G E M E I N D E R O R B A S

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "G E M E I N D E R O R B A S"

Transkript

1 G E M E I N D E R O R B A S Benützungsordnung für die Räumlichkeiten im Steigwiessaal Rorbas ****************************************************** 1. Allgemeines Diese Benützungsordnung bezieht sich auf die folgenden Räumlichkeiten: Steigwiessaal mit Foyer, Estrade und WC-Anlagen Saal-/Militärküche Saal-Terrasse Parkplätze im Saalbereich Vereinszimmer Die Benützungsordnung ist, zusammen mit den auf der Bewilligung aufgeführten speziellen Bedingungen und Auflagen, für sämtliche Benützer und Veranstalter verbindlich. Ebenso sind zusätzliche mündliche Weisungen der Gemeindevertreter für die Mieter/Benützer verbindlich. Reservationen für die Räumlichkeiten sind in der Regel vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der Liegenschaftenverwaltung (Finanzverwaltung Rorbas) einzureichen. Vorrang hat immer der Erstreservierende. Die Benützer haben jeweils einen Verantwortlichen zu bezeichnen, welcher gegenüber der Gemeinde Rorbas verantwortlich ist. Die Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt über die Liegenschaftenverwaltung, nach Abgabe eines speziellen Gesuchsformulares. Das Gesuchsformular gilt nach Unterzeichnung als Mietvereinbarung. Mit der Unterzeichnung anerkennt der Veranstalter alle Bestimmungen der vorliegenden Verordnung sowie der Gebühren-Verordnung. Zudem gelten die übrigen einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften der Gemeinde und des Kantons in Bezug auf die Durchführung von Anlässen. Bei Vertragsannullierungen nach Erteilung der Bewilligung, haben die Veranstalter/Mieter der Gemeinde allfällig entstandene Kosten zu vergüten. Die Gemeindeorgane sind befugt, Veranstaltungen abzulehnen oder notfalls abzubrechen, die gegen die guten Sitten verstossen, dem Ansehen der Gemeinde schaden oder für deren einwandfreie Abwicklung keine Gewähr geboten werden kann.

2 2. Vermietung Das Vereinszimmer steht den Ortsvereinen, Behörden etc. grundsätzlich kostenlos zur Verfügung. Benützungsgesuche sind gemäss üblichem Verfahren einzureichen. Der Gemeindesaal und die übrigen Räumlichkeiten/Anlagen (Küche, Terrasse, Parkplätze) werden mit Vorzug an ortsansässige Vereine, Firmen, Verbände, Behörden, andere Institutionen und Private für Veranstaltungen abgegeben. Ebenso an auswärts domizilierte, jedoch nur zweitrangig. Ortsansässige Institutionen mit Vereinscharakter und Parteien haben Anrecht auf eine einmalige Gratisbenützung des Saales pro Kalenderjahr. Nicht beanspruchte Gratisbenützungsrechte können nicht auf nachfolgende Jahre übertragen werden. In der Mietvereinbarung ist der Benützungsumfang jeweils festzulegen, z.b. Art der Stuhlung, Mitbenützung Bühne etc. Die Küche ist in Dauermiete von The Catering GmbH belegt, kann jedoch auf Wunsch durch Saalmieter zugemietet werden. Bei Saalmietvertragsabschlüssen bis spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung hat der Saalmieter in jedem Fall Vorrang und Anspruch auf die Nutzung der Küche. Absprachen zwischen The Catering und dem Saalmieter sind möglich. 3. Mietgebühr Die Miet- und allfälligen weiteren Gebühren und Kosten sind im Gebührenreglement festgelegt. Das Gebührenreglement bildet Bestandteil dieser Benützungsordnung und ist für die Benützungsvereinbarungen verbindlich. 4. Bewirtung Patente für ausserordentliche Wirtschaftsbewilligungen sind durch einen Wirt zu beschaffen. Das Patentverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des zürcherischen Gastwirtschaftsgesetzes. Bei Benützung der Tische sind stets Tischsets zu gebrauchen. 5. Oeffnungszeiten/Ruhe/Ordnung Für Veranstaltungen gilt grundsätzlich die Polizeistunde (24 Uhr) gemäss Polizeiverordnung der Gemeinde Rorbas. Ueber Verlängerungen entscheidet der Polizeivorstand gemäss Art. 36 der Polizeiverordnung. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen (Proben etc.) ist der Veranstaltungsschluss auf Uhr festgesetzt. Bei allen Anlässen haben Veranstalter in und um den Steigwiessaal für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Nach Uhr ist auf die Nachtruhe der Anwohner besondere Rücksicht zu nehmen (Musik auf Normal-Lautstärke). 6. Schall- und Laserverordnung Veranstaltungen mit einem Schallpegel von über 93 db(a) oder mit Lasershows sind gemäss Schall- und Laserverordnung (SLV) vom 1. Mai 2007 der Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich mittels separatem Formular (oder elektronisch unter: zu melden.

3 7. Reklamen/Dekorationen Dekorationen, Plakate etc. dürfen nur an den von der Liegenschaftenverwaltung bestimmten bzw. bewilligten Stellen angebracht werden. Reklamen für Raucherwaren und alkoholische Getränke sind untersagt. 8. Feuerpolizei Die Vorschriften der Feuerpolizei über Dekorationen von Räumen und Versammlungsstätten, Merkblätter Nr und der kantonalen Feuerpolizei sind strikte einzuhalten. Ausgänge, Vorplätze und die Zufahrt zum Feuerwehrlokal sind stets frei zu halten. Feuerlöschgeräte müssen immer greifbar sein. 9. Parkieren Die Parkierung von Fahrzeugen hat auf dem Saalparkplatz Seite Steigwiesstrasse zu geschehen, es sind lediglich ca. 15 Parkplätze vorhanden. Das Parkieren von Fahrzeugen vor dem Feuerwehrlokal oder auf der Steigwiesstrasse ist ausdrücklich untersagt. Der Veranstalter hat für ein geordnetes Parkieren zu sorgen. Für öffentliche Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, den Schulhausplatz als Parkplatz zu benützen. Das Benützungsgesuch muss via Politische Gemeinde Rorbas der Schulgemeinde unterbreitet werden. 10. Aufsicht Dem Gemeinderat Rorbas, der Liegenschaftenverwaltung und dem Hauswart ist der Zutritt zu Kontrollzwecken jederzeit zu gewähren. 11. Reinigung Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Veranstalter die von ihm benützten Räumlichkeiten besenrein zu säubern. Das benützte Geschirr aus Küche und Buffet ist einwandfrei zu reinigen und zu trocknen. Die Reinigung hat nach Absprache mit dem Hauswart zu erfolgen. 12. Inventar Die Inventarbenützung wird in der Benützungsvereinbarung geregelt. Beschädigtes bzw. fehlendes Inventar müssen dem Hauswart gemeldet und gemäss Preistabelle entschädigt werden. 13. Abnahme Räume/Inventar Die Abnahme der Räumlichkeiten bzw. des Inventars erfolgt durch den Hauswart. Notwendige Nachreinigungen können durch den Hauswart verfügt werden. Allfällige Kosten werden dem Veranstalter nachbelastet. 14. Haftung/Versicherung

4 Die Gemeinde Rorbas übernimmt keinerlei Haftung. Der Veranstalter ist für Schäden, und zwar auch für solche, die von seinen Gästen verursacht wurden, voll haftbar. Die Veranstalter sind verpflichtet, für den notwendigen Versicherungsschutz besorgt zu sein. 15. Gerichtsstand Bei Streitigkeiten, welche sich aus den Benützungsvereinbarungen ergeben, gilt der Gerichtsstand Bülach. Das Reglement ist vom Gemeinderat Rorbas am genehmigt und in Kraft gesetzt worden. Das Reglement wurde ergänzt, gemäss Gemeinderatsbeschluss vom

5 Gebührenreglement Die Räumlichkeiten werden zu folgenden Konditionen abgegeben: Saal Ortsvereine *) Fr Auswärtige Vereine Fr Einwohner **) Fr Auswärtige Personen **) Fr Küche Ortsvereine Fr Auswärtige Vereine Fr Einwohner Fr Auswärtige Personen Fr Küche nur zum abwaschen Fr Saal-Geschirr Ortsvereine Fr Auswärtige Vereine Fr Einwohner Fr Auswärtige Personen Fr Gewünschte Spezialbestuhlung Saal Ortsvereine Fr Auswärtige Vereine Fr Einwohner Fr Auswärtige Personen Fr Vereinszimmer Ortsvereine Fr Auswärtige Vereine Fr Einwohner Fr Auswärtige Personen Fr *) Pro Jahr eine Gratisbenützung (nur Saal) **) Fr Zuschlag für kommerzielle Veranstaltungen ***) Bewilligung wird durch die Politische Gemeinde Rorbas eingeholt

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Benützungsordnung für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Benützungsrecht... 4 1.1 Allgemeine Benützung... 4 1.2 Probelokale... 4 2 Benützungszeiten... 4 2.1 Probelokal... 4

Mehr

Reglement über die Vermietung der Festbänke

Reglement über die Vermietung der Festbänke Reglement über die Vermietung der Festbänke (Festbankreglement) der Politischen Gemeinde Schöfflisdorf vom 0. Juni 05 Präambel In diesem Reglement werden geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet. Die

Mehr

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage

Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Zweck II. Zuständigkeit 3 Oberaufsicht 4 Unterhalt

Mehr

Saalreglement für den Salmen-Saal in der Liegenschaft Uitikonerstrasse 17

Saalreglement für den Salmen-Saal in der Liegenschaft Uitikonerstrasse 17 Freiestrasse 6 - Postfach 8952 Schlieren www.schlieren.ch Tel. 044 738 14 11 Fax 044 738 15 90 Saalreglement für den Salmen-Saal in der Liegenschaft Uitikonerstrasse 17 vom 15.2.1990 SKR Nr. 8.31 2.1 Besondere

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus

Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus 1 Zweckbestimmung 1. Das im Jahr 1970/71 erstellte Feuerwehrgerätehaus an der Florianstraße steht im Eigentum der Gemeinde Winterbach. Der große Übungssaal

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Reglement. über die Benützung der Räume im Werkhof. (vom 23.11.2005)

Reglement. über die Benützung der Räume im Werkhof. (vom 23.11.2005) Reglement über die Benützung der Räume im Werkhof (vom 3..005) Gemeinde Nottwil Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Art. Zweck... 3 Art. Aufsicht, Organisation, Verwaltung... 3 Art. 3 Raumangebot... 3 II.

Mehr

Einwohnergemeinde Beatenberg

Einwohnergemeinde Beatenberg Einwohnergemeinde Beatenberg Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume) vom 7. April 2003 2 1. Allgemeines Zweck Art.

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit... 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle

Mehr

Benutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden

Benutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden Benutzungsreglement der Gemeindebibliothek Fällanden Version vom 1. Januar 2016 I. A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Benutzerkreis Allgemeines 1 Einschreibung 2 Mutation 3 B. Öffnungszeiten Artikel Öffnungszeiten

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Beitragsreglement. gültig ab: 01. Januar 2012. Revidiert: -- Vom Gemeinderat erlassen am: 07. Dezember 2011. Erste Inkraftsetzung per: 01.

Beitragsreglement. gültig ab: 01. Januar 2012. Revidiert: -- Vom Gemeinderat erlassen am: 07. Dezember 2011. Erste Inkraftsetzung per: 01. Beitragsreglement gültig ab: 01. Januar 2012 Revidiert: -- Vom Gemeinderat erlassen am: 07. Dezember 2011 Erste Inkraftsetzung per: 01. Januar 2012 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Bestimmungen... 3 Art.

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE BENUTZUNG DES SAALBAU BAD DERENDINGEN

REGLEMENT FÜR DIE BENUTZUNG DES SAALBAU BAD DERENDINGEN REGLEMENT FÜR DIE BENUTZUNG DES SAALBAU BAD DERENDINGEN Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Derendingen, gestützt auf 56 lit. a des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992, beschliesst: 1. Allgemeines

Mehr

Strassenreglement 22.03.2005. H:\JBEN\Reglemente\Aktuell\Strassenreglement\20050322 strassenreglement.doc

Strassenreglement 22.03.2005. H:\JBEN\Reglemente\Aktuell\Strassenreglement\20050322 strassenreglement.doc Strassenreglement 22.03.2005 H:\JBEN\Reglemente\Aktuell\Strassenreglement\20050322 strassenreglement.doc Dokumenteninformationen Strassenreglement vom 22.03.2005 Vom Gemeinderat genehmigt am 16.06.2005

Mehr

Benutzungsreglement und Hausordnung Musikhaus

Benutzungsreglement und Hausordnung Musikhaus Benutzungsreglement und Hausordnung Musikhaus Vom Gemeinderat genehmigt am 19.08.2014 mit Wirkung ab 20.08.2014. Ersetzt das Reglement vom 08.04.2009. Reglement Nr. 007 Version 03 Benutzungsreglement und

Mehr

Hausordnung Stüdtlimühle und Gewölbekeller

Hausordnung Stüdtlimühle und Gewölbekeller Hausordnung Stüdtlimühle und Gewölbekeller 1. Allgemeines 1.01 Sorgfalt Die Räumlichkeiten sind sorgfältig zu benutzen. Der Mieter hat Beschädigungen und übermässige Verunreinigungen zu verhindern. Schäden,

Mehr

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau Statuten der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau I Name, Sitz und Zweck 1.1 Name Unter dem Namen Elektrizitätsgenossenschaft Aristau, nachstehend Genossenschaft genannt, besteht eine privatrechtliche,

Mehr

zum Benützungsreglement für das Freibad und die Uzehalle

zum Benützungsreglement für das Freibad und die Uzehalle Der Gemeinderat erlässt folgenden Nachtrag 1 zum Benützungsreglement für das Freibad und die Uzehalle vom 19. November 2002 Art. 3 Abs. 1 lautet neu wie folgt: Die Liegenschaftenverwaltung setzt Saisonbeginn

Mehr

Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow

Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow 1 Allgemeine Grundsätze Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/ Hagenow

Mehr

Benutzungsverordnung. des Kunstrasenspielfeldes. der Gemeindeverwaltung. Hochdorf

Benutzungsverordnung. des Kunstrasenspielfeldes. der Gemeindeverwaltung. Hochdorf Benutzungsverordnung des Kunstrasenspielfeldes der Gemeindeverwaltung Hochdorf (in Kraft ab 21.01.2010) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Zweck Die Benutzungsverordnung des Kunstrasenspielfelds der Sportanlage

Mehr

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage

Mehr

Gemeinde Triesenberg. Benützungsrichtlinien für das Hydraulikzelt auf dem Dorfplatz

Gemeinde Triesenberg. Benützungsrichtlinien für das Hydraulikzelt auf dem Dorfplatz Gemeinde Triesenberg Benützungsrichtlinien für das Hydraulikzelt auf dem Dorfplatz 2 Allgemeines 1. Das Hydraulikzelt wurde zur mobilen Überdachung des Dorfplatzes angeschafft und steht den Triesenberger

Mehr

Reglement. über das. Beschäftigungsprogramm RIAP

Reglement. über das. Beschäftigungsprogramm RIAP Reglement über das Beschäftigungsprogramm RIAP vom 14. Dezember 2005 Vorbemerkung 1 I ALLGEMEINES 1 Art. 1 Trägerschaft 1 Art. 2 Ziele 1 Art. 3 Teilnehmerkreis 1 II ORGANISATION UND VERWALTUNG 2 Art. 5

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:

Mehr

Kanton Zürich Gemeinde Dietlikon. Verkehrsberuhigungs- und Parkierungskonzept. Parkkartenreglement. Suter von Känel Wild AG

Kanton Zürich Gemeinde Dietlikon. Verkehrsberuhigungs- und Parkierungskonzept. Parkkartenreglement. Suter von Känel Wild AG Kanton Zürich Gemeinde Dietlikon Verkehrsberuhigungs- und Parkierungskonzept Suter von Känel Wild AG Orts- und Regionalplaner FSU sia Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon 044 315 13 90 Fax 044

Mehr

Vom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai 2016 17.00 24.00 Uhr

Vom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai 2016 17.00 24.00 Uhr Anmeldung Marktfahrer Händler die lediglich Waren verkaufen und keine Darbietungen während mindestens zwei Stunden an diesem Abend dem Publikum anbieten, gelten bei uns als Marktfahrer. Die Standgebühr

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Reglement für die Benützung der Schiessanlage Grunau in Rapperswil-Jona

Reglement für die Benützung der Schiessanlage Grunau in Rapperswil-Jona SRRJ 411.002 Reglement für die Benützung der Schiessanlage Grunau in Rapperswil-Jona Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 3 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (sgs 151.2) sowie Art. 38 der Gemeindeordnung (SRRJ

Mehr

Gemeinde Mutlangen Ostalbkreis

Gemeinde Mutlangen Ostalbkreis Gemeinde Mutlangen Ostalbkreis Ordnung über die e für die Benutzung der Hallen und sonstigen Räumlichkeiten der Gemeinde Mutlangen (Hallenentgeltordnung) Der Gemeinderat der Gemeinde Mutlangen hat am 20.07.2010

Mehr

Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg

Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg Das im 19. Jahrhundert errichtete Hofgärtnerhaus gehört zu den bedeutenden historischen Gebäuden in Oldenburg.

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für das Höfle 350.550

Miet- und Benutzungsordnung für das Höfle 350.550 vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 12.10.2011 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN... 2 1. Geltungsbereich... 2 2. Zuständigkeit... 2 3. Mietvertrag... 2 4. Veranstalter...

Mehr

Mietvereinbarung zwischen

Mietvereinbarung zwischen Mietvereinbarung zwischen Party und Feinkost Servcie Vetter -77933 Lahr, Rainer-Haungs-Str.12-14 (nachfolgend Vermieter" genannt) und (nachfolgend "Mieter" genannt) über das Geschirr- und Spülmobil GSM

Mehr

2 Benutzungsmöglichkeit

2 Benutzungsmöglichkeit Satzung über die Benutzung und die Gebühren für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses der Ortsgemeinde Schöneberg Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Schöneberg hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement vom 24. November 2008 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement Gemeinde Flühli Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 3 Art. 1 Grundsatz und Zweck... 3 II. Kurtaxe... 3 Art.

Mehr

Mürwiker Str. 156a Flensburg, 24944. Anmeldung. Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum)

Mürwiker Str. 156a Flensburg, 24944. Anmeldung. Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum) Anmeldung Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum) Hiermit melde ich mich verbindlich zum Fußballferien-Camp in der Soccer-Arena-Flensburg an: Name, Vorname Geburtsdatum Ort / Straße / Nr.

Mehr

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode BENUTZUNGSORDNUNG für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode 1 Nutzung Das Dorfgemeinschaftshaus steht mit seiner Mehrzweckhalle und seinen Gemeinschaftsräumen

Mehr

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1 Rund um das Auto Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1. Zu diesem Fahrzeug sagt man auch Pkw oder Wagen. 2. kein neues Auto, aber viel billiger

Mehr

Gönner der Junioren. Patenschaft für Tennistalente. im Freiamt

Gönner der Junioren. Patenschaft für Tennistalente. im Freiamt Gönner der Junioren Patenschaft für Tennistalente im Freiamt GÖNNER DER JUNIOREN Lieben Sie den Tennissport? Möchten Sie etwas Gutes für die Jugend tun oder sind Sie begeisterter Fan vom Spitzensport?

Mehr

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Plein. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Plein. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte S A T Z U N G der Ortsgemeinde Plein über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte vom 22.09.2015 Der Gemeinderat Plein hat auf Grund des

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz Reglement zum Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz Der Gemeinderat, gestützt auf 10, Abs. 3 und 31, Abs. 3 des Informations- und Datenschutzgesetzes (Info DG), sowie 5, Abs. 1.1. und 1.2. der Gemeindeordnung,

Mehr

gestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3

gestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3 Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen und der Arbeitsgruppen der Politischen Gemeinde Oberdorf (Entschädigungsreglement, EntschR) vom 21. Mai 2014 1 Die Gemeindeversammlung

Mehr

Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen

Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen Inhalt 1. Was ist eine öffentliche Fläche? 2. Was sagt die FZV und das StVG? 3. Welche Möglichkeiten gibt es um Rechtssicherheit

Mehr

Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014

Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014 Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014 1. Allgemeines 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 3. Anmeldebedingungen 4 4. Organisation und Tagesablauf 4 5. Versicherungen und Beiträge 5 6. Kündigungsfristen

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Politische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen

Politische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen Politische Gemeinde Eschenz Reglement über das Bestattungswesen Gestützt auf die Art. sowie 6 bis 9 des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 5. Juni 985 sowie Art. 4.8 Abs. 8 des Organisationsreglementes

Mehr

SCHWEIZER JUNIOREN INTERCLUB 2013

SCHWEIZER JUNIOREN INTERCLUB 2013 SCHWEIZER JUNIOREN INTERCLUB 2013 REGLEMENT Diese Meisterschaft wird in 3 Etappen gespielt: 1. Qualifikationsrunden 2. Viertel- und Halbfinale 3. Schweizer Finale Einführung Qualifikationsrunden Aufteilung

Mehr

Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1

Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1 Reglement zum Vollzug des Parkierreglements srs 712.21 vom 24. September 2013 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf die Bestimmungen des Reglements über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierreglement)

Mehr

têt, dass jede öffentliche Wiedergabe - das ist das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis - einen Straftatbestand darstellt.

têt, dass jede öffentliche Wiedergabe - das ist das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis - einen Straftatbestand darstellt. Recht Benutzungsordnungen Recht Sachverhalte geregelt wissen will, Recht têt, dass jede öffentliche Wiedergabe - das ist das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis - einen Straftatbestand darstellt.

Mehr

Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung Nutzungsvereinbarung zwischen Reitsportgemeinschaft Saarburg 79 e.v. Königstraße 26 54439 Saarburg -Vermieter- und dem Vereinsmitglied Herr /Frau Straße PLZ, Ort Telefon Email Geburtsdatum -Mieter- wird

Mehr

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten

Mehr

verordnung für öffentliche Anlagen, Gemeinde Schüpfheim

verordnung für öffentliche Anlagen, Gemeinde Schüpfheim Betriebsver verordnung für öffentliche Anlagen, Räume und Plätze der Gemeinde Schüpfheim heim vom 5. Januar 2011 Betriebsverordnung für öffentliche Anlagen, Räume und Plätze der Gemeinde Schüpfheim 2/7

Mehr

Reglement Elternzirkel

Reglement Elternzirkel Reglement Elternzirkel Inhaltsverzeichnis Zweck und Ziele 2 Gesetzliche Grundlagen 2 Mitglieder 2 Organisation 3 Vorstand 3 Lehrerschaft / Schulleitung 4 Öffentlichkeitsarbeit 4 Finanzierung 4 Infrastruktur

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Pflegevertrag. 1. Vertragsparteien. 2. Vertragsgegenstand / Leistungen. 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin. 4. Vertragsdauer. 5.

Pflegevertrag. 1. Vertragsparteien. 2. Vertragsgegenstand / Leistungen. 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin. 4. Vertragsdauer. 5. Pflegevertrag 1. Vertragsparteien 2. Vertragsgegenstand / Leistungen 3. Vertragsbeginn bzw. Eintrittstermin 4. Vertragsdauer 5. Kündigung 6. Preisordnung / Komfortzuschlag Service 7. Rechnungsstellung

Mehr

Parkieren in Küsnacht

Parkieren in Küsnacht Parkieren in Küsnacht Zone K8700 Zwischen 17 und 7 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist das Parkieren frei. Max. 3 Stunden gratis parkieren von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr bei

Mehr

Gemeinde Othmarsingen. Antennenanschlussreglement

Gemeinde Othmarsingen. Antennenanschlussreglement Gemeinde Othmarsingen Antennenanschlussreglement 1985 A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ORGANISATION Art. 1 Zweck Die Gemeinschaftsantennenanlage (GAA) bezweckt, den Benützern von Othmarsingen die möglichen

Mehr

Statuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins

Statuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins Statuten A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins B Mitgliedschaft Mitglieder Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Mitgliederbeiträge C Vorstand Stellung Zusammensetzung Aufgaben D Generalversammlung

Mehr

Benutzungssatzung. für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf

Benutzungssatzung. für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf Benutzungssatzung für das Dorfhaus der Gemeinde Oldendorf Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund. Politische Gemeinde Schmerikon

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund. Politische Gemeinde Schmerikon Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund Politische Gemeinde Schmerikon INHALTSVERZEICHNIS Seite Der Gemeinderat Schmerikon erlässt A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 1 gestützt

Mehr

Gemeinde Blumenstein. Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein

Gemeinde Blumenstein. Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein Gemeinde Blumenstein Richtlinien für die Unterstützung der Vereine von Blumenstein Inkraftsetzung 01. Januar 2011/ Anpassung 13.09.2011 1 Richtlinien für die Vereinsunterstützung Inhalt: 1. Einleitung

Mehr

Arbeits- und Ruhezeiten

Arbeits- und Ruhezeiten Arbeits- und Ruhezeiten Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft über die wesentlichen Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeiten gemäss dem Arbeitsgesetz.

Mehr

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014

Mehr

SOFTWARE-WERKVERTRAG

SOFTWARE-WERKVERTRAG SOFTWARE-WERKVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Softwareentwicklerin genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Kunde genannt) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Softwareentwicklerin verpflichtet

Mehr

B e n u t z u n g s - u n d G e b ü h r e n o r d n u n g für die Überlassung des Parktheaters Bensheim

B e n u t z u n g s - u n d G e b ü h r e n o r d n u n g für die Überlassung des Parktheaters Bensheim B e n u t z u n g s - u n d G e b ü h r e n o r d n u n g für die Überlassung des Parktheaters Bensheim Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt

Mehr

SCHWEIZERISCHE JUNIOREN INTERCLUBMEISTERSCHAFTEN 2015

SCHWEIZERISCHE JUNIOREN INTERCLUBMEISTERSCHAFTEN 2015 SCHWEIZERISCHE JUNIOREN INTERCLUBMEISTERSCHAFTEN 2015 REGLEMENT Diese Meisterschaft wird in 3 Etappen gespielt: 1. Qualifikationsrunden 2. Viertel- und Halbfinale 3. Schweizer Finale Einführung Qualifikationsrunden

Mehr

0.741.310.11. Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 3. November 2003 Inkrafttreten: 3. November 2003

0.741.310.11. Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 3. November 2003 Inkrafttreten: 3. November 2003 0.741.310.11 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2003 Nr. 225 ausgegeben am 14. November 2003 Notenaustausch zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die Schadensdeckung bei

Mehr

Preisliste Leitungsanbindung. zum Kursvermarktungsvertrag. für Vendoren / Revendoren. Version 6.0. der

Preisliste Leitungsanbindung. zum Kursvermarktungsvertrag. für Vendoren / Revendoren. Version 6.0. der Preisliste Leitungsanbindung zum Kursvermarktungsvertrag für Vendoren / Revendoren Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 der Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten

Mehr

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT c 2012 HIPPSOFT Inhaltsverzeichnis Hinweis II 1 Vertragsbedingungen 1 1.1 Gegenstand des Vertrages.............................

Mehr

crm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe

crm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe crm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe crm-now/ps Webforms: Webdesigner Handbuch Copyright 2006 crm-now Versionsgeschichte Version 01 2006-08-21 Release Version crm-now c/o im-netz Neue

Mehr

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der Darlehensvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Scuol, 7550 Scuol, Darlehensgeberin und der Hochalpines Institut Ftan AG, 7551 Ftan, Darlehensnehmerin 1. Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin

Mehr

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds.

Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden. Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds. Verbandes der stadtzürcherischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Reglement des Personal- und Entwicklungsfonds Ausgabe 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Name... 3 2 Zweck... 3 3 Organe... 3 4 Zuständigkeiten

Mehr

Benutzungsreglement für öffentliche Räumlichkeiten

Benutzungsreglement für öffentliche Räumlichkeiten Benutzungsreglement für öffentliche Räumlichkeiten 2 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Grundlage 1 Geltungsbereich 2 II. NUTZUNG UND BETRIEB Vermietung an Einheimische 3 Vermietung an Auswärtige 4 Rechtsanspruch

Mehr

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden.

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden. Der Schulzahnarztdienst im Kanton Zug sieht für alle Kinder des Kindergartens sowie für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen während der Dauer der Schulpflicht eine jährliche obligatorische Untersuchung

Mehr

BÜRGERGEMEINDE NUNNINGEN ALLMENDREGLEMENT

BÜRGERGEMEINDE NUNNINGEN ALLMENDREGLEMENT BÜRGERGEMEINDE NUNNINGEN ALLMENDREGLEMENT Die Gemeindeversammlung der Bürgergemeinde, gestützt auf Art. 56 lit. a und 121 des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992, b e s c h l i e s s t : I. Nutzung und

Mehr

Benützungsvertrag Kulturkantine 13

Benützungsvertrag Kulturkantine 13 Benützungsvertrag Kulturkantine 13 Benützer Organisation: Name: Vorname: Adresse: PLZ/Ort: Telefon Privat: Telefon Mobile: E-Mail: Geb. Datum Veranstaltungsprotokoll Zeit/Dauer der Veranstaltung Schlüsselübergabe

Mehr

Stadt Stein am Rhein. StR 747.100 VERORDNUNG ÜBER DIE BOOTSLIEGEPLÄTZE IN STEIN AM RHEIN

Stadt Stein am Rhein. StR 747.100 VERORDNUNG ÜBER DIE BOOTSLIEGEPLÄTZE IN STEIN AM RHEIN Stadt Stein am Rhein StR 747.100 VERORDNUNG ÜBER DIE BOOTSLIEGEPLÄTZE IN STEIN AM RHEIN vom 03.12.1985 Inhaltsverzeichnis Bootsliegeplätze 3 Zuständigkeit 3 Gebühren 3 Abweichungen bei Sonderfällen 4 Zahlungs-bedingungen

Mehr

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit

Mehr

Konzept Hausaufgabenbegleitung

Konzept Hausaufgabenbegleitung Konzept Hausaufgabenbegleitung 1. Formelle Voraussetzungen 1.1 Umschreibung der Thematik Zum Schuljahresbeginn wurde seitens Lehrpersonen erneut der Wunsch nach einer Hausaufgabenbegleitung geäussert.

Mehr

!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Gültigkeitsbestimmungen Connex Marketing GmbH. Inhaltsverzeichnis:

!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Gültigkeitsbestimmungen Connex Marketing GmbH. Inhaltsverzeichnis: Gültigkeitsbestimmungen Connex Marketing GmbH Inhaltsverzeichnis: 1. Gültigkeitsbestimmungen Hotelscheck Vital & Aktiv.. 2 2. Gültigkeitsbestimmungen City Weekend..4 Gültigkeitsbestimmungen Hotelscheck

Mehr

Gemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe

Gemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe Gemeinde Walchwil Seite 3 Gemeinde Walchwil Der Gemeinderat von Walchwil, gestützt auf 5 des Gesetzes über die 1) vom 26. November 1998 in der Fassung vom 10. April 2014, beschliesst: Art. 1 Grundsatz

Mehr

Schöne Bescherung! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Irene Bruckmann, Traudel Hennig, Christine Risch Ferreira

Schöne Bescherung! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Irene Bruckmann, Traudel Hennig, Christine Risch Ferreira SchöneBescherung! Am1.Adventswochenende,26.+27.November2016findet dieverkaufsausstellung SchöneBescherung nachsiebenjahren imschmuckmuseumzumdrittenmalimneuenemma KreativzentrumPforzheimstatt. MitdemehemaligenEmma

Mehr

Hypothekenreglement. Gültig ab 2. September 2015 (3. Fassung)

Hypothekenreglement. Gültig ab 2. September 2015 (3. Fassung) Hypothekenreglement Gültig ab 2. September 2015 (3. Fassung) Inhalt 1. Grundsatz...4 2. Belehnungsgrenzen...4 3. Sicherstellung...5 4. Tragbarkeit...5 5. Zinssätze...5 6. Amortisationen...6 7. Kündigung...6

Mehr

Informationen zum Bandprobenraum

Informationen zum Bandprobenraum Informationen zum Bandprobenraum 1. Allgemeines zum Bandprobenraum 2. Was ist zu tun, um den Raum zu nutzen 3. Schlüsselberechtigte 4. Nutzung des Raumes ohne feste Probenzeit 5. Nutzung mit fester Probenzeit

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)

Mehr

Anmeldung einer Veranstaltung

Anmeldung einer Veranstaltung Anmeldung einer Veranstaltung Bürgerservice Ich melde gemäß den Bestimmungen des NÖ Veranstaltungsgesetzes LGBI. 7070-0 folgende Veranstaltung(en) an: 1. Art und Gegenstand sowie genaue Bezeichnung der

Mehr

Gemischte Gemeinde Aeschi. Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi

Gemischte Gemeinde Aeschi. Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi Gemischte Gemeinde Aeschi Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G

B E N U T Z U N G S O R D N U N G B E N U T Z U N G S O R D N U N G für das Bürgerhaus der Ortsgemeinde BOTTENBACH 1 Allgemeines Das Bürgerhaus steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Bottenbach. 2 Gestattungsart (1) Wird das Bürgerhaus

Mehr

Startnummer Klasse Nenngeld Versicherung www.amc-unterer-breisgau.de NENNUNG In Kenntnis und Anerkennung der Ausschreibung nenne ich zum BWJ-Lauf am 16.06.2012 Herbolzheim Name Vorname Straße PLZ / Wohnort

Mehr

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch

Mehr

EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF S c h u l z a h n r e g l e m e n t

EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF S c h u l z a h n r e g l e m e n t EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF S c h u l z a h n r e g l e m e n t 16 Schulzahlreglement 1999.12 Seite 2 von 8 INHALTSVERZEICHNIS Text Seite I EINLEITUNG 4 II ALLGEMEINES 4 III VORBEUGENDE ZAHNPFLEGE 5 IV

Mehr

Weisung 2: Technische Anbindung

Weisung 2: Technische Anbindung Weisung : Technische Anbindung vom 07.09.00 Datum des Inkrafttretens: 0..00 Weisung : Technische Anbindung 0..00 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Allgemeines.... Definitionen und Abkürzungen... 4. Anbindungsarten

Mehr

Pachtvertrag mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft

Pachtvertrag mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft Stadt Stein am Rhein StR 900.110 Pachtvertrag mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft vom 12.06.1967 mit Nachtrag vom 20.01.1982 Inhaltsverzeichnis Allgemeines 3 Bestimmungen 3 Öffentliche Anschläge 4 Ausnahmen

Mehr