Gebührenreglement für die Benützung der Liegenschaften des Bezirks March

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1 Gebührenreglement für die Benützung der Liegenschaften des Bezirks March 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Geltungsbereich Das Gebührenreglement für die Benützung der Liegenschaften des Bezirks March umfasst folgende Liegenschaften: - Mittelpunktschulen Siebnen - Mittelpunktschulen Buttikon - Mittelpunktschule Lachen - Rathaus Lachen - Bürogebäude Friedeck 1.2. Inbegriffene Kosten In den Gebühren für die Benützung der Innen- und Aussenanlagen sind die Kosten für Wartung, Beleuchtung, Warmwasser und Heizung inbegriffen, ebenso die Benützung der entsprechenden Garderoben, Duschen und WC- Anlagen. Die Anlagen werden durch einen Vertreter des Bezirks March mittels Protokoll abgenommen und wieder übernommen. (Lehrer/in, Schulleitung, Schulsekretariat, Hauswart/in, Verwaltungsangestellter usw.) 1.3. Schlüsseldepot Pro abgegebenen Schlüssel wird ein Depotgeld von Fr verlangt. Dieses Depot wird bei der Rückgabe des Schlüssels wieder zurückerstattet Benützungszeiten für Dauermieter Benützungszeiten von Montag bis Freitag: Benützungszeiten Samstag: Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr 1.5 Reinigung Bei Veranstaltungen besorgt der Organisator / Benutzer die Grobreinigung. Für die Aufsicht ist der Hauswart oder eine eigens dafür bezeichnete Person zuständig. Die Präsenz für die spezielle Aufsicht, zusätzliche Reinigung usw. wird separat verrechnet Die Reinigung der Schulküchen erfolgt gemäss Weisungen der dafür bezeichneten Person Sämtlicher anfallender Abfall ist durch den Benützer / Verursacher zu entfernen. Nach Absprache mit der Hauswartung können vom Benützer speziell für den Anlass eigens gelieferte Container gestellt werden Die Entsorgung von liegen gelassenem Abfall wird verrechnet und bedingt eine Umtriebsentschädigung von mindestens Fr

2 1.5.5 Der Bezirk verrechnet für die zusätzlichen Bemühungen des Hauswartes oder der als dafür zuständig bezeichneten Person Fr /Std. Die Einsatzzeiten sind mit ihm resp. ihr abzusprechen Der Hauswart oder die bezeichnete Person sind zur Entgegennahme der Entschädigung nicht berechtigt. Über die geleisteten Stunden ist gesondert Buch zu führen. Ausserordentliche Aufwendungen sind innert fünf Tagen nach Durchführung eines Anlasses dem Leiter Liegenschaften zu melden. 1.6 Inkasso Die Mietgebühren sowie die übrigen Aufwendungen sind an das Bezirkskassieramt zu überweisen. 2. Sportanlagen: Dauernde Benützung 2.1. Die Gebühr für die regelmässige Benützung pro Wochenlektion zu 1½ Stunden beträgt für ein Betriebsjahr: jährlich halbjährlich Einfachturnhalle Fr Fr Zweifachturnhalle Fr Fr Dreifachturnhalle (nur Buttikon) Fr. 1' Fr Bei anerkannten Junioren-Teams aus dem Bezirk March wird auf die Benützung von Gemeinde-Infrastruktur besitzt. Für anerkannte Junioren Die Vereine haben anzugeben, wie oft die Halle besetzt ist Bei der Benützung durch Organisationen mit kommerziellem Zweck oder 3. Sportanlagen: Einmalige Benützung 3.1. Die Gebühren für die einmalige Benützung mit Wirtschaftsbetrieb und/oder Eintrittsgebühren betragen bei einer Benützungsdauer von: 0 5 Std. mehr als 5 Std. Einfachturnhalle Fr Fr Zweifachturnhalle Fr Fr Dreifachturnhalle (nur Buttikon) Fr Fr Die Gebühren für die einmalige Benützung ohne Wirtschaftsbetrieb ohne Eintrittsgebühren betragen bei einer Benützungsdauer von: 0 5 Std. mehr als 5 Std. Einfachturnhalle Fr Fr Zweifachturnhalle Fr Fr Dreifachturnhalle (nur Buttikon) Fr Fr Bei anerkannten Junioren-Teams aus dem Bezirk March wird auf die

3 Benützung von Gemeinde-Infrastruktur besitzt. Für anerkannte Junioren Anlässe und Kurse des Turn- und Sportamtes (Jugend + Sport, Lehrerfortbildung, Schulsport) können auf diesen Anlagen gebührenfrei durchgeführt werden. Spezielle Aufwendungen und Umtriebe müssen separat entschädigt werden Bei der Benützung durch Organisationen mit kommerziellem Zweck oder 4. Aussenanlagen 4.1. Für Dauerbenützer der Turnhallen sind die Aussenanlagen während der bewilligten Zeit für sportliche Zwecke im Tarif inbegriffen Für die einmalige Benützung der Aussenanlagen werden ohne Garderoben bei einer Benützungsdauer von 0 bis 5 Stunden Fr und bei mehr als 5 Stunden Fr berechnet Inklusive Benützung der Garderoben werden bei einer Benützungsdauer von 0 bis 5 Stunden Fr und bei mehr als 5 Stunden Fr berechnet Bei anerkannten Junioren-Teams aus dem Bezirk March wird auf die Benützung von Gemeinde-Infrastruktur besitzt. Für anerkannte Junioren Bei der Benützung durch Organisationen mit kommerziellem Zweck oder Privaten mit kommerziellen Absichten wird die Gebühr im Einzelfall durch die 5. Schwimmhalle 5.1. Die offiziellen Eintrittspreise betragen: Erwachsene Fr Kinder/Militär Fr Bei der Benützung durch Schulklassen der Primarstufe werden Fr pro Lektion berechnet Bei der Benützung durch nicht kommerzielle Organisationen und Vereine werden Fr pro angebrochene Stunde plus Reinigungskosten gemäss Art verrechnet Bei der Benützung durch Organisationen und Vereine mit kommerziellem Zweck oder durch Private mit kommerziellen Absichten werden Fr pro angebrochene Stunde plus die Reinigungskosten gemäss Art verrechnet.

4 6. Weitere Räume 6.1. Für Aula, Küche, Spezialräume (wie Metall- und Holzwerkstatt, Handarbeitszimmer, Schulzimmer) gelten je Raum folgende Tarife: Bei einer einmaligen Benützung bei einer Benützungsdauer von bis 5 Stunden: Fr Bei einer einmaligen Benützung bei einer Benützungsdauer von mehr als 5 Stunden: Fr Bei bis zu 10 Benützungen bei einer Benützungsdauer von bis zu 5 Stunden: Fr Darüber hinaus gehende Benützung wird mit Fr /Benützung verrechnet Bei Dauerbenützung während eines Jahres bei einer Benützungsdauer von bis zu 5 Stunden: Fr Bei der Benützung durch Organisationen mit kommerziellem Zweck oder Private mit kommerziellen Absichten wird die Gebühr im Einzelfall durch die 7. Allfällige Mehrkosten 7.1. Bei Missachtung des Harzverbotes wird pro Fall Fr in Rechnung gestellt Beschädigungen an Einrichtung und Material werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt. Die Kosten werden durch die Liegenschaftenkommission bestimmt und können nicht durch Arbeitseinsätze abgegolten werden Liegengelassener Abfall wird weiter verrechnet, zusätzlich wird eine Umtriebsentschädigung von min. Fr in Rechnung gestellt Nichteinhaltung der abgemachten Stunden werden nach Stundentarif weiter verrechnet. (Dies gilt für zu frühes Erscheinen wie auch bei verspätetem Verlassen und in Anspruch nehmen der gemieteten Räumlichkeiten.) 8. Rathaus Lachen 8.1. Für die Benutzung des Ratssaals gelten folgende Tarife: 0 5 Std. Mehr als 5 Std. /Tag Ratssaal ohne Küche Fr Fr Ratssaal mit Küche Fr Fr Bei einer einmaligen Benützung bei einer Benützungsdauer von mehr als 5 Stunden: Fr Bei bis zu 10 Benützungen bei einer Benützungsdauer von bis zu 5 Stunden: Fr Darüber hinaus gehende Benützung wird mit Fr pro Benützung verrechnet Bei Dauerbenützung während eines Jahres bei einer Benützungsdauer von bis zu 5 Stunden: Fr Bei der Benützung durch Organisationen mit kommerziellem Zweck oder 8.6. Der Aufwand für die Reinigung wird mit Fr pro Std. verrechnet.

5 8.7. Die Aufwendungen ausserhalb der Bürozeiten werden analog den aufgeführten Stundenansätzen verrechnet. Die Anlage wird durch einen Vertreter des Bezirks March mittels Protokoll abgenommen und wieder übernommen. Diese Person wird auch die Alarmanlage den Bedürfnissen entsprechend bedienen. 9. Schlussbestimmungen 9.1. Wird ein bewilligtes Gesuch weniger als zwei Wochen vor dem Termin zurückgezogen, sind 50 % der Gebühren, mindestens aber Fr zu bezahlen Die Liegenschaftenkommission kann in Einzelfällen von diesen Tarifen abweichen Dieser Gebührentarif tritt per 1. September 2013 in Kraft 9.4. Bei nicht eruierbaren Beschädigungen wird eine Anzeige bei der Kantonspolizei gegen Unbekannt eingereicht. Genehmigt vom Bezirksrat March mit Beschluss Nr. 55 vom 18. Juni 2013, Inkraftsetzung auf den 1. September Art. 5, Schwimmhalle, ergänzt mit BRB 119 vom 17. Dezember Bezirksrat March Der Bezirksammann Daniel Feusi Der Landschreiber: Walter Kälin

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