REF.: EASO/2017/TA/022. Das Mandat des EASO konzentriert sich auf die drei folgenden Aufgaben:

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1 Stellenausschreibung für eine Stelle als Leitender Haushaltsbeauftragter (Bediensteter auf Zeit, AD 7) (m/w) im Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) REF.: EASO/2017/TA/022 Veröffentlichung Stellenbezeichnung Extern Leitender Haushaltsbeauftragter 1. DAS EUROPÄISCHE UNTERSTÜTZUNGSBÜRO FÜR ASYLFRAGEN Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 439/ mit dem Ziel eingerichtet, die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Asylbereich zu stärken, zu einer besseren Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beizutragen und die Mitgliedstaaten zu unterstützen, deren Asyl- und Aufnahmesysteme besonderem Druck ausgesetzt sind. Das Mandat des EASO konzentriert sich auf die drei folgenden Aufgaben: 1. die Intensivierung der praktischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Asylbereich vor allem durch Schulungen, Qualitätsmaßnahmen, Informationen über Herkunftsländer, Statistiken und Analysen, Expertennetzwerke, Workshops für praktische Zusammenarbeit, Unterstützung bei Themen wie unbegleitete Minderjährige, Menschenhandel und Gleichstellung der Geschlechter; 2. die Unterstützung der Mitgliedstaaten, die besonderem Druck ausgesetzt sind, mit Sofortmaßnahmen, einschließlich der Entsendung von Asyl-Unterstützungsteams, um den EU- Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung der Asylanträge und der Bereitstellung angemessener Aufnahmeeinrichtungen zu helfen; 3. die Mitwirkung bei der Umsetzung des GEAS durch die Sammlung und den Austausch von Informationen zu bewährten Vorgehensweisen, die jährliche Erstellung eines Berichts zur Asylsituation in der EU unter Berücksichtigung des gesamten Asylverfahrens in den EU- Mitgliedstaaten und die Annahme technischer Dokumentationen zur Umsetzung der Neufassung des Besitzstands der EU im Bereich Asyl. Der Hauptsitz des EASO befindet sich im Grand Harbour von Valletta (Malta). 1 Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 (ABl. L 132, , S. 11).

2 2. STELLENPROFIL Der leitende Haushaltsbeauftragte ist dem Leiter des Bereichs Finanzen unterstellt und wird im Referat Finanzen und Beschaffung, Bereich Finanzen, tätig sein; sein Aufgabengebiet umfasst Folgendes: 1. Überwachung des Zentralhaushalts; 2. Vorbereitung des jährlichen und des mehrjährigen Haushaltsplans einschließlich der Mitwirkung am Arbeitsprogramm bzw. an den Unterlagen zum Arbeitsprogramm, Vorbereitung von Unterlagen für die Haushaltsbehörde, einschließlich der Pflege der Kontakte zu relevanten Interessenvertretern innerhalb des EASO und bei Einrichtungen der EU; 3. regelmäßige Überwachung und Kontrolle des Haushaltsvollzugs und Berichterstattung über den Haushaltsvollzug, wobei auch zu gewährleisten ist, dass bedeutende oder unvorhergesehene Entwicklungen oder Abweichungen unverzüglich gemeldet werden; 4. Eröffnung/Abschluss des jährlichen Haushalts (einschließlich des Jahresabschlusses) und Vorbereitung der zugehörigen Unterlagen und Berichte; 5. Erstellung von Entwurfsfassungen für neue Handbücher, interne Vorschriften, Leitlinien und Mustervorlagen für Vorausschätzung, Vorbereitung und Ausführung des Haushalts der Agentur bzw. Verbesserung dieser Unterlagen; 6. Vorbereitung von Unterlagen für die Leitungsebene und den Verwaltungsrat (Strategien, Kurzberichte, Verfahren usw.) sowie gegebenenfalls zu etwaigen Anfragen des Europäischen Rechnungshofs, des Internen Auditdienstes oder unabhängiger Finanzprüfer; 7. Wahrnehmung der Aufgabe eines Finanzkontrolleurs, um die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanztransaktionen sicherzustellen; 8. bei Bedarf, Wahrnehmung weiterer Aufgaben auf Anweisung des Leiters des Bereichs Finanzen. 3. ANFORDERUNGEN A) Zulassungskriterien Bewerber sind zum Auswahlverfahren zugelassen, wenn sie zum Zeitpunkt des Abgabetermins für die Bewerbungen die folgenden formalen Kriterien erfüllen:

3 1. Sie müssen über ein Bildungsniveau verfügen, das einem durch ein Zeugnis 2 bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens vier Jahren entspricht, und anschließend eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufserfahrung erworben haben, oder sie müssen über ein Bildungsniveau verfügen, das einem durch ein Zeugnis bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren entspricht, und anschließend eine mindestens siebenjährige einschlägige Berufserfahrung erworben haben. 2. Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, Norwegens oder der Schweiz besitzen. 3. Sie müssen im Besitz aller bürgerlichen Ehrenrechte sein. 4. Sie müssen die Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen erfüllt haben. 5. Sie müssen über fundierte Kenntnisse einer Amtssprache der EU sowie über zufriedenstellende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache auf einem für die Ausübung der mit der Tätigkeit verbundenen Aufgaben erforderlichen Niveau verfügen. 6. Sie müssen die sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit erfüllen Sie müssen die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche körperliche Eignung besitzen. 4 B) Auswahlkriterien Erfüllen die Bewerber die in Abschnitt A) Zulassungskriterien aufgeführten Kriterien, werden ihre Bewerbungen anhand der nachstehenden Auswahlkriterien beurteilt. Die am besten geeigneten Bewerber werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wesentliche Voraussetzungen 1. Nachgewiesene mindestens sechsjährige Berufserfahrung in der Überwachung von Haushaltsausgaben und Finanztransaktionen und/oder der Überwachung der Haushaltsführung, einschließlich der Anwendung von Haushaltsvorschriften und -verfahren; 2 Es werden lediglich von Behörden der EU-Mitgliedstaaten ausgestellte Bildungsnachweise und von den einschlägigen Behörden eines EU-Mitgliedstaats als gleichwertig anerkannte Bildungsnachweise anerkannt. Falls das Hauptstudium außerhalb der Europäischen Union absolviert wurde, muss die Qualifikation des Bewerbers von einer zu diesem Zwecke amtlich zugelassenen Stelle eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (z. B. Bildungsministerium) anerkannt werden, und falls Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen, der dies bescheinigt. Damit kann der Auswahlausschuss das Qualifikationsniveau genau bewerten. 3 Vor der Einstellung wird der erfolgreiche Bewerber aufgefordert, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. 4 Vor der Einstellung muss sich der erfolgreiche Bewerber einer ärztlichen Untersuchung durch einen Vertrauensarzt eines der EU-Organe unterziehen, damit das EASO feststellen kann, dass er die Anforderungen gemäß Artikel 28 Buchstabe e des Statuts der Beamten der Europäischen Union erfüllt.

4 2. ausgezeichnete Kenntnisse der EU-Haushaltsordnung, der Durchführungsbestimmungen, Leitlinien und Haushaltsverfahren in der EU; 3. gutes Verständnis der Buchhaltung und der Wechselbeziehungen zwischen Buchhaltung und Haushaltsführung; 4. nachgewiesene Erfahrung und Kenntnisse der Haushaltsgrundsätze, der Analyse von Finanzdaten und der zugehörigen Berichterstattung. Von Vorteil sind: 1. Berufserfahrung in einer Position, die in einem Zusammenhang mit den genannten Aufgaben steht und in einem internationalen Umfeld insbesondere in einem europäischen Organ, einer europäischen Agentur oder Einrichtung erworben wurde; 2. Kenntnisse und nachgewiesene Erfahrung in der Verwendung von Haushalts-Tools (ABAC/SAP und Tools für die Berichterstattung, z. B. Business Objects); 3. nachgewiesene Kenntnisse des EU-Haushaltszyklus und der für die Agenturen geltenden Verfahren; 4. erster Abschluss und/oder nach dem Hochschulabschluss erworbener Abschluss in den Fächern Finanzen, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft oder öffentliche Verwaltung. Beurteilung im Rahmen der Vorstellungsgespräche Bei der Beurteilung der zu einem Vorstellungsgespräch (Gespräch und schriftliche Prüfung) eingeladenen Bewerber werden die folgenden für die Stelle wesentlichen Kriterien angelegt: 1. Ausgezeichnete Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift; 2. Kompetenz im Umgang mit elektronischer Büroausrüstung und Büroanwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationen, elektronische Kommunikation, Internet usw.). Im Rahmen des Vorstellungsgesprächs werden die Bewerber gegebenenfalls auch auf der Grundlage der folgenden Kriterien bewertet: 1. Ausgeprägtes Planungs- und Organisationsgeschick, Fähigkeit, Arbeiten in eine Prioritätsrangfolge zu bringen und unter Zeitdruck zu erledigen; 2. Fähigkeit, fundierte Entscheidungen zu treffen, Prioritäten zu setzen und mehrere Aufgaben bei einem hohen Grad an Eigenverantwortung termingerecht zu erledigen; 3. ausgezeichnete analytische und technische Fähigkeiten sowie Fähigkeit zur Strukturierung von Informationen;

5 4. Fähigkeit, mehrere Verfahren gleichzeitig zu steuern; 5. Fähigkeit, in einem multidisziplinären Team und einem multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld effizient zu arbeiten. 6. ausgeprägte Eigeninitiative und ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein; 7. ausgeprägte soziale Kompetenz und Kommunikationskompetenz; 8. ausgeprägte Dienstleistungsorientiertheit. 4. AUSWAHL UND ERNENNUNG Die Rechtsgrundlage für das EASO findet sich in der im Mai 2010 angenommenen Verordnung (Amtsblatt der Europäischen Union L 132 vom ). Die Zulassung der Bewerber wird von einem Auswahlausschuss anhand der Zulassungskriterien bewertet, die am Tag des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen alle erfüllt sein müssen. Die Bewerbungen der zugelassenen Bewerber werden außerdem anhand der Auswahlkriterien bewertet. Im Anschluss an diese Bewertung werden die am besten geeigneten Bewerber zu einer schriftlichen Kompetenzprüfung und einem Vorstellungsgespräch eingeladen, das größtenteils in englischer Sprache geführt wird. Das Vorstellungsgespräch umfasst die folgenden Aspekte: allgemeine Eignung und Sprachkenntnisse in dem Umfang, in dem diese gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe e der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (BBSB) für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind; spezifische Kompetenzen in Bezug auf die Bewerberprofile, die den Auswahlkriterien der vorliegenden Stellenausschreibung entsprechen. Die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladenen Bewerber werden gebeten, die Originale und Kopien oder amtlich beglaubigte Kopien folgender Dokumente mitzubringen: Nachweis über die Staatsbürgerschaft (z. B. Reisepass); Bescheinigungen über die Bildungsabschlüsse und beruflichen Qualifikationen, insbesondere über diejenigen, die für das betreffende Profil vorausgesetzt werden; Nachweise über die Berufserfahrung, die die Bewerber nach Erwerb der für das betreffende Profil erforderlichen Qualifikationen gesammelt haben. Daraus müssen klar der Anfang und das Ende der Tätigkeiten sowie ihre genaue Art hervorgehen und ob es sich um eine Teil- oder Vollzeitbeschäftigung handelte. Der Auswahlausschuss legt der Anstellungsbehörde eine Auswahlliste der am besten geeigneten Bewerber vor. Die Anstellungsbehörde entscheidet daraufhin über die Ernennung des erfolgreichen Bewerbers und die Erstellung einer Reserveliste für die ausgeschriebene Stelle. Zu beachten ist, dass eine Aufnahme in die Reserveliste keine Garantie für eine Einstellung ist. Die Einstellung ist abhängig von den freien Stellen und den verfügbaren Haushaltsmitteln.

6 Die Reserveliste ist bis zum 31. Dezember 2017 gültig. Die Gültigkeit kann durch die Entscheidung der Anstellungsbehörde verlängert werden. Vor der Unterzeichnung des Vertrags muss sich der erfolgreiche Bewerber einer ärztlichen Untersuchung durch einen Vertrauensarzt des EASO unterziehen, damit dem EASO nachgewiesen wird, dass er die Anforderungen gemäß Artikel 28 Buchstabe e des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften erfüllt. 5. CHANCENGLEICHHEIT Das EASO verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. 6. BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN Im Anschluss an das Auswahlverfahren wird der Bedienstete auf Zeit vom Exekutivdirektor auf Empfehlung des Auswahlausschusses ernannt. Er wird als Bediensteter auf Zeit gemäß Artikel 2 Buchstabe f der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) für einen Zeitraum von fünf Jahren eingestellt. Dieser Zeitraum kann verlängert werden. Die Einstellung des Bediensteten auf Zeit erfolgt in Besoldungsgruppe AD 7. Die erfolgreichen Bewerber werden zunächst eine Probezeit von neun Monaten absolvieren. Die Besoldung eines Bediensteten auf Zeit in der Besoldungsgruppe AD 7 (Dienstaltersstufe 1) umfasst ein Grundgehalt von 5 937,01 EUR, das nach Maßgabe des Berichtigungskoeffizienten (zurzeit 85,70 % für Malta) gewichtet und durch verschiedene Zulagen (einschließlich Familienzulagen) ergänzt wird. Die Bezüge der Bediensteten unterliegen einer Gemeinschaftssteuer, die an der Quelle einbehalten wird. Die Bediensteten sind von der nationalen Einkommensteuer befreit und Mitglied des Systems der sozialen Sicherheit sowie des Versorgungssystems der Gemeinschaft. Nähere Informationen über die Arbeitsbedingungen von Bediensteten auf Zeit sind den BBSB zu entnehmen: Ort der dienstlichen Verwendung ist Valletta Grand Harbour (Malta). 7. BEWERBUNGSVERFAHREN Damit Bewerbungen berücksichtigt werden, müssen die Bewerber:

7 das offizielle Bewerbungsformular verwenden, das auf der EASO-Website abrufbar ist, und dieses in allen Teilen vollständig in englischer Sprache ausfüllen; ihre Bewerbung per vor Ablauf der Frist an die folgende Adresse senden: im Betreff der die Referenznummer dieser Stellenausschreibung, gefolgt von ihrem Nachnamen, angeben. Unvollständige Bewerbungen werden vom Verfahren ausgeschlossen und nicht berücksichtigt. Bewerber, die sich mit derselben Bewerbung um mehrere Stellen bewerben, werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Das Auswahlverfahren kann mehrere Monate dauern. Bewerber, denen die Stelle angeboten wird, werden gebeten, die Originale oder beglaubigten Kopien ihrer Bildungsabschlüsse und Nachweise der Berufserfahrung vorzulegen. Zur Erleichterung des Auswahlverfahrens wird der gesamte Schriftverkehr mit den Bewerbern für die vorliegende Stellenausschreibung in englischer Sprache geführt. Direkte oder indirekte Kontaktaufnahmen der Bewerber für die vorliegende Stellenausschreibung mit dem Auswahlausschuss sind strikt untersagt. Die Anstellungsbehörde behält sich das Recht vor, Bewerber vom Auswahlverfahren auszuschließen, die dieses Verbot missachten. Bewerbungsschluss: Bewerbungsschluss ist der 15. November 2017, Uhr (Ortszeit Brüssel). Später eingegangene Bewerbungen werden vom EASO nicht berücksichtigt. Bewerbern wird nachdrücklich empfohlen, mit der Einreichung ihrer Bewerbung nicht bis zum letzten Tag zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung der Internetverbindung zu Übermittlungsproblemen führen kann. Das EASO kann nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die auf solche Probleme zurückzuführen sind. Wird zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens festgestellt, dass ein Bewerber unzutreffende Angaben gemacht hat, wird der betreffende Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 8. DATENSCHUTZ Die von den Bewerbern mitgeteilten Daten werden zum Zwecke der Verwaltung der Bewerbungen im Hinblick auf eine mögliche Vorauswahl und Einstellung beim EASO verarbeitet. Das EASO veröffentlicht nicht die Namen der in die Reserveliste aufgenommenen erfolgreichen Bewerber. Für Zwecke der Einstellung und zugehörigen Planung erhalten Mitglieder des EASO-

8 Verwaltungsteams jedoch möglicherweise Zugriff auf die Reservelisten und in besonderen Fällen auf das Bewerbungsformular eines Bewerbers (nicht auf die weiteren Unterlagen, die von der Personalabteilung unter Verschluss gehalten werden). Bewerbungsunterlagen werden fünf Jahre ab Erstellung der Reserveliste aufbewahrt und anschließend vernichtet. Die angeforderten personenbezogenen Daten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. 9. BESCHWERDEVERFAHREN Gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union kann ein Bewerber gegen eine ihn benachteiligende Maßnahme Beschwerde einlegen. Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Bewerber von der ihn benachteiligenden Maßnahme in Kenntnis gesetzt wird, unter folgender Anschrift eingelegt werden: Der Exekutivdirektor Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen MTC Block A, Winemakers Wharf, Grand Harbour Valletta, MRS 1917 Malta Im Falle der Ablehnung der Beschwerde kann der Bewerber gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 91 des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten eine gerichtliche Prüfung der Maßnahme beantragen. Das Rechtsmittel muss innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung unter folgender Anschrift eingereicht werden: Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union Boulevard Konrad Adenauer L-2925 Luxemburg Luxemburg Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe bzw. an folgende Adresse übermittelt werden: Der Europäische Bürgerbeauftragte 1 avenue du Président Robert Schuman F Strasbourg Cedex Frankreich Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist, die gema ß Artikel 90 und Artikel 91 des Statuts und der Bescha ftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union für die Einreichung einer

9 Beschwerde und gema ß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union für die Einlegung eines Rechtsmittels gilt, durch die Befassung des Europa ischen Bürgerbeauftragten nicht ausgesetzt wird.

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