Oberbayerischer Schulanzeiger
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- Britta Otto
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1 Oberbayerischer Schulanzeiger Amtliche Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern 70 Nr. 4 / 2. April 2012 Inhaltsübersicht Amtlicher Teil Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen Zweite Staatsprüfungen 2013 für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung II Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2013 der Fachlehrer Stellenausschreibungen Ausschreibung der Stelle des Leiters/der Leiterin der Abteilung V des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern in Bayreuth Stellenausschreibung des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern in Freising Stellenausschreibungen für eine Fachberaterin/ einen Fachberater an einem Staatlichen Schulamt Ausschreibung der freien und voraussichtlich frei werdenden Stellen Nichtamtlicher Teil Oberbayerisches Schulmusikfest der Grund-, Haupt-, Mittel- und Förderschulen am 20. November 2012 Wettbewerb denkmal aktiv Kulturerbe macht Schule 9. Heilsbronner Lehrerinnen- und Lehrertag am 16. Mai 2012 HUNGERN UND DÜRSTEN NACH GERECH- TIGKEIT Ausschreibung der Stelle Förderlehrer/in als Koordinator/in fachlicher Aufgaben und als Fachberater/in der Schulaufsicht auf Schulamtsebene mit Hauptaufgabengebiet Mittelschule beim Staatlichen Schulamt der Landeshauptstadt München 74 Fortbildungsangebot der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik, Landesgruppe Bayern Schlüsselkompetenzen und Sprache Kindergarten-Grundschultag am 5. Mai Stellenausschreibungen für einen Beratungsrektor/eine Beratungsrektorin (A 13 + AZ) bei einem Staatlichen Schulamt Ausschreibung einer Stelle für einen Beratungsrekor/eine Beratungsrektorin der Besoldungsgruppe A 13 + AZ bzw. A 14 als Koordinator/in für die Schulberatung an Grund- und Hauptschulen im Landkreis Starnberg Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayerische Landesunfallkasse (LUK) informieren: Babysitter müssen bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden Medienhinweise Rezensionen
2 71 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / 2012 Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen Bitte informieren Sie sich über die neuesten Bekanntmachungen/Verordnungen zu den angeführten Themen im jeweils angegebenen Amtsblatt bzw. Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst. Thema und Aktenzeichen der Bekanntmachung Vernetzung der Schulaufsicht und Stärkung ihrer Beratungsfunktion Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. Januar 2012 Az.: S-5 L a Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an der Berufsfachschule für Kinderpflege Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse in Wort und Schrift für Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 30. Januar 2012 Az.: VII.8-5 S Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz (Ausbildungsbeginn Herbst 2013) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 2. Februar 2012 Az.: II.7-5 P b.9452 Änderung der Bekanntmachung über die beruflichen Schulen mit überregionalem Einzugsbereich Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 27. Januar 2012 Az.: VII.7-5 H Änderung der Bekanntmachung zur Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Februar 2012 Az.: II.5-5 P b Zu finden im Amtsblatt bzw. Beiblatt zum Amtsblatt KWMBl Nr. 4/12 Seiten KWMBl Nr. 4/12 Seite 43 KWMBeiBl Nr. 4/12 Seite 40 KWMBl Nr. 5/12 Seite 47 KWMBl Nr. 5/12 Seite 59
3 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / Zur Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 13. Februar 2012 Az.: IV.3-5 S b Zweite Staatsprüfungen 2013 für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung II Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hält Zweite Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen 2013 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, BayRS UK) in der jeweils geltenden Fassung für diejenigen Lehramtsanwärter ab, die im September 2011 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Dabei legen Bewerberinnen und Bewerber, die eine Erste Staatsprüfung oder eine Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung abgelegt haben, die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen ab. Ferner sind zu den Zweiten Staatsprüfungen die Bewerber zugelassen, die auf Grund einer Verlängerung oder Verkürzung ihres Vorbereitungsdienstes diesen Prüfungen zugewiesen sind, und die Bewerber, die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Zu den Zweiten Staatsprüfungen können auf Antrag Bewerber zugelassen werden, die sich diesen Prüfungen zur Notenverbesserung unterziehen wollen. Hierzu wird bekannt gegeben: 1. Die Prüfungen werden nach der Lehramtsprüfungsordnung II an den jeweiligen Schulorten der Prüfungsteilnehmer (Einzel- und Doppellehrprobe) und an ausgewählten Orten in den jeweiligen Regierungsbezirken (Kolloquium) durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen finden in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg statt. 2. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt: 2.1 Einzellehrprobe und Doppellehrprobe in der Zeit vom 28. Januar 2013 bis 17. Mai Hinweis: Die Reihenfolge Einzellehrprobe Doppellehrprobe ist bei jedem Prüfungsteilnehmer einzuhalten. Daneben ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Einzel- und der Doppellehrprobe eingeräumt wird. 2.2 das Kolloquium in der Zeit vom 11. März 2013 bis 10. Mai die mündliche Prüfung in der Zeit vom 21. Mai 2013 bis 24. Mai In begründeten Fällen (z. B. nach 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden. 3. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in 18 LPO II genannten Fristen zu beachten. Die Themenvergabe erfolgt in der Zeit vom 12. April 2012 bis zum 11. Oktober Lehramtsanwärter, die den Vorbereitungsdienst im September 2011 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 18. Januar 2013 ablegen, können auch die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ablegen ( 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit den Zweiten Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen zu den unter Nr. 2.1 (Einzellehrprobe) und Nr. 2.3 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen. Die Lehramtsanwärter haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. 5. Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen zur Notenverbesserung nach 11 LPO II: Zur Zweiten Staatsprüfung 2013 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2012 abgelegt und bestanden haben. 5.1 Die Meldung nach 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen: falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis 16. Juli falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses. Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten. 5.2 Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nummer 2. und 3. (falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen. 6. Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der Fassung vom 14. Februar 1984 (GVBl S.76, BayRS F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl S. 12),
4 73 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / 2012 sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen. Zur Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. Februar 2012 Az.: IV.3-5 S Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2013 der Fachlehrer Die Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2013 der Fachlehrer an allgemeinbildenden Schulen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer (ZAPO-F II) vom 12. Dezember 1996 (KWMBl I 1997 S. 50, ber. KWMBl I S. 86), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (KWMBl S. 214), in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs.1 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 3) und hat Wettbewerbscharakter. 3.5 Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter Nummer 3.1 bis 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt 4. Zur Qualifikationsprüfung 2013 können zur Notenverbesserung auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2012 abgelegt und bestanden haben. 4.1 Die Meldung zur Prüfung hat spätestens zu erfolgen: falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 16. Juli falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses. Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten. 4.2 Die Bewerber haben die Lehramtsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen. Hierzu wird bekannt gegeben: 1. Zur Prüfung zugelassen ist, wer sich im Schuljahr 2012/2013 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde ( 12 Abs. 1 ZAPO-F II). 2. Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 12. April 2012 bis 11. Oktober Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate. Die schriftliche Hausarbeit ist bei dem Seminarleiter/der Seminarleiterin einzureichen. Dieser/Diese meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe. 3. Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt: 3.1 Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 28. Januar 2013 bis 17. Mai 2013 statt. Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird. 3.2 Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 25. März 2013 statt. 3.3 Die mündlichen Prüfungen finden im Zeitraum vom 21. Mai 2013 bis 24. Mai 2013 statt. 3.4 Für die Prüfungsteilnehmer 2013, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 1. August 2013 festgelegt. Zur Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 13. März 2012 Az.: IV.3 5 P b Ausschreibung der Stelle des Leiters/der Leiterin der Abteilung V des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern in Bayreuth An der Abteilung V des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern in Bayreuth ist ab dem Schuljahr 2012/13 die Stelle des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin neu zu besetzen. An der Abteilung V des Staatsinstituts erhalten künftige Fachlehrer/Fachlehrerinnen für die Fächerverbindungen Werken, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik und Kunsterziehung bzw. Sport die fachliche und pädagogische Ausbildung für ihren Beruf. Die Ausbildung am Staatsinstitut endet mit einer pädagogisch-didaktischen Abschlussprüfung, die als Erste Lehramtsprüfung gilt. Es können sich Lehrkräfte bewerben, die folgende Qualifikationen nachweisen: Erste und Zweite Lehramtsprüfung für Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen, bevorzugt für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, Volksschulen
5 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst sowie Tätigkeit in einem Funktionsamt Erwünscht sind eine Zusatzqualifikation, insbesondere Magister Artium oder Promotion oder Diplom in den berufswissenschaftlichen Fächern Pädagogik, Psychologie, Schulpädagogik und mehrjährige Erfahrung in der I. oder II. Phase der Lehrerbildung und Kenntnisse und Fertigkeiten in der unterrichtlichen Verwendung von Computern und Informations- und Kommunikationstechnologien. Für die ausgeschriebene Stelle steht eine Planstelle in der Besoldungsgruppe A 15 zur Verfügung. Bei Vorliegen der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 16 grundsätzlich möglich. Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Die Bewerbungen sind auf dem Dienstweg bis spätestens 20. April 2012 an die Regierung von Oberbayern, Herrn Winkler, einzureichen. Die Regierung leitet die eingegangenen Bewerbungen an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weiter. Voraussetzungen sind: Erfahrungen im Fach Mathematik in der Mittel- bzw. Hauptschule in der ersten oder zweiten Phase der Lehrerbildung Erfahrungen in der Erwachsenenbildung Erwünscht sind: eine Zusatzqualifikation im Bereich der Diagnostik Qualifikationen in der Vermittlung von Sozialkompetenz Erfahrungen im Bereich der Unterrichtsentwicklung und -beratung gesicherte Kenntnisse in Moderationstechniken Bei Vorliegen der laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist grundsätzlich eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 14 möglich. Die Bewerbungen sind bis spätestens 16. April 2012 auf dem Dienstweg bei der Regierung von Oberbayern, Frau RSchDin Gertrud Gruber, einzureichen. Die Regierung leitet die eingegangenen Bewerbungen an den Leiter des Staatsinstituts in Freising weiter. Stellenausschreibung des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern in Freising Am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern in Freising ist zum Schuljahr 2012/13 eine Planstelle zu besetzen: Das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern hat die Aufgabe der fachlichen und pädagogischen Vorbildung für die Laufbahn des Förderlehrers (1. Phase). Die Ausbildung umfasst drei Schuljahre. Es können sich Lehrkräfte bewerben, die folgende Qualifikationen nachweisen: I. und II. Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen oder Volksschulen mit guten Ergebnissen überdurchschnittliche Ergebnisse in den beiden letzten dienstlichen Beurteilungen mehrjährige Berufserfahrung, nach Möglichkeit auch mit Wahrnehmung von Funktionen. Ausschreibung der Stelle Förderlehrer/in als Koordinator/in fachlicher Aufgaben und als Fachberater/in der Schulaufsicht auf Schulamtsebene mit Hauptaufgabengebiet Mittelschule beim Staatlichen Schulamt der Landeshauptstadt München Die Funktion des Amtes eines Förderlehrers/einer Förderlehrerin als Koordinator/in fachlicher Aufgaben und als Fachberater/in der Schulaufsicht auf Schulamtsebene lassen sich wie folgt beschreiben: Aufgabe eines/einer Koordinators/Koordinatorin und Fachberaters/Fachberaterin ist es den Einsatz der Förderlehrer vor Ort durch Beratung zu verbessern Schulleiter und Förderlehrer in fachlichen, pädagogischen und organisatorischen Fragen zu beraten Fortbildungsveranstaltungen zu planen und durchzuführen
6 75 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / 2012 Unterrichtsmaterial bereitzustellen und weiterzugeben die Ausbildung der Förderlehrer in der 1. und 2. Phase zu unterstützen Die Koordinatoren-Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung zum 1. August 2012 ausgeschrieben. Dem Bewerbungsschreiben ist eine Erklärung beizugeben, dass der Dienstsitz im Schulamtsbezirk genommen wird. Die Bewerbung ist auf dem Dienstweg einzureichen. Vorlage der Gesuche: der Bewerberin: 23. April 2012 Staatlichen Schulamt: 11. Mai 2012 (Frau RSchDin Gruber): 18. Mai 2012 Ausschreibung einer Stelle für einen Beratungsrektor/eine Beratungsrektorin der Besoldungsgruppe A 13 + AZ beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen Zur Schulberatung an Volksschulen wird die Stelle eines Beratungsrektors/einer Beratungsrektorin (Schulpsychologie) der BesGr. A 13 + AZ im Schulamtsbezirk des Landkreises Garmisch-Partenkirchen ausgeschrieben. In das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 13 + AZ können Lehrkräfte befördert werden, die das Studium für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Hauptschulen durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, das an die Stelle des Unterrichtsfaches getreten ist, erweitert haben. Voraussetzung für die Beförderung in das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 13 + AZ an Grundschulen und an Hauptschulen ist in der aktuellen dienstlichen Beurteilung mindestens die Bewertungsstufe Leistung, die die Anforderungen übersteigt (UB) als Lehrkraft in A 12 oder A 12 + AZ. Hinweis: Dem Bewerbungsschreiben ist beizugeben: a) eine Erklärung, dass der Dienstsitz im Schulamtsbezirk genommen wird b) ein Nachweis des schulpsychologischen Werde gangs (Frau Ltd. RSchDin Blank) 18. Mai 2012 Ausschreibung einer Stelle für einen Beratungsrektor/eine Beratungsrektorin der Besoldungsgruppe A 13 + AZ beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München Zur Schulberatung an Volksschulen wird die Stelle eines Beratungsrektors/einer Beratungsrektorin (Schulpsychologie) der BesGr. A 13 + AZ im Schulamtsbezirk der Landeshauptstadt München ausgeschrieben. In das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 13 + AZ können Lehrkräfte befördert werden, die das Studium für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Hauptschulen durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, das an die Stelle des Unterrichtsfaches getreten ist, erweitert haben. Voraussetzung für die Beförderung in das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 13 + AZ an Grundschulen und an Hauptschulen ist in der aktuellen dienstlichen Beurteilung mindestens die Bewertungsstufe Leistung, die die Anforderungen übersteigt (UB) als Lehrkraft in A 12 oder A 12 + AZ. Hinweis: Dem Bewerbungsschreiben ist beizugeben: a) eine Erklärung, dass der Dienstsitz im Schulamtsbezirk genommen wird b) ein Nachweis des schulpsychologischen Werde gangs
7 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / (Frau Ltd. RSchDin Blank) 18. Mai 2012 Ausschreibung einer Stelle für einen Beratungsrektor/eine Beratungsrektorin der Besoldungsgruppe A 13 + AZ bzw. A 14 als Koordinator/in für die Schulberatung an Grund- und Hauptschulen im Landkreis Starnberg Zur Koordination der Schulberatung sowie zur Schulberatung im Landkreis Starnberg wird die Stelle eines Beratungsrektors/einer Beratungsrektorin (Schulpsychologe/ Schulpsychologin) als Koordinator/in der BesGr. A 13 + AZ bzw. A 14 im Schulamtsbezirk Starnberg ausgeschrieben. Zur Übertragung des Amtes Beratungsrektor/in als Koordinator/in für die Schulberatung an Grund- und Hauptschulen bedarf es einer aktuellen dienstlichen Beurteilung als Beratungsrektor/in der BesGr. A 13 + AZ mit mindestens der Bewertungsstufe Leistung, die die Anforderungen übersteigt (UB). Hinweis: Dem Bewerbungsschreiben ist beizugeben: a) eine Erklärung, dass der Dienstsitz im Schulamtsbezirk genommen wird b) ein Nachweis des schulpsychologischen Werde gangs (Frau Ltd. RSchDin Blank) 18. Mai 2012 Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für WTG/Soziales bei einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Altötting ist die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für WTG/ Soziales zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. (Frau Ltd. RSchDin Blank) 18. Mai 2012 Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Sport bei einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen ist zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Sport zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. (Frau Ltd. RSchDin Endl) 18. Mai 2012
8 77 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / 2012 Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für WTG/Soziales bei einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Dachau ist die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für WTG/ Soziales zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. (Frau Ltd. RSchDin Blank) 18. Mai 2012 Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für WTG/Soziales bei einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck ist die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für WTG/Soziales zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. (Frau Ltd. RSchDin Blank) 18. Mai 2012 Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Musik bei einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck ist die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Musik zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. (Frau Ltd. RSchDin Blank) 18. Mai 2012 Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Sport bei einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck ist zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Sport zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. (Frau Ltd. RSchDin Endl) 18. Mai 2012
9 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / Ausschreibung einer Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Verkehrserziehung und Unfallverhütung bei einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck ist die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für Verkehrserziehung und Unfallverhütung zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. (Frau RSchDin Gruber) 18. Mai 2012
10 79 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / 2012 Ausschreibung der freien und voraussichtlich frei werdenden Stellen Grund-, Haupt- und Mittelschulen: Schulart/Schule frei ab Schulamt Planstelle Schülerzahl Besonderheit AÖ DAH ED FFB GS Emmerting-Mehring R A GS GS MS GS GS MS Töging Regenbogenschule R A 13 Z Odelzhausen R A 14 Z Ganztagsangebote Erding Am-Ludwig-Simmet- Anger Fürstenfeldbruck Theodor-Heuss-Straße KR A 13 Z 1) Kooperationsklassen R A 14 Z Ganztagsangebote GS Grafrath R A FS MS Moosburg R A 14 Z Ganztagsangebote LL GS Landsberg Am Spitalplatz KR A 13 Z 1) Ganztagsangebote M-S GS GS München Keilberthstraße München Werdenfelsstraße R A Ganztagsangebote KR A 13 Z 1) MÜ GS Waldkraiburg Dieselstraße R A 13 Z RO GS Bad Aibling Luitpoldschule R A 14 Z GS Flintsbach R A 13 Z Schülerzahl nicht gesichert STA GS Krailling R A Ganztagsangebote 1) Zulage 170,37 2) Zulage 220,00
11 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / Wichtige Hinweise: Auf die grundlegenden Veröffentlichungen zu den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen wird verwiesen: 1. KMBek Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, veröffentlicht im KWMBl Nr. 08/2011, S. 63 bis 70, KWMBl Nr. 08/ KMBek Qualifikation von Führungskräften an der Schule, veröffentlicht in KWMBl 2/2007, S. 7, www. km.bayern.de Schule Recht Bekanntmachungen Amtsblatt 2007 Nr Teilzeitbeschäftigungen von Funktionsträgern, veröffentlicht im Oberbayerischen Schulanzeiger Nr. 6/2007 (Einlegeblatt), Amtliche Bekanntmachungen Oberbayerischer Schulanzeiger 2007 Nr Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern, veröffentlicht im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2010, GVBl (Gesetzund Verordnungsblatt) Nr. 15 vom 12. August 2010 Ein Portfolio mit Nachweisen zur Vorqualifikation als Schulleiter/in (Modul A) ist bei der Bewerbung vorzulegen. Als Deckblatt zum Portfolio verwenden Sie bitte das Formblatt Portfolio über die Vorqualifikation als Schulleiter/in schule/personal/05078/ Es wird erwartet, dass die Bewerberin/der Bewerber die Tätigkeit in der angestrebten Funktionsstelle in der Regel als Konrektor/in mindestens zwei Jahre, als Rektor/in mindestens drei Jahre ausübt. Ausnahmen: Bewerbung an der gleichen Schule bzw. als Seminarrektor/in oder Beratungsrektor/in (Schulpsychologie/Beratungslehrkraft). Ziffer d) und e) der Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom bleiben davon unberührt. Lehrkräfte, die sich gleichzeitig um mehrere Stellen in Bayern bewerben, werden gebeten in jeder Bewerbung anzugeben, um welche Stellen sie sich noch beworben haben. Des Weiteren ist es im eigenen Interesse erforderlich, eine persönliche Rangfolge bezüglich der angestrebten Stellen anzugeben. Wird bewusst auf eine Rangfolge verzichtet, sollte auch dies angegeben werden. Soweit für eine Funktionsstelle sowohl Anträge von Versetzungsbewerbern (Bewerber/innen um ein Amt, dessen Besoldungsgruppe sie bereits erreicht haben, die also nur versetzt werden wollen) als auch von Beförderungsbewerbern vorliegen, wird die Regierung von Oberbayern Versetzungsbewerber grundsätzlich nur berücksichtigen, wenn die Versetzung aus dienstlichen Gründen geboten ist oder (zwingende) private Gründe für die Versetzung vorliegen. Termine für die Vorlage der Bewerbungen über den Dienstweg für Volks- und Mittelschulen: I. Vorlage der Gesuche beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers/der Bewerberin 23. April 2012 II. Vorlage der Gesuche bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 11. Mai 2012 III. Vorlage der Gesuche durch das Staatliche Schulamt bei der Regierung: 18. Mai 2012 Zur Beachtung: Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im Amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung ( zweite bzw. erneute Ausschreibung ) veröffentlichten Funktionsstellen stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Intenet aktuell veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen. Internetadressen der Amtlichen Schulanzeiger für andere Regierungsbezirke : Niederbayern schulanzeiger.htm Schwaben Bereich_4/Schulanzeiger/Schulanzeiger.php Oberpfalz Oberfranken schulanzeiger Mittelfranken download/downabt1/schulanzeiger/schulanzeiger.htm Unterfranken publikationen/13521/index.html
12 81 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / 2012
13 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / Wettbewerb denkmal aktiv Kulturerbe macht Schule denkmal aktiv Kulturerbe macht Schule, so lautet das Motto, unter dem die Deutsche Stiftung Denkmalschutz seit 2002 bundesweit schulische Projekte zu den Themen Kulturelles Erbe und Denkmalschutz fördert. Das von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz initiierte Förderprogramm bietet allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen der Sekundarstufen I und II sowie Einrichtungen der Lehreraus- und -fortbildung den Rahmen für alters- und schulformgerechte Projekte zur kulturellen Bewusstseinsbildung von Kindern und Jugendlichen. Ob im Unterricht, in Form von schulischen Arbeitsgemeinschaften oder als Ganztagsangebot, im Rahmen von denkmal aktiv erkunden Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Lehrern und in Zusammenarbeit mit fachlichen Partnern das kulturelle Erbe in ihrer Region und lernen überdies Möglichkeiten kennen, sich für den Erhalt von Kulturdenkmalen zu engagieren. Schulen, die an denkmal aktiv teilnehmen, werden von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz fachlich begleitet und finanziell mit rund Euro pro Schule und Förderphase unterstützt. Ab sofort können sich interessierte Schulen um Teilnahme an denkmal aktiv im Schuljahr 2012/2013 bewerben. Die Ausschreibungs- und Bewerbungsunterlagen stehen unter zum Download zur Verfügung und werden auf Wunsch auch per Post oder per zugeschickt. Bewerbungsschluss ist der 20. Mai 2012 Dr. Susanne Braun Projektleitung denkmal aktiv Fortbildungsveranstaltung 9. Heilsbronner Lehrerinnen- und Lehrertag am 16. Mai 2012 HUNGERN UND DÜRSTEN NACH GERECH- TIGKEIT 09:00 Uhr Erste Gespräche bei Kaffee/Tee 09:30 Uhr Begrüßung, Einführung, Grußworte 09:45 Uhr Auftakt Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle 10:00 Uhr HUNGERN UND DÜRSTEN NACH GERECHTIGKEIT Vortrag von Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm 12:00 Uhr Mittagessen/Verkauf von Unterrichtsmaterialien 13:45 Uhr Arbeitsgruppen In sechzehn unterschiedlichen Workshops finden Sie Anregungen für eine Umsetzung in Schulleben und Unterricht. 15:45 Uhr Schlussandacht im Münster Veranstalter: Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern Ort: Anmeldung Religionspädagogisches Zentrum Heilsbronn bis 30. April 2012 über die Schulämter GS/HS) bzw. direkt (FöS) an das Institut für Lehrerfortbildung in Heilsbronn (LFB 82/833) Fahrtkosten können nicht übernommen werden.!!! Es erfolgt keine gesonderte Einberufung!!! Mehr Informationen:
14 83 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / 2012 Fortbildungsangebot der Deutschen Gesellschaft für Sprachheilpädagogik, Landesgruppe Bayern Schlüsselkompetenzen und Sprache Termin: Ort: Samstag, 28. April 2012, ab 09:30 Uhr SFZ Weilheim Programm: 09:30 Uhr Ankommen und Kaffeetrinken 10:00 Uhr Eröffnung/Begrüßung 10:15 Uhr Einführungsreferat Heiko Seiffert: Methodische Aspekte der spezifischen Sprachförderung in Sachfächern ab 11:30 Uhr parallele Workshops Dr. Karin Reber: Computerkompetenz als 4. Kulturtechnik: Effektive Unterrichtsvorbereitung und Projektideen für den sprachheilpädagogischen Unterricht Heiko Seiffert: Was mache ich, wenn Schüler Schwierigkeiten haben, Fachwörter zu lernen? Semantisch-lexikalische Sprachassistenz im Sprachheilpädagogischen Unterricht in den Klassen 3 bis 7 Irina Ruppert-Guglhör: Auf Wiedersehen Grundschule neue Schule, ich komme! Übergänge gestalten fächerübergreifende Bausteine zur Vermittlung notwendiger Fähigkeiten für einen gut vorbereiteten Übertritt an die weiterführende Schule Dominikus Weiß: Schreiben-Lernen kinderleicht: Phonologische Bewusstheit und Stifthaltung für Rechts- und Linkshänder (SVE und Schuleingangsbereich) 13:00 Uhr Mittagspause 13:30 14:30 Uhr Mitgliederversammlung der dgs Landesgruppe Bayern (Delegiertenwahl, ) 14:30 Uhr Wiederholung der Workshops (90 Minuten) Ende: 16:00 Uhr Kosten Anmeldung dgs/dbs/vds-mitglieder: kostenlos Nichtmitglieder: 40 Studenten und Studienreferendare: 15 per Mail an: zfp-lg_bayern@dgs-ev.de Dr. Franziska Schlamp-Diekmann Fortbildungsreferentin Helene-Mayer-Ring München Telefon: franziska.schlamp@gmx.net
15 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 /
16 85 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / 2012 Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayerische Landesunfallkasse (LUK) informieren Babysitter müssen bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden Endlich einmal wieder ins Kino oder Essen gehen Eltern brauchen und genießen solche Auszeiten ganz besonders. Noch entspannter sind diese Stunden, wenn ein lieber und zuverlässiger Babysitter das Kind betreut. Was Eltern allerdings wissen sollten: Sobald sie einen Babysitter einsetzen, sind sie Arbeitgeber. Sie müssen den Babysitter deshalb auch zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Das gilt selbst dann, wenn der Babysitter nur ab und zu abends auf die Kinder aufpasst und dafür ein paar Euro bekommt. Eltern, die diese Anmeldung versäumen, müssen gegebenenfalls mit einem Bußgeld rechnen, falls dem Babysitter ein Unfall passiert. Darauf weist die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) hin. Sicher Babysitten klare Absprachen Ein schöner Abend sollte nicht jäh mit einem Unfall enden. Deshalb, so die KUVB, sollten Babysitter mindestens zehn Minuten vor der vereinbarten Zeit bei der Familie sein, um sich alles zeigen oder sich auf den aktuellen Stand bringen zu lassen. Die Eltern sollten auf jeden Fall ein paar Euros für den Notfall und eine Telefonnummer hinterlassen, unter der sie erreichbar sind. Umfassender Schutz für wenig Geld Falls dem Babysitter bei der Ausübung seiner Tätigkeit oder auf dem Hin- oder Nachhauseweg etwas passieren sollte, dann ist er über die KUVB umfassend versichert. Wir übernehmen die Kosten für Arzt, Heilbehandlung oder sonstige Maßnahmen. Für diesen Versicherungsschutz zahlen die Eltern nur 35 Euro im Jahr, wenn der Babysitter weniger als zehn Stunden in der Woche eingespannt ist. Falls es mehr sein sollte, beträgt der Jahresbeitrag 70 Euro. Anmelden kann man einen Babysitter direkt bei der KUVB unter oder per Fax ( ). Unter Umständen ist für den Babysitter auch die Minijob- Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft- Bahn-See zuständig, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von höchstens 400 Euro handelt. Bei einer Teilnahme am sogenannten Haushaltsscheckverfahren entfällt eine gesonderte Anmeldung bei der KUVB. Ob eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale möglich ist, erfahren interessierte Eltern unter der Rufnummer oder unter Darüber hinaus stehen auch die Mitarbeiter/innen der KUVB für Rückfragen unter Tel.Nr zur Verfügung. Bei der KUVB sind knapp vier Millionen Menschen gesetzlich unfallversichert, darunter z. B. Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen, Schüler und Kinder in Tageseinrichtungen und auch private Haushaltshilfen wie Babysitter oder Reinigungskräfte. Weitere Informationen rund um die gesetzliche Unfallversicherung gibt es unter Medienhinweise Im Carl-Link-Verlag sind erschienen: Pangerl Berufliches Schulwesen in Bayern Ergänzbare Rechtssammlung zu BayEUG, Berufsbildung, Schulordnung, Verwaltung, Unterricht, Lehrplänen, Ausbildung, Prüfung und Dienstrecht für Berufs-, Berufsfach-, Wirtschaft-, Fach-, Fachober- und Berufsoberschulen sowie Fachakademien mit Erläuterungen Diese Lieferung enthält die kürzlich veröffentlichten Änderungen des Berufsbildungsgesetzes im Zuge der neuen Regeln zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und eine Neufassung der Prüfungsordnung zur Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife. Ebenfalls enthalten ist u. a. die aktuelle Zuständigkeitsverordnung KM, die Verordnung zur Umsetzung der Reform des Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen, die für die Praxis wichtige Verordnung über die Berufsbezeichnung der nicht verbeamteten Lehrkräfte sowie die deutlich zugunsten der Lehrkräfte verbesserten Regelungen zum Freistellungsjahr Lieferung, 78 Seiten, 1. Februar 2012, 71 CD-Bayerisches Schulrecht Schulgesetze Schulordnungen Lehrerdienstrecht weitere Vorschriften Rechtsstand 1. Januar 2012, 66 Graf/Dr. Kaiser/Pangerl Die Schulordnung der Volksschule Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und Volksschulordnung (VSO) Die Lieferung umfasst das komplett neu gefasste Stichwortverzeichnis der Buchstaben A bis O. Die Neubearbeitung beinhaltet eine detaillierte Aufschlüsselung nach allen wichtigen Stichworten Lieferung, 78 Seiten, 15. Februar 2012, 43,80
17 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / Hartinger/Hegemer/Hiebel Dienstrecht in Bayern I Status-, Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten mit ergänzenden Vorschriften und erläuternden Hinweisen Mit dieser Lieferung wird die Sammlung weiter an die Rechtsentwicklung angepasst. Schwerpunkte dieser Lieferung sind die umfangreichen Änderungen durch das Gesetz zur Anpassung von Gesetzen an das Gesetz zum Neuen Dienstrecht. Darüber hinaus erhalten Sie im Rahmen Ihres Abonnements mit dieser Ergänzunglieferung Ihren persönlichen Onlinezugang zu Ihrem Loseblattwerk. Registrieren Sie sich einfach mit dem beiliegenden Zugangscode unter www. bayernportal-recht.de über den Registrierungsbutton oder das Fenster Inhalte freischalten Lieferung, 158 Seiten, Rechtsstand 1. Januar 2012, 79,34 Hartinger/Rothbrust Dienstrecht in Bayern II Arbeitsrecht Tarifrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Diese Lieferung enthält zunächst die Vervollständigung der Entgeltordnung zum TV-L. Ferner erhalten Sie die Sozialversicherungsentgeltverordnung Ferner wurden die Änderungen des Tarifvertrages zur Bewertung der Personalunterkünfte, des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung, des Tarifvertrags über eine zusätzliche Altersversorgung sowie der 4. Änderungsvertrag zum TV-L berücksichtigt. Die Arbeitgeberrichtlinie der VKS zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik wurde aufgenommen. Darüber hinaus erhalten Sie im Rahmen Ihres Abonnements mit dieser Ergänzungslieferung Ihren persönlichen Onlinezugang zu Ihrem Loseblattwerk Lieferung, 178 Seiten, März 2012, 86,68 Freiberger/Halden/Hofer/Dr. Eder Schul-Computer EDV-Handbuch für die Schulverwaltung Die 69. Lieferung enthält Aktualisierungen des BayEUG und der Dienstvereinbarung zum ASV. Für die tägliche Arbeit am PC werden Leitfäden zu dessen optimaler Nutzung und zur Organisation am PC samt Glossar in das Werk neu aufgenommen. 69. Lieferung, 48 Seiten, 1. Februar 2012, 42,50 Rezensionen Margret Arnold Kinder denken mit dem Herzen Beltz Verlag Weinheim und Basel Seiten, 17,90 ISBN In diesem Buch werden die neuesten Ergebnisse der Hirnforschung umfassend, verständlich und nachvollziehbar in 12 Prinzipien des Gehirns dargestellt. Kinder lernen dann hirngemäß, wenn Leben, Denken und Lernen zusammenfinden. So gibt das lesenswerte und für die Praxis sehr hilfreiche Buch sowohl Hinweise für einen schülergemäßen Unterricht als auch für das Lernen in der Familie. Es wird seinem Untertitel Wie Hirnforschung Lernen und Schule verändert bestens gerecht. Dietlinde Pagany Birgit Gebhardt 2037 Unser Alltag in der Zukunft Edition Körber-Stiftung Hannover Seiten, 16 ISBN Die Faszination für die Zukunft ist so alt wie die Menschheit! Die Trendforscherin Birgit Gebhardt entwirft in diesem fesselnd geschriebenen Buch realistische Bilder einer Welt von übermorgen aufgrund bekannter Fakten und Trends. Dabei werden plausible Machbarkeitsoptionen aus der Forschung auf die drängenden Impulse der Ökonomie, auf die sozialpolitischen Konflikte sowie auf die kulturellen Fragen des Selbstverständnisses von Individuum und Gesellschaft projektiert. Alterscoaching, Netzdemokratie, Systemzeitalter, Trendbüros, Medizinierung des Reisens, Gesundheitssponsoring, Demenzdorf, usw. sind nur einige Begriffe, denen wir in Zukunft öfters begegnen werden. Die Bedeutung von Bildung und Sinnsuche sowie die Gestaltung der Arbeitswelt und des Umfeldes werden bis zum Jahr 2037 in spannenden Zukunftsszenarien dargestellt, begleitet von drei Erzählhandlungen. Besonders nachdenkenswert für Lehrkräfte ist, dass die Kinder, die heute die Grundschule besuchen, die Gestalter von Kultur, Politik und Gesellschaft 2037 sein werden. Dietlinde Pagany Nikolaus Kirstein 99 Tipps Lehrergesundheit erhalten Cornelsen Verlag Scriptor Berlin Seiten, 12,50 ISBN
18 87 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / 2012 Der neue Ratgeber will helfen, Burn-out zu vermeiden und Gesundheit zu erhalten. Dass die psychischen und körperlichen Belastungen der Lehrkräfte enorm sind, belegen viele aktuelle Studien. Das Buch will dem entgegenwirken, indem es 99 wertvolle Tipps gibt, wie das Wohlbefinden und die Freude des Lehrers/der Lehrerin auch die Unterrichtsqualität verbessern und damit auch das Lernen der Schüler unterstützen kann. Die 99 Tipps, die sehr praxisorientiert und realistisch sind, sind auf die Schule von heute abgestimmt, wobei das Gleich mal ausprobieren meist tatsächlich am nächsten Schultag möglich ist. Das Buch ist ein sehr wertvoller Ratgeber für Dienstanfänger ebenso wie für erfahrene Lehrkräfte aller Schularten. In ihm finden sich auch sehr gute Hinweise für das Schulmanagement! Dietlinde Pagany Reinhold Miller (Hrsg.) 33 Vertretungsstunden ohne Vorbereitung ISBN Spickzettel für Lehrer Beltz Verlag Weinheim und Basel 2011 ISBN jeweils 96 Seiten, jeweils 6,50 Mit dem neuen Format Beltz pocket für die Schule bietet der Verlag Lehrkräften eine Buchreihe im Westentaschenformat als schnelle und fundierte Unterstützung für den Unterricht an. Beide Bände zeichnen sich durch kompakte, zielführende Informationen zu einem klar umrissenen Themenbereich aus. Die Tipps für die Unterrichtspraxis sind solide, realistisch und ab der 5. Schulstufe einsetzbar. Dietlinde Pagany Claudia Hammann Fitness für die Stimme Ernst Reinhardt Verlag München Auflage, 85 Seiten, 16,90 ISBN Ein bewährter Klassiker für Lehrkräfte aller Schularten erschien in einer neuen Auflage, der in vielen Kapiteln ergänzt und überarbeitet wurde. Körperhaltung Atmung Stimmkräftigung sind die inhaltlichen Schwerpunkte. Prof. Dr. Manfred Grohnfeldt von der LMU München schreibt deshalb zu Recht im Vorwort: Das vorliegende Buch zeigt, dass sich das Phänomen Stimme mit Freude erarbeiten lässt, Stimmbildung Spaß machen kann und jeder Interessierte oder Betroffene individuelle und praktische Lösungen für seine Stimme finden kann. Dietlinde Pagany Olaf-Axel Burow Positive Pädagogik Beltz Verlag Weinheim und Basel Seiten, 19,90 ISBN Der Autor stellt in seinem sehr lesenswerten und Mut machenden Buch dar, warum Schulglück und Spitzenleistung kein Gegensatz sein dürfen, sondern einander bedingen. Er zeigt sieben Wege zu Lernfreude und Schulglück in den Klassen und Schulen auf. Realitätsnah, kreativ und orientiert an den bestehenden Schulsystemen, aber auch zukunftsorientiert, beschreibt er die Wege. Er motiviert und regt an, neue kreative Pfade zu beschreiten zum Wohle aller an der Schule Beteiligten. Das Buch eignet sich nicht für Lehrkräfte, die weiterhin die Kultur des Grantelns und Jammerns pflegen wollen!!!! Dietlinde Pagany Annette Webersberger Spannende Schreibanlässe 4. Schuljahr Oldenbourg Schulbuchverlag München Seiten, Kopiervorlagen, 17,95 ISBN Einen bunten Mix von altersgemäßen und kreativen Schreibanlässen bietet die Autorin in ihrem Buch zusammen mit 50 Kopiervorlagen an. Die Kopiervorlagen sind schülergemäß illustriert von Kristina Klotz. Das Material eignet sich zur Differenzierung und Individualisierung. Zudem entsprechen sowohl Themen als auch Arbeitsweisen dem aktuellen Lehrplan für die Grundschule. Für Lehrkräfte des 4. Schuljahres ist dieses Lehrerarbeitsheft eine kreative Hilfe für eine zeitgemäße, schülergerechte Unterrichtsgestaltung. Dietlinde Pagany Cora Calenga, Martina Schröder Rechtschreibzoo Oldenbourg Schulbuchverlag München Seiten, Kopiervorlagen, 17,95 ISBN Das Buch enthält fertig ausgearbeitete, motivierend von Lutz Siebert-Wendt bebilderte Arbeitsblätter zu den wichtigsten Rechtschreibbesonderheiten der 3. und 4. Klasse. Abwechslungsreiche Übungen, schnelle und umfassende Lernzielkontrollen sowie zahlreiche praktische Tipps sind sehr wertvolle Hilfen für die Unterrichtsgestaltung. Der vorliegende Band möge zu schönen Rechtschreibstunden, wie die Autorinnen in ihrem Vorwort schreiben, verhelfen. Dietlinde Pagany Günther Hoegg
19 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 4 / Wie Schüler denken...und was Lehrer darüber wissen sollten Cornelsen Verlag Scriptor Berlin Seiten, 19,50 ISBN Das scheinbar Irrationale von Schülerverhalten wird verständlich, wenn man den Blickwinkel wechselt. In 45 Aufnahmen oder typischen Schulsituationen stellt der Autor anhand aktueller Forschungsergebnisse dar, wie Lehrkräfte ihre Schüler und Schülerinnen besser verstehen können. Das Buch regt zudem an, eigene Vorgehensweisen und Reaktionen im Unterricht zu überdenken. Der Einblick in Schülerköpfe hilft dabei, Ansätze und Veränderungen zu finden und im Schulalltag angemessen zu reagieren. Das Buch ist aber keine wissenschaftliche Abhandlung, sondern möchte praxisnahe Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und zwar Dienstanfängern ebenso wie erfahrenen Lehrkräften aller Schularten. Hoegg strebt danach, alltägliches Schülerverhalten wie beispielsweise dreistes Lügen darzustellen, mit Hilfe von Wissenschaft oder einleuchtenden Theorien zu erklären und anschließend immer auch um Verständnis zu werben. Aus diesem Verständnis heraus entwickelt der Autor seine Lösungsstrategien, die fast immer praktikabel erscheinen. Für Berufsbeginner ein sinnhaftes Buch, sich über bekannte Verhaltensweisen von Schülern und Lehrern vertiefende Gedanken zu machen, also bewusst in die Köpfe der Schüler zu schauen, um mit diesem Wissen effektiv zu erziehen und zu unterrichten. Michael Gerner, Seminarrektor Dietlinde Pagany Günther Hoegg Wie Schüler denken...und was Lehrer darüber wissen sollten Handbuch für die Sekundarstufe I und II Cornelsen Verlag Scriptor 176 Seiten, Preis 19,50 ISBN Es muss faszinierend sein, in die Köpfe der Schüler zu schauen. Der Autor Günther Hoegg, Lehrer und Schulrechtler mit Psychologiestudium, versucht in seinem Buch zu ergründen, was denn nun in den Köpfen der Heranwachsenden vor sich geht. Aus seiner Arbeit mit problematischen Schülern legt er in sechs Kapiteln dar, wie die Schüler vom Verhalten her so ticken, was neben Regeln und Prägungen im Gehirn abläuft, wie sich manches verhaltensoriginelle Schülerverhalten erklärt. Sein Musterschüler ist Kevin, den er in der Abhandlung mit seinen Freunden von der Grundschule an auftreten lässt. Neben einleuchtenden Erklärungsmodellen der zeitgemäßen Forschung gibt der Autor insbesondere der jungen Lehrerin und dem jungen Lehrer praxisnahe Tipps, wie in Krisensituationen verfahren werden kann. Er legt auch manche unsinnige Vorgehensweisen offen, wie beispielsweise das Abschreiben der Schulordnung als Maßnahme für ungebührliches Verhalten: Handelt es sich um ein Geschäft oder um eine Strafe? Oberbayerischer Schulanzeiger. Herausgeber und Verlag: Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, München, Internet: poststelle@reg-ob.bayern.de, Redaktion: Telefon Presserechtlich verantwortlich: Heinrich Schuster; Erscheinungsweise: monatlich. Die unter erscheinende Version des Schulanzeigers ist die offizielle Ausgabe der Regierung von Oberbayern
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