffpunkt: 10:00 Uhr Pfälzerwald-Verein Ortsgruppe Dahn,, Dahn Abmarsch in Richtung PWV-Hütte im Schneiderfeld - weiter auf der neu ausgeschilderten Route im Moosbachtal und Mersberg. Wegstrecke ca. 8 km (nur für die Touren-- ohne den Weg von und nach Dahn)-- Führung: Klaus Klemm und Rudolf Dauenhauer Sonntag 4/9 Winkler-Tour Treffpunkt: 10:00 Uhr, Weißenburger Str. 1, Niederschlettenbach Niederschlettenbach Mit dem Pkw fahren wir zum Stephanshof. Gemeinsam mit den Wanderfreunden des PWV Fischbach wandern wir zum ehemaligen Forsthaus und Wanderheim Hohe List, dort Mittagsrast. Sonntag 4/9 Geführte Tageswanderung Treffpunkt: 10:00 Uhr Pfälzerwald-Verein Busenberg,, Busenberg Edenkoben Fahrt nach Edenkoben, Wanderung: Künstlerhaus - Weg der Gedichte - Roth- Villa Ludwigshöhe - Rietburgbahn - Rietburg - Hilschweiher -Wappenschmiede - Friedensdenkmal -

13 »Wasgau-Anzeiger«01. September Sonntag 4/9 Eröffnungsveranstaltung 12 Premiumwege" " Treffpunkt: 11:30 Uhr Tourist-Information Dahner Felsenland,, Bruchweiler-Bärenbach Ortsmitte ab Uhr Festakt Das phantastische Dutzend" ab Uhr werden zwei geführte Wanderungen auf Teilstücken der neuen Premiumwege angeboten. Für Unterhaltung sorgen die "Felslandblaskapelle Bruchweiler-Bärenbach" und die "Wasgau Musikanten Busenberg". Für das leibliche Wohl ist Bestens gesorgt." Montag 5/9 - Donnerstag 15/9 Wanderwoche des Heimatvereins Treffpunkt: 9:30 Uhr Heimatverein Bruchweiler-Bärenbach,, Bruchweiler-Bärenbach Montag 5/9 Cafe Arche Treff der Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rumbach Freiwillige Spende Treffpunkt: 14:30 Uhr Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rumbach, Landgrafenstraße gegenüber der Prot. Lutherkirche, Ortsgemeinde Ludwigswinkel Protestantisches Gemeindehaus Arche"" Heute fndet ein gemütliches Teffen zum Beginn nach der Sommerpause statt. Hierzu sind alle Mitbürgerinen und Mitbürger sowie Gäste in unseren Orten eingeladen Montag 5/9 Grillabend Treffpunkt: 18:30 Uhr Verkehrsverein Erfweiler, Eibachstr., Ortsgemeinde Erfweiler Kohlenmeilerplatz an der Köhlerhütte am Meilerplatz mit Gästebegrüßung. Für Gäste und Einheimische. Montag 5/9 Liederabend Treffpunkt: 19:30 Uhr Pfälzerwald-Verein Busenberg,, Busenberg Drachenfelshütte Volkslieder singen in der Drachenfelshütte Montag 5/9 - Donnerstag 15/9 Wanderwoche des Heimatvereins Treffpunkt: 9:30 Uhr Heimatverein Bruchweiler-Bärenbach,, Bruchweiler-Bärenbach Dienstag 6/9 Generalversammlung mit Neuwahlen Treffpunkt: 19:30 Uhr Förderverein der Kita St. Franziskus in Bruchweiler-Bärenbach, Wiesenstraße 33, Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach Kindertagesstätte Bruchweiler-Bärenbach Es ergeht herzliche Einladung an alle Vereinsmitglieder und Interessierte. Mittwoch 7/9 geführte Senioren- und Gästewanderung Treffpunkt: 8:30 Uhr Pfälzerwald-Verein Busenberg,, Busenberg Bad Dürkheim Mit dem Zug nach Bad Dürkheim, Wanderung zur Hardenburg Montag 5/9 - Donnerstag 15/9 Wanderwoche des Heimatvereins Treffpunkt: 9:30 Uhr Heimatverein Bruchweiler-Bärenbach,, Bruchweiler-Bärenbach Mittwoch 7/9 Mohrenkopfwanderung Treffpunkt: 10:00 Uhr, Weißenburger Str. 1, Niederschlettenbach Niederschlettenbach Die Mittwochswanderung führt uns rund g um Herxheim mit Besuch bei der Fa. Trauth, Mittagsrast in der Wagner-Ranch. Abfahrt mit Pkw bereits um Uhr! Mittwoch 7/9 Geführte Wanderung Kostenlos Treffpunkt: 13:30 Uhr Stadt Dahn in Zusammenarbet mit Dem Pfälzerwald-Verein Dahn, Schulstraße 29, Stadt Dahn Tourist-Information Kurpark Michaelskapelle - Hochstein Südseite - Fronäcker - Reichenbach - Radweg - *- Alte Wehrmachtsstraße - Eisenbahnfelsen - Rätschelfelsen - rund um den Rauberg Krähbruch Deponie Altes Bahnhöfel (Einkehr) - Dahn 7 bis 13 km Mittwoch 7/9 Geführte Wanderung vom Lagerweiher zum Hohe List Treffpunkt: 14:00 Uhr PWV Hohe List ev,, Ludwigswinkel Wanderheim Hohe List Treffpunkt am Parkplatz Schöntalweiher (Lagerweiher) bei Ludwigswinkel Hohe List- Tour Süd- West über Reislerhof, Reislertal, Pirmasenser Pfad, Felseneck zum PWV- Heim Hohe List mit Einkehr (ca. 8 km). Wanderführer: Gerhard Ecker Mittwoch 7/9 Cafe Arche Treff der Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rumbach Freiwillige Spende Treffpunkt: 14:30 Uhr Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rumbach, Landgrafenstraße gegenüber der Prot. Lutherkirche, Ortsgemeinde Ludwigswinkel Protestantisches Gemeindehaus Arche"" Zum Beginn nach der Somerpause steht heute ein gemütliches Treffen auf dem Programm. Hierzu laden wir alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Gäste in unseren Orten herzlich ein. Mittwoch 7/9 Stammtisch des Heimatvereins Treffpunkt: 19:00 Uhr Heimatverein Bruchweiler-Bärenbach, Dorfstr. 15, Bruchweiler-Bärenbach Mittwoch 7/9 Monatsversammlung Treffpunkt: 20:00 Uhr Kaninchenzuchtverein P 126 Dahn,, Dahn Monatsversammlung Montag 5/9 - Donnerstag 15/9 Wanderwoche des Heimatvereins Treffpunkt: 9:30 Uhr Heimatverein Bruchweiler-Bärenbach,, Bruchweiler-Bärenbach Donnerstag 8/9 Gemeindenachmittag Treffpunkt: 15:00 Uhr Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rumbach, Kirchdöll 1, Ortsgemeinde Rumbach Saal der Vereine Heute gibt es einen lustigen Spielenachmittag. Zu diesen Treffen laden wir ganz herzlich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Gäste in unseren Orten ein. Montag 5/9 - Donnerstag 15/9 Wanderwoche des Heimatvereins Treffpunkt: 9:30 Uhr Heimatverein Bruchweiler-Bärenbach,, Bruchweiler-Bärenbach Freitag 9/9 Erste-Hilfe-Kurs 40 Treffpunkt: 14:30 Uhr DRK Ortsverband Dahn e.v., Gartenstraße 1a, Dahn DRK Ortsvereinshaus Erste-Hilfe-Kurs für Führerscheinneulinge, Übungsleiter, sowie Betriebshelfer. Anmeldung dringend unter oder erforderlich. Freitag 9/9 Blutspende in Dahn Treffpunkt: 15:30 Uhr DRK Ortsverein Dahner Felsenland e.v., Weißenburgerstrasse 17 D, Dahn Haus des Gastes

14 14»Wasgau-Anzeiger«01. Septmber 2016 Freitag 9/9 Ökumenischer Abend für Männer der Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rumbach Treffpunkt: 19:30 Uhr Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rumbach, Landgrafenstraße gegenüber der Prot. Lutherkirche, Ludwigswinkel Protestantisches Gemeindehaus Arche"" An diesem Abend hält der Historiker Rolf Übel aus Landau einen Vortrag zu dem Thema: Vor fast 500 Jahren - Pfälzisch-Elsässischer Bauernkrieg "" Samstag 10/9 25,00 Treffpunkt: 8:00 Uhr kfd-bundenthal,, Ortsgemeinde Bundenthal Abfahrt Busbahnhof Pfarrhaus Am um 8:00 Uhr. Erleben Sie den Zauber atemberaubender Masken und Kostüme. Bei diesem farbenprächtigen Festival verschmelzen südländische Lebenskunst, mediterranes Flair und barockes Ambiente, Vergangenheit und Gegenwart. Montag 5/9 - Donnerstag 15/9 Wanderwoche des Heimatvereins Treffpunkt: 9:30 Uhr Heimatverein Bruchweiler-Bärenbach,, Bruchweiler-Bärenbach Samstag 10/9 Jugendtag TuS Erfweiler Treffpunkt: 10:00 Uhr Turn- und Sportverein 1909 e. V.,, Erfweiler Jugentag des TuS Erfweiler Samstag 10/9 Schlachtfest Treffpunkt: 11:00 Uhr Sportvereinigung Ludwigswinkel, Waldstrasse 13, Ortsgemeinde Ludwigswinkel Sportheim Ludwigswinkel Schlachtbuffet mit allem was das Herz begehrt. Samstag 10/9 FLAMMKUCHEN IM SCHÜTZENHAUS Treffpunkt: 12:00 Uhr Graf-Zeppelin-Schützen Nothweiler, Villenstrasse 26-- (via Schützenstr. der Beschilderung Erzgrube folgen!), Nothweiler Weithin bekannt-- aus dem Holzofen in verschiedenen Variationen. Besuchen Sie uns und lassen Sie die Seele baumeln--bei einem erfrischenden Glas-- sowie einem leckeren Flammkuchen-- in der gemütlichen Atmosphäre des Schützenhauses. Samstag 10/9 Second-Hand-Basar rund um's Kind Treffpunkt: 12:30 Uhr Förderverein der Kita St. Franziskus Bruchweiler-Bärenbach, Kirchdöll 4, Ortsgemeinde Rumbach Dorfgemeinschaftshaus Angeboten werden wieder Artikel rund ums Kind, wie z.b. Herbst- und Winterbekleidung, Bücher, Spiele, Spielzeuge, Fahrzeuge, Babybedarf, Umstandsmode uvm. Durchführung als Nummernbasar. Verkauf von Kaffee und Kuchen. Nähere Informationen unter Basar-Kita-Bruchweiler@web.de Verbandsgemeindeverwaltung in Dahn, Schulstraße 29 UNSERE ÖFFNUNGZEITEN: Montag - Freitag Bürgerservice Dienstagnachmittag Donnerstagnachmittag Uhr, Uhr, Uhr, Uhr Kreisgalerie Dahn, Kunstausstellungen Schulstraße 14, Dahn, Tel. ( ) Kunstgalerie des Landkreises Südwestpfalz Dauerausstellungen: Stiftung Ludwig Schindler, Stiftung Knöringer und Stiftung Petzinger Wechselausstellung: DAZWISCHEN - Ausstellung von Peter O. Hammann bis Öffnungszeiten: während der Wechselausstellung: täglich von bis Uhr, Eintritt frei! zwischen den Wechselausstellungen ist die Kreisgalerie geschlossen. Atelier-Galerie, Manfred Lehrmann Burgenring 7, Dahn, Tel. ( ) Aquarelle und Ölgemälde in ständiger Ausstellung Öffnungszeiten: nach Vereinbarung Atelier-Galerie, Lilo Kreft-Hirschinger Frühlingstr. 1, Dahn, Tel. ( ) lud.kreft-hirschinger@online.de Aquarell - Acryl - Zeichnung - Farbradierung - Ständige Ausstellung Öffnungszeiten: Donnerstag Uhr u. n. Vereinbarung MAGU Kunsthaus Hasenbergstraße 3, Dahn, Tel. ( ) In ständiger Ausstellung: Farb - Raum - Malerei von Frank G. Claudius und Schamanische Kunst von Friederike Claudius Öffnungszeiten: Do., Freitag bis Uhr und nach Vereinbarung GALERIE Die Werkstatt Friedhofstr. 7, Erfweiler, Tel. ( ) Kunst ohne Grenzen - Mitgliederausstellung bis Öffnungsz.: Mittwoch, Donnerstag, Sonn- u. Feiertag v. 14 bis 17 Uhr Eintritt frei! HolzArt Atelier Erwin Würth Sandbuckel 2, Fischbach-Petersbächel, Tel. ( ) 12 43, Fax , Zu neuem Leben Ständige Ausstellung im Atelier Bilder und Skulpturen aus Strandgut und einheimischen Hölzern Öffnungsz.: Mittwoch Uhr und nach Absprache, Eintritt frei! Galerie ipad-malerei, Torsten Hennig, Bitscher Straße 23c, Fischbach, Tel. ( ) Ständige Ausstellung von Bildern, die auf dem ipad gemalt und auf unterschiedlichsten Medien ausgedruckt sind Öffnungszeiten: nach Vereinbarung oder Aushang am Haus / Eintritt frei! Sauertalgalerie für Fotografie und Grafik, Hauptstr. 66, Fischbach, Tel. ( ) Die Galerie ist bis Ende August wegen Urlaub geschlossen. Im Schaufenster sind Fotos aus dem Wasgau zu sehen.

15 »Wasgau-Anzeiger«01. September Besucherbergwerk Eisenerzgrube/Infozentrum Nothweiler, Tel.:06394/5354 Bergbau und Hüttenwesen im Wasgau ständige Ausstellung über verwendete Werkzeuge (Gezähe) und erzeugte Eisengussprodukte Öffnungszeiten: Mittwoch bis Sonntag und Feiertage von bis Uhr Galerie Drechslerei ohne Grenzen Roman Dörholt, Wengelsbacher Str. 32, Schönau, Tel.: , www. drechslerei-ohne-grenzen.de Ständige Ausstellung von gedrechselten Kunstobjekten Öffnungszeiten: nach Vereinbarung / Eintritt frei! Dahner Sommerspiele Beratungsstellen TelefonSeelsorge Tel.: (0800) oder (0800) anonym - kompetent - rund um die Uhr homepage: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Südwestpfalz 22er Straße 66, Zweibrücken Tel. ( ) , Fax ( ) Dahner Sommerspiele 2016 Buchen Sie online Ihre Karte von zu Hause unter - Kultur - Dahner Sommerspiele oder oder oder Tourist-Information Dahner Felsenland Tel RHEINPFALZ Ticket-Service Hotline Rettungsdienst: 112 Leistungen: Rettungsdienst, Krankentransporte, Behindertenfahrdienst, ambulanter Pflegedienst, Menüservice, Hausnotruf, Kurzzeitpflege in Mörsbach, Kleiderkammer, Blutspendedienste, Jugendrotkreuz, Ausbildungen in Erster Hilfe Arthrose-Selbsthilfe Hilfe für Rheumakranke bietet die Arthrose-Selbsthilfegruppe in der Kath. Familienbildungsstätte am Sommerwald an. Info und Anmeldung: Inge Hammerschmidt, Tel.: ( ) Termine im Internet unter: Wasgau-Sozialstation Zentrale: Dahn, Schulstr. 11, Tel. ( ) , Fax Stunden-Notfallbereitschaftsdienst unter Tel. ( ) Pflegedienstleiterin: Fr. Margit Liesenfeld, Handy-Nr Stellvertr. Pflegedienstleiterin: Fr. Sylvia Thoss, Handy-Nr Leistungen: Grund- u. Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Beratung, Schulung u. Krankenhausüberleitung, tägl. Essen auf Rädern (warm oder gefroren) Pflegestützpunkt Dahn Beratungsstelle für pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige Schulstr. 4, Dahn Ansprechpartner: Hans-Gerd Johann, Tel. ( ) , Fax ( ) Servicezeiten: donnerstags und freitags Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Aidsberatung und Durchfühung HIV-Test Kreisverwaltung Südwestpfalz Frau Ute Mayer, Telefon ( ) nach telefonischer Vereinbarung Krebsberatungsstelle Pirmasens Pirmasens, Kaiserstr. 49, Tel. ( ) Frauenselbsthilfe nach Krebs - Gruppe Dahn auffangen-informieren-begleiten Gruppentreffen: Jeden ersten Donnerstag des Monats im Haus des Gastes, Dahn Monatliches Chemopatientenfrühstück: Termine erfragen Auch Männer sind willkommen! Beratung und Gespräch - persönlich oder am Telefon: Andrea Gnirss fsh.andreagnirss@t-online.de Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Kreisverband Pirmasens Zentrale: Pettenkoferstr , Pirmasens, Tel. ( ) Leistungen: ASB-Hausnotruf - Hilfe per Knopfdruck - Menüservice für Senioren Essen auf Rädern (tägl. heiße Auslieferung) - Rollstuhlfahrdienst - Ausbildungen für Führerscheinbewerber, Vereine + Betriebe Sozialverband VdK Pirmasens Kreisverband Pirmasens Sozialrechtliche Beratung (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung u.a.) Kontakt: Zweibrücker Straße 3-7, Pirmasens Tel. ( ) von Uhr (Mo, Di, Do, Fr) Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung Johanniter-Sozialstation Ambulanter Pflegedienst Zentrale 24h erreichbar unter Tel. ( ) Beratung und Auskunft: Bettina Wegmann und Dominik Tretter Oder Beratung über unseren Pflegestützpunkt: Frau Rohr und Frau Kuntz, Tel. ( ) Leistungen: Häusliche Pflege, medizinische Versorgung, Familienpflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Hausnotruf, mobile Fußpflege, Demenzbegleitung Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst Südwestpfalz Häusliches Unterstützungsangebot für schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen. Was wir für einen schwerkanken Menschen tun können? Ein Netz knüpfen aus Fürsorge, Pflege und Zuwendung, das ist alles - nicht mehr. Was wir für einen schwerkranken Menschen tun wollen? - Nicht weniger! Büro Rodalben, Hauptstr. 135, Tel.: 06331/ Büro Zweibrücken, Poststr. 35, Tel.: 06332/ hospiz-suedwestpfalz@web.de Freundeskreis Blaues Kreuz Dahn Selbsthilfegruppe für Suchtkranke und deren Angehörige Gruppenabende donnerstags, Uhr im protestant. Gemeindehaus, Hauensteiner Str. 2 Kontakt: Tel. ( ) 7 41 Internet:

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