Aktuelle Themen der Gasinstallation innerhalb Gebäude und Grundstücke
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- Jörg Straub
- vor 7 Jahren
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1 Gas-Gemeinschaft Baden-Württemberg e.v. innerhalb Gebäude und Grundstücke Vortrag GGBW Stand Gasleitungen innerhalb Gebäuden Gas-Gemeinschaft Baden-Württemberg e.v. Henricus Kayser-Baars Vers. 1.3 / Energie braucht Impulse Das Programm Der neue Internetauftritt für Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) der EnBW Regional AG und neue technische Vorgaben Frau Uta Weigele, EnBW Regional AG innerhalb Gebäude und Grundstücke Teil 2 von 2 Henricus Kayser-Baars, Gas-Gemeinschaft Gemeinschaft BW e.v. Die neue EnBW Energiegemeinschaft e. V. 2 1
2 Gas-Gemeinschaft Baden-Württemberg e.v. innerhalb Gebäude und Grundstücke Teil II Vortrag GGBW Stand Gasleitungen innerhalb Gebäuden Gas-Gemeinschaft Baden-Württemberg e.v. Henricus Kayser-Baars Vers. 1.2 / Energie braucht Impulse Der Technik schreitet fort: was hat sich geändert? Der Übergabepunkt zur Kundenanlage Der Zählerplatz Gasleitungsverlegung innerhalb Gebäuden Die Gas-Geräteanschlüsse Qualität im Vordergrund: das DVGW-Arbeitsblatt G 1020 Klarheit bei Gewerbeanwendungen: das neue DVGW- Arbeitsblatt G
3 Ist Gas s i c h e r? 5 Statistik Gasunfälle Statistik - Gasunfälle Zerknalle (T-Tote, V-Verletzte) Feuer (T-Tote, V-Verletzte) Freitode Unfälle Erkrankte bei Unfällen 3
4 Mängel bei der Planung Gut zugänglich? (> 3,0 m) 7 Mängel beim Betrieb Gut zugänglich? 8 4
5 Mängel bei der Ausführung Fachfirma? 9 Mängel bei der Ausführung Eigenleistung 10 5
6 ..und die möglichen Resultate 11 Das Arbeitsblatt G 1020 richtet sich an: Netzbetreiber (NB), Vertragsinstallationsunternehmen (VIU), Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) Messstellenbetreiber (MSB) Dieses Zusammenwirken ist Bestandteil der Eigenverantwortlichkeit des Gasfaches für eine sichere Gasversorgung Der Verantwortungsbereich des Betreibers bleibt unberührt 12 6
7 Aufgaben des Netzbetreibers (oder dessen Beauftragter) Eintragung von Installationsunternehmen in einen Installateurverzeichnisses. Wahrnehmung der Rechte und Erfüllung der Pflichten gemäß dem Installateurvertrag auf Grundlage der BDEW/BHKS/ZVSHK-Richtlinien. Überprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen, ob das VIU seinen Verpflichtungen nach dem Installateurvertrag nachkommt und Dokumentierung des Ergebnisses. Führen eines Installateurverzeichnisses. 13 Aufgaben des Netzbetreibers (oder dessen Beauftragter) Wahrnehmung der Rechte und Erfüllung der Pflichten gemäß dem Messstellenrahmenvertrag Messstellenrahmenvertrag Überprüfung nach Pflichtgemäßem ermessen,, ob der MSB seinen Verpflichtungen nach dem "Messstellenrahmenvertrag nachkommt und dokumentieren der Ergebnisse. Ein-und Ausbau, Änderung, Betrieb und Instandhaltung, von Gas-Druckregelgeräten sowie das Führen entsprechender Nachweise. Inbetriebsetzung nach NDAV 14. Bereitstellung eines Entstörungsdienstes/Bereitschaftsdienstes 14 7
8 15 Aufgaben des Netzbetreibers (oder dessen Beauftragter) Bereitstellung spezifischer technischer Hinweise und Weitergabe an das VIU und den MSB in geeigneter Weise (!) Beurteilung der Gasinstallation vor und/oder nach der Inbetriebsetzung/-nahme nahmedurch den NB oder dessen Beauftragten (z. B. Sachverständiger nach DVGW- Arbeitsblatt G 648) entsprechend NDAV 15. Art, Umfang und Anzahl der Überprüfungen oder Maßnahmen (z. B. Stichprobenprüfung, Schulung, Information) erfolgt auf Basis der Betriebserfahrungen des NB.Als Beurteilungsgrundlage einer Überprüfung dient das DVGW-Regelwerk. Das Ergebnis ist zu dokumentieren. Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperren der Anlage), z. B. bei festgestellten sicherheitstechnischen Mängeln, die eine Gefahr für Leib oder Leben bedeuten. Aufgaben des Netzbetreibers (oder dessen Beauftragter) Vorhalten von Betreiberinformationen über die (durch den Betreiber) erforderlichen Betriebs-und Instandhaltungsmaßnahmen Handlungsunterstützung des VIU, MSB und BSM Festgestellte Mängel, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen dokumentieren und dem Betreiber mitteilen. Werden zur Erfüllung von Aufgaben des NB Dritte beauftragt, verbleibt beim NB die Auswahl- und Überwachungspflicht des Dritten. 16 8
9 Aufgaben des Vertragsinstallationsunternehmern Erstellung, Änderung und Instandhaltung von Gasinstallation in Gebäuden und auf Grundstücken auf Grundlage der anerkannten Regeln der Technik. Wahrnehmung der Rechte und Erfüllung der Pflichten gemäß dem Installateurvertrag auf Grundlage der BDEW/BHKS/ ZVSHK-Richtlinien. Berücksichtigung der Vorgaben des örtlichen NB (siehe dessen spezifische technische Hinweise) Einweisung des Betreibers gemäß Arbeitsblatt G 600 (DVGW- TRGI) vorzunehmen, erforderliche Unterlagen zu überreichen und dies zu dokumentieren Aufgaben des Betreibers Der Betreiber hat seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen durch: eine jährliche Sichtkontrolleder Gasinstallation ( Hausschau ) Eine regelmäßige Instandhaltung der Gasgerätedurch ein Fachunternehmen (z. B. VIU oder ein DVGW-zertifiziertes Wartungsunternehmen) Prüfen der Gebrauchsfähigkeit/Dichtheitder Gasleitungen durch ein Fachunternehmen (VIU oder NB) alle 12 Jahre Ergreifen von Sofortmaßnahmenim Bedarfsfall, z. B. bei Gasgeruch Umgehende Veranlassung der Beseitigung festgestellter Mängel durch ein Fachunternehmen 9
10 Der Technik schreitet fort: was hat sich geändert? Der Übergabepunkt zur Kundenanlage Der Zählerplatz Gasleitungsverlegung innerhalb Gebäuden Die Gas-Geräteanschlüsse Qualität im Vordergrund: das DVGW-Arbeitsblatt G 1020 Klarheit bei Gewerbeanwendungen: das neue DVGW- Arbeitsblatt G Inhalt der neuen G 631 Diese Technische Regel ergänzt das DVGW-Arbeitsblatt G 600 (DVGW-TRGI) bzw. die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) für die Planung, Erstellung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen mit gewerblichen Gasgeräten,die mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 mit Betriebsdruck bis 100 mbar versorgt werden und die CE-Kennzeichnung nach EG-Gasgeräterichtlinie Gasgeräterichtlinie tragen. Für andere gewerbliche Gasgeräte, die mit Gasen nach dem DVGW- Arbeitsblatt G 260 mit Betriebsdruck bis 100 mbar versorgt werden, können diese Bestimmungen sinngemäß angewandt werden 20 10
11 Diese Technische Regel gilt nicht für: Anlagen zur Gebäudeerwärmung und Trinkwassererwärmung Gasgeräte, die speziell zur Verwendung bei industriellen Verfahren in Industriebetrieben bestimmt sind Gasgeräte zur CO 2 -Anreicherung Gasgeräte in Mastanlagen Gasgeräte in Tieraufzuchtanlagen 21 Beispiele Industrieanlagen Produktion Asphaltmischanlage Werksgelände 22 11
12 Das Arbeitsblatt gilt für gewerbliche Anlagen wie z.b.: Bäckerei- und Konditoreianlagen Fleischereianlagen Gastronomie-/Küchenanlagen Räucheranlagen Reifungsanlagen Trocknungsanlagen Wäschereianlagen Gastronomie- und Küchenanlagen Technische Regeln und Vorschriften Begriffe Gasgeräte Aufstellung Aufstellraum Verbrennungsluftversorgung Verbrennungsluftversorgung Gasgeräte Art A Verbrennungsluftversorgung Gasgeräte Art B Verbrennungsluftversorgung durch Außenfugen oder über Öffnungen ins Freie 24 12
13 Verbrennungsluftversorgung durch RLT-Anlagen Verbrennungsluftversorgung Gasgeräte Art Abgasabführung Abgasabführung bei Gasgeräten Art A Abgasabführung bei Gasgeräten Art B Direkte Abgasführung Indirekte Abgasführung Sicherstellung der Abgasabführung Abgasabführung bei Gasgeräten Art C Messung der Emissionen und Bewertung der Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung Gastronomie- und Küchenanlagen Technische Regeln und Vorschriften Zusätzlich zu beachten: 4.2 Gasgeräte Die Gasgeräte müssen die grundlegenden Anforderungen der EG-Gasgeräterichtlinie (2009/142/EG) erfüllen; Sie müssen die CE-Kennzeichnung tragen und für das Bestimmungsland Deutschland (DE) geeignet sein. Gasgeräte in Sonderausführungen, die nach dem DVGW- Arbeitsblatt G 622 am Aufstellort geprüft sind, müssen die DVGW-Kennzeichnung tragen. Entsprechend der Gasgerätekonzeption, ihrer Aufstellung und Nutzung handelt es sich um Gasgeräte Art A, Art B oder Art C; siehe hierzu DVGW-TRGI, Abschnitt
14 Unterscheidung nach Verbrennungsluftversorgung Art A: Gasgerät ohne Abgasanlage. Die Verbrennungsluft wird dem Aufstellraum entnommen (z.b. Gasherd). Art B: Gasgerät mit Abgasanlage, das die Verbrennungsluft dem Aufstellraum entnimmt (raumluftabhängige Gasfeuerstätte). Art C: Gasgerät mit Abgasanlage, das die Verbrennungsluft über ein geschlossenes System dem Freien entnimmt. 27 Beispiel Gasgeräteart A Abgasführung via Dunstabzugshaube/Abluftdecke 28 14
15 Beispiel Gasgeräteart B Abgasführung über Abgasstutzen direkt in die Dunstabzugshaube/Abluftdecke Sicherstellung der Abgasabführung Zusätzlich zu den nach DVGW-Arbeitsblatt G 600 und TRF geforderten Absperr-und Sicherheitseinrichtungen muss die sichere Abgasabführung von Gasgeräten gemäß Tabelle 2 mit einer Überwachung (bestehend aus Strömungssensorik und entsprechender Schaltung) versehen sein. Durch die Überwachung ist dafür zu sorgen, dass die Gaszufuhr zu den Brennern nur freigegeben wird, wenn die Absaugung sichergestellt ist. Der Abschaltpunkt ist so zu wählen, dass die Abgase bei allen Betriebszuständen sicher abgeführt werden. Mögliche Strömungssensorik sind z. B. Differenz-Druckschalter oder Volumenstrom-Messeinrichtungen. Sie müssen gegen Verschmutzung unempfindlich sein
16 Verriegelung von Flammenüberwachung Volumenstromabhängige Sicherheitseinrichtung mit 2 Schaltpunkten: 1. Saugzugüberwachung 2. Filterüberwachung Verriegelungseinrichtung 31 Automatisches Absperrventil (Magnetventil) Der Technik schreitet fort: was hat sich geändert? Der Übergabepunkt zur Kundenanlage Der Zählerplatz Gasleitungsverlegung innerhalb Gebäuden Die Gas-Geräteanschlüsse Qualität im Vordergrund: das DVGW-Arbeitsblatt G 1020 Klarheit bei Gewerbeanwendungen: das neue DVGW- Arbeitsblatt G 631 Fazit 32 16
17 DVGW-Arbeitsblatt G 1020 Fazit Über 168 Jahre Gasversorgung und die gleichlange Entwicklung von Sicherheit bei der Gasverwendung Knapp 80 Jahre Informationen durch die Gas-Gemeinschaft Stuttgart/Ba-Wü e.v 33 Gemeinsam für eine bleibender hohe Qualität der Gasinstallationen! Vielen Dank! Energie braucht Impulse 17
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