Westdeutsche Landesbank Girozentrale

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1 Informationsmemorandum Mai 2002 Westdeutsche Landesbank Girozentrale bis zu Open-End-Dow Jones Euro STOXX SM - Sustainability Indexzertifikate WKN Valuta: 8. Mai 2002 ausschließlich lieferbar in Miteigentumsanteilen an einem Inhaber-Sammelzertifikat Westdeutsche Landesbank Girozentrale SM eingetragene Marke der Stoxx Ltd. 1

2 Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Open-End-Dow Jones Euro STOXX SM - Sustainability-Indexzertifikaten (die Open-End-Sustainability-Indexzertifikate ) Risiko beim Kauf von Open-End-Sustainability-Indexzertifikaten Mit dem Kauf der Open-End-Sustainability-Indexzertifikate erwerben Sie einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages am Einlösungstermin, der einem Zehntel des am Feststellungstag festgestellten Schlusswertes des Euro STOXX SM Sustainability-Index (der Index ) entspricht, wobei ein Indexpunkt der Open-End- Sustainability-Indexzertifikate einem Wert von Euro 1,00 entspricht. Sie nehmen somit an der Wertentwicklung des Index im Positiven wie auch im Negativen teil, ohne direkt Aktien zu kaufen. Für den Fall, dass Ihr Zertifikat aufgrund eines Rückgangs des Index in die Verlustzone geraten ist, beachten Sie bitte, dass Sie angesichts des von Ihnen unter Berücksichtigung des 3 (3) der Zertifikatsbedingungen gewählten Endtermins für Ihr Zertifikat nicht darauf vertrauen können, dass sich der Preis Ihres Zertifikates rechtzeitig wieder erholen wird. Das trifft ebenfalls zu, falls die Emittentin von ihrem Recht nach 5 der Zertifikatsbedingungen Gebrauch macht, die Zertifikate am 30. September 2005 und danach am letzten Bankarbeitstag im September eines jeden Jahres zu kündigen. Der maximal mögliche Verlust liegt für Sie in dem für das Zertifikat gezahlten Preis einschließlich der Gebühren. Während der Laufzeit können Sie Ihre Open-End-Sustainability-Indexzertifikate grundsätzlich jederzeit über die Börse veräußern. Entsprechend der Konstruktion des Zertifikats wird sich der Börsenkurs während der Laufzeit am jeweiligen Wert des Index orientieren. Bei Ihren Gewinnerwartungen müssen Sie die mit dem Erwerb oder dem Verkauf der Open-End-Sustainability- Indexzertifikate bzw. dem Abschluss eines Gegengeschäftes verbundenen Kosten berücksichtigen. Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte Vertrauen Sie nicht darauf, dass Sie während der Laufzeit Geschäfte abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken ausschließen oder einschränken können; dies hängt von den Marktverhältnissen und den jeweils zugrundeliegenden Bedingungen ab. Unter Umständen können solche Geschäfte nur zu einem ungünstigen Marktpreis getätigt werden, so dass für Sie ein entsprechender Verlust entsteht. Inanspruchnahme von Kredit Wenn Sie den Erwerb der Open-End-Sustainability-Indexzertifikate mit Kredit finanzieren, müssen Sie beim Nichteintritt Ihrer Erwartungen nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Dadurch erhöht sich Ihr Verlustrisiko erheblich. Setzen Sie nie darauf, den Kredit aus Gewinnen eines Geschäfts verzinsen und zurückzahlen zu können. Vielmehr müssen Sie vorher Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin überprüfen, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten. Beratung durch Hausbank Dieses Informationsmemorandum ersetzt nicht die vor jeder Kaufentscheidung unerlässliche Beratung durch Ihre Hausbank. Zusätzlich zu diesem Informationsmemorandum werden bei der Westdeutsche Landesbank Girozentrale, Global Financial Markets, Herzogstraße 15, Düsseldorf, der Unvollständige Verkaufsprospekt für Open-End -Indexzertifikate vom 07. September 2001 nebst Nachtrag vom 30. April 2002 zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. 2

3 Wesentliche Ausstattungsmerkmale der Open-End-Dow Jones Euro STOXX SM -Sustainability- Indexzertifikate Emittentin Emissionsvolumen Verzinsung Zertifikatsrecht Verbriefung/ Lieferung Einlösungstermin Feststellungstag Rückzahlung zum Einlösungstermin Westdeutsche Landesbank Girozentrale, Düsseldorf und Münster. Bis zu Zertifikate. Eine Verzinsung der Zertifikate erfolgt nicht. Der Inhaber eines Open-End-Dow Jones Euro STOXX SM -Sustainability-Indexzertifikats ist berechtigt, von der Emittentin nach Maßgabe der Zertifikatsbedingungen am Einlösungstermin die Zahlung eines Referenzbetrages zu verlangen, der gemäß 3 (1) der Zertifikatsbedingungen einem Zehntel des am Feststellungstag als Schlussstand veröffentlichten Wertes des Dow Jones Euro STOXX SM -Sustainability entspricht, wobei ein Indexpunkt einem Betrag von Euro 1,00 entspricht. Die Open-End-Dow Jones Euro STOXX SM - Sustainability-Indexzertifikate sind für ihre gesamte Laufzeit in einem Inhabersammelzertifikat verbrieft, das bei der Cleastream Banking AG ( Clearstream ), hinterlegt ist. Den Inhabern der Zertifikate stehen Miteigentumsanteile an dem Inhaber-Sammelzertifikat zu, die in Übereinstimmung mit den Regeln der Clearstream und, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Euroclear Bank S.A./N.V., Brüssel, und der Clearstream Banking S.A. übertragen werden können. Einlösungstermin ist jeder letzte Bankarbeitstag der Monate März und September eines jeden Jahres, erstmals am Feststellungstag ist der fünfte Bankarbeitstag vor dem jeweiligen Einlösungstermin. Die Einlösung kann nur zu einem Einlösungstermin gefordert werden, wenn der Zertifikatsinhaber spätestens am zehnten Bankarbeitstag vor dem Einlösungstermin vor h Düsseldorfer Ortszeit a) eine schriftliche Erklärung ( Einlösungserklärung ) (siehe 3 (5) der Zertifikatsbedingungen) abgegeben und b) die entsprechenden Miteigentumsanteile im Inhaber-Sammelzertifikat auf das Depotkonto der Zahlstelle bei der Clearstream übertragen hat. Die Einlösungserklärung ist verbindlich und unwiderruflich. Die Emittentin wird nach wirksamer Einreichung der Zertifikate zur Einlösung den Referenzbetrag der Clearstream zur Weiterleitung per Gutschrift an den Zertifikatsinhaber zur Verfügung stellen Die Emittentin ist berechtigt, am erstmals und danach am letzten Bank- arbeitstag im September eines jeden Jahres ( Kündigungstermin ) die Zertifikate insgesamt zu kündigen. Dieser Kündigungstermin muss von der Emittentin mindestens ein Jahr im voraus bekannt gemacht werden. Kündigungsrecht der Emittentin Steuern und Abgaben Alle im Zusammenhang mit der Zahlung des Referenzbetrages gegebenenfalls anfallenden Steuern oder sonstigen Abgaben sind vom Zertifikatsinhaber zu tragen.

4 Anfänglicher Euro 10,33 Verkaufspreis Börsennotierung Bekanntmachungen Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Die Emittentin hat die Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse Düsseldorf AG, der Frankfurter Wertpapierbörse und der EUWAX, Stuttgart beantragt. Alle die Open-End-Dow Jones Euro STOXX SM -Sustainability-Indexzertifikate betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung in mindestens einem überregionalen Pflichtblatt der Börse, an der die Zertifikate notiert sind. Form und Inhalt der Open-End-Dow Jones Euro STOXX SM -Sustainability-Index zertifikate sowie die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Zertifikatsinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wertpapier Kenn-Nummer Erfüllungsort ist Düsseldorf. ISIN Code DE Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in den Zertifikatsbedingungen geregelten Angelegenheiten ist Düsseldorf. Die Zertifikate dürfen in anderen Ländern und an fremde Staatsangehörige nur in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren Gesetzen angeboten und verkauft werden. 4

5 Dow Jones EURO STOXX SM -Sustainability-Index Die Dow Jones EURO STOXX SM Indizes basieren auf einem Konzept der STOXX Ltd., Schweiz, einem 1997 gegründeten Gemeinschaftsunternehmen der vier Partner Deutsche Börse AG, Euronext Paris SA, SWX Swiss Exchange AG und Dow Jones & Company. Der Index wird seit dem 26. Februar 1998 als Kurs- und Performanceindex berechnet. Wesentliche Fakten Index-Universum Gewichtung Regionen Indexberechnung Dow Jones STOXX SM Total Markt Index (TMI) & Dow Jones STOXX SM 600 Index Mit dem Streubesitz (free float) gewichtete Marktkapitalisierung (definiert im Dow Jones STOXX SM Index Guide, Version 7.1, Dezember 2001, der bei der STOXX Limited frei erhältlich ist und unter heruntergeladen werden kann). Europa, Eurozone und Europa ohne Großbritannien Berechnet als Kurs- und Performanceindizes sowohl in Euro als auch in US-Dollar Überprüfungsrhythmus Vierteljährlich im März, Juni, September und Dezember Indexveröffentlichung Alle Euro-Kurs-Indizes werden in Echtzeit ( Uhr MEZ) und alle anderen Indizes am Tagesende veröffentlicht Basiswert und am 31. Dezember 1991 Basisdatum Das Dow Jones STOXX SM Klassifizierungssystem Das Dow Jones STOXX SM Klassifizierungsystem wurde geschaffen, um Gesellschaften mit ähnlichen Eigenschaften und Ertragsquellen zusammenzufassen. Der Dow Jones STOXX SM 600 Index und der Dow Jones STOXX SM TMI Sektor-Index berücksichtigen die liquidesten Gesellschaften in den europäischen Marktsektoren und spiegeln die Performance des zugrunde liegenden Marktes korrekt wider. Dieses mehrschichtige Klassifizierungssystem umfasst 10 Wirtschaftsbereiche, 18 Marktsektoren, 51 Industriegruppen und 89 Untergruppen. Jede Gesellschaft wird auf jeder Ebene in nur einem Sektor erfasst. Die Anzahl der Marktsektoren stellt den besten Kompromiss zwischen Liquidität in den zugrundeliegenden Indexkomponenten und Diversifizierung der Komponenten dar, was wesentlich ist, um Sektorkonzentration und unzureichend Risikostreuung zu vermeiden. Abgedeckt werden drei Regionen: Europa, die Eurozone sowie Europa ohne Großbritannien; dabei stehen jeweils zwei Gruppen von Sektorindizes zur Verfügung. 5

6 *Corporate Sustainability (nachhaltiges unternehmerisches Handeln) stellt einen attraktiven Geschäftsansatz dar, mit dem ein langfristiger Wertzuwachs für die Aktionäre eines Unternehmens erzielt werden soll. Durch die Integration wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Erfolgsfaktoren in Strategie und Geschäftsbetrieb positionieren sich die betreffenden Unternehmen für die Zukunft. Auf dem Gebiet der Sustainability proaktiv und innovativ zu sein wird zunehmend als wesentlich für den langfristigen Erfolg angesehen. Wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklungen wirken sich immer stärker auf Unternehmen und Finanzmärkte aus. Führende Unternehmen in diesem Bereich ergreifen die sich aus diesen Trends ergebenden Chancen und steuern die entsprechenden Risiken. Über die nächsten Quartalsergebnisse hinaus richtet sich ihr Blick weiter in die Zukunft. Und sie profitieren von der wachsenden Bedeutung, die Kunden, Mitarbeiter und andere interessierte Parteien dem Thema Sustainability beimessen. Die führenden Sustainability-Unternehmen setzen für ihren gesamten Wirtschaftszweig Standards im Hinblick auf fünf Corporate Sustainability-Grundsätze: Strategische Planung: Führende Sustainability-Unternehmen berücksichtigen in ihrer Geschäftsstrategie langfristige wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte. Innovation: Führende Sustainability-Unternehmen investieren in Produkt- und Serviceinnovationen, bei denen der Schwerpunkt auf Technologie und Systemen liegt, welche finanzielle, natürliche und gesellschaftliche Ressourcen sparsam, effektiv und wirtschaftlich nutzen. Unternehmensführung: Führende Sustainability-Unternehmen setzen die anspruchsvollsten Grundsätze der Unternehmensführung um, darunter Qualität und Verantwortungsbewusstsein des Managements, organisatorische Kompetenz und Unternehmenskultur. Aktionäre: Führende Sustainability-Unternehmen erfüllen die Forderung der Aktionäre nach einer gesunden Rendite, langfristigem wirtschaftlichem Wachstum, dauerhaften Produktivitätszuwächsen, gestärkter globaler Wettbewerbsfähigkeit, hervorragendem intellektuellem Kapital und hoher Reputation. Mitarbeiter und andere Interessentengruppen: Führende Sustainability-Unternehmen fördern das langfristige gesellschaftliche Wohl in dem Umfeld, in dem sie tätig sind, führen einen aktiven Dialog mit verschiedenen Interessentengruppen und gehen auf deren spezielle sowie sich entwickelnde Bedürfnisse ein. Dadurch sichern sie sich eine langfristige Betriebslizenz sowie starke Kunden- und Mitarbeiterbindung. Diese Grundsätze bilden auch die Kriterien, aufgrund derer Sustainability-Unternehmen kenntlich gemacht und für Investmentzwecke bewertet werden können. Sie erleichtern die Quantifizierung der unternehmerischen Sustainability-Leistung es wird beobachtet, wie Unternehmen Sustainability-Chancen wahrnehmen d.h. die Marktnachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen befriedigen und Nachhaltigkeitsrisiken und -kosten senken und idealerweise ganz vermeiden. Die Dow Jones Sustainability Indexes (DJSI) basieren auf der weltweit ersten Methodologie zur Erkennung der führenden Unternehmen dieser Erde, die den Sustainability-Gedanken umsetzen. Vier wesentliche marktgetriebene Attribute stellen sicher, dass die DJSI sowohl ideale Benchmarks als auch eine ideale Basis für Finanzprodukte bilden. Umfassend: Die nachhaltigkeitsorientierte Unternehmensbewertung besteht aus einer umfassenden und vielschichtigen Analyse anhand wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Kriterien. Die Bewertung umfasst zum einen allgemeine Kriterien, die auf alle Unternehmen zutreffen, und zum anderen besondere Kriterien, die sich aus zukünftigen Trends und Technologien in jedem einzelnen Wirtschaftszweig herleiten. Unterschieden wird ferner zwischen Sustainability-bezogenen Chancen und Risiken auf der Grundlage allgemein anerkannter Sustainability-Standards und -Definitionen. Eine jährliche Überprüfung der Bewertungskriterien stellt sicher, dass die allerneusten Erkenntnisse angewandt werden. * inoffizielle Übersetzung aus der Broschüre Dow Jones Sustainability Indexes 6

7 Konsistent: Die Bewertung beruht ausschließlich auf dem Research der SAM-Gruppe, die die weltweit größte auf der gleichen konsistenten Methodologie aufgebaute Corporate Sustainability-Datenbank unterhält. An alle Unternehmen einer Branche wird der gleiche Maßstab angelegt. Externe Prüfungen stellen die höchsten Standards in Bezug auf Vergleichbarkeit und Konsistenz sicher. Flexibel: Die Methodologie erleichtert eine Sustainability-spezifische Indexgestaltung d.h. ohne Tabak, ohne Alkohol, ohne Glücksspiel, ohne Waffen oder ohne alle diese Branchen. Sie kann leicht für andere marktgetriebene maßgeschneiderte Indizes verwandt werden, wie beispielsweise Indizes, die andere Regionen abdecken und/oder andere Geschäftssparten ausschließen. Investitionsgeeignet: Da der Dow Jones Sustainability-Index vom Dow Jones Global Index und Dow Jones Stoxx SM 600 abgeleitet werden, umfassen sie nur liquide Aktien. Anleger können daher sicher sein, dass alle Bestandteile des Dow Jones Sustainability-Index leicht handelbar sind. Die Dow Jones Sustainability World Indexes enthalten die auf dem Gebiet der Sustainability führenden 10 % der größten Unternehmen im Dow Jones Global Index. Die Dow Jones STOXX Sustainability Indexes weisen die führenden 20 % des Dow Jones STOXX SM 600 Index aus. Alle Dow Jones Sustainability Indexes werden jährlich überprüft um sicherzustellen, dass die Indexzusammensetzung die führenden Sustainability- Unternehmen der anfänglichen Universalmenge richtig widerspiegelt. Die Werte des Dow Jones Euro STOXX SM -Sustainability-Index per 10. Mai 2002: Gewichtung Gesellschaft Land in % ROYAL DUTCH PETROLEUM Niederlande ,28508 NOKIA Finnland ,47393 SIEMENS Deutschland ,99080 DEUTSCHE BANK Deutschland ,31989 BCO SANTANDER CENTRAL Spanien ,21928 ING GROEP Niederlande ,06878 ALLIANZ Deutschland ,90968 DAIMLERCHRYSLER Deutschland ,87938 PHILIPS ELECTRONICS Niederlande ,81280 UNILEVER NV Niederlande ,65882 SOC GENERALE Frankreich ,86736 DEUTSCHE TELEKOM Deutschland ,83453 SUEZ Frankreich ,73325 ABN AMRO Niederlande ,54931 L OREAL Frankreich ,34581 MUENCHENER RUECK Deutschland ,30706 BAYER Deutschland ,24088 BASF Deutschland ,19140 AEGON Niederlande ,02125 AHOLD Niederlande ,99172 STMICROELECTRONIC Niederlande ,76981 UNICREDITO ITALIANO Italien ,56033 ENDESA Spanien ,52714 SAINT GOBAIN Frankreich ,35200 RWE Deutschland ,32736 LVMH MOET HENNESSY Frankreich ,29649 LAFARGE Frankreich ,24165 BAYERISCHE MOTOREN WERKE Deutschland ,20519 BAYERISCHE HYPO & VEREINSB. Deutschland ,14319 VOLKSWAGEN Deutschland ,08679 IBERDROLA Spanien ,

8 Gewichtung Gesellschaft Land in % UPM KYMMENE Finnland ,96225 CRH Irland ,85823 STORA ENSO Finnland ,84485 ELECTRABEL Belgien ,70324 VNU Niederlande ,61750 ARCELOR Luxemburg ,56366 METRO Deutschland ,44588 HENKEL Deutschland ,38175 TF1 Frankreich ,37523 ALMANIJ Belgien ,34514 ADIDAS-SALOMON Deutschland ,33771 KBC BANCASSURANCE Belgien ,31364 PREUSSAG Deutschland ,31334 AGF Frankreich ,29114 CHRISTIAN DIOR Frankreich ,26860 LUFTHANSA Deutschland ,26621 DEGUSSA Deutschland ,22229 SONERA Finnland ,21369 TIETOENATOR Finnland ,20698 T ONLINE INTERNATIONAL Deutschland ,15023 WELLA VZ Deutschland ,13664 ATOS Frankreich ,12943 METSO Finnland ,12630 KARSTADT Deutschland ,11668 MG TECHNOLOGIES AG Deutschland ,11168 HEIDELBERGER ZEMENT Deutschland ,11140 GEHE Deutschland ,10904 HEIDELBERGER DRUCKM Deutschland ,10698 VODAFONE TEL. COMUNIC. Portugal ,06782 AIXTRON Deutschland , ,00003 Am 14. Mai 2002 betrug der Schlusskurs des Dow-Jones-Euro STOXX SM -Sustainability-Index 105,58 Punkte. Weitere Informationen zum Dow-Jones-Euro STOXX SM -Sustainability-Index finden Sie im Internet unter / 8

9 Wichtige Zusatzinformationen über steuerliche Risiken Im Privatvermögen gehaltene Indexzertifikate sind nach derzeitig gültiger Rechtslage (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom Az.: IV C3 S /01 betreffend die Einkommensteuerliche Behandlung von Termingeschäften im Bereich der privaten Vermögensverwaltung ( 20, 22 und 23 Einkommensteuergesetz (EStG)), Textziffer 49 ff) sogenannte Vollrisikopapiere, die weder bei Verkauf während der Laufzeit noch bei der Erfüllung durch die Emittentin zu Einnahmen aus Kapitalvermögen nach 20 Abs.1 Nr.7 EStG bzw. 20 Abs.2 Nr.4 EStG führen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil bei den vorliegenden Indexzertifikaten weder die Rückzahlung bzw. Teilrückzahlung des Kapitalvermögens noch ein Entgelt für die Überlassung von Kapitalvermögen zur Nutzung zugesagt oder gewährt wird. Der Verkauf durch den Zertifikatsinhaber bzw. die Erfüllung durch die Emittentin führt nach derzeitiger Rechtslage nicht zum Einbehalt von deutscher Zinsabschlagsteuer zuzüglich deutschem Solidaritätszuschlag. Erträge aus den Indexzertifikaten werden bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des 23 EStG als Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften besteuert (sogenannte Spekulationsbesteuerung). Ein Gewinn aus dem An- und Verkauf der Indexzertifikate in Höhe der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten der Wertpapiere (ggf. gekürzt um die im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft entstandenen Werbungskosten) ist innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerpflichtig (vgl. 23 Abs.1 Nr.2 EStG), sofern die Freigrenze 512,00 bei Nichtvorliegen weiterer privater Veräußerungsgeschäfte allein durch diesen Spekulationsgewinn oder aufgrund der Zusammenrechnung dieses Spekulationsgewinns mit anderen Gewinnen und Verlusten aus weiteren privaten Veräußerungsgeschäften erreicht wird. Ein steuerpflichtiger Gewinn kann bei Zertifikaten, die Aktien vertreten, ebenso dadurch entstehen, dass innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Zertifikates ein Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil (hier die Zahlung eines Geldbetrages) erlangt wird (vgl. 23 Abs.1 Nr.4 EStG). Etwaige im Falle des Anund Verkaufs von Indexzertifikaten innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist entstehende Verluste sind als Spekulationsverluste bei der Ermittlung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigungsfähig. Sie sind zunächst nur ausgleichsfähig mit den im Entstehungsjahr ebenfalls erwirtschafteten Spekulationsgewinnen. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, die nicht im Jahr ihrer Entstehung mit im gleichen Veranlagungszeitraum entstandenen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden können, sind steuerlich rücktragsfähig in den unmittelbar vorangehenden Veranlagungszeitraum bzw. zeitlich unbegrenzt vortragsfähig in zukünftige Veranlagungszeiträume. Diese Verluste mindern insofern die im Vorjahr entstandenen bzw. die in den Folgejahren entstehenden Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Indexzertifikate, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden, unterliegen grundsätzlich den allgemeinen Bestimmungen über die Besteuerung von Erträgen und Aufwendungen im Betriebsvermögen. Dementsprechend wirken sich positive Erträge aus der Veräußerung bzw. Einlösung der Zertifikate gewinnerhöhend aus, Verluste aus der Veräußerung der Zertifikate wirken sich gewinnmindernd aus. Hinsichtlich der Verluste ist möglicherweise 15 Abs.4 S.3 EStG zu beachten. Aufgrund dieser Vorschrift kann es für Verluste aus Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt, zu einem eingeschränkten Verlustausgleich kommen. Dies hat zur Folge, dass entsprechende Verluste nach Maßgabe des 15 Abs.4 Satz 2 EStG nur mit Gewinnen aus gleichartigen Geschäften verrechnet werden dürfen. Die Regelung eines solchen eingeschränkten Verlustausgleichs kommt entsprechend der Vorschrift des 15 Abs.4 Satz 4 EStG jedoch dann nicht zum Tragen, wenn die Geschäfte zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsunternehmen und Finanzunternehmen im Sinne des KWG gehören oder soweit sie der Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes dienen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich nicht um Geschäfte handelt, die der Absicherung von Aktiengeschäften dienen, bei denen der Veräußerungsgewinn (nach 3 Nr.40 Satz 1 Buchstabe a und b EStG in Verbindung mit 3 c Abs.2 EStG) teilweise steuerfrei ist, oder die (nach 8 b Abs.2 KStG) bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben (vergleiche 15 Abs.4 Satz 5 EStG). In Zweifelsfällen wird unbedingt die Kontaktaufnahme mit einem Vertreter der rechts- oder steuerberatenden Berufe empfohlen. 9

10 Zertifikatsbedingungen Open-End-Dow Jones Euro STOXX SM -Sustainability-Indexzertifikate (WKN ) 1 Zertifikatsrecht (1) Die Westdeutsche Landesbank Girozentrale, Düsseldorf und Münster (die Emittentin ) räumt dem Inhaber eines Open-End-Preis-Indexzertifikates auf den Dow Jones Euro STOXX SM Sustainability Index (der Index ) mit der WKN (das Zertifikat ) nach Maßgabe dieser Zertifikatsbedingungen das Recht ein, von der Emittentin am Einlösungstermin ( 3 (3)) unter den Voraussetzungen des 3 (4) die Zahlung des Referenzbetrages ( 3 (1)) zu verlangen. (2) Eine Verzinsung der Zertifikate erfolgt nicht. 2 Form, Girosammelverwahrung (1) Die von der Emittentin ausgegebenen Zertifikate sind in einem Inhaber-Sammelzertifikat verbrieft, das bei der Clearstream Banking AG ( Clearstream ) hinterlegt ist. Das Inhaber-Sammelzertifikat trägt die Unterschrift der Emittentin. Effektive Zertifikate werden nicht ausgegeben. (2) Den Inhabern von Zertifikaten stehen Miteigentumsanteile an dem Inhaber-Sammelzertifikat zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln der Clearstream und, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Euroclear Bank S.A./N.V., Brüssel ( Euroclear ), und der Clearstream Banking S.A. übertragen werden können. 3 Referenzbetrag / Feststellungstag / Einlösungstermin Rückzahlung am Einlösungstermin (1) Der Referenzbetrag bezogen auf jeweils ein Zertifikat ist ein Euro-Betrag in Höhe von einem Zehntel des am Feststellungstag ( 3 (2)) als Schlussstand veröffentlichten Wertes des Dow Jones Euro STOXX SM Sustainability Index (der Schlusswert ), wobei ein Indexpunkt einem Betrag von Euro 1,- entspricht (der Referenzbetrag ). (2) Feststellungstag ist der fünfte Bankarbeitstag vor dem jeweiligen Einlösungstermin. Sollte am Feststellungsstag, aus welchen Gründen auch immer, der Dow Jones Euro STOXX SM Sustainability Index oder ein Ersatzindex gemäß 4 (3) nicht festgestellt und veröffentlicht werden, gilt als Feststellungsstag im Sinne dieser Zertifikatsbedingungen der nächstfolgende Bankarbeitstag, an dem der Index oder ein Ersatzindex wieder festgestellt und veröffentlicht wird. (3) Einlösungstermin ist jeder letzte Bankarbeitstag der Monate März und September eines jeden Jahres, erstmals am Sollte der Einlösungstermin kein Bankarbeitstag sein, so verschiebt sich der Einlösungstermin auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag. (4) Die Einlösung kann nur zu einem Einlösungstermin gefordert werden, wenn durch den Inhaber des Zertifikats spätestens am zehnten Bankarbeitsstag vor dem Einlösungstermin folgende Voraussetzungen erfüllt werden: (a) bei der Zahlstelle geht vor Uhr Düsseldorfer Ortszeit eine schriftliche Erklärung des Zertifikatsinhabers (die Einlösungserklärung ) ein, (b) die entsprechenden Miteigentumsanteile am Inhaber-Sammelzertifikat werden auf das Depotkonto der Zahlstelle bei der Clearstream übertragen. (5) Die Einlösungserklärung ist verbindlich und unwiderruflich. Sie muss ordnungsgemäß unterzeichnet sein und hat die folgenden Angaben zu enthalten: (a) die Erklärung des Zertifikatsinhabers, hiermit seine Rechte aus den Zertifikaten auszuüben; (b) die Anzahl der Zertifikate, die eingelöst werden sollen, wobei mindestens ein Zertifikat oder ein ganzzahliges Vielfaches hiervon eingelöst werden kann. Sollten eine der unter diesen Absätzen 4 und 5 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist die Einlösungserklärung nichtig. (6) Sollte an einem Feststellungstag der Schlusswert nicht festgestellt und veröffentlicht werden, so gilt als Schlusswert der letzte, an diesem Tag von der Stoxx Ltd. festgestellte und veröffentlichte Wert des Index. (7) Zahlstelle ist die Hauptniederlassung Düsseldorf der Emittentin. (8) Bankarbeitstag im Sinne dieser Zertifikatsbedingungen ist ein Arbeitstag, an dem Geschäftsbanken in Düsseldorf, Stuttgart und Frankfurt geöffnet sind. (9) Die Emittentin wird nach wirksamer Einreichung der Zertifikate zur Einlösung am Einlösungstermin den gemäß 1 (1) fälligen Referenzbetrag der Clearstream zur Weiterleitung per Gutschrift an den Zertifikatsinhaber zur Verfügung stellen. Der Referenzbetrag bzw. sonstige Zahlungen werden in frei konvertierbarer und verfügbarer gesetzlicher Währung der Bundesrepublik Deutschland geleistet, ohne dass, abgesehen von der Beachtung etwaiger Steuer-, Devisen-, oder sonstiger Vorschriften, die Ausfertigung einer eidesstattlichen Versicherung oder die Erfüllung irgendeiner sonstigen Förmlichkeit verlangt werden darf. Alle im Zusammenhang mit der Zahlung des Referenzbetrages gegebenenfalls anfallenden Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben sind vom Zertifikatsinhaber zu tragen. 10

11 4 Indexbeschreibung Dow Jones Euro STOXX SM Sustainability Index (1) Maßgeblich für die Berechnung des Referenzbetrages ist das Konzept des Index, wie es von der STOXX Ltd., einem Tochterunternehmen der Deutsche Börse AG, der SBF Bourse de Paris, der SWX Swiss Exchange und Dow Jones auf der Grundlage der Kurse von Aktien, die zum Handel an verschiedenen Wertpapierbörsen europäischer Länder zugelassen sind, erstellt und weitergeführt und durch dieselbe und die elektronischen Kursinformationssysteme veröffentlicht wird. Dies gilt auch, wenn künftig Veränderungen und Bereinigungen in der Berechnung des Index, der Zusammensetzung oder Gewichtung der Kurse und Aktien, auf deren Grundlage der Index berechnet wird, der Art und Weise der Veröffentlichung oder wenn sonstige Veränderungen, Bereinigungen oder andere Maßnahmen vorgenommen werden, die sich auf die Berechnung des Index auswirken, soweit sich nicht aus den nachstehenden Bestimmungen ein anderes ergibt. (2) Eine Anpassung des Index erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, die Emittentin befindet nach Treu und Glauben, dass das maßgebliche Konzept und/oder die Berechnungsweise oder die Grundlage des Index oder eines etwaigen Ersatzindex gemäß Absatz 3 so erheblich geändert worden ist, dass die Kontinuität des Index oder des Ersatzindex oder die Vergleichbarkeit mit dem auf alter Grundlage errechneten Index oder Ersatzindex nicht mehr gegeben ist. In einem solchen Fall wird die Emittentin nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung ihres letzten festgestellten Kurses einen angepassten Bezugswert ermitteln, der in seinem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst weitgehend der bisherigen Regelung entspricht. Die Emittentin bestimmt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes der Veränderung, Anpassung oder anderen Maßnahmen auch den Tag, an dem der angepasste Bezugswert erstmals zugrunde zu legen ist. Die Emittentin wird den angepassten Bezugswert sowie den Zeitpunkt seiner erstmaligen Anwendung unverzüglich gemäß 8 bekannt machen. (3) Sollte der Index nicht mehr regelmäßig festgestellt und veröffentlicht werden, wird die Emittentin für die Berechnung des Referenzbetrages einen dann regelmäßig festgestellten und veröffentlichten anderen Index bestimmen ( Ersatzindex ) und gegebenenfalls den Bezugswert anpassen. Ein derartiger Ersatzindex ist zusammen mit dem Stichtag sowie dem gegebenenfalls angepassten Bezugswert unverzüglich gemäß 8 bekannt zu machen. (4) Sollte der Schlusswert nicht mehr regelmäßig festgestellt und veröffentlicht werden, wird die Emittentin nach billigem Ermessen für die Berechnung des Referenzbetrages einen anderen regelmäßig festgestellten Index-Wert bestimmen ( Ersatzwert ). Ein derartiger Ersatzwert ist zusammen mit dem Stichtag unverzüglich gemäß 8 bekannt zu machen. (5) Ist nach Ansicht der Emittentin eine Anpassung des Bezugswertes nicht möglich oder wird der Index oder ein etwaiger Ersatzindex der Zertifikate nicht mehr festgestellt und veröffentlicht und ist die Festlegung eines anderen maßgeblichen Index, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich, wird die Emittentin für die Weiterberechnung und Veröffentlichung des für die Berechnung des Referenzbetrages maßgeblichen Indexwertes auf der Grundlage des bisherigen Konzeptes des Index oder des Ersatzindex Sorge tragen. Die Veröffentlichung des weiterberechneten maßgeblichen Indexwertes nach Absatz 5 erfolgt in einer hierfür geeigneten Form und nicht gemäß 8. (6) Die Entscheidung der Emittentin über eine erhebliche Änderung des Berechnungskonzeptes nach Absatz 2 oder über die Bestimmung eines Ersatzindex nach Absatz 3 und eines Ersatzwertes nach Absatz 4 sowie die Berechnung des maßgeblichen Indexwertes nach Absatz 5 durch die Emittentin oder einen von ihr beauftragten Dritten ist, soweit nicht ein offensichtlicher Fehler vorliegt, für alle Beteiligten bindend. 5 Kündigung durch die Emittentin (1) Die Emittentin ist berechtigt, am und danach am letzten Bankarbeitstag im September eines jeden Jahres (der Kündigungstermin ) die Zertifikate insgesamt, jedoch nicht teilweise zu kündigen. (2) Die Kündigung durch die Emittentin ist mindestens ein Jahr vor dem Kündigungstermin gemäß 8 bekannt zu machen. Die Bekanntmachung ist unwiderruflich. (3) Im Falle der Kündigung durch die Emittentin erfolgt die Einlösung eines jeden Zertifikates gemäß 3 (1) und (2), wobei der fünfte Bankarbeitstag vor dem Kündigungstermin als Feststellungstag gilt. (4) Sämtliche im Falle der Kündigung durch die Emittentin gemäß den Zertifikatsbedingungen zahlbaren Beträge sind an die Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge der Clearstream zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Zertifikatsinhaber überweist. (5) Das Recht der Zertifikatsinhaber die Einlösung der Zertifikate zu einem Einlösungstermin vor dem Kündigungstermin zu verlangen, wird durch die Kündigung der Emittentin nicht berührt. 6 Ersetzung der Emittentin Die Emittentin ist jederzeit berechtigt, ohne Zustimmung der Inhaber der Zertifikate eine andere Gesellschaft, deren Kapitalanteile oder Stimmrechtsanteile mehrheitlich von der Westdeutsche Landesbank Girozentrale oder von einem mit ihr verbundenen Unternehmen direkt oder indirekt gehalten werden, als Schuldner unter den Zertifikaten (die Neue Emittentin ) an ihre Stelle zu setzen, sofern die Neue Emittentin alle Verpflichtungen der Emittentin gegenüber den Inhabern der Zertifikate aus oder im Zusammenhang mit den Zertifikaten übernimmt. Im Falle einer solchen Ersetzung gilt jede in diesen Zertifikatsbedingungen enthaltene Bezugnahme auf die Emittentin fortan als Bezugnahme auf die Neue Emittentin. Die Ersetzung ist unverzüglich gemäß 8 bekannt zu machen. 7 Weitere Zertifikate Die Emittentin behält sich vor, jederzeit eine oder mehrere weitere Emission(en) von Zertifikaten zu in jeder Hinsicht identischen mit den hierin niedergelegten Bedingungen aufzulegen. Die zu identischen Bedingungen begebenen Zertifi- 11

12 kate gelten als eine einheitliche Emission mit den ursprünglich oder früher begebenen Zertifikaten und sind voll mit diesen austauschbar. 8 Bekanntmachungen Alle die Zertifikate betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung in mindestens einem überregionalen Pflichtblatt der Börse, an der die Zertifikate notiert sind. 9 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand (1) Erfüllungsort für alle sich aus diesen Zertifikatsbedingungen ergebenden Verpflichtungen der Emittentin und der Inhaber von Zertifikaten ist Düsseldorf. (3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in diesen Zertifikatsbedingungen geregelten Angelegenheiten ist Düsseldorf. 10 Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen dieser Zertifikatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so werden hiervon die anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Eine durch die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieser Zertifikatsbedingungen etwa entstehende Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sinngemäß auszufüllen. (2) Form und Inhalt der Zertifikate sowie die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Inhaber von Zertifikaten bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 12

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