Saalreglement für den Salmen-Saal in der Liegenschaft Uitikonerstrasse 17

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1 Freiestrasse 6 - Postfach 8952 Schlieren Tel Fax Saalreglement für den Salmen-Saal in der Liegenschaft Uitikonerstrasse 17 vom SKR Nr Besondere Bestimmungen für Anlässe der Stadt Bereich Alle Versammlungen und Anlässe, die auf Einladung der städtischen Behörden und der Kirchgemeinden durchgeführt werden Miete Für diese Veranstaltungen wird ausser samstags keine Miete erhoben. Für Anlässe an Samstagen gilt Tarif A Unkosten Bereitstellung, Reinigung, Energie, Bühnenmeister, Besuchergarderobe, Ordnungsdienst und Spezialeinrichtungen etc. gehen zu Lasten der Benützer. 2.2 Besondere Bestimmungen für Vereine und Parteien von Schlieren Bereich Alle geselligen, kulturellen, sportlichen und wohltätigen Vereine sowie Parteien von Schlieren. Eine ad hoc zusammengestellte Vereinigung ausserhalb der Vereine gehört nicht unter diese Gruppe Miete Gemäss Tarifliste A Unkosten Siehe Ziffer Saalreglement Salmen-Saal vom

2 2.2.4 Proben In der Saalmiete ist eine Probe inbegriffen. Extra-Bühnenproben und Unkosten werden verrechnet. Für die Abhaltung der Proben sind dem Mieter mindestens einmal in der Woche vor dem Anlass die Räume freizuhalten Wirtschaft in Regie Auf Abmachung zwischen dem Pächter und den Ortsvereinen kann die Wirtschaft in eigener Regie geführt werden. Bedingung für diese Regelung ist eine einwandfreie Organisation durch kompetente Vereinsorgane. Getränke und Esswaren sind beim Pächter oder den dem Pächter vorgeschriebenen Lieferanten zu beziehen. 2.3 Besondere Bestimmungen für Firmen und Private sowie auswärtige Vereine und Gesellschaften Bereich Firmen und Privatpersonen sowie auswärtige Vereine, Gesellschaften und Parteien Miete Festsetzung durch den Pächter Unkosten Siehe Ziffer Proben Siehe Ziffer Allgemeines Dekorationen Dekorationen dürfen nur mit Bewilligung der Feuerpolizei und des Pächters angebracht werden. Nägel, Heftklammern, Schrauben und andere Befestigungsmittel dürfen weder an Mobilien (Tische, Stühle) noch an Immobilien (Wände, Decken und Böden)) verwendet werden. Klebestreifen sind nach Gebrauch vollumfänglich zu entfernen. Umstellungen an Mobiliar und Pflanzen sind nur mit Zustimmung des Pächters gestattet. Dekorationen müssen im Anschluss an die Veranstaltung wieder abgeräumt werden Unterhaltungsstände Ohne schriftliche Bewilligung des Pächters ist es verboten, in oder um den Salmen Schiessbuden, Ballwerfstände etc. aufzustellen und zu betreiben Haftpflicht Für die im Saal oder auf der Bühne oder in den Garderoben liegen gelassenen und abhanden gekommenen Gegenstände wie Kostümstücke, Musikinstrumente etc. wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Saalreglement Salmen-Saal vom

3 2.4.4 Ordnungsdienst Für öffentliche Veranstaltungen ist auf Verlangen des Pächters durch den Veranstalter ein uniformierter Ordnungsdienst zu stellen Garderobe Die Benützung der Besuchergarderobe ist bei Veranstaltungen obligatorisch. Die Garderobenbedienung wird ausschliesslich vom Vermieter gestellt. Er trägt die Verantwortung und Haftpflicht für ordnungsgemäss deponierte Gegenstände. Dafür kann er eine Gebühr nach ortsüblichen Ansätzen erheben. Vorbehalten bleibt Ziffer Wirtschaftsführung Die Wirtschaftsführung in allen Räumen des Salmens ist ausschliesslich Sache des Vermieters oder dessen Beauftragten. Beschwerden über den Wirtschaftsbetrieb sind zwischen Mieter und Vermieter bzw. Pächter direkt zu erledigen. Das Einrichten von Konsumationsständen jeder Art ist untersagt, ausgenommen Gratisdegustationen in Vereinbarung mit dem Vermieter. Vorbehalten bleiben anderslautende Abmachungen zwischen dem Pächter und Ortsvereinen gemäss Ziffer Bei einer Tombola gewonnene Getränke und Esswaren dürfen nicht in den Räumen des Salmens konsumiert werden Feuerpolizei Der Mieter hat die feuerpolizeilichen Vorschriften für Veranstaltungen strikte einzuhalten und im Bedarfsfalle die Kosten der Feuerwache zu übernehmen Bewilligungen Alle erforderlichen Bewilligungen (Tombola, Lotterie etc.) sind durch den Veranstalter unter Einwilligung des Pächters einzuholen. Auch die Verantwortung hinsichtlich von Aufführungsrechten liegt ausschliesslich beim Veranstalter. Die Bewilligungen für Freinacht oder Verlängerung der Polizeistunde besorgt der Pächter. Die Kosten aller Bewilligungen gehen zu Lasten des Veranstalters Sorgfaltspflicht Die Saalbenützer sind verpflichtet, zum Saal, dessen Mobilien, zu den Vorhängen etc. grösste Sorgfalt zu tragen. Beschädigungen werden verrechnet Haftung Für alle Beschädigungen der Lokale, Einrichtungen und des Mobiliars haftet der Mieter. Festgestellte Beschädigungen sind nach genauer Schadenaufnahme unter Ersatzforderung an den Mieter bekanntzugeben. Für extreme Verunreinigung wird dem Mieter Rechnung gestellt. Über den Haftpflichtanspruch hinaus behält sich der Vermieter vor, dem fehlbaren Mieter in Zukunft die Benützung des Saales für Veranstaltungen zu verweigern Kaution Für Veranstaltungen kann der Vermieter eine Kaution verlangen Abbruch von Veranstaltungen Der Vermieter ist berechtigt, ohne Mietzinsabzug Veranstaltungen, die gegen die öffentliche Ordnung verstossen, den guten Sitten zuwiderlaufen oder Anlass zu tumultösen Massenansammlungen geben, sofort zu untersagen, bzw. abzubrechen. Saalreglement Salmen-Saal vom

4 Mietverträge Zwischen dem Vermieter und dem Mieter wird nach der Terminfestlegung ein Vertrag in zweifacher Ausführung abgeschlossen, der innert acht Tagen nach Erhalt vom Mieter und Vermieter verbindlich zu unterzeichnen ist. Ein Exemplar erhält der Mieter, das andere der Vermieter. Mit der Unterzeichnung des Vertrages anerkennt der Mieter alle Bestimmungen der Saalverordnung, des Saalreglementes und der Tarifliste Vertragswechsel Der Eintritt eines anderen Vertragspartners an die Stelle des im Mietertrag genannten Mieters ist untersagt Nichtdurchführung Der vertraglich abgemachte Mietpreis, die Unkosten und Personalkosten müssen auch dann bezahlt werden, wenn die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen abgesagt werden muss. Wenn die Räumlichkeiten jedoch an dem vereinbarten Termin für eine andere Veranstaltung vermietet werden können, so ist dies dementsprechend zu berücksichtigen, d.h. zu verrechnen Fälligkeit Die gesamte Entschädigung wird nach dem Anlass vom Vermieter in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen zu bezahlen Gerichtsstand Bei Streitigkeiten, die sich aus dem Mietvertrag zwischen den Parteien ergeben, gilt Schlieren als Gerichtsstand Inkrafttreten Dieses Reglement ersetzt dasjenige vom und tritt nach der Genehmigung durch den Stadtrat in Kraft. Vom Stadtrat mit Beschluss vom genehmigt. Saalreglement Salmen-Saal vom

5 Inhaltsverzeichnis Seite 2.1 Besondere Bestimmungen für Anlässe der Stadt Bereich Miete Unkosten Besondere Bestimmungen für Vereine und Parteien von Schlieren Bereich Miete Unkosten Proben Wirtschaft in Regie Besondere Bestimmungen für Firmen und Private sowie auswärtige Vereine und Gesellschaften Bereich Miete Unkosten Proben Allgemeines Dekorationen Unterhaltungsstände Haftpflicht Ordnungsdienst Garderobe Wirtschaftsführung Feuerpolizei Bewilligungen Sorgfaltspflicht Haftung Kaution Abbruch von Veranstaltungen Mietverträge Vertragswechsel Nichtdurchführung Fälligkeit Gerichtsstand Inkrafttreten...4 Saalreglement Salmen-Saal vom

6 Saalreglement Salmen-Saal vom

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