Allgemeine Geschäftsbedingungen von Markus Berl, IT Service and Support, Brunngasse 20, Kallmünz.

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Markus Berl, IT Service and Support, Brunngasse 20, Kallmünz. Stand: Allgemeine Bestimmungen Allen Lieferungen, Liefergeschäften sowie Dienstleistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Sie sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge und gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert werden. Jede Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform. Abweichende Einkaufsbedingungen werden von Markus Berl, IT Service and Support nicht akzeptiert, auch wenn Markus Berl, IT Service and Support ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag ausführt. 2. Angebote Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten und sonstige Unterlagen von Markus Berl, IT Service and Support sind unverbindlich, falls sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Die Preise in Angeboten gelten für max. 14 Tage nach Angebotsdatum. Aufträge werden nur durch schriftliche Bestätigung verbindlich angenommen. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten und sind im Rahmen des Zumutbaren durch den Vertragspartner hinzunehmen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Für Druckfehler und Irrtümer übernehmen wir keine Haftung. Geringfügige Änderungen des Produktdesigns und Lieferumfangs behalten wir uns vor. 3. Lieferfristen und Termine Soweit durch Markus Berl, IT Service and Support ausdrücklich eine Lieferzeit vereinbart wurde, gelten alle Angaben anhand der bei Bestellung bekannten Verhältnisse nur annähernd, die Lieferzeitangabe erfolgt nach bestem Wissen, aber unverbindlich. Zu Teillieferungen ist Markus Berl, IT Service and Support berechtigt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche Markus Berl, IT Service and Support die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Zulieferern eintreten, hat Markus Berl, IT Service and Support auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Markus Berl, IT Service and Support ist berechtigt, die Lieferung und Leistung um die Behinderungsdauer zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder soweit die Verzögerung nicht auf Streik oder Aussperrung beruht wegen des nichterfüllten Teils ganz oder Teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Der Vertragspartner wird von Markus Berl, IT Service and Support informiert wenn Behinderungen eintreten. Die Warenversendung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Wird eine besondere Versandart gewünscht, gehen Mehrkosten zu seinen Lasten. Für Beschädigung und Verlust während des

2 Transportes haftet Markus Berl, IT Service and Support nicht. Die Versicherung des Transportgutes erfolgt nur, wenn dies besonders vereinbart ist, und auch dann nur auf Kosten des Vertragspartners. 4.Gefahrenübergang Bei der Übergabe der Ware an den Käufer oder dessen Beauftragten, bei der Versendung mit Übergabe an die Transportperson, geht die Gefahr an den Käufer über, unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten trägt. 5. Preise, Zahlungsbedingungen Unsere Preise verstehen sich in EURO entsprechend der Angabe in unseren Angeboten, Preislisten und Rechnungen zuzüglich Mehrwertsteuer in der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung maßgeblichen Höhe, Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung und Installation und sonstiger Nebenkosten. Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferzeit ein Zeitraum von mehr als sechs Wochen und erhöhen sich währenddessen die Preise unserer Lieferanten, so ist Markus Berl, IT Service and Support zur Anpassung des vereinbarten Preises berechtigt. Die Rechnungen von Markus Berl, IT Service and Support sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, zahlbar in EURO ohne jeden Abzug. Nach Verstreichen der Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug ein. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Gerät der Vertragspartner mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so darf Markus Berl, IT Service and Support ohne Notwendigkeit des Einzelnachweises Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen, soweit der Vertragspartner nicht einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Wir behalten uns das Recht vor, für bestimmte Aufträge - insbesondere im Bereich Webdesign und Softwareprogrammierung oder größeren Hard- und Softwarelieferungen - bei schriftlicher Auftragserteilung eine A-Conto Zahlung in Höhe von 60% des Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen, zahlbar sofort ohne Abzug. Nach erfolgtem Zahlungseingang wird mit der Leistung begonnen. Die Aufrechnung gegen Forderungen von Markus Berl, IT Service and Support und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zulässig. In der Annahme von Zahlungsersatzmitteln (Wechsel, Scheck), zu denen Markus Berl, IT Service and Support nicht verpflichtet ist, liegt keine Erfüllung oder Stundung unserer Forderung. Gutschriften auf Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem der Betrag unserem Konto gutgeschrieben worden ist bzw. wir über den Gegenwert verfügen können. Die Kosten der Verwahrung und Einlösung, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Ist mit dem Vertragspartner die Stundung vereinbart, so wird ohne Rücksicht auf diese Vereinbarung unsere Gesamtforderung fällig, wenn der Vertragspartner mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug gerät oder die Einlösung von Zahlungsersatzmitteln aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen scheitert, sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners wesentlich verschlechtern, der Vertragspartner unsere Forderung bestreitet oder sonst gefährdet. Im Falle der Vermögensverschlechterung des Vertragspartners nach Abschluss des Vertrages ist Markus Berl, IT Service and Support außerdem berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen von der vorherigen Zahlung des Entgelts oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Kommt der Vertragspartner dieser Vorleistungspflicht nicht nach, so kann Markus Berl, IT Service and Support nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder

3 Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Zahlungen des Vertragspartners werden gem. 366 BGB angerechnet. Bestehen neben einer Hauptschuld Kosten- oder Zinsansprüche, so wird die Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst danach auf die Hauptforderung angerechnet. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder 30% der Kaufsumme als Schadensersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass kein Schaden oder ein geringer Schaden entstanden ist, dem Käufer verbleibt. 6. Eigentumsvorbehalt Markus Berl, IT Service and Support behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen vor. Es wird ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt vereinbart. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung. Übersteigt der realisierbare Wert von Markus Berl, IT Service and Support zur Sicherheit dienenden Gegenstände und der übrigen Sicherheiten die Gesamtforderung von Markus Berl, IT Service and Support um mehr als 10%, so ist Markus Berl, IT Service and Support auf Verlangen des Vertragspartners zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet. Wird die gelieferte Ware umgebildet oder verarbeitet, mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch mein Eigentum daran ( 947,948,950 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Vertragspartners an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergeht und dass der Vertragspartner diese Güter unentgeltlich für Markus Berl, IT Service and Support verwahrt. Die aus der Verarbeitung oder durch die Verbindung oder Vermischung entstandenen Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Die Verbindung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für Markus Berl, IT Service and Support, ohne diese zu verpflichten. Der Vertragspartner ist zur angemessenen Versicherung der Vorbehaltsware verpflichtet. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Markus Berl, IT Service and Support berechtigt, die Vorbehaltsware im Werte der fälligen Forderungen zur Sicherung an sich zu nehmen, ohne dass darin ein Rücktritt vom Vertrag liegt. Nach Rücknahme ist Markus Berl, IT Service and Support zur Verwertung der Ware berechtigt. Der Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten ist auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners anzurechnen. Der Vertragspartner hat Markus Berl, IT Service and Support unverzüglich schriftlich von Pfändungsversuchen oder anderen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware zu unterrichten, damit Markus Berl, IT Service and Support Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Unterbleibt die Benachrichtigung schuldhaft, so ist Markus Berl, IT Service and Support zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Pfändungsversuchen hat der Vertragspartner unter Hinweis auf das Vorbehaltseigentum von Markus Berl, IT Service and Support zu widersprechen. Soweit Kosten einer etwa erforderlich werdenden Drittwiderspruchsklage uneinbringlich sind, hat der Vertragspartner diese Kosten zu erstatten. Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet, im ordentlichen Geschäftsgang zu seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterveräußern. Er ist zur Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts verpflichtet. Der Vertragspartner tritt an Markus Berl, IT Service and Support schon jetzt alle Forderungen und Nebenrechte in voller Höhe ab, die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Veräußerung an einen oder mehrere Abnehmer erfolgt. Wird die Vorbehaltsware nach Umbildung, Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, Markus Berl, IT

4 Service and Support nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. Der Vertragspartner ist bis auf Widerruf zur Einziehung der an Markus Berl, IT Service and Support abgetretenen Forderungen berechtigt, ohne dass davon die Befugnis von Markus Berl, IT Service and Support, die Forderung auch selbst einzuziehen, berührt wird. Markus Berl, IT Service and Support verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet und kein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegen dagegen die genannten Voraussetzungen vor, ist Markus Berl, IT Service and Support berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Vertragspartners zu widerrufen und zu verlangen, dass der Vertragspartner Markus Berl, IT Service and Support die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Gegebenenfalls darf Markus Berl, IT Service and Support den Schuldner selbst benachrichtigen. 7. Gewährleistung Markus Berl, IT Service and Support haftet für Mängel und das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen: Der Vertragspartner ist verpflichtet die Ware nach Lieferung unverzüglich auf offenkundige Fehler oder Abweichungen in der Menge zu untersuchen und diese Fehler innerhalb von vier Wochen schriftlich Markus Berl, IT Service and Support mitzuteilen. Alle anderen Mängel sind unverzüglich bei Feststellung schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, so kann der Vertragspartner aus dem Fehler keine Gewährleistungsrechte mehr herleiten. Liegt ein rechtzeitig gerügter Mangel vor, so wird nach Wahl von Markus Berl, IT Service and Support der gelieferte Gegenstand nachgebessert oder der Ersatz angeboten. Für Datenverluste bei Reparaturversuchen wird von Markus Berl, IT Service and Support keine Haftung übernommen. Eine Herabsetzung der Kaufpreises oder Wandlung kann der Vertragspartner erst bei endgültigem Fehlschlagen der Gewährleistungshandlungen verlangen. Markus Berl, IT Service and Support haftet auf Schadensersatz nur, wenn den gelieferten Gegenständen zum Zeitpunkt der Übergabe eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Normen oder Regelwerke beinhalten keine Zusicherung bestimmter Leistungsinhalte. Bei Vollkaufleuten wird als Gewährleistungszeitraum der Gewährleistungszeitraum den wir von dem Hersteller der jeweiligen Handelsware erhalten vereinbart. 8. Schadensersatz Markus Berl, IT Service and Support haftet neben der Mängelgewährleistung aus allen anderen Rechtsgründen auch aus vorvertraglichem Verschulden auf Schadenersatz nur bei eigenem Vorsatz, grobem Verschulden oder schwerwiegendem Organisationsverschulden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz und Erfüllungsort Kallmünz, Gerichtsstand ist Regensburg für alle sich aus einem Vertrag mit Markus Berl, IT Service and Support ergebenden Streitigkeiten. Markus Berl, IT Service and Support behält sich vor, den Vertragspartner auch an dessen Sitz zu verklagen. 10. Schlussbestimmungen In den Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Geltung des einheitlichen UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten sich einzelne Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 11. AGB Markus Berl, IT Service and Support behält sich das Recht vor, diese AGB`s zu ändern. Nach Änderung wird der neue Stand der AGB s auf unserer Homepage im Internet veröffentlicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich Webhosting und Internetdienstleistungen von Markus Berl, IT Service and Support, Brunngasse 20, Kallmünz 1. Allgemeines 1.1 Grundlage aller Internet-Dienste und -Leistungen von Markus Berl, IT Service and Support, Brunngasse 20, Kallmünz, nachfolgend IT Service and Support genannt, sind ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von IT Service and Support zwischen ihren Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter. Insbesondere gelten bei Domainregistrierungsverträgen die Bedingungen des jeweiligen Network Information Center (NIC). Des Weiteren gelten daneben Geschäftsbedingungen von Drittanbietern aus dem Ausland, soweit ein Vertragsverhältnis mit einem solchen ausländischen Drittanbieter eingegangen wurde. AGB des Kunden, die von den vorliegenden von IT Service and Support abweichen oder ihnen entgegenstehen, gelten nicht, es sei denn, IT Service and Support hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt 2.Geltung ausländischen Rechts Für den Fall, dass die Parteien einen Vertragsgegenstand vereinbaren, der einen Bezug zu einem Drittland aufweist, verpflichtet sich der Kunde, die anwendbaren rechtlichen Bestimmungen dieses Drittlandes ebenfalls zu beachten. Ein Bezug zu einem Drittland ist insbesondere dann gegeben, wenn sich beim Webhosting der Server-Standort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet oder wenn der Kunde für seine Website

6 eine Software einsetzt, für deren Lizenzierung er mit dem Lizenzgeber die Anwendbarkeit des Rechts eines Drittlandes vereinbart hat. 3. Leistungen 3.1 Für Leistungen gilt immer der zum Zeitpunkt der Bestellung beschriebene Leistungsumfang der Dienste oder Leistungen. 3.2 Entstehen Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Dienste oder Leistungen die außerhalb des Einflussbereichs von IT Service and Support stehen, so werden Haftungen hierfür grundsätzlich ausgeschlossen. Hierzu gehören Handlungen Dritter, von IT Service and Support nicht beeinflussbare Beeinträchtigung in der Verfügbarkeit des Internets und höhere Gewalt. Der Vertrag gilt unter diesen Umständen von IT Service and Support als mangelfrei erfüllt. 3.3 Es werden von IT Service and Support Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebes durchgeführt. IT Service and Support ist bemüht diese Arbeiten in den verkehrsarmen Zeiten durchzuführen. Zu diesem Zwecke kann IT Service and Support die Dienste und Leistungen vorübergehend einstellen oder beschränken. 3.4 Die Wahl der Eingesetzten Hard- und Software kann von IT Service and Support frei gewählt werden. 3.5 IT Service and Support kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen von IT Service and Support für den Kunden zumutbar ist. 3.6 Die Leistungen können mit einer angemessenen Ankündigungsfrist geändert werden. Wird vom Kunden nicht innerhalb einer von IT Service and Support vorgegebenen, angemessenen Frist widersprochen, so wird die Änderung gültig. 3.7 Feste dem Kunden innerhalb seines Vertrages zugeordnete IP-Adressen können von IT Service and Support geändert werden, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. 3.8 Sollte durch eine Umstellung oder Änderung der Leistungen und Dienste für den Kunden zumutbare Änderungen, wie zum Beispiel Neueingabe von Benutzernamen und Passwörtern erforderlich werden, wirkt der Kunde bei der Umstellung seines Systems mit. 4. Zahlungsbedingungen 4.1. Die Gebühren für nutzungsunabhängige Dienste und Leistungen sind im Voraus zu entrichten. Nutzungsabhängige Gebühren sind nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Falls der Kunde eine Einzugsermächtigung erteil hat, gilt diese ebenso für die nutzungsabhängigen Gebühren. 4.2 Die Erstellung der Rechnung erfolgt Online per Versand an die vom Kunden angegebene Adresse. Sollte der Kunde eine Rechnung in schriftlicher Form benötigen so bittet IT Service and Support um entsprechende Information. 4.3 Preisanpassungen und Vertragsänderungen sind jeweils zu Beginn der nächsten Vertragslaufzeit zulässig. Der Kunde muss hiervon einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit von IT Service and Support informiert werden. Kein Widerspruch entspricht der Annahme. 4.4 Verändern sich Gebühren von Domainregistrierungsstellen oder der Regulierung unterliegende Gebühren, kann IT Service and Support die Preise entsprechend anpassen. Ist die Anpassung unzumutbar, kann sich der Kunde mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung vom Vertrag lösen. 4.5 Bei Zahlungsverzug kann IT Service and Support die Leistungen oder Dienste bei Fortbestehen des Entgeltanspruchs sperren. Für die Wiederaufnahme (Entsperrung) der Dienste und Leistungen kann IT Service and Support Gebühren in angemessener Höhe einfordern. 5. Domainregistrierung Die Registrierung eines Domainnamens führt zu einer direkten Geschäftsbeziehung des Kunden mit dem entsprechenden NIC. Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner des NIC hinsichtlich des Registrierungsvertrags. IT Service and Support kann auf Wunsch des Kunden die Übermittlung seines Registrierungsauftrags als Erklärungsbote übernehmen. In diesem Falle trägt der Kunde die Gefahr der richtigen und rechtzeitigen Übermittlung der Erklärung.

7 6. Passwort Der Kunde erhält für den Zugang zu seinem Datenmaterial eine Nutzerkennung und ein Passwort. Der Kunde soll das ihm zugegangene Passwort sofort ändern, um die Sicherheit seiner Daten zu gewährleisten. 7. Vertragliche Hauptpflichten 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, keine politisch extremistischen, religiös fanatischen, pornografischen sowie Inhalte, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Einklang stehen, bereitzustellen. 7.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die straf- und ebenstrafrechtlichen Bestimmungen sowie urheber-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Regelungen und die Einhaltung privatrechtlicher Vorschriften zu beachten. 7.3 Bei Vertragsgegenständen, die einer Beschränkung hinsichtlich des Datentransfer- und Speicherplatzvolumens unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, bei Überschreitung des Volumens die entstandenen Kosten nach entsprechender Rechnungsstellung zu zahlen. 7.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten, bestehend aus Nutzerkennung und Passwort, stets vertraulich zu behandeln 7.5 Um Fehlfunktionen zu minimieren dokumentiert und berichtet der Kunde unverzüglich alle Funktionsstörungen der Hardware und/oder Software an IT Service and Support. 7.6 Der Kunde unternimmt alle notwendigen Schritte, um Verfahren für die Berichtigung von Fehlern in Zusammenarbeit mit IT Service and Support schnellstmöglich auszuführen. 7.7 Die Kundensysteme und Programme sind so einzurichten, dass die Verfügbarkeit und Sicherheit der Systeme von IT Service and Support nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird Der Kunde verpflichtet sich, die für die Dienste und Leistungen notwendigen Daten vollständig und korrekt anzugeben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die von Ihm angegebene -adresse in regelmäßigen Abständen abzurufen, da dem Kunden über diese -adresse von IT Service and Support wichtige Daten und Informationen, sowie die Rechnungen übermittelt werden. Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat. Das Versenden von SPAMs ist strengstens untersagt. Ebenso die Tarnung der Absenderadresse bei Versendung von Massenmails. Bei Überschreiten von mehr als 20% des im Hosting Paket vereinbarten Traffics hat IT Service and Support das Recht den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. 8. Folgen der Verletzung einer Hauptpflicht Verstößt der Kunde gegen eine unter Ziffer 7.1 bis 7.8 genannte Pflicht, ist er zu der Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des IT Service and Supports entstandenen Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von IT Service and Support von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Hierzu gehören auch Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung. Sonstige Rechte von IT Service and Support, insbesondere zu der Sperrung der Inhalte und zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt. 9. Haftung von IT Service and Support Eine Haftung für anfängliche Mängel einer Sache, die dem Kunden von IT Service and Support zur Nutzung überlassen wird, ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die Zuteilung eines Domainnamens ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Missbräuche, die aus der unberechtigten Verwendung von Nutzerkennung und Passwort des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde sie verschuldet hat. Im Übrigen haftet IT Service and Support nur für die aus der Verletzung von Kardinalpflichten entstehenden Schäden, die von IT Service and Support, ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Höhe nach ist die Haftung für unvorhersehbare Exzess Risiken ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8 9. Vertragslaufzeit, Kündigung 9.1 Soweit nichts anderes vereinbart, verlängert sich der abgeschlossene Vertrag jeweils um die Laufzeit des abgeschlossenen Vertrags, sofern der Kunde nicht 3 Monate vor Vertragsablauf in schriftlicher Form kündigt. 9.2 Wird ein Hosting Paket gekündigt oder ist die vereinbarte Vertragslaufzeit beendet, ist IT Service and Support berechtigt die Domain(s) löschen zu lassen, sowie die gesamten Datenbestände auf den Servern von IT Service and Support zu löschen. Gleiches gilt ebenso bei anhaltendem Zahlungsverzug. 10. Gerichtsstand, anwendbares Recht Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Regensburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausgeschlossen wird ausdrücklich das Einheitliche UN-Kaufrecht (CISG). Für diese AGB`s gilt die salvatorische Klausel. 11. AGB IT Service and Support behält sich das Recht vor diese AGB`s jederzeit zu ändern. Stand

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Markus Berl, IT Service and Support, Brunngasse 20, Kallmünz.

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