Informationsblatt des Gemeinderates Nr. 39 und der Gemeindeverwaltung Kiesen November 2006
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- Bernhard Gerd Meyer
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1 Informationsblatt des Gemeinderates Nr. 39 und der Gemeindeverwaltung Kiesen November 2006 Gemeindeversammlung...Seite 1 Mitteilung der Gemeindeverwaltung...Seite 4 AHV-Rentenalter für Frauen...Seite 4 Information zur Trinkwasserqualität...Seite 5 Gemeindebibliothek: Märli- und Bastelnachmittag...Seite 6 Veranstaltungskalender...Seite 7 GEMEINDEVERSAMMLUNG Datum: Freitag, 17. November 2006 Zeit: Uhr Ort: Turnhalle Kiesen Traktanden: 1. Voranschlag 2007 Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2. Gemeindeverband Sekundarstufe I Wichtrach Definitive Einführung der Schulsozialarbeit. Genehmigung Änderung Organisationsreglement 3. Pflege- und Betreuungszentrum Oberdiessbach Genehmigung Verbandsreglement für den Regionalverband für Pflege und Betreuung Aare- und Kiesental 4. Informationen Gemeinderat Orientierungen über laufende Gemeindeprojekte 5. Verschiedenes Die unter den Traktanden 2 und 3 erwähnten Reglemente liegen in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. 1. Voranschlag 2007: Genehmigung des Voranschlages. Festsetzen der Gemeindesteueranlage, der Liegenschaftssteuer, der Hundetaxe und der Wasser- und Abwassergebühren Der Voranschlag für das kommende Jahr rechnet mit gleichbleibenden Steueranlagen und Gebührenansätzen. Voranschlag 2007 Total Aufwand Fr. 2'655' Total Ertrag " 2'606' Aufwandüberschuss Fr. 48'840.00
2 - 2 - Gemeindesteueranlage: 1,74 Liegenschaftssteuer: Hundetaxe: Wasser- Grundgebühr: 1 vom amtlichen Wert Fr /Hund Fr pro Wohnung/Betrieb Wasser- Verbrauchsgebühr: Fr pro m 3 Abwassergebühr Fr pro m 3 Frischwasser (exkl. MWSt) Der detaillierte Voranschlag 2007 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Antrag an die Versammlung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Voranschlag 2007 zu genehmigen. 2. Gemeindeverband Sekundarstufe I Wichtrach: Definitive Einführung der Schulsozialarbeit. Genehmigung Änderung Organisationsreglement. In der Zeit vom August 2004 bis Juli 2007 wird an der Sek Stufe I in Wichtrach eine Versuchsphase "Schulsozialarbeit" durchgeführt. Dieser Dienst hat sich als ein nützliches Instrument erwiesen und die Erfahrungen zeigen klar, dass er einem Bedürfnis entspricht. Der Schulsozialdienst soll nun definitiv in den Gemeindeverband Sekundarstufe I integriert und eine entsprechende Fachperson angestellt werden. Für die Schulsozialarbeit an der Sek Stufe I ist ein Pensum von 30% vorgesehen. Für den Einsatz an anderen Schulen sind weitere 15 Stellenprozente vorgesehen. Mit einem Anstellungsgrad von 45% (davon 15% für andere Schulen) ergeben sich für den Gemeindeverband folgende jährliche Kosten: Besoldung und Sozialleistungen für 45 Stellenprozente Fr. 42' Einnahmen aus der Verrechnung von Leistungen an weitere Schulen (15%) Fr. 14' Verbleibende Kosten für die Sek Stufe I Wichtrach Fr. 28' Die Kosten für die Sek Stufe I werden auf die Verbandsgemeinden gemäss Schülerzahl verteilt. Bei rund 230 Schülern betragen die jährlichen Kosten ungefähr 125 Franken pro Kind. Der Kostenanteil der Gemeinde Kiesen beträgt aufgrund der aktuellen Schülerzahlen demnach 2'750 Franken. Das Angebot der Schulsozialarbeit ist so genannt niederschwellig. Es kann freiwillig und unkompliziert in Anspruch genommen werden. Die Kontaktnahme erfolgt durch Rat suchende Jugendliche, über Eltern oder Lehrpersonen. Die Jugendlichen können bei Problemen der Lebensbewältigung Hilfe holen, bevor die Krise ausartet. Die Schulsozialarbeit wird auch für die längerfristige Prävention eingesetzt. Es geht hier insbesondere um die Früherfassung von Problemsituationen. Die Schulsozialarbeit ist eine neue Aufgabe für den Gemeindeverband der Sekundarstufe. Aus diesem Grund muss das Organisationsreglement entsprechend angepasst werden. Die Abgeordnetenversammlung des Sekundarschulverbandes beantragt den Verbandsgemeinden: 1. Die definitive Einführung der Schulsozialarbeit auf den 1. August Die Eingliederung der Schulsozialarbeit in den Gemeindeverband Sekundarstufe I Wichtrach. Die wiederkehrenden Kosten, nach Abzug der Einnahmen aus der Verrechnung an andere Gemeinden, betragen Fr. 28' pro Jahr.
3 Das Anbieten von Schulsozialarbeit an andere Schulen im Einzugsgebiet des Gemeindeverbandes durch die Sekundarstufe I Wichtrach. 4. Die Ergänzung des bestehenden "Organisationsreglement Sekundarstufe I Wichtrach": Art. 2 Abs. 6, neuer Absatz: An der Sekundarstufe I wird Schulsozialarbeit angeboten. Dazu wird eine Fachperson angestellt. Die Schulsozialarbeit kann gegen Verrechnung der Kosten auch anderen Schulen im Einzugsgebiet angeboten werden. Art. 65, neues Alinea: Einnahmen aus der Verrechnung von Schulsozialarbeit. Antrag an die Versammlung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Anträgen des Gemeindeverbandes Sek Stufe I Wichtrach zuzustimmen. 3. Pflege- und Betreuungszentrum Oberdiessbach: Genehmigung Verbandsreglement für den Regionalverband für Pflege und Betreuung Aareund Kiesental Seit Januar 2006 ist das neue Spitalversorgungsgesetz für den Kanton Bern in Kraft. Der Kanton wird das der Akutversorgung dienende Spital Münsingen in die "Regionale Spitalzentrum RSZ Bern AG" überführen. Das vom Kanton nicht beanspruchte jetzige Pflegezentrum Oberdiessbach sowie das dazugehörige Personalhaus sollen im Gemeindeverband belassen werden. Der bisherige Spitalverband soll als Trägerschaft des Pflegezentrums dienen. Das Verbandsreglement muss deshalb an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Der Gemeinderat unterstützt diese Absicht und befürwortet eine Mitgliedschaft im Gemeindeverband für das Pflege- und Betreuungszentrum in Oberdiessbach. Das Pflegezentrum in Oberdiessbach ist eine vergleichsweise grosse Institution zur stationären Pflege und Betreuung vorwiegend betagter Menschen. Zur Zeit können 93 Personen in Einer- und Zweierzimmer aufgenommen werden. Innerhalb des Verbandsgebietes wird es auch beim Ausbau der Spitex-Dienste und der vermehrten Betreuung zu Hause, in den nächsten Jahren zusätzliche Betten im stationären Bereich brauchen. Das Pflege- und Betreuungszentrum Oberdiessbach will sich dieser Herausforderung stellen und weitere Angebote entwickeln wie Ferienbetten, Tagesstätte, Demenzstation, Begleitung von betreutem Wohnen zu Hause. Grundsätzlich können Personen aus dem gesamten Kantonsgebiet eintreten. Bei knappem Platzangebot haben Personen aus dem Verbandsgebiet bei vergleichbarer Pflegebedürftigkeit den Vorrang. Gemeinden, die dem Verband angehören, haben durch das Pflegezentrum Oberdiessbach die Möglichkeit, mittel bis schwer pflegebedürftigen Personen einen Lebensort in der Region anzubieten. Jede Trägerschaft eines Unternehmens übernimmt auch ein bestimmtes finanzielles Risiko. Die Verbandsgemeinden haften für den Fall von ungedeckten Verbindlichkeiten. Eine solche Situation ist allerdings in der Geschichte der Trägerschaft in Oberdiessbach noch nie vorgekommen. Aufgrund der strikten Finanzvorgaben und der Finanzkontrolle durch den Kanton ist dies bei direkt finanzierten Institutionen bisher äusserst selten eingetreten. Die vorgeschlagenen Änderungen im Verbandsreglement beschränken sich auf die durch den Wegfall der Aufgaben im Bereich der Spitalversorgung unerlässlichen Anpassungen. Geändert wird auch die Zweckbestimmung des Verbandes.
4 - 4 - Dabei soll der Verband neben dem Betrieb des Pflege- und Betreuungszentrums auch weitere Aufgaben im Bereich der institutionellen Sozialhilfe erfüllen können. Die bestehenden Organisationsstrukturen wurden bewusst unverändert beibehalten. Antrag an die Versammlung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, dem Verbandsreglement für den "Regionalverband für Pflege und Betreuung Aare- und Kiesental" zuzustimmen. 4. Informationen Gemeinderat: Orientierungen über laufende Gemeindeprojekte Mitglieder des Gemeinderates werden über den Stand von Vorhaben und Projekten informieren. GEMEINDEVERWALTUNG Öffnungszeiten Das Büro ist am Freitag, 24. November 2006 den ganzen Tag geschlossen. AHV-ZWEIGSTELLE Rentenalter für Frauen Als Folge der 10. AHV-Revision beträgt das Rentenalter für Frauen seit Jahre erhalten Frauen des Jahrgangs 1943 somit erstmals ihre Altersrente. Rentenvorbezug mit Rentenkürzung 2007 können Frauen mit Jahrgang 1944 ihre Altersrente um ein Jahr vorbeziehen, Frauen mit Jahrgang 1945 um 2 Jahre. Dabei wird die vorbezogene Rente lebenslang nur um den halben Kürzungssatz gekürzt (3,4 Prozent bei einjährigem, 6,8 Prozent bei zweijährigem Vorbezug). Diese reduzierte Rentenkürzung gilt nur für Frauen bis Jahrgang Keine Rente ohne rechtzeitige Anmeldung Wer seine Altersrente beziehen oder vorbeziehen möchte, muss den Anspruch mit amtlichem Formular anmelden. Das Anmeldeformular für eine Altersrente ist 3 Monate vor Beginn des Rentenanspruchs bei der zuletzt für den Beitragsbezug zuständigen Ausgleichskasse einzureichen, damit Rentenfestsetzung und -auszahlung fristgerecht erfolgen können. Der Rentenvorbezug muss zum Voraus geltend gemacht werden, die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats, in dem das 62. bzw. 63. Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden. Trifft die Anmeldung zu spät ein, so kann die Altersrente erst bei Erreichen des 63. bzw. 64. Altersjahrs ausbezahlt werden. Eine rückwirkende Anmeldung zum Rentenvorbezug ist in jedem Fall ausgeschlossen. Beitragspflicht während des Vorbezuges Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV-Beitragspflicht. Die während des Vorbezugs bezahlten Beiträge sind jedoch nicht mehr rentenbildend. Auskünfte und weitere Informationen Im Internet unter oder bei der AHV-Zweigstelle, die kostenlos Auskünfte erteilt und amtliche Formulare sowie Merkblätter abgibt.
5 - 5 - Information zum Trinkwasser Kiesen, Oktober 2006 Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid Die Wasserversorgung Blattenheid informiert Trinkwasserqualität 2006 in Hygienische Beurteilung Chemische Beurteilung Herkunft des Wassers Kiesen Die mikrobiologischen Proben lagen innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei. Gesamthärte: 12.7 fh (Quellen, weich) bis 36.1 fh (Grundwasser, hart). Beachten Sie bitte die entsprechende Waschmitteldosierung. Nitrat: 2 mg (Quellen) bis 31 mg Nitrat pro Liter (Grundwasser). Der Toleranzwert liegt bei 40 mg pro Liter Trinkwasser. Das Trinkwasser erfüllt die chemischen Anforderungen gemäss der Lebensmittelgesetz-gebung. 90% des Trinkwassers aus Quellen Blattenheid. 10% des Trinkwassers aus Grundwasser Kiesen. Behandlung des Wassers Quellwasser: Entkeimung durch UV. Grundwasser: keine Behandlung Besonderes Weitere Auskünfte Das Blattenheid-Quellwasser hat einen guten Geschmack. Es schmeckt immer frisch. Trinkwasser-Temperatur: Quellwasser rund 5.8 C, Grundwasser rund 12.6 C. Die Wasserversorgung Blattenheid arbeitet nach dem Wasserqualitätssicherungs-System des SVGW. Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid Kraftwerk Blumenstein Dieter Börlin Betriebsleiter Postfach 3665 Wattenwil
6 - 6 -
7 - 7 - Veranstaltungskalender Freitag, 17. November 2006 Samstag, 25. November 2006 Sonntag, 26. November 2006 Mittwoch, 6. Dezember 2006 Mittwoch, 6. Dezember 2006 Sonntag, 17. Dezember 2006 Sonntag, 31. Dezember 2006 Freitag, 2. Februar 2007 Samstag, 3. Februar 2007 Sonntag, 4. Februar 2007 Samstag, 24. März 2007 Freitag, 17. August 2007 Samstag, 18. August 2007 Sonntag, 19. August 2007 Samstag, 25. August 2007 Sonntag, 26. August 2007 Gemeindeversammlung Altersheim Oberdiessbach Basar Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung Frauenverein Kiesen-Oppligen Adventsfeier Verein Kinderatelier "Mir sueche dr Samichlous" Gemischter Chor Kiesen Adventssingen während dem Gottesdienst in der Kirche Wichtrach Mitternachtsapéro beim Türmli Musikgesellschaft Oppligen Lotto Musikgesellschaft Oppligen Konzert Jubiläumsschiessen "400 Jahre Schützen" 125 Jahre Militärschützen Oberdiessbach 100 Jahre Schützengesellschaft Kiesen 100 Jahre Feldschützen Oppligen 75 Jahre Schützengesellschaft Heimberg Tragen Sie Ihre Veranstaltungen kostenlos im regionalen Internetportal BERN-OST ein
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