GEMEINDE LAUFENBURG. Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen

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1 GEMEINDE LAUFENBURG Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen Ausgabe Version 8 Gebührenreglement Version 8, Seite 1 von 7

2 Die Einwohnergemeindeversammlung Laufenburg gestützt auf 20 Abs. 2 lit. i des kantonalen Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) beschliesst folgende Gebührenordnung für alle öffentlichen Räume, Plätze, Schul- und Sportanlagen in der Gemeinde Laufenburg: A. Gebühren (siehe auch die Erläuterungen Seite 6) A.1 Stadthalle (inkl. Küche, Office, WC, Bühne, Foyer, Bestuhlung) a. 1-tägiger Anlass b. 2-tägiger Anlass c. Zusatztage - für Veranstaltungen (pro Tag) - für das Einrichten und/oder Abräumen (pro Tag) d. Stromkosten - die gemessenen Stromverbrauchsaufwände werden ab Fr separat in Rechnung gestellt. Dabei werden Fr für Stromaufwände der Grundinfrastruktur in Abzug gebracht. - die Strompreisberechnung basiert auf dem jeweilig aktuell gültigen Preisblatt (Haushalt und Gewerbe NE 7) der Städtischen Elektrizitätsversorgung Laufenburg e. Tischgarnituren (pro Garnitur = 1 Tisch und 6 Stühle): Rechnungsstellung nur bei separater Ausmietung von Tischgarnituren! - 1-tägiger Anlass - nur Stühle (pro Stuhl) gemäss Verbrauch f. Bedienung Multimediaanlagen durch Hauswart (pro Stunde) g. Aussenplatz im Rahmen einer Veranstaltung in der Halle (pro Tag) h. Miete einzelner Räume - nur Foyer (inkl. Küche, Office, Bestuhlung und WC) Gebührenreglement Version 8, Seite 2 von 7

3 A.2 Mehrzweckhalle Sulz (inkl. Küche, Office, WC, Bühne, Foyer, Bestuhlung) a. 1-tägiger Anlass b. 2-tägiger Anlass c. Zusatztage - für Veranstaltungen (pro Tag) - für das Einrichten und/oder Abräumen (pro Tag) d. Tischgarnituren (pro Garnitur = 1 Tisch und 8 Stühle): Rechnungsstellung nur bei separater Ausmietung von Tischgarnituren! - 1-tägiger Anlass - nur Stühle (pro Stuhl) e. Aussenplatz für Veranstaltungen (pro Tag) f. Miete einzelner Räume - nur Mehrzweckraum - nur Küche/Office - Vereinszimmer (Turnhalle) A.3 Zeughaus (inkl. WC-Anlage und 10 Tischgarnituren) a. - 1-tägiger Anlass b. - 2-tägiger Anlass - Jeder weitere Tag c. Stromkosten - die gemessenen Stromverbrauchsaufwände werden separat in Rechnung gestellt. Dabei werden Fr für Stromaufwände der Grundinfrastruktur in Abzug gebracht. - die Strompreisberechnung basiert auf dem jeweilig aktuell gültigen Preisblatt (Haushalt und Gewerbe NE 7) der Städtischen Elektrizitätsversorgung Laufenburg gemäss Verbrauch A.4 Zivilschutzanlagen (Burgmatt, AltersZentrum Klostermatte, Raiffeisenbank Sulz, KP Sulz) a. Übernachtung pro Person und Tag Gebührenreglement Version 8, Seite 3 von 7

4 A.5 Waldhütten (Ebni und Schwarzrain) a. Gebühr pro Tag b. Die Mitwirkenden bei der Erstellung der Waldhütte Schwarzrain können diese unentgeltlich benützen A.6 Schulhaus Blauen Abend Tag 2 Tage Jahr a. Schulküche b. Theorieraum Hauswirtschaft c. Aula geschlossen d. Aula offen e. Bedienung Multimedia/Stunde f. Bedienung (Theaterbühne) Beleuchtung/Stunden g. Einzelne Räume wie - Gruppenraum - Aufenthaltsraum - Mehrzweckraum - Terrasse je Raum h. Eingangshalle i. Vorplatz (Eingangsbereich aussen) A.7 Turn-/Sporthalle Blauen und Abend Tag 2 Tage Jahr Burgmatt a. Einfachhalle b. Jede weitere Halle c. Foyer d. Spielwiese und/oder Trockenplatz e. Aussengeräteraum Gebührenreglement Version 8, Seite 4 von 7

5 A.8 SchulhausBurgmatt Abend Tag 2 Tage Jahr a. Aufenthaltsraum b. Aula c. Gruppenraum d. Vereinssaal A.9 Schulhaus Sulz Abend Tag 2 Tage Jahr a. Aufenthaltsraum b. Gruppenraum c. Vereinssaal A.10 a KulturWerk-Stadt Gebühr für Veranstaltungen Verein KulturWerk-Stadt (Veranstaltungen mit Eintritt / Kursgeld etc.) ½ Tag (6 Std) Ganzer Tag a. EG / einzelner Raum b. OG c. ganzes Gebäude d. Veranstaltungen die vom Verein KulturWerk-Stadt gratis angeboten werden wie Vorträge, Informationsveranstaltung etc. e. Präsentationen/Vorführungen (Bsp. Nagelschmiede und der Strickerei) sind nicht kostenpflichtig f. Veranstaltungen der Gemeinde (Infos, Vorträge usw.) A.10 b KulturWerk-Stadt Gebühr für einheimische Privatpersonen/Vereine/Firmen ½ Tag (6 Std) Ganzer Tag a. EG / einzelner Raum b. OG c. Ganzes Gebäude Gebührenreglement Version 8, Seite 5 von 7

6 A.10 c KulturWerk-Stadt Gebühr für auswärtige Privatpersonen/Vereine/Firmen ½ Tag (6 Std) Ganzer Tag a. EG / einzelner Raum b. OG c. Ganzes Gebäude A.11 Schützenhaus Ganzer Tag a. Sommer b. Winter Bei sämtlichen oben aufgeführten Räumlichkeiten muss der Einsatz des Hauswartes ab der dritten Stunde mit Fr pro Stunde verrechnet werden. B. Erläuterungen zu den Gebühren 1. Für auswärtige Veranstalter erhöhen sich die vorstehenden Gebührentarife um den Faktor 1.5 (150 %) und für kommerzielle Veranstaltungen um den Faktor 2.5 (250 %). (ausgenommen Gebührengruppe A10). 2. Der Gemeinderat kann Abweichungen vom bestehenden Gebührentarif beschliessen. 3. Für die regelmässige, wöchentliche Benützung von Räumen und Aussenanlagen durch die ortsansässigen Vereine wird keine Gebühr erhoben. Bei auswärtigen Vereinen kann der Gemeinderat eine Gebühr verlangen. 4. In der festgelegten Gebühr ist die Übergabe und Abnahme durch den Hauswart enthalten mit einem Aufwand von höchstens 2 Stunden (ordentliche Arbeitszeit des Hauswartes). Liegt der Aufwand des Hauswarts bei mehr als 2 Stunden, wird der zusätzliche Aufwand zu einem Ansatz von Fr pro Stunde an den Veranstalter verrechnet. 5. Allfällige Abfallentsorgungskosten werden nach effektivem Anfall und Aufwand in Rechnung gestellt bzw. direkt durch den Veranstalter bezahlt. Gebührenreglement Version 8, Seite 6 von 7

7 C. Schlussbestimmungen Ausnahmen 1 Der Gemeinderat kann Ausnahmen von allen Bestimmungen dieses Reglementes abschliessend und letztinstanzlich bewilligen. Strafbestimmungen 2 Es wird auf 58 des Benützungsreglementes verwiesen. Änderungen 3 Die Gebühren dieses Reglementes können bis zu einer Erhöhung von 20 % durch den Gemeinderat vollzogen werden. Änderungen müssen veröffentlicht werden (Zeitung, Homepage). Weitergehende Änderungen sind der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Mehrwertsteuer 4 Alle die in diesem Reglement festgelegten Gebühren verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Inkraftsetzung 5 Das Reglement tritt rückwirkend per 01. Mai 2013 in Kraft. Alle bisherigen Reglemente und Vorschriften werden mit dieser Inkraftsetzung aufgehoben. Genehmigt durch die Einwohnergemeindeversammlung Laufenburg am GEMEINDERAT LAUFENBURG Rudolf Lüscher Stadtammann Walter Marbot Stadtschreiber Gebührenreglement Version 8, Seite 7 von 7

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