ALLGEMEINE REGELUNGEN UND BEDINGUNGEN

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1 ALLGEMEINE REGELUNGEN UND BEDINGUNGEN 1. DAS AMT Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), ( das HABM ), wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke errichtet. Das HABM ist für die Verwaltung der Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständig, die als gewerbliche Schutzrechtstitel einen einheitlichen Charakter aufweisen und einheitliche Wirkung für die gesamte Gemeinschaft haben. Die Arbeitssprachen des HABM sind Spanisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch. Bestimmte Verfahren werden jedoch auch in anderen Amtssprachen der Europäischen Union durchgeführt. Das HABM hat seinen Sitz in Alicante, einer Stadt an der spanischen Mittelmeerküste, und beschäftigt dort derzeit mehr als 700 Mitarbeiter. 2. VERTRAGSBEDINGUNGEN Dem ausgewählten Bewerber wird beim Amt gemäß den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften 1 ein Fünfjahresvertrag mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere fünf Jahre als Bediensteter auf Zeit in der Funktions- und Besoldungsgruppe angeboten, die in der Stellenausschreibung angegeben ist. Das monatliche Grundgehalt für die Funktions- und Besoldungsgruppe in der Dienstaltersstufe 1 ohne Abzüge bzw. Zulagen sind unter folgendem Link zu finden. Es gibt zusätzliche Gehaltselemente, die dem Familienstand und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Familienmitglieder entsprechen. Ferner sind verschiedene Vergütungen für Umzugs- und Reisekosten sowie Unfall- und Krankenversicherung und ein Versorgungssystem vorgesehen. Das Gehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und weiteren in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Abzügen. Die Vergütung ist von jeder nationalen Steuer ausgenommen. Unterhaltsberechtigte Kinder können die Europäische Schule von Alicante kostenlos besuchen. Das Amt bietet einen Umzugsdienst. Vor Unterzeichnung des Dienstvertrags wird der erfolgreiche Bewerber aufgefordert, beim HABM die Originale oder beglaubigte Kopien aller relevanten Dokumente vorzulegen, die belegen, dass der Bewerber die Zulassungskriterien erfüllt, einschließlich eines Strafregisterauszugs bzw. Führungszeugnisses; sich einer vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, bei der seine körperliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit geprüft wird. 1 Siehe Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates, ABl. L 124 vom , S. 1. 1

2 3. AUSWAHLVERFAHREN EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN Vor Einreichung der Bewerbungen sollten die Bewerber sorgfältig prüfen, ob sie alle Zulassungskriterien erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die erforderliche Ausbildung und Berufserfahrung. Wir empfehlen den Bewerbern, die Stellenausschreibung auszudrucken, da sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist von unserer Website entfernt wird. Bewerbungen sind beim HABM bis zu der in der Stellenausschreibung festgelegten Frist über das Internet unter Anwendung des erecruitment-tools des HABM einzureichen. Das Amt nimmt nur online eingesandte Bewerbungen entgegen, davon ausgenommen sind Bewerbungen behinderter Bewerber. Beim erecruitment-verfahren sind das elektronische Bewerbungsformular, das auf verfügbar ist, auszufüllen und ein Lebenslauf anzuhängen. Die Bewerber müssen über eine -Adresse verfügen, da das Amt den gesamten Schriftverkehr mit den Bewerbern über abwickelt. Die Bewerber müssen darauf achten, dass sie im elektronischen Bewerbungsformular die richtige Referenznummer für das entsprechende Auswahlverfahren angeben. Dem Bewerbungsformular muss ein vollständiger Lebenslauf beigefügt werden. Hierfür ist die Vorlage des Europass-Lebenslaufs vorzugsweise in einer der Sprachen des Amtes (EN, DE, FR, ES, IT) zwingend zu verwenden. Der Lebenslauf muss folgende Daten enthalten: die genauen Daten (Tag/Monat/Jahr) der Abschlüsse/Diplome; Beginn und Ende (Tag/Monat/Jahr) aller angegebenen beruflichen Tätigkeiten; gesamtes Vollzeitäquivalent in Jahren/Monaten. Eine genaue Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten hilft bei der Prüfung der Lebensläufe. Bei Teilzeitbeschäftigung ist die Zahl der gearbeiteten Stunden pro Woche anzugeben. Die Bewerber werden gebeten, in ihrem Lebenslauf die Namen und Kontaktdaten von mindestens drei früheren Arbeitgebern anzugeben. Das Amt prüft im Rahmen des Auswahlverfahrens die Referenzen. Lehnt ein Bewerber die Angabe von Referenzen ab, so kann dies zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Auswahlverfahren führen. Der Lebenslauf muss entweder im.doc- oder.rtf-format eingereicht werden und darf eine Größe von 512 KB nicht überschreiten. Bei Abweichungen zwischen den im erecruitment- Tool und den im Lebenslauf angegebenen Informationen werden die im Lebenslauf aufgeführten Informationen vorrangig berücksichtigt. Jede im Lebenslauf aufgeführte Begründung für die Bewerbung wird bei der Prüfung der Lebensläufe berücksichtigt. Nach dem Absenden des Online-Bewerbungsformulars erscheint eine Bewerbernummer auf dem Bildschirm. Diese Nummer ist die Bestätigung dafür, dass die Bewerbung eingegangen ist. Den Bewerbern wird empfohlen, diese Nummer aufzubewahren und bei 2

3 jedem Schriftverkehr mit dem Amt anzugeben. Zu diesem Zeitpunkt wird keine Bestätigungs- generiert. Datum und Uhrzeit des elektronischen Eingangs des Bewerbungsformulars auf dem Server des Amtes gelten als Nachweis für den Einsendetermin. Es obliegt dem Bewerber, sicherzustellen, dass er die Online-Bewerbung rechtzeitig fertigstellt. Den Bewerbern wird empfohlen, die Bewerbung nicht erst wenige Tage vor Bewerbungsschluss einzureichen. Es gelten der Inhalt und die Fristen, die in der Stellenausschreibung veröffentlicht wurden, gegenüber den in anderen Medien veröffentlichten bzw. übertragenen Informationen. Sollte in irgendeiner Phase des Verfahrens festgestellt werden, dass die im elektronischen Bewerbungsformular oder im Lebenslauf angegebenen Informationen falsch sind, kann der Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden. AUSWAHLPHASE Die Zulässigkeit der Bewerbungen wird auf der Grundlage der Angaben im elektronischen Formular bewertet. Es werden nur Bewerber, die sämtliche Zulassungskriterien erfüllen, als zulässig eingestuft. Nach der genauen Prüfung der Lebensläufe zulässiger Bewerber werden die Bewerber, die im Hinblick auf die in der Stellenausschreibung aufgeführten Voraussetzungen und weiteren Auswahlkriterien vom Auswahlausschuss als am besten geeignet eingestuft werden, zu einem Gespräch/einer schriftlichen Prüfung eingeladen, wie dies in der entsprechenden Stellenausschreibung festgelegt ist. Aufgrund der großen Anzahl von Bewerbungen, die beim Amt eingehen, werden in dieser Phase nur die Bewerber kontaktiert, die für ein Gespräch ausgewählt wurden. Die Gespräche/schriftlichen Prüfungen werden in den Räumlichkeiten des Amtes in Alicante stattfinden. Das Amt übernimmt die anfallenden Reise- und Unterkunftskosten, wie dies in dem Einladungsschreiben zum Gespräch erläutert wird. Die Gespräche werden in der Sprache geführt, die in der Stellenausschreibung festgelegt ist. Die Kenntnis anderer relevanter Sprachen, die vom Bewerber in seinem Lebenslauf angegeben wurden, wird beurteilt. In dem Gespräch werden die Kenntnisse des Bewerbers in Fragen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Amtes, die Kenntnisse zur EU, Fachkenntnisse in dem einschlägigen Gebiet, die Fähigkeit zur Ausführung der mit der Stelle verbundenen Aufgaben sowie die Fähigkeit, in einem internationalen Umfeld zu arbeiten, ermittelt. Aus der Einladung zu einem Gespräch ergibt sich keinerlei Verpflichtung für das HABM, den Bewerber in eine Reserveliste aufzunehmen. Die zu einem Gespräch eingeladenen Bewerber sind aufgefordert, wie in der Einladung zum Gespräch angegeben, die Originale (oder beglaubigte Kopien) sowie Kopien der Diplome und der Nachweise ihrer Berufserfahrung zum Gesprächstermin mitzubringen, damit festgestellt werden kann, ob die Bewerber alle Zulassungskriterien erfüllen. 3

4 Werden diese Dokumente zum Gesprächstermin nicht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss der Bewerbung führen. RESERVELISTE Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerber, die vom Auswahlausschuss als am besten geeignet eingestuft werden, in eine Reserveliste aufgenommen. Diese Reserveliste enthält eine maximale Anzahl von Bewerbern mit den höchsten in der Stellenausschreibung angegebenen Punktzahlen. Die Aufnahme in die Reserveliste begründet keinen Anspruch auf Einstellung. Die Gültigkeit der Reserveliste ist in der Stellenausschreibung festgelegt bzw. kann vom Amt verlängert werden. EINSTELLUNG Die Einstellung hängt von den verfügbar werdenden Stellen ab. 4. CHANCENGLEICHHEIT Das Amt verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ungeachtet des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. 5. BEWERBER MIT BEHINDERUNGEN Im Einklang mit seiner Politik der Chancengleichheit verpflichtet sich das HABM, Menschen mit Behinderungen einzustellen und deren Laufbahn zu fördern. Dem Amt wurde vor kurzem seine Konformität im Hinblick auf die optimale Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität bescheinigt. Falls Sie an einer Behinderung leiden und spezielle Vorkehrungen erforderlich sind, damit Sie an diesem Auswahlverfahren teilnehmen können, bitten wir Sie, uns vor Bewerbungsschluss unter der Telefonnummer oder Faxnummer zu kontaktieren. Erfolgreiche Bewerber erhalten Unterstützung für eine vollständige Integration in ihr neues Arbeitsumfeld. Das Amt bietet auch die Möglichkeit der Heimarbeit an. 6. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN Das HABM als verantwortliche Behörde für die Organisation des Auswahlverfahrens gewährleistet, dass personenbezogene Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom , S. 1) verarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere die Vertraulichkeit und Sicherheit solcher Daten. 4

5 7. BESCHWERDEN Fühlt sich ein Bewerber durch eine bestimmte Entscheidung benachteiligt, kann er gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften unter folgender Anschrift Beschwerde einlegen: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Hauptabteilung Humanressourcen Avenida de Europa, 4 E Alicante SPANIEN Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten eingereicht werden. Der Zeitraum für die Einleitung eines solchen Verfahrens (siehe Statut in der durch die Verordnung des Rates Nr. 723/2004 vom 22. März 2004 geänderten Fassung beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Bewerber von der ihn benachteiligenden Maßnahme in Kenntnis gesetzt wird. 5

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