Nutzung von städtischen Bauten und Anlagen

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1 Nutzung von städtischen Bauten und Anlagen Tarif Nutzungsentschädigungen Der Stadtrat Rorschach erlässt gestützt auf Art. 3 Bst. B des Reglements zur Nutzung von städtischen Bauten und Anlagen von 06. April 2018 folgenden Tarif: Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Für die Berechnung der Nutzungsentschädigung gilt: a) Ohne anderslautende Vereinbarung gelten Zeiten für Aufstellen und Abbruch als Belegungszeiten. b) Eine Tagesbelegung dauert von 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr des Folgetages. Art. 2 Nutzergruppen Für die Erhebung der Nutzungsentschädigungen werden folgende Nutzergruppen definiert: Nutzende mit Sitz in der Region Rorschach und klarem Fokus der Vereinstätigkeit in Rorschach mit gemeinnütziger Zielsetzung ohne gewerbsmässigem Hintergrund Nutzer ohne gewerbsmässigen Hintergrund Alle übrigen Nutzer mit gewerbsmässigem Hintergrund Vereine und Institutionen aus der Nutzergruppe 1, die Jugendförderung betreiben oder sich für die Allgemeinheit einsetzen, sowie die beiden Kirchenteile und die Ortsbürgergemeinde Rorschach können die Infrastruktur einmal pro Jahr gratis nutzen. Für die Nebenkosten und für Mobiliar Bühne ist bei Gratisnutzung ein Pauschalbetrag von 150 zu bezahlen. Turn- und Sportanlagen stehen für den Jugendsport gratis zur Verfügung. Ein Nutzer handelt insbesondere gewerbmässig, wenn sich aus der Zeit und den Mitteln, die er für seine Tätigkeit aufwendet, aus der Häufigkeit der Veranstaltungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums sowie aus den angestrebten und erzielten Einkünften ergibt, dass der die Tätigkeit nach der Art eines Berufes ausübt. Art. 3 Leistungen Ohne anderslautende Vereinbarung sind in der Nutzungsentschädigung eingeschlossen: a) die Übergabe und Abnahme des Objektes b) der Strom- und Wasserverbrauch Art. 4 Zahlungen Für die Nutzungen können Vorauszahlungen verlangt werden. Bei Annullationen werden folgende Gebühren erhoben: a) mehr als 60 Tage vor dem Anlass gebührenfrei; b) 10 bis 60 Tage vor dem Anlass 30 % der Nutzungsentschädigung, maximal. 100; Seite 1 von 6

2 c) weniger als 10 Tage vor dem Anlass 50 % der Nutzungsentschädigung, maximal 300. Art. 5 Nutzungsentschädigungen Nutzungseinheit 1 Stadthofsaal 1.1 Säle und Bühne Grosser Saal A & B 484 Pl. bei Konzertbestuhlung 396 PL. bei Konsumationsbestuhlung * (Bestuhlung durch Veranstalter) Saal A mit Bühne 200 Pl. bei Konzertbestuhlung 200 Pl. bei Konsumationsbestuhlung * (Bestuhlung durch Veranstalter) Saal B 200 Pl. bei Konzertbestuhlung 180 Pl. bei Konsumationsbestuhlung * (Bestuhlung durch Veranstalter) Nebenräume Office exkl. Geschirr Office inkl. Geschirr Künstlergarderoben 1 und Zusatzleistungen Flipchart Kurzdistanzbeamer inkl. Leinwand 25 Daten- Videoprojektor (Beamer) gross inkl. Leinwand Daten- Videoprojektor (Beamer) gross inkl. Leinwand Bühnenelemente (Podeste) für Nutzung ausserhalb Saal, Transport durch Mieter * Bestuhlung durch Vermieter wird nach Stundenaufwand verrechnet pro Stunde Pauschal 20/Stück 30/Stück 45/Stück pro Stunde Inbegriffene Leistungen Saalmiete Rednerpult inkl. inkl. inkl. Bühnenelemente (Podeste) bei Saalnutzung inkl. inkl. inkl. Ton- und Beleuchtungsanlage Saal A&B /A inkl. inkl. inkl. Bühne inkl. Bühnentechnik Saal A&B / A inkl. inkl. inkl. Schlussreinigung (Anlage muss vom Nutzer besenrein abgegeben werden) inkl. inkl. inkl. Seite 2 von 6

3 Nutzungseinheit 2 Turn- und Sportanlagen 2.1 Innensportanlagen Turnhallen inkl. 2 Garderoben während der Schulzeit Abendbelegung Uhr Uhr bis *1 *1 *1 pro Lektion pro Doppellektion * Aussensportanlagen Rasenspielfelder, Spielwiesen, Allwetterplätze, Hartplätze, Trainings- und Fussballplätze inkl. 2 Garderoben *1 am Sonntag wird die Nutzung in Ausnahmefällen zugelassen Seite 3 von 6

4 Nutzungseinheit *1 *1 * Schulräume 3.1 Aula ab 5 Stunden bis Werkstätten / Schulküchen ab 5 Stunden *1 Sonntag nur in Ausnahmefällen Seite 4 von 6

5 Nutzungseinheit - Sonntag - Sonntag Schulzimmer bis Weitere Veranstaltungsräume 4.1 Trafo im Stadtwald (Minimalbetrag) pro Woche Weitere nach Absprache Seite 5 von 6

6 Art. 6 Inkrafttreten Dieser Tarif wird ab 01. April 2018 angewendet. Rorschach, 6. April 2018 Stadtrat Rorschach Thomas Müller Stadtpräsident Stadtschreiber Seite 6 von 6

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