Unfall beim Entladen eines Holztransporters

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1 Unfall beim Entladen eines Holztransporters

2 Arbeitsunfall eines LKW-Fahrers, der bei der Überwachung des Entladevorgang seines mit Rundhölzern beladenen LKWs durch einen herabfallenden Baumstamm so schwer am Kopf getroffen wurde, dass er drei Tage später seinen Verletzungen erlag Der Unfall ereignete sich auf dem Betriebsgelände eines holzverarbeitenden Betriebes in Thüringen Das Entladen erfolgte mittels Radlader durch einen Mitarbeiter dieses Betriebes Der Fahrer des LKW war langjähriger Mitarbeiter einer Spedition mit Sitz in Bayern und damit nicht beschäftigt im Betrieb, auf dessen Gelände der Unfall stattfand Unfallzeitpunkt: ; 11:15 Uhr Verstorben: TLV Marika Kraul 2

3 Durch die Unfalluntersuchungen des TLV und die Ermittlungen der Polizei, als auch die Untersuchung und Auswertung des Unfallbetriebes, ergab sich schließlich folgender Sachverhalt: Zur Tatzeit entlud der Fahrer des Radladers mit dem Radlader die auf dem LKW des Verunfallten gelagerten Rundholzstämme. Zu Beginn des Entladevorganges befand sich der Verunfallte hinter seinem LKW im sicheren Bereich, um den Fahrer des Radladers einzuweisen. Als der Radladerfahrer bemerkte, dass ein Rundholzstamm aus dem Greifer des Radladers herausrutscht, fuhr er rückwärst, um den LKW nicht zu beschädigen. Daraufhin streifte der herunterfallende Stamm das Führerhaus des LKW und fiel zu Boden. Dabei traf er den in diesem Moment um das Fahrerhaus des LKW herumlaufenden Verunfallten an Kopf und Oberkörper. Zur Darstellung einige Bilder : TLV Marika Kraul 3

4 Neben dem Fahrzeug des Verunfallten, das von ihm zum Entladen auf dem Holzplatz abgestellt wurde, ist auch der Radlader zu sehen. Hier ist der etwa 5,15 m lange und ca. 25 cm starke Baumstamm zu sehen, der sich aus dem Stapel im Greifer des Radladers löste und zu Boden fiel. Dieser Stamm traf den Verunfallten. PI Saale-Orla TLV Marika Kraul 4

5 Nach Angaben des Fahrers des Radladers hielt sich der Verunfallte währen des Entladevorganges an der rechten Fahrzeugseite auf und beobachtete diesen. Von da aus begab er sich aus unbekanntem Grund an dem Fahrerhaus vorn vorbei in Richtung linke Fahrzeugseite, wo er von dem herabfallenden Baumstamm getroffen wurde. PI Saale-Orla TLV Marika Kraul 5

6 Hier der Greifer mit dem Entladegut. Es ist erkennbar, dass der Holzstapel nicht mittig gegriffen wurde. Grund dafür ist die Lage und Anzahl der Rungen am LKW. Damit konnte das Ladegut nicht waagerecht angehoben werden und kam zur längeren Seite hin in Schräglage. Da der Langholzzug auf der linken Seite, der Fahrerseite, entladen wurde, neigte sich das Holz in Richtung Führerhaus. PI Saale-Orla TLV Marika Kraul 6

7 Hier die Unfallstelle. Im Vordergrund der Holzstamm, der aus dem Stapel im Greifer des Radladers rutschte. Der Greifer hatte den Stapel Holz komplett ergriffen und bereits bis über die Rungen angehoben, als der Stamm nach links ins Rutschen geriet. Dieser traf zunächst das Führerhaus, bevor er zu Boden fiel. PI Saale-Orla TLV Marika Kraul 7

8 Das ist die Stirnseite des Rundholzstapels. Vermutlich rutschte hier der Stamm heraus. PI Saale-Orla TLV Marika Kraul 8

9 Das Führerhaus des LKW. Durch den Schattenwurf ist erkennbar, dass die Sonne zum Unfallzeitpunkt direkt in Blickrichtung des Verunfallten geschienen haben muss und er dadurch vermutlich geblendet wurde. PI Saale-Orla TLV Marika Kraul 9

10 Der Unfallhergang konnte eindeutig geklärt werden. Der Rundholztransporter des Verunfallten stand auf dem Rundholzplatz des Sägewerkes zum Abladen bereit. Die Gurte zur Ladungssicherung waren bereits gelöst. Der Verunfallte befand sich hinter dem LKW im gesicherten Bereich, um den Fahrer des Radladers einzuweisen. Der Fahrer des Radladers hatte mit dem Greifer die Baumstämme erfasst und wollte diese abladen. Er bemerkte, dass einer der oben liegenden Stämme beim Rückwärtsfahren, vom LKW weg, zum Rutschen kam. Dabei fiel der Holzstamm aus dem Greifer heraus und schlug auf das Führerhaus des LKW auf. In diesem Moment trat der Verunfallte hinter dem LKW in Höhe des Führerhauses hervor und wurde von dem herunterfallenden Stamm am Kopf und Schulter getroffen TLV Marika Kraul 10

11 Der Verunfallte 59 Jahre alt Berufskraftfahrer, Teilnahme an Berufskraftfahrerqualifikation erfolgte Transportiert im Auftrag einer bayrischen Spedition seit 2004 Rundhölzer Kannte seit vielen Jahren den Rundholzplatz Ihm waren die örtlichen Gegebenheiten und auch die technologischen und zeitlichen Abläufe bekannt - Verhaltensregeln für das Befahren des Betriebsgeländes - Betriebsverkehrsordnung mit Lageplan und - Betriebsanweisung Fahrerkabine beim Entladen verlassen, Aufenthalt im Schwenk- und Fahrbereich von Greiferfahrzeugen ist verboten Monatliche Unterweisungen gemäß ArbSchG 12 (1) durch seinen Arbeitgeber Kein Zeitdruck TLV Marika Kraul 11

12 Das Unternehmen - Unfallort Arbeitsschutzorganisation ohne Beanstandung Gefährdungsbeurteilung vorhanden Betriebliche Regelungen liegen vor - Übermittlung an Speditionsunternehmen erfolgte - Als Aushang vor Ort Fahrer des Radladers war unterwiesen Arbeitszeiten in Ordnung Radlader war geprüft - keine technischen Mängel TLV Marika Kraul 12

13 Unfallursache? In beiden Unternehmen keine Verstöße und Unterlassungen gegen Arbeitsschutzbestimmungen festgestellt (auch der Betrieb des Verunfallten stellte nach Aufforderung alle Dokumente und Unterlagen umfassend zur Verfügung) Technische Mängel am Radlader konnten ausgeschlossen werden. (Prüfprotokolle ohne entscheidende Mängelfeststellung) Beide Fahrer waren umfassend unterwiesen Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten und Überschreitung der Arbeitszeiten des Verunfallten lagen nicht vor (Urlaub bis zum Morgen des Unglückstages) TLV Marika Kraul 13

14 Unfallursache Verlassen des gesicherten Bereiches vor Ende des Entladevorganges durch den Verunfallten. Warum? - Möglicherweise Sichteinschränkung durch Blendwirkung der Sonnenstrahlung, deshalb Standortwechsel zum weiteren Einweisen geplant (falsches Einschätzen der Situation) - Besorgnis wegen möglichem Schaden am LKW durch den herabfallenden Holzstamm - Unglückliches zeitliches Zusammentreffen zweier Ereignisse? TLV Marika Kraul 14

15 Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- 15 Abs. 1 (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen BGV A1 Grundsätze der Prävention 15 Abs. 1, i.v.m. (1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit BGV D 27 Flurförderzeuge 16 Abs. 2, wonach Versicherte auf den Flurförderzeugverkehr zu achten haben. Sie haben sich aus Bereichen, in denen Lasten aufgenommen oder abgesetzt werden, fernzuhalten TLV Marika Kraul 15

16 Verstoß gegen (Entsprechend neuer Systematik für das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung) Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- 15 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention 15 Abs. 1, i.v.m. (neu und gültig ab bei der BG Verkehr) DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge 16 Abs. 2, (BGV D27 umbenannt seit ) TLV Marika Kraul 16

17 Maßnahmen Keine Änderungen bei Abläufen und Technologien des Entladevorganges erforderlich. Auswertung des Unfallgeschehens und Unterweisung der Entlader (Radladerfahrer) - Überarbeitung/Konkretisierung vorhandener betrieblicher Regelungen - Anweisung, Fremdspeditionen bei Missachtung der Verhaltensregeln des Betriebsgeländes zu verweisen, bzw. deren Fahrzeuge nicht zu entladen. * beim Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich * unangemessene Ausrüstung der Lieferfahrzeuge Information aller Fremdspeditionen über erweiterte organisatorische Maßnahmen und Verhaltensanweisungen bei der Rundholzanlieferung TLV Marika Kraul 17

18 Ergebnis Der Fall ist nicht abgeschlossen! Durch die Polizeiinspektion wurden die Unterlagen mit den Untersuchungsergebnissen an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Diese prüft, ob ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen den Radladerfahrer eingeleitet wird. Ausgang unbekannt TLV Marika Kraul 18

19 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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