2011 ZWEIPHASENAUSBILDUNG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2011 ZWEIPHASENAUSBILDUNG"

Transkript

1 211 ZWEIPHASENAUSBILDUNG

2 Die Zweiphasenausbildung 211 Der Betrieb der Zweiphasenausbildung nähert sich der maximalen Nachfrage bzw. Auslastung. Nachdem nun alle Neulenkenden ihren ersten Ausweis mit einer Probezeit haben, sind die Kursveranstalter gefordert und sie werden der Nachfrage gerecht. Das Kursangebot entspricht den Bedürfnissen. Die Neulenkenden haben die Möglichkeit, beide Kurse zu absolvieren. Der Betrieb und die Verwaltung der Kurse sind eingespielt. Alle Akteure engagieren sich für eine effiziente Durchführung. Neulenkerinnen und Neulenker Wie erwartet, hat sich im Jahr 211 die Anzahl der absolvierten Kurstage weiter deutlich erhöht. Im Vergleich zu 21 besuchten 1% mehr Neulenkende den Kurs 1, beim Kurs 2 waren es 2% mehr. Nachdem 21 und 211 jeweils über 8 Führerausweise auf Probe ausgestellt wurden, ist für beide Kurstage in den kommenden Jahren nochmals mit einer Steigerung der Angebotsnachfrage um 2% zu rechnen. Entwicklung Anzahl Ausweise mit Probezeit Entwicklung Absolvierung Kursangebot Ausgestellte Ausweise Ablaufende Ausweise Kurs 1 absolviert Kurs 2 absolviert Abb. 1: Nachfrage/Ausgabe Ausweise mit Probezeit seit Inkrafttreten der Zweiphasenausbildung (Quelle: SARI) Abb. 2: Ableistung WAB 1 und WAB 2 seit Beginn der Zweiphasenausbildung (Quelle: SARI) Die Anforderungen der Zweiphasenausbildung sind in der breiten Öffentlichkeit bekannt und akzeptiert. Lediglich rund 18 (1,36%) von 131 Neulenkenden, deren Probezeit abgelaufen ist, haben die Weiterbildung nicht besucht. Der Anteil der Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises auf Probe, welche die Nachfrist für die Absolvierung der Kurse benötigen, ging im Berichtsjahr um,2% auf 2,6% zurück (2,6% sind 1727 Personen).

3 Die Zweiphasenausbildung 211 Nur fahrberechtigte Neulenkende dürfen einen WAB-Kurs absolvieren. Das bedeutet, die Neulenkenden haben entweder einen Führerausweis auf Probe oder das gilt während der Nachfrist sie verfügen zudem über eine beschränkte Fahrberechtigung des zuständigen Strassenverkehrsamts. Können diese Dokumente am Kurstag nicht vorgewiesen werden, muss der Kursveranstalter dem Neulenkenden die Teilnahme am WAB-Kurs verweigern. Kursveranstalter, Moderatorinnen und Moderatoren Die erhöhte Nachfrage nach Kursen betrifft die Infrastruktur, vor allem aber auch die Verfügbarkeit von Moderatorinnen und Moderatoren. Im Berichtsjahr sind nochmals 45 Personen als Moderator/in ausgebildet worden. Nun sind 596 WAB-Ausbildner/innen im Einsatz. Jede/r Moderator/in erteilte 211 fast 5 Kurse. Die Anzahl Kurse pro Lehrperson ist also nochmals gestiegen. Insgesamt hatten die total 596 Moderatorinnen und Moderatoren Einsätze im Rahmen von WAB-Kursen. Entwicklung Kursangebot WAB 1/WAB 2 Entwicklung Moderatoren-Einsätze WAB 1 WAB 2 WAB 1 WAB 2 Abb. 3: Ausbau des Kursangebots seit Inkrafttreten der Zweiphasenausbildung (Quelle: SARI) Abb. 4: Zunahme der Moderatoren-Einsätze seit Inkrafttreten der Zweiphasenausbildung (Quelle: SARI) Die Kurse werden von 33 Kursveranstaltern angeboten, WAB 1 an 37 und WAB 2 an 88 Standorten.

4 Die Zweiphasenausbildung 211 Administrativmassnahmen Die Zahl der Ausweis-Annullierungen stieg im Berichtsjahr um rund 17% auf 1625 Fälle. Zugenommen hat auch die Anzahl der Neulenkenden mit einer Verlängerung der Probezeit, und zwar um 5% auf 1391 Personen. Setzt man diese Zahlen jedoch in Relation zur um 28% gestiegenen Gesamtzahl der Neulenkenden, kann die Entwicklung bei den Administrativmassnahmen trotzdem als positiv gewertet werden. Qualitätssicherung Die QS-Fachstelle der VSR hat 211 zwei WAB 1-Anlagen und drei neue Standorte für WAB 2-Kurse zur Genehmigung empfohlen. Die entsprechenden Bewilligungen wurden durch die Kantone erteilt. Insgesamt wurden 38 Kurse (24 WAB 1; 14 WAB 2) auditiert. Fünf Kursveranstalter mussten aufgefordert werden, kleine Mängel zu beheben und zwei mussten sich aufgrund grosser Mängel einem Nachaudit unterziehen. Natürlich ist jeder Unfall ein Unfall zu viel. Angesichts der immensen Zahl der durchgeführten Kurse darf den Kursveranstaltern, den Moderatorinnen, Moderatoren und den Kursteilnehmenden hinsichtlich der Unfallhäufigkeit aber ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Dem VSR wurden bei rund 13 Kursen insgesamt lediglich 15 Vorfälle (7 WAB 1 und 8 WAB 2) gemeldet. Alle sieben Unfälle bei den WAB 1-Kursen waren auf Fahrfehler zurückzuführen. Leider gab es bei zwei dieser Ereignisse auch Verletzte. Bei den WAB 2-Kursen verursachten Fahrfehler drei Unfälle und fünf Mal führte der Einfluss von Drittpersonen zum Unfall. Nur bei einem Unfall in einem WAB 2-Kurs gab es Verletzte, die anderen begrenzten sich auf Sachschäden. Zu den Aufgaben und Leistungen des VSR für die Qualitätssicherung der Zweiphasenausbildung gehörten weitere 26 Audits im Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie die gezielte Weiterbildung der QS-Experten.

5 Die Zweiphasenausbildung 211 Ausbau des Informationsangebots Die asa hat 211 im Auftrag der Strassenverkehrsämter eine Informationsplattform entwickelt, über die der persönliche Stand der obligatorischen Weiterbildung abgefragt werden kann. Von dieser neuen Möglichkeit, sich selbst online informieren zu können, profitieren Kursteilnehmende aus allen Bereichen: Neulenkende in der Zweiphasenausbildung ebenso wie Personen in der Chauffeur-, Moderatoren- und Fahrlehrerweiterbildung. Nach der Eingabe der 12-stelligen Führerausweisnummer und dem Geburtsdatum werden die Zugangsinformationen mit Benutzername und Passwort direkt an die angegebene -Adresse versandt. Ein weiterer Ausbau dieser Plattform mit zusätzlichen Dienstleistungen ist in Planung. Neulenkende sollen sich z.b. über das Infoportal künftig an die rechtzeitige Kursabsolvierung und an die Bestellung des unbefristeten Führerausweises erinnern lassen können. Vereinfachung der Abläufe Anlässlich einer Informationsveranstaltung hat die asa den Kursveranstaltern angekündigt, dass sie künftig auf die Unterschrift auf dem «Gesuch um einen unbefristeten Führerausweis» (Teilnahmebestätigung des 2. Kurstages) verzichtet. Auch das ASTRA unterstützt die Bestrebungen den Prozess zu vereinfachen. Die Kantone Aargau, Basel-Stadt und Zürich bestehen jedoch nach wie vor auf der Unterschrift. Daher müssen Gesuchsformulare für Neulenkende aus diesen Kantonen weiterhin von den Kursveranstaltern unterschrieben werden. Die asa unterstützt die Kursveranstalter bei ihren Bestrebungen, Prozesse zu optimieren und setzt sich dafür ein, Abläufe künftig kundenfreundlicher zu gestalten. Juni 212, Kommission Qualitätssicherung (KQS) der asa, 3 Bern

DIE ZWEIPHASENAUSBILDUNG

DIE ZWEIPHASENAUSBILDUNG 2010 DIE ZWEIPHASENAUSBILDUNG Die Zweiphasenausbildung ist auf Kurs. Im Jahr 2010 haben erstmals alle Neulenkenden nach der Führerprüfung einen Führerausweis auf Probe erhalten. Der Kursbetrieb, welcher

Mehr

Zweiphasenausbildung 1

Zweiphasenausbildung 1 Zweiphasenausbildung 1 Vorwort Im Berichtsjahr wurde die Anhörung des Projekts OPERA-3 durchgeführt. Die Vernehmlassung startete im Mai und dauerte bis am 26. Oktober 217. Im Rahmen von OPERA-3 werden

Mehr

ZWEIPHASENAUSBILDUNG 2016

ZWEIPHASENAUSBILDUNG 2016 Zweiphasenausbildung ZWEIPHASENAUSBILDUNG 216 1 Vorwort Ende 216 hätte die bereits mehrfach verschobene Vernehmlassung des Projekts OPERA-3 beginnen sollen. Es gab eine erneute Verschiebung. Nun ist sie

Mehr

Jahresbericht 2015 ZWEIPHASENAUSBILDUNG

Jahresbericht 2015 ZWEIPHASENAUSBILDUNG Jahresbericht 215 ZWEIPHASENAUSBILDUNG Zweiphasenausbildung 215 Prolog Im Jahr 29 lancierte das ASTRA (Bundesamt für Strassen) das Projekt OPERA-3. Im Rahmen dieses Projekts werden Optimierungsmassnahmen

Mehr

Weiterbildung Fahrlehrer

Weiterbildung Fahrlehrer 211 Weiterbildung Fahrlehrer Kennzahlen Weiterbildung Fahrlehrer Am 1. Januar 28 trat die Verordnung über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (Fahrlehrerverordnung,

Mehr

Weiterbildung Fahrlehrer

Weiterbildung Fahrlehrer Weiterbildung Fahrlehrer WEITERBILDUNG FAHRLEHRER 217 1 Vorwort Am 31. Dezember 217 ist für fast 26 altrechtliche Fahrlehrer die zweite Weiterbildungsperiode zu Ende gegangen. Ende 216 haben wir aufgezeigt,

Mehr

Weiterbild u n g Fah rlehrer

Weiterbild u n g Fah rlehrer 212 Weiterbild u n g Fah rlehrer Die Weiterbildung Fahrlehrer 212 Kennzahlen Per 31. Dezember 212 ging für die altrechtlichen Fahrlehrer die erste Weiterbildungsperiode zu Ende. Die am 1. Januar 28 in

Mehr

Weiterbildung Fahrlehrer

Weiterbildung Fahrlehrer Weiterbildung Fahrlehrer 1 Vorwort Für die meisten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer hat Anfang 218 die dritte fünfjährige Weiterbildungsperiode begonnen. Inhaberinnen und Inhaber der Fahrlehrerbewilligung

Mehr

Jahresbericht 2015 AUS- UND WEITERBILDUNG GEFAHRGUT

Jahresbericht 2015 AUS- UND WEITERBILDUNG GEFAHRGUT Jahresbericht 2015 AUS- UND WEITERBILDUNG GEFAHRGUT Die wichtigsten Kennzahlen Die Zahl der anerkannten Weiterbildungsstätten SDR/ADR hat sich 2015 nicht verändert: 16 Kursorganisationen sind im Bereich

Mehr

Aus- und Weiterbildung Chauffeure

Aus- und Weiterbildung Chauffeure Aus- und Weiterbildung Chauffeure 1 Im Jahr 217 stiegen die Zahlen von durchgeführten Weiterbildungskursen und besuchten Kurstagen weiter an. Auch das Kursangebot der Weiterbildungsstätten ist nochmals

Mehr

Weiterbildung Fahrlehrer

Weiterbildung Fahrlehrer Weiterbildung Fahrlehrer WEITERBILDUNG FAHRLEHRER 216 1 Vorwort Das Berichtsjahr ist das vierte und somit vorletzte Jahr der Weiterbildungsperiode aller Fahrlehrer, die vor dem 1.1.28 den Fahrlehrerausweis

Mehr

Jahresbericht 2013 AUS- UND WEITERBILDUNG CHAUFFEURE

Jahresbericht 2013 AUS- UND WEITERBILDUNG CHAUFFEURE Jahresbericht 2013 AUS- UND WEITERBILDUNG CHAUFFEURE Im Jahr 2013 endete die Übergangsfrist für altrechtliche Chauffeure im Bereich Personentransport. Der Besitz eines Fähigkeitsausweises ist seit dem

Mehr

Aus- und Weiterbildung Gefahrgut

Aus- und Weiterbildung Gefahrgut Aus- und Weiterbildung Gefahrgut 1 201 stand ganz im Zeichen der Finalisierung der neuen SDR-/ADR-Prüfungsfragen. Die neue und einheitliche Prüfung für die wichtigsten Kurstypen wurde fertiggestellt. Diese

Mehr

Aus- und Weiterbildung Gefahrgut

Aus- und Weiterbildung Gefahrgut Aus- und Weiterbildung Gefahrgut 1 Im ersten Quartal des Berichtsjahres wurde die Bereitstellung der ersten Ausgabe der einheitlichen ADR-Prüfungsbogen für Basis- und Auffrischungskurse (ohne Aufbaukurs

Mehr

ZWEIPhasenausbildung. Editorial. Die Zweiphasenausbildung hat eine eigene Website!

ZWEIPhasenausbildung. Editorial. Die Zweiphasenausbildung hat eine eigene Website! ZWEIPhasenausbildung D A S I N F O B U L L E T I N D E R Q S K 1 2 0 1 0 Editorial Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser Am 1. Dezember dieses Jahres wird es fünf Jahre her sein, seit die Zweiphasenausbildung

Mehr

Jahresbericht 2014 AUS- UND WEITERBILDUNG GEFAHRGUT

Jahresbericht 2014 AUS- UND WEITERBILDUNG GEFAHRGUT Jahresbericht 2014 AUS- UND WEITERBILDUNG GEFAHRGUT Die wichtigsten Kennzahlen Das Berichtsjahr ist das dritte Jahr, in dem die asa für die Aus- und Weiterbildung der Gefahrgutfahrer zuständig ist. In

Mehr

Weiterbildung Gefahrgut

Weiterbildung Gefahrgut 2012 Weiterbildung Gefahrgut Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (abgekürzt ADR, von Accord européen relatif au transport international

Mehr

Aus- und Weiterbildung Chauffeure

Aus- und Weiterbildung Chauffeure Aus- und Weiterbildung Chauffeure 1 Die CZV hat im Berichtsjahr erfolgreich auf die erste Phase der Harmonisierung für die Fähigkeitsausweise mit Ablaufdatum 31.8.218 der Kategorie D hingearbeitet. Das

Mehr

ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE

ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE asa Nr. S R E ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE Thunstrasse 9, Postfach 3000 Bern 6 Tel. 031 350 83 83 Fax 031 350

Mehr

STRASSENVERKEHRSAMT DES KANTONS ZÜRICH. Wichtig. Important Importante Important

STRASSENVERKEHRSAMT DES KANTONS ZÜRICH. Wichtig. Important Importante Important STRASSENVERKEHRSAMT DES KANTONS ZÜRICH Wichtig Important Importante Important Wer erhält einen Führerausweis auf Probe? Personen, welche ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Lernfahrausweisgesuch der Kategorie

Mehr

Qualitätssicherung. Zweiphasenausbildung. Schweizerischer Verkehrssicherheitsrat. Raster für die

Qualitätssicherung. Zweiphasenausbildung. Schweizerischer Verkehrssicherheitsrat. Raster für die Projekt Qualitätssicherung Zweiphasenausbildung Schweizerischer Verkehrssicherheitsrat Qualitätssicherung für Veranstalter von WAB-Kursen Raster für die Entwicklung eines QS-Systems Bern, 27. September

Mehr

Jahresbericht 2013 WEITERBILDUNG FAHRLEHRER

Jahresbericht 2013 WEITERBILDUNG FAHRLEHRER Jahresbericht 213 WEITERBILDUNG FAHRLEHRER Die Weiterbildung Fahrlehrer 213 Kennzahlen Für die meisten Fahrlehrer begann Anfang 213 die zweite fünfjährige Weiterbildungsperiode. Inhaberinnen und Inhaber

Mehr

Fortbildung Ärzte und Verkehrspsychologen

Fortbildung Ärzte und Verkehrspsychologen Fortbildung Ärzte und Verkehrspsychologen Vorwort Im Berichtsjahr haben die eidgenössischen Räte entschieden, dass die Altersgrenze der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchungen für autofahrende

Mehr

Der weg zum Führerausweis Kat.B

Der weg zum Führerausweis Kat.B Seite 1von 7 Der weg zum Führerausweis Kat.B 1. Nothelferkurs 2. Gesuchsformular - Sehtest - Passfoto - Einreichung Gesuchsformular 3. Theorieprüfung 4. Lernfahrausweis 5. Verkehrskundeunterricht (VKU)

Mehr

Einführung des Führerausweises auf Probe

Einführung des Führerausweises auf Probe Bundesamt für Strassen Office fédéral des routes Ufficio federale delle strade Uffizi federal da vias ASTRA OFROU USTRA UVIAS Eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Dép. fédéral de l

Mehr

asa Qualitätssicherung für Kursveranstalter Raster für die Entwicklung eines QS-Systems

asa Qualitätssicherung für Kursveranstalter Raster für die Entwicklung eines QS-Systems Formation continue des moniteurs de conduite Weiterbildung Fahrlehrer Formazione continua dei maestri conducenti asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE

Mehr

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV) Änderung vom 14. Dezember 2018 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verkehrszulassungsverordnung

Mehr

Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr

Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr Medienorientierung CZV 28. Juli 2009, Hotel Bern Inhalt Wer/was ist die asa? Chauffeurzulassungsverordnung CZV Allgemeine Bestimmungen Chauffeurzulassungsverordnung

Mehr

Weisungen betreffend die Harmonisierung der Ablaufdaten des Fähigkeitsausweises

Weisungen betreffend die Harmonisierung der Ablaufdaten des Fähigkeitsausweises Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA CH-3015 Bern, ASTRA Weltpoststrasse 5, 3015 Bern Standortadresse: Weltpoststrasse 5, 3015 Bern

Mehr

Beilage erwähnt Dieses Kreisschreiben geht auch an die mitinteressierten Verbände und Organisationen.

Beilage erwähnt Dieses Kreisschreiben geht auch an die mitinteressierten Verbände und Organisationen. Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA CH-3003 Bern, ASTRA Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen Standortadresse: Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen

Mehr

Fortbildung Ärzte und Verkehrspsychologen

Fortbildung Ärzte und Verkehrspsychologen Fortbildung Ärzte und Verkehrspsychologen Vorwort Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Juni 2018 die Erhöhung der Alterslimite für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung von 70 auf 75 Jahre

Mehr

einer Standesinitiative zur Abschaffung der obligatorischen Neulenkerkurse (WAB-Kurse)

einer Standesinitiative zur Abschaffung der obligatorischen Neulenkerkurse (WAB-Kurse) Kantonale Volksinitiative zur Einreichung einer Standesinitiative zur Abschaffung der obligatorischen Neulenkerkurse (WAB-Kurse) Präsentation Parteiversammlung FDP Uri Ludwig Loretz 3. Mai 2017 Inhaltsübersicht

Mehr

p. Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für

p. Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für p. Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Confdration suisse Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Iv Confederazione Svizzera Bundesamt für Strassen ASTRA Confederaziun

Mehr

asa Überwachung der Fahrlehrertätigkeit Merkblatt vom 11. Juni Inhaltsverzeichnis Seite 2. Ausgangslage / Ziel

asa Überwachung der Fahrlehrertätigkeit Merkblatt vom 11. Juni Inhaltsverzeichnis Seite 2. Ausgangslage / Ziel 1 Aide-mémoire de la commission Merkblatt der Kommission Promemoria de la commissione KF asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA

Mehr

Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr

Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr Informationsveranstaltung für Kursveranstalter der obligatorischen Weiterbildung und Mitarbeitende der Strassenverkehrsämter Vianco Arena Brunegg 11.

Mehr

Neulenker c. Weiterbildung

Neulenker c. Weiterbildung Gesetzliche Bestimmungen Wer ab dem 1. Dezember 2005 ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellt, erhält den Führerausweis nach bestandener

Mehr

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV) Änderung vom 27. Oktober 2004 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verkehrszulassungsverordnung

Mehr

Der Weg zum Führerausweis

Der Weg zum Führerausweis Der Weg zum Führerausweis Lernziele Die Teilnehmer/innen erlernen im Nothelferkurs wichtige Grundkenntnisse über die lebensrettenden Sofortmasnahmen und üben diese an anderen Kursteilnehmer/innen oder

Mehr

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Am 1. September 2009 tritt die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im

Mehr

I. Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)

I. Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) I. Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) Art. 4 Abs. 1 1 Im Binnenverkehr dürfen während höchstens eines Jahres Personen- oder Gütertransporte ohne Fähigkeitsausweis durchgeführt werden, wenn der Fahrzeugführer

Mehr

ZWEIPhasenausbildung

ZWEIPhasenausbildung ZWEIPhasenausbildung Das Infobulletin der qsk 1 2009 Editorial Der Führerausweis in Zweiphasen ein Erfolg! Geschätzte Leserin, geschätzter Leser, Drei Jahre sind verstrichen seit der Einführung des Zweiphasensystems

Mehr

Erläuterungen zu den Änderungen der VZV

Erläuterungen zu den Änderungen der VZV Erläuterungen zu den Änderungen der VZV Ingress Die Artikel zum Führerausweis auf Probe und zur zweiten Ausbildungsphase stützen sich auf Artikel 15a SVG in der Fassung vom 14. Dezember 2001. Diese Rechtsgrundlage

Mehr

Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte)

Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Themen 1. Blauer Ausweis mit Kategorie D2 (altrechtlich) Umtausch gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat 2. Kategorie D1 (neurechtlich)

Mehr

Drogistin oder Drogist, Gesuch um Bewilligung. selbstständigen Berufsausübung

Drogistin oder Drogist, Gesuch um Bewilligung. selbstständigen Berufsausübung Kanton Zürich Drogistin oder Drogist, Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung Bitte Zutreffendes ankreuzen 1. Grund des Gesuches Erstmalige Erteilung der selbstständigen Berufsausübung

Mehr

Der Weg zum Führerausweis Kat. B

Der Weg zum Führerausweis Kat. B Der Weg zum Führerausweis Kat. B Schritt für Schritt auf dem Weg zu Führerausweis. Die praktische Checkliste für den Erwerb des Führerausweises Kat. B (Motorfahrzeuge bis 3.5 T). Inhaltsverzeichnis 1.

Mehr

Reglement über den Berufsbildungsfonds Fahrlehrer des Schweizerischen Fahrlehrerverbandes SFV

Reglement über den Berufsbildungsfonds Fahrlehrer des Schweizerischen Fahrlehrerverbandes SFV Reglement über den Berufsbildungsfonds Fahrlehrer des Schweizerischen Fahrlehrerverbandes SFV Anhang (Art. 1) 1. Abschnitt: Name und Zweck Art. 1 Name Dieses Reglement schafft unter dem Namen «Berufsbildungsfonds

Mehr

Apothekerin oder Apotheker, Gesuch um Bewilligung. selbstständigen Berufsausübung

Apothekerin oder Apotheker, Gesuch um Bewilligung. selbstständigen Berufsausübung Kanton Zürich Apothekerin oder Apotheker, Gesuch um Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung Bitte Zutreffendes ankreuzen 1. Grund des Gesuches Erstmalige Erteilung der selbstständigen Berufsausübung

Mehr

asa Richtlinien SDR/ADR Kurse Genehmigt vom Vorstand der asa am Erlassen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA)

asa Richtlinien SDR/ADR Kurse Genehmigt vom Vorstand der asa am Erlassen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) SDR/ADR Matières dangereuses Gefährliche Güter Merci periclose asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE Richtlinien

Mehr

CZV Weiterbildungskurse Für Fahrer/Innen der Kategorie C/C1 und D/D1

CZV Weiterbildungskurse Für Fahrer/Innen der Kategorie C/C1 und D/D1 CZV Weiterbildung Herzlich Willkommen Sicherheit im Strassenverkehr gründet auf verschiedenen Faktoren. Die Strassenqualität, deren Signalisation, die Verkehrsleitung, die Fahrzeuge all das hat in den

Mehr

Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen für soziale Institutionen

Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen für soziale Institutionen Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen für soziale Institutionen Fähigkeitsausweis & Führerausweis (Übersetzung des französischen Originaltextes der AVDEMS) Juni 2013 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse

Mehr

Apothekerin oder Apotheker, Gesuch um Bewilligung. selbstständigen Berufsausübung

Apothekerin oder Apotheker, Gesuch um Bewilligung. selbstständigen Berufsausübung Kanton Zürich Apothekerin oder Apotheker, Gesuch um Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung Bitte Zutreffendes ankreuzen 1. Grund des Gesuches Erstmalige Erteilung der selbstständigen Berufsausübung

Mehr

Fortbildung Ärzte und Verkehrspsychologen

Fortbildung Ärzte und Verkehrspsychologen Fortbildung Ärzte und Verkehrspsychologen 1 Im Sommer 2015 hat der Bundesrat entschieden, die fachlichen Anforderungen für Ärztinnen und Ärzte sowie für Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen,

Mehr

Aus- und Weiterbildungskonzept Deutsch als Zweitsprache DaZ

Aus- und Weiterbildungskonzept Deutsch als Zweitsprache DaZ Kanton Schaffhausen Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I Abteilung Schulentwicklung und Aufsicht Herrenacker 3 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch T +41 52 632 71 80 F +41 52 632 76 00 matthias.meyer@ktsh.ch

Mehr

Fragenkatalog zur Änderung der Verkehrszulassungsverordnung, der Verkehrsregelnverordnung und der Verkehrsversicherungsverordnung

Fragenkatalog zur Änderung der Verkehrszulassungsverordnung, der Verkehrsregelnverordnung und der Verkehrsversicherungsverordnung Stellungnahme Automobil Club der Schweiz 3. Oktober 2003 1/6 Beilage 3 Fragenkatalog zur Änderung der Verkehrszulassungsverordnung, der Verkehrsregelnverordnung und der Verkehrsversicherungsverordnung

Mehr

WEITERBILDUNG 2019 öv-buschauffeurin / öv-buschauffeur

WEITERBILDUNG 2019 öv-buschauffeurin / öv-buschauffeur WEITERBILDUNG 2019 öv-buschauffeurin / öv-buschauffeur Sabrina Golob; RVBW Vorwort Seit 2005 haben über 2300 Teilnehmende die VöV-Weiterbildung für öv-buschauffeurinnen und Buschauffeure besucht. Viele

Mehr

1. Art. 3 Abs. 1 (Kategorien B, C und D) sowie Abs. 2 (Unterkategorien C1, D1, C1E und D1E)

1. Art. 3 Abs. 1 (Kategorien B, C und D) sowie Abs. 2 (Unterkategorien C1, D1, C1E und D1E) Revision der Führerausweisvorschriften; Erläuterungen 1. Art. 3 Abs. 1 (Kategorien B, C und D) sowie Abs. 2 (Unterkategorien C1, D1, C1E und D1E) Die Beschränkung dieser Kategorien auf Fahrzeugkombinationen,

Mehr

SARI Handbuch VKU/PGS

SARI Handbuch VKU/PGS SARI Handbuch VKU/PGS Für Fahrlehrer und Fahrschulen Version 2.3 Autor Datum 24.10.2018 Status Produktiv T +423 238 22 22 F +423 238 22 21 Fürst-Franz-Josef-Strasse 5 FL-9490 Vaduz info@kyberna.com www.kyberna.com

Mehr

Firma. Domizil/Adresse Gründungsdatum Rechtsform. Verantwortliche Person Name Vorname Funktion in der Firma seit Geburtsdatum Wohnort/Adresse

Firma. Domizil/Adresse Gründungsdatum Rechtsform. Verantwortliche Person Name Vorname Funktion in der Firma seit Geburtsdatum Wohnort/Adresse Stadt Luzern Stadtraum und Veranstaltungen Ausschreibung Taxistandplätze Stadt Luzern 2018 2022 Bewerbung Juristische Personen (Firmenbetriebsbewilligung) Eingabefrist 30. September 2016 Erfüllen der Bewilligungsvoraussetzungen

Mehr

SARI Handbuch VKU/PGS

SARI Handbuch VKU/PGS SARI Handbuch VKU/PGS Für Fahrlehrer und Fahrschulen Version 2.1 Autor Datum 01.02.2017 Status Produktiv T +423 238 22 22 F +423 238 22 21 Fürst-Franz-Josef-Strasse 5 FL-9490 Vaduz info@kyberna.com www.kyberna.com

Mehr

HANDBUCH VKU/PGS BY SARI FÜR FAHRLEHRER UND FAHRSCHULEN Verfasser: Kyberna AG Version 1.9

HANDBUCH VKU/PGS BY SARI FÜR FAHRLEHRER UND FAHRSCHULEN Verfasser: Kyberna AG Version 1.9 HANDBUCH VKU/PGS BY SARI FÜR FAHRLEHRER UND FAHRSCHULEN 9.2.2016 Verfasser: Kyberna AG Version 1.9 Fürst-Franz-Josef-Strasse 5 9490 Vaduz Fürstentum Liechtenstein Fon +423 / 238 22 22 Fax +423 / 238 22

Mehr

Qualitätssicherung Zweiphasenausbildung

Qualitätssicherung Zweiphasenausbildung Qualitätssicherung Zweiphasenausbildung im Auftrag der Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa Projektbeschrieb 24. Februar 2005 QS Zweiphasenausbildung: Projektbeschrieb 24. Februar 2005 2 Inhalt 1.

Mehr

ERFA Tag Bern, 22. August 2017

ERFA Tag Bern, 22. August 2017 Optimierung der Fahrausbildung OPERA 3 Personenzulassungsverordnung PZV»» ERFA Tag Bern, 22. August 2017 Jo Hubli Fachreferent Bildung ZVB Mitglied Arbeitsgruppe Aus- und Weiterbildung Bus ERFA Tag Jo

Mehr

SARI VKU/PGS FAQ (Frequently Asked Questions)

SARI VKU/PGS FAQ (Frequently Asked Questions) Uetlibergstrasse 301, 8036 Zürich www.stva.zh.ch/fl SARI VKU/PGS FAQ (Frequently Asked Questions) Version 2.0 / 08.12.2017 Inhalt: (gelb: Inhalt geändert, grün: Inhalt neu) Einführung...2 Wann wird SARI

Mehr

Weisungen betreffend die praktische Ausbildung der Führer und Führerinnen von Gesellschaftswagen

Weisungen betreffend die praktische Ausbildung der Führer und Führerinnen von Gesellschaftswagen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK CH-3003 Bern, ASTRA Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen Standortadresse: Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen Postadresse: An die für den

Mehr

Erläuterungen zum Führerausweis auf Probe

Erläuterungen zum Führerausweis auf Probe Bundesamt für Strassen Office fédéral des routes ASTRA OFROU Ufficio federale delle strade Uffizi federal da vias USTRA UVIAS Eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Dép. fédéral de l

Mehr

Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Drogistin / Drogist im Kanton Basel-Stadt

Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Drogistin / Drogist im Kanton Basel-Stadt Bewilligungen und Support Sabrina Stachl Gerbergasse 13 CH-4001 Basel Tel: +41 61 267 44 95 Fax: +41 61 267 95 29 E-Mail: sabrina.stachl@bs.ch www.medizinischedienste.bs.ch Gesuch um Erteilung einer Bewilligung

Mehr

Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel

Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel 4142 Münchenstein 1 Postfach Reinacherstrasse 40 Telefon 061 416 46 46 Telefax 061 416 47 25 E-Mail mfpbb@bl.ch Protokoll Konferenz Fahrlehrerverbände MFK BS/BL MFP

Mehr

Psychologische Psychotherapie Gesuch um Bewilligung der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung. 1. Grund des Gesuchs / der Mutation

Psychologische Psychotherapie Gesuch um Bewilligung der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung. 1. Grund des Gesuchs / der Mutation Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Psychologische Psychotherapie Gesuch um Bewilligung der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung August 2016 Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Kantonsärztlicher

Mehr

Bewilligung von Lehrpersonen an Privatschulen

Bewilligung von Lehrpersonen an Privatschulen Kanton Zürich Bildungsdirektion Weisung Volksschulamt Abteilung Pädagogisches Kontakt: Martin Kull, Sektorleiter Aufsicht Privatschulen, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 53 36, martin.kull@vsa.zh.ch

Mehr

Die Online-Einführung Erstsemester Campus Bad Mergentheim besteht aus den folgenden beiden Teilen:

Die Online-Einführung Erstsemester Campus Bad Mergentheim besteht aus den folgenden beiden Teilen: Vorbereitung Die im Folgenden beschriebenen Schritte sind für Sie notwendig, um die Online- Einführung Erstsemester Campus Bad Mergentheim erfolgreich abschließen zu können. Lesen Sie sich diese daher

Mehr

Medizinische Dienste. Daten zur Apotheke Fachliche Leitung (Name der verantwortl. Pers.) Name der Praxis. Ort. Postleitzahl. Eigentümer.

Medizinische Dienste. Daten zur Apotheke Fachliche Leitung (Name der verantwortl. Pers.) Name der Praxis. Ort. Postleitzahl. Eigentümer. Bewilligungen und Support Sabrina Stachl Gerbergasse 13 CH-4001 Basel Tel: +41 61 267 44 95 Fax: +41 61 267 95 29 E-Mail: sabrina.stachl@bs.ch www.medizinischedienste.bs.ch Meldung über die Einstellung

Mehr

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung .. Reglement vom. Mai 00 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom. März 007 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung; auf Antrag

Mehr

CZV Weiterbildungskurse Für Fahrer/Innen der Kategorie C/C1 und D/D1

CZV Weiterbildungskurse Für Fahrer/Innen der Kategorie C/C1 und D/D1 CZV Weiterbildung Herzlich Willkommen Sicherheit im Strassenverkehr gründet auf verschiedenen Faktoren. Die Strassenqualität, deren Signalisation, die Verkehrsleitung, die Fahrzeuge all das hat in den

Mehr

Verordnung zum Strassenverkehrsgesetz Basel-Landschaft

Verordnung zum Strassenverkehrsgesetz Basel-Landschaft 48. Verordnung zum Strassenverkehrsgesetz Basel-Landschaft Vom 4. August 202 (Stand. September 202) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz 2 der Verfassung vom 7. Mai 984

Mehr

Reglement zur Benutzung von Informatikmitteln und zur Überwachung des Vollzugs

Reglement zur Benutzung von Informatikmitteln und zur Überwachung des Vollzugs GEMEINDE BIRRWIL KANTON AARGAU Reglement zur Benutzung von Informatikmitteln und zur Überwachung des Vollzugs Inhaltsverzeichnis Seite Geltungsbereich Funktionsbezeichnungen Zweck Persönliche Verantwortung

Mehr

EVENTO-WEB DER PH ZUG FÜR DIE KURSLEITERINNEN UND KURSLEITER

EVENTO-WEB DER PH ZUG FÜR DIE KURSLEITERINNEN UND KURSLEITER EVENTO-WEB DER PH ZUG FÜR DIE KURSLEITERINNEN UND KURSLEITER Die W&B PH Zug verwaltet ihr Kursprogramm mit der Online-Plattform Evento-Web evento-web.phzg.ch. Als Kursleiterinnen und Kursleiter der W&B

Mehr

AMT FÜR STRASSEN- UND SCHIFFSVERKEHR JAHRESSTATISTIK 2013 UND SCHIFFSVERKEHR URI

AMT FÜR STRASSEN- UND SCHIFFSVERKEHR JAHRESSTATISTIK 2013 UND SCHIFFSVERKEHR URI AMT FÜR STRASSEN- UND SCHIFFSVERKEHR JAHRESSTATISTIK 2013 AMT FÜR STRASSEN- UND SCHIFFSVERKEHR URI Seite 2 von 16 INHALTSVERZEICHNIS KURZKOMMENTAR... SEITE 3 FAHRZEUGZULASSUNG FAHRZEUGBESTAND NACH FAHRZEUGARTEN...

Mehr

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Oktober 1976

Mehr

Reglement zur ausserschulischen Benützung von Räumen der Primarschulen Eschen und Nendeln

Reglement zur ausserschulischen Benützung von Räumen der Primarschulen Eschen und Nendeln Reglement zur ausserschulischen Benützung von Räumen der Primarschulen Eschen und Nendeln GRB 01.22.216 05.12.2001 GRB 04.14.166 18.08.2004 Gemeinde Eschen I Präambel Die Gemeinde stellt ihren Einwohnern

Mehr

Kursprogramm. Stand: Dezember SafeT Swiss eine Abteilung der GVB Gruppe.

Kursprogramm. Stand: Dezember SafeT Swiss eine Abteilung der GVB Gruppe. Kursprogramm Stand: Dezember 2018 SafeT Swiss eine Abteilung der GVB Gruppe info@safet.ch www.safet.ch Weiterbilden - Know-How erhalten! Die zunehmend umfangreichen und komplexen brandschutztechnischen

Mehr

Ergänzungsblatt R zur Anmeldung für IV-Leistungen (Rückgriff auf haftpflichtige Dritte)

Ergänzungsblatt R zur Anmeldung für IV-Leistungen (Rückgriff auf haftpflichtige Dritte) Ergänzungsblatt R zur Anmeldung für IV-Leistungen (Rückgriff auf haftpflichtige Dritte) 1. Versicherte Person 1.1 Persönliche Angaben auch als ledige Person Vornamen alle Vornamen, den Rufnamen bitte in

Mehr

Richtlinie. Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Teil 3: Anforderung an EMA-Fachfirmen zur SES Zertifizierung. Ausgabe-V1 /

Richtlinie. Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Teil 3: Anforderung an EMA-Fachfirmen zur SES Zertifizierung. Ausgabe-V1 / Richtlinie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen Association Suisse des Constructeurs de Systèmes de Sécurité Associazione Svizzera dei Costruttori

Mehr

Bewilligung von Lehrpersonen an Privatschulen

Bewilligung von Lehrpersonen an Privatschulen Kanton Zürich Bildungsdirektion Weisung Volksschulamt Abteilung Pädagogisches Kontakt: Martin Kull, Sektorleiter Aufsicht Privatschulen, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 53 36, martin.kull@vsa.zh.ch

Mehr

Alkohol am Steuer. Für eine sichere Fahrt in Ihre Zukunft. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Alkohol am Steuer. Für eine sichere Fahrt in Ihre Zukunft. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Alkohol am Steuer Für eine sichere Fahrt in Ihre Zukunft bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Vorsicht: Der Restalkoholgehalt nach einer kurzen Nacht kann noch hoch genug sein für eine Fahrunfähigkeit.

Mehr

über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Kantonsverwaltung Der Staatsrat des Kantons Freiburg

über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Kantonsverwaltung Der Staatsrat des Kantons Freiburg .0.8 Verordnung vom 4. April 007 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Kantonsverwaltung Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 8 88 des Bundesgesetzes

Mehr

Akupunktur Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung

Akupunktur Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Akupunktur Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung September 2015 Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Kantonsärztlicher Dienst Stampfenbachstrasse 30

Mehr

STATISTIK DER ADMINISTATIVMASSNAHMEN GEGENÜBER FAHRZEUGFÜHRERN

STATISTIK DER ADMINISTATIVMASSNAHMEN GEGENÜBER FAHRZEUGFÜHRERN 2003 STATISTIK DER ADMINISTATIVMASSNAHMEN GEGENÜBER FAHRZEUGFÜHRERN Tabelle Seite 001 Gesamtübersicht der registrierten Massnahmen 1-3 002 Administrativmassnahmen / Alter der Betroffenen 4 003 Art der

Mehr

Weisung über die Ausbildung von Waldarbeitern

Weisung über die Ausbildung von Waldarbeitern Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Abteilung Wald Weisung über die Ausbildung von Waldarbeitern 1. Juni 2017 2/6 Inhalt Zweck 3 Rechtsgrundlagen 3 Geltungsbereich 4 Wer hat welchen

Mehr

Konzept. Ausbildungswesen

Konzept. Ausbildungswesen Konzept Ausbildungswesen Ersetzt Ausgabe Aktuelle Ausgabe 02.2017 09.2017 (Die im Folgenden verwendeten männlichen Bezeichnungen gelten selbstverständlich auch für Personen weiblichen Geschlechts.) Konzept

Mehr

Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung zum Führen einer Apotheke im Kanton Basel-Stadt

Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung zum Führen einer Apotheke im Kanton Basel-Stadt Bewilligungen und Support Sabrina Stachl Gerbergasse 13 CH-4001 Basel Tel: +41 61 267 44 95 Fax: +41 61 267 95 29 E-Mail: sabrina.stachl@bs.ch www.medizinischedienste.bs.ch Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung

Mehr

IGKG beider Basel Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung Kauffrau / Kaufmann EFZ,, SOG WMS

IGKG beider Basel Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung Kauffrau / Kaufmann EFZ,, SOG WMS Newsletter für Praktikumsbetriebe WMS 3+1, in der Branche Dienstleistung & Administration (Ausgabe: September 2014) Sehr geehrte Praktikumsbetriebe Hiermit möchten wir Sie über die neuen Zuständigkeiten

Mehr

Pflegefachperson Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung. 1. Grund des Gesuchs / der Mutation

Pflegefachperson Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung. 1. Grund des Gesuchs / der Mutation Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Pflegefachperson Gesuch um Bewilligung der selbstständigen Berufsausübung März 2013 Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Kantonsärztlicher Dienst Stampfenbachstrasse 30

Mehr

Arbeitgebende gesucht!

Arbeitgebende gesucht! Kanton Graubünden Chantun Grischun Cantone dei Grigioni Fachstelle Integration Graubünden Arbeitgebende gesucht! Förderprogramm zur beruflichen Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen

Mehr