Energierechtliche Grundlagen für die Errichtung und Betrieb von Gasinstallationen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Energierechtliche Grundlagen für die Errichtung und Betrieb von Gasinstallationen"

Transkript

1 Energierechtliche Grundlagen für die Errichtung und Betrieb von Gasinstallationen Anforderungen an die Installationsunternehmen und die Installateurverzeichnisse Berlin, 09. November 2009 RA Carsten Wesche, BDEW Berlin Energie- und Wasserwirtschaft e.v.

2 Agenda Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Anforderungen an die Gasinstallation Installateurverzeichnis Installateurverzeichnisse Anforderungen an die IU nach NDAV Richtlinien zum Abschluss von Installateurverträgen Installateurausschüsse Örtliche Installateurausschüsse Landesinstallateurausschüsse Energie- und Wasserwirtschaft e.v.

3 Vertragsgestaltung Endverteilung Netzzugangsvertrag (Lieferantenrahmenvereinbarung) Netzanschlußvertrag Lieferant Netzbetreiber (Endverteilung) Anschlussnutzungsvertrag Gaslieferungsvertrag Folie 3 / 20

4 Trennung von Netz und Vertrieb GasGVV AVBGasV zwei Verordnungen In Kraft getreten am NDAV 8. November , 19 NDAV Folie 4 / 20

5 Gasanlage [Kundenanlage] ( NDAV) Anschlussnehmer ist für den ordnungsgemäßen Zustand und ordnungsgemäßen Betrieb der Gasanlage verantwortlich. Anschlussnehmer bleibt auch bei Überlassung der Gasanlage an Dritte (Miete/Pacht) verantwortlich. 13 Abs. 1 NDAV Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperrvorrichtung, mit Ausnahme des Druckregelgerätes und der Messeinrichtung, die nicht in seinem Eigentum stehen, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Folie 5 / 20

6 Gasanlage [Kundenanlage] ( NDAV) Anerkannte Regeln der Technik sind einzuhalten. 13 Abs. 2 NDAV Die Anlage darf nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. TRGI beinhaltet die anerkannten Regeln der Technik ( 49 Abs. 2 Nr.2 EnWG) Folie 6 / 20

7 Gasanlage [Kundenanlage] ( NDAV) Inbetriebsetzung der Gasanlage durch Netzbetreiber Inbetriebsetzung heißt Einbau der Messeinrichtung und Freigabe der Gaszufuhr durch Öffnen der Absperreinrichtung Beauftragung des Vertragsinstallationsunternehmens möglich Antrag auf Inbetriebsetzung durch Installationsunternehmen Auf Verlangen des Netzbetreibers sind die zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden Berechtigung des Netzbetreibers die Gasanlage vor und nach der Inbetriebsetzung zu überprüfen Bei erheblichen Sicherheitsmängeln ist der Netzbetreiber berechtigt den Anschluss der Anlage zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen Aber: keine Überprüfungspflicht! Folie 7 / 20

8 Gasanlage [Kundenanlage] ( NDAV) Installateurverzeichnis wird vom Netzbetreiber geführt Netzbetreiber ist für Versorgungsnetz zuständig Technische Sicherheit wird vom Netzbetreiber gewährleistet. Technischen Anschlussbedingungen werden vom Netzbetreiber gestellt 13 Abs. 2 NDAV Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Richtlinien zum Abschluss von Installateurverträgen Folie 8 / 20

9 Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen vom 03. Februar 1958 in der Fassung vom 01. März 2007 Branchenvereinbarung zwischen Netzbetreiber, Handwerk und Industrie (BDEW, ZVSHK, BSHK) Richtlinien dienen ausschließlich sicheren Gasversorgung Keine Marktregulierung oder Wettbewerbsbeschränkung Keine Verstoß gegen Kartellrecht (Mitteilung des BkartA vom ) Diskriminierungsfreier Zugang zum Installateurverzeichnis ist gewährleistet Richtlinien orientieren sich am Handwerksrecht Folie 9 / 20

10 Rechtssprechung OLG Düsseldorf, Urteil (VI-2 U (Kart) 7/07) Die Freiheit des Wettbewerbes wird durch das bundesweit errichtete System der Eintragung in das Installateurverzeichnis nicht im Sinne einer Errichtung einer Marktzutrittsschranke unbillig behindert. Die Anforderungen und Bedingungen zur Eintragung in das Installateurverzeichnis auf Grundlage der Installateurrichtlinien sind einzeln und in ihrer Gesamtheit betrachtet zumutbar und führen zu keiner unangemessenen Benachteiligung der Installationsunternehmen. Der Abschluss eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Installateurvertrages führt zu keiner Benachteiligung des Installationsunternehmens.!! Bestätigt durch BGH, Beschluss vom (KZR 43/08) Folie 10 / 20

11 Regeleintragung [Meister] (5.1.1): Der Nachweis der fachlichen Befähigung... ist grundsätzlich erbracht, wenn der Inhaber des IU oder dessen Beauftragter als verantwortlicher Fachmann a) die Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauer- Handwerk... abgelegt hat und im Prüfungsfach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik mindestens 50 Punkte erreicht hat oder b) die Meisterprüfung nach der Meisterprüfungsverordnung für das Gas- und Wasserinstallateurhandwerk a.f. abgelegt hat. Folie 11 / 20

12 Regeleintragung [Diplom](5.1.2): 1. Diplomprüfung in einer dem Installateur-Handwerk entsprechenden Fachrichtung und Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen bei Eintragung in die Handwerksrolle z.b. Versorgungstechnik, Energie- und Wärmetechnik, Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Sanitärtechnik 2. Gesellenprüfung (Installateur-Handwerk) oder drei Jahre praktische Tätigkeit. Folie 12 / 20

13 Öffnungsklausel (5.2): In Ausnahmefällen kann das IU, das die Voraussetzungen nach 5.1 nicht erfüllt, den Nachweis dadurch führen, dass sein Inhaber oder dessen Beauftragter als verantwortlicher Fachmann über 1. die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie 2. über eine mindestens dreijährige praktische Erfahrung bei der Ausführung von Installationsarbeiten verfügt. z.b. Quereinsteiger mit handwerksrechtliche Ausübungsberechtigungen und Ausnahmebewilligungen (gem. 5, 7a, 7b und 8 HwO), Herstellerfirmen/ Wartungsunternehmen, Industriebetriebe, ausländische Installationsunternehmen Folie 13 / 20

14 Nachweis der fachlichen Befähigung: Eintragung in die Handwerksrolle nach 7a, 7b, 8 HwO Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde Eintragung in die Handwerksrolle berechtigt nicht automatisch zur Eintragung in das Installateurverzeichnis TRGI- / TRWI-Lehrgänge Mindestanforderungen an den Lehrgänge ergeben sich aus dem BDEW/ZVSHK abgestimmten Lehrplänen Altgesellen Schornsteinfegermeister Elektromeister Umfassender Qualifikationslehrgang für Quereinsteiger Abschlussprüfung Folie 14 / 20

15 Nachweis der fachlichen Befähigung: Fachprüfung Fachgespräch oder schriftliche Prüfung Durch VU oder Installateurausschuss Formalisierte Fachprüfungen durch bzw. im Auftrag des LIA Referenzanlagen z.b. Inspektion der ersten drei Kundenanlagen Folie 15 / 20

16 Allgemeine Eintragungsvoraussetzungen: Zuverlässigkeit (3.1) Werkstatt mit ausreichend Werkzeugen sowie erforderlichen Mess- und Prüfgeräte. (4.1) Rechtsammlung der für Installationsarbeiten zu beachtenden Vorschriften (4.1) Fortbildungsverpflichtung (4.1) Gewerbeanzeige (4.1) Haftpflichtversicherung (4.1) Folie 16 / 20

17 Örtlicher Installateurausschuss (IA): Räumliche Zuständigkeit für das Versorgungsgebiet Paritätische Besetzung Vertreter des VU (Netzbetreiber) Vertreter der im Versorgungsgebiet niedergelassenen IU Federführung liegt beim VU Beschlussfassung mit Mehrheit der Stimmen Aufgaben Stellungnahme zu Antrag/Kündigung eines Installateurvertrages Einigungsstelle für Meinungsunterschiede zwischen VU und IU Förderung der Zusammenarbeit Marktpartnerschaft ausschließlich für Netzinteressen! Vertriebsinteressen können im IA nicht wahrgenommen werden eigene Vertriebsplattform notwendig z.b. Gasgemeinschaften u.a. Folie 17 / 20

18 Landesinstallateurausschuss (LIA): Räumliche Zuständigkeit für das Bundesland Paritätische Besetzung Vertreter der VU (Netzbetreiber) und VIU Vertreter der BDEW-Landesorganisation Vertreter der Landesfachverbände und -innungen Federführung liegt bei BDEW-Landesorganisation Beschlussfassung mit Mehrheit der Stimmen Aufgaben Clearing-Stelle Schriftlicher Einspruch binnen Monatsfrist bei VU VU legt binnen Monatsfrist über Landesorganisation dem LIA vor Persönliche Anhörung empfohlen Stellungnahme binnen Monatsfrist Folie 18 / 20

19 Landesinstallateurausschuss (LIA): Aufgaben Einigungsstelle für sonstige Meinungsverschiedenheiten zwischen IA und VU Hinwirkung auf einheitliche Anwendung der Richtlinien Durchführung von Fachprüfungen zum Nachweis der fachlichen Qualifikation Erfahrungsaustausch Förderung der Zusammenarbeit Marktpartnerschaft ausschließlich für Netzinteressen! Vertriebsinteressen können im LIA nicht wahrgenommen werden eigene Vertriebsplattform notwendig z.b. Gasgemeinschaften u.a. Folie 19 / 20

20 Information RA Carsten Wesche BDEW, Reinhardtstraße 17, Berlin, 030/ , Folie 20 / 20

Für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und

Für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 03. Februar 1958 in der Fassung vom 01. März

Mehr

R I C H T L I N I E N

R I C H T L I N I E N R I C H T L I N I E N für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 03. Februar 1958 in der

Mehr

Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und

Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom

Mehr

Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und

Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 03. Februar 1958 in der Fassung vom

Mehr

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n R i c h t l i n i e n für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 in der

Mehr

Empfehlung der Landesinstallateurausschüsse ( LIA )

Empfehlung der Landesinstallateurausschüsse ( LIA ) Seite 1 Empfehlung der Landesinstallateurausschüsse ( LIA ) von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an alle Gas- und Wasserversorgungsunternehmen bezüglich der Anerkennung von Nachweisen der fachlichen

Mehr

Max Mustermann, Musterstr. 1, Musterstadt

Max Mustermann, Musterstr. 1, Musterstadt Eintragung in das Installateur-Verzeichnis für das Unternehmen Max Mustermann, Musterstr. 1, Musterstadt Eintragung für Gas- und Wasseranlagen Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen

Mehr

Richtlinien Präambel

Richtlinien Präambel Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom

Mehr

Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und

Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom

Mehr

Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und

Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom

Mehr

Vereinbarung. im Versorgungsgebiet der / des <Name VU eintragen> zwischen

Vereinbarung. im Versorgungsgebiet der / des <Name VU eintragen> zwischen Vereinbarung zur Sicherung der Versorgungsqualität, der Hygiene der Trinkwasserversorgung und der sicheren Anwendung von Strom-, Gas- und Trinkwasseranlagen im Versorgungsgebiet der / des

Mehr

vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom 02. Dezember 2002

vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom 02. Dezember 2002 Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom

Mehr

Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und

Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom

Mehr

Herausgeber: Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.v. (BGW), Berlin

Herausgeber: Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.v. (BGW), Berlin Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom 3. Februar 1958 in der Fassung vom

Mehr

Max Mustermann Musterstraße 1 Musterstadt

Max Mustermann Musterstraße 1 Musterstadt Eintragung in das Installateur-Verzeichnis für das Unternehmen Max Mustermann Musterstraße 1 Musterstadt Eintragung für Gas- und Wasseranlagen Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen

Mehr

Erläuterungen zum Formular

Erläuterungen zum Formular Stand 01.01.2015 Erstellt: Armin Dürr Die seitens des Netzbetreibers benötigten Angaben sowie die vollständig ausgefüllte Anmeldung einer Gasanlage und Anmeldung zur Inbetriebsetzung Gas. 1. Exemplar:

Mehr

Verfahren zur Anmeldung / Inbetriebsetzung einer Gasinstallation

Verfahren zur Anmeldung / Inbetriebsetzung einer Gasinstallation Stand 01.08.2016 Änderung des Formblattes Anmeldung für die Ausführung einer Gasanlage Im Nachfolgenden werden die wesentlichen Änderungen des Formblattes für den Versorgungsbereich der Stadtwerke Diez

Mehr

Zweckverband Wasserversorgungsgruppe. - naturbelassen - Aus der Praxis: Aufgabe und Führung eines Installationsverzeichnisses

Zweckverband Wasserversorgungsgruppe. - naturbelassen - Aus der Praxis: Aufgabe und Führung eines Installationsverzeichnisses Aus der Praxis: Aufgabe und Führung eines Installationsverzeichnisses Rechtsstellung: Der ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Verbandsmitglieder: Neufahrn bei Freising Eching Hallbergmoos Kranzberg

Mehr

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen Februar 2017

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen Februar 2017 Landes-Installateurausschuss Baden-Württemberg Landes-Installateurausschuss Bayern Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen Februar 2017 Eintragung von Gas- und Wasserinstallationsunternehmen

Mehr

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen November 2011

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen November 2011 Landes-Installateurausschuss Baden-Württemberg Landes-Installateurausschuss Bayern Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen November 2011 Eintragung von Gas- und Wasserinstallationsunternehmen

Mehr

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen April 2018

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen April 2018 Landes-Installateurausschuss Baden-Württemberg Landes-Installateurausschuss Bayern Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen April 2018 Eintragung von Gas- und Wasserinstallationsunternehmen in

Mehr

Erläuterungen zur Anmeldung einer Gasinstallation - Anmeldevordruck des BDEW

Erläuterungen zur Anmeldung einer Gasinstallation - Anmeldevordruck des BDEW Erläuterungen zur Anmeldung einer Gasinstallation - Anmeldevordruck des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Landesgruppe Norddeutschland) Stand: Juni 2009 In Zusammenarbeit des BDEW

Mehr

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen November 2011

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen November 2011 Landes-Installateurausschuss Baden-Württemberg Landes-Installateurausschuss Bayern Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen November 2011 Eintragung von Gas- und Wasserinstallationsunternehmen

Mehr

A N T R A G auf Abschluss eines Installateurvertrages und auf Eintragung in das Gas/Wasser-Installateurverzeichnis der DREWAG NETZ GmbH

A N T R A G auf Abschluss eines Installateurvertrages und auf Eintragung in das Gas/Wasser-Installateurverzeichnis der DREWAG NETZ GmbH A N T R A G auf Abschluss eines Installateurvertrages und auf Eintragung in das Gas/Wasser-Installateurverzeichnis der DREWAG NETZ GmbH An DREWAG NETZ GmbH Rosenstraße 32 01067 Dresden Dieser Raum dient

Mehr

Verfahrensweise / Handlungsempfehlung zur Qualitätssicherung bei Gasinstallationen

Verfahrensweise / Handlungsempfehlung zur Qualitätssicherung bei Gasinstallationen Verfahrensweise / Handlungsempfehlung zur Qualitätssicherung bei Gasinstallationen 1 2.1 Verfahren - Grundsatz Diese Verfahrensweise / Handlungsempfehlung beschreibt verschiedene Eskalationsstufen und

Mehr

Merkblatt zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom Stand: 11. März 2009

Merkblatt zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom Stand: 11. März 2009 Merkblatt zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom Stand: 11. März 2009 Herausgeber: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.v. VBEW Lenkungsausschuss Energienetze und Regulierung

Mehr

Sie wünschen die Eintragung Ihres Installationsunternehmens in unser Installateurverzeichnis

Sie wünschen die Eintragung Ihres Installationsunternehmens in unser Installateurverzeichnis Bayernwerk Netz GmbH Lilienthalstraße 7 93049 Regensburg An alle Firmen, die sich in das Installateurverzeichnis Gas eintragen lassen möchten. Bayernwerk Netz GmbH Installateurbetreuung (Bereich TSE) Lilienthalstraße

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas/Wasser

Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas/Wasser F44/12022016 Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas/Wasser Ersteintragung Änderung Gas Wasser Hiermit beantragen wir für die genannte Firma die Eintragung in das Installateurverzeichnis

Mehr

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen in die Installateurverzeichnisse der Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg Stand Januar 2011 Herausgegeben vom Landes-Installateurausschuss

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas/Wasser

Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas/Wasser Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas/, Emmy-Noether-Straße 2, 80287 München Ersteintragung Änderung Gas Optional: Informationen zur Fernwärme Hiermit beantragen wir für die genannte

Mehr

Leitfaden zur Anwendung der Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen (Installateurrichtlinien)

Leitfaden zur Anwendung der Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen (Installateurrichtlinien) Energie-Info BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Leitfaden zur Anwendung der Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen

Mehr

Technische Anschlussbedingungen Gas der Stadtwerke Dinkelsbühl

Technische Anschlussbedingungen Gas der Stadtwerke Dinkelsbühl TAB Gas Technische Anschlussbedingungen Gas der Stadtwerke Dinkelsbühl Gültig ab 01.10.2010 Seite 1 von 8 Inhaltverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Gasbeschaffenheit und Versorgungsdruck 3. Hausanschluss

Mehr

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Landesgruppe Norddeutschland Normannenweg 34 20537 Hamburg Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen Landesgruppe Berlin / Brandenburg

Mehr

Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - 1 - Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gültig ab 01.07.2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Netzanschluss ( 5 9 NDAV) 2 2. Fälligkeit

Mehr

Antragsrückgabe bitte an:

Antragsrückgabe bitte an: Antragsrückgabe bitte an: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Geschäftsbereich Recht Handwerksrolle Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt am Main Ansprechpartner: A K Katja Eisenberg Telefon: (0

Mehr

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NDAV

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NDAV Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung

Mehr

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen Februar 2017

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen Februar 2017 Landes-Installateurausschuss Baden-Württemberg Landes-Installateurausschuss Bayern Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen Februar 2017 Eintragung von Gas- und Wasserinstallationsunternehmen

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederdruckgasnetz NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederdruckgasnetz NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederdruckgasnetz NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH Stand: 01.09.2016 NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH Technische Anschlussbedingungen für

Mehr

Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen

Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen Inhaltsverzeichnis Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen 1 Mitteldruckhausanschlüsse.........2

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz (TAB GAS) der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co.

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz (TAB GAS) der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz (TAB GAS) der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co. KG (esb) Gültig ab 01.01.2011 1. Geltungsbereich Den Technischen Anschlussbedingungen

Mehr

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen April 2018

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen April 2018 Landes-Installateurausschuss Baden-Württemberg Landes-Installateurausschuss Bayern Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen April 2018 Eintragung von Gas- und Wasserinstallationsunternehmen in

Mehr

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen April 2018

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen April 2018 Landes-Installateurausschuss Baden-Württemberg Landes-Installateurausschuss Bayern Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen April 2018 Eintragung von Gas- und Wasserinstallationsunternehmen in

Mehr

Anschlussbedingungen der Stadtwerke Velbert GmbH für Gas- und Wasserinstallationen

Anschlussbedingungen der Stadtwerke Velbert GmbH für Gas- und Wasserinstallationen Stand 09.2010 Anschlussbedingungen der Stadtwerke Velbert GmbH für Gas- und Wasserinstallationen Stadtwerke Velbert GmbH Kettwiger Straße 2 42549 Velbert Tel. 02051 / 988-0 1 Gasinstallation Für die Herstellung

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für Gasinstallationen der Stadtwerke Velbert GmbH. Stand

Technische Anschlussbedingungen für Gasinstallationen der Stadtwerke Velbert GmbH. Stand Technische Anschlussbedingungen für Gasinstallationen der Stadtwerke Velbert GmbH Stand 06.2009 1 Gasinstallation Für die Herstellung von Gasinstallationen gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik

Mehr

Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB-Gas) der Stadtwerke Dachau Anlage 4 zu den Ergänzenden Bestimmungen NDAV

Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB-Gas) der Stadtwerke Dachau Anlage 4 zu den Ergänzenden Bestimmungen NDAV Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB-Gas) der Stadtwerke Dachau Anlage 4 zu den Ergänzenden Bestimmungen NDAV gültig ab 01.02.2017 Inhaltverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Gasbeschaffenheit und Versorgungsdruck

Mehr

Hinweise Gas (HW Gas)

Hinweise Gas (HW Gas) Hinweise Gas (HW Gas) für Vertragsinstallationsunternehmen bezüglich Arbeiten an Gasinstallationen Stand 01. Mai 2017 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Ansprechpartner für Installationsunternehmen Gas bei

Mehr

Antragsrückgabe bitte an:

Antragsrückgabe bitte an: Antragsrückgabe bitte an: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Geschäftsbereich Recht Handwerksrolle Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt am Main Ansprechpartner: A K Katja Eisenberg Telefon: (0

Mehr

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen Februar 2017

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen Februar 2017 Landes-Installateurausschuss Baden-Württemberg Landes-Installateurausschuss Bayern Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen Februar 2017 Eintragung von Gas- und Wasserinstallationsunternehmen

Mehr

TAB-GAS. Technische Anschlussbedingungen Gas Unternehmen XY Im Gebiet des Installateurausschusses Ostwürttemberg - IAO Stand 20.

TAB-GAS. Technische Anschlussbedingungen Gas Unternehmen XY Im Gebiet des Installateurausschusses Ostwürttemberg - IAO Stand 20. TAB-GAS Technische Anschlussbedingungen Gas Unternehmen XY Im Gebiet des Installateurausschusses Ostwürttemberg - IAO Stand 20. April 2010 - 2 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich (siehe auch 1 NDAV )...3

Mehr

Eintragung in das Installateurverzeichnis GAS der Bayernwerk Netz GmbH

Eintragung in das Installateurverzeichnis GAS der Bayernwerk Netz GmbH Bayernwerk Netz GmbH Lilienthalstraße 7 93049 Regensburg An alle Firmen, die sich in das Installateurverzeichnis Gas eintragen möchten Bayernwerk Netz GmbH Installateurbetreuung (Bereich TSE) Lilienthalstraße

Mehr

Grundsätze für die Zusammenarbeit

Grundsätze für die Zusammenarbeit Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Stand Juni 2008 Aufgestellt und

Mehr

Informationsblatt Energie und Wasser Potsdam GmbH. Eintragung in das Installateurverzeichnis Wasser

Informationsblatt Energie und Wasser Potsdam GmbH. Eintragung in das Installateurverzeichnis Wasser Informationsblatt Energie und Wasser Potsdam GmbH Stand: 01.11.2017 Eintragung in das Installateurverzeichnis Wasser Begriffsdefinition Installateurunternehmen, die an Trinkwasser-Kundenanlagen Arbeiten

Mehr

Gas- und Wasserinstallationen. Technische Hinweise für Installationsunternehmen, die im Netzgebiet der Stadtwerke Borken tätig sind

Gas- und Wasserinstallationen. Technische Hinweise für Installationsunternehmen, die im Netzgebiet der Stadtwerke Borken tätig sind Gas- und Wasserinstallationen Technische Hinweise für Installationsunternehmen, die im Netzgebiet der Stadtwerke Borken tätig sind 1 Inhaltsverzeichnis 1 Gas... 3 1.1 Geltungsbereich... 3 1.2 Aufbau Gashausanschluss...

Mehr

Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen

Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Version 1.0 Stand: 01. Juni 2014 Netze-Gesellschaft Südwest mbh Inhaltsverzeichnis... I 1 Mitteldruckhausanschlüsse... 1 1.1 Allgemeines...

Mehr

1. Netzanschlussbeauftragung. 2. Netzanschluss ( 5 9 NDAV)

1. Netzanschlussbeauftragung. 2. Netzanschluss ( 5 9 NDAV) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Weinheim GmbH (SWW ) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Schleussnerstraße 62 63263 Neu-Isenburg Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Neu- Isenburg GmbH Schleussnerstraße 62, 63263 Neu- Isenburg Tel: 06102/246-0, Fax: -231,

Mehr

Netzanschlussvertrag NAV99999

Netzanschlussvertrag NAV99999 Netzanschlussvertrag NAV99999 Zwischen der Werraenergie GmbH Netzbetrieb August-Bebel-Straße 36-38 36433 Bad Salzungen nachfolgend genannt (Netzbetreiber) und Max Mustermann Musterstraße 1 99999 Musterstadt

Mehr

Bezeichnung des zulassungspflichtigen Handwerks bzw. der beabsichtigen Tätigkeit. 1 Erlernter Beruf Dauer der Lehrzeit (von/bis)

Bezeichnung des zulassungspflichtigen Handwerks bzw. der beabsichtigen Tätigkeit. 1 Erlernter Beruf Dauer der Lehrzeit (von/bis) Handwerkskammer Freiburg Bismarckallee 6 79098 Freiburg A N T R A G auf Ausübungsberechtigung (AÜB) zur Eintragung in die Handwerksrolle für das selbständige Ausüben eines Handwerks nach 7a Handwerksordnung

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom Mittelspannung

Netzanschlussvertrag Strom Mittelspannung Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom Mittelspannung Zwischen der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, In der Stesse 14, 57439 Attendorn BDEW-Codenummer: 9907693000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung

Aktuelle Rechtsprechung 9 Aktuelle Rechtsprechung C. Wesche, Berlin Erfahrungsaustausch Gas- und Wassermessung 2011 20. Kolloquium für Prüfstellenleiter und Fachleute Rechtliche Aspekte zur Gas- und Wassermessung Gelsenkirchen,

Mehr

TAB-GAS Technische Anschlussbedingungen Gas Stadtwerke Rothenburg o.d.t. GmbH Stand 21.Februar 2011

TAB-GAS Technische Anschlussbedingungen Gas Stadtwerke Rothenburg o.d.t. GmbH Stand 21.Februar 2011 TAB-GAS Technische Anschlussbedingungen Gas Stadtwerke Rothenburg o.d.t. GmbH Stand 21.Februar 2011 2 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich (siehe auch 1 NDAV )...3 2. Anmeldeverfahren...3 3. Abnahme /

Mehr

Dritter Teil Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt Meisterprüfung in einem Zulassungspflichtigen Handwerk

Dritter Teil Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt Meisterprüfung in einem Zulassungspflichtigen Handwerk Ausschnitt aus dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung HwO) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 24.09.1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2005

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Dessauer Stromversorgung GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9900796000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Gasinstallationen. Technische Hinweise für Installationsunternehmen Allgemeines. Ausgabe 10.2011

Gasinstallationen. Technische Hinweise für Installationsunternehmen Allgemeines. Ausgabe 10.2011 Gasinstallationen Technische Hinweise für Installationsunternehmen Allgemeines Ausgabe 10.2011 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Lenkungsausschuss Energienetze

Mehr

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen November 2011

Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen November 2011 Landes-Installateurausschuss Baden-Württemberg Landes-Installateurausschuss Bayern Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen November 2011 Eintragung von Gas- und Wasserinstallationsunternehmen

Mehr

Erläuterungen zur Gasanmeldung. für das Netzgebiet der HanseWerk AG, der Hamburg Netz GmbH und der Schleswig-Holstein Netz AG

Erläuterungen zur Gasanmeldung. für das Netzgebiet der HanseWerk AG, der Hamburg Netz GmbH und der Schleswig-Holstein Netz AG Erläuterungen zur Gasanmeldung für das Netzgebiet der HanseWerk AG, der Hamburg Netz GmbH und der Schleswig-Holstein Netz AG - Anmeldevordruck des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Rhede GmbH Krommerter Weg 13 46414 Rhede DVGW-Codenummer: 98700843000002 Marktstammdatenregisternummer:

Mehr

auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle

auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle Handwerkskammer Reutlingen Geschäftsbereich Recht und Handwerksrolle Postfach 17 43 72707 Reutlingen Antrag mit dem auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung

Mehr

Technische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz. der. SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

Technische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz. der. SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH Technische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH - nachstehend SWT genannt Gültig ab 01.02.2012 - 2-1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

Technische Anschlussbedingungen Wasser - TAB Wasser -

Technische Anschlussbedingungen Wasser - TAB Wasser - Technische Anschlussbedingungen Wasser - - Gültig für das Wasserversorgungsgebiet der Netrion GmbH im. 1. Geltungsbereich Die Netrion GmbH (Netzbetreiber) hat neben der gültigen AVB WasserV (Allgemeine

Mehr

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN GAS. für den Anschluss an die öffentliche Gasversorgung. (gemäß NDAV, 20) Inhaltsverzeichnis. 1.

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN GAS. für den Anschluss an die öffentliche Gasversorgung. (gemäß NDAV, 20) Inhaltsverzeichnis. 1. Seite 1 von 5 TECHNISCHE für den Anschluss an die öffentliche Gasversorgung (gemäß NDAV, 20) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Geltungsbereich 2 2. Anmeldeverfahren 2 + 3 3. lnbetriebsetzung 3 4. Plombenverschlüsse

Mehr

Infobox Niedersachsen

Infobox Niedersachsen Infobox Niedersachsen 1. Verfahren des Landesinstallateur-Ausschusses Niedersachsen zum Nachweis der fachlichen Befähigung für die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Gas- und Wasserversorgungsunternehmens

Mehr

Verbände der Wasserwirtschaft

Verbände der Wasserwirtschaft der Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft Verbände der Wasserwirtschaft Christof Lautner Werkleiter Bayerische Rieswasserversorgung AKWA Schwaben 1 Verbände der Wasserwirtschaft In den nächsten 10 Minuten

Mehr

Eintragung in das Installateurverzeichnis

Eintragung in das Installateurverzeichnis Eintragung in das Installateurverzeichnis LSW Netz GmbH & Co. KG 38440 Wolfsburg, Heßlinger Straße 1-5 Folie: 1 Agenda 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Rolle der Netzbetreiber / Versorgungsunternehmen 3. Umsetzung

Mehr

Infobox Niedersachsen

Infobox Niedersachsen Infobox Niedersachsen 1. Verfahren des Landesinstallateur-Ausschusses Niedersachsen zum Nachweis der fachlichen Befähigung für die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Gas- und Wasserversorgungsunternehmens

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort Telefon:

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Geldern Netz GmbH, Markt 25, 47608 Geldern, BDEW- Codenummer 9907746000008 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers,

Mehr

- TAB Wasser - Technische Anschlussbedingungen Wasser. TAB Wasser Netzgebiet Mannheim und Region Rhein-Neckar

- TAB Wasser - Technische Anschlussbedingungen Wasser. TAB Wasser Netzgebiet Mannheim und Region Rhein-Neckar Technische Anschlussbedingungen Wasser - - Gültig für die Wasserversorgungsgebiete der Netrion GmbH im. 1. Geltungsbereich Die Netrion GmbH (Netzbetreiber) hat neben der gültigen AVB WasserV (Allgemeine

Mehr

Unbundling Informationen zur Trennung von Netz und Vertrieb bei der Erdgasversorgung

Unbundling Informationen zur Trennung von Netz und Vertrieb bei der Erdgasversorgung Praxis-Leitfaden Kurzleitfaden für für Installateure Installateure Unbundling Informationen zur Trennung von Netz und Vertrieb bei der Erdgasversorgung www.bdew.de Trennung von Netz und Vertrieb Mit der

Mehr

Anpassung von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz

Anpassung von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Landesgruppe Norddeutschland Normannenweg 34 20537 Hamburg Hinweis Anpassung von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz Hamburg, 11. Mai 2016 www.bdew-norddeutschland.de

Mehr

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN (TAB Erdgas) für den Anschluss an das Erdgasnetz der Stadtwerke Wesel GmbH

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN (TAB Erdgas) für den Anschluss an das Erdgasnetz der Stadtwerke Wesel GmbH Seite 1 von 7 Seiten TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN (TAB Erdgas) für den Anschluss an das Erdgasnetz der Stadtwerke Wesel GmbH Emmericher Straße 11 29 46485 Wesel Telefon (0281) 96 60-0 Telefax (0281)

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Mitteldruck / Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Mitteldruck / Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Mitteldruck / Hochdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort

Mehr

NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK)

NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK) NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK) Zwischen Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH Nordfeldstraße 5 33775 Versmold (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (außerhalb des Anwendungsbereichs der NAV)

Netzanschlussvertrag Strom (außerhalb des Anwendungsbereichs der NAV) Netzanschlussvertrag Strom (außerhalb des Anwendungsbereichs der NAV) Zwischen Stadtwerke Rhede GmbH, Krommerter Weg 13, 46414 Rhede (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend Anschlussnehmer), (gemeinsam

Mehr

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Dritter Teil: Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk 45 Berufsbild; Anforderungen in Meisterprüfung

Mehr

Der Antrag wird unbeschränkt für das volle Handwerk gestellt. Der Antrag wird beschränkt auf folgende wesentliche Teiltätigkeiten: Vorname: Wohnort:

Der Antrag wird unbeschränkt für das volle Handwerk gestellt. Der Antrag wird beschränkt auf folgende wesentliche Teiltätigkeiten: Vorname: Wohnort: An die Handwerkskammer Düsseldorf Georg-Schulhoff-Platz 1 40221 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung für das

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom

Netzanschlussvertrag Strom Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird

Mehr

5. PVU-Netze ist berechtigt den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis

5. PVU-Netze ist berechtigt den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers PVU Energienetze GmbH (PVU-Netze) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung

Mehr

auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle

auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle Handwerkskammer Reutlingen Geschäftsbereich Recht und Handwerksrolle Postfach 17 43 72707 Reutlingen Antrag mit dem auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für elektrische Anlagen (in höheren Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom für elektrische Anlagen (in höheren Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom für elektrische Anlagen (in höheren Spannungsebenen) Zwischen Creos Deutschland Stromnetz GmbH St. Johanner Str. 101-105 66115 Saarbrücken (nachfolgend Netzbetreiber), und Muster

Mehr

für das -Handwerk Der Antrag wird auf die folgende(n) wesentliche(n) Teiltätigkeit(en) des obigen Handwerks beschränkt gestellt

für das -Handwerk Der Antrag wird auf die folgende(n) wesentliche(n) Teiltätigkeit(en) des obigen Handwerks beschränkt gestellt An die Handwerkskammer Dortmund Ardeystr. 93-95 44139 Dortmund Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung Ausübungsberechtigung gemäß 7 a Handwerksordnung für das -Handwerk

Mehr

Aktuelle Themen der Gasinstallation innerhalb Gebäude und Grundstücke

Aktuelle Themen der Gasinstallation innerhalb Gebäude und Grundstücke Gas-Gemeinschaft Baden-Württemberg e.v. innerhalb Gebäude und Grundstücke Vortrag GGBW Stand Gasleitungen innerhalb Gebäuden Gas-Gemeinschaft Baden-Württemberg e.v. Henricus Kayser-Baars Vers. 1.3 / 26.11.2013

Mehr

Hinweise zum "Antrag auf Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis"

Hinweise zum Antrag auf Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis Seite 1 von 6 Hinweise zum "Antrag auf Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis" Vorbemerkung In der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung

Mehr

Antrag auf Eintragung (Gas)

Antrag auf Eintragung (Gas) Antrag auf Eintragung Antrag auf Eintragung (Gas) in das Installateurverzeichnis der HanseGas GmbH Hiermit stelle/n ich/wir den Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis der HanseGas GmbH. Angaben

Mehr