Raumvermietung. Räume / Tarife / Benützerordnung
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- Leander Schmitz
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1 Raumvermietung Räume / Tarife / Benützerordnung
2 Reformierte Kirche Zürich-Affoltern Raumvermietung 8046 Zürich Bild Titelseite: Atrium Zentrum Glaubten 1
3 Kirche Glaubten modern und grosszügig bis 430 Personen Kirche Unterdorf traditionell und historisch bis 192 Personen Zehntenhausstrasse 94 2
4 Applaus (grosser Saal) Bankett- oder Konzertbestuhlung möglich. bis *200 Personen ( *Konzertbestuhlung Bankettbestuhlung Flügel Plenum mit Blick ins Atrium bis 100 Personen Konzertbestuhlung Bankettbestuhlung Klavier 3
5 Palavrion für Sitzungen und Workshops geeignet mit Blick ins Atrium 25 Personen Foyer geeigneter Treffpunkt mit Blick ins Atrium 75 Personen 4
6 Pro&Contra Für Sitzungen und Workshops geeignet mit Blick ins Atrium 25 Personen Küche Zentrum modern eingerichtete Küche Benützung Steamer nur mit separater Instruktion 5
7 Creatio kleines Sitzungszimmer im Jugendbereich 20 Personen Eingang Jugend Jugendkaffee gemütlich und zum Verweilen, mit Kochnische und Bar 30 Personen Eingang Jugend 6
8 Disco auch für Tanz- und Gymnastik geeignet 40 Personen Eingang Jugend Küche Jugendbereich einfach und funktional Geschirr für 15 Personen Eingang Jugend 7
9 Zimmer im Park im Pfarrhaus Unterdorf 10 Personen Glaubtenzimmer Nebenraum der Kirche 40 Personen Flügel Eingang Kirche 8
10 Preise für Räume Die reformierte Kirche Zürich-Affoltern unterscheidet drei Tarifkategorien: Tarif A Standard Tarif B Non-Profit-Organisationen, insbesondere Vereine, landeskirchliche Gruppierungen und anverwandte Organisationen, sowie Benefizveranstaltungen Tarif C Jahrespauschalen und Dauermieter, Preis auf Anfrage. Tarifordnung: Als halber Tag gilt der Vormittag oder Nachmittag oder Abend ab 18 Uhr. Nachmittag und Abend zusammen, gelten als ganzer Tag. Pro Mietvertrag wird eine Verwaltungspauschale von Fr verrechnet. Annullierungen müssen 14 Tage vor Veranstaltungstermin eintreffen. Andernfalls werden 50 % der Mietkosten verrechnet. Objekt Tarif A Tarif B ganztags halbtags ganztags halbtags Kirchen * Kirche Glaubten Glaubtenzimmer Kirche Unterdorf Zentrum Applaus (grosser Saal) Applaus mit Bühne Plenum Palavrion Foyer Anfrage Anfrage Anfrage Anfrage Pro&Contra Küche Zentrum ohne Steamer Zentrum Jugendbereich Creatio Jugendkaffee Disco Küche Jugendbereich Unterdorf Zimmer im Park * Für Hochzeiten und Abdankungen von Mitgliedern der Landeskirche kostenlos. In den Sommermonaten kann das Atrium nach Absprache benützt werden. Bandräume auf Anfrage 9
11 Preise für Infrastruktur Hellraumprojektor 20 Beamer mobil 50 Beamer gross (nur in der Kirche Glaubten) 150 Leinwand 20 Kirche 50 Flipchart 15 CD-Player 10 Mikrofon 50 bis 100 Steamer Küche Zentrum 50 Klavier im Plenum auf Anfrage Flügel in der Kirche Glaubten auf Anfrage Computernetzwerk (Applaus und Plenum) auf Anfrage Apérotische 30 Rednerpult 15 Preise für Dienstleistungen pro Stunde (mind. ½ Std.) Einrichten Infrastruktur ink. Bestuhlung, nach Aufwand Reinigung der Räume durch Personal der Kirchgemeinde, nach Aufwand Präsenz während Veranstaltung (ab 50 Personen gem. Feuerpolizei oblig.) 75.- pro Stunde 75.- pro Stunde 25.- pro Stunde Gastronomie Kaffee / Tee (Liter) 9.- Mineralwasser 1.5 Liter 5.- Weisswein/Rotwein 50 cl 10.- Weiteres auf Anfrage Die Kirchenpflege behält sich vor, durch Beschluss die Tarife zu ändern. 10
12 Benützerordnung Die Kirchenpflege ist berechtigt, vom Gesuchsteller Unterlagen und Auskünfte zur geplanten Veranstaltung anzufordern. Erstellte Bewilligungen können bei Vorliegen triftiger Gründe in Wiedererwägung gezogen werden. Vereinbarungen für die regelmässige Benützung werden auf Zeit getroffen. Die Kirchgemeinde behält sich bei Eigenbedarf das Recht vor, notfalls einen anderen Raum zuzuweisen. Die Mietzeit umfasst ausser der eigentlichen Veranstaltung auch das Einrichten und Aufräumen der gemieteten Räume. Die angegebenen Zeiten sind verbindlich. Die in den Vermietungstarifen angegebenen Personenzahlen pro Raum darf nicht überschritten werden. Gemäss Richtlinien der Feuerpolizei ist bei Anlässen ab 50 Personen für die Sicherheit die Anwesenheit eines Mitarbeitenden des Hausdienstes erforderlich. Die Entschädigung erfolgt gemäss Gebührenordnung. In bestimmten Fällen kann eine Kaution erhoben werden. Dekorationen dürfen nur unter Aufsicht des Hausdienstes angebracht werden. Für die Küchenbenützung muss eine verantwortliche Person seitens des Mieters bestimmt werden. Die Instruierung durch den Hausdienst ist zwingend. Die Küche muss gereinigt zurückgegeben werden. Die Bühneneinrichtung darf nur durch den Hausdienst bedient werden. Der Veranstalter ist verantwortlich, dass die benützten Räume und Geräte sauber aufgeräumt und ordnungsgemäss dem Hausdienst übergeben werden. Mehraufwand durch den Hausdienst wird verrechnet. Er hat darauf zu achten, dass nach Beendigung der Veranstaltung Ruhestörungen, Lärm und jegliche Belästigung der Anwohner vermieden werden. Entstandene Schäden, auch durch Besucher, sind sofort dem Hausdienst zu melden. Der Veranstalter haftet dafür vollumfänglich. Alkoholausschank ist in angemessenem Masse erlaubt. Für die Bewilligung zum Verkauf ist der Mieter verantwortlich. Der Ausschank von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Das Rauchen ist in allen Raumen verboten. Für die Garderobe wird nicht gehaftet. Der Kirchgemeinde steht jederzeit das Kontrollrecht der Veranstaltungen zu. Allfälligen Anordnungen ist Folge zu leisten. Die Parkordnung der Personenwagen ist der Signalisation anzupassen. Für die Übergabe/Rückgabe der Räumlichkeiten ist der Hausdienst zuständig und erstellt einen Rapport für die Rechnungsstellung möglicher Zusatzkosten. Zahlung Die Miete ist fällig gemäss Angaben im Vertrag Schlüssel Nach Absprache mit Fr Depot 11
13 Grundsätzliches Die Mietgesuche werden durch den Hausdienst gemäss Reglement den Kategorien zugeordnet, in Bezug auf den Reservationsplan geprüft und abgewickelt. An Sonn- und Feiertagen, während den Schulferien im Sommer und an Weihnachten, sowie am Sechseläuten und Knabenschiessen werden keine Räume vermietet. Mietgesuche Für Reservationsanfragen resp. Mietgesuche wenden Sie sich bitte an das Sekretariat Telefon Montag bis Donnerstag, 8.30 bis Uhr oder 12
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