Eintragung in das Installateurverzeichnis
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- Jobst Geiger
- vor 8 Jahren
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1 Eintragung in das Installateurverzeichnis LSW Netz GmbH & Co. KG Wolfsburg, Heßlinger Straße 1-5 Folie: 1 Agenda 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Rolle der Netzbetreiber / Versorgungsunternehmen 3. Umsetzung 4. Grundlagen zur Eintragungspraxis 5. Grundsätze zur Eintragungspraxis 6. Mitteilungspflichten des eingetragenen Installationsbetriebes 7. Eintragungsvoraussetzung 8. Qualifikationen der verantwortlichen Fachkräfte 9. Erforderliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft Gas/ Wasser/ Fernwärme 10. Erforderliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft Strom 11. Installateurverzeichnisse der LSW Netz 12. Installateurausschuss 13. Ansprechpartner Folie: 2 Stand: 1
2 1. Gesetzliche Grundlagen Die Eintragung von Installationsunternehmen in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers ist vorgeschrieben in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) hat das Fernwärmeversorgungsunternehmen seine allgemeinen Versorgungsbedingungen festzulegen und zu veröffentlichen. Die LSW Netz GmbH & Co. KG hat technische Anschlussbedingungen zum Anschluss an das Fernwärmenetz (TAB) in Wolfsburg festgelegt. Diese TAB sind Vertragsbestandteil und verpflichten den Fernwärmekunden Installationsarbeiten von einem Vertragsinstallateur des Versorgungsunternehmens ausführen zu lassen. Verordnungen unter Folie: 3 2. Rolle der Netzbetreiber/ Versorgungsunternehmen Jeder Netzbetreiber/ jedes Versorgungsunternehmen ist zur Führung eines Installateurverzeichnisses verpflichtet! In den genannten gesetzlichen Vorschriften legte der Gesetzgeber fest: Im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber/ das Versorgungsunternehmen die Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Folie: 4 Stand: 2
3 3. Umsetzung Die Umsetzung erfolgt bei der LSW Netz auf Basis des Merkblattes Eintragung von Installationsunternehmen in die Installateurverzeichnisse der Strom- und Gasnetzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen, Stand 2013 vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Landesgruppe Norddeutschland Das Merkblatt beschreibt die Grundlagen zur Eintragung in das Installateurverzeichnis und wirkt auf ein möglichst einheitliches Eintragungsverfahren im Bereich der BDEW-Landesgruppe Norddeutschland hin. Interesse der Installationsunternehmen als auch der Versorgungswirtschaft ist es, in guter Zusammenarbeit die hohen Anforderungen an die Sicherheit der Gas-/ Fernwärme und Elektrizitätsversorgung sowie an die Sicherheit und Hygiene in der Wasserversorgung sicherzustellen. Folie: 5 4. Grundlagen zur Eintragungspraxis Vereinbarungen zwischen dem installierenden Handwerk und den Verbänden der Versorgungswirtschaft: Gas und Wasser: Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen vom in der Fassung vom , Herausgeber BGW nach Abstimmung mit Bundesverband Heizung Klima Sanitär (BHKS) und Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) Strom: Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker- Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom , Herausgeber BDEW und Zentralverband Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) Fernwärme: Die LSW Netz GmbH & Co. KG orientiert sich an den Richtlinien für Gas und Wasser. Folie: 6 Stand: 3
4 5. Grundsätze zur Eintragungspraxis Die Eintragung erfolgt grundsätzlich vom Netzbetreiber/ Versorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmens befindet. Mehrfachanmeldungen der gleichen Sparte bei verschiedenen NB/WVU sind zu vermeiden. Eingetragen werden Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe im Sinne der Handwerksordnung. Zur Eintragung sind festgelegte Voraussetzungen zu erfüllen, die der Netzbetreiber/ das Versorgungsunternehmen prüft. Zum Nachweis der Eintragung erhält jedes Installationsunternehmen einen Installateurausweis. (Nummer, Firma, verantwortliche Fachkraft, Gültigkeit, Angabe Haupt-, Neben-, Hilfsbetrieb) Die Eintragung in das Installateurverzeichnis ist bei der LSW Netz auf 2 Jahre zeitlich begrenzt. Die Verlängerung der Installateurausweise ist entsprechend erforderlich. Die Pflege der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt für Wasser und Strom in den ungeraden, für Fernwärme und Gas in den geraden Jahren. Achtung: Die Eintragung in die Handwerksrolle ersetzt nicht die Eintragung in ein Installateurverzeichnis! Folie: 7 6. Mitteilungspflichten des eingetragenen Installationsunternehmens Treten Änderungen in den folgenden Punkten ein, sind diese vom Installationsunternehmen unverzüglich dem Netzbetreiber/ Versorgungsunternehmen schriftlich mitzuteilen: Löschung oder Änderung der Eintragung in der Handwerkerrolle Verlegung, Abmeldung, Erlöschen oder Ruhenlassen des Gewerbebetriebes Wechsel oder Ausscheiden der verantwortlichen Fachkraft Änderung der Firmenbezeichnung, Rechtsform Inhaberwechsel Änderung des Firmensitzes (Adresse) Änderung der Kontaktdaten (Telefon, Fax, ) Folie: 8 Stand: 4
5 7. Eintragungsvoraussetzungen Voraussetzungen für die Eintragung in ein Installateurverzeichnis: Eintragung in die Handwerksrolle/ das Handelsregister Gewerbeanmeldung Betriebshaftpflichtversicherung Verantwortliche Fachkraft mit geforderter Qualifikation Gemäß der genannten Richtlinien abgeschlossene Verträge zwischen dem Installationsunternehmen und dem Netzbetreiber/ Versorgungsunternehmen im Gas-, Wasser und Fernwärmefach Werkstattausrüstung gemäß der Richtlinienvorgaben (Werk- und Hilfswerkzeuge, Mess- und Prüfgeräte, Zugriff auf Technische Regeln, Normen und gesetzlichen Vorschriften (Informationen erteilen die zuständigen Landesinstallateurausschüsse, Kontaktdaten über Kopien der genannten Dokumente sind bei der LSW Netz zur Eintragung in das Installateurverzeichnis vorlegen. Folie: 9 8. Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft Die Prüfung der fachlichen Qualifikation des verantwortlichen Fachmanns zur Eintragung in das Installateurverzeichnis obliegt ausschließlich dem Netzbetreiber/ Versorgungsunternehmen. Festlegungen der Landesinstallateurausschüsse zu den Eintragungsbedingungen hinsichtlich der Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft in Verfahrensordnungen: Gas/ Wasser Verfahren zum Nachweis der fachlichen Qualifikation für die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Gas- und Wasserversorgungsunternehmens gemäß 12 AVBWasserV/ NDAV, Landesinstallateurausschüsse Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg- Vorpommern Beschluss des Landesinstallateurausschusses Gas/ Wasser Berlin/Brandenburg zum Nachweis der Fachkunden der verantwortlichen Fachkraft im Bereich TRGI und TRWI vom Strom Verfahrensordnung Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen und Geräte an das Niederspannungsnetz (TREI) Fernwärme: wie bei Wasser, nur Qualifikation für Heizungsbau zusätzlich gültige Rohrschweißerprüfung nach DIN BW W01 wm t=42,4 PF ss nb Folie: 10 Stand: 5
6 9. Erforderliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft Gas/ Wasser/ Fernwärme Meistertitel im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk mit Bescheinigung zum Fach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik Meistertitel im Installations- und Heizungsbauhandwerk mit Anhang zum Meisterprüfungszeugnis (Nachweis Fachgebiet Gas und Wasser) Meistertitel im Gas- und Wasserinstallateurhandwerk Meistertitel im Installations- und Heizungsbauhandwerk mit Anhang zum Meisterprüfungszeugnis (Nachweis Fachgebiet Heizungsbau) Meistertitel im Zentralheizungs- und Lüftungsbau Ausbildung an einer Fachschule für Technik Fachrichtung Sanitärtechnik, Versorgungstechnik Ausbildung an einer Fachschule für Technik Fachrichtung Klima- und Lüftungstechnik, Heizungs- und Lüftungstechnik Diplomingenieur (FH, TU), Studienabschluss Bachelor oder Master of Science, Fachrichtung Versorgungstechnik, Energietechnik oder artverwandte Studiengänge Geselle im Installateur- und Heizungsbauhandwerk oder Gas- und Wasserinstallateurhandwerk oder Zentralheizungs- und Lüftungsbauerhandwerk mit Ausübungsberechtigung gemäß Handwerkerordnung Achtung: ggf. sind weitere Sachkundenachweise (TRGI 100 Std.), Lehrgänge (ZVSHK-Lehrgang für Elektromeister (240 Std.) erforderlich! Detailangaben: Merkblatt bzw. Matrix Eintragung von Installationsunternehmen Folie: Erforderliche Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft Strom Meistertitel im Elektrohandwerk (Elektroinstallateur, Elektromechaniker, Fernmeldeanlagenelektroniker, Radio- und Fernsehtechniker, Elektromaschinenbauer u.a.) Ingenieure, Master, Bachelor, Techniker, Industriemeister mit Anerkennung gemäß Handwerkerordnung Alt-Gesellen des Elektrohandwerks mit Ausübungsberechtigung nach Handwerksordnung Meister, Gesellen sonstiger Nicht-Elektrohandwerke mit Ausübungsberechtigung nach Handwerkerordnung Achtung: ggf. sind weitere Sachkundenachweise (TREI), Lehrgänge (Grundlehrgang Elektroinstallation für Installateur- und Heizungsbaumeister (240 Std.) erforderlich! Detailangaben: Merkblatt bzw. Matrix Eintragung von Installationsunternehmen Folie: 12 Stand: 6
7 11. Installateurverzeichnisse der LSW Netz Fernwärme: Aktuell sind 75 Fernwärme-Installationsunternehmen eingetragen. Wasser: Aktuell sind 71 aktive Wasser-Installationsunternehmen eingetragen. Gas: Aktuell sind 101 Gas-Installationsunternehmen eingetragen. Strom: Aktuell sind 145 Elektro-Installationsunternehmen eingetragen. Unter > Service > Installateur in der Region sind alle eingetragenen Fachbetriebe zu finden! Folie: Installateurausschuss Bezirks-Installateurausschuss: Vertreter der Innungen und Netzbetreiber in paritätischer Besetzung Förderung der Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen Installationsunternehmen und Netzbetreiber Werkstattprüfung Klärung Meinungsverschiedenheiten Landes-Installateurausschuss: Je Bundesland ein Landes-Installateurausschuss Vertreter des Landesinnungsverbandes und Netzbetreiber in paritätischer Besetzung Umsetzung des Sachkundenachweises (TREI / TRGI / TRWI) und Werkstattrichtlinien Bundes-Installateurausschuss: Vertreter BDEW und ZVEH / BHKS / ZVSHK Erarbeitung / Weiterentwicklung Sachkundenachweis, Werkstattrichtlinien sowie Grundsätze der Zusammenarbeit Folie: 14 Stand: 7
8 13. Ansprechpartner Wasser- und Fernwärme-Installateurverzeichnis: Reiner Klatt Tel: Fax: Gas- und Strom-Installateurverzeichnis: Thomas Laue Tel: Fax: oder Sven Giering Tel: Fax: Alle Ansprechpartner für Netzanschlüsse und Inbetriebsetzung finden Sie unter > Netzanschlüsse > Ansprechpartner Folie: 15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen? Jetzt ist eine gute Gelegenheit, diese zu stellen! Folie: 16 Stand: 8
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