Clinic TF. Wirkstoff 360 g/l Glyphosat (als Isopropylamin-Salz 486 g/l; 41,2 % w/w) Formulierung Wasserlösliches Konzentrat (SL)

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1 Das Tallowamin freie Totalherbizid zur Unkrautbekämpfung auf dem Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst, im Weinund Obstbau und auf Wegen und Plätzen. Wirkstoff 360 g/l Glyphosat (als Isopropylamin-Salz 486 g/l; 41,2 % w/w) Formulierung Wasserlösliches Konzentrat (SL) Packungsgröße 12 x 1 l 4 x 5 l 20 l 640 l l lotusagrar.de

2 2 Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Festgesetze Anwendungsgebiete Pflanzen/Objekte Ackerbaukulturen Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Kernobst Mais Steinobst Stilllegungsflächen Wege und Plätze mit Holzgewächsen Wintergerste Zuckerrübe Weinrebe Nadelholz (ausgenommen Lärche, Douglasie) Laubholz, Nadelholz Schadorganismus/Zweckbestimmung Einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter Einkeim- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Ackerwinde) Einkeim- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Ackerwinde) Adlerfarn 2. auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht. Pflanzenschutzmittel, die aus Glyphosat bestehen oder Glyphosat enthalten und deren Anwendung auf einer Freilandfläche vorgesehen ist, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird, dürfen nur dann an einen anderen abgegeben werden, wenn dem Abgebenden zuvor eine dem anderen erteilte Genehmigung nach 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt worden ist. Wiesen, Weiden Ampfer-Arten, Gemeiner Quecke Festgesetzte Anwendungsbestimmung NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel & dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Anwendungsbeschränkung sowie besondere Abgabenbedingungen gem. 3 und 3a Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung Die Anw. Glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten 1. auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.

3 3 Gebrauchsanleitung Wirkungsweise ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome) verteilt. Daher werden mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft und auch einjährige Unkraut- und Ungrasarten sicher erfasst. Bei normalwüchsiger Witterung tritt innerhalb von ca. 7 10Tagen die sichtbare Wirkung von ein. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später vollständig. Ein witterungsbedingt langsamerer Eintritt von Wirkungssymptomen hat auf die Nachhaltigkeit der Wirkung keinen Einfluss. Wirkungsspektrum Gut bekämpfbar Mit 3 l/ha Acker-Frauenmantel, Acker-Gauchheil, Ackerfuchsschwanz (1), Ackerhellerkraut, Acker-Hundskamille, Acker-Schmalwand, Ackersenf, Acker-Steinsame, Ackerstiefmütterchen (7), Ackervergißmeinnicht (7), Amarant (Rauhaariger), Ausfallgetreide, Ausfallraps (11), Bingelkraut (Einjähriges), Borstenhirse, Ehrenpreisarten, Erdrauch, Fingerhirse (Blut-), Flughafer, Franzosenkraut, Gänsefuß (Weißer) (7), Hederich, Hirtentäschelkraut, Hohlzahnarten (7), Hühnerhirse (1), Kamille (Echte) (7), Klatschmohn, Klettenlabkraut (7), Knaulgras, Knöterich (Floh-) (7), Knöterich (Vogel-) (7), Kohl-Gänsedistel, Kornblume (7), Kreuzkraut (Gemeines), Mäusegerste, Melde (Gemeine), Nachtschatten (Schwarzer) (7), Phacelia, Quecke (Gemeine) (4), Rainkohl (Gemeiner), Rispengras (Einjähriges), Rispengras (Gemeines), Rothafer (Wilder), Ruchgras (Gemeines), Saathafer, Saatwucherblume, Springkraut (Echtes), Stechapfel (Gemeiner) (7), Taubnesselarten (7), Trespearten, Vogelmiere, Weidelgrasarten (1), Wickenarten, Windhalm, Wolfsmilch (Sonnen-), Zweizahn (Behaarter), Zwiewuchs (Gerste) Gut bekämpfbar Weniger gut bekämpfbar Nicht bekämpfbar Mit 5 l/ha Acker-Gänsedistel, Acker-Kratzdistel (3), Ackerstiefmütterchen (8), Ackervergißmeinnicht (8), Adlerfarn, Aleppo- (Mohren-) hirse (3), Ampferarten, Ausfalllupinen, Ausfallraps (12), Bärenklau (8), Beifuß (Gemeiner), Berufskraut (Kanadisches), Birke, Blaubeere, Brennessel (Große), Brombeere (Echte), Buche, Eiche, Esche, Faulbaum, Fingerkraut (Gänse-), Gänseblümchen, Gänsefuß (Weißer) (8), Geisblatt (8), Ginster, Goldrute (Kanadische), Gundermann, Hahnenfußarten, Hainbuche, Haselstrauch, Heckenkirsche, Heidekraut, Heidelbeere, Himbeere, Holunder (Schwarzer), Honiggrasarten, Hühnerhirse (2), Huflattich, Hundsrose, Hundspetersilie, Hundszahngras (3), Jakobs-Kreuzkraut, Kamille (Echte) (8), Klee (Rot-), Klette (Große), Klettenlabkraut (8), Knöterich (Floh-) (8), Knöterich (Landwasser-) (9), Knöterich (Vogel-) (8), Kornblume (8), Löwenzahn (Gemeiner) (8), Malve (Wilde), Möhre (Wilde), Nachtschatten (Schwarzer) (9), Ölrettich (9) (12), Pappel (Zitter-), Pfeifengras, Pfeilkresse, Platterbse (Knollen-), Portulak (Gelber), Quecke (Gemeine) (6), Rainfarn (Gemeiner), Rasenschmiele, Robinie, Roßkastanie, Sandrohr, Schafgarbe (Gemeine), Schilfrohr (3), Schneeball, Schwarzdorn, Seegras, Stechapfel (Gemeiner) (8), Storchschnabel (Schlitzblättriger), Tollkirsche, Traubenkirsche, Waldrebe (8), Wegericharten, Weide, Weidenröschen (Schmalblättriges), Weinbergslauch, Weißdorn, Wickenarten, Wiesenkerbel, Wiesenkopf (Großer), Zwiewuchs (Weizen) Mit 5 l/ha Ackerminze, Ackerwinde (10), Ausfallerbsen, Binsenarten, Efeu, Japanknöterich, Kartoffeldurchwuchs, Luzerne, Seggearten, Windenknöterich, Zaunwinde (10) Acker- und Sumpfschachtelhalm, Beinwell (Gemeiner), Brennessel (Kleine), Giersch (Gewöhnlicher), Klee (Weiß-), Mauerpfeffer (Weißer), Salbeigamander Mit 4 l/ha Ackerfuchsschwanz (2), Gänse-Fingerkraut, Honiggras (Weiches) (1), Knaulgras, Löwenzahn (Gemeiner) (7), Pfeilgras, Quecke (Gemeine) (5), Rotschwingel, Taubnesselarten (8), Wegericharten (7), Weinbergslauch, Wiesenkerbel Wirkungsspektrum Abkürzungen: (1) = bis Ende der Bestockung, (2) = ab Schossen, (3) = nur voll ausgewachsene Pflanzen lassen sich ausreichend bekämpfen (in der Vorernte, in Dauerkulturen oder nach Flächenstilllegung), (4) = geringer Besatz (0 15 Schosse/m 2 ), (5) = mittlerer Besatz (16 30 Schosse/m 2 ), (6) = starker Besatz (über 30 Schosse/m 2 ), (7) = bis 6 8 Blätter, (8) = größere Pflanzen, (9) = große Pflanzen nicht immer sicher bekämpfbar, (10) = im Ackerbau nur Vorernteanwendungen, im Weinbau/ auf Nichtkulturland 10 l/ha, (11) = bis 10 cm, (12) = größer als 10 cm

4 4 Hinweise zur sachgerechten Anwendung Anwendungszeitpunkt kann während der gesamten Vegetationsperiode eingesetzt werden. Der Einsatz kann sogar kurz vor oder nach kurzen Nachtfrösten( bis 3 C) erfolgen. Anwendungsbedingungen Es ist darauf zu achten, dass die zu bekämpfenden Unkrautarten genügend aufnahmefähige Blattmasse gebildet haben müssen und ausreichend benetzt werden. Zur nachhaltigen Bekämpfung von hartnäckigen, breitblättrigen Unkräutern wird die Anwendung im Blühstadium empfohlen. Bei anhaltender Trockenheit oder bei hohen Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger Luftfeuchtigkeit, können Wirkstoffaufnahme und ableitung beeinträchtigt werden. Bei diesen, wie auch anderen nicht optimalen Anwendungsbedingungen sind Verringerungen der empfohlenen Aufwandmenge nicht angeraten. Anwendungen nach Regen oder Tau auf feuchtem, aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich! Abdrift auf benachbarte Kulturen und andere Pflanzenbestände unbedingt vermeiden! Besondere Hinweise Abdrift auf benachbarte Kulturen und andere Pflanzenbestände unbedingt vermeiden! und die daraus hergestellte Spritzbrühe nicht in galvanisierten oder unbeschichteten Weichmetallbehältern lagern. Anwendungsgebiete Allgemein Die Konzentration der Spritzbrühe sollte nicht unter 1 % liegen. Optimalweise sollte Konzentration der Spritzbrühe, im Rahmen der Zulassung, bei 1,5 % oder darüber liegen. Ackerbau Ackerbaukulturen Anwendungszeitpunkt: Nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen Wasseraufwandmenge: l Wasser/ha NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Ackerbau Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer Stadium der Kultur: ab 89 Anwendungszeitpunkt: 7 Tage vor der Ernte Wasseraufwandmenge: l Wasser/ha Erläuterungen zur Kultur: Lagergetreide, ausgenommen Saat- und Braugetreide Wartezeit: 7 Tage VV835: Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden. von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausge-

5 5 nommen Ackerbau Wintergerste Stadium der Kultur: ab 89 Anwendungszeitpunkt: 7 Tage vor der Ernte Wasseraufwandmenge: l Wasser/ha Erläuterungen zur Kultur: Ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken Wartezeit: 7 Tage VV835: Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden. Ackerbau Mais Anwendungszeitpunkt: Bis 5 Tage nach der Saat Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 3 l/ha; Wasseraufwandmenge: l Wasser/ha NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist Ackerbau Zuckerrübe Anwendungszeitpunkt: Bis 5 Tage nach der Saat Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 3 l/ha Wasseraufwandmenge: l Wasser/ha NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausge-

6 6 nommen 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist VV549: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. Ackerbau Stilllegungsflächen Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat von Folgekulturen Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 5 l/ha Wasseraufwandmenge: l Wasser/ha Erläuterungen zur Kultur: Rekultivierung NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung Obstbau Kernobst Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Sommer Wasseraufwandmenge: l Wasser/ha Wartezeit: 42 Tage

7 7 NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung Obstbau Steinobst Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einkeimblättrige Anwendungszeitpunkt: Frühjahr oder Sommer Wasseraufwandmenge: l Wasser/ha Wartezeit: 42 Tage NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzen- schutzgeräten Weinbau Weinrebe Schadorganismus/Einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Ackerwinde) Zweckbestimmung: Anwendungszeitpunkt: Frühjahr und Sommer Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2; In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Abstand: 3 Monate Wasseraufwandmenge: l Wasser/ha Erläuterungen zur Kultur: Nutzung als Kelter- und Tafeltraube ab 4. Standjahr der Weinrebe Wartezeit: 30 Tage NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder die Anwendung

8 8 Grünland Wiesen, Weiden Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Ampfer-Arten, Gemeiner Quecke Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode (Mai bis August) Anwendungstechnik: spritzen Aufwandmenge: 4 l/ha; Wasseraufwandmenge: l Wasser/ha Erläuterungen zur Ku: Grünlanderneuerung NG412: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist VV549: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. Forst Laubholz, Nadelholz Schadorganismus/Zweckbestimmung: Adlerfarn Anwendungsbereich: auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungzuwachs Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode, August bis September, nach Abschluss des Hauptwachstums des Farns Anwendungstechnik: spritzen Erläuterung: nur mit Bodengeräten Aufwandmenge: 5 l/ha Wasseraufwandmenge: l Wasser/ha NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern einschließlich periodisch wasserführender muss ein werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch

9 9 die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. VA216: Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden. Forst Nadelholz (ausgenommen Lärche, Douglasie), Holzgewächse Anwendungsbereich: auf Jungwuchsflächen Anwendungszeitpunkt: September bis November, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums Anwendungstechnik: spritzen Erläuterung: nur mit Bodengeräten Aufwandmenge: 3 l/ha Wasseraufwandmenge: l Wasser/ha NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. VA216: Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden. Nichtkulturland Wege und Plätze mit Holzgewächsen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Einkeimblättrige Stadium der Kultur: Ab Pflanzjahr Anwendungszeitpunkt: Sommer, während der Vegetationsperiode Anwendungstechnik: streichen Erläuterungen: Einzelpflanzenbehandlung / mit speziellem Gerät (z.b. Rotowiper) Aufwandmenge: 33% Erläuterung: max. Mittelaufwand 10 l/ha Wartezeit: N Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. NS660-1 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig ( 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden.

10 10 Hinweise zur Anwendungstechnik Mischbarkeit Beimischungen von anderen Herbiziden zur Spritzbrühe sind nicht zu empfehlen, da sie die Wirkung von unter Umständen einschränken. Die gleichzeitige Ausbringung von und schwefelsaurem Ammoniak ist möglich. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis. Regenbeständigkeit Einjährige Gräser: ab ca. 3 Stunden nach der Anwendung; breitblättrige und mehrjährige Unkräuter: ab ca. 6 Stunden nach der Anwendung. Herstellung der Spritzbrühe Nur so viel Spritzflüssigkeit ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen. 1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln! 4. Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Spritztechnik Beim Ausbringen von ist auf eine gleichmäßige Benetzung der Unkräuter zu achten. Bewährte Wasseraufwandmenge: l/ha. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Überdosierungen können Schäden an den Folgekulturen verursachen. Spritzenreinigung Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden: Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen. Ca % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Restmengenverwertung Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dossiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren. Haftung Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Origi-

11 nalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels jedoch außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.b. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc., können Einfluss auf die Wirkung des Produktes nehmen. Diese kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können die Vertreiber oder Hersteller nicht haften. Hinweise zum Schutz des Anwenders Hinweise zum Umweltverhalten Nachbau Die Folgekulturen nehmen den auf den Boden gelangten Wirkstoff nicht auf, da dieser sofort an die Bodenstruktur gebunden wird. Durch biologischen Abbau wird der Wirkstoff ferner in natürliche Stoffe abgebaut. Da die Inaktivierung des Wirkstoffs von schnell abläuft, können alle Kulturen ohne Einschränkungen in kürzester Zeit nach der Anwendung von nachgebaut werden. Bienen Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641). SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Nützlinge Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft (NN2001). Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft (NN3002). 11 Erste Hilfe Augenkontakt: Sorgfältig mit viel Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen. Hautkontakt: Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen. Einatmen: An die frische Luft bringen. Verschlucken: Magenspülung. Medizinalkohle einnehmen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen. Behandlung: Kein spezifischer Antidot, symptomatische Behandlung. Algen Das Mittel ist giftig für Algen (NW262). Hinweise für Transport und Lagerung Transport ADR/RID: 9/III; UN Nr.: 3082 Lagerung LGK: 12 So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 C und über 40 C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen. HINWEISE: HRAC-Hinweis Der Wirkstoff Glyphosat gehört in die HRAC Gruppe G. Weitere Informationen siehe Internet Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich. Lagerung LGK: 12 So lagern, dass Betriebsfremde keinen Zutritt haben. Lagerung und Transport haben in geschlossenen Originalverpackungen, nicht unter 0 C und über 40 C sowie getrennt von Lebensmitteln, Getränken, Futtermitteln und deren Verpackungen zu erfolgen.

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