Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2017 (Stand: 22. Februar 2018)
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- Ulrich Frei
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1 PM 3 Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2017 (Stand: 22. Februar 2018) 1. Anspruchsberechtigte Parteien Berechnung der staatlichen Finanzierung Bund-/Länder-Anteil 2017 und Staatsquote Anspruchsberechtigte Parteien Für das Jahr 2017 haben gemäß 18 Absatz 4 Parteiengesetz (PartG) 1 die folgenden 20 Parteien grundsätzlich Anspruch auf staatliche Finanzierung (Reihenfolge nach den insgesamt bei den jeweils letzten Wahlen zum Bundestag, Europaparlament und zu den Landesparlamenten erzielten Stimmen, vgl. Wählerstimmenkonto 2017 zum Stichtag 31. Dezember 2017, ANLAGE 1): Bundestagsparteien Sonstige Parteien CDU FREIE WÄHLER BVB/Freie Wähler SPD Tierschutzpartei Graue Panther GRÜNE PIRATEN Tierschutzallianz AfD Die PARTEI DIE LINKE NPD FDP ÖDP CSU FAMILIE BP LKR SSW 1 Das PartG ist im Internet zu finden unter:
2 Seite 2 Die Partei Tierschutzallianz hatte 2017 keinen Verlängerungsantrag für die Einreichung ihres Rechenschaftsberichts 2016 gestellt und ihren Rechenschaftsbericht erst nach dem 30. September 2017 eingereicht; dies führt gemäß 19a Absatz 3 PartG zum Verfall des Zuwendungsanteils der staatlichen Mittel. Für die Partei FAMILIE konnte eine Festsetzung noch nicht erfolgen, da sie bislang noch keinen den Vorgaben des Parteiengesetzes entsprechenden Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2016 vorgelegt hat. Der Verlust des zuwendungsbezogenen Anteils der staatlichen Mittel steht auch hier fest. Wird ein vorschriftsmäßiger Rechenschaftsbericht bis zum 31. Dezember 2018 nachgereicht, kann eine Festsetzung auf der Basis des Wählerstimmenanteils erfolgen. 2. Berechnung der staatlichen Finanzierung 2017 Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung politischer Parteien bemisst sich nach dem Grad ihrer Verwurzelung in der Gesellschaft. Kriterien hierfür sind zum einen die von den Parteien erzielten Wahlerfolge, zum anderen ihre Ergebnisse bei der Einwerbung von Zuwendungen natürlicher Personen. Die auf die Parteien entfallenden staatlichen Mittel für das Jahr 2017 sind gemäß der beiliegenden Tabelle Gesamtübersicht berechnet worden (ANLAGE 2). Die zweite Spalte der Gesamtübersicht enthält das Stimmenkonto der Parteien zum Stichtag 31. Dezember 2017 ( 19a Absatz 2 PartG, vgl. Anlage 1). Dieses umfasst die Summe der berücksichtigungsfähigen Listenstimmen. Als Mindestwahlergebnis muss eine Partei bei einer Bundestagswahl oder einer Wahl zum Europäischen Parlament 0,5 % der gültigen Listenstimmen oder bei einer Landtagswahl mindestens 1,0 % dieser Stimmen erzielt haben. Die dritte Spalte der Gesamtübersicht enthält die der Berechnung zugrunde zu legenden Zuwendungen. Diese haben die Parteien gemäß 24 Absatz 8 PartG in dem für die Festsetzung für 2017 maßgebenden Rechenschaftsbericht 2016 gesondert ausgewiesen. Es handelt sich dabei um die Gesamtsumme der Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie der Spenden natürlicher Personen bis zu einem Gesamtbetrag von Euro je Person und Jahr.
3 Seite 3 Der vierten Spalte der Gesamtübersicht kann die Höhe des Wählerstimmenanteils der staatlichen Mittel entnommen werden. Gutgeschrieben werden hier ausweislich des Stimmenkontos einer Partei (Spalte 2) 1,00 Euro je Stimme für die ersten 4 Millionen Stimmen, darüber hinaus 0,83 Euro je Stimme. Die fünfte Spalte ( Zuwendungsanteil ) enthält den Bezuschussungsbetrag in Bezug auf die in Spalte 3 ausgewiesenen Zuwendungen natürlicher Personen bis Euro je Person (0,45 Euro pro Zuwendungs-Euro ). Die sechste Spalte der Gesamtübersicht ( Summe ) weist die Summe der beiden vorangehenden Spalten Wähleranteil und Zuwendungsanteil aus. Wegen des verfassungsrechtlich begründeten Verbots einer überwiegenden staatlichen Parteienfinanzierung darf diese gemäß 18 Absatz 5 Satz 1 PartG nicht höher sein als die von den Parteien erwirtschafteten Eigeneinnahmen des Vorjahres ( 19a Absatz 4 PartG). Deshalb ist ein Abgleich der in Spalte 6 errechneten Beträge mit den sich aus den Rechenschaftsberichten für das Jahr 2016 ergebenden Eigeneinnahmen, die in der siebten Spalte der Gesamtübersicht ( Relative Obergrenze ) dargestellt werden, vorzunehmen. Bei den Parteien AfD, PIRATEN, Tierschutzpartei, Die PARTEI, BP und Tierschutzallianz waren die Eigeneinnahmen im Jahr 2016 geringer als die für diese Parteien zunächst berechneten staatlichen Finanzierungsbeträge. Das hat zur Folge, dass für diese Parteien die staatliche Finanzierung auf den Betrag ihrer Eigeneinnahmen zu begrenzen ist ( 18 Absatz 5 Satz 1 PartG). Da die Gesamtfinanzierungssumme die absolute Obergrenze in Höhe von ,00 Euro (vgl. 18 Absatz 2 Satz 1 PartG) nicht überschreiten darf, sind die für die einzelnen Parteien errechneten Beträge in Spalte 8 ( Relevanter Additionsbetrag ) proportional zu kürzen. Diese Berechnung ist in der neunten Spalte der Gesamtübersicht ( Absolute Obergrenze Endbetrag ) vorgenommen worden. Aufgrund dieser Kürzungen liegen die tatsächlichen Bezuschussungen von Stimmen und Zuwendungen für alle anspruchsberechtigten Parteien unterhalb der gesetzlichen Bezuschussungswerte. Gemäß 19a Absatz 6 PartG erhalten die jeweiligen Landesverbände einer Partei für die bei den entsprechenden Landtagswahlen erzielten gültigen Stimmen 0,50 Euro je Stimme aus Landesmitteln, wobei diese Beträge auf den Gesamtanspruch der Partei auf staatliche Mittel (Spalte 9) angerechnet werden.
4 Seite 4 Die übrigen staatlichen Mittel stammen aus dem Bundeshaushalt. Diese Beträge sind in der letzten Spalte der Gesamtübersicht ( Bundesanteil ) ausgewiesen. Die sich aus dem Bundesanteil unter Anrechnung der bisherigen Abschlagszahlungen ergebenden Schlusszahlungs- bzw. Rückzahlungsbeträge sind als Schlusszahlung/Rückforderung für 2017 in der vierten Spalte der Aufstellung Bund (ANLAGE 3) ausgewiesen. 3. Bund-/Länder-Anteil 2017 und Staatsquote Die Beträge in den beiden letzten Spalten der Gesamtübersicht zeigen, dass bei der Festsetzung 2017 die Länder mit ,10 Euro etwa 11,69 % und der Bund dementsprechend mit ,90 Mio. Euro etwa 88,31 % der staatlichen Finanzierung zu tragen haben. Der durchschnittliche Anteil der staatlichen Mittel (2017) an den Gesamteinnahmen der anspruchsberechtigten Parteien (Eigeneinnahmen 2016 plus staatliche Mittel 2017) liegt bei 34,78 %. Quelle: Deutscher Bundestag, Verwaltung, Referat PM 3 (Parteienfinanzierung, Landesparlamente)
5 ANLAGE 1 Stand: /BT und Nieders. amtlich (Ha.) - neu sortiert (At.) Wählerstimmenkonto 2017 gemäß 19a Abs. 2 Satz 2 PartG (Stichtag: 31. Dezember 2017) Listenstimmen auf Bundesebene ab 0,5%, auf Landesebene ab 1,0% Partei Bundestagswahl Europawahl Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % CDU ,76% ,02% ,00% ,61% ,97% ,8 22,42% ,4 15,90% ,32% ,99% SPD ,51% ,26% ,68% ,5 20,62% ,55% ,92% ,8 32,82% ,8 45,64% ,72% ,55% GRÜNE ,94% ,69% ,27% ,5 8,62% ,19% ,15% ,4 15,13% ,6 12,26% ,14% ,82% AfD ,64% ,05% ,10% ,16% ,16% ,6 5,51% ,6 6,09% ,05% ,81% DIE LINKE ,24% ,39% ,91% ,5 2,12% ,64% ,55% ,0 9,54% ,4 8,51% ,16% ,18% FDP ,75% ,36% ,31% ,0 3,30% ,70% ,46% ,8 6,57% ,4 7,43% ,03% ,04% CSU ,17% ,34% ,5 47,68% FREIE WÄHLER ,00% ,46% ,5 8,99% ,23% Tierschutzpartei ,80% ,25% ,87% 2.782,0 1,19% ,20% PIRATEN ,45% ,0 1,98% ,73% ,48% 3.554,6 1,52% ,4 1,55% ,92% Die PARTEI ,98% ,63% ,95% 4.377,6 1,87% NPD ,03% ,19% ,07% ,02% ÖDP ,63% ,5 2,03% FAMILIE ,69% BP ,0 2,09% LKR (ex. ALFA) ,02% SSW BVB/Freie Wähler ,67% Graue Panther ,11% Tierschutzallianz Gesamt ,78% ,25% ,30% ,0 97,43% ,51% ,56% ,6 96,58% ,6 97,38% ,64% ,60% Wahlberechtigte , gültige Stimmen , , , ungültige Stimmen , Wahlbeteiligung 76,15% 48,14% 70,44% 63,60% 66,83% 47,88% 49,45% 55,92% 73,23% 61,85% Partei Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Summe Summe Länder Bund-Europa-Länder Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % Absolut in % CDU ,63% ,95% ,80% ,70% ,41% ,76% ,97% ,46% ,2 26,27% ,2 27,43% SPD ,94% ,21% ,23% ,61% ,36% ,63% ,25% ,41% ,1 25,71% ,1 24,00% GRÜNE ,73% ,35% ,32% ,01% ,73% ,18% ,90% ,67% ,5 11,19% ,5 10,15% AfD ,16% ,38% ,61% ,18% ,75% ,27% ,88% ,57% ,2 8,46% ,2 9,79% DIE LINKE ,63% ,90% ,81% ,85% ,91% ,32% ,80% ,19% ,9 6,70% ,9 7,90% FDP ,52% ,55% ,21% ,26% ,78% ,86% ,46% ,48% ,2 7,26% ,2 7,68% CSU ,5 7,24% ,5 6,32% FREIE WÄHLER ,25% ,61% ,16% ,68% ,5 1,76% ,5 1,37% Tierschutzpartei ,14% ,48% ,0 0,20% ,0 0,71% PIRATEN ,11% ,16% ,03% ,0 0,72% ,0 0,61% Die PARTEI ,6 0,09% ,6 0,59% NPD ,95% ,89% ,62% ,0 0,55% ,0 0,45% ÖDP ,5 0,31% ,5 0,27% FAMILIE 0,0 0,00% ,0 0,18% BP ,0 0,32% ,0 0,11% LKR (ex. ALFA) ,0 0,14% ,0 0,05% SSW ,32% ,0 0,13% ,0 0,04% BVB/Freie Wähler ,0 0,07% ,0 0,02% Graue Panther ,0 0,05% ,0 0,02% Tierschutzallianz ,04% ,0 0,03% ,0 0,01% Gesamt ,60% ,35% ,22% ,61% ,75% ,59% ,75% ,11% ,2 97,18% ,2 97,70% Wahlberechtigte , ,0 gültige Stimmen , ,8 ungültige Stimmen , ,5 Wahlbeteiligung 63,11% 65,15% 70,36% 69,72% 49,15% 61,11% 64,21% 52,69% 63,95% 62,72%
6 ANLAGE 2 Gesamtübersicht Berechnung einer Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2017 gemäß 18 ff. PartG (Stand: 31. Januar 2018) Partei Stimmenkonto 1) Zuwendungen ( 19a Abs. 2 PartG) ( 24 Abs. 8 PartG) ( 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 u. Satz 2 PartG) Wähleranteil Zuwendungsanteil ( 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PartG) Summe Relative Obergrenze ( 18 Abs. 5 PartG, 19a Abs. 5 PartG) Relevanter Additionsbetrag Absolute Obergrenze Endbetrag ( 18 Abs. 2, 19a Abs. 5 PartG) Länderanteil 0,50 je Wählerstimme bei den jeweiligen Landtagswahlen lt Wählerstimmenkonto Stichtag: ( ) Bundesanteil übrige Mittel (Spalte 9 - Spalte 10) CDU , , , , , , , , , ,15 SPD , , , , , , , , , ,73 GRÜNE , , , , , , , , , ,20 AfD 2) , , , , , , , , , ,04 DIE LINKE , , , , , , , , , ,46 FDP , , , , , , , , , ,52 CSU , , , , , , , , , ,21 FREIE WÄHLER , , , , , , , , , ,06 Tierschutzpartei 2) , , , , , , , , , ,09 PIRATEN 2) , , , , , , , , , ,39 Die PARTEI 2) , , , , , , , , , ,23 NPD , , , , , , , , , ,72 ÖDP , , , , , , , , , ,08 FAMILIE 3)4) , ,00 0, , , , ,68 0, ,68 BP 2) , , , , , , , , , ,36 LKR 5) , , , , , , , , , ,74 SSW , , , , , , , , , ,11 BVB/FREIE WÄHLER , , , , , , , , , ,77 Graue Panther , , , , , , , , , ,92 Tierschutzallianz 2)3) , , ,00 0, , , , , , ,44 Gesamt , , , , , , , , , ,90 2) Der Anspruch der Partei ist gem. 19a Abs. 5 PartG auf die Summe der selbsterwirtschafteten Einnahmen begrenzt ("relative Obergrenze", vgl. 18 Abs. 5 PartG). 5) Vormals ALFA Wählerstimmen der letzten Bundestags-, Europa- und 16 Landtagswahlen ,995 3) Die Partei hat den Anspruch auf den Zuwendungsanteil verloren, da sie zum 31. Dezember 2016 keinen den Anforderungen des 19a Absatz 3 Satz 5 PartG entsprechenden Rechenschaftsbericht eingereicht hat. Lt. Rechenschaftsbericht Mio. Wählerstimmen mal 1,00, darüber mal 0,83 (Spalte 2) 0,45 je 1,00 Zuwendung (Spalte 3) Wähler- und Zuwendungssanteil (Spalte 4 + Spalte 5) Selbst erwirtschaftete Einnahmen lt. Rechenschaftsbericht 2016 Der niedrigere Betrag aus den Spalten 6 und 7 4) Für die Familienpartei ist der Wählerstimmenanteil zu reservieren, um eine Festsetzung im Falle der Einreichung des Rechenschaftsberichts 2016 zu ermöglichen. Kappung bei ,00 1) Der Wählerstimmenanteil berücksichtigt die nach dem bayerischen Wahlrecht erforderliche Ermittlung eines Mittelwerts aus dem Erst- und Zweitstimmenergebnis sowie die nach dem bremischen und hamburgischen Wahlrecht mögliche Vergabe von bis zu fünf Listenstimmen. Verteilung Länder / Bund ( 19a Abs. 6 PartG)
7 ANLAGE 3 Bund Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung für das Jahr 2017 sowie Berechnung der Abschlagszahlungen 2018 gemäß 18 ff. PartG (Stand: 31. Januar 2018) Partei Bundesanteil Abschlagszahlungen 2017 Schlusszahlung / Rückforderung für 2017 Höhe der einzelnen Abschlagszahlungen 2018 Lt. Gesamtübersicht, Spalte 11 Summe Bundesanteil abzüglich Abschlagszahlungen 2017 (Spalte 2 - Spalte 3) 25 % des Bundesanteils (25 % von Spalte 2) CDU , , , ,04 SPD , , , ,68 GRÜNE , , , ,55 AfD , , , ,01 DIE LINKE , , , ,37 FDP , , , ,13 CSU , , , ,05 FREIE WÄHLER , , , ,52 Tierschutzpartei , , , ,77 PIRATEN , , , ,10 Die PARTEI , , , ,06 NPD , , , ,18 ÖDP , , , ,52 FAMILIE 1) ,68 0, , ,67 BP , , , ,84 LKR (ex. ALFA) , , , ,44 SSW , , , ,03 BVB/Freie Wähler , , , ,44 Graue Panther , , , ,98 Tierschutzallianz 2.877,44 0, ,44 719,36 Gesamt , , , ,74 1) Die Familienpartei hat den Rechenschaftsbericht 2016 bislang nicht eingereicht. Zum 15. Februar 2017 kann daher eine Festsetzung staatlicher Mittel für das Anspruchsjahr 2017 noch nicht erfolgen.
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