Einwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über die Unterstützung der Bellacher Vereine und Institutionen. vom 17. Dezember 1996

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1 Einwohnergemeinde 4512 Bellach Reglement über die Unterstützung der Bellacher Vereine und Institutionen vom 17. Dezember 1996 Stand: 12. Juni 2007

2 Reglement über die Unterstützung der Bellacher Vereine und Institutionen Zweck 1 Im Rahmen von Kultur- und Sportförderung unterstützt die Einwohnergemeinde Bellach (nachstehend Einwohnergemeinde genannt) insbesondere die Bellacher Vereine und Institutionen (nachstehend Vereine genannt). Geltungsbereich 2 1 In erster Linie werden diejenigen Vereine unterstützt, welche als Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuchs (ZGB) organisiert sind und welche als Mitglied dem Vereinskartell Bellach angehören. Es werden nur Vereine unterstützt, welche sich am Einzug der Bettagskollekte beteiligen. 2 Auf begründetes Gesuch hin kann der Gemeinderat im Rahmen des ordentlichen Budgets auch anderen Organisationen, welche die obgenannten Bedingungen ganz oder teilweise nicht erfüllen, eine Unterstützung gemäss dem vorliegenden Reglement zukommen lassen. Art der Unterstützung 3 Die Unterstützung der Vereine durch die Einwohnergemeinde basiert auf folgenden Schwerpunkten: a) Benützung von Lokalitäten und Anlagen b) Ausrichtung eines jährlichen Grundbeitrages c) Eventuelle Sonderbeiträge d) Spezielle Beiträge für Vereine mit Jugendbetreuung/-arbeit Benützung von Lokalitäten und Anlagen 4 Nach Möglichkeit stellt die Einwohnergemeinde den Vereinen ihre Lokalitäten und Anlagen (z.b. Turbensaal, Schulanlagen, Fussballplatz, Sitzungszimmer, Lagerräume, usw.) zur Benützung zur Verfügung. Die detaillierten Bedingungen können den jeweiligen Benützungsreglementen und Benützungstarifen entnommen werden. Ausrichtung eines jährlichen Grundbeitrages 5 Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützt die Einwohnergemeinde die Vereine mit einem jährlichen Grundbeitrag gemäss Anhang 1 dieses Reglementes. Dieser Grundbeitrag wurde aufgrund eines Kriterienkataloges ermittelt und die Vereine entsprechend eingestuft. Auf Gesuch eines neuen Vereins hin wird dieser nach denselben Kriterien eingestuft und der Grundbeitrag festgelegt. Diese Einstufung soll regelmässig alle paar Jahre, jedoch mindestens alle 10 Jahre einmal, überprüft und wo nötig angepasst werden. Eventuelle Sonderbeiträge 6 Für besondere Anlässe, wie zum Beispiel kantonales Fest, eidgenössisches Fest, vergleichbares Verbandsfest, Organisation eines Anlasses in Bellach, Jubiläen, usw. erhalten die Vereine einen Sonderbeitrag gemäss Anhang 1 dieses Reglements. P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\11-vereine.doc / Seite 2 von 2

3 Spezielle Beiträge für Vereine mit Jugendbetreuung/-arbeit 7 1 Zusätzlich zum Grundbeitrag unterstützt die Einwohnergemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zusätzlich diejenigen Vereine, welche sich besonders in der Jugendbetreuung bzw. Jugendarbeit engagieren. 2 Die Unterstützung erfolgt in Form eines jährlichen Pro-Kopf-Beitrages pro Jugendlichen bis zum 20. Altersjahr mit Wohnsitz in Bellach. 3 An die Durchführung von vereinsinternen Lagern von mindestens einer Woche Dauer und nach Vorlage einer Lagerabrechnung wird den Vereinen einmal jährlich pro jugendlichen Teilnehmer (bis zum 20. Altersjahr) ein Lagerbeitrag ausgerichtet. 4 Alljährlich haben die unterstützungsberechtigten Vereine per 30. September mit dem Antragsformular gemäss Anhang 2 ein Gesuch an die GRK einzureichen. Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Dieses muss folgende Angaben und Beilagen enthalten: Mitgliederliste mit Name, Geburtsdatum und Adresse aller Jugendlichen (bis 20. Altersjahr mit Wohnsitz in Bellach), welche im aktuellen Vereinsjahr mindestens an 5 Proben bzw. Trainings teilgenommen haben. Grobes Jahresprogramm (nur Schwerpunkte) Statuten (nur bei der ersten Gesuchseinreichung) Beiträge an Politische Parteien 7bis 1 Die im Gemeinderat vertretenen Ortsparteien erhalten einen jährlichen Grundbeitrag, sofern sie als Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) organisiert sind. 2 Zusätzlich zum Grundbeitrag wird pro amtierendes Gemeinderatsmitglied ein Pro-Kopf-Beitrag gewährt, auch wenn keine Ortspartei gemäss Absatz 1 existiert. Vereinsauflösung 8 Wird ein Verein aufgelöst oder die Vereinstätigkeit vorübergehend eingestellt, so entfallen sämtliche in diesem Reglement und Anhang 1 aufgeführten Beiträge ab sofort, auch rückwirkend für das Auflösungsjahr. Schlussbestimmungen 9 Dieses Reglement ersetzt alle bisherigen Beschlüsse zum Thema Vereinsunterstützung. Es tritt auf den 1. Januar 1997 in Kraft. Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Bellach am 17. Dezember 1996 beschlossen. Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Bellach am 29. April 2003 revidiert. Der Gemeindepräsident: Ernst Walter Der Gemeindeschreiber: Jürg Marti P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\11-vereine.doc / Seite 3 von 3

4 Anhang I zum Reglement über die Unterstützung der Bellacher Vereine und Institutionen 1. Jährliche Grundbeiträge Verein Grundbeitrag Verein Grundbeitrag Turnverein 550 EHC Bulldog Iceteam 350 Hundeklub 550 Dorfmuseum 350 Fussballclub 500 Veloclub 350 Damenriege 500 Schützengesellschaft 350 Samariterverein 500 Sportschützen 350 Jodlerclub Seerose 500 Vereinskartell 350 Turnerinnengruppe 450 Verkehrs/Versch.Verein 350 Musikgesellschaft 450 Skiriege 350 Elternforum 450 Ultimate Gospel Choir 300 Schwarzmeerzunft 400 Kath. Kirchenchor 300 Männerriege 400 Freier Schiessverein 250 Turbenbühne 400 Fideliozunft 250 Korbballgruppe Sonderbeiträge 1. Beiträge an Vereine mit Jugendbetreuung/-arbeit Pro Kopf Beitrag (gemäss 7 Absatz 2) Fr Lagerbeitrag pro Kopf (gemäss 7 Absatz3) Fr Beiträge an Politische Parteien Grundbeitrag Ortspartei (gemäss 7bis Absatz 1) Fr Pro Kopf Beitrag (gemäss 7bis Absatz 2) Fr Kantonales oder Eidgenössisches Fest Beim Besuch eines kantonalen oder eidgenössischen Fests, entrichtet die Gemeinde folgende Sonderbeiträge (Gemeinderatbeschluss vom 19. Februar 1991): - Kantonal-solothurnisches Fest Fr pro aktiven Wettkämpfer - Eidgenössisches Fest Fr pro aktiven Wettkämpfer Ein Verein hat innert 4 Jahren nur je einmal Anrecht auf solche Beiträge. Es werden auch gleichartige Feste mit anderem Namen unterstützt, wie z.b. das Verbandsfest des Jodlerclubs. Als Aktive gelten die am Fest vom Verein gemeldeten Wettkämpfer. 4. Jubiläen Jedem Verein, der mehrheitlich Bellacher Mitglieder zählt, ist bei Jubiläen folgender Barbetrag auszurichten (Gemeinderatbeschluss vom 4. November 1980): P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\11-vereine.doc / Seite 4 von 4

5 jähriges Jubiläum Fr jähriges Jubiläum Fr jähriges Jubiläum Fr jähriges Jubiläum Fr Musikgesellschaft Der Musikgesellschaft wird jährlich für öffentliche Auftritte im Auftrag oder Interesse der Gemeinde (z.b. Geburtstagsständchen, Abholen Vereine, Muttertagskonzert, kirchliche Auftritte, Auftritte bei Anlässen in Bellach, usw.) ein Sonderbeitrag von Fr ausbezahlt. 6. Weitere Sonderbeiträge Auf Gesuch hin kann die Einwohnergemeinde von Fall zu Fall weitere Sonderbeiträge sprechen. Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Bellach am 17. Dezember 1996 beschlossen. Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Bellach am 29. April 2003 revidiert. Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Bellach am 12. Juni 2007 revidiert. Der Gemeindepräsident: Ernst Walter Der Gemeindeschreiber: Jürg Marti P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\11-vereine.doc / Seite 5 von 5

6 Anhang II zum Reglement über die Unterstützung der Bellacher Vereine und Institutionen G E S U C H um Gewährung eines Beitrages an Vereine mit Jugendbetreuung/-arbeit Eingabetermin: 30. September Allgemeine Angaben 1. Name und Adresse des Vereins: 2. Zuständige Person für allfällige Rückfragen: 3. Adresse für die Überweisung des Betrages: Telefon: PC-Konto-Nr.: Bankkonto-Nr.: Jugendliche Mitglieder 4. Anzahl Aktivmitglieder bis zum 20. Altersjahr, welche mind. 5 Proben bzw. Trainings besuchten: a) mit Wohnsitz in Bellach b) auswärtige Datum: Unterschrift: Die Richtigkeit aller Angaben bezeugt: Beilagen: Mitgliederliste mit Name, Geburtsdatum und Adresse aller Jugendlichen bis zum 20. Altersjahr mit Wohnsitz in Bellach, welche im aktuellen Vereinsjahr mindestens an 5 Proben bzw. Trainings teilgenommen haben grobes Jahresprogramm (nur Schwerpunkte) Statuten (nur bei der ersten Gesuchseinreichung) Einzahlungsschein P:\EwkDokumente\reglemente\Reglemente Text und Titel\11-vereine.doc / Seite 6 von 6

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