2011 ZWEIPHASENAUSBILDUNG
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- Wilhelmine Flater
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1 211 ZWEIPHASENAUSBILDUNG
2 Die Zweiphasenausbildung 211 Der Betrieb der Zweiphasenausbildung nähert sich der maximalen Nachfrage bzw. Auslastung. Nachdem nun alle Neulenkenden ihren ersten Ausweis mit einer Probezeit haben, sind die Kursveranstalter gefordert und sie werden der Nachfrage gerecht. Das Kursangebot entspricht den Bedürfnissen. Die Neulenkenden haben die Möglichkeit, beide Kurse zu absolvieren. Der Betrieb und die Verwaltung der Kurse sind eingespielt. Alle Akteure engagieren sich für eine effiziente Durchführung. Neulenkerinnen und Neulenker Wie erwartet, hat sich im Jahr 211 die Anzahl der absolvierten Kurstage weiter deutlich erhöht. Im Vergleich zu 21 besuchten 1% mehr Neulenkende den Kurs 1, beim Kurs 2 waren es 2% mehr. Nachdem 21 und 211 jeweils über 8 Führerausweise auf Probe ausgestellt wurden, ist für beide Kurstage in den kommenden Jahren nochmals mit einer Steigerung der Angebotsnachfrage um 2% zu rechnen. Entwicklung Anzahl Ausweise mit Probezeit Entwicklung Absolvierung Kursangebot Ausgestellte Ausweise Ablaufende Ausweise Kurs 1 absolviert Kurs 2 absolviert Abb. 1: Nachfrage/Ausgabe Ausweise mit Probezeit seit Inkrafttreten der Zweiphasenausbildung (Quelle: SARI) Abb. 2: Ableistung WAB 1 und WAB 2 seit Beginn der Zweiphasenausbildung (Quelle: SARI) Die Anforderungen der Zweiphasenausbildung sind in der breiten Öffentlichkeit bekannt und akzeptiert. Lediglich rund 18 (1,36%) von 131 Neulenkenden, deren Probezeit abgelaufen ist, haben die Weiterbildung nicht besucht. Der Anteil der Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises auf Probe, welche die Nachfrist für die Absolvierung der Kurse benötigen, ging im Berichtsjahr um,2% auf 2,6% zurück (2,6% sind 1727 Personen).
3 Die Zweiphasenausbildung 211 Nur fahrberechtigte Neulenkende dürfen einen WAB-Kurs absolvieren. Das bedeutet, die Neulenkenden haben entweder einen Führerausweis auf Probe oder das gilt während der Nachfrist sie verfügen zudem über eine beschränkte Fahrberechtigung des zuständigen Strassenverkehrsamts. Können diese Dokumente am Kurstag nicht vorgewiesen werden, muss der Kursveranstalter dem Neulenkenden die Teilnahme am WAB-Kurs verweigern. Kursveranstalter, Moderatorinnen und Moderatoren Die erhöhte Nachfrage nach Kursen betrifft die Infrastruktur, vor allem aber auch die Verfügbarkeit von Moderatorinnen und Moderatoren. Im Berichtsjahr sind nochmals 45 Personen als Moderator/in ausgebildet worden. Nun sind 596 WAB-Ausbildner/innen im Einsatz. Jede/r Moderator/in erteilte 211 fast 5 Kurse. Die Anzahl Kurse pro Lehrperson ist also nochmals gestiegen. Insgesamt hatten die total 596 Moderatorinnen und Moderatoren Einsätze im Rahmen von WAB-Kursen. Entwicklung Kursangebot WAB 1/WAB 2 Entwicklung Moderatoren-Einsätze WAB 1 WAB 2 WAB 1 WAB 2 Abb. 3: Ausbau des Kursangebots seit Inkrafttreten der Zweiphasenausbildung (Quelle: SARI) Abb. 4: Zunahme der Moderatoren-Einsätze seit Inkrafttreten der Zweiphasenausbildung (Quelle: SARI) Die Kurse werden von 33 Kursveranstaltern angeboten, WAB 1 an 37 und WAB 2 an 88 Standorten.
4 Die Zweiphasenausbildung 211 Administrativmassnahmen Die Zahl der Ausweis-Annullierungen stieg im Berichtsjahr um rund 17% auf 1625 Fälle. Zugenommen hat auch die Anzahl der Neulenkenden mit einer Verlängerung der Probezeit, und zwar um 5% auf 1391 Personen. Setzt man diese Zahlen jedoch in Relation zur um 28% gestiegenen Gesamtzahl der Neulenkenden, kann die Entwicklung bei den Administrativmassnahmen trotzdem als positiv gewertet werden. Qualitätssicherung Die QS-Fachstelle der VSR hat 211 zwei WAB 1-Anlagen und drei neue Standorte für WAB 2-Kurse zur Genehmigung empfohlen. Die entsprechenden Bewilligungen wurden durch die Kantone erteilt. Insgesamt wurden 38 Kurse (24 WAB 1; 14 WAB 2) auditiert. Fünf Kursveranstalter mussten aufgefordert werden, kleine Mängel zu beheben und zwei mussten sich aufgrund grosser Mängel einem Nachaudit unterziehen. Natürlich ist jeder Unfall ein Unfall zu viel. Angesichts der immensen Zahl der durchgeführten Kurse darf den Kursveranstaltern, den Moderatorinnen, Moderatoren und den Kursteilnehmenden hinsichtlich der Unfallhäufigkeit aber ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Dem VSR wurden bei rund 13 Kursen insgesamt lediglich 15 Vorfälle (7 WAB 1 und 8 WAB 2) gemeldet. Alle sieben Unfälle bei den WAB 1-Kursen waren auf Fahrfehler zurückzuführen. Leider gab es bei zwei dieser Ereignisse auch Verletzte. Bei den WAB 2-Kursen verursachten Fahrfehler drei Unfälle und fünf Mal führte der Einfluss von Drittpersonen zum Unfall. Nur bei einem Unfall in einem WAB 2-Kurs gab es Verletzte, die anderen begrenzten sich auf Sachschäden. Zu den Aufgaben und Leistungen des VSR für die Qualitätssicherung der Zweiphasenausbildung gehörten weitere 26 Audits im Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie die gezielte Weiterbildung der QS-Experten.
5 Die Zweiphasenausbildung 211 Ausbau des Informationsangebots Die asa hat 211 im Auftrag der Strassenverkehrsämter eine Informationsplattform entwickelt, über die der persönliche Stand der obligatorischen Weiterbildung abgefragt werden kann. Von dieser neuen Möglichkeit, sich selbst online informieren zu können, profitieren Kursteilnehmende aus allen Bereichen: Neulenkende in der Zweiphasenausbildung ebenso wie Personen in der Chauffeur-, Moderatoren- und Fahrlehrerweiterbildung. Nach der Eingabe der 12-stelligen Führerausweisnummer und dem Geburtsdatum werden die Zugangsinformationen mit Benutzername und Passwort direkt an die angegebene -Adresse versandt. Ein weiterer Ausbau dieser Plattform mit zusätzlichen Dienstleistungen ist in Planung. Neulenkende sollen sich z.b. über das Infoportal künftig an die rechtzeitige Kursabsolvierung und an die Bestellung des unbefristeten Führerausweises erinnern lassen können. Vereinfachung der Abläufe Anlässlich einer Informationsveranstaltung hat die asa den Kursveranstaltern angekündigt, dass sie künftig auf die Unterschrift auf dem «Gesuch um einen unbefristeten Führerausweis» (Teilnahmebestätigung des 2. Kurstages) verzichtet. Auch das ASTRA unterstützt die Bestrebungen den Prozess zu vereinfachen. Die Kantone Aargau, Basel-Stadt und Zürich bestehen jedoch nach wie vor auf der Unterschrift. Daher müssen Gesuchsformulare für Neulenkende aus diesen Kantonen weiterhin von den Kursveranstaltern unterschrieben werden. Die asa unterstützt die Kursveranstalter bei ihren Bestrebungen, Prozesse zu optimieren und setzt sich dafür ein, Abläufe künftig kundenfreundlicher zu gestalten. Juni 212, Kommission Qualitätssicherung (KQS) der asa, 3 Bern
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