Autor: Peter Frener. Sicherheit beim Umgang mit Gabelstaplern
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- Siegfried Schulz
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1 Autor: Peter Frener Sicherheit beim Umgang mit Gabelstaplern Der Gabelstapler - in vielen Betrieben ist er ein äußerst praktischer Helfer und übernimmt viele der anfallenden Transportaufgaben im Betrieb. Seine Schnelligkeit, Wendigkeit und die Möglichkeit, mit ihm Lasten ohne Hilfe Dritter aufnehmen zu können, macht ihn für viele Abläufe im Betrieb unverzichtbar. Die großen Vorzüge des Gabelstaplers beinhalten aber auch Gefahren für die bedienende Person, Kolleginnen und Kollegen in der Umgebung sowie die Ladung oder Lagereinrichtungen. Damit Unfälle mit oder durch den Stapler nicht entstehen, müssen alle Beteiligten ihren Teil dazu beitragen. Etwa ein Drittel aller Arbeitsunfälle treten bei Transporttätigkeiten auf. Bei vielen dieser Unfälle sind Gabelstapler beteiligt. Die Unfallursachen gehen dabei meist auf menschliches Fehlverhalten zurück: Entweder durch die bedienende Person selbst oder Personen, die sich in der Nähe des Fahrzeuges befinden. Technische Ursachen für Unfälle sind hingegen äußerst selten. Daher sind vor allem Sicherheitsbeauftragte gefragt, ein besonderes Augenmerk auf den sicheren Umgang mit Gabelstaplern im Kreis der Kolleginnen und Kollegen zu legen. Kritische Situationen beim Bedienen dieser Transporthilfen sind vielen bekannt und kommen immer mal wieder im Betriebsalltag vor. Glücklicherweise wird bei den überwiegenden Unfällen nur Material beschädigt. Kommen allerdings Personen zu Schaden, ist mit gravierenden Verletzungen zu rechnen, da Gabelstapler ein enormes Gewicht besitzen und über keine Knautschzone verfügen. Seite 1
2 Typische Unfallursachen sind: Anheben einer Last auf den Gabelspitzen statt am Gabelbaum. Zu schnelles Fahren mit angehobener Last, vor allem in den Kurven. Das Wenden auf schrägen Flächen oder das Befahren von Rampen mit der Last auf Talseite. Die Mitnahme von Personen auf den Gabelzinken oder dem Kontergewicht. Eine Benutzung des Staplers durch ungeschultes Personal. Den Einsatz des Staplers bei Arbeiten, für die er nicht konstruiert ist. Besondere Fahreigenschaften Im Vergleich zu anderen Fahrzeugen besitzt ein Gabelstapler besondere Fahreigenschaften, die von der bedienenden Person unbedingt berücksichtigt werden müssen. Folgende Eigenheiten sind hierbei zu nennen: Die Sicht der Fahrerin oder des Fahrers wird durch den Gabelbaum erheblich eingeschränkt. Dazu kommt die Sichtbehinderung durch die transportierte Last. Der Stapler ist besonders wendig, da er mit der Hinterachse gelenkt wird. Der Wendekreis und die Kurvenradien sind sehr klein. Die hierdurch möglichen Wendebewegungen, besonders mit dem Heck, können für Personen im Umkreis des Staplers völlig überraschend sein. Der Gesamtschwerpunkt verändert sich beim Anheben der Last. Dadurch entsteht insbesondere in Kurven eine erhöhte Kippgefahr bei Fahrbewegungen mit angehobener Last. Seite 2
3 Beim Aufnehmen oder Absetzen der Last konzentriert sich der Fahrer zwangsläufig auf den Gabelbereich. Hindernisse hinter oder neben dem Stapler können dabei leicht übersehen werden. Beim Transport von Lasten, die die Sicht nach vorn versperren, muss die Fahrerin oder der Fahrer rückwärtsfahren. Dazu muss der Kopf nach hinten gedreht werden. Besonders auf längeren Strecken ist das anstrengend und kann dazu führen, dass): dass nicht der gesamte Bereich überblickt werden kann. Aufgrund der genannten Besonderheiten beim Bedienen eines Gabelstaplers müssen besondere Anforderungen und Verhaltensweisen für die bedienende Person sowie für alle anderen Menschen im Wirkbereich des Staplers abgeleitet werden. Was muss die Fahrerin oder der Fahrer beachten? Folgende Grundvoraussetzungen müssen für das Fahren eines Gabelstaplers erfüllt sein. Die Fahrerin oder der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein und sowohl körperlich als auch geistig dazu in der Lage sein, dieses Gerät zu fahren. Des Weiteren muss zum Führen eines Gabelstaplers eine theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen und eine entsprechende Fahrprüfung für den gefahrenen Gabelstapler bestanden werden. Ferner muss die jeweilige Unternehmensleitung für den jeweiligen Bereich ihres Firmengeländes sowie für jeden Stapler eine oder mehrere Person(en) zum Fahren des Staplers beauftragen. Im Laufe der Fahrausbildung erlernen künftige Staplerfahrerinnen und fahrer die richtigen Fahr- und Verhaltensweisen, die die Eigenheiten des Staplers berücksichtigen. Dazu zählt beispielsweise die korrekte Benutzung der Rückhalteeinrichtungen, wie Gurt, Rückhaltebügel oder geschlossene Kabinentür. Auch die richtige Ladungssicherung, um Teile gegen etwaiges Verrutschen abzusichern, steht auf dem Lehrplan. Außerdem werden die angehenden Staplerfahrerinnen und -fahrer dafür sensibilisiert, die Fahrbahn und den Fahrweg Seite 3
4 stets im Blick zu haben. Sie erlernen ebenfalls, wie mit einer Last bei abgesenkter Gabel zu verfahren ist oder das angemessene Tempo in Kurven oder bei Fahrten mit eingeschränkter Sicht. Die Kollegen als Sicherheitsfaktor Auch die Beschäftigten im Betrieb müssen auf die richtigen Verhaltensweisen in der Nähe von Gabelstaplern aufmerksam gemacht werden. Sehr häufig versuchen Personen noch schnell hinter einem Stapler vorbeizugehen, der gerade für Be- oder Entladearbeiten benutzt wird. Diese Passanten können aufgrund unerwarteter Fahrbewegungen des Staplers verletzt werden. Auch das parallele Gehen neben einem fahrenden Stapler birgt hohe Risiken, da das Heck bei Kurvenfahrten ausschwenkt und es zur Kollision kommen kann. Fußgänger in der Umgebung eines Staplers sollten sich bewusst sein, dass die Fahrerin oder der Fahrer aufgrund des Gabelbaums oder einer aufgeladenen Last Sichteinschränkungen hat. Grundsätzlich sollten Fußgänger nie den Fahrbereich des Fahrzeuges betreten, ohne vorher mit der Fahrerin oder dem Fahrer Kontakt aufgenommen zu haben zum Beispiel über Blickkontakt. Kritische Situationen im Staplerverkehr vermeiden Sicherheitsbeauftragte können viel dazu beitragen, den Staplerverkehr im Betriebsalltag sicherer zu machen. Regelmäßigen Unterweisungen und Gesprächen mit den entsprechenden Beschäftigten kommt dabei eine große Bedeutung zu. Sollten beispielsweise Sicherheitsbeauftragte eines Unternehmens beobachten, dass eine Staplerfahrerin oder ein Staplerfahrer beim Rangieren gegen Gitterboxen, Wände, Regalstützen oder ähnliches stößt, sollte die Fahrerin oder der Fahrer auf diese Fahrfehler angesprochen werden. Auch vermeintlich leichte Beschädigungen an solchen Einrichtungen können große Schäden verursachen. Beispielsweise sind moderne Regalsysteme so konstruiert, dass nur das unbeeinträchtigte Zusammenwirken der Einzelelemente (Regalstützen, Fachböden, Querstreben) zur vollen Gesamtbelastbarkeit führt. Wird eines der Einzelelemente verbogen, Seite 4
5 abgerissen oder anderweitig beschädigt, kann das gesamte Regalsystem versagen und kollabieren. Kleine Unaufmerksamkeiten beim Bedienen oder Fahren des Staplers können nicht nur Firmeneinrichtungen beschädigen, sondern auch Menschen verletzen. Neben den Staplerfahrerinnen und fahrern sollten daher auch die Beschäftigten, die sich in der Nähe von Fahr- oder Rangierbereichen aufhalten, auf alle genannten Besonderheiten dieser Fahrzeuge und die damit verbundenen Gefahren regelmäßig hingewiesen werden. Sicherheitsbeauftrage sollten daher sofort eingreifen, wenn ein Gabelstapler für Arbeiten verwendet wird, für die das Gerät nicht geeignet ist. Besonders gerne werden z. B. Gegenstände mit den Gabelzinken verschoben. Ein ebenso weit verbreitetes Fehlverhalten ist das Anheben einer Person mit dem Stapler ohne einen dafür geeigneten Arbeitskorb. Und selbst wenn ein Arbeitskorb benutzt wird, darf die Staplerfahrerin oder der -fahrer den Fahrerplatz nicht verlassen, während eine Person angehoben worden ist. Außerdem ist es verboten, den Stapler mit angehobenem Arbeitskorb zu fahren bzw. zu bewegen. Und schnell mal eine Kollegin oder einen Kollegen auf dem Stapler mitzunehmen um Zeit zu sparen, ist nur dann zulässig, wenn die Fahrerkabine des Gefährts über einen zweiten Sitz verfügt. Sicher fahren und ankommen Gabelstapler sind keine Rennmaschinen. Außerdem wird die jeweilige Transportleistung nicht durch die Fahrgeschwindigkeit während des Transports bestimmt, sondern durch die Zeit beim Aufnehmen und Absetzen der Last. Sicherheitsbeauftragte sollten Staplerfahrerinnen und fahrer regelmäßig darauf hinweisen, an unübersichtlichen Stellen oder in Bereichen mit Fußgängern immer angemessen langsam zu fahren. Von Gabelstaplern genutzte Verkehrswege sollten stets freigeräumt und nicht zugestellt sein. Kritische Stellen, die nicht durch einfache Seite 5
6 Maßnahmen sicherer gemacht werden können, sollten vorgesetzten Personen gemeldet werden. Dadurch können entsprechende Gefahrstellen entschärft werden, beispielsweise durch die Installation einer besseren Beleuchtung, dem Entfernen von Sichthindernissen oder auch durch das Anbringen einer Ampelanlage. Sollten Sicherheitsbeauftragten Schäden an Toren, Stützen und anderen Einrichtungen auffallen, sollten diese durch die Vorgesetzten im Unternehmen eingehend überprüft werden. Nur so kann eine Beeinträchtigung der Standfestig- und Funktionsfähigkeit der Gebäudeteile, Regalsysteme oder anderweiter Firmenanlagen sichergestellt werden. Zusammenfassung Jeder Unfall mit einem Gabelstapler ist ein Unfall zu viel. Jeder kann dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden - nicht nur in Zusammenhang mit Gabelstaplern. Dabei ist vor allem Wachsamkeit und eine hohe Aufmerksamkeit gefragt: Ein unabsichtlicher Anstoß oder ein etwas zu rasantes Fahren um die Kurve sind keine Kavaliersdelikte. Sie sind oft die Ursache schwerer, manchmal sogar tödlicher Verletzungen. Helfen Sie mit, dass Transporte mit Gabelstaplern auf dafür geeigneten Wegen und Plätzen sicher erfolgen können und bewahren Sie stets den notwendigen Respekt vor diesem Arbeitsmittel. Veröffentlichung Erschienen im August 2015 in der Fachzeitschrift Sicherheitsbeauftragter. Kontakt Sollten Sie als Medienvertreterin oder -vertreter auf Autorensuche für Fachartikel oder Themen sein, kontaktieren Sie uns gerne per an presse@bghm.de. Seite 6
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