GEBÜHRENTARIF. Schulgemeinde Dietlikon
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- Dennis Burgstaller
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1 GEBÜHRENTARIF Schulgemeinde Dietlikon
2 Gestützt auf Art. 5 und 6 der Gebührenverordnung der Schulgemeinde Dietlikon vom 4. Dezember 2017 erlässt die Schulpflege folgenden Gebührentarif: I. Verwaltung allgemein Art. 1 Schreibgebühren (Art. 18 der Gebührenverordnung) für die erste Ausfertigung (elektronisch oder auf Papier) pro Seite Format A für höchstens bis zur Hälfte beschriebene Seiten (ohne Unterschriftenteil und Kostenaufstellung) für die 2. bis 10. Ausfertigung je Seite kopiert/gedruckt 3.00 für jede weitere Ausfertigung je Seite kopiert/gedruckt 1.50 Art. 2 Zeugniskopien, Zeugnisabschriften und Schulbesuchsbestätigungen (Art. 2 Abs. 2 i.v.m. Art. 5 Abs. 2 der Gebührenverordnung) für Zeugniskopien für Zeugnisabschriften für Schulbesuchsbestätigung ehemaliger Schüler Art. 3 Spesen, Porti, Zustell- und Mahngebühren (Art. 2 Abs. 2 i.v.m. Art. 5 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 3 der Gebührenverordnung) Spesen aller Art Porti, Telefon, Fax Zustellgebühren Mahngebühren: 1. Mahnung gebührenfrei 2. Mahnung Art. 4 Kopien (Art. 2 Abs. 2 i.v.m. Art. 5 Abs. 2 der Gebührenverordnung) Papierausdruck je Seite Format A4, schwarz-weiss 0.50 je Seite Format A4, farbig 1.00 je Seite Format A3, schwarz-weiss 1.00 je Seite Format A3, farbig 1.50 andere Datenträger oder elektronische Übermittlung je Seite, unabhängig vom Format /tl 1/7
3 Art. 5 Drucksachen (Art. 2 Abs. 2 i.v.m. Art. 5 Abs. 2 der Gebührenverordnung) Verordnungen, Reglemente und Broschüren der Schule gebührenfrei Art. 6 Gesuche gemäss 20 IDG 1 (Art. 19 der Gebührenverordnung) Informationsgesuche zu eigenen Personaldaten der gesuchstellenden Person gebührenfrei Reproduktionen Fotokopie im Format A4 oder A3 - ab normaler Einzelblattvorlage bis A3, pro Seite ab besonderen Vorlagenformaten, ab gebundenen Vorlagen oder ab schlechter Vorlagenqualität, pro Seite 2.00 Elektronische Kopie online übermittelt (falls die Dokumente nicht bereits in elektronischer Form vorliegen) - ab Einzelblattvorlage bis A3, pro Seite ab besonderen Vorlagenformaten, ab gebundenen Vorlagen oder ab schlechter Vorlagenqualität, pro Seite 2.00 Elektronische Kopie, gespeichert auf Datenträger zusätzlich zum Seitenpreis Audio- oder Videoaufnahme, bespielt durch öffentliches Organ pro Datenträger Papierabzüge von Fotografien, Filme 16 oder 35 mm kopiert auf Datenträger sowie alle weiteren Kopien, die durch externe Partnerfirmen angefertigt werden müssen nach Offerte Prüfung und Vorbereitung von amtlichen Dokumenten für die Gewährung des Zugangs sowie Teilnahme am Informationszugang - Arbeitsaufwand für die Prüfung und die Vorbereitung von amtlichen Dokumenten, pro Teilnahme am Informationszugang, pro Art. 7 Personalkosten (Art. 5 Abs. 3 der Gebührenverordnung) 1 Sofern im Einzelfall keine anderslautende Regelung besteht, gelten folgende nansätze Schulleiter/-in pro Schulverwaltungsleiter/-in Lehrpersonen und Schulpsycholog/in pro Administration Lernende/-r pro Diese Gebühren werden vom kantonalen Recht vorgeschrieben und von der Schulpflege übernommen /tl 2/7
4 Für Einsätze ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeiten ( Uhr), in der Nacht sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen werden folgende Zuschläge verrechnet: Montag bis Freitag, Uhr und Uhr + 25 % Samstag, Uhr + 25 % Sonn- und allgemeine Feiertage, Uhr + 50 % II. Kommunale Einrichtungen Art. 8 Bibliothek (Art. 20 der Gebührenverordnung) Einschreibegebühr 5.00 Jahresgebühr Kinder gebührenfrei Jahresgebühr Erwachsene Erinnerung 2 Tage vor Rückgabetermin gebührenfrei DVD/Konsolenspiele pro Tag Verspätung und pro Medium Mahnung betreffend abgelaufener Leihfrist andere Medien Mahnung betreffend abgelaufener Leihfrist andere Medien Ersatz bei Verlust der Medien effektive Kosten inklusive Bearbeitungsgebühren Art. 9 Weitere Räumlichkeiten und privater Grund der Schulgemeinde (Art. 21 der Gebührenverordnung) Tarifstufen Tarif 1: Tarif 2: Tarif 3: Nicht kommerzielle Veranstaltungen von Dietliker Privatpersonen, juristischen Personen und anderen Dietliker Institutionen, die nicht unter den Tarif 2 fallen (Grundtarif). Nicht kommerzielle Veranstaltungen von Dietliker Vereinen, Parteien und gemeinnützigen Institutionen. Veranstaltungen von auswärtigen Privatpersonen, juristischen Personen und anderen Institutionen sowie kommerzielle Veranstaltungen aller Art /tl 0/7
5 Benützungsgebühren für Räumlichkeiten und privaten Grund, die/der stunden-, tage- und wochenweise vermietet werden. Raum Tarif 1 (Grundtarif) ½ Tag 2 Tag Woche 3 Sporthalle ganz /3 Sporthalle /3 Sporthalle Turnhalle Gymnastikraum Kraftraum Schützenstube Spielwiese Hartplatz Innenhof Singsaal Raum Tarif 2 (ermässigter Tarif) ½ Tag 2 Tag Woche 3 Sporthalle ganz /3 Sporthalle /3 Sporthalle Turnhalle Gymnastikraum Kraftraum Schützenstube Spielwiese Hartplatz Innenhof Singsaal Bis zu einer Nutzung von 5 n wird ein halber Tag verrechnet. Halbe Tage verteilen sich auf 3 Schichten: Morgen, Mittag und Abend. Wenn die reservierten n so liegen, dass andere Schichten stark tangiert sind, kann auch ein ganzer Tag verrechnet werden. 3 Der Tarif für ein Semester beläuft sich auf 50% einer /tl 4/7
6 Raum Tarif 3 (erhöhter Tarif) ½ Tag 2 Tag Woche 3 Sporthalle ganz /3 Sporthalle /3 Sporthalle Turnhalle Gymnastikraum Kraftraum Schützenstube Spielwiese Hartplatz Innenhof Singsaal Benützungsgebühren für Räumlichkeiten und privaten Grund, die/der stundenweise vermietet werden. Raum Tarif 1 Tarif 2 Tarif Klassenzimmer Informatikzimmer Handarbeitszimmer Schulküche Bandraum Zusätzliche Aufwendungen Zusätzlich zur Benützungsgebühr werden dem Mieter folgende Kosten verrechnet: Nicht oder ungenügend ausgeführte Reinigungsarbeiten und/oder Abfallentsorgung pro (minimal wird 1 verrechnet) Reparatur und Ersatz von Einrichtungen, Mobiliar, etc. 2 Bis zu einer Nutzung von 5 n wird ein halber Tag verrechnet. Halbe Tage verteilen sich auf 3 Schichten: Morgen, Mittag und Abend. Wenn die reservierten n so liegen, dass andere Schichten stark tangiert sind, kann auch ein ganzer Tag verrechnet werden. 3 Der Tarif für ein Semester beläuft sich auf 50% einer /tl 5/7
7 Für Nutzer des Tarifes 2 fallen keine Infrastruktur- oder Instruktionskosten an, Nutzer der Tarife 1 und 3 bezahlen für: Erstmalige obligatorische Instruktion durch den IT Support der Schule Dietlikon bei Nutzung des Informatikzimmers Einmalige obligatorische Instruktion für Nutzung des Beamers, Smartboards und/oder anderer technischer Geräte (z.b. Nähmaschine) im Zimmer durch eine Vertretung der Schule (Hauswart/ Leiter IT/Lehrperson) Technik für Singsaal inkl. Aufbau, Instruktion und Abbau durch den Hauswart pro Anlass Zusätzliche Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände Beamer Flipchart Leinwand Musikanlage (ohne Turnhallen) Bühnenelemente Zusatzaufwendungen des Hausdienstes: Verursachte Präsenzund Arbeitszeiten sowie Spezial- und Schlussreinigungen) zuzüglich allfälliger Nacht- (25 %) sowie Sonn- und Feiertagszuschläge (50 %) pro (minimal wird 1 verrechnet) Zusatzaufwendungen Dritter Schlüsseldepot (für alle Tarife) Schlüsselverlust (für alle Tarife) effektive Kosten zuzüglich Umtriebs-Entschädigung Annullierungskosten Für Einmalbenützer: Absage < 2 Wochen vor dem Termin Absage 2-3 Wochen vor dem Termin ganzer Mietbetrag 50 % des Mietbetrages Dauermieter haben nicht beanspruchte Belegungen mindestens zwei Wochen vorher dem zuständigen Hauswart zu melden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung /tl 6/7
8 III. Art. 10 Schulwesen im Allgemeinen Freiwillige Angebote (Art. 22 der Gebührenverordnung) Tastaturschreibkurs, pro Semester Pädagogischer Lerntreff, pro Semester Malatelier, pro Semester Snowcamp für 1 Woche Art. 11 Schulergänzende Betreuung (Art. 23 der Gebührenverordnung) Grundtarif Morgenbetreuung pro Morgen 5.00 Mittagstisch im Alterszentrum Hofwiesen pro Mittag SCHULPFLEGE Marcel Looser Präsident Eva Schuster Michel Leitung Schulverwaltung /tl 7/7
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