Nutzung von städtischen Bauten und Anlagen
|
|
- Julius Hermann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nutzung von städtischen Bauten und Anlagen Tarif Nutzungsentschädigungen Der Stadtrat Rorschach erlässt gestützt auf Art. 3 Bst. B des Reglements zur Nutzung von städtischen Bauten und Anlagen von 06. April 2018 folgenden Tarif: Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Für die Berechnung der Nutzungsentschädigung gilt: a) Ohne anderslautende Vereinbarung gelten Zeiten für Aufstellen und Abbruch als Belegungszeiten. b) Eine Tagesbelegung dauert von 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr des Folgetages. Art. 2 Nutzergruppen Für die Erhebung der Nutzungsentschädigungen werden folgende Nutzergruppen definiert: Nutzende mit Sitz in der Region Rorschach und klarem Fokus der Vereinstätigkeit in Rorschach mit gemeinnütziger Zielsetzung ohne gewerbsmässigem Hintergrund Nutzer ohne gewerbsmässigen Hintergrund Alle übrigen Nutzer mit gewerbsmässigem Hintergrund Vereine und Institutionen aus der Nutzergruppe 1, die Jugendförderung betreiben oder sich für die Allgemeinheit einsetzen, sowie die beiden Kirchenteile und die Ortsbürgergemeinde Rorschach können die Infrastruktur einmal pro Jahr gratis nutzen. Für die Nebenkosten und für Mobiliar Bühne ist bei Gratisnutzung ein Pauschalbetrag von 150 zu bezahlen. Turn- und Sportanlagen stehen für den Jugendsport gratis zur Verfügung. Ein Nutzer handelt insbesondere gewerbmässig, wenn sich aus der Zeit und den Mitteln, die er für seine Tätigkeit aufwendet, aus der Häufigkeit der Veranstaltungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums sowie aus den angestrebten und erzielten Einkünften ergibt, dass der die Tätigkeit nach der Art eines Berufes ausübt. Art. 3 Leistungen Ohne anderslautende Vereinbarung sind in der Nutzungsentschädigung eingeschlossen: a) die Übergabe und Abnahme des Objektes b) der Strom- und Wasserverbrauch Art. 4 Zahlungen Für die Nutzungen können Vorauszahlungen verlangt werden. Bei Annullationen werden folgende Gebühren erhoben: a) mehr als 60 Tage vor dem Anlass gebührenfrei; b) 10 bis 60 Tage vor dem Anlass 30 % der Nutzungsentschädigung, maximal. 100; Seite 1 von 6
2 c) weniger als 10 Tage vor dem Anlass 50 % der Nutzungsentschädigung, maximal 300. Art. 5 Nutzungsentschädigungen Nutzungseinheit 1 Stadthofsaal 1.1 Säle und Bühne Grosser Saal A & B 484 Pl. bei Konzertbestuhlung 396 PL. bei Konsumationsbestuhlung * (Bestuhlung durch Veranstalter) Saal A mit Bühne 200 Pl. bei Konzertbestuhlung 200 Pl. bei Konsumationsbestuhlung * (Bestuhlung durch Veranstalter) Saal B 200 Pl. bei Konzertbestuhlung 180 Pl. bei Konsumationsbestuhlung * (Bestuhlung durch Veranstalter) Nebenräume Office exkl. Geschirr Office inkl. Geschirr Künstlergarderoben 1 und Zusatzleistungen Flipchart Kurzdistanzbeamer inkl. Leinwand 25 Daten- Videoprojektor (Beamer) gross inkl. Leinwand Daten- Videoprojektor (Beamer) gross inkl. Leinwand Bühnenelemente (Podeste) für Nutzung ausserhalb Saal, Transport durch Mieter * Bestuhlung durch Vermieter wird nach Stundenaufwand verrechnet pro Stunde Pauschal 20/Stück 30/Stück 45/Stück pro Stunde Inbegriffene Leistungen Saalmiete Rednerpult inkl. inkl. inkl. Bühnenelemente (Podeste) bei Saalnutzung inkl. inkl. inkl. Ton- und Beleuchtungsanlage Saal A&B /A inkl. inkl. inkl. Bühne inkl. Bühnentechnik Saal A&B / A inkl. inkl. inkl. Schlussreinigung (Anlage muss vom Nutzer besenrein abgegeben werden) inkl. inkl. inkl. Seite 2 von 6
3 Nutzungseinheit 2 Turn- und Sportanlagen 2.1 Innensportanlagen Turnhallen inkl. 2 Garderoben während der Schulzeit Abendbelegung Uhr Uhr bis *1 *1 *1 pro Lektion pro Doppellektion * Aussensportanlagen Rasenspielfelder, Spielwiesen, Allwetterplätze, Hartplätze, Trainings- und Fussballplätze inkl. 2 Garderoben *1 am Sonntag wird die Nutzung in Ausnahmefällen zugelassen Seite 3 von 6
4 Nutzungseinheit *1 *1 * Schulräume 3.1 Aula ab 5 Stunden bis Werkstätten / Schulküchen ab 5 Stunden *1 Sonntag nur in Ausnahmefällen Seite 4 von 6
5 Nutzungseinheit - Sonntag - Sonntag Schulzimmer bis Weitere Veranstaltungsräume 4.1 Trafo im Stadtwald (Minimalbetrag) pro Woche Weitere nach Absprache Seite 5 von 6
6 Art. 6 Inkrafttreten Dieser Tarif wird ab 01. April 2018 angewendet. Rorschach, 6. April 2018 Stadtrat Rorschach Thomas Müller Stadtpräsident Stadtschreiber Seite 6 von 6
Gebührentarif für die Benützung von Schulräumen, srs Sport- und Aussenanlagen vom 21. Januar
Gebührentarif für die Benützung von Schulräumen, srs 211.61 Sport- und Aussenanlagen vom 21. Januar 2014 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 4 des Reglements über die Benützung von Schulräumen, Sport-
MehrNutzungsvertrag Stadthofsaal
Nutzungsvertrag Stadthofsaal Angaben zum Veranstalter Veranstalteradresse: Rechnungsadresse (falls nicht Veranstalteradresse) Verantwortliche Person: Name: Tel. Nr.:.... E-Mail:... Nutzergruppe gemäss
MehrGebührentarif für die Benützung von Schulanlagen durch Dritte
Der Gemeinderat Gaiserwald erlässt in Anwendung von Art. 7 Abs. 3 des Reglementes über die Benützung von Schulanlagen durch Dritte vom 22. September 2008 folgenden Gebührentarif für die Benützung von Schulanlagen
MehrStadt Frauenfeld. Verordnung über die Benützung der Säle im Alterszentrum Park der Stadt Frauenfeld
Stadt Frauenfeld Verordnung über die Benützung der Säle im Alterszentrum Park der Stadt Frauenfeld Stand 28. August 2012 960.0.11 STADT FRAUENFELD VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER SÄLE IM ALTERSZENTRUM
MehrOberstufenschulgemeinde Sproochbrugg Gebührentarif Oberstufenschulanlage Sproochbrugg
Oberstufenschulgemeinde Sproochbrugg Gestützt auf die Art. 4, 17 und 37 des Betriebs- und Benützungsreglementes erlässt der Schulrat folgenden Gebührentarif Raumgebühren Regelmässige Benützungen (Dauerbelegungen
MehrGebührenverordnung für die Benützung. von Hallen, Säle und Aussenanlagen. vom 28. November gültig ab 1. Januar Nr.
Gebührenverordnung für die Benützung von Hallen, Säle und Aussenanlagen vom 28. November 2007 gültig ab 1. Januar 2008 Nr. 0922 Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS I. ZWECK... 3 II. BELEGUNGSZEITEN... 3 III. GEBÜHRENREGLEGUNG,
MehrGebührenordnung für öffentliche Anlagen, Räume, Plätze und Einrichtungen der Gemeinde
Gebührenordnung für öffentliche Anlagen, Räume, Plätze und Einrichtungen der Gemeinde Schüpfheim vom 1. Januar 2019 Diese Gebührenordnung ist eine Gesamtüberarbeitung und ersetzt alle bisherigen Gebührenordnungen
MehrTarife der Stadt Maienfeld
Tarif ab: 01.01.2018 1 Gebührenreglement für Anlagen und Räumlichkeiten der Stadt Maienfeld Tarife der Stadt Maienfeld Die Stadt Maienfeld behält sich jederzeit Änderungen der Tarife vor. Ausfallstunden
MehrStadt Stein am Rhein. StR REGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN IM GEBÄUDEKOMPLEX BÜRGERASYL
Stadt Stein am Rhein StR 188.110 REGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER RÄUMLICHKEITEN IM GEBÄUDEKOMPLEX BÜRGERASYL vom 17.04.2002 Inhaltsverzeichnis I. VERFÜGBARE RÄUME 3 Jakob und Emma Windler Saal 3 Mehrzweckraum
MehrPreisliste für Raumnutzung in Küsnacht. Wir geben Ihnen Raum.
Preisliste für Raumnutzung in Küsnacht Räume Saal 110m 2 maximal 60 Personen Atelier 80m 2 maximal 40 Personen Schulküche 60m 2 maximal 8 10 Personen Raummieten Tarif 1 Tarif 2 Saal, einmalige Nutzung
MehrVerordnung über die Gebühren für die Benutzung von städtischen Schulanlagen (Gebührenordnung)
Beilage zu STRB Nr. 876/05 Verordnung über die Gebühren für die Benutzung von städtischen Schulanlagen (Gebührenordnung) Der Stadtrat, gestützt auf Art. 68 Abs. Verordnung über die Volksschule in der Stadt
MehrStadt Frauenfeld. Verordnung für das Casino
Stadt Frauenfeld Verordnung für das Casino 442.2.10V STADT FRAUENFELD Verordnung für das Casino vom 17. November 2015 INHALTSVERZEICHNIS Seite A. Zweck und Organisation Art. 1 Zweck 1 Art. 2 Zuständigkeit
MehrVerordnung über die Gebühren für die Benutzung von städtischen Schulanlagen (Gebührenordnung)
4.40 Verordnung über die Gebühren für die Benutzung von städtischen Schulanlagen (Gebührenordnung) vom 0. September 05 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 68 Abs. Verordnung über die Volksschule in der Stadt
MehrEinwohnergemeinde Egerkingen. Benützungsordnung Alte Mühle
Einwohnergemeinde Egerkingen Benützungsordnung Alte Mühle Gültig ab 7. Januar 00 Inhaltsverzeichnis Zweckbestimmung... Anmeldung Bewilligung... Bewilligung... 4 Haftung und Sorgfaltspflicht... 4 5 Ruhe
MehrNutzungsvertrag weitere Veranstaltungsräume
Nutzungsvertrag weitere Veranstaltungsräume Angaben zum Veranstalter Veranstalteradresse: Rechnungsadresse (falls nicht Veranstalteradresse) Verantwortliche Person: Name: Tel. Nr.:.... E-Mail:... Nutzergruppe
MehrT1 Benützungsgebühren Mehrzweckraum und Küche Sporthalle BBZ
T1 Benützungsgebühren Mehrzweckraum und Küche Sporthalle BBZ Auswärtige und Einheimische für kommerzielle Anlässe Mehrzweckraum Grundtaxe Fr. 40.00 Miete pro Stunde Fr. 40.00 Tagesmiete (08.00-02.00 Uhr)
MehrGEMEINDE LAUFENBURG. Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen
GEMEINDE LAUFENBURG Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen Ausgabe 10.06.2013 Version 8 Gebührenreglement Version 8, 10.06.2013 Seite
MehrWir geben Ihnen Raum.
Wir geben Ihnen Raum. Unsere Räume können in Küsnacht und in Binz für Veranstaltungen gemietet werden. Durch die moderne, audiovisuelle Infrastruktur können Präsentationen, Versammlungen und Vorträge aller
MehrSchulanlagen. Meichnau
vom 03. Dezember 2001 EINWOHNERGEMEINDE MELCHNA U G:\Reglemente\Benützungsordnung Schuiräume Turnhalle\Deckblatt.doc BENÜTZUNGS REGLEMENT Meichnau Schulanlagen /1 Benützungsreglement über die Schulanlagen
MehrKreisschule Bechburg Jurastrasse Oensingen Telefon Telefax
Jurastrasse 4 4702 Oensingen Telefon 062 388 34 44 Telefax 062 388 34 40 www.ksbechburg.ch Nutzungsgesuch für die Benützung der Schulanlagen der - Auszufüllen sind Punkt 1 und 2; die Kosten werden von
MehrGebührenordnung. für das. Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen
Gebührenordnung für das Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen Der Kirchenrat Dagmersellen und der Gemeinderat Dagmersellen erlassen (gem. Organisationsreglement Ziffer 5.1 und Betriebsreglement
MehrVerordnung über die Benützung von Liegenschaften und Material
Einwohnergemeinde Erlach Verordnung über die Benützung von Liegenschaften und Material mit Gebührentarif 01.06.019 Seite 1 von 8 Verordnung über die Benützung von Liegenschaften und Material mit Gebührentarif
MehrGebührentarif. der. Gemischten Gemeinde Aeschi
Gebührentarif der Gemischten Gemeinde Aeschi 0 Gestützt auf Art. 56 des Gebührenreglements der Gemeinde Aeschi vom 7. Juni 0 erlässt der Gemeinderat folgenden Gebührentarif: Verwaltung Aufwandgebühr Art.
MehrGebührentarif für die Benützung des Lindensaals
Gebührentarif für die Benützung des Lindensaals - Vom Gemeinderat erlassen am 29. April 2008 - Von der Evang. Kirchenvorsteherschaft erlassen am 24. April 2008 - In Anwendung ab 16. Juli 2008 I. Nachtrag
MehrReglement über die Vergabe von Nutzungsrechten an ausgewählte Nutzungsberechtigte im Kultur- und Kongresszentrum
Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 3.4.5.. Ausgabe vom. August 009 Reglement über die Vergabe von Nutzungsrechten an ausgewählte Nutzungsberechtigte im Kultur- und Kongresszentrum Luzern vom
MehrAlle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag
A n h a n g 4 Gebühren Pentorama Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag Tarif 1 Anlässe von Amriswiler Institutionen ohne kommerziellen Charakter nur Foyer 100.00 150.00 nur Galerie 100.00 pro Galerie
MehrNormaltarif (Preise in Franken) Reduzierter Tarif (Preise in Franken) nur auf die Raummiete anwendbar Anzahl Belegungen pro Jahr
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Töss Gebührenordnung für Kirche, Kirchgemeindehaus und Alts Sigrischte Hüüsli Diese Gebührenordnung ist durch Beschluss der Kirchenpflege am 29. Februar 2012 per 1.
MehrSENSES Catering. & Events
Location Variante: Börsensaal am Paradeplatz Ihr Anlass im historischen Ambiente in Zürich City Im ersten Stock des ehemaligen Börsengebäudes bietet der Börsensaal optimale Bedingungen für Präsentationen,
MehrReglement. Reglemente der Stadt Aarau Neue Folge Nr. 441
STADT AARAU Reglemente der Stadt Aarau Neue Folge Nr. 44 Reglement über die Benützung der städtischen Turn- und Sportanlagen vom..995 [revidiert am 9. März 999] - - I. Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieser
MehrNutzungsvertrag Turnhallen/Aussenanlagen
Stadtverwaltung Bahnhofstrasse 25 9201 Gossau Tel. 071 388 42 92 fm@stadtgossau.ch www.stadtgossau.ch (aktualisiert 01.10.2008 / rh Nutzungsvertrag Turnhallen/Aussenanlagen Art der Veranstaltung: Veranstalteradresse:
MehrRäume der Stadt Rheinfelden. Mietobjekte für private und öffentliche Veranstaltungen
Räume der Stadt Rheinfelden Mietobjekte für private und öffentliche Veranstaltungen Mietobjekte Stadt Rheinfelden Seite 1 Räume der Stadt Rheinfelden Raum Maximale Personenzahl Eignung Seite 1) Bahnhofsaal
MehrGEBÜHRENTARIF. Schulgemeinde Dietlikon
GEBÜHRENTARIF Schulgemeinde Dietlikon Gestützt auf Art. 5 und 6 der Gebührenverordnung der Schulgemeinde Dietlikon vom 4. Dezember 2017 erlässt die Schulpflege folgenden Gebührentarif: I. Verwaltung allgemein
MehrReglement für Fremdvermietungen Rex-Saal im Chesselhuus
Postfach 254 8330 Pfäffikon ZH www.kulturimrex.ch vorstand@kulturimrex.ch Rex-Saal im Chesselhuus Version: 1.0 Datum: 27.06.2015 Kontakt: fremdvermietung@kulturimrex.ch Inhalt Einleitung... 3 Räume...
MehrReglement zur Nutzung von städtischen Bauten und Anlagen
Bericht und Antrag vom 3. Januar 2012 an das Stadtparlament Reglement zur Nutzung von städtischen Bauten und Anlagen 1. Ausgangslage Das Reglement zur Benutzung von städtischen Bauten und Anlagen wurde
MehrT A R I F E. für die Benützung. öffentlicher Bauten und Anlagen. vom 21. Juni 2004
T A R I F E für die Benützung öffentlicher Bauten und Anlagen vom 21. Juni 2004 Allgemeine Tarife Verteiler: Stand: 01.01.2017 - Kommission Bau und Liegenschaften - Zivilschutz - Kultur- und Sportkommission
MehrNutzungsvertrag Turn- und Sportanlagen
Nutzungsvertrag Turn- und Sportanlagen Angaben zum Veranstalter Veranstalteradresse: Rechnungsadresse (falls nicht Veranstalteradresse) Verantwortliche Person: Name: Tel. Nr.:.... E-Mail:... Nutzergruppe
MehrTrotte. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Firmenanlässe, Vorträge und Konzerte
Trotte Geburtstags- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Firmenanlässe, Vorträge und Konzerte Anfahrtsplan In Pfyn ( Hauptstrasse) der Beschilderung "P Trotte" ( Mühlegasse) folgen Kleiner Rundgang Office
MehrMIET- UND KOSTENORDNUNG FÜR DIE ANMIETUNG VON RÄUMEN IM BÜRGERHAUS DER GEMEINDE LOHFELDEN
MIET- UND KOSTENORDNUNG FÜR DIE ANMIETUNG VON RÄUMEN IM BÜRGERHAUS DER GEMEINDE LOHFELDEN Das Bürgerhaus der Gemeinde Lohfelden dient der Durchführung von gemeinnützigen, kulturellen, kommunalen, staatsbürgerlichen
MehrNutzungs- und Gebührenordnung
Nutzungs- und Gebührenordnung für die Räumlichkeiten im Mosaik Kulturhaus Meckenheim Siebengebirgsring 2, 53340 Meckenheim Nutzungsregelung: Für die Bereitstellung/Vermietung der Räumlichkeiten und des
MehrGebührenreglement für die Schul- und Sportanlagen der Stadt Winterthur vom 16. April 2008
Gebührenreglement für die Schul- und Sportanlagen der Stadt Winterthur vom 16. April 2008 (Inkl. Änderungen bis 5. November 2014) Gebührenreglement für die Schul- und Sportanlagen der Stadt Winterthur
MehrG E B Ü H R E N O R D N U N G
G E B Ü H R E N O R D N U N G DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF FÜR DIE VERMIETUNG STADTEIGENER RÄUME UND EINRICHTUNGEN 1 Gebührenordnung der Stadt Mörfelden-Walldorf für die Vermietung stadteigener Räume und
MehrRichtlinien für ausserschulische Belegungen von Schulanlagen
Richtlinien für ausserschulische Belegungen von Schulanlagen I. Allgemeine Bestimmungen 1. Zweck Diese Richtlinien regeln ausserschulische Belegungen von Schulanlagen. 2. Rechte und Pflichten Die Rechte
MehrGEBÜHREN- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE BÜRGER- UND FEUERWEHRHÄUSER, SOZIALZENTREN UND SPORTHALLEN DER STADT RODGAU
4 0 9, Seite 1 von 6, Ausdruck: 31.01.11 GEBÜHREN- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE BÜRGER- UND FEUERWEHRHÄUSER, SOZIALZENTREN UND SPORTHALLEN DER STADT RODGAU Aufgrund der 5, 20, 51 und 93 der Hessischen
MehrStadt Stein am Rhein. StR REGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER MEHRZWECKHALLE SCHANZ
Stadt Stein am Rhein StR 188.200 REGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER MEHRZWECKHALLE SCHANZ vom 24.07.2002 Inhaltsverzeichnis I. DAUERBENÜTZER 3 II. VERANSTALTUNGEN 4 III. BESONDERE BEDINGUNGEN 7 IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
MehrREGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI
REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Seminarräume 1 + 2 können zu folgenden
MehrGebührentarife für gemeindeeigene Räumlichkeiten und Anlagen der Gemeinde Thayngen
Gebührentarife für gemeindeeigene Räumlichkeiten und Anlagen der Gemeinde Thayngen Gebührentarif für Vereins- und Privatanlässe Reckensaal Ortsansässige Grosser und kleiner Saal mit Bühne und Nebenräume
MehrGebührentarif der Schule Hinwil
Gebührentarif der Schule Hinwil von der Schulpflege genehmigt am 16. November 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlage...3 2. Volksschule...3 3. Allgemeine Verwaltungsgebühren...3 3.1 Schulzeugnis...3
MehrL i e g e n s c h a f t e n Tarife Vermietungen, Inventarlisten und besondere Bestimmungen
L i e g e n s c h a f t e n Tarife Vermietungen, Inventarlisten und besondere Bestimmungen - Rathaus (Saal, Burgerstube, Ratsstube, Wyberschänke) - Festzelt - Musiklokal - Tischvermietung - Oberstufenschule
MehrMietpreise (inkl. Hilfsmittel (je 1 Beamer, Visualizer, Flipchart, Leinwand, Pinnwand, Musikanlage)
ALTERSZENTRUM GIBELEICH Talackerstrasse 70, 8152 Glattbrugg, Telefon 044 829 85 85, alterszentrum@opfikon.ch, www.opfikon.ch GESUCH UM BENÜTZUNG VON RÄUMEN Gesuchsteller:...... Adresse:......... Verantwortliche
MehrBenutzungs- und Gebührenreglement für Räumlichkeiten im Schulhaus Ennetgraben
SEKUNDARSCHULE AFFOLTERN A.A/AEUGST A.A. www.osa.ch Benutzungs- und Gebührenreglement für Räumlichkeiten im Schulhaus Ennetgraben gültig ab 1. Mai 2018 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätzliches 3 2 Gesuche
MehrNr. 503 Verordnung über die Benützung kantonaler Schulanlagen durch Dritte. vom 24. November 1995* (Stand 1. September 2014)
Nr. 503 Verordnung über die Benützung kantonaler Schulanlagen durch Dritte vom 4. November 995* (Stand. September 04) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 3 Absatz des Gebührengesetzes vom
MehrEntwurf einer Gebührensatzung für das Nachbarschaftshaus Gostenhof
Entwurf einer Gebührensatzung für das Nachbarschaftshaus Gostenhof Fassung vom 08. Oktober 2003 Dieser Entwurf wurde von den Mitarbeitern des Nachbarschaftshauses erstellt. Grund für die Erstellung waren
MehrVERMIETUNG VON SITZUNGS- UND SCHULUNGSRÄUMEN
VERMIETUNG VON SITZUNGS- UND SCHULUNGSRÄUMEN Mobilcity Das Kompetenzzentrum für Auto und Transport Mieten Sie die modernen und hellen Räumlichkeiten der Mobilcity für Seminare, Events und Versammlungen.
MehrG E B Ü H R E N O R D N U N G
G E B Ü H R E N O R D N U N G DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF FÜR DIE VERMIETUNG STADTEIGENER RÄUME UND EINRICHTUNGEN 1 Die Stadtverordnetenversammlung Mörfelden-Walldorf hat in ihrer Sitzung am 11.09.2012
MehrCulinarium Nöggel Tarife
Culinarium Nöggel Tarife Tarife Tarife pro Benützung Ortseigene Auswärtige ohne gewerbliche Nutzung Küche inkl. Essteil 100.- 200.- Dauermieter 50.- 100.- Essteil ohne Küche 50.- 100.- Dauermieter 30.-
MehrReglement über die Benutzung des Kunstrasenplatzes Schönenbüel
Reglement über die Benutzung des Kunstrasenplatzes Schönenbüel Herausgegeben von der Gemeinde Unterägeri 2010 Der Gemeinderat Unterägeri, gestützt auf 84 Abs. 4 des Gesetzes über die Gemeinden des Kt.
MehrRichtlinie. Richtlinie über die Benützung von öffentlichen Anlagen. vom 20. August
Richtlinie Richtlinie über die Benützung von öffentlichen Anlagen vom 0. August 08 6. Richtlinie über die Benützung von öffentlichen Anlagen vom 0. August 08 Der Gemeinderat Steinhausen gestützt auf 8
MehrLesefassung. Entgeltordnung für das Sport- und Kulturzentrum der Stadt Südliches Anhalt bei Fremdnutzung
Lesefassung Entgeltordnung für das Sport- und Kulturzentrum Stadt Südliches Anhalt bei Fremdnutzung Aufgrund 6, 8 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10. August 2009 (GVBl. S. 383),
MehrGesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung
Gesuch für n- & Kirchgemeindehausbenützung Hochzeit Abdankung auswärtiger Pfarrer Konzert Sonstiges Apéro (kostenpflichtig) Organisation:... Gesuchsteller:... Kirchgemeindezugehörigkeit:... Name Pfarrer,...
MehrTagen im Park. Haus im Park. Ich interessiere mich für. So geht es weiter mit Ihrer Buchung: Unverbindliche Anfrage. Tagungen von 10 bis 410 Personen
Unverbindliche Anfrage Ich interessiere mich für Tagungen von 10 bis 410 Personen Kontakt Name Firma Anschrift Telefon E-Mailadresse Datum der geplanten Veranstaltung Art der Veranstaltung geschlossene
MehrLeitfaden Raumvermietung Raumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen
Raumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen Datum erstellt/aktualisiert: 19.08.16 Version: 1 Seite 1 von 11 Herzlich willkommen! Unsere Veranstaltungsräume stehen Ihnen für Ihre Anlässe, Tagungen
MehrNachbarschaftshaus Gostenhof
Nachbarschaftshaus Gostenhof Veranstaltungssäle Sitzungsräume Besprechungsräume Seminarräume Gruppenräume Herzlich Willkommen im Nachbarschaftshaus Gostenhof Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die
MehrAnnullation Sitzungszimmer
PREISLISTE SÄLE UND SITZUNGSZIMMER Alle Preise inkl. 7.7% MWST SÄLE TAGES- ODER ABENDTARIF PAUSCHALE (bis 17.30 Uhr oder ab 18.00 Uhr) Tages- und Abendtarif Weisser Saal CHF 580.00 CHF 870.00 Blauer Saal
MehrNachbarschaftshaus Gostenhof. Veranstaltungssäle Sitzungsräume Besprechungsräume Seminarräume Gruppenräume
Nachbarschaftshaus Gostenhof Veranstaltungssäle Sitzungsräume Besprechungsräume Seminarräume Gruppenräume Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9 Uhr bis 22.30 Uhr Samstag: Sonntag: 10 Uhr bis 22.30 Uhr
MehrGemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Entgeltordnung. über die Höhe des Entgeltes der. Gemeinschaftshalle. in der. Fassung. vom. 19.
Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Entgeltordnung über die Höhe des Entgeltes der Gemeinschaftshalle in der Fassung vom 19. Juli 2005 1 In seiner Sitzung am 05.11.2002 hat der GR nachfolgende Entgeltordnung
MehrBenutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr
Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Vom 4. Dezember 009 (Stand. Januar 00) Räumlichkeiten und Anlagen Folgende Räumlichkeiten und Anlagen stehen zur
MehrGebührenreglement für die Benützung der Liegenschaften des Bezirks March
Gebührenreglement für die Benützung der Liegenschaften des Bezirks March 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Geltungsbereich Das Gebührenreglement für die Benützung der Liegenschaften des Bezirks March umfasst
MehrGebührenordnung für die Vermietung der Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm
STADT NIEDER-OLM Gebührenordnung für die Vermietung der Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm 1 Mietgegenstand (1) = 591 Plätze (Bankettbestuhlung) (die komplette Festhalle inkl. dem Jean-Metten-Zimmer kann
MehrBenützungsverordnung für Gemeindesaal, Turn- und Sportanlagen
Benützungsverordnung für Gemeindesaal, Turn- und Sportanlagen der Einwohnergemeinde Zweisimmen Änderungen: vom 6. Juni 006 0.06.009 / Rauchverbot 3.0.07 / Tarife, Anhang I I. Allgemeine Bestimmungen Zweck
MehrWeisungen für die Benützung der Schul-, Turn- und Zivilschutzanlage Vogelbuch und der Schulanlage Ferenbalm
Weisungen für die Benützung der Schul-, Turn- und Zivilschutzanlage Vogelbuch und der Schulanlage Ferenbalm 010 Inkl. 1. Teilrevision vom 0.07.01 Inkl.. Teilrevision vom 1.11.017 Inhaltsverzeichnis A)
MehrGebührenordnung. für das. Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen
Gebührenordnung für das Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen Der Kirchenrat Dagmersellen und der Gemeinderat Dagmersellen erlassen (gem. Organisationsreglement Ziffer 5.1 und Betriebsreglement
MehrStadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung ENTGELTORDNUNG. für die Sport- und Mehrzweckhallen und Veranstaltungsräume
3.3 1 - Ortsrechtsammlung - 3.3 ENTGELTORDNUNG für die Sport- und Mehrzweckhallen und Veranstaltungsräume der vom 27.10.2004 in Kraft seit 01.01.2005 3.3 2 Entgeltordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen
MehrDie Stadt informiert. Richtlinien für die Festsetzung von Mieten für...
Die Stadt informiert Flörsheimer Ortsrecht 39 Richtlinien für die Festsetzung von Mieten für......stadthalle...weilbachhalle...goldbornhalle...flörsheimer Keller...Güterschuppen...und für weitere städtische
MehrWASSERTARIF. Emmental Trinkwasser. Gemeindeverband. Burgdorf. Wassertarif vom
WASSERTARIF 0 Emmental Trinkwasser WT Gemeindeverband Burgdorf Wassertarif vom 06..00 Die Delegiertenversammlung beschliesst auf Antrag des Verwaltungsrates gestützt auf Art. 40 des Wasserversorgungsreglements
MehrOrtsrecht der Gemeinde Burbach
Ortsrecht der Gemeinde Burbach Gebührensatzung zur Benutzungsordnung (Satzung) für die Turnhallen, Gemeinschaftshäuser und Räume der Gemeinde Burbach Gliederungsziffer Zuständigkeit 4.3 FB 4 Bürgerservice,
MehrHeilpädagogisches Zentrum Hohenrain Vermietungen & Catering
Heilpädagogisches Zentrum Hohenrain Vermietungen & Catering Während rund 600 Jahren wirkte der christliche Johanniterorden in der Kommende Hohenrain. Zeugnis dieser Zeit sind die imposanten, gut erhaltenen
MehrMit der Schlechtwetteroption ist Ihr Anlass nicht nur vor dem Wetter geschützt.
Sie wollen auf Nummer Sicher gehen? Mit der Schlechtwetteroption ist Ihr Anlass nicht nur vor dem Wetter geschützt. Das Stiftstheater Beromünster präsentiert sich seit fünf Jahren im neuen Glanz. Die Konzeption
MehrEinwohnergemeinde Buchrain. Gebührenverordnung für die Schul-, Sport- und Freizeitanlagen
Einwohnergemeinde Buchrain Gebührenverordnung für die Schul-, Sport- und Freizeitanlagen Vom 9. November 05 Einwohnergemeinde Buchrain Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Art. Zweck 3 Art. Klassierung
MehrAula Brunnen. Gemeinde Ingenbohl 6440 Brunnen Bau und Liegenschaften
Gemeinde Ingenbohl 6440 Brunnen Bau und Liegenschaften Aula Brunnen Parkstrasse 1, Postfach 254 Tel. 041 / 825 05 10 E-Mail: bauamt@brunnen.ch 6440 Brunnen Fax 041 / 825 05 50 Internet: www.brunnen.ch
MehrSie planen wir organisieren
Bankette Anlässe Für Ihren Anlass Ein runder Geburtstag, ein Jubiläum oder sonst ein besonderer Anlass. Überlassen Sie einfach alles uns. Unser eingespieltes Team berät Sie gerne und organisiert den von
MehrStadtrecht der Stadt Mannheim
4.15 Mietpreisordnung für die Benutzung der städtischen Schulräume vom 03.03.1997 1. Grundsätzliches 1.1 Für die Benutzung städtischer Schulräume sowie deren Einrichtungen erhebt die Stadt Mannheim eine
MehrAnlage 3 zur Hallenbenutzungsordnung für die Tiefenbachhalle Auenstein Seite 1
Benutzungsentgeltordnung für die Tiefenbachhalle Auenstein 1. Gesamter Saal mit Bühne und Foyer - Reihenbestuhlung 1.000 Sitzplätze - Tischbestuhlung 750 Sitzplätze bei 125 Tischen ca. 968 m² 1.1 3.000
MehrGebührenreglement Gemeindeliegenschaften Oberrieden
Gebührenreglement Gemeindeliegenschaften Oberrieden I. Allgemeines zur Gebührenordnung 1. Die Höhe der Gebühren für die Benützung einzelner und Sporthallen der Gemeindeliegenschaften Oberrieden werden
MehrEntgeltordnung für die sportliche Benutzung der städtischen Sportstätten. Änderungen vom in Kraft getreten am Geänderte Regelungen
Entgeltordnung für die sportliche Benutzung der städtischen Sportstätten 52.2 Verzeichnis der Änderungen Änderungen vom in Kraft getreten am Geänderte Regelungen 20.05.2015 (ABl. S.708) 01.06.2014 Nutzergruppe
MehrNutzung der Schul- und Sportanlagen der Stadt Biel
Nutzung der Schul- und Sportanlagen der Stadt iel Gebührenliste Grundlage: Gebührentarif II der Gemeindeverwaltung vom 24. Februar 2012 (SGR 670.12) 1. Schulräume Raum Einzelbewilligung Dauerbewilligung
MehrVerordnung über die Vermietung von Räumlichkeiten im Rathaus, im Am-Rhyn-Haus und in der Kornschütte
Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 3.4.3.1.1 Ausgabe vom 1. April 2007 Verordnung über die Vermietung von Räumlichkeiten im Rathaus, im Am-Rhyn-Haus und in der Kornschütte vom 17. Januar 1996
MehrNutzung der Schul- und Sportanlagen der Stadt Biel
Nutzung der Schul- und Sportanlagen der Stadt iel Gebührenliste Grundlage: Gebührentarif II der Gemeindeverwaltung vom 24. Februar 2012 (SGR 670.12) 1. Schulräume Raum Einzelbewilligung Dauerbewilligung
MehrGemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte vom 19.
Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte vom 19. Juni 2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 19. Juni
MehrGebührentarif der Wasserversorgung Buchs
Der Stadtrat Buchs erlässt gestützt auf Art. 5, Art. 136 Bst. g und Art. 193 ff. Gemeindegesetz (sgs 151.2), Art. 30 Abs. 2 Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Buchs sowie Art. 47 ff. Wasserreglement
Mehr1 Miet- und Gebührenordnung für die Jahnhalle 7/ /51.22
1 Miet- und Gebührenordnung für die Jahnhalle 7/51.22 7/51.22 Miet- und Gebührenordnung für die Jahnhalle Anlage 2 zu Abschnitt IV Ziffer 1 der Ordnung für die Jahnhalle in der Fassung vom 26. Juni 1991,
MehrVERMIETUNG VON SITZUNGS- UND SCHULUNGSRÄUMEN SOWIE WERKSTÄTTEN
VERMIETUNG VON SITZUNGS- UND SCHULUNGSRÄUMEN SOWIE WERKSTÄTTEN Mobilcity Das Kompetenzzentrum für Auto und Transport Mieten Sie die modernen und hellen Räumlichkeiten der Mobilcity für Seminare, Events
MehrEntgeltordnung im Rahmen der Benutzung des Bürgerhauses Hohenmölsen
Entgeltordnung im Rahmen der Benutzung des Bürgerhauses Hohenmölsen - Amtsblatt der Stadt Hohenmölsen Nr. 8/2006-1 Grundsatz Für die Benutzung des Bürgerhauses der Stadt Hohenmölsen werden Benutzungsentgelte
MehrREGLEMENT. für die Benützung der. Einrichtungen der Gemeinde Widen. (Lokalitäten und Marktstände)
REGLEMENT für die Benützung der Einrichtungen der Gemeinde Widen (Lokalitäten und Marktstände) Inhaltsverzeichnis 1. Zweck und Belegungszahlen... Seite 3 2. Aufsicht und Verwaltung der Lokalitäten... Seite
MehrRaumvermietung. Räume / Tarife / Benützerordnung
Raumvermietung Räume / Tarife / Benützerordnung Reformierte Kirche Zürich-Affoltern Raumvermietung 8046 Zürich 044 377 62 62 www.glaubten.ch sekretariat@glaubten.ch Bild Titelseite: Atrium Zentrum Glaubten
MehrEntgeltverzeichnis für das Propsteihaus Petersberg und die Gemeinschaftshäuser der Gemeinde Petersberg (ab )
Gemäß 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I S. 786) und 5 Abs. 3 der Benutzungsordnung
MehrBenutzungs- und Gebührenreglement für die Sportanlagen der Stadt Aarau
Stadt Aarau 06-0 Benutzungs- und Gebührenreglement für die Sportanlagen der Stadt Aarau Vom. November 06 Von diesem Geschäft tangierte Erlasse (SRS Nummern) Neu: 6.7-0 Geändert: Aufgehoben: Der Einwohnerrat
Mehr