Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen Köln
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1 (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen Köln PLZ Ort _ Hinweise Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen und die geforderten Nachweise zu erbringen. Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung nach 34d Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO) und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO Sollte der Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nicht zusammen mit dem Erlaubnisbefreiungsantrag gestellt werden, ist der Erlaubnisbefreiungsbescheid nach 34d Abs. 3 GewO in Kopie beizufügen und es sind lediglich die Ziffern 1, 2, 3 und 7 auszufüllen. Antragsteller: Natürliche Person 1. Antragsteller Name: Geburtsname: Vorname/n: (nur bei Abweichung vom Familiennamen) Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Anschrift der Wohnung: Straße, Hausnummer: PLZ: Ort: Telefon: Telefax: VVR-Formulare Industrie- und Handelskammer zu Köln 1/10
2 Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren: (von bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Betriebliche Anschrift (Hauptniederlassung): Straße, Hausnummer: PLZ: Ort: Telefon: Telefax: Betriebsstätte / Hauptniederlassung in den letzten fünf Jahren (von bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Falls Eintragung als e.k.: im Handelsregister eingetragener Name Handelsregistergericht und -nummer: Unternehmensgegenstand bzw. Inhalt der Gewerbeanmeldung (Haupttätigkeit im Sinne von 34d Abs 3 Satz 1 GewO): Art der vermittelten Versicherung/en: VVR-Formulare Industrie- und Handelskammer zu Köln 2/10
3 Sind Sie als geschäftsführender Gesellschafter in einer Personenhandelsgesellschaft (KG oder ohg) tätig? Ja Nein Wenn ja, bitte Ziff. 2 ausfüllen 2. Angaben zur Personenhandelsgesellschaft (KG, ohg) (bei mehreren Personenhandelsgesellschaften bitte jeweils Anlage 2 ausfüllen) Im Handelsregister eingetragener Name Handelsregistergericht und -nummer: Straße, Hausnummer: PLZ: Ort: 3. Produktakzessorische Versicherungsvermittlung Die Versicherungen werden unmittelbar im Auftrag eines/mehrerer Versicherungsvermittler, der/die Inhaber einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO ist/sind oder eines/mehrerer Versicherungsunternehmen und als Ergänzung der im Rahmen der Haupttätigkeit gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen, das heißt produktakzessorisch, vermittelt. Die Versicherungsvermittlung ist nicht die Haupttätigkeit des Antragstellers! Nicht produktakzessorisch sind Restschuldversicherungen. Jedoch besteht nach 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO keine Erlaubnis- und Registrierungspflicht, wenn Sie als Zusatzleistung im Zusammenhang mit Darlehens- und Leasingverträgen Restschuldversicherungen vermitteln, deren Jahresprämie einen Betrag von 500 Euro nicht übersteigt. Sind die Jahresprämien höher, ist die Vermittlung von Restschuldversicherungen nach 34d Abs. 1 GewO erlaubnispflichtig. Produktakzessorischer Versicherungsmakler sind Sie, wenn Sie Handelsvertreter eines Versicherungsmaklers sind, das heißt Ihr Auftraggeber eine Erlaubnis als Versicherungsmakler hat. Produktakzessorischer Versicherungsvertreter sind Sie, wenn Sie unmittelbar im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind oder Ihr Auftraggeber eine Erlaubnis als Versicherungsvertreter hat. VVR-Formulare Industrie- und Handelskammer zu Köln 3/10
4 Beantragt wird: die Erlaubnisbefreiung nach 34d Abs. 3 GewO als oder Versicherungsmakler Versicherungsvertreter (Mehrfachagent, Ausschließlichkeitsvertreter) und die Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO und die Erteilung einer Registrierungsnummer 4. Angaben zu einer Tätigkeit in weiteren Staaten der EU/des EWR Beabsichtigen Sie, in weiteren Staaten der Europäischen Union bzw. Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum tätig zu werden? (Wir weisen darauf hin, dass die Registerbehörden in den jeweiligen EU-Staaten eventuell weitere Gebühren erheben könnten.) Nein Ja Beabsichtigte Tätigkeitsaufnahme in: (Bitte einen Staat angeben, für jeden weiteren Staat bitte Anlage 3 benutzen) Soweit ausländische Niederlassung vorhanden: Straße, Hausnummer der Niederlassung: PLZ Ort Gesetzliche Vertreter der ausländischen Niederlassung: VVR-Formulare Industrie- und Handelskammer zu Köln 4/10
5 5. Erforderliche Unterlagen Für die Bearbeitung des Antrags sind folgende Unterlagen erforderlich (die Nachweise dürfen nicht älter als drei Monate sein): 5.1 Nachweis der Auftragserteilung durch den/das/die oben genannte/n Versicherungsvermittler/ Versicherungsunternehmen sowie die Erklärung der/des Auftraggeber/s nach 34d Abs. 3 Nr. 3 GewO Hinweis: Bitte verwenden Sie für die Nachweise nach Ziff. 4.1 ausschließlich den als Anlage beigefügten Vordruck! 5.2 Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung nach 34d Abs. 2 Nr. 3 GewO, 8 ff. VersVermV Hinweis: Der Nachweis ist mit einer vom Versicherungsunternehmen erteilten Versicherungsbestätigung zu führen, nicht mit Versicherungsvertrag, Versicherungsschein, Versicherungspolice. Die Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Bitte verwenden Sie für den Versicherungsnachweis ausschließlich Formular 5.1 oder eine gleichlautende Erklärung des Versicherungsunternehmens. Sind Sie als geschäftsführender Gesellschafter in einer oder mehreren Personenhandelsgesellschaften tätig, muss nach 9 Abs. 3 VersVermV für die jeweilige Personenhandelsgesellschaft jeweils ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden; der Versicherungsvertrag kann auch die Tätigkeiten des Gewerbetreibenden nach Satz 1 abdecken. Der Nachweis des erforderlichen Versicherungsschutzes für den Antragsteller und die Personenhandelsgesellschaft kann geführt werden: - durch zwei Versicherungsbestätigungen über den jeweiligen Versicherungsvertrag des Antragstellers und der Personenhandelsgesellschaft oder - durch eine Versicherungsbestätigung über den Versicherungsvertrag der Personenhandels gesellschaft, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nach 34d Abs. 2 Nr. 3 i.v.m. 8 bis 10 VersVermV mitversichert ist. 5.3 Auszug aus dem Handelsregister, soweit Eintragung vorliegt (aktuelle Kopie), bzw. falls sich die Gesellschaft in Gründung befindet, den Gesellschaftsvertrag (Kopie) VVR-Formulare Industrie- und Handelskammer zu Köln 5/10
6 Beachten Sie bitte: 1. Die Gebühr für das Erlaubnisbefreiungsverfahren beträgt 150 Euro, die Gebühr für das Registrierungsverfahren beträgt 25 Euro. Für die Mitteilung über eine beabsichtigte Tätigkeit in einem anderen EU/EWR-Staat entsteht je Land eine Gebühr von 20 Euro. Die Gebührenschuld entsteht bei der Antragstellung. Auch bei Rücknahme und Versagung des Antrags werden die Gebühren fällig. 2. Die Erteilung der Erlaubnisbefreiung ersetzt nicht die Gewerbeanzeige gemäß 14 GewO. 3. Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach 11a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen. 4. Die Ausübung der Tätigkeit nach 34d Abs. 1 GewO ohne Erlaubnis oder entsprechende Befreiung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 5. Für Nicht-EU-Bürger: Bitte beachten Sie, dass aufenthaltsrechtliche Fragen von der IHK nicht geprüft werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Ausländerbehörde. 6. Keiner Erlaubnis bedarf ein Versicherungsvermittler, der in einem anderen EU/EWR-Staat niedergelassen ist, sofern er die Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister dieses Staates nachweisen kann. Ich versichere die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Ort, Datum Unterschrift VVR-Formulare Industrie- und Handelskammer zu Köln 6/10
7 Anlage 1: Hinweis: Bei mehreren Auftraggebern ist die Erklärung von jedem Auftraggeber einzeln zu erbringen. Nachweis der Auftragserteilung und Erklärung gemäß 34d Abs. 3 GewO: Name des Versicherungsvermittlers/Versicherungsunternehmens*: Straße, Hausnummer des Unternehmens: PLZ Ort Telefon: Telefax: Registrierungsnummer*: Kennziffer Versicherungsunternehmen*: (für Versicherungsvermittler) (für Versicherungsunternehmen) Hinweis: Soweit der auftraggebende Vermittler nicht über eine Registrierungsnummer verfügt, ist sein Erlaubnisbescheid (in Kopie) vorzulegen! Hiermit erklären wir, dass von uns zur produktakzessorischen Vermittlung im Rahmen seiner Haupttätigkeit beauftragt, zuverlässig, angemessen qualifiziert ist, nicht in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt. Wir verpflichten uns, die Anforderungen entsprechend 48 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu beachten, die für die Vermittlung der jeweiligen Versicherung angemessene Qualifikation des Gewerbetreibenden/Antragstellers sicherzustellen und uns derzeit nichts Gegenteiliges dazu bekannt ist. Wir verpflichten uns ferner, der zuständigen Industrie- und Handelskammer mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für die Erlaubnisbefreiung des Gewerbetreibenden/Antragstellers nach 34d Abs. 3 Nr. 1 und 3 GewO nicht mehr erfüllt sind. Ort, Datum Unterschrift Versicherungsvermittler/ Unterschrift Versicherungsunternehmer* *Unzutreffendes streichen VVR-Formulare Industrie- und Handelskammer zu Köln 7/10
8 Anlage 2: Angaben zur Personenhandelsgesellschaft (KG, ohg) Im Handelsregister eingetragener Name Handelsregistergericht und -nummer: Straße, Hausnummer: PLZ: Ort: Telefon: Telefax: Anschrift der Hauptniederlassung in den letzten fünf Jahren (von bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Berufshaftpflicht: Versicherungsunternehmen Versicherungsschein-Nr. VVR-Formulare Industrie- und Handelskammer zu Köln 8/10
9 Anlage 3: Mitteilung über Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (Wir weisen darauf hin, dass die Registerbehörden in den jeweiligen EU-Staaten eventuell weitere Gebühren erheben könnten.) Beabsichtigte Tätigkeitsaufnahme in: (Bitte Staat angeben) Soweit ausländische Niederlassung vorhanden: Straße, Hausnummer der Niederlassung: PLZ Ort Gesetzliche Vertreter der ausländischen Niederlassung: Bitte beachten Sie: Für die Mitteilung über eine beabsichtigte Tätigkeit in einem anderen EU/EWR-Staat entsteht je Land eine Gebühr von 20 Euro. VVR-Formulare Industrie- und Handelskammer zu Köln 9/10
10 Anlage 4: Checkliste zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnisbefreiung nach 34d Abs. 3 Gewerbeordnung Bitte geben Sie an, welche der unten aufgeführten Unterlagen dem Erlaubnisbefreiungsantrag beigefügt sind (die Nachweise dürfen nicht älter als drei Monate sein): 1. Nachweis der Auftragserteilung durch Versicherungsvermittler/Versicherungsunternehmen sowie die Erklärung der/des auftraggebenden Versicherungsvermittler/Versicherungsunternehmen nach 34d Abs. 3 Nr. 3 GewO Erklärung gemäß 34d Abs. 3 Gewerbeordnung (Anlage des Antragsformulars) liegt bei 2. Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung nach 34d Abs. 2 Nr. 3 GewO, 8 ff. VersVermV (Formular 5.1) liegt bei ggf. zusätzliche Bescheinigung für die Personenhandelsgesellschaft(en) liegt bei 3. Auszug aus dem Handelsregister, soweit Eintragung vorliegt (aktuelle Kopie) liegt bei VVR-Formulare Industrie- und Handelskammer zu Köln 10/10
Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs.
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Die Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK Stand: Mai 2013 Ansprechpartner: Christoph Müller Rechtsassessor, Bereich Recht und Steuern Telefon 07121 201-285 oder E-Mail: c.mueller@reutlingen.ihk.de
Zusätzlich bleibt weiterhin die Gewerbeanzeige nach 14 GewO beim örtlichen Gewerbeamt erforderlich.
Erlaubnisverfahren für Versicherungsmakler und Mehrfachagenten Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter, die gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungen vermitteln wollen, bedürfen nach 34d Abs.
Antrag auf Eintragung
Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Gewerbe Verwaltung: Dagobertstraße 2 55116 Mainz Tel.
2. Wer benötigt eine Erlaubnis nach 34 e Abs. 1 GewO?
MERKBLATT Recht und Fairplay VERSICHERUNGSBERATER Versicherungsberater, die gewerbsmäßig tätig sind, benötigen gemäß 34 e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) eine gewerberechtliche Erlaubnis. Zudem besteht eine
Informationspflichten für Versicherungsvermittler/ -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar- Finanzanlagenberater
Informationspflichten für Versicherungsvermittler/ -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar- Finanzanlagenberater Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/ 34e.html http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv/bjnr073300007.html
MERKBLATT VERSICHERUNGSBERATER Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht werden Versicherungsberater, die bis zum 22.05.2007 eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz
Tätigkeiten als Versicherungsvermittler oder -berater. Nr. 168/13
Tätigkeiten als Versicherungsvermittler oder -berater Nr. 168/13 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.:
MERKBLATT. Neue Regeln für Versicherungsvermittler. Bereich Recht Gewerberecht - Versicherungsvermittler
MERKBLATT Bereich Recht Gewerberecht - Versicherungsvermittler Stand: 17.07.2007 Neue Regeln für Versicherungsvermittler 1. Wie war die Rechtslage zuvor? Die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen
Hiermit wird angezeigt, dass folgender Wechsel in der Geschäftsführung des o.g. Unternehmens stattgefunden hat:
Anzeige über einen Wechsel in der Geschäftsführung Blatt: 1 Absender: Anschrift: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Referat 44 Postfach 1 01 30001 Hannover Hiermit wird
VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNIS
MERKBLATT Recht und Fairplay VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNIS Versicherungsvermittler, die als gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grds. gemäß 34
Ansprechpartner: Telefon: Stand: Barbara Fichte 0355 365-1600 August 2015 E-Mail: recht@cottbus.ihk.de
INFORMATION Ansprechpartner: Telefon: Stand: Barbara Fichte 0355 365-1600 August 2015 E-Mail: recht@cottbus.ihk.de Gewerberecht P 06 Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittler & Versicherungsberater Erlaubnispflichten und Vermittlerregister
MERKBLATT Versicherungsvermittler & Versicherungsberater Erlaubnispflichten und Vermittlerregister Stand: Januar 2014 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn Tel.: 0371 / 6900-1350 Fax: 0371 / 6900-1399 E-Mail:
INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER/-BERATER, FINANZ- ANLAGENVERMITTLER UND HONORAR-FINANZANLAGENBERATER
MERKBLATT INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER/-BERATER, FINANZ- ANLAGENVERMITTLER UND HONORAR-FINANZANLAGENBERATER Stand: 11. August 2015 Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung
Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler
Stand: 01. Januar 2012 Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter), die gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungen vermitteln,
Erforderliche Unterlagen zur Erlaubniserteilung bei Gewerbeanmeldung 34 f GewO
Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach 34f GewO (Stand: Juli 2013) Die Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Gewerbeordnung (GewO) kann nur erfolgen, wenn der Antragsteller persönlich zuverlässig ist,
Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich
Stand: 21. Dezember 2011 Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich Aufgrund der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 108525 Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler, -berater Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter,
2. Wer benötigt eine Erlaubnis nach 34 e Abs. 1 GewO?
MERKBLATT Recht und Steuern VERSICHERUNGSBERATER Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht werden Versicherungsberater, die bislang eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz
IHK Versicherungsvermittler-Forum. 2 Jahre neues Versicherungsvermittlerrecht: Erfahrungen und Blick in die Zukunft
2 Jahre neues Versicherungsvermittlerrecht: Erfahrungen und Blick in die Zukunft Dr. Friedemann Götting-Biwer Leiter Geschäftsfeld Recht/Innovation/Umwelt f.goetting@wiesbaden.ihk.de Rückblick: EU-Richtlinie
Versicherungsberater. Nr. 170/15
Versicherungsberater Nr. 170/15 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-390 Fax: 0911/13 35-150390
Antrag auf Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis nach 34 h Gewerbeordnung
Landkreis Merzig-Wadern Straßenverkehrs- u. Kreisordnungsbehörde Bahnhofstraße 44 66663 Merzig Antrag auf Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis nach 34 h Gewerbeordnung 1. Angaben zum Antragsteller bzw.
Annexvermittler. Nr. 172/09
Annexvermittler Nr. 172/09 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-390 Fax: 0911/13 35-150390
INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich:
MERKBLATT INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich: Versicherungsvermittler und berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach 11
Versicherungsvermittler mit Erlaubnis. Nr. 169/15
Versicherungsvermittler mit Erlaubnis Nr. 169/15 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-390
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 c Gewerbeordnung (-Makler-, Bauträger- und Baubetreuererlaubnis-)
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 c Gewerbeordnung (-Makler-, Bauträger- und Baubetreuererlaubnis-) An das Landratsamt Roth -Gewerberecht- 91152 Roth 1. Personalien des Antragstellers bzw. des
INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITT- LER/-BERATER, FINANZANLAGENVERMITTLER UND HONORAR-FINANZANLAGENBERATER
MERKBLATT Recht und Steuern INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITT- LER/-BERATER, FINANZANLAGENVERMITTLER UND HONORAR-FINANZANLAGENBERATER Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung
2. Was sind die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung?
Stand: Juni 2014 DIE SACHKUNDE 1. Allgemeines zum Sachkundenachweis Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis
Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
An den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises - Straßenverkehrsamt 36.1 - Postfach 1551 53705 Siegburg Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie alle weiteren Angaben auf Beiblättern, die dann als Anlagen
Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für Versicherungsvermittler
Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für Versicherungsvermittler Übersicht: 1. Welche neuen Vorschriften gelten im Umgang mit dem Kunden? 2. Kann der Vermittler für die Erstinformation
Merk blatt. Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich:
Stand: 1. Januar 2014 Merk blatt INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich: Versicherungsvermittler und -berater unterliegen einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht
Ich versichere, dass mir ein Exemplar der Nachweisberechtigtenverordnung vorliegt, und dass ich von dem Inhalt Kenntnis genommen habe.
Beantragung einer Listeneintragung für Standsicherheit nach der Kooperationsvereinbarung vom 10.12.2004 zwischen den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen Vorzulegende Unterlagen - Nachweis über
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Sachkunde nachzuweisen. Z. B. kann bei der IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden.
Stand: 22. November 2011 Die Sachkunde 1. Wer benötigt die Sachkunde? Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis
Informations-, Beratungs- und Dokumentations- pflichten für Versicherungsvermittler
Informations-, Beratungs- und Dokumentations- pflichten für Versicherungsvermittler 1. Welche neuen Vorschriften gelten im Umgang mit dem Kunden? Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung
Erlaubnisverfahren für Versicherungsberater, 34e GewO
Erlaubnisverfahren für Versicherungsberater, 34e GewO Auch derjenige, der gewerbsmäßig Dritte über Versicherungen beraten will, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu
Informationspflichten Versicherungsvermittler/-berater Finanzanlagenvermittler Honorar-Finanzanlagenberater. Nr. 180/15
Informationspflichten Versicherungsvermittler/-berater Finanzanlagenvermittler Honorar-Finanzanlagenberater Nr. 180/15 Ansprechpartnerin: Ass. iur. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg
Antrag auf Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis nach 34 f Gewerbeordnung
Landkreis Merzig-Wadern Straßenverkehrs- u. Kreisordnungsbehörde Bahnhofstraße 44 66663 Merzig Antrag auf Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis nach 34 f Gewerbeordnung 1. Angaben zum Antragsteller bzw.