Reglement Spitex Höfe
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- Alfred Pfaff
- vor 5 Jahren
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1 Reglement Spitex Höfe Reglement für die Benützung von Räumlichkeiten der Spitex Höfe, Pfäffikon, an Drittpersonen, gültig ab 1. Januar Vertrag Zwischen dem Mieter/der Mieterin und der Spitex Höfe wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen. Dieses Reglement ist ein Bestandteil des Vertrages. 2. Leistungen Das Anmeldeformular und der Vertrag geben über die vereinbarten Leistungen Auskunft. 3. Gebührentarife In den Tarifen sind die vertragsgemässe Benützung im jeweiligen Raum sowie die Endreinigung inbegriffen. Die Mietkosten der Räume der Spitex Höfe richten sich nach folgenden Gebührentarifen: Mietkosten für den Raum, pro Anlass/Tag/Abend Raum Erdgeschoss, 67m2 (exkl. Beamer) CHF 130. Raum Obergeschoss, 53m2 (ink. Beamer) CHF 130. In den Mietkosten ist die vertragsgemässe Benutzung der Räume und der WC-Anlagen sowie die Endreinigung inbegriffen. Mediengeräte Hellraumprojektor CHF 20. Flipchart CHF 10. Beamer ohne Laptop CHF 50. Spitex Höfe, Schindellegistrasse 71, 8808 Pfäffikon, Tel , Seite 1 von 5
2 Getränke müssen auf der Liste neben der Kaffeemaschine eingetragen werden und werden nach dem Anlass in Rechnung gestellt. 1.5 Liter Mineral-Flaschen CHF 5. pro Flasche Kaffee CHF 3. pro Tasse Kaffee oder Tee Gläser sowie Kaffee-/Teetassen stehen zur Verfügung. Die vereinbarte Miete für die Räume sowie bestellte Raum-Extras werden nach dem Anlass in Rechnung gestellt. Bei fortlaufenden Kursen wird die Miete jeweils am Monatsende verrechnet. Die Rechnung ist innert 30 Tage fällig. Die Benützung der gemieteten oder weiteren Räume für Vorbereitungarbeiten am Vortag einer Miete ist in den Tarifen nicht inbegriffen. 4. Preisänderungen Preisänderungen bleiben vorbehalten. 5. Übernahme / Rückgabe des Raumes Die Mieträume werden dem Mieter/der Mieterin zu Beginn des Mietverhältnisses in sauberem Zustand übergeben. Beim Abschluss des Vertrags sind die organisatorischen Einzelheiten wie Öffnung, Schliessung, Licht etc. mit der Spitex Höfe zu regeln. Das Schlüsseldepot von Fr ist bei der Schlüsselübergabe zu entrichten und wird bei der Rückgabe zurückerstattet. Einrichtungen und Dekorationen dürfen nur im Einverständnis mit der Spitex Höfe vorgenommen werden. Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind unbedingt einzuhalten. Am Ende der Mietzeit ist der Raum mit sämtlichen Schlüsseln vollständig aufgeräumt und besenrein zu übergeben. Nach Beendigung des Anlasses muss die Bestuhlung wieder in die Ausgangsposition gebracht werden. Eine Überprüfung des Inventars erfolgt anhand einer Inventarliste bei Rückgabe des Schlüssels. Spitex Höfe, Schindellegistrasse 71, 8808 Pfäffikon, Tel , Seite 2 von 5
3 6. Parkplätze / Zufahrt Fahrzeuge können auf der Rückseite (Ostseite, Staldenbachstrasse) des Gebäudes auf den für die Spitex reservierten Parkplätzen abgestellt werden. Der Haupteingang befindet sich auf der Vorderseite (Westseite, Schindellegistrasse) des Gebäudes. 7. Reinigung der Räume Die ordentliche Reinigung des gemieteten Raumes sowie der WC-Anlagen ist Sache des Reinigungsdienstes der Spitex Höfe. Reinigungsarbeiten, die über ein normales Mass hinausgehen, werden nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF verrechnet. Allfällige nötige Wiederinstandstellungsarbeiten werden dem Mieter/der Mieterin ebenfalls in Rechnung gestellt. 8. Annullierung und Rücktritt vom Vertrag Annullierungen sind schriftlich mitzuteilen. Kann der vertraglich festgelegte Anlass nicht durchgeführt werden, so hat der Mieter/die Mieterin die festgelegte Miete trotzdem zu bezahlen. Wird die Absage mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung der Spitex Höfe mitgeteilt, sind 10% der Miete als Umtriebsentschädigung zu bezahlen. Die Spitex Höfe ist jederzeit berechtigt entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten, wenn - infolge höherer Gewalt der Raum nicht zur Verfügung gestellt werden kann - Fälle, gemäss Punkt 2 (Nutzungsausschluss) vorliegen Spitex Höfe, Schindellegistrasse 71, 8808 Pfäffikon, Tel , Seite 3 von 5
4 9. Nutzungsausschluss In folgenden Fällen kann die Nutzung von Räumen der Spitex Höfe verweigert werden oder es kann vom abgeschlossenen Vertrag zurückgetreten werden: - wenn Schädigungen an der Liegenschaft oder dem Mobiliar zu befürchten oder bereits erfolgt sind - wenn Auflagen nicht eingehalten werden - wenn die Anlässe sich nicht mit den Wertansichten resp. dem Leitfaden der Spitex vereinbaren lassen. Die Spitex Höfe trifft den Entscheid über die Benützung nach eingehender Überprüfung der Gesuche. 10. Haftung Die Spitex Höfe lehnt jede Haftung ab. Der Mieter/die Mieterin haften für alle anlässlich der Benützung entstehenden Sach- und Personenschäden. Die entsprechenden Risiken sind durch die Mieter/die Mieterinnen genügend zu versichern. Allfällige Mängel sind der Spitex Höfe umgehend zu melden. Dasselbe gilt für Schäden, die während der Benützung des Raumes verursacht werden. Bei allfälligen Schäden an Mobilien und Immobilien behält sich die Verwaltung vor, Regress auf den Mieter/die Mieterin zu nehmen. 11. Einhaltung der Benützungsvorschriften und der Sicherheitsvorschiften Der Mieter/die Mieterin ist verpflichtet, das Reglement zur Benützung der Räume der Spitex Höfe sowie die Sicherheitsvorschriften (Punkt 12) einzuhalten. Die weiteren Beteiligten (Veranstaltungsteilnehmende und Kursbesucher) sind zur Einhaltung der Vorschriften anzuhalten. In allen Räumlichkeiten der Spitex Höfe gilt striktes Rauchverbot. Spitex Höfe, Schindellegistrasse 71, 8808 Pfäffikon, Tel , Seite 4 von 5
5 12. Sicherheit Für die Sicherheit ist der Mieter/die Mieterin verantwortlich. Den Auflagen und Anordnungen der Spitex Höfe ist unbedingt Folge zu leisten. Allgemeine Sicherheitsinformationen betr. die Spitex Höfe, Schindellegistrasse 71: - Das Rauchen ist im ganzen Gebäude verboten, inklusive Treppenhäuser. - Ab Uhr wird die Türe des Haupteingangs per Automatik geschlossen. - Bei Feuer ist das Treppenhaus zu benützen und die Feuerwehr sofort zu alarmieren. Bei Brand dürfen die Liftanlagen nicht mehr benützt werden. Allfällige Mieter und die Spitex Höfe müssen umgehend informiert werden. Ausserhalb der Bürozeiten ist die Notfallnummer des Hauseigentümers zu wählen. - Ein Feuerlöscher wird für den Anlass im Kursraum bereitgestellt. 13. Gerichtsstand Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Pfäffikon SZ. Das Reglement kann von der Spitex Höfe jederzeit angepasst werden Pfäffikon, Oktober 2011 Spitex Höfe, Schindellegistrasse 71, 8808 Pfäffikon, Tel , Seite 5 von 5
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